Niedersächsischer Fußballverband e.v. Kreis Gifhorn. Anschriftenverzeichnis /

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1 Niedersächsischer Fußballverband e.v. Kreis Gifhorn Anschriftenverzeichnis / Vorstand * Ausschüsse * Schiedsrichter und Fußballabteilungen - Spielausschreibungen -

2 Niedersächsischer Fußballverband e. V. Kreis Gifhorn Inhaltsverzeichnis Kreisvorstand Seite 2 Geschäftsführung / Banken / Zeitungen / NFV Seite 3 Spielausschuss Seite 4 Schiedsrichterausschuss Seite 6 Jugendausschuss Seite 7 Lehrausschuss Seite 9 Sportgericht der Senioren / Jugend Seite 10 Öffentlichkeitsarbeit und Marketing / Ehrenamtsbeauftragter Seite 10 Vorstand des Bezirk Braunschweig Seite 11 Spielausschreibung des Kreisspielausschusses 12/13 Seite 12 Anschriften der Vereine Seite 24 Spielausschreibung des Kreisjugendausschusses 12/13 Seite 30 Anhänge Kreisjugendausschreibung 12/13 Seite 42 Anschriften der Jugendabteilungen Seite 45 Anschriften der Schiedsrichter Seite 57 Anwendung des 11 der Spielordnung Seite 60 Spesensätze Schiedsrichter Seite 61 Rahmenspielplan 2012 / 2013 Seite 63 Herausgeber Zusammenstellung Niedersächsischer Fußballverband Kreis Gifhorn 2012 Egon Trepke 1

3 Kreisvorstand - NFV Kreis Gifhorn 1. Vorsitzender Egon Trepke Tel.: Zum Isetal 4 Mobil: Gifhorn etrepke@t-online.de Stellv. Vorsitzender Hans-Dieter Smilowski Tel.: Berliner Str. 9 Mobil: Hankensbüttel pcs.smilowski@t-online.de Stellv. Vorsitzender Heinz-Dieter Ebeling Tel.: Celler Str. 56 Mobil: Gifhorn hd.ebeling@kabelmail.de Schatzmeister Wilhelm Wilke Tel.: Okerstr. 16A Mobil: Meinersen wilke.nfv@t-online.de Schriftführer Henning Grußendorf Tel.: Hohe Luft 3 Fax: Rötgesbüttel s.h.grussendorf@web.de Ausschuss-Vorsitzende Spielausschuss Heinz Jeske Tel.: Im Winkel 75 Mobil: Hankensbüttel heinz.jeske@gmx.de Jugendausschuss Uwe Wolter Tel.: Fasanenweg 1 Mobil: Weyhausen uwe-bayern.wolter@tonline.de Schiri-Ausschuss Herbert Schacht Tel.: (kommissarisch) Mühlenstr. 14 Mobil: Gifhorn schacht.herbert@t-online.de Öffenlichkeitsarbeit Sven Menzhausen Tel.: Oldaustr 22 sven.menzhausen@web.de Gifhorn Lehrausschuss Günter Reschke Tel.: Am Wiesenweg 7 Mobil: Sassenburg elektroreschke@t-online.de Sportgericht Jürgen Fricke Tel.: Senioren/Jugend Immenberg 11 Mobil: Gifhorn sd-10@t-online.de Stand:

4 Geschäftsführung Egon Trepke Tel.: Zum Isetal 4 Mobil: Gifhorn etrepke@t-online.de Bankverbindungen NFV-Kreis Gifhorn Sparkasse Gifhorn/Wolfsburg Bankleitzahl...: Konto-Nr...: NFV-Bezirk Braunschweig Nord LB Bankleitzahl...: Konto-Nr...: Kreis - Zeitungen Aller-Zeitung Tel.: Steinweg 73 az@madsack.de Gifhorn Gifhorner Rundschau Tel.: Steinweg 66 Fax: Gifhorn info@regiosport-24.de Isenhagener Kreisblatt Tel.: Bahnhofstr. 48 ingo.barrenscheen@cbeckers.de Wittingen NFV - Barsinghausen Nieders. Fußballverband Tel.: Schillerstr. 4 Fax : Barsinghausen 3

5 Spielausschuss Vorsitzender Heinz Jeske Tel.: Im Winkel 75 : Hankensbüttel heinz.jeske@gmx.de Staffelleiter Kreisliga Heinz Jeske Tel Im Winkel 75 : Hankensbüttel heinz.jeske@gmx.de Frauen Marion Sassano Tel.: Kreisliga u. Agnes-Miegel-Str. 20 : Kreisklasse Brome marion.sassano@online.de 1. KK Staffel 1 Wieland Seidig Tel.: Windmühlenweg Hankensbüttel wielandseidig@hotmail.com 1. KK Staffel 2 Roland Solkan Tel.: Platenkamp Meinersen Roland.Solkan@t-online.de 2. KK Staffel 1 Marion Sassano Tel.: Agnes-Miegel-Str. 20 : Brome marion.sassano@online.de 2. KK Staffel 2 Timo Teichert Tel.: Triftstr. 2 : Müden/Aller timo.teichert@t-online.de 3. KK Staffel 1 Wieland Seidig Tel.: Windmühlenweg Hankensbüttel wielandseidig@hotmail.com 3.KK Staffel 2 Heinz Jeske Tel Im Winkel 75 : Hankensbüttel heinz.jeske@gmx.de 3. KK Staffel 3 Roland Solkan Tel.: Platenkamp Meinersen Roland.Solkan@t-online.de Alte Herren Kreisliga und Timo Teichert Tel.: Kreisklasse Triftstr. 2 : Müden/Aller timo.teichert@t-online.de Altsenioren Henrik Ryll Tel.: Kreisliga und Im Försterkamp 30 Fax: Kreisklassen Weyhausen Henrik.Ryll@t-online.de 4

6 Spielausschuss Kreis Pokal Spiele Wittinger Kreispokal Heinz Jeske Im Winkel Hankensbüttel NFV Pokal Kreis GF Roland Solkan Platenkamp Meinersen Peter Jörgensen Pokal Wieland Seidig Windmühlenweg Hankensbüttel Heinrich Westedt Timo Teichert Triftstr Müden/Aller Peter Nothmann Pokal Henrik Ryll Im Försterkamp Weyhausen Frauen Kreispokal Marion Sassano Agnes-Miegel-Str Brome Freundschaftsspiele Heinz Jeske Im Winkel Hankensbüttel Stand: 18. Juli

7 Schiedsrichterausschuss Vorsitzender Herbert Schacht Tel.: Mühlenstraße 14 Mobil: Gifhorn Beisitzer für Lehrwesen Dennis Laeseke Tel.: Im Peckhop 18 Mobil: Steinhorst Ansetzungen Thorsten Swit Tel.: Bargfelder Weg 1 Mobil: Steinhorst ansetzungen@t-online.de Nachwuchs Thorben Rutsch Tel.: (Mo.-Do.) Lerchenweg 1A Tel.: Rötgesbüttel Mobil: thorben@ruts.ch Schriftführer Sven Bärensprung Hamburger Straße 32 Mobil: Braunschweig sven-baerensprung@gmx.de Spielbetrieb / Ansetzer Herren Thorsten Swit Tel.: KL bis 3. KK Bargfelder Weg 1 Mobil: AH und AS Steinhorst ansetzungen@t-online.de Pokalspiele Freundschaftsspiele Dennis Radke Tel.: Sonnenwinkel 20 Mobil: Leiferde dennis.radke-sr@gmx.de Junioren / -innen Stefan Kalberlah Tel.: Frauen Ackernstr. 4 Mobil: SRA Hillerse stefan.kalberlah@t-online.de Hallenrunde/Futsal Stand:

