Leistungskonzept im Fach Erdkunde

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1 Städtisches Rurtal-Gymnasium Bismarckstraße Düren Tel.: 02421/ Fax: 02421/ Sekundarstufe I: Leistungskonzept im Fach Erdkunde Leistungsanforderung und Leistungsbewertung 1.1 Vorbemerkung Für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I erfolgt die Leistungsbewertung ausschließlich im Beurteilungsbereich Sonstige Leistungen im Unterricht (vgl. SchulG 48 Abs. 2 und AO SI 6). Dabei bezieht sich die Leistungsbewertung insgesamt auf die im Zusammenhang mit dem Unterricht erworbenen Kompetenzen. Er umfasst mündliche wie schriftliche Formen und berücksichtigt besonders Qualität, Kontinuität und Selbstständigkeit der von den Schülerinnen und Schülern erbrachten Leistungen sowie ihre Fähigkeit zum räumlichen Denken und Urteilen. Wenn unklar ist, welcher Bereich den Ausschlag bei der Endbewertung ergibt, entscheidet die Lehrkraft nach eigenem Ermessen. Im Ganzen beobachten die Lehrenden die individuellen Leistungen über einen längeren Zeitraum und lassen sie sich entwickeln, um auf dieser Grundlage ein Leistungsbild zu erhalten. Bei der Leistungsbewertung ist zwischen einem pädagogischen und einem egalitären Leistungsprinzip zu unterscheiden: Nach jenem werden die Schülerinnen und Schüler gemäß ihrer individuellen Lern- und Denkfortschritte beurteilt, nach diesem wird beurteilt, ob ihre Leistung einem für alle gültigen Maßstab (Standard) entspricht. Mit fortschreitender Schullaufbahn wird das egalitäre Leistungsprinzip immer wichtiger; bei der Abwägung zwischen beiden gibt es einen Ermessensspielraum. Bei der Leistungsbeurteilung werden die Kompetenzbereiche Sachkompetenz (mit Orientierungskompetenz), Methodenkompetenz, Urteilskompetenz und Handlungskompetenz berücksichtigt. Sollte ein Schüler bzw. eine Schülerin die für den Erdkundeunterricht konstitutiven Standards nicht erreichen und in den Defizitbereich geraten, können, nach Diagnose der individuellen Schwächen, entsprechende Förderhinweise gegeben bzw. Fördermaßnahmen eingeleitet werden, die ihm/ ihr eine gezielte Steigerung der geographischen Kompetenzen ermöglichen. Umgekehrt erfolgt aber auch eine individuelle Förderung von besonders begabten Schülerinnen und Schülern, indem ihnen die Möglichkeit eingeräumt wird, sich in Form von Referaten oder Präsentationen in besonderer Weise im Rahmen des Fachunterrichts zu qualifizieren. 1.2 schriftliche Arbeiten (sind in Erdkunde in der SI nicht vorgesehen) 1.3 Beurteilungsbereich sonstige Mitarbeit Im Beurteilungsbereich Sonstige Mitarbeit kommen folgende Leistungen zum Tragen (vgl. Kernlehrplan Erdkunde Punkt 5. Leistungsbewertung): Beiträge zum gelenkten und freien Unterrichtsgespräch sowie Mitarbeit in den unterschiedlichen Sozialformen (z. B. Partnerarbeit, Gruppenarbeit, Pro-/Kontra- Debatte), Beiträge im Rahmen eigenverantwortlichen, schüleraktiven Handelns (z.b. Rollenspiel, Befragung, Erkundung, etc.), Quantität und Qualität der Mitarbeit,

