Baureferat Tiefbau. Telefon: Telefax: Fahrradstellplätze an der Donnersbergerbrücke

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1 Telefon: Telefax: Baureferat Tiefbau Seite 1 Fahrradstellplätze an der Donnersbergerbrücke Empfehlung Nr / E der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 9 Neuhausen-Nymphenburg am Sitzungsvorlage Nr / V Anlage Empfehlung Nr / Beschluss des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 9 Neuhausen-Nymphenburg vom Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referentin Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 9 Neuhausen-Nymphenburg hat am die anliegende Empfehlung beschlossen, wonach die Landeshauptstadt München aufgefordert wird, im Bereich der Donnersbergerbrücke alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um ausreichend geeignete Fahrrad-Stellplätze für Pendler und Stadtbürger bereitzustellen. Das Baureferat nimmt wie folgt Stellung: Die Empfehlung betrifft einen Vorgang, der nach Art. 37 Abs. 1 GO und 22 GeschO des Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, muss diese nach Art. 18 Abs. 4 Satz 1 GO und 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß 9 Abs. 4 Bezirksausschusssatzung vom Bezirksausschuss behandelt werden. Der Beschluss des Bezirksausschusses hat jedoch gegenüber der Verwaltung nur empfehlenden Charakter.

2 Seite 2 Die Förderung des Radverkehrs besitzt in der Landeshauptstadt München seit vielen Jahren hohe Priorität. Daher ist auch die Bereitstellung von Fahrradabstellanlagen in ausreichender Zahl ein wichtiges Anliegen. Leider hat sich als Begleiterscheinung mit der Zunahme des Radverkehrs auch die Anzahl an Schrottfahrrädern und herrenlosen Fahrrädern erhöht. Bedauerlicherweise ist in der Straßenverkehrsordnung nach wie vor keine Rechtsgrundlage vorhanden, auf deren Basis die Stadtverwaltung das Parken von Fahrrädern in und neben Fahrradabstellanlagen auf öffentlichen Verkehrsflächen reglementieren und damit einen verlässlichen Handlungsrahmen für die Beseitigung zurückgelassener Fahrräder schaffen könnte. Danach bleibt das Abstellen von Fahrrädern auf öffentlichen Verkehrsflächen grundsätzlich unbefristet erlaubt. Ob ein Eigentümer eines Altrads Besitz und Eigentum an dem Fahrrad aufgegeben hat, hängt von seinem Willen ab, der nach außen nicht bekannt ist. Auch wenn ein altes und kaputtes Fahrrad entfernt wird, bleiben Zweifel an der rechtlichen Zulässigkeit der Vorgehensweise. Trotz der beschriebenen Schwierigkeiten beseitigt das Baureferat im Rahmen der personellen Möglichkeiten laufend Schrotträder. Zusätzlich werden schwerpunktmäßig jeden Herbst im Rahmen einer abgestimmten Aktion gemeinsam mit der Polizei stadtweit Schrotträder aus Fahrradabstellanlagen beseitigt. Unabhängig davon wird das Baureferat im Frühjahr am Standort Donnersbergerbrücke eine zusätzliche Räumaktion durchführen. Zusätzlich zur Beseitigung von Schrotträdern verbessert und erweitert das Baureferat kontinuierlich Fahrradabstellanlagen im öffentlichen Raum. Bei der Errichtung von Fahrradständern konnte in den vergangenen Jahren eine erhebliche qualitative und quantitative Verbesserung erzielt werden, so dass unter anderem an Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs, in Stadteilzentren, vor öffentlichen Einrichtungen sowie in Geschäfts- und Einkaufsstraßen bereits etwa öffentliche Stelleinheiten für Fahrräder zur Verfügung stehen. Dabei ist zwischen Fahrradabstellanlagen an S-Bahnhöfen mit und solchen ohne Umstiegsmöglichkeit in die U-Bahn zu unterscheiden. Für erstere ergibt sich die Zuständigkeit der Kommunen unmittelbar aus dem Bayerischen Gesetz für den öffentlichen Personennahverkehr. Grundlage für Maßnahmen an Fahrradabstellanlagen an reinen S-Bahnhöfen wie der Donnersbergerbrücke waren bisher überwiegend Vereinbarungen mit der Deutschen Bahn, die vor und in der Frühphase der Bahnreform und vor Einführung bzw. Änderung des Bayerischen Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr geschlossen wurden und nunmehr nach und nach auslaufen.