8 Kreisjugend-Ausschuss 2012/ Vorsitzender Uwe Wolter Tel.: Mädchen Referent Fasanenweg 1 Fax: WEYHAUSEN uwe-bayern.wolter@t-online.de Stellv. Vorsitzender Lothar Steinhof Tel.: Hallenspielleiter Buschkamp 15 A Fax: WEDELHEINE lothar.steinhof@t-online.de Gesamtspielleiter Feld Sven Stuhlemmer Tel.: Spielbetrieb Hauptstr. 30 Fax: CALBERLAH sv.stuhlemmer@gmx.de Schriftführer Florian Niebuhr Tel.: Windmühlenweg 17 A Fax: MEINERSEN florian.niebuhr@gmx.net Auswahlwesen Friedrich Börner Tel.: z.b.v. Auf der Graube 9 Fax: MÜDEN -Aller f.boerner@t-online.de Juniorenspielausschuß: Spielleiter Feld Sven Stuhlemmer Tel.: Hauptstr. 30 Fax: CALBERLAH sv.stuhlemmer@gmx.de Stellv. Spielleiter Lothar Steinhof Tel.: Feld Buschkamp 15 A Fax: WEDELHEINE lothar.steinhof@t-online.de Schulfußballreferent z. Zt. nicht besetzt 7

9 Staffelleiter: A- bis G- Junioren und Mädchen A-Junioren 94/95 Ulrich Bock Tel.: Hagenstr. 5 Fax: TÜLAU - VOITZE Ulrich.Bock@t-online.de B-Junioren 96/97 Harald Bösche Tel.: Bahnhofstr. 7 Fax: SASSENBURG harald.boesche@t-online.de C-Junioren 98/99 Werner Welke Tel.: c-junioren 99 Am Drens 14 Fax: CALBERLAH werner.welke@gmx.de D-Junioren Kreisliga Uwe Wolter Tel.: GF/WOB/PE/BS 00/01 Fasanenweg 1 Fax: WEYHAUSEN uwe-bayern.wolter@t-online.de D/D7er- Junioren 00/01 Lothar Steinhof Tel.: d/d7er- Junioren 01 Buschkamp 15 A Fax: WEDELHEINE lothar.steinhof@t-online.de E-Junioren 02/03 Lars Matschinko Tel.: e-junioren 03 Wiesenstraße 10 Fax: WESENDORF fussball@matschinko.de F-Junioren 04/05 Lothar Brause Tel.: f-junioren 05 Bunzlauer Str. 2 Fax: WITTINGEN Lothar.Brause@t-online.de G-Junioren 06 und jünger Ehrenfried Noack Tel.: Schützenweg 11 Fax: TAPPENBECK ehrenfried.noack@wobline.de B-Juniorinnen 96/97 Rosemarie Feierabend Tel.: C-Juniorinnen 98/99 Amselweg 8 Fax: D-Juniorinnen 00/ Gifhorn Romati142227@web.de 8

10 Lehrausschuss Stand: Vorsitzender Günter Reschke Tel.: Am Wiesenweg 7 Mobil: Sassenburg elektroreschke@t-online.de Beisitzer Dennis Laeseke Tel.: Im Peckhop 18 Mobil: Steinhorst dennis_laeseke@yahoo.de Sven Reschke Tel.: Am Wiesenweg 7 Mobil: Sassenburg elektroreschke@t-online.de Arne Wrede Tel.: Hermann-Löns-Str. 20 Mobil: Wesendorf arne.wrede@sag.eu Koordinator Friedrich Börner Tel. : Auswahlwesen Auf der Graube 9 Mobil: Müden / Aller f.boerner@t-online.de Junioren Auswahltrainer ( DFB Stützpunkt ) Torben Gryglewski Tel.: Handwerkerwall 9A Mobil: Gifhorn torben.g@web.de Arne Wrede Tel.: Hermann-Löns-Str. 20 Mobil: Wesendorf arne.wrede@sag.eu wird neu besetzt Mädchen Auswahltrainer Peter Thom Tel.: Kehrwieder 3 Mobil: Leiferde peterthom.leiferde@t-online.de Tatjana Polze Tel.: Schulstr. 3 Mobil: Sassenburg Rebecca Piehorsch Tel.: Hauptstr. 57 Mobil: Vollbüttel Mobil: rebecca-piehorsch81@gmx.de 9

11 Sportgericht - Senioren / Jugend Stand: Vorsitzender Jürgen Fricke Tel.: Immenweg 11 Mobil: Gifhorn sd-10@t-online.de Stellvertreter Dr. Reiner Königsmann Tel.: Am Walde Sassenburg dr.koenigsmann@t-online.de Beisitzer Hans Heinrich Heuke Tel.: Altes Hohes Feld 4a Rötgesbüttel Walter Schrader Tel.: Dorfstr. 12c Sassenburg walter.schrader@t-online.de Reiner Rode Tel.: Bahnhofstr Wittingen reiner.rode@web.de Wilhelm Rauschenbach Tel.: Hauptstr Parsau wilhelm@rauschenbachmetallbau.de Rudolf Kremeike Tel.: Ahnserstr Müden - Aller Öffenlichkeitsarbeit und Marketing Vorsitzender Sven Menzhausen Tel.: Oldaustr. 22 sven.menzhausen@web.de Gifhorn Ehrenamtsbeauftragter Hans-Dieter Smilowski Tel.: Berliner Str. 9 Mobil: Hankensbüttel pcs.smilowski@t-online.de 10

12 Ausschreibung für das Spieljahr 2012/13 Kreisspielausschuss Gifhorn Für die Durchführung der Spiele finden die gültige Satzung und Ordnungen in Verbindung mit nachstehender Ausschreibung Anwendung. I N H A L T 1. Mannschaftsbeiträge - Spielklassen und Staffeln 2. Auf- und Abstieg 3. Spielberechtigung 4. Wertung von Punktspielen 5. Sonderregelung für Frauen-Kreisliga u. Altsenioren 6. Pokalspiele 7. Spielpläne 8. Spielplätze 9. Spielberichte 10.Sonstige Hinweise 11 Feldverweise und Rechtsprechung 1. Mannschaftsbeiträge - Spielklassen und Staffeln (Sollzahlen) Nach der Finanz- und Wirtschaftsordnung erhebt der Verband für jede gemeldete Mannschaft einen jährlichen Mannschaftsbeitrag. Die Höhe der Beiträge beschließt der Verbandstag. Nach Satzungsänderung des NFV, vom , sind die Vereine verpflichtet dem Verband und seinen Gliederungen eine Einzugsermächtigung zur Durchführung eines Lastschriftverfahrens für fällige Gebühren, Beiträge und sonstige Forderungen zu erteilen. ( 13 Absatz m der Verbandssatzung) Herren Kreisliga 15 Mannschaften - eine Staffel 1. Kreisklasse 30 Mannschaften - zwei Staffeln 2. Kreisklasse 28 Mannschaften - zwei Staffeln 3. Kreisklasse gemeldete Mannschaften = bis zu 15 Mannschaften je Staffel Alte Herren Kreisliga 10 Mannschaften - eine Staffel 1. Kreisklasse eine Staffel, die übrigen gemeldeten Mannschaften (Samstag- u. Sonntagspiele) = bis zu 15 Mannschaften eine Staffel Altsenioren ( 7er Mannschaften ) Kreisliga 10 Mannschaften 1. Kreisklasse gemeldete Mannschaften - bis zu 13 Mannschaften eine Staffel Frauen Kreisliga ( 11er Mannschaften) gemeldete Mannschaften Frauen 1. Kreisklasse ( 7er Mannschaften ) gemeldete Mannschaften Wünsche auf Freitags-, Samstags- oder Sonntagsspiele finden seit 1999/2000 nur noch bei Heimspielen Berücksichtigung! 12

