Ausbildungsrichtlinie. für Sportwarte der DMSB- Staffel
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- Maria Rosenberg
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1 Ausbildungsrichtlinie für Sportwarte der DMSB- Staffel Stand:
2 Der Sportwart der DMSB-Staffel Die in dieser Ausbildungsrichtlinie verwendeten Sportwart-Begriffe gelten gleichermaßen für weibliche und männliche Personen. Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines Anforderungen Ausbildungsstufen Zulassungsvoraussetzungen Zulassungsvoraussetzungen zum Sportwartanwärter der DMSB-Staffel Zulassungsvoraussetzungen zum Sportwart der DMSB-Staffel Voraussetzung zum Erlangen der Qualifikation Teamleiter der DMSB-Staffel Voraussetzung zum Erlangen der Qualifikation DMSB-Staffel-Einsatzleiter Ausbildung zum Sportwart der DMSB-Staffel Theoretische Ausbildung Praktische Ausbildung Prüfung Lehrplan zur Vorbereitung auf die Prüfung Anwärter zum Sportwart der DMSB-Staffel Fortbildung der Sportwarte der DMSB-Staffel Übergangsregelung... 7 Seite 2/7
3 1. Allgemeines (1) Im 2 der Satzung des DMSB ist festgelegt, dass der DMSB für die Überwachung des Motorsports nach einheitlichen Regeln zuständig ist. In Ausübung seiner satzungsgemäßen Aufgaben ist der DMSB daher unter anderem auch für die Aus- und Fortbildung von Sportwarten sowie für die Lizenzerteilung verantwortlich. (2) Die Lizenzbestimmungen des DMSB schreiben vor, dass Sportwarte der DMSB-Staffel erst nach Anerkennung durch den DMSB und Erteilung einer Lizenz tätig werden dürfen. (3) Die entsprechende Anwärter-Lizenz kann beim DMSB beantragt werden und wird von dort nach Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen ausgestellt. 2. Anforderungen (1) Die verantwortungsvollen Aufgaben eines Sportwartes der DMSB-Staffel setzen voraus, dass dieser zumindest die Lizenz des Sportwartes der Streckensicherung besitzt und die darüber hinaus erforderlichen Kenntnisse in Theorie und Praxis durch Bestehen einer Prüfung nachweist. (2) Daneben ist die Kenntnis der deutschen Sprache eine weitere Grundvoraussetzung. (3) Auch nach Lizenzerteilung ist der Sportwart der DMSB-Staffel verpflichtet, sich an den angebotenen Fortbildungsseminaren in den vom DMSB festgesetzten Zeiträumen teilzunehmen. 3. Ausbildungsstufen Die Ausbildung zum Sportwart der DMSB-Staffel findet in folgenden Abschnitten statt: Anwärter zum Sportwart der DMSB-Staffel Sportwart der DMSB-Staffel Teamleiter der DMSB-Staffel Einsatzleiter der DMSB-Staffel 4. Zulassungsvoraussetzungen 4.1 Zulassungsvoraussetzungen zum Sportwartanwärter der DMSB- Staffel Als Anwärter zum Sportwart der DMSB-Staffel kann jede geeignete Person zugelassen werden, die körperlich den Anforderungen eines Einsatzes innerhalb der DMSB-Staffel gewachsen ist und nachweisbar Vorkenntnisse im Rettungs- und/oder Bergewesen (z. B. Feuerwehr, THW o.ä.) besitzt und mindestens 20 Jahre und höchstens 50 Jahre alt ist und zumindest die Lizenz des Sportwartes der Streckensicherung besitzt eine Anwärterlizenz für Sportwarte der DMSB-Staffel besitzt Seite 3/7
