Sportordnung. ERA - D e. V.

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1 Sportordnung ERA - D e. V. European Rifle Association Deutschland e.v. -Besonderes Mitglied im nach 15 WaffG anerkannten Deutschen Schützenbund e.v.-

2 Impressum Sporthandbuch der European Rifle Association-Deutschland e. V. Herausgeber deutsche Fassung: European Rifle Association-Deutschland e. V. Paderborner Straße 1 D Schloß Holte - Stukenbrock Zur Zeit gültige Fassung, Stand März 2008 Alle Rechte vorbehalten. Kein Teil dieser Sportordnung darf in irgendeiner Form (Druck, Fotokopie oder einem anderen Verfahren) ohne ausdrückliche, schriftliche Genehmigung des Herausgebers reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden.

3 Inhaltsverzeichnis IMPRESSUM 1 ALLGEMEINE REGELN 1.1 Gültigkeit 1.2 Standortbedingte Sonderregeln 1.3 Regelanerkennung 1.4 Regelkenntnis 1.5 Auslegung 1.6 Kenntnis der Sicherheitsbestimmungen 2 SICHERHEITSBESTIMMUNGEN 3 WETTKÄMPFE 3.1 Allgemeines 3.2 Wettkämpfe um den Europa - Pokal 3.3 ERA - Meisterschaften 3.4 Meldung zum Wettkampf Anmeldung der Teilnehmer Meldeschluß 3.5 Mannschaften Mannschaftsstärke Teilnehmerzahl Mehrfachstart Mannschaftssprecher Mannschaftsmeldung 3.6 Durchführung der Wettkämpfe Stellung von Funktionspersonal Funktionspersonal Schießleiter Anmeldung Waffen- und Ausrüstungskontrolle Leiter der Anzeigendeckung Standaufsicht Scheibenauswertung Wettkampfgericht Startzeit Schießzeit Anzeige Abgabe beschossener Scheiben Scheibenauswertung Allgemeines Schußlochprüfer Wertung bei Ringgleichheit Kreuzschüsse Allgemein Kreuzschüsse Regeln für den Verursacher

4 Kreuzschüsse Regeln für den Betroffenen Zuviele Schüsse auf der eigenen Scheibe Waffendefekte/-störungen Disziplinarregeln Disziplinarregeln Verwarnung Ringabzug Disqualifikation Proteste 4 WETTKAMPFKLASSEN 5 TEILNAHMEBERECHTIGUNG 6 SPORTORDNUNG 7 SPORTJAHR 8 SCHEIBENBESCHREIBUNG 8.1 ERA-Scheibe 1: 8.2 ERA-Scheibe 2 (ISSF-Scheibe 300 m): 8.3 ERA-Scheibe 3: 8.4 ERA-Scheibe 4: 8.5 ERA-Scheibe 5: 8.6 ERA-Scheibe 6: 8.7 ERA-Scheibe 7: 8.8 ERA-Scheibe 8: 8.9 ERA-Scheibe 9: 8.10 ERA-Scheibe 10: 8.11 ERA-Scheibe 11: 9 ANSCHLAGARTEN 10 BEKLEIDUNGSREGELN 10.1 Schießjacke 10.2 Hose 10.4 Schießhandschuhe 10.5 Unterbekleidung des Schützen 10.6 Verstärkungen und Polsterungen 11 ZUBEHÖR

5 11.1 Schießkoffer 11.2 Riemen 11.3 Schießmatten 11.4 Beobachtungsfernrohre 11.5 Kompensatoren, Mündungsfeuerbremsen 11.6 Regen- oder Sonnenschutzschirm 12 DISZIPLINEN 12.1 Standardgewehr m Waffe Abzug Gewicht Schäftung Handstop Visierung Korntunnel Zielhilfsmittel Laufbeschwerung Munition Anschlagart Schußzahl Schießzeit Scheibe Anzeige Scheibenentfernung Regeländerung 12.2 Freies Gewehr 100 m 300 m Waffe Abzug Gewicht Schäftung Handstop Visierung Laufbeschwerung Munition Anschlagart Schußzahl Schießzeit Scheibe Anzeige Scheibenentfernung Regeländerung 12.3 Zielfernrohrgewehr 300 m Waffe Abzug Gewicht Schäftung Zielfernrohre Munition Anschlagart Schußzahl Schießzeit Scheibe Anzeige Scheibenentfernung Auswertung

6 12.4 Freies ZF-Gewehr 300 m Waffe Abzug Gewicht Schäftung Zielfernrohre Munition Anschlagart Schußzahl Schießzeit Scheibe Anzeige Scheibenentfernung Auswertung 12.5 Allgemeine Wettkampfregeln Target Rifle und Match Rifle Ausrüstung Regen- oder Sonnenschutzschirm Windschutz Verantwortliche Funktionsträger Squadding Startkarten Hilfen Fehlschüsse Munition Sicherheit Sicherheitsüberprüfung Waffenkontrolle Scheiben Scheibenentfernungen Ablauf Probeschüsse Wertungsschüsse Schießzeit Unterbrechungen Anzeige und Kommunikation Anzeige der Treffer Kreuz- und Fehlschüsse Meldezeit Anzeigedienst Wettkampfende Mißverständnisse Wertung Stechen (Ties) 12.6 Target Rifle m Waffe Abzug Gewicht Schäftung Handstop Magazine Visierung Korntunnel Zielhilfsmittel Laufbeschwerung Munition Anschlagart Wertungsschüsse Schießzeit Scheibe Anzeige und Kommunikation Scheibenentfernung Regeländerung

7 12.7 Match Rifle m Waffe Abzug Gewicht Schäftung Handstop Visierung Munition Anschlagart Wertungsschüsse Schießzeit Scheibe Anzeige und Kommunikation Scheibenentfernung Regeländerung 12.8 F Class / ZF Gewehr Long Range Waffe Abzug Gewicht Schäftung Visierung Munition Anschlagart Schußzahl Schießzeit Scheibe Anzeige Scheibenentfernung Regeländerung 12.9 F Class Farquahrson Waffe Abzug Gewicht Schäftung Visierung Munition Anschlagart Schußzahl Schießzeit Scheibe Anzeige Scheibenentfernung Regeländerung F Class Open Waffe Abzug Gewicht Schäftung Visierung Munition Anschlagart Schußzahl Schießzeit Scheibe Anzeige Scheibenentfernung Regeländerung

8 12.11 Service Rifle Waffe Abzug Schäftung Handstop und Schießriemen Visierung Munition Anschlagart Wertungsschüsse Schießzeit Scheibe Anzeige und Kommunikation Scheibenentfernung BPCR und BPML Waffe Abzug Gewicht Schäftung Visierung Zielhilfsmittel Munition Anschlagart Schußzahl Schießzeit Scheibe Anzeige Scheibenentfernung 1 Allgemeine Regeln Die European Rifle Association Deutschland e.v. ist seit Dezember 1997 Besonderes Mitglied im Deutschen Schützenbund e.v. und erkennt die vom Bundesverwaltungsamt genehmigte Sportordnung für diesen Verband an. Dies gilt insbesondere für die Schießstandordnung des Deutschen Schützenbundes und die allgemeinen Regeln der Sportordnung des Deutschen Schützenbundes. 1.1 Gültigkeit In dieser Sportordnung sind die allgemein verbindlichen Schießsportbestimmungen zusammengefaßt. Die allgemeinen Regeln gelten als Grundlage für alle Disziplinen. Werden in der Disziplinbeschreibung andere Regeln in Teilbereichen festgelegt, so gelten diese anstelle der Allgemeingültigen.

