Aktualisierungen des Förderwegweisers Pflege
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- Andrea Schumacher
- vor 7 Jahren
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1 WERT.ARBEIT GmbH, Berlin Aktualisierungen des Förderwegweisers Pflege Stand: September 2015 Berliner Bündnis für Altenpflege Qualitäts- und Qualifizierungsoffensive für die Fachkräftesicherung in der Altenpflege Erarbeitet im Rahmen des Projektes»Fachkräftesicherung in der Altenpflege«
2 IMPRESSUM Erarbeitet im Rahmen des Projektes Fachkräftesicherung in der Altenpflege (ESF-Nr.: ) Die Veröffentlichung ist Teil der Qualitäts- und Qualifizierungsoffensive für Fachkräftesicherung in der Altenpflege Berlin, September 2015 Das Projekt wird im Rahmen des Programms BerlinArbeit der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen durchgeführt und aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert. In Kooperation: Erarbeitet von: Wert.Arbeit GmbH, Berlin Gesellschaft für Arbeit, Chancengleichheit und Innovation Albrechtstraße 11a Berlin Facebook
3 Sehr geehrte Damen und Herren, im Folgenden haben wir für Sie die aktuellen Änderungen bzw. Ergänzungen zu den Maßnahmen der Förderung des Arbeitsmarktes und der Beschäftigung für Berlin zusammengestellt. Es sind in dieser Übersicht jeweils nur die Änderungen oder Ergänzungen mit Angabe der betreffenden Seite im Förderwegweiser Pflege aufgeführt. Den vollständigen Text entnehmen Sie bitte weiterhin dem Förderwegweiser. Ihr Projektteam Fachkräftesicherung in der Altenpflege 2 Förderung von Ausbildung 2 A Förderungen für Beschäftigte Ausbildungsbegleitende Hilfen (abh) Nachhilfe für betriebliche Auszubildende Änderung des ersten Absatzes und der Förderungsvoraussetzungen Seite 14 Durch die von der Bundesagentur für Arbeit angebotenen ausbildungsbegleitenden Hilfen (abh) erhalten förderungsbedürftige junge Menschen Unterstützung, die sich in einer betrieblichen Berufsausbildung oder in einer Einstiegsqualifizierung befinden. Ziel ist es, die Aufnahme, Fortsetzung sowie den erfolgreichen Abschluss einer betrieblichen Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen zu ermöglichen und Ausbildungsabbrüche zu verhindern. Förderungsbedürftig sind lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte junge Menschen, die wegen in ihrer Person liegender Gründe ohne die Förderung eine Einstiegsqualifizierung oder eine Berufsausbildung nicht beginnen, fortsetzen oder erfolgreich beenden können, nach der vorzeitigen Lösung eines Berufsausbildungsverhältnisses eine weitere Berufsausbildung nicht beginnen können oder nach erfolgreicher Beendigung einer Berufsausbildung ein Arbeitsverhältnis nicht begründen oder festigen können. Junge Menschen, die ohne die Förderung mit ausbildungsbegleitenden Hilfen eine Einstiegsqualifizierung oder eine erste betriebliche Berufsausbildung nicht beginnen oder fortsetzen können oder voraussichtlich Schwierigkeiten haben werden, diese erfolgreich abzuschließen. 1
4 Geförderte (Bildungs-)Maßnahmen In enger Abstimmung mit dem Ausbildungsbetrieb und der Berufsschule können folgende Leistungen gefördert werden: Wissensvermittlung in Fachpraxis oder Fachtheorie. Sprachunterricht. Sozialpädagogische Begleitung. 3 Förderung von Eingliederung und Erhalt 3 B Förderung für Unternehmen Eingliederungszuschuss Änderung des zweiten Absatzes bei Förderleistungen Seite 27 Arbeitnehmer/innen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, können bis zu 36 Monate gefördert werden, wenn die Förderung bis zum 31. Dezember 2019 begonnen wurde. Förderung von Arbeitsverhältnissen-FAV/Förderung der Einstellung von Langzeitarbeitslosen Änderung des ersten Absatzes und der Fördervoraussetzungen Seite 28 Arbeitgeber/innen können mit einem Zuschuss zum Arbeitsentgelt sowie einem pauschalierten Arbeitgeberanteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag unterstützt werden, wenn sie förderungsbedürftige und zugewiesene Arbeitnehmer/innen einstellen, die langzeitarbeitslos und arbeitsmarktfern sind und in ihren Erwerbsmöglichkeiten durch zwei weitere in ihrer Person liegenden Vermittlungshemmnisse besonders schwer beeinträchtigt sind und deren Vermittlung auf dem Arbeitsmarkt aus individuellen Gründen sehr erschwert ist. Der Zuschuss, der durch die Jobcenter gewährt wird, dient dem Ausgleich der Minderleistung. Unternehmen, die förderungsbedürftige und zugewiesene Arbeitnehmer/innen einstellen. Die Möglichkeit der Förderung setzt den Bezug von Arbeitslosengeld II und die Zuweisung durch das Jobcenter voraus. Es besteht eine gesetzlich geregelte Nachrangigkeit von FAV gegenüber anderen Förderinstrumenten. Die Nachrangigkeit stellt sicher, dass nur diejenigen Arbeitnehmer/innen gefördert werden, die auf absehbare Zeit keine Chance haben, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einen nicht geförderten Arbeitsplatz zu finden. 2