4 an einem Lehrgang des DMSB zum Anwärter als Sportwart der DMSB-Staffel teilgenommen und die Prüfung bestanden hat. 4.2 Zulassungsvoraussetzungen zum Sportwart der DMSB-Staffel Zum Sportwart der DMSB-Staffel kann grundsätzlich zugelassen werden, wer körperlich den Anforderungen eines Einsatzes innerhalb der DMSB-Staffel gewachsen ist und im Jahr der Zulassung das 21. Lebensjahr vollendet (es gilt die Jahrgangsregelung) und in der Anwärterzeit bei mindestens zehn Einsätzen der DMSB-Staffel als Anwärter tätig war und höchstens 60 Jahre alt ist. (Geleistete Einsätze sind den Akten zu entnehmen) 4.3 Voraussetzung zum Erlangen der Qualifikation Teamleiter der DMSB-Staffel Zum Teamleiter der DMSB-Staffel kann jeder Sportwart der DMSB-Staffel auf Vorschlag der Einsatzleiter ernannt werden, wenn er in den vergangenen 3 Jahren mindestens insgesamt 15 Einsätze als lizenzierter Sportwart der DMSB-Staffel geleistet hat und dabei nachgewiesen hat, dass er die Aufgaben während eines Staffeleinsatzes in hoher Qualität erfüllen kann, körperlich und geistig den Anforderungen eines Einsatzes innerhalb der DMSB- Staffel gewachsen ist und mindestens 25 Jahre alt und höchstens 60 Jahre alt ist 4.4 Voraussetzung zum Erlangen der Qualifikation DMSB-Staffel- Einsatzleiter Als DMSB-Staffel-Einsatzleiter kann ein erfahrener Staffelteamleiter auf Vorschlag des Staffelleiters vom FA Sicherheit Automobilsport des DMSB ernannt werden. Voraussetzung hierzu ist mindestens eine Qualifikation als Leiter der Streckensicherung Rennen. 5. Ausbildung zum Sportwart der DMSB-Staffel Ziel der Ausbildung zum Sportwart der DMSB-Staffel ist, ihm die Befähigung für die Tätigkeit als Sportwart der DMSB-Staffel sowohl in Theorie als auch in Praxis zu vermitteln. Die Ausbildung findet unter Leitung des DMSB statt. 5.1 Theoretische Ausbildung Der Anwärter zum Sportwart der DMSB-Staffel muss Kenntnisse über folgende Bestimmungen / Gesetze / Reglements besitzen: Seite 4/7
5 Allgemein Organisation und Aufbau des Automobilsports Veranstaltungsarten im Automobilsport (FIA und DMSB) Vorschriften für die Hilfsdienste (Anhang H) DMSB-Rundstreckenreglement Besondere Kenntnisse motorsportlicher Regeln Flaggenkunde Startablauf Safety-Car-Phase Rennunterbrechung / Abbruch Sicherheitsausstattung von Rennfahrzeugen Stromkreisunterbrecher elektrische Sicherheit bei Hybrid-Fahrzeugen Feuerlöscher / Feuerlöschanlage Türöffnung Sitze und Gurte Bergevorrichtungen am Fahrzeug Organisationsstruktur der DMSB-Staffel Vorbereitung eines Staffeleinsatzes Aufgabenstruktur der DMSB-Staffel Staffeleinsatzleiter Teamleiter Sportwart der DMSB-Staffel Anwärter Staffel-Fahrzeuge Aufgaben und Einsatzmöglichkeiten des S-Fahrzeuges Sicherheit beim Einsatz des Sportwarts der DMSB-Staffel vorgeschriebene Kleidung des Sportwartes empfohlene Kleidung des Sportwarts persönliche Sicherheitsausrüstung Funkausrüstung Fahrlinien des Staffel-Fahrzeuges während des Rennens Verlassen des Fahrzeuges Aufenthalt außerhalb des Fahrzeuges Funkverkehr beim Einsatz der DMSB-Staffel Aufgaben des Sportwartes der DMSB-Staffel bei der Bergung von Verletzten Rettungskette 5.2 Praktische Ausbildung Der Anwärter zum Sportwart der DMSB-Staffel muss vor seinem ersten Einsatz bei einer vom DMSB durchgeführten Ausbildung seine theoretischen und praktischen Kenntnisse und Fertigkeiten in folgenden Bereichen erwerben und nachweisen. Fahrzeuge Seite 5/7