13 2. Auf- und Abstieg 2.1 Aufstiegsberechtigung Zwei Mannschaften eines Vereins können in einer Leistungsklasse (1. und 2. Kreisklasse) eingestuft werden, nur dann, wenn es in dieser Ebene mindestens zwei Parallelstaffeln gibt und sich diese Mannschaften sportlich dafür qualifiziert haben. Auf das Aufstiegsrecht bei den Frauen, Herren, Altherren und Altsenioren darf grundsätzlich nicht verzichtet werden. Punkt 2.2 Auf- und Abstieg (Kreisliga) Der Staffelsieger (Tabellenerste (Platz 1)) ist Kreismeister und steigt in die Bezirksliga auf. Aus der Kreisliga steigen zwei (2) Mannschaften ab. Betroffen ist der Tabellenvierzehnte (Platz 14), und -fünfzehnte (Platz 15). Sollten zwei oder mehrere Mannschaften aus der Bezirksliga absteigen, so gibt es entsprechend der Absteiger aus dem Bezirk zusätzliche Absteiger aus der Kreisliga. Punkt 2.3 Auf- und Abstieg (1. Kreisklasse Staffel 1 und 2) Die beiden Staffelsieger (Tabellenersten (Platz 1)) der beiden 1. Kreisklassen steigen in die Kreisliga auf. Die zwei Tabellenletzten (Platz 14 und 15) der zwei 1. Kreisklassen steigen ab. Sollte es mehr als 2 Absteiger aus der Kreisliga geben, so erhöht sich die Anzahl der Absteiger, entsprechend der Absteiger aus der Kreisliga, aus den beiden 1. Kreisklassen. Bei ungerader Absteigeranzahl findet ein Entscheidungsspiel der beiden dritt-, viert- oder fünfletzten Mannschaften der beiden 1. Kreisklassen statt. Punkt 2.4 Auf- und Abstieg (2. Kreisklasse) Die jeweiligen Staffelsieger (Tabellenersten (Platz 1)) und Tabellenzweiten (Platz 2) der beiden 2. Kreisklassen steigen in die zwei 1. Kreisklassen auf. Die Aufsteiger in die 1. Kreisklassen müssen einen Internetzugang, Lap Top und Drucker besitzen. Die zwei Tabellenletzten (Platz 13 und 14) der zwei 2. Kreisklassen steigen ab. Sollte es mehr als 4 Absteiger aus den 1. Kreisklassen geben, so erhöht sich die Anzahl der Absteiger, entsprechend der Absteiger aus den 1. Kreisklassen, aus den beiden 2. Kreisklassen. Bei ungerader Absteigeranzahl findet ein Entscheidungsspiel der beiden dritt-, viert- oder fünfletzten Mannschaften der beiden 2. Kreisklassen statt. Punkt 2.5 Aufstieg (3. Kreisklasse) Die jeweiligen Staffelsieger (Tabellenersten (Platz 1)) der drei 3. Kreisklassen steigen in die zwei 2. Kreisklassen auf. Aufgrund der Tatsache, dass aus den 2. Kreisklassen mindestens 4 Absteiger kommen, wird ein zusätzlicher Aufsteiger erforderlich. In der Saison 2012/13 steigt der Tabellenzweite (Platz 2) der 3. Kreisklasse Staffel 1 auf. In der Saison 2013/14 steigt der Tabellenzweite (Platz 2) der 3. Kreisklasse Staffel 2 auf. In der Saison 2014/15 steigt der Tabellenzweite (Platz 2) der 3. Kreisklasse Staffel 3 auf. Die Aufstiegsberechtigung wird in der Spielordnung des NFV im 18 (6) geregelt. Sollte durch irgendwelche Umstände ein zusätzlicher Aufstiegsplatz frei werden oder keine Aufstiegsberechtigung im Sinne des 18 (6), so kommt die numerische Reihenfolge (1, 2, 3, 1, 2, 3, etc.) der Staffeln zum tragen und die Aufstiegsjahre verschieben sich entsprechend. 2.6 Alte Herren - Kreisliga Der Staffelmeister der Kreisliga ist Kreismeister. Der Kreismeister nimmt, sofern er berechtigt ist, an der Ü32 Bezirksmeisterschaft 2013 um den Hasseröder Cup im Juni in Flachstöckheim teil. Spielgemeinschaften können nur an der Bezirksmeisterschaft teilnehmen, wenn sie einen Bestand von 3 Jahren haben. Sollte eine Spielgemeinschaft nicht berechtigt sein an der überregionalen Meisterschaft teil zu nehmen, so entscheidet der Spielausschuss welcher Verein an der Bezirksmeisterschaft teilnimmt. Der Tabellenletzte der Kreisliga steigt in die 1. Kreisklasse ab. Sollte es weitere Mannschaftsabmeldungen bei den Altherren geben, muss in der nächsten Saison mit weiteren Staffelreduzierungen zu rechnen sein. 13

14 2.7 Alte Herren - 1. Kreisklasse In die Kreisliga steigt der Tabellenerste und -zweite auf. 2.8 Altsenioren Kreisliga Der Staffelsieger der Kreisliga ist Kreismeister. Der Tabellenletzte und -vorletzte der Kreisliga steigt in die 1. Kreisklasse ab Altsenioren - 1. Kreisklasse Staffel 1 und 2 Die beiden Tabellenersten (Platz 1) der 1. Kreisklasse(n) steigen in die Kreisliga auf. Zweite Mannschaften besitzen kein Aufstiegsrecht Frauen Kreisliga (11er Mannschaften) Der Staffelsieger kann bei entsprechenden Voraussetzungen in die Bezirksliga (11er Mannschaften) aufsteigen. Alle gemeldeten Mannschaften spielen im Kreis Gifhorn Frauen-1. Kreisklasse (7er Mannschaften) Der Staffelsieger kann bei entsprechenden Voraussetzungen in die Kreisliga (11er Staffel) aufsteigen Zusätzliche Aufsteiger Wird durch einen zusätzlichen Aufstieg oder aus sonstigen Gründen in der Herren Kreisliga, 1. oder 2. Kreisklasse, Altherren-Kreisliga sowie Altsenioren-Kreisliga ein Platz in den Staffeln frei, so wird dieser nach Entscheidungsspielen der Tabellenzweiten oder -dritten oder durch die nächstplatzierte Mannschaft besetzt, um die Sollzahl von Mannschaften zu erreichen Entscheidungsspiele Entscheidungsspiele finden auf neutralem Platz statt. Falls ein Entscheidungsspiel unentschieden endet, wird es verlängert. Sollte das Spiel nach der Verlängerung ebenfalls unentschieden enden, wird es durch 11-m-Schießen (Altsenioren u. Frauen 8-m-Schießen) entschieden. Es treten grundsätzlich 5 Spieler zum Elfmeterschiessen an, steht es dann noch unentschieden wird bis zur Entscheidung weiter geschossen, dabei sind die Fußballregeln zu beachten. Es dürfen nur die Spieler am Elfmeterschießen teilnehmen, die sich am Ende eines Spiels im Spiel befanden. Die Eintrittseinnahmen sind nach Abzug der Schiedsrichterkosten durch drei zu teilen. Falls die Einnahmen die SR-Kosten nicht decken, hat der Platzbauende (in der Ansetzung vorne stehend) Verein die Kosten zu tragen. Die reisenden Mannschaften können keine Fahrtkosten und der Platzbauende Verein kann für die Herrichtung des Spielfeldes keine Kosten beanspruchen. Die Eintrittspreise sind vor dem Spiel abzusprechen und gemeinsam zu kassieren. 3. Spielberechtigung Die Spielberechtigung von Spielern innerhalb verschiedener Mannschaften eines Vereins ist in 10 der SpO geregelt. Spielen die höhere und die untere(n) Mannschaft(en) auf Kreisebene, findet die Regelung des 10 Abs. 4 SpO für das Saisonende keine Anwendung. Für die Spieler/innen dieser Mannschaften gilt: Spieler/innen können am Saisonende dann in Pflichtspielen der nächstniederen Mannschaft eingesetzt werden, wenn sie gem. 10 Abs. 2 SpO freigespielt sind (durch das Aussetzen in 2 aufeinander folgenden und ausgetragenen Pflichtspielen der höheren Mannschaft). Das gilt auch für Frauenmannschaften die auf Bezirks- und Verbandsebene spielen. Hinweis: Diese Regelung gilt nicht für Spieler der Herrenmannschaften nach einem Einsatz auf Bezirks- oder Verbandsebene. In diesem Fall findet die Regelung des 10 Abs. 4 SpO Anwendung. 3.1 Spielberechtigung von Altherren - Spielern Spielberechtigt in Altherren-Mannschaften sind Spieler, die am Tage des Spiels mindestens 33 Jahre alt und nicht in einer höheren Mannschaft fest gespielt sind. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gastpielerlaubnis für eine Altherrenmannschaft beim Spielausschussvorsitzenden beantragt werden. Der 9 (2) der NFV-Spielordnung regelt die Voraussetzungen einer Gastspielerlaubnis. 14