9 1.2 Standortbedingte Sonderregeln Müssen aufgrund der vorgegebenen Standbedingungen Regeln in Teilbereichen geändert werden, sind die abweichenden Rahmenbedingungen in der Ausschreibung bekanntzugeben. Diese Änderungen dürfen jedoch nicht gegen die Regelungen der vom Bundesverwaltungsamt genehmigten Fassung verstoßen. 1.3 Regelanerkennung Jeder Schütze ist den Regeln der Sportordnung, den Bestimmungen der Schieß- und Standordnung und bei Wettkämpfen den Bedingungen der Ausschreibung, die er durch seine Teilnahme am Wettkampf anerkennt, unterworfen. 1.4 Regelkenntnis Jeder Schütze ist gehalten, diese Regeln, Bestimmungen und Bedingungen zu kennen. 1.5 Auslegung Wo der Wortlaut der Sportordnungsregeln eine eindeutige Auslegung nicht zuläßt, ist die Auslegung stets im Sinne des sportlichen Anstandes, der eine mögliche Gleichstellung der Teilnehmer verlangt, vorzunehmen. Sportwaffen, Behelfe, Ausrüstung, Zubehör usw., die in diesen Regeln nicht erwähnt sind, jedoch einen persönlichen Vorteil gegenüber anderen verschaffen oder gegen den Sinn dieser Regeln und Bestimmungen verstoßen, sind nicht erlaubt. 1.6 Kenntnis der Sicherheitsbestimmungen Jeder Schütze ist gehalten, die Sicherheitsbestimmungen sowie die allgemein bekannten Grundregeln im Umgang mit Waffen und Munition zu kennen und strikt einzuhalten. Zu beachten sind des weiteren die Regelungen der AWaffV, hier insbesondere die 6 Vom Schießsport ausgeschlossene Schusswaffen (1) Vom sportlichen Schießen sind ausgeschlossen: 1. Kurzwaffen mit einer Lauflänge von weniger als 7,62 Zentimeter (drei Zoll) Länge; 2. halbautomatische Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen, die Kriegswaffe im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen ist, wenn a) die Lauflänge weniger als 42 Zentimeter beträgt, b) das Magazin sich hinter der Abzugseinheit befindet (so genannte Bul-Pup-Waffen) oder c) die Hülsenlänge der verwendeten Munition bei Langwaffen weniger als 40 Millimeter beträgt; 3. halbautomatische Langwaffen mit einem Magazin, das eine Kapazität von mehr als zehn Patronen hat. (2) Das Verbot des Schießsports mit Schusswaffen und Munition im Sinne der Anlage 2 Abschnitt 1 des Waffengesetzes bleibt unberührt. (3) Das Bundesverwaltungsamt kann auf Antrag eines anerkannten Schießsportverbandes Ausnahmen von den Verboten des Absatzes 1 zulassen, insbesondere wenn es sich um in national oder international bedeutenden Schießsportwettkämpfen verwendete Schusswaffen handelt. 7 Unzulässige Schießübungen im Schießsport (1) Im Schießsport sind die Durchführung von Schießübungen in der Verteidigung mit Schusswaffen ( 22) und solche Schießübungen und Wettbewerbe verboten, bei denen 1. das Schießen aus Deckungen heraus erfolgt, 2. nach der Abgabe des ersten Schusses Hindernisse

10 überwunden werden, 3. das Schießen im deutlich erkennbaren Laufen erfolgt, 4. das schnelle Reagieren auf plötzlich und überraschend auftauchende, sich bewegende Ziele gefordert wird, a) ausgenommen das Schießen auf Wurf- und auf laufende Scheiben, b) es sei denn, das Schießen erfolgt entsprechend einer vom Bundesverwaltungsamt genehmigten Sportordnung, 5. das Überkreuzziehen von mehr als einer Waffe (Cross Draw) gefordert wird, 6. Schüsse ohne genaues Anvisieren des Ziels (Deutschüsse) abgegeben werden, ausgenommen das Schießen auf Wurfscheiben, oder 7. der Ablauf der Schießübung dem Schützen vor ihrer Absolvierung nicht auf Grund zuvor festgelegter Regeln bekannt ist. Die Veranstaltung der in Satz 1 genannten Schießübungen und die Teilnahme als Sportschütze an diesen sind verboten. (2) Das Verbot von Schießübungen des kampfmäßigen Schießens ( 15 Abs. 6 Satz 2 des Waffengesetzes) und mit verbotenen oder vom Schießsport ausgeschlossenen Schusswaffen oder Teilen von Schusswaffen ( 6), soweit nicht eine Ausnahme nach 6 Abs. 3 erteilt ist, bleibt unberührt. (3) Die Ausbildung und das Training im jagdlichen Schießen einschließlich jagdlicher Schießwettkämpfe werden durch die vorstehenden Regelungen nicht beschränkt. 1.7 Aufsichtspersonen Gesamtleitung des Schiessens: Wird durch ein Präsidiumsmitglied ausgeübt. Ist für die Einhaltung der Regeln und Vorschriften verantwortlich. Ist allen auf dem Schießstand befindlichen Personen gegenüber Weisungsbefugt Standaufsichten: Werden durch Personen mit absolviertem Lehrgang nach 10 Abs.6 WaffV ausgeübt. Die Sandaufsicht ist für die Sicherheit an der Feuerlinie, die Kommunikation mit der Anzeigerdeckung und die Sicherheitsüberprüfung der Schützenwaffen vor dem Verlassen der Feuerlinie verantwortlich. Die Standaufsicht ist allen Personen auf dem ihr zugewiesenen Stand gegenüber weisungsbefugt Aufsicht / Leitender Anzeigerdeckung: Wird durch den Veranstalter / Gesamtleitenden bestimmt. Die Aufsicht / Leitung Anzeigerdeckung ist für die Kommunikation mit der Feuerlinie, die Einhaltung der Sicherheitsregeln und den sportlichen Ablauf in der Deckung verantwortlich, und gegenüber allen Personen in der Anzeigerdeckung Weisungsbefugt Für Kinder/Jugendliche qualifizierte Aufsichtspersonen: Sind notwendig wenn Jugendliche am Schießen teilnehmen. Die Qualifikation erfolgt über die Teilnahme an entsprechenden Lehrgängen die den Regeln des Deutschen Schützenbundes entsprechen. 2 Sicherheitsbestimmungen 2.1.Die behördlichen Bestimmungen sind zu beachten. Des weiteren sind die auf die Gegebenheiten des jeweiligen Standes abgestimmten Sicherheitsregeln, z. B. durch die Standortverwaltung erlassenen Sicherheitsregeln, einzuhalten. Diese sind für jeden sichtbar auszuhängen bzw. bei Wettkämpfen mit in der Ausschreibung festzulegen. Für die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen ist der Leiter des Schießens verantwortlich. 2.2.Personen, die unter Einfluss von Alkohol, Medikamenten oder Drogen stehen, sind vom Schießen auszuschliessen. 2.3.Alle Sportwaffen müssen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.

11 2.4.Zielübungen und das Laden der Waffe sind nur im Schützenstand mit nach dem Geschoßfang gerichteter Mündung gestattet. 2.5.Zielübungen sind nur mit Genehmigung der Standaufsicht und entladener Waffe erlaubt. 2.6.Die Waffen dürfen nur auf Anweisung der Standaufsicht oder des Schießleiters geladen werden. 2.7.Der Schütze hat seine Waffe selbst zu laden und vor dem Laden seine Anschlagstellung einzunehmen. 2.8.Die geladene Waffe darf nicht aus der Hand gelegt werden. Bei Unterbrechung hat der Schütze die Waffe zu entladen. 2.9.Bei Ladehemmung oder sonstiger Störung ist die Waffe mit nach dem Geschoßfang ausgerichteter Mündung zu entladen Der Schütze darf die Stellung nur verlassen, wenn er sich davon überzeugt hat, daß die Waffe entladen, der Verschluß geöffnet bzw. entfernt ist und die Standaufsicht die Sicherheit bestätigt hat Bei allen auf dem Stand abgestellten Waffen müssen die Verschlüsse offen gehalten werden Außer den Waffen in der Feuerlinie darf keine Waffe auf dem Schießstand geladen sein Das Personal in der Anzeigendeckung erreicht die Deckung nur auf dem dafür bestimmten Weg Das Betreten der Wälle und des Geländes vor der Feuerlinie ist grundsätzlich verboten Das Schießen darf erst freigegeben werden, wenn der Leiter der Anzeigendeckung Sicherheit gemeldet hat In Ergänzung zu den Sicherheitsbestimmungen gelten etwaige örtliche Benutzungsbestimmungen Zum Schutz vor Gehörschäden wird empfohlen, auf allen Schießständen einen Gehörschutz zu tragen.

