Gewinnermittlungstechnik als steuerliches Entscheidungsproblem

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1 Gewinnermittlungstechnik als steuerliches Entscheidungsproblem 14. DEZEMBER 2016

2 Gewinnermittlungsarten Zweistufige Gewinnermittlung Einkünfte aus: (Betriebs-) Einnahmen./. (Betriebs-) Ausgaben = Gewinn/Verlust 13 EStG Land- und Forstwirtschaft 15 EStG Gewerbebetrieb 18 EStG Selbstständige Arbeit

3 Gewinnermittlungsarten Zweistufige Gewinnermittlung Der Gewinn ist nicht die Grundlage der Besteuerung: Gewinn./. Steuerfreier Erträge + nicht abzugsfähige Betriebsausgaben = Besteuerungsgrundlage (z.b. Einkünfte aus 15 EStG)

4 Überschusseinkunftsarten Ermittlung des Überschusses Einnahmen./. Werbungskosten = Überschuss Einkünfte aus: 19 EStG Nichtselbstständige Arbeit 20 EStG Kapitalvermögen 21 EStG Vermietung und Verpachtung 22 EStG Sonstige Einkünfte Hierbei gilt das Zufluss-Abfluss-Prinzip i.s.d. 11 I S.1, 11 II S.1 EStG

5 Überschusseinkunftsarten Ermittlung des Überschusses Es müssen nicht immer die tatsächlichen Werbungskosten angesetzt werden, u.u. können Pauschbeträge angesetzt werden. 19 EStG Nichtselbstständige Arbeit 20 EStG Kapitalvermögen 9a Nr. 1a EStG, IX EStG, grds. 801, für Ehegatten EStG Vermietung und Verpachtung 22 EStG Sonstige Einkünfte

6 Überschusseinkunftsarten Ermittlung des Überschusses Besonderheit des Sparer-Pauschbetrags ( 20 IX EStG): Übertragbarkeit zwischen Ehegatten

7 Betriebsvermögen vs. Privatvermögen Übersicht Notwendiges Betriebsvermögen Notwendiges Privatvermögen Gewillkürtes Betriebsvermögen Gemischt genutzte Wirtschaftsgüter

8 Betriebsvermögen vs. Privatvermögen Notwendiges Betriebsvermögen Betriebliche Nutzung zu: Beispiel: Maschinen, Kredit mit dem Maschine finanziert wurde

9 Betriebsvermögen vs. Privatvermögen Notwendiges Privatvermögen Dient es: Zur Erzielung von Einkünften aus den Überschusseinkunftsarten, dann: Werbungskosten Nur privaten Zwecken, dann: Kosten privater Lebenshaltung

10 Betriebsvermögen vs. Privatvermögen Notwendiges Privatvermögen Beispiele: Werbungskosten: Fachliteratur Keine Werbungskosten: Lebensmittel bürgerliche Kleidung

11 Betriebsvermögen vs. Privatvermögen Gewillkürtes Betriebsvermögen Kein direkter Zusammenhang mit eigentlichem Geschäftszweck, werden in der Buchführung aber wie Betriebsvermögen behandelt. Beispiel: vermietete Räumlichkeiten

12 Betriebsvermögen vs. Privatvermögen Gemischt genutzte Wirtschaftsgüter Güter die sowohl betrieblich als auch privat genutzt werden. Grds. Aufteilungsverbot: Ganz Betriebsvermögen oder ganz Privatvermögen Wird das Gut als Betriebsvermögen behandelt, ist die private Nutzung eine Entnahme. Beispiel: Auto

13 Betriebsvermögen vs. Privatvermögen Gemischt genutzte Wirtschaftsgüter Ausnahme vom Aufteilungsverbot: Immobilien Hier gilt das Aufteilungsgebot! Beispiel: Werner besitzt eine Immobilie, die Hälfte der Fläche bewohnt er mit seiner Familie. Die andere Hälfte nutzt betrieblich. 50% sind Privatvermögen und 50% notwendiges Betriebsvermögen

14 Entnahmen und Einlagen Entnahme i.s.d. 4 I S.2 EStG Definition: Entnahmen sind alle Wirtschaftsgüter (Barentnahmen, Waren, Erzeugnisse, Nutzungen und Leistungen), die der Steuerpflichtige dem Betrieb für sich, für seinen Haushalt oder für andere betriebsfremde Zwecke im Laufe des Wirtschaftsjahres entnommen hat. Verringern das Eigenkapital