15 3.2 Spielberechtigung von Altsenioren-Spielern Spielberechtigt in Altsenioren-Mannschaften sind Spieler, die am Tage des Spiels mindestens 40 Jahre alt sind. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gastpielerlaubnis für eine Altseniorenmannschaft beim Spielausschussvorsitzenden beantragt werden. Der 9 (2) der NFV-Spielordnung regelt die Voraussetzungen einer Gastspielerlaubnis. Ein Festspielen in einer anderen Mannschaft des Vereins gegenüber der Altsenioren- Mannschaft ist nicht möglich. ( 10 Abs. 1, 2, 3 und 4 der SpO sind hier anzuwenden. ) Falls zwei Mannschaften eines Vereins an den Pflichtspielen der Altsenioren teilnehmen, ist nur in der 1. Altsenioren-Mannschaft ein Festspielen gegenüber der 2. Altsenioren-Mannschaft möglich. 3.3 Junioren-Spieler Spieler der A-Junioren sind in 4 der Jugendordnung beschrieben und dürfen nach 12 der Jugendordnung in Herrenmannschaften eingesetzt werden. 3.4 Mindestalter der Frauen Das Mindestalter für Spielerinnen in Frauen-Mannschaften ist im Anhang 1 2 der Spielordnung wie folgt geregelt. (2) In Frauenmannschaften können ausschließlich B-Juniorinnen des älteren Jahrgangs eingesetzt werden. Hinweis: Genehmigungen für jüngere Juniorinnen, die nach altem Recht (Anhang 1 2 Abs. 2 SpO) bis zum erteilt wurden bzw. werden, verlieren nicht ihre Gültigkeit. D.h., die Juniorinnen, die mit Vollendung des 14. Lebensjahres die Spielberechtigung für Frauenmannschaften erhalten haben, können in diesen Mannschaften auf Kreis- und Bezirksebene weiterhin eingesetzt werden. Bei 14- bis 15jährigen Juniorenspielerinnen muss ein Genehmigungsvermerk vom Verband im Spielerinnenpass eingetragen sein. 4. Wertung von Punktspielen Die Wertung von Punktspielen ergibt sich aus 31 der SpO. Tabellenstand, Auf- und Abstieg entscheidet sich bei gleicher Punktzahl nach der Tordifferenz. Sind Punktzahl und Tordifferenz bei mehreren Mannschaften gleich, ist diejenige Mannschaft besser platziert, die mehr Tore erhielt hat. Ist auch die Anzahl der erzielten Tore gleich, so findet ein Entscheidungsspiel auf neutralem Platz statt. 5. Sonderregelung für Frauen-Kreisliga und Altsenioren ( 7er Mannschaften ) 5.1 Anzahl der Spielerinnen und Spieler Zu einer 7er Mannschaft gehören jeweils bis zu 10 Spieler/innen, von den 6 Feldspieler/innen und ein/e Torwart/in auf dem Spielfeld sein dürfen. Zum Spielbeginn müssen mindestens 4 Feldspieler/innen und ein/e Torwart/in auf dem Spielfeld sein. 5.2 Auswechselungen Auswechselungen dürfen während einer Spielunterbrechung von der Seitenlinie vorgenommen werden, wobei auch ausgewechselte Spieler wieder eingewechselt werden können. 5.3 Spielfeld Die Spiele werden auf dem Kleinfeld (Länge ca. 70 m, Breite ca. 50 m) ausgetragen. Die Kleinfeldtore haben die Maße 5 X 2 Meter. Die Abmessungen der Strafräume betragen 12 m. Die Strafstoßmarke ist 8 Meter vom Tor entfernt. Die Strafräume, die Außenlinien sowie der Strafstoßpunkt und die Mittellinie müssen gekennzeichnet sein. Der Flachabstoß wird vom 5 m Raum durchgeführt. 5.4 Torwart/in Der Ball darf vom Torwart / von der Torsteherin grundsätzlich nicht über die Mittellinie aus dem eigenen Strafraum gespielt werden. 15