2 Beherrschung von Fachmethoden und Fachsprache, Lernwilligkeit( Arbeitshaltung, Zuverlässigkeit, Sorgfalt etc.), Mitarbeit in Projekten, Referate und sonstige Präsentationsleistungen (z.b. Folien- oder Plakatpräsentationen, Expertenvorträge, Hausaufgaben (vor- und nachbereitend), Ergebnisse anderer Arbeitsformen wie Stationenarbeit, Erstellen eines Features u.ä., Materialsammlungen, Mappen, Protokolle, Heftführung, Lerntagebuch, Portfolios, schriftliche Übungen (Dauer: 15 Minuten). Lernerfolgsüberprüfungen sind so anzulegen, dass sie den in den Fachkonferenzen beschlossenen Grundsätzen der Leistungsbewertung entsprechen, dass die Kriterien für die Notengebung den Schülerinnen und Schülern transparent sind und die jeweilige Überprüfungsform den Lernenden auch Erkenntnisse über die individuelle Lernentwicklung ermöglicht. Aufgabenstellungen mündlicher und schriftlicher Art sollen darauf ausgerichtet sein, dass die Kompetenzbereiche Sachkompetenz (mit Orientierungskompetenz), Methodenkompetenz, Urteilskompetenz und Handlungskompetenz angemessen berücksichtigt werden. Ein isoliertes, lediglich auf Reproduktion angelegtes Abfragen einzelner Daten und Sachverhalte entspricht nicht den Ansprüchen an die Leistungsfeststellung (vgl. Lehrplannavigator Erdkunde Stand ). Kooperation in der Fachschaft zur Gewährleistung einheitlicher Standards: Zur Gewährleistung der entsprechenden Leistungsanforderungen und Standards innerhalb der Fachschaft finden regelmäßig Absprachen zwischen den das Fach unterrichtenden Kolleginnen und Kollegen statt. 2. Sekundarstufe II 2.1. Vorbemerkung Die Lehrerin oder der Lehrer ist verpflichtet, die Schülerinnen und Schüler zu Beginn des Kurses über die Zahl und Art der geforderten Klausuren und Leistungsnachweise im Beurteilungsbereich Sonstige Mitarbeit zu informieren. Etwa in der Mitte des Kurshalbjahres unterrichtet die Lehrkraft die Schülerinnen und Schüler über den bis dahin erreichten Leistungsstand. Die jeweilige Kursabschlussnote in einem Kurs mit schriftlichen Arbeiten (Klausuren) wird gleichwertig aus den Endnoten beider Beurteilungsbereiche (Klausuren und sonstige Mitarbeit) gebildet. Eine rein rechnerische Bildung der Kursabschlussnote ist unzulässig, vielmehr ist die Gesamtentwicklung der Schülerin oder des Schülers im Kurshalbjahr zu berücksichtigen. Bei Kursen ohne Klausuren ist die Endnote im Beurteilungsbereich Sonstige Mitarbeit die Kursabschlussnote. (APO-GOSt 13, Abs.1). 2.2 Klausuren Anzahl und Dauer der Klausuren in der Sekundarstufe II 2

3 Stufe Anzahl pro Halbjahr Dauer (Unterrichtsstunden) EF EF /Q LK 3 / GK 2 12/Q LK 3 / GK 2 13/Q LK 4 / GK 3 13/Q LK: 4,25 Zeitstunden ; GK: 3 Zeitstunden ohne Auswahlzeit Gestaltung der Klausuren In Analogie zu den Vorgaben für das Zentralabitur in NRW finden sich in den Klausuren im Fach Erdkunde aktuell lediglich materialgebundene Aufgaben mit einer oder in der Regel mehreren Teilaufgaben, die untereinander stimmig sein und eine thematische Einheit bilden müssen (vgl. Lehrplan S , 88). Für alle Beurteilungsgrundlagen gilt die Ausrichtung an den für die Abiturprüfung relevanten drei Anforderungsbereichen bzw. Leistungsniveaus (vgl. Lehrplan Erdkunde (1999), S. 84 ff.): (I) Wiedergabe von Kenntnissen (II) Anwenden von Kenntnissen (III) Problemlösen und Werten. Unabhängig von den folgenden Festlegungen für das Abitur 2012 im Fach Geographie gelten folgende Kapitel (siehe Lehrplan SII Seite 10 ff.): Kapitel 2: Bereiche, Themen, Gegenstände 2.1 Bereiche: Herleitung und didaktische Funktion, 2.2 Zuordnung von Themen und Gegenständen zu den Bereichen des Faches 2.3 Obligatorik und Freiraum, Kapitel 5: Die Abiturprüfung : 5.2 Beschreibung der Anforderungsbereiche Aufgabenarten der schriftlichen Abiturprüfung Notenfindung Zur Bewertung der Klausur wird eine Punkteverteilung erstellt. Dabei sind auch richtige Teillösungen zu bepunkten. Der erreichten Gesamtpunktzahl wird eine Note zugeordnet. Die Bewertung der Klausuren orientiert sich an den Bewertungsgrundsätzen des Lehrplans sowie des Zentralabiturs im Fach Erdkunde in NRW. Die Korrekturen der Klausuren werden auch mit Hilfe der aus den zentralen Abiturprüfungen bekannten Bewertungsraster vorgenommen, um auf diese Weise möglichst einheitliche und für die Schülerinnen und Schüler transparente Bewertungskriterien sicherzustellen. Die Darstellungsleistung fließt in Höhe von 20% in die Gesamtnote mit ein. Hierbei werden folgende Bewertungskriterien in Anschlag gebracht: Der Schüler/ die Schülerin strukturiert seinen/ihren Text schlüssig, stringent sowie gedanklich klar und bezieht sich dabei genau und konsequent auf die Aufgabenstellung; bezieht beschreibende, deutende und wertende Aussagen schlüssig aufeinander; belegt seine Aussagen durch angemessene und korrekte Nachweise (Belege u. a.); formuliert unter Beachtung der Fachsprache präzise und begrifflich differenziert; schreibt sprachlich richtig (Grammatik, Syntax, Orthographie, Zeichensetzung) sowie 3

