Dienstleistungsvereinbarung

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1 Dienstleistungsvereinbarung Diese Dienstleistungsvereinbarung wird zwischen der Einrichtung Name Anschrift PLZ Ort vertreten durch Frau/Herrn - nachfolgend Auftraggeber genannt - und dem freiberuflichen examinierten Altenpfleger Sigmar Gadamer Leinestraße Berlin - nachfolgend Auftragnehmer genannt-, geschlossen: 1 Honorar und Einsatzzeitraum Honorar pro Stunde: Zuschlag für Samstag/Sonntag pro Stunde: Zuschlag für Nachtdienste ( Uhr) pro Stunde: Zuschlag für Feiertage pro Stunde: Aufwendungsersatz für Fahrten mit privatem PKW pro Tag/pro km Mindestarbeitszeit pro Tag Stunden Einsatzzeitraum: Zuständige Ansprechperson ( 4): Anzahl der zu pflegenden Patienten/- innen oder Namen der pflegenden Patienten/- innen: 1

2 2 Tätigkeit Der Auftragnehmer ist freiberuflich tätig und ist nicht Angestellter des Auftraggebers. Der Auftragnehmer ist mit Beginn des Einsatzzeitraums mit der eigenständigen und eigenverantwortlich Planung, Durchführung, Dokumentation und Überprüfung von häuslicher und/oder stationärer Krankenpflege und/oder Altenpflege der zu pflegenden Patienten ggf. in Kooperation mit den angestellten Pflegedienstmitarbeitern/- innen und gemäß der Verordnungen für häusliche Krankenpflege sowie der behandelnden Ärzte der Patienten/ der Patientinnen beauftragt. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, seine Dienste in Person zu leisten. Er darf nach Absprache mit dem Auftraggeber Hilfspersonen heranziehen und Vertreter einsetzen, sofern diese die gleiche oder zumindest eine vergleichbare Qualifikation wie der Auftragnehmer selbst besitzen. Vor dem Einsatz solcher Hilfspersonen sind dem Auftraggeber Qualifikationsnachweise der Hilfspersonen und Vertreter vorzulegen. a) Tätigkeitsbeschreibung bei Pflegeeinrichtungen, ambulanten Pflegestationen, Krankenhäusern etc. Der Auftragnehmer orientiert sich bei seiner Planung an den bei dem Auftraggeber geltenden Rahmenbedingungen für die Erbringung der Pflegedienste. b) Tätigkeitsbeschreibung bei Privatpersonen Der Auftragnehmer erbringt für den Pflegebedürftigen erforderliche Leistungen der Pflegeversicherung gemäß dem SGB XI - Grundpflege, d.h. Hilfen rund um die Körperpflege wie Baden, An- Ausziehen oder auch die Vermittlung von Pflegetechniken - Behandlungspflege, d.h. medizinische Leistungen wie Spritzen, Verbände, Decubitus- Versorgung, künstliche Ernährung oder auch Infusionen - Hauswirtschaftliche Versorgung, d.h. Einkauf von Lebensmitteln, Zubereitung von Mahlzeiten, Reinigung der Wohnung, Kleidungswäsche u.a. erforderliche Leistungen der häuslichen Krankenpflege entsprechend dem 37 SGB V 2

3 3 Weisungsbefugnis des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer Der Auftraggeber ist dem Auftragnehmer während der zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbarten Pflegedienstzeiten nicht weisungsbefugt. Insbesondere hat der Auftraggeber keine Weisungsbefugnis im Hinblick auf die Gestaltung der Dienstzeiten. Der Auftraggeber (bzw. dessen Stellvertreter) weist dem Auftragnehmer die zu pflegenden Klienten zu. Der Auftraggeber achtet darauf, die Anzahl der Klienten auf ein angemessenes Maß zu begrenzen. Der Auftraggeber orientiert sich hierbei an der Pflegebedürftigkeit der Klienten und an der Leistungsfähigkeit einer durchschnittlichen Pflegekraft. 4 Honorar Der Auftraggeber schuldet die in 1 vereinbarte Vergütung. Abgerechnet werden tatsächlich erbrachte angefangene Einviertelstunden. Der Auftraggeber bestätigt dem Auftragnehmer am Ende eines Dienstes die vom Auftragnehmer geleisteten Arbeitsstunden sowie entsprechende Entfernungspauschalen, Versorgungs- und Verpflegungskosten. Für die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Belange hat der Auftragnehmer selbst Sorge zu tragen. Die vom Auftragnehmer zu Tätigenden Abgaben sind von diesem in die vertragliche Vergütung einkalkuliert. Falls der Auftragnehmer die Dienstleistung wegen Krankheit nicht erbringen kann, wird er den Auftraggeber umgehend informieren. Es besteht kein Anspruch auf Honorarfortzahlung im Krankheitsfall. Bei Nichteinhaltung bereits vereinbarter Dienste, hervorgerufen durch höhere Gewalt, Krankheit u.ä. entstehen dem Auftragnehmer keine Kosten. Finanzielle Mehraufwendungen durch Fremdbesetzung durch den Auftraggeber können nicht an den Auftragnehmer weitergegeben werden. Der Auftragnehmer rechnet seine Dienste entsprechend der nachgewiesenen Stunden gegenüber dem Auftraggeber am Ende des Monats ab. 5 Unterrichtungspflicht Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Information, sofern sie bei der Vertragsdurchführung Abwicklungsschwierigkeiten erwarten oder aber sich vorhersehbare Zeitverzögerungen ergeben sollten. 3