12 3 Wettkämpfe 3.1 Allgemeines Wettkämpfe bedürfen der grundsätzlichen Genehmigung der ERA. Für die Wettkämpfe wird nach erfolgter Genehmigung eine offizielle Wettkampf-genehmigungsnummer erteilt. Diese muß in der Ausschreibung verwendet werden. Muster: Bei Wettkänpfen im Ausland gelten für die Teilnehmer aus Deutschland die Regeln und Vorschriften im Veranstaltungsland. 3.2 Wettkämpfe um den Europa - Pokal Seit 1984 finden jährlich die Wettkämpfe um den Europa-Pokal statt. Luxemburg, die Niederlande, Belgien und die Bundesrepublik Deutschland führen diese Wettbewerbe durch. Die britischen Streitkräfte tragen mit der Veranstaltung BFG-Open ebenfalls zum Europa-Pokal bei. Heute werden die Europa-Wettkämpfe unterteilt, und zwar in die sogenannten Short-Range EUROPA-POKAL 100, 200 und 300 Meter und die Long-Range EUROPA-POKAL und 900 Meter- Wettbewerbe. Bei den Short-Range Wettkämpfen werden die besten drei Wettkämpfe für den Pokal gewertet. Bei den Long-Range Wettkämpfen kann nur ein 300 m - Wettkampf gewertet werden. Mindestens zwei der insgesamt 5 Wertungswettkämpfe müssen auf den Entfernungen 700, 800 oder 900 Meter geschossen werden. Für die Mannschaftswertung werden automatisch die jeweils drei besten Schützen des teilnehmenden Vereins für den Europa-Pokal gewertet. 3.3 ERA - Meisterschaften Meisterschaften finden für ERA Mitglieder an einem Ort und an einem Tag statt und dienen der Ermittlung der Meister innerhalb des Verbandes für das laufende Sportjahr. 3.4 Meldung zum Wettkampf Anmeldung der Teilnehmer Die Anmeldung zum Wettkampf erfolgt schriftlich. Werden vom Veranstalter Anmeldevordrucke bereitgestellt, so sind diese zu verwenden.

13 3.4.2 Meldeschluß Ein in der Ausschreibung festgesetzter Meldeschluß ist bindend. 3.5 Mannschaften Mannschaftsstärke Eine Mannschaft besteht aus 3 oder 4 Schützen. Für Mannschaften werden die Ergebnisse der 3 besten Schützen gewertet Teilnehmerzahl Eine Mannschaftswertung findet nur statt, wenn mindestens drei Mannschaften teilnehmen Mehrfachstart Kein Schütze darf in einem Wettbewerb in der selben Disziplin in mehr als einer Mannschaft starten Mannschaftssprecher Als Ansprechpartner ist dem Veranstalter ein Mannschaftssprecher zu benennen, der für die Einhaltung der Startzeiten, für die Organisation innerhalb der Mannschaft sowie für die sonstigen, die Mannschaft betreffenden Anordnungen, verantwortlich ist Mannschaftsmeldung Die Namen der Mannschaftsmitglieder sind spätestens 30 min. vor dem Start des ersten Mannschaftsschützen schriftlich dem Veranstalter mitzuteilen. Mannschaften, die den Verband repräsentieren, können nur vom Vorstand oder einer hierfür beauftragten Person gemeldet werden. 3.6 Durchführung der Veranstaltungen Stellung von Funktionspersonal Vom Veranstalter sind genügend Mitarbeiter als Funktionspersonal zu stellen. Soweit die Aufgaben nicht mit eigenem Personal wahrgenommen werden können, kann der Veranstalter bestimmen, daß Funktionspersonal aus den Reihen der teilnehmenden Schützen gestellt wird Funktionspersonal - Schießleiter / Gesamtleitender - Anmeldung - Waffen- und Ausrüstungskontrolle - Leiter der Anzeigendeckung - Standaufsicht(en) - Scheibenauswertung - Wettkampfgericht Schießleiter / Gesamtleitender Der Schießleiter / Gesamtleitender ist für die sichere, sportliche, regelgerechte und Gesetzeskonforme Durchführung des Wettkampfes verantwortlich. Die Funktion Schießleiter / Gesamtleitende wird von den Präsidiumsmitgliedern ausgeübt. Bei Unregelmäßigkeiten obliegt dem Schießleiter die letzendliche Entscheidung, falls kein Wettkampfgericht gestellt wurde Anmeldung Die Anmeldung stellt dem Mannschaftssprecher die Mannschaftsstartkarten zwecks Meldung der Mannschaft zur Verfügung und händigt die nummerierten Scheiben aus. Werden Startgebühren erhoben, sind diese hier zu entrichten bzw. ist der Nachweis zu führen, daß sie bereits bezahlt sind.