16 Falls der Ball vom Torwart oder nach einem Abstoß über die Mittellinie gespielt wird, ist das Spiel mit indirektem Freistoß für den Gegner fortzusetzen. Außerhalb des Strafraumes ist der Torwart als Feldspieler zu betrachten und darf auch entsprechend den Ball spielen. 5.5 Freistöße Bei indirekten und direkten Freistößen sowie bei Eckbällen haben gegnerische Spieler einen Abstand von mindestens 7 m einzuhalten. 6. Pokalspiele Für alle Mannschaften besteht die Pflicht, an den für sie vorgesehenen Pokalspielen teilzunehmen. Pokalansetzungen sind dem Sportinformationssystem (DFB Net) zu entnehmen. 6.1 Wittinger Kreispokalspiele An den Wittinger Kreispokalspielen nehmen alle Mannschaften der Kreisliga und alle ersten Mannschaften der 1. Kreisklasse teil. Der Sieger, sofern es keine 2. Mannschaft ist, kann an den Bezirkspokalspielen teilnehmen. 6.2 NFV Kreis Gifhorn-Pokalspiele An diesen Pokalspielen nehmen alle Mannschaften der 2. Kreisklasse und alle unteren Mannschaften der 1. Kreisklasse teil. 6.3 Peter Jörgensen-Pokalspiele An diesen Pokalspielen nehmen alle Mannschaften der 3. Kreisklasse teil. 6.4 Heinrich Westedt-Pokalspiele An diesen Pokalspielen nehmen alle Mannschaften der Alten Herren teil. 6.5 Peter Nothmann-Pokalspiele An diesen Pokalspielen nehmen alle Mannschaften der Altsenioren teil NFV Kreis Gifhorn-Pokalspiele für Frauen Teilnehmen müssen alle 7er und 11er Mannschaften der Frauen Kreisklasse und Kreisliga im Kreis Gifhorn, bei einer 7er Paarung beträgt die Spielzeit 2 x 35 Minuten, bei einer 11er Paarung beträgt die Spielzeit 2 x 45 Minuten. Sollte es zu einer Spielpaarung 11er und 7er Mannschaften kommen, so muss die 11er Mannschaft ihre Mannschaft auf 7 Spielerinnen reduzieren. 6.7 Durchführungsbestimmungen Falls ein Pokalspiel unentschieden endet, wird der Sieger - ohne Verlängerung - durch 11-m- Schießen (bei Frauen KK und Altsenioren 8-m-Schießen) ermittelt. Von dieser Regelung ist lediglich das Wittinger-Kreipokalendspiel ausgenommen, bei dem eine Verlängerung und ein 11-m-Schießen möglich ist. 6.8 Kosten Die Einnahmen sind nach Abzug der Schiedsrichterkosten zu teilen. Falls die Einnahmen die SR-Kosten nicht decken, hat der platzbauende Verein die Kosten zu tragen. Die reisende Mannschaft kann keine Fahrtkosten und der platzbauende Verein kann für die Herrichtung des Spielfeldes keine Kosten beanspruchen. Die Eintrittspreise sind vor dem Spiel abzusprechen und gemeinsam zu kassieren. 6.9 Spielberichte Die Spielberichte des Wittinger Kreispokal werden als Onlinespielbericht ausgefüllt, sollte ein Onlinespielbericht nicht möglich sein, so sind die Spielberichte dem Spielausschussvorsitzenden (Heinz Jeske), die Spielberichte des Heinrich Westedt Pokals an Timo Teichert, die Spielberichte des Peter Nothmann Pokals an Henrik Ryll, die Spielberichte des NFV-Kreis Gifhorn Pokals sind an Roland Solkan, die Spiele des Peter Jörgensen Pokal an Wieland Seidig und die Spiele des Frauen Pokals sind an Marion Sassano zu übersenden. Bei falscher Adressierung durch die Vereine werden diese mit einer Ordnungsstrafe belegt. 16

17 6.10 Platzvorteil Klassenniedere Mannschaften haben grundsätzlich Heimrecht. Bei Unbespielbarkeit des Platzes hat die angegebene Gastmannschaft das Recht, das Pokalspiel bei sich auszutragen Pokalendspiele Grundsätzlich werden die Pokalendspiele bei einer der beteiligten Mannschaften ausgetragen. Falls beide Endspielgegner das Spiel als Heimspiel austragen wollen, wird der Spielort ausgelost. Die Zuschauereinnahme ist nach Abzug der Schiedsrichterspesen zu teilen. Sollte die Einnahme nicht ausreichend sein, so sind die Schiedsrichterkosten durch die am Endspiel beteiligten Mannschaften zu teilen. Das Endspiel um den Wittinger Kreispokal und Frauen Pokal kann auf neutralem Platz ausgetragen werden. Falls das Endspiel (Wittinger Kreispokal) unentschieden endet, wird es verlängert. Sollte nach der Verlängerung kein Sieger ermittelt worden sein, findet ein 11-m-Schießen bis zur Entscheidung statt. Alle übrigen Pokalendspiele werden ohne Verlängerung nach Punkt 6.7 entschieden. 7. Spielpläne 7.1 Sportinformationssystem (DFBnet) - Spielpläne Die Spielpläne werden nach dem Rahmen-Spielplan des Kreises und über das Sportinformationssystem (DFBnet) erstellt. An Nachholspieltagen können Pflichtspiele grundsätzlich nicht vorgezogen werden, dabei sollen Spielverlegungen durch Vereine zeitnah (möglichst in der Woche) vor dem ursprünglichen Spieltermin beantragt werden. In zwingenden Ausnahmefällen kann der Spielausschuss nach 27 Abs. 4 der SpO kürzere Ansetzfristen in Anspruch nehmen. Die Spielpläne für all ihre Mannschaften sind aus dem DFBnet herunter zu laden. Spielverlegungen und Neuansetzungen für die Vereine und Mannschaften werden nur noch im DFBnet bekannt gegeben. 7.2 Spielverlegungen Spielverlegungen können in Ausnahmefällen nach schriftlichem Antrag und mit schriftlicher Zustimmung des Gegners durch den Staffelleiter genehmigt werden. Diese Anträge müssen mindestens 10 Tage vor dem Spieltermin beim Staffelleiter vorliegen. Die Verwaltungskosten für jede Spielverlegung betragen 10,- und sind vom Antragsteller zu zahlen. Falls die Frist von 10 Tagen nicht eingehalten wird, erhöht sich die Verwaltungsgebühr auf 20,-. Der Antrag auf Spielverlegung muss in jedem Fall vor dem angesetzten Spiel, spätesten 24 h vor dem Anpfiff, beim Staffelleiter schriftlich vorliegen, andernfalls kann eine Spielwertung wegen Nichtantretens vorgenommen werden. Zum Schutze des Jugendspielbetriebes der A-Junioren auf Kreisebene dürfen Spielverlegungen von Herrenmannschaften auf Samstag von Vereinen oder Vereinen, die als Mitglied einer Jugendspielgemeinschaft am A-Junioren-Spielbetrieb teilnehmen, nur mit Zustimmung der betroffenen Jugendleitungen vorgenommen werden. Eigenmächtige Spielverlegungen werden mit einer Ordnungsstrafe für beide Vereine belegt. 7.3 Letzter Spieltag Am letzten Spieltag eines Spieljahres werden Spielverlegungen nur genehmigt, wenn dadurch Auf- oder Abstieg nicht beeinflusst werden, das gilt auch für Spielverlegungen in die 22. KW Spielfreier Termin Spielfreie Termine können am Staffeltag ( ), in Absprache mit dem Gegner und Staffelleiter in die Woche verlegt werden, spielfreie Sonntage dürfen für Verlegungen von Mannschaften untereinander nur im Ausnahmefall in Anspruch genommen werden. 17