5 Berliner Jobcoaching bei Unternehmen Änderung des dritten Absatzes und des Kontakts Seite 29 Das Berliner Jobcoaching ist ein Angebot von Goldnetz ggmbh in Kooperation mit Die Wille ggmbh, das von der Berliner Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Berlin gefördert und in Kooperation mit allen Jobcentern in Berlin durchgeführt wird. Kontakt /Weiterführende Beratung Berliner Jobcoaching Goldnetz ggmbh Telefon: 030 / Die Wille ggmbh Telefon: 030 / Konjunkturelles Kurzarbeitergeld Änderung des letzten Punktes bei Zielgruppen und Fördervoraussetzungen Seite 30 Der/Die Arbeitnehmer/in ist nicht vom Kug ausgeschlossen: Ein Ausschluss ist z. B. möglich, wenn sie/er Krankengeld bezieht oder Weiterbildungsmaßnahmen mit Unterhaltsgeldanspruch besucht oder sie als Teilnehmer/-innen an einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung oder Übergangsgeld beziehen, wenn diese Leistung nicht für eine neben der Beschäftigung durchgeführte Teilzeitmaßnahme gezahlt wird. Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung Maßnahmen bei einem/einer Arbeitgeber/Arbeitgeberin Änderungen der, der Förderleistungen und des Verfahrensablaufs Seite 33 Zur Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen können betriebliche Maßnahmen (z. B. betriebliche Trainingsmaßnahmen) bei einem Arbeitgeber/ einer Arbeitgeberin durchgeführt werden. Förderleistungen Übernahme der angemessenen Kosten für die Teilnahme, soweit dies für die berufliche Eingliederung notwendig ist (ggf. Übernahme der Fahrkosten, der Kosten für auswärtige Unterkunft und Verpflegung sowie der Kinderbetreuungskosten). Weiterzahlung des Arbeitslosengelds sofern ein Anspruch besteht. 3
6 Verfahrensablauf Klärung der Voraussetzungen bei der für den Arbeitnehmer zuständigen Agentur für Arbeit. Transferkurzarbeitergeld Änderungen der persönlichen Voraussetzungen Seite 34 Persönliche Voraussetzungen liegen vor, wenn der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin von Arbeitslosigkeit bedroht ist, nach Beginn des Arbeitsausfalls eine bestehende versicherungspflichtige Beschäftigung fortsetzt oder eine neue versicherungspflichtige Beschäftigung im Anschluss an die Beendigung der Berufsausbildung aufgenommen wird und sich vor der Überleitung in eine betriebsorganisatorisch eigenständige Einheit bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend gemeldet und an einer Maßnahme zur Feststellung der Eingliederungsaussichten teilgenommen hat. 4 Förderung beruflicher Fort- und Weiterbildung Bildungsprämie Ergänzung bei Seite 40 Das Programm richtet sich an Selbständige und Angestellte, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, die im Durchschnitt mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind, deren jährlich zu versteuerndes Einkommen maximal Euro beträgt (bzw Euro bei gemeinsam Veranlagten), die im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit oder einer Arbeitserlaubnis für Deutschland sind. Bildungsurlaub Ergänzung zu Seite 41 Auszubildende können Bildungsurlaub nur zum Zweck der politischen Bildung beantragen. 4
7 7 Förderung zur Stärkung des unternehmerischen Know-Hows für den Aufund Ausbau der Arbeits- und Beschäftigungsförderung unternehmenswert:mensch Ergänzung regionaler Beratungsstellen Seite 64 Regionale Beratungsstellen in Berlin Arbeit und Leben e.v. (Berlin) Forschungsinstitut Betriebliche Bildung GmbH Henning Kruse Veronika Schlasze Keithstr. 1-3 Wichmannstr Berlin Berlin Telefon: 030 / Telefon: 030 / kruse@kes-verbund.de schlasze.veronika@f-bb.de 5
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Leistungen zur Eingliederung für die Zielgruppe U25. Leistung Rechtsgrundlage Beschreibung
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