14 Waffen- und Ausrüstungskontrolle Vor jedem Wettkampf sollte jede Waffe durch die Waffen- und Ausrüstungskontrolle daraufhin überprüft werden, ob sie den Regeln der ERA entspricht. Jeder Teilnehmer am Wettkampf ist dafür verantwortlich, daß seine Waffe und jedes in Frage kommende Ausrüstungs- und Zubehörteil bei der Waffenkontrolle zur offiziellen Überprüfung und Zulassung vorgelegt wird. Jeder Schütze hat das Recht, seine Waffe und seine Ausrüstungsgegenstände vom Veranstalter abnehmen zu lassen. Hängt die Zulassung einer Waffe von ihrer dienstlichen Einführung ab, so ist in Zweifelsfällen der Schütze beweispflichtig. Jede zugelassene Waffe muß gekennzeichnet werden. Nachdem die Waffe für den Wettkampf zugelassen wurde, darf sie bis zur Beendigung des Wettkampfes nicht mehr verändert werden. Alle oder einzelne Waffen können unmittelbar vor Schießbeginn, zwischen den Serien und nach Abschluß des Wettkampfes zusätzlich kontrolliert werden Leiter der Anzeigendeckung Der Leiter der Anzeigendeckung ist für alle Sicherheitsfragen in der Anzeigendeckung und bezüglich des Scheibenstandes, den ordnungsgemäßen Zustand der Anzeigendeckung und für die Beseitigung von Unstimmigkeiten in der Anzeigendeckung zuständig. Der Leiter der Anzeigendeckung trägt Kreuzschüsse mit Angabe des Schusses bzw. der Serie ein, sowie den Namen des Schützen, auf dessen Scheibe fälschlicherweise geschossen wurde und des verursachenden Schützen und zeichnet mit Unterschrift ab. Ebenso trägt er Werte außerhalb des Scheibenspiegels auf diesem ab und zeichnet die Scheiben mit Unterschrift ab Standaufsicht Die Standaufsicht ist dem Schießleiter gegenüber verantwortlich für die Leitung und die Sicherheit auf dem ihr zugeteiltem Stand. Die Standaufsicht kann von Personen, die einen Lehrgang nach 10 Abs.6 WaffV absolviert haben, ausgeübt werden. Sofern Jugendliche an dem Schießen teilnehmen ist gemäß den Regelungen der WaffV eine spezielle Aufsicht erforderlich. Die Aufsicht kontrolliert die Namen der Wettkampfteilnehmer, um sicherzustellen, daß sie mit der Teilnehmerliste übereinstimmen. Die Standaufsicht stellt die Kommunikation mit der Anzeigendeckung sicher nimmt die Waffensicherheitsüberprüfung zum Ende der individuellen Schießzeit des Schützen vor Scheibenauswertung Bei der Auswertung sind die Scheibennummern mit der Startkarte zu vergleichen. Bei der Auswertung sind die Notizen des Leiters der Anzeigendeckung bzw. der Standaufsicht zu berücksichtigen und u. U. Ringabzüge durchzuführen. Die Scheibenauswertung hat des weiteren für die Erstellung und Aktualisierung der öffentlich ausgehängten Rangliste zu sorgen Wettkampfgericht Bei ERA Meisterschaften und internationalen Wettkämpfen ist ein Wettkampfgericht einzuberufen. Das Wettkampfgericht setzt sich aus einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern zusammen. Proteste werden durch Entscheid des Wettkampfegerichtes für den Wettkampf endgültig entschieden. Es entscheidet mit einfacher Mehrheit. Bei Ablehnung des Protestes verfällt die Protestgebühr. Bei anderen Wettkämpfen entscheidet des Veranstalter endgültig Startzeit Der Schütze ist gehalten rechtzeitig an seinem Startplatz zu erscheinen. Zeitverluste durch sein verspätetes Erscheinen gehen von seiner Schießzeit ab, soweit der Start überhaupt noch möglich ist. Dabei muß gewährleistet sein, daß die anderen Schützen nicht gestört werden. Die Entscheidung, ob der Schütze noch starten darf, liegt im Ermessen der Standaufsicht. Es besteht kein Anspruch auf eine spätere Startzeit. Das Startgeld verfällt. Es besteht kein Anspruch auf gewünschte Startzeiten Schießzeit Die Dauer der Schießzeit wird in speziellen Regeln festgelegt. Die Scheibe sollte 5 Min. vor Schießbeginn aufgezogen sein, damit der Schütze Anschlagübungen durchführen kann. Für Mannschaften wird eine Gesamtzeit, entsprechend der Mannschaftsstärke, vorgegeben. Muß ein Schütze ohne eigenes Verschulden das Schießen länger als 3 Min. unterbrechen, kann er

15 Zeitgutschriften verlangen. Für Unterbrechungen, die länger als 5 Min. dauern, hat er das Recht auf zusätzliche Probeschüsse Anzeige Die Trefferanzeige wird in speziellen Regeln festgelegt. Hilfsbeobachtung ist nicht zugelassen, soweit es nicht spezielle Regel gestatten. Die Verwendung von Funk oder Telefon als Kommunikationsmittel mit der Anzeigendeckung bleibt dem Veranstalter vorbehalten Abgabe beschossener Scheiben Der Schütze ist für den Rücklauf der beschossenen Scheiben zur Auswertung selbst verantwortlich. Probescheiben brauchen bei der Auswertung nicht abgegeben werden Scheibenauswertung Allgemeines Einspruch kann nur gegen unkorrekte Auswertung, Additionsfehler oder falsche Eintragungen auf der Ergebnistafel erhoben werden Schußlochprüfer Das Berühren des Schußloches sowie die Anwendung von Hilfsmitteln (Schußlochprüfer etc.) zur Ermittlung des Schußwertes ist nur den Auswertern gestattet. Berührt ein Treffer (tangential) den nächst höheren Ring, so zählt dessen Wert. Fragliche Treffer müssen mit einem Schußlochprüfer gewertet werden. Treffer, deren Wert augenscheinlich nicht eindeutig festzustellen sind, werden nach Überprüfung mittels Schußlochprüfer mit dem ermittelten Schußwert und mit dem Namenszeichen des Auswerters beschriftet. Fragliche Treffer werden mit einem Schußlochprüfer mit 8 mm Meßring und einem Führungsdorn entsprechenden Kalibers gewertet. Der Schußlochprüfer darf nur einmal in jedes Schußloch eingeführt werden. Schußwerte, die unter Verwendung eines Schußlochprüfers ermittelt werden, sind endgültig; es kann kein Einspruch erhoben werden Wertung bei Ringgleichheit Im Falle von Ringgleichheit wird die Reihenfolge bestimmt durch: 1. die höhere Ergebnissumme der letzten 10 Schüsse 2. die höhere Ergebnissumme der vorletzten, dann der vor vorletzten usw. 10 Schüsse 3. die höhere Anzahl der 10er, 9er, 8er, usw. 4. die höhere Anzahl der Innenzehner bzw. Innenfünfer (Mouchen). Ist dann noch Ringgleichheit vorhanden, so entscheidet die geringere Abweichung des vom Mittelpunkt der zuletzt beschossenen Scheibe am weitesten entfernt sitzenden Schusses. Die Mannschaftswertung erfolgt im gleichen Schema auf alle Mannschaftsmitglieder in der Wertung bezogen Kreuzschüsse Allgemein Kreuzschüsse, Ringabzüge und Annullierungen sind vom Leiter der Anzeigendeckung auf dem Scheibenspiegel zu vermerken und mit Unterschrift abzuzeichnen. Erfolgt keine Meldung an die Standaufsicht bzw. den Leiter der Anzeigendeckung vor Veränderung der Scheiben, so werden die Scheiben entsprechend den hierfür geltenden Regeln gewertet. Nachträgliche Einsprüche nach Verlassen des Standes sind gegenstandslos Kreuzschüsse Regeln für den Verursacher Beschießt ein Schütze die falsche Scheibe, so hat er dies der Schießleitung oder Standaufsicht sofort mitzuteilen. Wenn ein Schütze einen Probeschuß auf die Wettkampfscheibe eines anderen Schützen abgibt, wird er mit Abzug von 2 Ringen je abgegebenen Schuß bestraft. Kreuzschüsse werden für den Verursacher als Fehler gewertet.