4 6 Hilfsmittel, Werkzeuge, Materialien, Kleidung Die zur Erbringung der Dienstleistung erforderlichen Hilfsmittel, Werkzeuge und Materialien (insbesondere Einmal- Schutzhandschuhe aus Gummi/Latex) stellt der Arbeitnehmer. Der Auftragnehmer wird seine eigene Dienstkleidung einsetzen. Sollte der Auftraggeber spezielle Kleidung wünschen, so wird er diese dem Auftragnehmer unentgeltlich zur Verfügung stellen. 7 Datengeheimnis Dem Auftraggeber ist nach 5 Bundesdatenschutzgesetz untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als den vertragsgemäßen Zwecken zu erheben, zu bearbeiten, Dritten bekanntzugeben oder zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen (Datengeheimnis). Das Datengeheimnis besteht auch nach Beendigung der Tätigkeit fort. Bedient sich der Auftragnehmer dritter Personen als Erfüllungshilfen, haben sich diese ebenfalls schriftlich auf das Datengeheimnis zu verpflichten. Für die Abgabe entsprechender Erklärungen ist der Auftragnehmer dem Auftraggeber gegenüber verantwortlich. Im Übrigen unterliegen der Auftragnehmer und seine Hilfskräfte der beruflichen Schweigepflicht. 8 Vertragslaufzeit/Kündigung Das Vertragsverhältnis endet mit dem Ablauf des in 1 vereinbarten Einsatzzeitraumes. Beide Partner können diesen Vertrag jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Kündigt der Auftraggeber vor Ablauf der zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbarten Dienstzeit, so endet der Honoraranspruch des Auftragnehmers mit dem Ende der für den Kündigungstag vereinbarten Dienstzeit. 9 Rechnungsstellung Der Auftragnehmer stellt seine Rechnung über die von ihm erbrachte Dienstleistung nach Beendigung der Dienstleistung jedoch spätestens zum fünfzehnten und/oder jeweils zu ersten Werktag des Monats für den zurückliegenden Monat. Der Auftragnehmer wird seine Arbeitszeit täglich minutengenau in einem speziellen Formular (Dienstleistungsnachweis) dokumentieren und dem Auftraggeber täglich zur Kenntnis und Unterschrift vorlegen. 4

5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Rechnungsbetrag des Auftragnehmers sofort nach Rechnungseingang jedoch spätestens bis zu dem in der Rechnung angegebenen Datum direkt auf das Konto des Auftragnehmers zu überweisen. Stornierungen der verbindlich gebuchten Dienste sind spätestens 5 Tage vor Dienstbeginn in schriftlicher Form bei dem Auftragnehmer einzureichen, entweder: per an: baerlin1@yahoo.de oder per Fax an: 030/ Sorgfalt und Haftung Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die ihm übertragenen Aufgaben sorgfältig, sachgerecht und nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Er haftet dem Auftraggeber gegenüber für von ihm oder seine Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden. 11 Gerichtsstand Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das für den Wohnort des Auftragnehmers zuständige ordentliche Gericht. 12 Schlussbestimmung/Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine Vereinbarung zu ersetzen, die der unwirksamen Bestimmung in Interessenlage und Bedeutung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für den Fall, dass die Regelung dieses Vertrages eine von den Vertragsparteien nicht beabsichtigte Lücke aufweist. Berlin, den Unterschrift Auftragnehmer Sigmar Gadamer Unterschrift Auftraggeber 5

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