4 syntaktisch und stilistisch sicher Korrektur und Bewertung von Facharbeiten Die 1. Klausur in 12/II kann durch eine Facharbeit ersetzt werden. (vgl. Lehrplan S ) 2.3.Bereich: Sonstige Mitarbeit : Der Bereich Sonstige Mitarbeit hat in Bezug auf die Gesamtbewertung grundsätzlich denselben Stellenwert wie der Klausurbereich (vgl. Lehrplan, S. 80 ff). Für Schülerinnen und Schüler, die Erdkunde nicht als Klausurfach gewählt haben, ist für die Halbjahresbewertung allein der Beurteilungsbereich Sonstige Mitarbeit ausschlaggebend; pro Quartal wird hier eine eigene Note ermittelt. Es sind alle Leistungen zu bewerten, die neben Klausuren bzw. Facharbeiten erbracht werden (vgl. ebd.). Er umfasst mündliche wie schriftliche Formen und berücksichtigt besonders Qualität, Kontinuität und Selbstständigkeit der von den Schülerinnen und Schülern erbrachten Leistungen sowie ihre Fähigkeit zum geographischen Denken und Urteilen. Wenn unklar ist, welcher Bereich den Ausschlag bei der Endbewertung ergibt, entscheidet die Lehrkraft nach eigenem Ermessen. Im Beurteilungsbereich Sonstige Mitarbeit kommen folgende Leistungen zum Tragen (vgl. Lehrplan, S. 81 ff): Beiträge zum gelenkten und freien Unterrichtsgespräch (Weiterentwicklung von Ideen, Fortführung von Lösungsansätzen, Aufzeigen von Zusammenhängen und Widersprüchen, Plausibilitätsbetrachtungen oder Bewertung von Ergebnissen sowie Mitarbeit in den unter-schiedlichen Sozialformen (z. B. Partnerarbeit, Gruppenarbeit), Hausaufgaben (vor- und nachbereitend), Quantität und Qualität der Mitarbeit, Beherrschung von Fachmethoden und Fachsprache, Referate und sonstige Präsentationsleistungen, Lernwilligkeit( Arbeitshaltung, Zuverlässigkeit, Sorgfalt etc.), Protokolle, Portfolios, Schriftliche Übungen dauern in der Regel Minuten und müssen nicht angekündigt werden Mitarbeit in Projekten, Präsentationen. Bei der Notenskala orientieren wir uns an der Leistungsbewertung im Bereich sonstige Mitarbeitsnote am Vorschlag des Stiftischen-Humanistischen Gymnasiums in Mönchengladbach (siehe Anlage 1) Allgemeine Prinzipien der Leistungsbeurteilung und individuelle Förderung: Im Ganzen beobachten die Lehrenden die individuellen Leistungen über einen längeren Zeitraum um auf dieser Grundlage ein Leistungsbild zu erhalten. Bei der Leistungsbewertung ist zwischen einem pädagogischen und einem egalitären Leistungsprinzip zu unterscheiden: Nach jenem werden die Schülerinnen und Schüler gemäß ihrer individuellen Lern- und Denkfortschritte beurteilt, nach diesem wird beurteilt, ob ihre Leistung einem für alle gültigen Maßstab (Standard) entspricht. Mit fortschreitender Schullaufbahn wird das egalitäre Leistungsprinzip immer wichtiger; bei der Abwägung zwischen beiden gibt es einen Ermessensspielraum. Sollte ein Schüler bzw. eine Schülerin die für den Erdkundeunterricht konstitutiven Standards nicht erreichen und in den Defizitbereich geraten, können nach Diagnose der individuellen Schwächen entsprechende Förderhinweise gegeben bzw. Fördermaßnahmen eingeleitet werden, die ihm/ ihr eine gezielte Steigerung der geographischen Kompetenzen ermöglichen. 4

5 Umgekehrt erfolgt aber auch eine individuelle Förderung von besonders begabten Schülerinnen und Schülern, indem eine Teilnahme an Wettbewerben angeregt oder ihnen die Möglichkeit eingeräumt wird, sich in Form von Referaten oder Präsentationen in besonderer Weise im Rahmen des Fachunterrichts zu qualifizieren. Kooperation in der Fachschaft zur Gewährleistung einheitlicher Standards: (siehe Sekundarstufe I) 5

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