16 Kreuzschüsse Regeln für den Betroffenen Stellt ein Schütze auf seiner Scheibe einen von ihm nicht abgegebenen Schuß fest, so hat er dies der Schießleitung oder Standaufsicht sofort mitzuteilen. Ist dies bei den Probeschüssen der Fall, so kann der betroffene Schütze eine neue Probeserie (max. jedoch 5 weitere Probeschüsse in 5 min.) verlangen. Wenn auf der falsch beschossenen Scheibe nicht mit Sicherheit festzustellen ist, welche Schüsse von einem Nachbarschützen abgegeben wurden, so sind die schlechtesten Schüsse zu annullieren. Folgende Beobachtungen rechtfertigen die Annullierung eines Schusses: 1. Die Standaufsicht bestätigt aufgrund eigener Beobachtung, daß der Schütze den Schuß nicht abgegeben hat. 2. Ein anderer Schütze auf dem gleichen Stand hat zur gleichen Zeit die Anzeige eines abgegebenen, aber nicht angezeigten Schusses reklamiert, ein Schußloch aber wird bei Überprüfung seiner Scheibe nicht gefunden. Wenn die Standaufsicht, ggf. in Absprache mit dem Leiter der Anzeigendeckung, nicht völlig zweifelsfrei bestätigen kann, daß ein Nachbarschütze den fraglichen Schuß abgegeben hat, wird der Schuß dem Schützen zugeschrieben und auch für ihn gewertet Zu viele Schüsse auf der eigenen Scheibe Befinden sich auf der (den) Wettkampfscheibe(n) eines Schützen mehr Schüsse als im Programm vorgesehen und ist nicht festzustellen, ob ein anderer Schütze den Schuß (die Schüsse) abgegeben hat, werden entsprechend der Zahl der überzähligen Schüsse die Treffer mit den höchsten Werten annulliert Waffendefekte/-störungen Wenn ein Schütze nachweislich einen Defekt an seiner Waffe hat, darf er die Waffe reparieren und das Schießen zu einer vom Leiter des Schießens festgelegten Zeit fortsetzen soweit dies die Standkapazität zuläßt. Das verbleibende Programm ist innerhalb der Restzeit abzuwickeln, jedoch ist eine Mindestschießzeit von einer Minute je Schuß zu geben. Bei Waffen- oder Visierungstausch infolge eines nachweislichen Defektes hat der Schütze Anspruch auf 5 weitere Probeschüsse innerhalb der neuen Probeserie von 5 Min. Gesamtdauer. eine zweite Störung geht zu Lasten des Schützen Disziplinarregeln Disziplinarregeln Bei Verletzung oder Nichtbefolgung der Regeln oder Anordnungen der Standaufsicht werden dem Wettkampfteilnehmer Strafen auferlegt. Abzug von Ringen oder Disqualifikation kann nur vom Kampfgericht oder vom Veranstalter angeordnet werden. Ringabzüge erfolgen in der Serie, in welcher der Vorfall, der zum Ringabzug geführt hat, stattgefunden hat. Sollte dies nicht nachvollziehbar sein, so erfolgt der Abzug von der letzten Serie Verwarnung Im Falle klarer Verletzung der Regeln (Waffen, Bekleidung, Stellung usw.) innerhalb der Probeserie soll der Schütze zuerst verwarnt werden, damit er die Möglichkeit hat, den Fehler zu korrigieren Ringabzug Korrigiert der Schütze den Fehler nicht innerhalb der Probeserie und setzt das Probeschießen fort, so werden ihm 2 Ringe von der ersten Wertungsserie abgezogen. Wenn ein Schütze mit ungeprüfter oder nicht zugelassener Waffe, vorausgesetzt es wurde eine generelle Waffenkontrolle durchgeführt, das Schießen beginnt, wird er mit Abzug von 2 Ringen je abgegebenen Schuß bestraft und darf den Wettkampf solange nicht fortsetzen bis seine Waffe von der Waffenkontrolle zugelassen ist. Wenn ein Schütze in unsportlicher Art einen anderen Wettkampfteilnehmer behindert, werden ihm 2 Ringe abgezogen. Wenn ein Schütze einen Probeschuß auf die Wettkampfscheibe eines anderen Schützen abgibt, wird er mit Abzug von 2 Ringen Ringen je abgegebenen Schuß bestraft. Gibt ein Schütze einen Probeschuß auf die Probescheibe eines anderen Schützen ab, so entsteht ihm kein Nachteil. Im Wiederholungsfalle werden ihm 2 Ringe vom Wettkampfergebnis abgezogen.

17 Disqualifikation Wenn ein Schütze trotz Verwarnung und Ringabzug eine Regelwidrigkeit nicht abstellt, wird er mit Disqualifikation bestraft. Im Falle einer verborgenen Verletzung der Regeln, z. B. wenn der Fehler absichtlich verheimlicht wurde, wird eine sofortige Disqualifikation ausgesprochen. Werden während des Wettkampfes oder bis zu 5 min. danach Regelwidrigkeiten an der verwendeten Waffe festgestellt, so wird der Schütze disqualifiziert. Betrifft der zur Disqualifikation führende Mangel nachweislich auch andere Disziplinen des Wettkampfes, so ist der Schütze auch rückwirkend in diesen Disziplinen zu disqualifizieren. Bei Disqualifikation verfällt das Startgeld Proteste Auftretende Verstöße gegen die Wettkampfregeln sind dem Veranstalter sofort zu melden. Proteste müssen unmittelbar nach Feststellung der Unregelmäßigkeit dem Kampfgericht oder Veranstalter unter Benennung von Zeugen und Hinterlegung einer Gebühr von EURO 25,- schriftlich eingereicht werden. Gegen die Wertung der Ergebnisse müssen Proteste bis spätestens 30 Min. nach Bekanntgabe aller Ergebnisse des Wettkampfes eingereicht werden. Nachträgliche, nach Ablauf der 30-minütigen Einspruchsfrist eingereichte Proteste sind für den Wettkampf gegenstandslos.

18 4 Wettkampfklassen Eine Unterteilung in Wettkampfklassen findet nicht statt. 5 Teilnahmeberechtigung Jeder Schütze darf im Sportjahr ( ) in einer Disziplin nur für einen Verband und einen Verein starten. Ist ein Schütze Mitglied in mehreren Verbänden bzw. Vereinen, so hat er sich in jeder Disziplin einen Monat vor Beginn des Sportjahres (1.01.) in Bezug auf die Startberechtigung zu entscheiden. Die Starterlaubnis geht bei Verbands- bzw. Vereinswechsel nicht auf den neuen Verband bzw. Verein über. 6 Sportordnung Soweit in der Ausschreibung nicht anders angegeben, gilt der Wortlaut der Sportordnung für den Wettkampf als vereinbart. 7 Sportjahr Sportjahr ist das Kalenderjahr.

19 8 Scheibenbeschreibung 8.1 ERA-Scheibe 1: Wettkampfübung: S1/F1 Farbe: Grundfarbe: weiß Ringfläche 10-5: schwarz Größe: 42 x 42 cm Durchmesser der 10 : Mouche: Ringabstand: äußerer Kreisdurchmesser: 3,4 cm 1,7 cm 1,65 cm 33,3 cm

20 8.2 ERA-Scheibe 2 (ISSF-Scheibe 300 m): Wettkampfübung: S3/F3 Art: Zehnerringscheibe Farbe: Grundfarbe: weiß Ringfläche 10-5: schwarz Größe: 105 x 105 cm Durchmesser der 10 : Mouche: Ringabstand: äußerer Kreisdurchmesser: 10 cm 5 cm 5 cm 100 cm

21 8.3 ERA-Scheibe 3: Wettkampfübung: Gewehr 200 yard/m Art: Fünferringscheibe Farbe: Grundfarbe: weiß Ringfläche 5-2: schwarz Größe: 70 x 60 (177,8 x 152,4 cm) Durchmesser des V Bull, der Innen- 5 : 2,1 (5,33 cm) Durchmesser des Bull, der 5 : 3,5 (8,89 cm) Durchmesser des Inner, der 4 : 7 (17,78 cm) Durchmesser des Magpie, der 3 : 10,5 (26,67 cm) Durchmesser des Outer, der 2 : 16 (60,96 cm) Trefferfläche des Hit, der 1 : 46 x 46 (116,84 x 116,84 cm)

22 8.4 ERA-Scheibe 4: Wettkampfübung: Gewehr 300 yard/m Art: Fünferringscheibe Farbe: Grundfarbe: weiß Ringfläche 5-2: schwarz Größe: 70 x 60 (177,8 x 152,4 cm) Durchmesser des V Bull, der Innen- 5 : 3,3 (8,38 cm) Durchmesser des Bull, der 5 : 5,5 (13,97 cm) Durchmesser des Inner, der 4 : 11 (27,94 cm) Durchmesser des Magpie, der 3 : 16,5 (41,91 cm) Durchmesser des Outer, der 2 : 22 (55,88 cm) Trefferfläche des Hit, der 1 : 46 x 46 (116,84 x 116,84 cm)