18 7.5 Spielüberschneidungen Jeder Verein ist verpflichtet, seine Spielpläne auf Spielüberschneidungen zu überprüfen. Fehler sind unverzüglich dem Spielausschussvorsitzenden zu melden, damit dieser entsprechenden Maßnahmen einleiten kann. 7.6 Flutlichtspiele - Wochentagsspiele Die Austragung von Flutlichtspielen ist mit Zustimmung des Gegners zulässig. Über die Inbetriebnahme der Flutlichtanlage während eines Spieles entscheidet der Schiedsrichter. Bei Terminschwierigkeiten kann der Spielausschuss auch Wochentagsspiele ansetzen. 7.7 Verlängerung der Spielserie Sind nach Abschluss der planmäßigen Spielserie noch Nachhol-, Pokal- und Entscheidungsspiele notwendig, so müssen diese vorrangig ausgetragen werden. Eine terminliche Hinausschiebung der Meisterschaftssaison wird angeordnet, wenn durch zahlreiche Spielausfälle diese Maßnahme erforderlich wird. 7.8 Winterpause Die Winterpause beginnt grundsätzlich mit dem Tag nach dem letzten angesetzten Pflichtspiel der Mannschaft im abgelaufenen Kalenderjahr, jedoch spätestens am und endet mit dem Tag vor dem ersten ausgetragenen Pflichtspiel im darauf folgenden Kalenderjahr, jedoch frühestens am Unmittelbar vor Beginn der Winterpause gelegene Spieltage, die vom Spielausschuss insgesamt abgesetzt werden, verlängern die Winterpause entsprechend. 7.9 Vorrang von Junioren- und Frauenspielen Am Samstagnachmittag haben Junioren- und Frauenspiele Vorrang. Die übrige Vorrangigkeit ist im Anhang 4 der Spielordnung geregelt. 8. Spielplätze 8.1 Platzbau und -ordnung Für die ordnungsgemäße Platzherrichtung ist der Platzverein verantwortlich. Er muss ebenfalls für einen ausreichenden Ordnungsdienst (2 3 Platzordner, die namentlich im Spielbericht eingetragen werden müssen) sorgen, der durch Armbinden gekennzeichnet sein muss. 8.2 Spielbeginn Die Mannschaften sind verpflichtet, pünktlich zur angesetzten Zeit spielbereit zu sein. Bei nicht rechtzeitigem Erscheinen einer Mannschaft haben Gegner und Schiedsrichter nach 36 der SpO 45 Minuten zu warten. 8.3 Schiedsrichter - Assistenten Der Platzverein ist verpflichtet, den SR-Assistenten zwei Fahnen zur Verfügung zu stellen. In der Kreisliga und 1. Kreisklasse sind die beteiligten Mannschaften verpflichtet, je einen SR- Assistenten zu stellen. Bei Bedarf kann der SR auch in den übrigen Spielklassen auf die Stellung von SR-Assistenten der beteiligten Vereine bestehen. 8.4 Spielkleidung Reisende Mannschaften haben mit der angegebenen Spielkluft anzutreten. Im Ausnahmefall ist der Platzverein rechtzeitig zu benachrichtigen. Ist die Spielkleidung zweier Mannschaften gleich oder ähnlich, so muss die Platzbauende Mannschaft für unterschiedliche Spielkleidung sorgen. Dem Schiedsrichter und deren Assistenten ist für die Kleidung die Farbe Schwarz vorbehalten. Andere Farben dürfen ebenfalls getragen werden (Auszug Fußball Regel 5 Schiedsrichter Anweisung des DFB). 8.5 Spielleitung Erscheint der angesetzte Schiedsrichter zu einem Spiel nicht, ist nach 30 der SpO zu verfahren. Falls zu Spielen keine Schiedsrichter angesetzt worden sind, haben Heimmannschaften die Pflicht, rechtzeitig einen geeigneten Spielleiter ( Schiedsrichter ) zu besorgen. Gespielt werden muss auf jeden Fall! 18

19 8.6 Unbespielbarkeit Bei Unbespielbarkeit des Platzes ist nach 28 der SpO zu verfahren. Nach erfolgter Feststellung sind unverzüglich der Staffelleiter, der zuständige SR-Ansetzer, der Gastverein und der angesetzte SR zu verständigen. Diese Reihenfolge ist unbedingt einzuhalten! Die Entscheidung über die Unbespielbarkeit sollte nicht früher als sechs Stunden vor dem angesetzten Spiel erfolgen. Lediglich Frauen-, Altliga- und Altherrenspiele dürfen frühestens am Vortage abgesagt werden. Die reisende Mannschaft ist verpflichtet, sich beim Staffelleiter über die Richtigkeit der Absage zu informieren. Erfolgt eine Platzsperrung durch die Stadt- oder Gemeindeverwaltung, so muss das Protokoll bzw. die Bescheinigung mit dem Originalstempel und der -unterschrift der Verwaltung versehen sein. Das angefertigte Protokoll bzw. die Bescheinigung über die Unbespielbarkeit des Platzes muss dem Staffelleiter innerhalb von 10 Tagen vorliegen, sonst wird der Missbrauch nach 28 (5) der SpO unterstellt. Die Vereine haben sich über den Eingang des Protokolls beim Staffelleiter zu überzeugen. 8.7 Unbespielbarkeit des Platzes - Hinserie Bei Unbespielbarkeit des Platzes in der Hinserie hat die angegebene Gastmannschaft das Recht, das Punktspiel bei sich auszutragen. In der Rückserie hat sie dann beim Gegner anzutreten. 8.8 Nichtantreten Grundsätzlich hat die Heimmannschaft dem Schiedsrichter Spesen und Fahrgeld auszuhändigen. Falls die Gastmannschaft zu einem Pflichtspiel nicht antritt und den Schiedsrichter nicht rechtzeitig verständigt hat, so dass dieser angereist ist, hat die Gastmannschaft die SR-Kosten dem Heimverein zu ersetzen. Eine Mannschaft, die zu einem Pflichtspiel nicht angetreten ist, hat dieses unverzüglich dem Staffelleiter telefonisch und per mitzuteilen, sowie ins DFBnet rechtzeitig einzutragen. Ab 01. Mai werden für das Nichtantreten höhere Geldstrafen als sonst verhängt. Falls eine Mannschaft dreimal in einer Halbserie nicht zu einem Pflichtspiel antritt, wird sie vom weiteren Spielbetrieb ausgeschlossen. Zum Saisonende kann durch den Spielausschuss gesondert verfahren werden. 8.9 Schiedsrichterkostenerstattung Herren Kreisliga, 1. Kreisklassen und den 2. Kreisklassen In der Saison 2012/13 wird von den Vereinen der Herren Kreisliga, 1. Kreisklassen und der 2. Kreisklassen die Schiedsrichterkosten im voraus durch den Schatzmeister eingezogen, dieser überweist den Betrag auf das Konto der Schiedsrichterpoolung, daraus werden die Schiedsrichter bezahlt, so dass kein Zahlungsverkehr bei den Punktspielen mehr stattfindet. Der Unkostenbeitrag/Verein wurde aus der vergangenen Saison ermittelt und wird auf 452,- /Verein in der Kreisliga und 438,- /Verein in den 1. Kreisklassen festgesetzt, die Vereine der 2. Kreisklasse zahlen 393,- /Verein. Die Schiedsrichter der Kreisliga, 1. und 2. Kreisklassen müssen ihre Kontonummer im Spielbericht vermerken. Nach Eingang des Spielberichts beim Staffelleiter (KL, 1. KK 1, 1. KK 2, 2. KK 1 und 2. KK 2) erfolgt die Zahlung auf das angegebene Konto. 9. Spielberichte 9.1 Onlinespielbericht In der Saison 2012/13 ist in der Kreisliga (Herren) der Onlinespielbericht fester Bestand, bei den Pokalspielen des Wittinger Kreispokals und in den 1. Kreisklassen wird er zur Probe eingeführt, dazu ist es erforderlich, dass alle Mannschaften der Kreisliga und der 1. Kreisklassen einen Internetzugang, Computer/Laptop und einen Drucker stellen. Kennungen (max. 2) werden an die Vereine und verantwortlichen Personen vergeben. Die Mannschaften der Kreisliga und die Schiedsrichter werden vor der Hinserie geschult, so dass mit Beginn der Serie mit dem Onlinespielbericht begonnen werden kann. 19

