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1 Direktionen der allgemein bildenden Pflichtschulen, der allgemein bildenden höheren Schulen, der berufsbildenden mittleren und höheren Schulen, der Anstalten der Lehrer- und Erzieherbildung sowie der Berufsschulen in O B E R Ö S T E R R E I C H Bearbeiterin: Fr. Mag. Schwarzmair Tel: 0732 / Fax: 0732 / lsr@lsr-ooe.gv.at Ihr Zeichen vom Unser Zeichen vom A3-46/ Religionsrecht Neufassung des Anhanges A und B des RS 5/2007 Sehr geehrte Damen und Herren! Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur hat mit Rundschreiben 20/2013 vom , GZ /42-III/3/13, auf Grund folgender Verordnungen mitgeteilt: a) betreffend die Anerkennung der Anhänger der Islamischen Alevitischen Glaubensgemeinschaft als Religionsgesellschaft b) betreffend die Anerkennung der Anhänger des Bundes der Baptistengemeinden, des Bundes Evangelikaler Gemeinden, der ELAIA Christengemeinden, der Freien Christengemeinde Pfingstgemeinde und der Mennonitischen Freikirche in Österreich als Kirche (Religionsgesellschaft); Bescheid des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur vom , BMUKK /0006-KA/2012 "Am 22. Mai 2013 erfolgte mit BGBl II 133/2013 die Anerkennung der Anhänger der Islamischen Alevitischen Glaubensgemeinschaft als Religionsgesellschaft mit der Bezeichnung 'Islamische Alevitische Glaubensgemeinschaft in Österreich'. Am 26. August 2013 erfolgte mit BGBl II 250/2013 die Anerkennung der Anhänger des Bundes der Baptistengemeinden, des Bundes Evangelikaler Gemeinden, der ELAIA Christengemeinden, der Freien Christengemeinde Pfingstgemeinde und der Mennonitischen Freikirche in Österreich als Kirche (Religionsgesellschaft) mit der Bezeichnung 'Freikirchen in Österreich'. Die religiöse Bekenntnisgemeinschaft 'Alt-Alevitische Glaubensgemeinschaft in Österreich' hat mit Wirksamkeit vom 23. August 2013 gemäß 2 Abs 1 BekGG Rechtspersönlichkeit erworben. Sie ist daher berechtigt, sich als 'staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaft' zu bezeichnen. DVR Parteienverkehr Montag - Freitag

2 Seite Es ist daher das Rundschreiben 5/2007 entsprechend zu adaptieren (Anhang A und Anhang B). Anhang A und Anhang B des Rundschreibens 5/2007 werden in aktualisierter Fassung übermittelt. Mit freundlichen Grüßen Für den Amtsführenden Präsidenten Dr. Niedermaier eh. Anlage

3 Anlage zu Rundschreiben 20/2013: Neufassung Anhang A Anhang A In Österreich gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften: Katholische Kirche (mit folgenden Riten:) römisch-katholisch (röm.-kath.) maronitisch-katholisch italo-albanisch chaldäisch-katholisch syro-malabar-katholisch koptisch-katholisch armenisch-katholisch (armen.-kath.) syrisch-katholisch äthiopisch-katholisch syro-malankar-katholisch melkitisch-katholisch ukrainisch-katholisch ruthenisch-katholisch rumänisch-katholisch griechisch-katholisch (griech.-kath.) byzantinisch-katholisch bulgarisch-katholisch slowakisch-katholisch ungarisch-katholisch Evangelische Kirche A.B. evangelisch A.B. (evang. A.B.) Evangelische Kirche H.B. evangelisch H.B. (evang. H.B.) Altkatholische Kirche Österreichs altkatholisch (altkath.) Griechisch-orientalische Kirche in Österreich griechisch-orthodox (griech.-orth.) serbisch-orthodox (serb.-orth.) rumänisch-orthodox (rumän.-orth.) russisch-orthodox (russ.-orth.) bulgarisch-orthodox (bulg.-orth.) Armenisch-apostolische Kirche in Österreich armenisch-apostolisch (armen.-apostol.) Syrisch-orthodoxe Kirche in Österreich syrisch-orthodox (syr.-orth.) Koptisch-orthodoxe Kirche in Österreich koptisch-orthodox (kopt.-orth.) Israelitische Religionsgesellschaft israelitisch (israel.) DVR Parteienverkehr Montag bis Freitag Uhr

4 - 2 - Evangelisch-methodistische Kirche in Österreich evangelisch-methodistisch (EmK) Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage (Kirche Jesu Christi HLT) Neuapostolische Kirche in Österreich neuapostolisch (neuapostol.) Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich islamisch (islam.) Österreichische Buddhistische Religionsgesellschaft buddhistisch (buddhist.) Jehovas Zeugen in Österreich Jehovas Zeugen (Jehovas Zeugen) Islamische Alevitische Glaubensgemeinschaft in Österreich (ALEVI) Freikirchen in Österreich (FKÖ) freikirchlich (freikl.) freikirchlich Bund der Baptistengemeinden (freikl. BBGÖ) freikirchlich Bund Evangelikaler Gemeinden (freikl. BEG) freikirchlich ELEIA Christengemeinden (freikl. ECG) freikirchlich Freie Christengemeinde-Pfingstgemeinde Österreich (freikl. FCGÖ) freikirchlich Mennonitische Freikirche in Österreich (freikl. MFÖ) Die nähere Bezeichnung der Zugehörigkeit zur römisch-katholischen, zur griechischorientalischen Kirche und zur Kirche Freikirchen in Österreich hat nach den Angaben des Schülers bzw. seiner Erziehungsberechtigten zu erfolgen.

5 Anlage zu Rundschreiben 20/2013: Neufassung Anhang B Anhang B Auf Grund des 2 Abs 1 und Abs 6 in Verbindung mit 10 des Bundesgesetzes über die Rechtspersönlichkeit von religiösen Bekenntnisgemeinschaften, BGBl I 19/1998, haben folgende religiöse Bekenntnisgemeinschaften Rechtspersönlichkeit und damit das Recht erworben, sich als staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaft zu bezeichnen: - Alt-Alevitische Glaubensgemeinschaft in Österreich (AAGÖ) - Bahá í-religionsgemeinschaft Österreich (Bahai) - Die Christengemeinschaft Bewegung für religiöse Erneuerung in Österreich (Christengemeinschaft) - Hinduistische Religionsgesellschaft in Österreich (HRÖ) - Islamische-Schiitische Glaubensgemeinschaft in Österreich (Schia) - Kirche der Siebenten-Tags-Adventisten (Kirche der STA) - Pfingstkirche Gemeinde Gottes in Österreich (PfK Gem. Gottes iö DVR Parteienverkehr Montag - Freitag

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