23 8.5 ERA-Scheibe 5: Wettkampfübung: Gewehr 400 yard/m Art: Fünferringscheibe Farbe: Grundfarbe: weiß Ringfläche 5-2: schwarz Größe: 70 x 60 (177,8 x 152,4 cm) Durchmesser des V Bull, der Innen- 5 : 4,8 (12,19 cm) Durchmesser des Bull, der 5 : 8 (20,32 cm) Durchmesser des Inner, der 4 : 16 (40,64 cm) Durchmesser des Magpie, der 3 : 24 (60,69 cm) Durchmesser des Outer, der 2 : 32 (81,28 cm) Trefferfläche des Hit, der 1 : 46 x 46 (116,84 x 116,84 cm)

24 8.6 ERA-Scheibe 6: Wettkampfübung: Gewehr 500 yard/m Art: Fünferringscheibe Farbe: Grundfarbe: weiß Ringfläche 5-3: schwarz Größe: 70 x 60 (177,8 x 152,4 cm) Durchmesser des V Bull, der Innen- 5 : 6,3 (16 cm) Durchmesser des Bull, der 5 : 10,5 (26,67 cm) Durchmesser des Inner, der 4 : 26 (66,04 cm) Durchmesser des Magpie, der 3 : 39 (99,06 cm) Durchmesser des Outer, der 2 : 52 (132,08 cm) Trefferfläche des Hit, der 1 : 70 x 60 (177,8 x 152,4 cm)

25 8.7 ERA-Scheibe 7: Wettkampfübung: Gewehr 600 yard/m Art: Fünferringscheibe Farbe: Grundfarbe: weiß Ringfläche 5-3: schwarz 39 (99,06 cm) Größe: 70 x 60 (177,8 x 152,4 cm) Durchmesser des V Bull, der Innen- 5 : 7,8 (19,81 cm) Durchmesser des Bull, der 5 : 13 (33,02 cm) Durchmesser des Inner, der 4 : 26 (66,04 cm) Durchmesser des Magpie, der 3 : 39 (99,06 cm) Durchmesser des Outer, der 2 : 52 (132,08 cm) Trefferfläche des Hit, der 1 : 70 x 60 (177,8 x 152,4 cm) 8.8 ERA-Scheibe 8: Wettkampfübung: Art: Gewehr Long Range Fünferringscheibe

26 Farbe: Grundfarbe: weiß Ringfläche 5 4: schwarz 48 (121,9 cm) Größe: 10 x 6 (304,8 x 182,88 cm) Durchmesser des V Bull, der Innen- 5 : 14,4 (36,57 cm) Durchmesser des Bull, der 5 : 24 (60,96 cm) Durchmesser des Inner, der 4 : 48 (121,9 cm) Durchmesser des Magpie, der 3 : 72 (182,88 cm) Durchmesser des Outer, der 2 : 96 (243,84 cm) Trefferfläche des Hit, der 1 : 118 x 70 (299,72 x 177,8 cm) Die Linie des V Bull ist gestrichelt (Linie = 1, die Unterbrechung = 0,1 ) 8.9 ERA-Scheibe 9: NRA of America 800/900/1000 yard ERA 700/800/900 Meter Scheibe wird ab weltweit für das Palma-Trophy Match, die Long Range Weltmeisterschaft, benutzt. Durchmesser des X-Ring: Durchmesser des 10-Ring: Durchmesser des 9-Ring: Durchmesser des 8-Ring: Durchmesser des 7-Ring: Trefferfläche des 6-Ring: 10 (25,4 cm) 20 (50,80 cm) 30 (76,20 cm) 44 (111,76 cm) 60 (152,40 cm) 72 x 72 (183 x 183cm, Scheibengröße) Ringfläche 10 8 = schwarz

27 8.10 ERA-Scheibe 10: Wettkampfübung: ZF 300 Art: Fünferringscheibe Farbe: Grundfarbe: weiß Ringfläche 4-2: schwarz Innenfünfer Weiß Größe: 42 x 30 cm (304,8 x 182,88 cm) Durchmesser der Mouche: Durchmesser der 5 : Ringabstand äußerer Kreisdurchmesser: Größe des Quardates: 3 cm 6 cm 2 cm 18 cm 18 x 18 cm 8.11 ERA-Scheibe 11: Wettkampfübung: FZF 300 m

28 Grundfarbe: Zielbild: Durchmesser der 10 : Ringabstand: äußerer Kreisdurchmesser: Größe des Zielquadrates: weiß schwarz 5 cm 2,5 cm 20 cm 9 x 9 cm 8.12 ERA-Scheibe 12: Wettkampfübung: F-Class-Open und F-Class-Farquarson 300 yard/m Art: Sechserringscheibe Farbe: Grundfarbe: weiß Ringfläche 6-3: schwarz Größe: 105 x 105cm) Durchmesser des X, der 6 : 1,3 (3,5cm) Durchmesser des V Bull, der Innen- 5 : 2,1 (5,33 cm) Durchmesser des Bull, der 5 : 3,5 (8,89 cm) Durchmesser des Inner, der 4 : 7 (17,78 cm) Durchmesser des Magpie, der 3 : 10,5 (26,67 cm)

29 9 Anschlagarten 9.1.Alle auf rechtshändige Schützen bezogene Regeln gelten sinngemäß auch für Linkshänder. 9.2.Liegendposition Standardgewehr nach ISSF Liegendposition Freigewehr nach ISSF Liegendposition Target Rifle nach NRA Der Körper liegt ausgestreckt am Schützenstand, mit dem Kopf in Richtung Scheibe. Das Gewehr wird nur von beiden Händen und einer Schulter unterstützt. Die Wange darf beim Zielen gegen den Schaft gelegt, und das Gewehr darf mit Hilfe eines Riemens gehalten werden. Einen anderen Punkt oder Gegenstand darf es nicht berühren. Beide Unterarme und Ärmel der Schießjacke vor dem Ellenbogen müssen deutlich und sichtbar von der Unterlage des Schützenstandes abgehoben sein. Der untere Riemenarm des Schützen muß mit der horizontalen Unterlage einen Winkel von mindestens 30 Grad bilden. 9.3.Liegendposition Match Rifle nach NRA Der Körper liegt ausgestreckt am Schützenstand, mit dem Kopf in Richtung Scheibe. Backposition einzunehmen ist erlaubt. Das Gewehr wird von beiden Händen und einer Schulter unterstützt. Die den Vorderschaft unterstützende Hand darf auf einer Unterlage/Stütze liegen. Wird eine Unterlage/Stütze benutzt, muß die den Vorderschaft unterstützende Hand zwischen Schaft und Stütze liegen. Das Schaftende/die Schaftkappe darf den Boden berühren. Die Wange darf beim Zielen gegen den Schaft gelegt, und das Gewehr darf mit Hilfe eines Riemens gehalten werden. 10 Bekleidungsregeln 10.1 Schießjacke Es gelten die Regeln der ISSF/NRA: Jackenkörper und Ärmel dürfen einschließlich des Futters an allen messbaren, flachen Stellen 2,5 mm einfache Stärke oder 5 mm doppelt gemessen nicht überschreiten. Die Jacke darf nicht länger sein als bis zum unteren Ende der geballten Faust. (Siehe Abbildung Jacke). Das Schließen der Jacke darf nur durch nicht verstellbare Vorrichtungen, z.b. Knöpfe oder Reißverschlüsse erfolgen. Am Verschluss darf sich die Jacke nicht mehr als 100 mm überlappen ( siehe Abbildung Jacke ). Die Jacke muss lose an ihrem Träger hängen. Dies erscheint dann als gegeben, wenn der normale Verschluss noch um 70 mm überlappt werden kann. Die 70 mm werden von der Mitte des Knopfes bis zum äußeren Rand des Knopfloches gemessen. Die Messung wird mit auf der Seite anliegenden Armen vorgenommen. Verstärkungen um die Knopflöcher sind erlaubt, müssen aber den Bestimmungen für Stärke und Steifheit entsprechen. Riemen, Schnüre, Bänder, Nähte, Abnäher oder andere Vorrichtungen, die als künstliche Stütze gedeutet werden können, sind verboten. Ein Reißverschluss oder maximal zwei Riemen zum Straffen von losem Material im Bereich der Schulterverstärkung sind erlaubt (siehe Abbildung Jacke). Außer an den in dieser Regel und in den Abbildungen angeführten Stellen ist keinerlei Reißverschluss oder andere Vorrichtung zum Schließen oder Festziehen erlaubt. Das Rückenteil darf aus mehr als einem Stück gefertigt sein, vorausgesetzt, diese Machart hat keine Materialversteifung oder Verminderung der Geschmeidigkeit der Jacke zur Folge. Das Rückenteil muss in allen Bereichen dem Limit von 2,5mm Dicke entsprechen, wenn an flacher Stelle gemessen wird. Das Rückenteil muss überall dem Steifheitslimit entsprechen. In der Liegend- und Kniendstellung darf der Ärmel der Schießjacke nicht über das Handgelenk des Riemenarms vorstehen. Der Ärmel darf nicht zwischen der Hand oder dem Handschuh und dem Vorderschaft eingeklemmt werden, wenn der Schütze seine Schießstellung einnimmt. Weder Klettmaterial noch eine klebrige Substanz, Flüssigkeit oder Spray dürfen an der Außen- oder Innenseite der Jacke, an Unterlagen oder an der Ausrüstung angebracht werden. Ein Aufrauen des Jackenmaterials ist erlaubt. Maximale Stärke einschließlich des gesamten Jacken- und Futtermaterials: 10 mm einfach oder 20 mm doppelt gemessen.