20 Jeder Aufsteiger aus der 2. Kreisklasse in die 1. Kreisklasse ist verpflichtet den Onlinespielbericht Vorort zu gewährleisten, das heißt: es muss ein Internetzugang, Computer/Laptop und ein Drucker im Sportheim vorhanden sein. Von Vereinen bei denen der Onlinespielbericht zum Tragen kommt, wird bei einem Platzverweis kein Spielerpass mehr eingezogen. Der Verein ist verpflichtet, darauf auf zu passen, dass der vorgesperrte Spieler erst nach Ablauf der Sperrzeit wieder eingesetzt wird Spielerauflistung bei Nutzung des Onlinespielberichts Mit Einführung des Onlinespielberichtes müssen alle Spieler, die zum Einsatz kommen könnten (max. 7 Auswechselspieler), vor Spielbeginn auf dem Spielberichtsbogen eingetragen sein. Der Schiedsrichter aktiviert die eingesetzten Spieler nach Spielende. 9.2 Spielberichte - Freiumschläge Ordnungsgemäß ausgefüllte Spielberichte (bei Punkt- Pokal- Freundschaftsspielen und Turnieren) sind dem Schiedsrichter rechtzeitig vor dem Spiel mit einem Freiumschlag, der mit der Anschrift des zuständigen Staffelleiters versehen sein muss, auszuhändigen. Vor- und Zunamen der Spieler sind im Spielbericht in Druckbuchstaben leserlich auszuschreiben. Bevor der Schiedsrichter den Spielbericht abschickt, hat er den Briefumschlag mit seiner Adresse zu vervollständigen. Der Spielbericht muss durch den Schiedsrichter unverzüglich nach Spielende an den zuständigen Staffelleiter geschickt werden. 9.3 Ständiges Ein- und Auswechseln Im Kreis Gifhorn dürfen bis zu drei Spieler/innen in allen Mannschaften bis zur Kreisliga ständig ein- und ausgewechselt werden. Diese Regelung ist auch bei allen Pflichtspielen (Punkt- und Pokalspiele) zulässig. Lt. Kreistagsbeschluss vom 06. Juli 2007 sind vor Spielbeginn nur die 11 bzw. 7 Spieler/innen ordnungsgemäß im Spielbericht einzutragen, die zu Beginn des Spieles eingesetzt werden, bei späteren Einwechselungen sind die Eintragungen im Spielbericht durch die jeweiligen Vereinsvertreter nachzuholen. Die Ersatzspieler, so bekannt, sind dem Schiedsrichter namhaft zu machen. Zusätzliche spielberechtigte Spieler dürfen nicht vom Spielbetrieb durch den spielleitenden Schiedsrichter ausgeschlossen werden. Beim Onlinespielbericht gilt 9.1.1! Für alle Eintragungen im Spielbericht ist der Mannschaftsbetreuer/-führer verantwortlich. Das Ein- und Auswechseln ist nur in einer Spielruhe ( Spielunterbrechung ) erlaubt. 9.4 Trikotwerbung Sofern Werbetrikots getragen werden, ist auf dem Spielformular oberhalb der Mannschaftsaufstellung die Aufschrift der Werbung einzutragen. Diese Eintragung ist vom betreffenden Verein vorzunehmen. 9.5 Rückennummern Falls eine Mannschaft mit Rückennummern spielt, haben diese mit den Eintragungen im Spielbericht überein zustimmen. 9.6 Fehlender Pass Spieler, die keinen Spielerpass zu einem Spiel vorlegen können oder deren Spielerpass nicht die Daten und Erkennungsmerkmale gemäß 4 (2) der SpO enthält, haben auf der Rückseite des Spielberichtes ihren Spieleinsatz durch eigenhändige Unterschrift (Vor- u. Zunamen) und Angabe des Geburtsdatums zu bestätigen. Der Verein ist verantwortlich für die Richtigkeit der auf dem Spielerpass vorgenommenen Eintragungen. Änderungen dürfen auf dem Spielerpass nicht vorgenommen werden. Fotokopien der Spielerpässe werden nicht anerkannt. Das Lichtbild muss die Identität mit dem Eigentümer des Spielerpasses nachweisen. Lichtbilder von Jugendlichen und Kindern können nicht dem tatsächlichen Aussehen eines Herren- oder Altherrenspielers entsprechen. Sie sind auch unvollständig anzusehen, wie bei fehlendem Bild, Stempel und Unterschrift! Die Gebühr für einen fehlenden oder unvollständigen Pass beträgt 5,-. 20

21 9.7 Durchführung der Passkontrolle Die Spielerpässe sind dem Schiedsrichter von den Mannschaftsbetreuern spätestens 15 Minuten vor Spielbeginn zu übergeben. Der SR vergleicht die Eintragungen der Vereine im Spielbericht mit den Daten der Spielerpässe. Er hat auch grundsätzlich eine Gesichtskontrolle vor dem Spiel durchzuführen. Der Gegner hat das Recht die Spielerpässe und den Spielbericht einzusehen. 9.8 Spielgemeinschaften ( 18 a der Spielordnung ) Anträge auf Spielgemeinschaften sind mit einer Begründung bis zum eines jeden Jahres an den Spielausschuss zu richten. Sie werden nur für die unteren Spielklassen ( 3. Kreisklasse, Alte Herren, Altsenioren und Frauen ) für ein Jahr zugelassen. Je Altersklasse kann ein Verein nur an einer Spielgemeinschaft beteiligt sein, bei 11er Mannschaften werden nur max. 3 Vereine und bei 7er Mannschaften nur max. 2 Vereine für den Spielbetrieb vom Kreis Gifhorn zugelassen. 10. Sonstige Hinweise 10.1 Hallenkreismeisterschaften Die Hallenkreismeisterschaften finden am 06. und 13. Januar 2013 für die Herren-, Altherren-, Altsenioren- und Frauen-Mannschaften statt. Der Spielort ist in Gifhorn im Sportzentrum. Für diese Meisterschaft qualifizieren sich die bestplatzierten Mannschaften der Kreisliga sowie die Tabellenersten der beiden Staffeln aus der 1. Kreisklasse. Bei den Alten Herren sind der Tabellenerste und -zweite der 1. Kreisklasse und die bestplatzierten Mannschaften der Kreisliga qualifiziert. Bei den Altsenioren sind die Tabellenersten der 1. Kreisklasse des Kreises Gifhorn sowie die besten Mannschaften der Kreisliga qualifiziert. Hinzu kommt jeweils eine Mannschaft des organisierenden Vereins sofern sie für den Kreis spielberechtigt ist. Bei den Frauen nehmen alle 11er Mannschaften (nur Vereine aus dem Kreis Gifhorn) der Kreisliga und die ersten 3 Mannschaften (nur Vereine aus dem Kreis Gifhorn) der 1. Kreisklasse teil. Die Tabellenstände vom sind maßgeblich. Die qualifizierten Mannschaften sind verpflichtet teilzunehmen! Die Ausschreibung hierzu und die genauen Termine werden den qualifizierten Mannschaften rechtzeitig zugesandt SR-Ansetzungen zu Pflichtspielen Alle SR erfahren ihre Spielansetzungen über das DFBnet, dabei ist die Ansetzung im DFBnet als vorrangig anzusehen. Spielabsagen oder Verlegungen erfolgen grundsätzlich nur über das DFBnet, dabei wird jeder Schiedsrichter per über die Absetzung informiert. Bei Schiedsrichtern die keine adresse besitzen, wird der jeweilige Vereinvertreter informiert, dieser ist wiederum verpflichtet, den vereinseigenen Schiedsrichter zu informieren. Falls angesetzte Pflichtspiele in den SR-Ansetzungen fehlen oder nicht richtig angegeben sind, haben die betreffenden Vereine dieses unverzüglich dem zuständigen SR-Ansetzer Herren Thorsten Swit (Tel.: / 1331 oder für Herren, Alte Herren und Altsenioren) oder Stefan Kalberlah (05373 / oder für Frauen und Junioren) telefonisch mitzuteilen Meldungen von Fußball-Veranstaltungen Sportwochen mit Fußballturnieren und Hallenturniere sind beim Spielausschussvorsitzenden mindestens 14 Tage vor Beginn, unter Angabe der teilnehmenden Mannschaften, schriftlich anzuzeigen. Gemeldete Freundschaftsspiele über die gesamte Spielzeit werden vom Spielausschussvorsitzenden (Heinz Jeske) ins DFB-Net eingegeben und der Schiedsrichteransetzer besetzt die Spiele mit einem neutralen Schiedsrichter. Nach Spielschluss ist das Ergebnis durch den Heimverein zu melden Anforderungen von Schiedsrichtern Für alle unter Punkt 10.3 angegebenen Veranstaltungen und für alle Freundschaftsspiele sind beim SR-Ansetzer (Dennis Radke Tel.: , : ) mindestens 5 Tage vorher Schiedsrichter anzufordern. gespräche mit dem SR-Ansetzer sind grundsätzlich vor 20:00 Uhr durchzuführen. Für die zuvor genannten Spiele/Turniere 21