6 Ausstattung eines S-Fahrzeuges Einsatzmöglichkeiten eines S-Fahrzeuges Wartung der Fahrzeug-Ausstattung Funkübungen Einsatz während des Rennens Befahren der Rennstrecke Entscheidung über Anhalteposition und Aussteigen Absicherung der Unfallstelle Unterstützung bei der Bergung Zusammenarbeit der Staffel mit den Sportwarten der Streckensicherung Standort nach dem Einsatz Einsatz der Bergetechnik des S-Fahrzeuges Befestigung der Fahrzeuge zum Schleppen (Formel, Tourenwagen) Arbeiten mit Schere und Spreizer Einsatz der Feuerlöschtechnik des S-Fahrzeuges Brände am und im Rennfahrzeug Entscheidung über Löschtechnik Herstellung der Löschbereitschaft richtiges Verhalten beim Löschen 6. Prüfung (1) Die Prüfung zum Anwärter zum Sportwart der DMSB-Staffel wird durch den DMSB gemäß DMSB-APO und dieser Ausbildungsrichtlinie durchgeführt. (2) Zur Vorbereitung auf die Prüfung findet ein Lehrgang statt, der grundsätzlich mindestens 1 Tag dauert. Die Teilnahme an diesem Lehrgang ist Pflicht. (3) Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen sowie ggf. einem mündlichen Teil. Sie findet am darauf folgenden Tag statt. (4) In der Prüfung wird festgestellt, ob die Voraussetzungen zur Tätigkeit als Anwärter zum Sportwart der DMSB-Staffel erfüllt sind. (5) Während der praktischen Ausbildung gem. Pkt. 5.2 wird vom Lehrgangsleiter festgestellt, ob die Voraussetzungen zur Tätigkeit als Anwärter zum Sportwart der DMSB- Staffel erfüllt sind. Eine Prüfung nach der praktischen Ausbildung erfolgt nicht. 7. Lehrplan zur Vorbereitung auf die Prüfung Anwärter zum Sportwart der DMSB-Staffel Allgemein DMSB-Rundstreckenreglement Besondere Kenntnisse motorsportlicher Regeln Sicherheitsausstattung von Rennfahrzeugen Organisationsstruktur der DMSB-Staffel / Vorbereitung Staffeleinsatz 20 Minuten Seite 6/7
7 Aufgabenstruktur der DMSB-Staffel Aufgaben und Einsatzmöglichkeiten des S-Wagens Sicherheit beim Einsatz des Sportwarts der DMSB-Staffel Funkverkehr beim Einsatz der DMSB-Staffel Aufgaben des Sportwartes der Staffel bei der Bergung von Verletzten 45 Minuten 15 Minuten 90 Minuten 30 Minuten 45 Minuten 8. Fortbildung der Sportwarte der DMSB-Staffel (1) In den theoretischen Fortbildungsseminaren werden die Ausbildungsziele vertieft. Außerdem dienen die Fortbildungsseminare der Übermittlung von für die Tätigkeit des Sportwartes der DMSB-Staffel wesentlichen Neuerungen und dem Erfahrungsaustausch. (2) Die theoretische Fortbildung der Sportwarte der DMSB-Staffel findet unter Leitung der Einsatzleiter der DMSB-Staffel statt. (3) Die Sportwarte der DMSB-Staffel sind verpflichtet, jährlich an einem Fortbildungsseminar teilzunehmen. Dies ist Voraussetzung zur Aufrechterhaltung der Lizenzberechtigung. 9. Übergangsregelung Für bisherige Staffelmitglieder (bis einschließlich 2012) gilt zum Erhalt der Lizenzberechtigung Art. 8 dieser Ausbildungsrichtlinie. Seite 7/7
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