Körperschaftsteuer Aktuell: Steuererklärung 2015 für Praktiker April Rita Wedekind, Steuerberaterin, Celle

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1 April 2016 Rita Wedekind, Steuerberaterin, Celle

2 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der finden Sie unter Die Seminare inkl. Arbeitsunterlagen werden von qualifizierten Referenten sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Sowohl die Referenten als auch die übernehmen jedoch keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit in Bezug auf die Tagungsunterlagen oder die Durchführung des Seminars. Sollten die Inhalte dieses Seminars bzw. der Seminarunterlage für steuerliche und/oder rechtliche Planungen, Gestaltungen o.ä. verwendet werden, übernehmen wir keine Haftung für sich daraus eventuell ergebende Schäden gleich welcher Art. Diese Unterrichts- und sonstigen Materialien unterliegen dem Urheberrecht, sodass jede Art der Weitergabe ohne ausdrückliche Genehmigung des Herausgebers untersagt ist.

3 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis I. Körperschaftsteuererklärung Allgemeines Erklärungspflicht Erklärungsfrist Zuständiges Finanzamt Zu versteuerndes Einkommen Welche Vordrucke sind zu verwenden? Ausgangswert für die Berechnung der Körperschaftsteuer Erklärung zur gesonderten Feststellung Zweck des steuerlichen Einlagekontos Vorliegen einer Ausschüttung aus dem steuerlichen Einlagekonto Bescheinigung der Verwendung des steuerlichen Einlagekontos II. Fallbeispiel Körperschaftsteuererklärung Pfefferkorn GmbH Sachverhalt Aufgaben Hinweise Anlagen Arbeitsblatt Nr. 1: Abweichungen Handels- und Steuerbilanz (Drohverlustrückstellung) Arbeitsblatt Nr. 2: Abweichungen Handels- und Steuerbilanz (AfA-Methoden) Arbeitsblatt Nr. 3: Abweichungen Handels- und Steuerbilanz, 7g EStG Arbeitsblatt Nr. 4: Abweichungen Handels- und Steuerbilanz (Verzicht auf Teilwertabschreibung) Arbeitsblatt Nr. 5: Abweichungen Handels- und Steuerbilanz (Anpassung an die Betriebsprüferbilanz) Arbeitsblatt Nr. 6: Verdeckte Gewinnausschüttungen Aktuelle Rechtsprechung zu vga Arbeitsblatt Nr. 7: Verdeckte Einlage (Grundstück) Arbeitsblatt Nr. 8: KSt-Guthaben, 37 KStG Arbeitsblatt Nr. 9: KSt-Erhöhungsbetrag, 38 KStG Arbeitsblatt Nr. 10: Investitionszulage Arbeitsblatt Nr. 11: oga von inländischer Kapitalgesellschaft Arbeitsblatt Nr. 12: Wertaufholung Beteiligung KapG Arbeitsblatt Nr. 13: Veräußerung einer Beteiligung Veräußerungsgewinnbefreiung nach 8b Abs. 2 KStG - Behandlung von Veräußerungskosten und nachträglichen Kaufpreisänderungen (AU 53035/064 - KSt 2015) 3

4 Inhaltsverzeichnis Arbeitsblatt Nr. 14: Nicht abziehbare Betriebsausgaben Arbeitsblatt Nr. 15: Spenden und Mitgliedsbeiträge Arbeitsblatt Nr. 16: Ausländische Dividende (Freistellung) Arbeitsblatt Nr. 17: Ausländische Betriebsstätte (DBA-Staat) Arbeitsblatt Nr. 18: Ausländische Betriebsstätte (Nicht-DBA-Staat) Arbeitsblatt Nr. 19: Körperschaftsteuer, SolZ und Gewerbesteuer Arbeitsblatt Nr. 20: Verlustabzug Aktuelle Rechtsprechung zu 8c KStG Arbeitsblatt Nr. 21: Hinzurechnung nach 8 Nr. 1 GewStG Arbeitsblatt Nr. 22: oga an die Anteilseigner in 2015 für Arbeitsblatt Nr. 23: oga an die Anteilseigner in 2016 für Aktuelle Rechtsprechung zu 32d EStG Anlagen Anlage 1 Steuerbescheinigung Anlage 2 BMF-Schreiben vom Veräußerungsgewinnbefreiung nach 8b Abs. 2 KStG, Behandlung von Veräußerungskosten und nachträglichen Kaufpreisänderungen Anlage 3 OFD Nordrhein-Westfalen, Kurzinformation vom Abzug von Schuldzinsen für die Finanzierung von Anschaffungskosten von Beteiligungen i.s.v. 17 EStG nach Veräußerung bzw. Auflösung der Gesellschaft bei Ausübung der Veranlagungsoption des 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG

5 I. Körperschaftsteuererklärung Allgemeines 1.1 Erklärungspflicht Die jährliche Körperschaftsteuererklärung ist von den in 1 Abs. 1 KStG und 2 KStG genannten Körperschaften abzugeben. Dies sind insbesondere die GmbH, AG, Genossenschaften, Vereine, die mit ihren wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben steuerpflichtig sind. Doch auch eine Limited ist von der Abgabepflicht betroffen, wenn sie ihre Geschäftsleitung in Deutschland hat. Gleiches gilt für die seit mögliche Variante einer GmbH - die UG (haftungsbeschränkt). Auch diese muss als Körperschaft jährlich eine Steuererklärung abgeben. 1.2 Erklärungsfrist Grundsätzlich ist die Körperschaftsteuererklärung für 2015 bis zum abzugeben. Da diese Frist jedoch sehr knapp bemessen ist, gewährt das Finanzamt auf Antrag eine Fristverlängerung. Diese wird allgemein bis zum gewährt, sofern die Erklärung von einem Steuerberater erstellt wird. Über diesen Termin hinaus kann die Abgabefrist nur in begründeten Einzelfällen und längstens bis zum verlängert werden. 1.3 Zuständiges Finanzamt Die Erklärungsvordrucke sind bei dem Finanzamt einzureichen, in dessen Bezirk sich die Geschäftsleitung bzw. der Verwaltungssitz der Körperschaft befindet. Der Ort der Geschäftsleitung ist der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung, also der Ort, an dem der für die Geschäftsführung maßgebende Wille gebildet wird. Nur wenn sich ein Ort der Geschäftsleitung nicht eindeutig bestimmen lässt, ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk der eingetragene Firmensitz (Satzungssitz) liegt. 1.4 Zu versteuerndes Einkommen Was als Einkommen der Körperschaft gilt und wie dies zu ermitteln ist, bestimmt sich grundsätzlich nach den Regelungen des Einkommensteuergesetzes. So ist auch bei der Körperschaftsteuer die Grundlage der Besteuerung das zu versteuernde Einkommen. Deshalb wird die Körperschaftsteuer auch als Einkommensteuer der Körperschaften bezeichnet. Allerdings gibt es von diesem Grundsatz einige Ausnahmen, wie z.b. die Besteuerung von Dividenden. Diese werden bei der Einkommensteuer seit 2009 nach dem Teileinkünfteverfahren versteuert. Für Körperschaften wird diese Regelung aber durch 8b Abs. 1 KStG verdrängt. Danach sind Dividenden grundsätzlich steuerfrei, jedoch gelten 5 % der Erträge fiktiv als nicht abziehbare Betriebsausgaben. Damit besteht für Dividenden und andere Ausschüttungen faktisch eine Steuerbefreiung i.h.v. 95 %, wiederum jedoch mit Ausnahme der ab zufließenden sog. Streubesitzdividenden, die voll steuerpflichtig sind. 5

6 Kurzschema zur Einkommensermittlung: Jahresüberschuss lt. Bilanz + vga + nicht abziehbare Aufwendungen + sämtliche Spenden./. verdeckte Einlagen./. steuerfreie Einnahmen./. abzugsfähige Spenden = Gesamtbetrag der Einkünfte./. Verlustabzug = Einkommen./. Freibeträge nach 24, 25 KStG = zve ============================= 2. Welche Vordrucke sind zu verwenden? Die zu verwendenden Vordrucke 2015 sind grundsätzlich einheitlich für alle Körperschaften gestaltet, unabhängig davon, ob das Wirtschaftsjahr dem Kalenderjahr entspricht oder ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr besteht. Bei abweichendem Wirtschaftsjahr ist lediglich in Zeile 15 dessen Beginn und Ende einzutragen. Die Körperschaftsteuererklärung 2015 besteht aus 2 separaten Erklärungsteilen: Der eigentlichen Körperschaftsteuererklärung und der Erklärung zur gesonderten Feststellung des steuerlichen Einlagekontos, des aus früheren Rücklagen entstandenen Nennkapitals bzw. des fortgeschriebenen Endbetrages des (früheren) EK 02. Für die Erklärung wird der Vordruck Körperschaftsteuererklärung Vordruck KSt 1 A - mit den Zusatzvordrucken Anlage A und Anlage WA benötigt. Dies gilt auch für den Fall, dass zeitweise nur eine beschränkte Steuerpflicht bestanden hat. Diese Vordrucke enthalten auch die zu erklärenden Daten für die zu treffenden Feststellungen im Zusammenhang mit der Körperschaftsteuerfestsetzung; dies sind insbesondere die Feststellungen des verbleibenden Verlustvortrages, des verbleibenden Zuwendungsvortrages bzw. des Zinsvortrages und des EBITDA-Vortrages. Für die erforderlichen sonstigen Feststellungen ist noch die Feststellungserklärung einzureichen (Vordruck KSt 1 F). Neu ist, dass in diesen nun 6-seitigen Vordruck - anstelle der bisherigen vereinfachten Berechnung auf der Rückseite - der bisherige Vordruck KSt 1 F - 27/28 integriert worden ist. Darin sind auch die Zeilen enthalten, die für nicht alltägliche Fälle, wie z.b. Umwandlung, Liquidation oder bei Nennkapital, das aus umgewandelten Rücklagen entstanden ist, bei einer Veränderung im Nennkapital sowie bei abweichendem Wirtschaftsjahr bzw. für Organgesellschaften, benötigt werden. Auf dem Vordruck KSt 1 F erfolgen zudem Eintragungen, wenn eine Verrechnung mit dem steuerlichen Einlagekonto vorzunehmen ist, z.b. bei Eintritt des Besserungsfalls nach einem Darlehensverzicht oder bei der Rückzahlung von Nachschüssen. 6