22 müssen Spielberichte komplett ausgefüllt, vom Schiedsrichter unterschrieben und dem Spielausschussvorsitzenden (Heinz Jeske) geschickt werden Spielgenehmigungen Für Spiele gegen ausländische Mannschaften sind vorher rechtzeitig die entsprechenden Antragsformulare des DFB beim Spielausschuss einzureichen. Spiele gegen Nicht-Verbandsvereine dürfen nur mit Erlaubnis des Spielausschusses ausgetragen werden Spielergebnisse im Sportinformationssystem (DFBnet) Die gastgebenden Vereine sind verpflichtet, die Spielergebnisse unverzüglich, spätestens eine Stunde nach Spielende, ausgehend von der Anstoßzeit im DFBnet, dem NFV über das DFBnet zu melden. Das gilt auch für Samstags- und Wochentagspiele Trikotwerbung Das Tragen von Werbung auf der Spielkleidung bedarf der schriftlichen Genehmigung durch den Kreisspielausschussvorsitzenden (Antragsformular des NFV). Die Genehmigung wird für ein Spieljahr ( bis ) erteilt. Sie kann jährlich verlängert werden, wenn die einmal genehmigte Werbung im Mannschaftsmeldebogen von den Vereinen angegeben wird oder schriftlich nachgemeldet worden ist. Die Genehmigungsgebühr für Werbetrikots beträgt jährlich 25,- für jeden Werbeträger Fair-Play-Wettbewerb (Hermann-Neuberger-Cup ) Die Ausschreibung für den Fair-Play-Wettbewerb liegt den Vereinen seit der Saison 1994/95 vor. Sie hat für die Serie 2012/13 Gültigkeit und wird von der Sparkasse GF/WOB finanziell gefördert Anschriftenverzeichnis Jeder Verein hat die Möglichkeit unter das Anschriftenverzeichnis einzusehen und herunterzuladen, die Adressen werden ständig aktualisiert. Etwaige Änderungen - Anschriften, nr. -Adresse sowie SIS-Mailboxnummer - müssen umgehend dem Spielausschussvorsitzenden und der Geschäftsführung (Egon Trepke) schriftlich gemeldet werden. Die Geschäftsführung veranlasst eine Änderung. Die Adressverwaltung im DFBNet muss durch die Vereine und dessen Vertreter immer auf den neuesten Stand sein. 11. Feldverweise und Rechtsprechung 11.1 Spielsperre Bei Hinausstellungen ( Feldverweise auf Dauer mit roter Karte ) von Spielern ist der betreffende Verein verpflichtet, dem Schiedsrichter nach Beendigung des Spieles die betreffenden Spielerpässe auszuhändigen. Für Mannschaften die an Spielen der Kreisliga, der 1. Kreisklassen und des Wittinger Kreispokals teilnehmen, gilt die Regeling nicht mehr nach Einführung des Onlinespielberichtes. Hier ist der Verein verantwortlich dass der Spieler bis zum Sperrende nicht mehr eingesetzt wird. Ein auf Dauer des Feldes verwiesener Spieler ist vorgesperrt Stellungnahme Falls ein Verein zu Platzverweisen oder sonstigen Vorkommnissen Stellung nehmen will, muss er dieses binnen drei Tagen nach dem Spiel, in schriftlicher Ausfertigung, dem Spielausschussvorsitzenden mitteilen Verwaltungsentscheide Die Verwaltungsentscheide werden vom Spielausschussvorsitzenden oder dessen Vertreter, per (EV-Postfach), an die Vereine verschickt. Der Spielerpass wird den Vereinen nach Ablauf der Spielersperre übersendet Anrufung des Sportgerichtes Gegen Entscheidungen des Kreisspielausschusses ist nach 51 Abs. 2 der SpO die gebührenfreie Anrufung gemäß 15 Abs. 1 der RuVO innerhalb von 7 Tagen nach Zustellung des Verwaltungsentscheides beim Kreissportgericht zulässig. 22

23 11.4 Rechtsbehelfe Für weitere erstinstanzliche Rechtsbehelfe in Sachen des 15 Abs. 2 (Einspruch) und 16 (Protest) RuVO ist ebenfalls das Kreissportgericht zuständig. Der Schriftsatz, durch den ein Rechtsbehelf eingelegt wird, ist in dreifacher Ausfertigung an den Vorsitzenden des Kreissportgerichtes zu senden. Eine weitere Durchschrift ist in allen Fällen dem Spielausschussvorsitzenden zu übersenden Verstöße Verstöße gegen diese Ausschreibung werden entsprechend der SpO und RuVO geahndet Gegen diese Ausschreibung ist gemäß 15 (1) RuVO innerhalb von sieben (7) Tagen nach erstmaliger Bekanntmachung in schriftlicher Form beim Kreisvorsitzenden der Widerspruch möglich. gez. Heinz Jeske Spielausschussvorsitzender 23

24 Vereinsanschriften A - D Stand: SV Abbesbüttel Wolfgang Gries NFV-Nr wolfgang.gries1@gmx.net Am Teichholz 3 1. Tel Meine 2. Tel FSV Adenbüttel / Rethen Detlev Katenhusen NFV-Nr detlev.katenhusen@t-online.de Auf dem Lande Tel Adenbüttel 2. Tel TuS Ahnsen Artur Jerke NFV-Nr artur-jerke_king@web.de Waldstr Tel Meinersen 2. Tel. FC Schwalbe Altendorf Hans-Jürgen Steinke NFV-Nr hans-juergen-steinke@ Tülauer Weg 1 1. Tel t-online.de Brome 2. Tel SV Barwedel Hartmut Spellig NFV-Nr hartmut.spellig@wobline.de Dorfstr Tel Barwedel 2. Tel TSV Fortuna Bergfeld Henning Schulze NFV-Nr hensilsch@web.de Hauptstr Tel Bergfeld 2. Tel SV Bokensdorf Heinz-H. Riethus NFV-Nr heinz-hermann.riethus@web.de An der Rauhen Riede Tel Bokensdorf 2. Tel SC Bosporus Gifhorn Nevzat Ayas NFV-Nr bosporus.gf@web.de Alte Ziegelei 1 1. Tel.: Rötgesbüttel 2. Tel TSV Grün Weiß Brechtorf Heiko Jürgens NFV-Nr ah.juergens@t-online.de Fasanenweg Tel Rühen 2. Tel FC Brome Harald Garzke NFV-Nr fc-brome@gmx.de Ginsterweg 5 1. Tel Brome 2. Tel SV Grün Weiß Calberlah Stefan Plagge NFV-Nr tefan.pla66e@web.de Goethestr Tel Calberlah 2. Tel SV Dannenbüttel Matthias Noack NFV-Nr m-w.noack@ostfalia.de Filterberg Tel Sassenburg 2. Tel

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