30 Verstärkungen dürfen an beiden Ellenbogen auf dem halben (1/2) Ärmelumfang angebracht werden. Am Arm, der den Riemen hält, darf die Verstärkung vom Oberarm bis 100m vor das Ärmelende reichen. Die Verstärkung am gegenüberliegenden Arm darf maximal 300 mm lang sein. Nur ein Haken, eine Schlaufe, ein Knopf oder eine ähnliche Vorrichtung darf an der Außenseite des Ärmels oder am Schultersaum des Riemenarmes befestigt sein, um ein Abrutschen des Riemens zu verhindern. Die Verstärkung an der Schulter, in der die Kolbenkappe eingesetzt wird, darf in ihrer längsten Abmessung 300 mm nicht überschreiten. (Siehe Abbildung Jacke). Alle Innentaschen sind verboten. Nur eine (1) Außentasche an der rechten Vorderseite der Jacke ( links für Linksschützen ) ist erlaubt. Die Größe der Tasche ist maximal 250 mm hoch, gemessen ab dem unteren Jackenrand, und 200 mm breit Hose Es gelten die Regeln der ISSF/NRA: Hosen dürfen einschließlich des Futters an allen messbaren, flachen Stellen 2,5 mm einfache Stärke oder 5 mm doppelt gemessen nicht überschreiten. Der obere Rand der Hose darf nicht höher getragen werden als 50 mm über der Spitze des Hüftknochens. Alle Zugbänder, Reißverschlüsse oder Halterungen zum festziehen der Hose um Beine oder Hüften sind verboten. Als Halt für die Hose dürfen nur ein Hüftgürtel, der nicht breiter als 40 mm und nicht dicker als 3 mm ist, oder Hosenträger (elastisch) getragen werden. Wenn im Stehendanschlag ein Gürtel getragen wird, darf der Verschluss nicht dazu verwendet werden, den linken Arm oder Ellenbogen zu unterstützen. Der Riemen darf nicht doppelt, dreifach usw. unter dem Arm oder Ellenbogen sein. Wenn die Hose einen Bund hat, darf dieser nicht breiter als 70 mm sein. Wenn die Dicke des Hosenbundes 2,5 mm übersteigt, ist ein Gürtel nicht erlaubt. Wenn kein Gürtel getragen wird, beträgt die maximale Dicke des Hosenbundes 3,5 mm. Die Hosen dürfen durch einen Haken und bis zu fünf (5) Ösen oder bis zu fünf (5) verstellbare Druckknöpfe, durch einen ähnlichen Verschluss oder durch einen Klettverschluss geschlossen werden. Es ist jedoch nur eine Verschlussart erlaubt. Eine Kombination von Klettverschluss mit irgendeinem anderen Verschluss ist verboten. Die Hose muss lose um die Beine liegen. Wenn keine spezielle Schießhose getragen wird, kann eine normale Hose getragen werden, die jedoch für keinen Körperteil irgendeine künstliche Stütze bieten darf. Reißverschlüsse, Knöpfe, Klettverschluss oder ähnliche nicht verstellbare Verschlüsse dürfen an der Hose nur an folgenden Stellen verwendet werden: Eine Verschlussart an der Vorderseite zum Öffnen und Schließen des Hosenschlitzes. Der Verschluss darf nicht tiefer als bis zur Höhe des Schrittes gehen. Weitere nicht verschließbare Öffnungen sind erlaubt. Nur ein weiterer Verschluss ist pro Hosenbein erlaubt. Dieser darf nicht höher als 70 mm unter dem oberen Hosenrand beginnen und kann bis zum unteren Ende des Hosenbeines reichen (Siehe Abbildung Hose). Ein Verschluss darf entweder an der Vorderseite des Oberschenkels oder an der Rückseite des Beines sein, aber nicht an beiden Stellen an einem Bein. Am Gesäß und an beiden Knien der Hose dürfen Verstärkungen angebracht sein. Der Gesäßfleck darf die Hüftbreite nicht überschreiten und das vertikale Maß darf nicht länger sein als notwendig ist, um die normale Sitzfläche des Trägers zu bedecken. Die Knieflecken dürfen maximal 300 mm lang sein. Knieverstärkungen dürfen nicht breiter als der halbe Umfang des Hosenbeines sein. Die Dicke der Verstärkungen darf einschließlich Hosenmaterial und Futter 10 mm einfach oder 20 mm doppelt gemessen nicht übersteigen Schuhe Es gelten die Regeln der ISSF/NRA: Normale Straßenschuhe, Turnschuhe und Schießschuhe, die folgenden Bestimmungen entsprechen, sind erlaubt : Das Oberteil (über der Sohle) muss aus weichem, biegsamen, geschmeidigen Material sein, das einschließlich Futter nicht stärker als 4 mm ist, gemessen an einer flachen Stelle wie in Punkt D der Abbildung des Schuhes gezeigt. Die Sohle muss am Fußballen biegsam sein. Die Schuhhöhe vom Boden bis zum höchsten Punkt (Maß C der Abbildung des Schuhes) darf 2/3 der Länge (Maß B+ 10 mm) nicht überschreiten. (Beispiel: wenn die Schuhlänge 290mm ist (B + die 10mm (E) und die gesamt Länge mit 300m gerechnet wird, dann darf die Höhe (C) nicht mehr als 200m betragen. Trägt ein Schütze Schuhe, muss es ein äußerlich zusammengehöriges Paar sein. (Siehe auch Schuhtabelle).