15 Entnahmen und Einlagen Einlage i.s.d. 4 I S.8 EStG Definition: Einlagen sind alle Wirtschaftsgüter (Bareinzahlungen und sonstige Wirtschaftsgüter), die der Steuerpflichtige dem Betrieb im Laufe des Wirtschaftsjahres zugeführt hat Erhöhen das Eigenkapital

16 Entnahmen und Einlagen Bewertung Ansatz des Teilwertes i.s.d. 6 I Nr.4, 5 EStG i.d.r. Wiederbeschaffungswert, bzw. Wiederherstellungskosten Höchstbetrag für Einlagen: historische Anschaffungs- oder Herstellungskosten i.s.d. 6 I Nr.5 EStG Ausnahme: Übertrag von Wirtschaftsgütern zweier inländischer Unternehmen des selben Steuerpflichtigen immer erfolgsneutral

17 Entnahmen und Einlagen Bewertung: Beispiel Entnahme eines Grundstücks Einzelunternehmer A entnimmt ein Grundstück aus dem Betriebsvermögen, die AK betragen , der Teilwert dagegen Privatentnahme an Grundstücke Sonstige betriebliche Erträge Ergebnisauswirkung:

18 Entnahmen und Einlagen Bewertung: Beispiel Entnahme eines Grundstücks Einzelunternehmer A überführt ein Grundstück aus dem Betriebsvermögen des Unternehmens B in das Betriebsvermögen des Unternehmens C, die AK betragen , der Teilwert dagegen Buchung Unternehmen B Privatentnahme an Grundstücke Buchung Unternehmen C Grundstücke an Privateinlage Erfolgsneutral

19 Entnahmen und Einlagen Bewertung Ziel dieser Bewertung ist es: Entnahme: Aufdeckung der stillen Reserven und entsprechende Besteuerung. Einlage: Stille Reserven, die nicht mehr steuerverhaftet sind vor Aufdeckung schützen. Es sollen nur die stillen Reserven besteuert werden, die im Betriebsvermögen entstanden sind

20 Gewinnermittlungsarten Vergleich Vermögensvergleich i.s.d. 5 EStG Erstellung von HaBi und SteuBi Maßgeblichkeitsprinzip Alle die verpflichtet sind Bücher zu führen oder dies freiwillig tun. Kaufleute i.s.d. 1 HGB oder Verpflichtung nach 141 AO Gewerbetreibende die freiwillig Bücher führen Vermögensvergleich i.s.d. 4 I EStG Erstellung einer SteuBi Im Wesentlichen für Land- und Forstwirte ( 13 EStG) und Selbstständige ( 18 EStG), die freiwillig Bücher führen. Einnahmen-Überschuss- Rechnung i.s.d. 4 III EStG Zufluss-Abfluss-Prinzip einige Durchbrechungen Freiberufler und Gewinnermittler bei denen nach 141 AO keine Verpflichtung zur Buchführung besteht

21 Gewinnermittlungsarten Vermögenvergleich i.s.d. 4 I EStG Differenz des EK + Entnahmen./. Einlagen Gewinn i.s.d. 4 I EStG

22 Gewinnermittlungsarten Einnahmen-Überschuss-Rechnung i.s.d. 4 III EStG Grds. gilt das Zufluss-Abfluss-Prinzip i.s.d. 11 I S.1, 11 II S.1 EStG tatsächlicher Zu-/Abfluss maßgeblich, keine Periodenabgrenzung Unterschiede zur Bilanzierung, bspw.: Forderungen/ Verbindlichkeiten Rückstellungen, Bsp. Aufwand für die Erstellung des Jahresabschluss Rechnungsabgrenzungsposten, Bsp. o PRAP: Erhalt einer Mietvorauszahlung für kommendes Geschäftsjahr o ARAP: Vorauszahlung der Miete für kommendes Geschäftsjahr

23 Gewinnermittlungsarten Einnahmen-Überschuss-Rechnung i.s.d. 4 III EStG Durchbrechungen des Zufluss-Abfluss-Prinzips: Abnutzbares AV: planmäßige Abschreibungen Nicht abnutzbares AV: Erst Veräußerungserlös, bei Zufluss erfassen Darlehen: Einzahlung und Tilgung Regelmäßig wiederkehrende Betriebsausgaben, die kurz vor dem Stichtag abgehen (+/- 10 Tage)

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