3 Seite 3 Statt wie früher die Fahrradabstellanlagen auf bahneigenen Flächen mit Fördermitteln des Freistaats in eigener Regie zu errichten und anschließend in den Unterhalt der Stadt zu übergeben, sieht die Bahn nunmehr die Verantwortung auch für den Bau der Anlagen bei der Stadt und verlangt darüber hinaus laufende Mietzahlungen für bahneigene Flächen. Damit verschiebt die Bahn letztlich einen Service, der primär ihren eigenen S-Bahn-Kunden zugute kommt, voll in die Zuständigkeit und Kostenlast der Stadt. Sicherlich liegt es auch im stadtpolitischen Interesse, den S-Bahnverkehr attraktiv zu gestalten und den Umstieg vom Auto in die S-Bahn auch durch ein attraktives Angebot an Fahrradabstellanlagen zu ergänzen. Aus diesem Anliegen folgt jedoch nicht ohne weiteres schon eine kommunale Aufgabe. Vor diesem Hintergrund hat der Herr Oberbürgermeister in einem Schreiben vom darauf hingewiesen, dass ein Engagement der Stadt - wie in der Vergangenheit praktiziert - als ein rein freiwilliges Tätigwerden nur bei angemessener Mitwirkung der DB-AG bzw. des Freistaates als Aufgabenträger des S-Bahnverkehrs denkbar ist. Damit ist der Verwaltung eine allgemeine Handlungsleitlinie für entsprechende Fälle vorgegeben. Ganz im Gegensatz zu dieser Handlungslinie hat die Bahn aktuell nicht nur jede finanzielle Beteiligung verweigert; sie will sogar die Stadt mit laufenden Miet - bzw. Pachtforderungen in beträchtlicher Höhe für in Anspruch genommene Bahnflächen belasten. Von einer angemessenen Mitwirkung im vorbeschriebenen Sinn kann daher keine Rede sein. Mit diesem Verhalten eröffnet die Bahn AG der Stadt keinen Spielraum bzw. keine Möglichkeit, Maßnahmen für die Errichtung zusätzlicher Fahrrad-Stellplätze für den S-Bahnhof Donnersbergerbrücke im Stadtbezirk 9 Neuhausen-Nymphenburg zu ergreifen. Der Empfehlung Nr / E der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 9 Neuhausen-Nymphenburg am kann nach Maßgabe des Vortrags nicht entsprochen werden. Der Korreferent des Baureferates, Herr Stadtrat Danner, und die Verwaltungsbeirätin der Hauptabteilung Tiefbau, Frau Stadträtin Dr. Menges haben je einen Abdruck der Sitzungsvorlage erhalten.

4 Seite 4 II. Antrag der Referentin 1. Von der Sachbehandlung - laufende Angelegenheit ( 22 GeschO) - wird Kenntnis genommen. Das Baureferat sieht unter Berücksichtigung der gültigen Beschlusslage keine Möglichkeit im Stadtbezirk 9 Neuhausen-Nymphenburg zusätzliche Fahrrad- Stellplätze am S-Bahnhof Donnersbergerbrücke zu errichten. 2. Die Empfehlung Nr / E der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 9 Neuhausen-Nymphenburg am ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. III. Beschluss nach Antrag. Der Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 9 der Landeshauptstadt München Die Vorsitzende Die Referentin Anna Hanusch Rosemarie Hingerl Berufsm. Stadträtin

5 Seite 5 IV. Wv. Baureferat - RG 4 zur weiteren Veranlassung. Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdruckes mit dem Original wird bestätigt. An den Bezirksausschuss 9 An das Direktorium HA II / V - BA-Geschäftsstelle Nord (3 x) An das Direktorium - Dokumentationsstelle An das Revisionsamt An die Stadtkämmerei An das Kommunalreferat An das Kommunalreferat GSM-BO-GRV An das Kreisverwaltungsreferat An das Kreisverwaltungsreferat HA III / 111 An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung An das Referat für Arbeit und Wirtschaft An die Stadtwerke München GmbH An das Baureferat - G, H, H15, J, T, T1, T1/CSW, T2, T22/Mitte, T22/VZB, T3, V, VR An das Baureferat - RG 4 zur Kenntnis. Mit Vorgang zurück an das Baureferat - T1/S zum Vollzug des Beschlusses. Am... Baureferat - RG 4 I. A.

6 Seite 6 V. Abdruck von I. - IV. 1. An das Es wird gebeten, von der Abänderung des Beschlusses durch den Bezirksausschuss Kenntnis zu nehmen, der Beschluss betrifft auch Ihr Referat. Es wird um umgehende Mitteilung ersucht, ob der Beschluss aus dortiger Sicht vollzogen werden kann. 2. Zurück an das Baureferat - RG 4 Der Beschluss kann vollzogen werden. kann / soll nicht vollzogen werden (Begründung siehe gesondertes Blatt). VI. An das Direktorium - D-II-BA Der Beschluss des Bezirksausschusses 9 kann vollzogen werden. Der Beschluss des Bezirksausschusses 9 kann / soll nicht vollzogen werden (Begründung siehe Beiblatt). Der Beschluss ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt). Es wird gebeten, die Entscheidung des Oberbürgermeisters zum weiteren Verfahren einzuholen. Am... Baureferat - RG 4 I.A.

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