31 10.3 Schießhandschuhe Es gelten die Regeln der ISSF/NRA: Die Gesamtstärke des Handflächen- und Handrückenteiles zusammen darf 12mm nicht überschreiten, gemessen an einer Stelle ohne Saum oder Naht. Der Handschuh darf, gemessen ab Mitte des Gelenkknöchels, nicht weiter als 50mm hinter das Handgelenk reichen. Ein Band oder irgendein anderer Verschluss am Handgelenk sind verboten. Es darf nur ein elastischer Teil eingesetzt sein, der das Anziehen des Handschuhes erleichtert, diesen jedoch um das Handgelenk lose lässt Unterbekleidung des Schützen Es gelten die Regeln der ISSF/NRA: Die unter der Schießjacke getragene Bekleidung darf nicht dicker als 2,5mm einfach oder 5mm doppelt gemessen sein. Dasselbe gilt für die unter der Schießhose getragene Bekleidung. Unter der Schießjacke und / oder der Schießhose darf nur normale Unterbekleidung und / oder Trainingsbekleidung getragen werden, die die Beweglichkeit der Beine, des Körpers oder der Arme des Schützen nicht übermäßig einschränkt. Jede andere Art von Unterbekleidung ist verboten Verstärkungen und Polsterungen Es gelten die Regeln der ISSF/NRA. 11 Zubehör 11.1 Schießkoffer Wird ein Schießkoffer benutzt, so darf dieser nicht höher als 300 mm (12 ) sein. Der Schießkoffer darf nicht vor der vorderen Schulter des Schützen an der Feuerlinie abgestellt werden Riemen Riemenbreite nach ISSF/NRA (ISSF = 40 mm, NRA = 50 mm) Der Riemen darf nur am linken oder am rechten Oberarm getragen werden und muß mit dem Vorderschaft verbunden sein Schießmatten Das Vorderteil der Matte muß aus zusammendrückbarem Material, nicht dicker als 50 mm und ca. 50 cm x 75 cm groß sein. Im zusammengedrückten Zustand muß die Dicke dieses Teils mindestens 10 mm betragen (NRA: max. 12,7 mm (½ ) in nicht zusammengedrücktem Zustand) Beobachtungsfernrohre Die Verwendung eines Fernrohres zur Beobachtung der Trefferlage auf der Scheibe ist erlaubt Kompensatoren, Mündungsfeuerbremsen oder ähnlich wirkendes Zubehör sind nicht erlaubt Regen- oder Sonnenschutzschirm Ein Regen- oder Sonnenschutzschirm oder ähnliches für den Schützen oder seine Waffe ist in den Disziplinen Standard-, Frei-, und Zielfernrohrgewehr m zulässig.

32 12 Disziplinen 12.1 Standardgewehr m Waffe Zugelassen sind Großkalibergewehre bis Kaliber 8 mm, welche den ISSF-Regeln für das Großkaliber- Standardgewehr oder den NRA-Regeln für Target-Rifle entsprechen. Zugelassen sind Einzelladergewehre und Repetiergewehre, diese dürfen aber jeweils nur mit einer Patrone geladen werden. Lauflänge zwischen 42 und 76,2cm Abzug Abzug beliebig. Stecher und Rückstecher sind nicht zugelassen. Mindestabzugswiderstand: 1,5 kg Gewicht Das Gewicht der Waffe einschließlich Visiereinrichtung und Handstop darf 6,5 kg nicht überschreiten Schäftung Die Maximalmaße der Dimensionen B, C, D, E, F werden von der Laufachse aus gemessen. A. Vorderschaftbreite: 60 mm B. Tiefe am Ende des Vorderschaftes: 70 mm C. Tiefster Punkt vor dem Abzugsbügel: 90 mm D. Tiefster Punkt des Pistolengriffes: 140 mm E. Tiefster Punkt des Schaftendes: 190 mm F. Breite der Schaftbacke: max. 40 mm G. Länge der Schaftkappe: max. 153 mm H. Tiefe der Krümmung der Schaftkappe: max. 20 mm Die Schaftkappe darf vertikal nach oben oder unten bis zu 30 mm über das Schaftende hinausragen. Die Schaftkappe darf zusätzlich um 15 mm nach rechts oder links aus der Schaftmitte oder um bis zu 15 Grad schräg gestellt sein. Lochschaft nach NRA-Regeln gestattet. Daumenauflage, Handballenauflage und Handstütze sind nicht gestattet Handstop Die Benutzung eines Handstops ist gestattet Visierung Beliebige Visierung, bestehend aus zwei Zielmitteln sind erlaubt. Wasserwaagen sind gestattet. Das Korn darf nur auf dem Lauf hinter der Mündung angebracht sein. Die Verwendung eines Flimmerbandes ist zulässig Korntunnel Der Korntunnel darf die Laufmündung nicht überragen Länge: max. 50 mm (NRA: max. 60 mm) Durchmesser: max. 25 mm (NRA: max. 35 mm) Zielhilfsmittel Korrekturlinsen dürfen nach NRA-Regeln an der Waffe im Diopter verwendet werden. Vom Schützen dürfen Korrekturgläser getragen werden. Die Verwendung von Zielhilfsmitteln mit optischer Vergrößerung ist nicht gestattet. Lichtfilter dürfen am Korn oder am Diopter montiert werden Laufbeschwerung Eine Laufbeschwerung oder sonstige, außen angebrachte Gewichte sind nicht gestattet.

33 Munition Zentralfeuerpatronen im Kaliber bis 8 mm. Spezialmunition, wie Leuchtspur-, Brandmunition usw. ist verboten Anschlagart Liegend-freihändig. Die Benutzung eines Schießriemens ist gestattet Schußzahl Anzahl der Probeschüsse ist freigestellt. 30 Wertungsschüsse. Schußzahl je Scheibe: 10 Schuß Schießzeit Gesamtschießzeit 55 min., einschließlich Probeschüsse. ERA-Scheibe 1 oder Scheibe Anzeige Der Treffer kann nach jedem Schuß entweder durch Heranholen der Scheibe oder durch Beobachtung der Scheibe mit jedem beliebigen Beobachtungsglas begutachtet werden m (+/- 50 cm) Scheibenentfernung

34 12.2 Freies Gewehr 100 m 300 m Waffe Zugelassen sind Großkalibergewehre jeder Art bis zu einem Kaliber von 8 mm. Zugelassen sind Einzellader und Repetiergewehre, diese dürfen aber jeweils nur mit einer Patrone geladen werden. Lauflänge min. 42 cm. Abzug beliebig Abzug Gewicht Das Gewicht der Waffe, einschließlich Visiereinrichtung und Handstop, darf 8 kg nicht überschreiten Schäftung Schäftung beliebig.kolbenkappe, Haken, Daumenauflage, Handballenauflage und Lochschaft sind erlaubt. Der Griff für die rechte Hand darf nicht so geformt sein, daß er auf dem Riemen oder dem linken Arm aufliegt. Aus dem Schaft herausragende Beschwerungen sind erlaubt Handstop Die Benutzung eines Handstops ist gestattet Visierung Beliebige Visierung bestehend aus zwei Zielmitteln. Wasserwaage und Richtkreuz sind gestattet. Die Verwendung von Zielhilfsmitteln ist nicht gestattet. Farbgläser zur Lichtregulierung sind gestattet. Korrekturlinsen dürfen nach NRA - Regeln an der Waffe im Diopter verwendet werden Laufbeschwerung Die Laufbeschwerung kann innerhalb des zulässigen Gesamtgewichtes angebracht werden Munition Zentralfeuerpatrone im Kaliber bis 8 mm. Spezialmunition, wie Leuchtspur-, Brandmunition usw. sowie Magnum Patronen ist verboten Anschlagart Liegend-freihändig. Die Benutzung eines Schießriemens ist gestattet Schußzahl Die Anzahl der Probeschüsse ist freigestellt. 30 bzw. 60 Wertungsschüsse. Schußzahl je Scheibe: 10 Schuß Schießzeit Gesamtschießzeit 55 bzw 90 Min. einschließlich Probeschüsse. ERA-Scheibe 1und Scheibe Anzeige Der Treffer kann nach jedem Schuß entweder durch Heranholen der Scheibe oder durch Beobachtung der Scheibe mit jedem beliebigen Beobachtungsglas begutachtet werden m (+/- 50 cm) Scheibenentfernung

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