7 Neu ist ab 2015: Die Anlage AESt, zur Anrechnung bzw. zum Abzug ausländischer Steuerabzüge. Entfallen sind: Die Anlage SP für komplexere Berechnungen zum Spendenabzug, insbesondere bei Zuwendungen an Stiftungen und der Vordruck KSt 1 F - 27/28, dessen Eintragungen in die Feststellungserklärung KSt 1 F übernommen worden sind. 7

8 8

9 3. Ausgangswert für die Berechnung der Körperschaftsteuer 2015 Ausgangspunkt für die Einkommensermittlung ist der Abschnitt Bilanzielles Ergebnis. Dafür stehen uns 2 Varianten zur Verfügung: Variante 1 Es wird eine Handelsbilanz und eine separate Steuerbilanz erstellt. Die Abweichungen zwischen Handel- und Steuerbilanz sind in den meisten Fällen temporär. Sie gleichen sich durch Zeitablauf aus. An dieser Stelle entstehen die latenten Steuern. Der Steuerbilanzgewinn wird in der Zeile 20 eingetragen. Variante 2 Es wird nur eine Handelsbilanz aufgestellt und die Korrekturen nach einkommensteuerrechtlichen Vorschriften erfolgen über eine Überleitungsrechnung. Der Jahresüberschuss/-fehlbetrag ist dann in der Zeile 21 einzutragen. Die Korrekturen nach 60 EStDV in einer Summe + oder./. in der Zeile 22 In den nachfolgenden Zeilen werden die außerbilanziellen Korrekturen berücksichtigt. Das sind die nicht abzugsfähigen Aufwendungen nach EStG sowie die Korrekturen nach körperschaftsteuerlichen Vorschriften. erstellt GmbH Handelsbilanz = Gewinn lt. Handelsbilanz Zeile 21 + /./. Korrekturen 60 EStDV Zeile 22 = Gewinn lt. Steuerbilanz Zeile 20 + /./. außerbilanzielle Korrekturen Zeile 23 ff. = zve 9

10 Neu gestaltet wurden die Zeilen 22a und 22b, die für die Korrekturen aus Beteiligungen an Personengesellschaften praxisrelevant sind. Zunächst ist in Zeile 22a ein gebuchter Gewinn oder Verlust aus einer Personengesellschaft mit dem im Ergebnis enthaltenen Betrag zu kürzen. Im nächsten Schritt wird in Zeile 22b der steuerlich maßgebende Betrag lt. dem Feststellungsbescheid der Personengesellschaft eingetragen und bei der Ermittlung des steuerlichen Einkommens der Körperschaft berücksichtigt. Beispiel zu einer Komplementär-GmbH GuV vom bis SoGehtes-GmbH Hannover Konto Bezeichnung Geschäftsjahr sonstige Erträge Vorjahr EUR EUR EUR 2618 Gewinnanteile Mitunternehmerschaften 3.991, ,40 sonstige Aufwendungen 2110 Zinsaufwendungen f. kfr. Verbindlichkeit 0,00./. 0, Beiträge./. 135,00./. 132, Rechts- und Beratungskosten./. 30,94./. 158, Abschluss- und Prüfungskosten./ ,88./ , Nebenkosten des Geldverkehrs./. 47,97./ ,79./. 45,02 Steuern 2200 Körperschaftsteuer./. 395,00./. 364, Solidaritätszuschlag./. 21,72./. 416,72./. 20,02 Jahresüberschuss Jahresüberschuss 2.222, ,98 10

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