Kinderschutz im Frauenhaus
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- Mina Schmitt
- vor 7 Jahren
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1 Kinderschutz im Frauenhaus Mag. a Marion Geisler Martina Hoppe Wiener Frauenhaus Kinder- und Jugendlichenbereich
2 eine von fünf Gewalt und Gesundheit im sozialen Nahraum 3. Dezember 2012 Mag. a Marion Geisler
3 Entwurf Kindschaftsrecht / Kindeswohl Häusliche Gewalt Formen von Gewalt an Frauen Formen von Gewalt an Kindern und Jugendlichen Folgen häuslicher Gewalt Situation der Kinder im Frauenhaus Vater-Kind-Beziehung Besuchskontakte zwischen Vater und Kind Besuchsbegleitung Entführung von Kindern Angebote für Mütter / Kinder und Jugendliche im Frauenhaus Mutter-Kind-Beziehung
4 Entwurf Bundesgesetz, mit dem das Kindschafts- und Namensrecht im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch, das Außerstreitgesetz, das Ehegesetz, das Justizbetreuungsagentur-Gesetz, das Rechtspflegergesetz, das Gerichtsgebührengesetz und das Bundesgesetz zur Durchführung des Übereinkommens vom 25. Oktober 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung geändert werden (Kindschafts- und Namensrechts-Änderungsgesetz 2012 KindNamRÄG 2012).
5 Kindeswohl 138. In allen Angelegenheiten der Obsorge und der persönlichen Kontakte ist das Wohl des minderjährigen Kindes (Kindeswohl) als leitender Gesichtspunkt zu berücksichtigen und bestmöglich zu gewährleisten. Wichtige Elemente des Kindeswohls sind insbesondere 1. eine angemessene Versorgung, insbesondere mit Nahrung, medizinischer und sanitärer Betreuung und Wohnraum, sowie eine sorgfältige Erziehung des Kindes; 2. die Fürsorge, Geborgenheit und der Schutz der körperlichen und seelischen Integrität des Kindes; 3. die Wertschätzung und Akzeptanz des Kindes durch die Eltern;
6 4. die Förderung der Anlagen, Fähigkeiten, Neigungen und Entwicklungsmöglichkeiten des Kindes; 5. die Berücksichtigung der Meinung des Kindes in Abhängigkeit von dessen Verständnis und der Fähigkeit zur Meinungsbildung; 6. die Vermeidung der Beeinträchtigung, die das Kind durch die Umund Durchsetzung einer Maßnahme gegen seinen Willen erleiden könnte; 7. die Vermeidung der Gefahr für das Kind, Übergriffe oder Gewalt selbst zu erleiden oder an wichtigen Bezugspersonen mitzuerleben;
7 8. die Vermeidung der Gefahr für das Kind, rechtswidrig verbracht oder zurückgehalten zu werden oder sonst zu Schaden zu kommen; 9. verlässliche Kontakte des Kindes zu beiden Elternteilen und wichtigen Bezugspersonen sowie sichere Bindungen des Kindes zu diesen Personen; 10. die Vermeidung von Loyalitätskonflikten und Schuldgefühlen des Kindes; 11. die Wahrung der Rechte, Ansprüche und Interessen des Kindes sowie 12. die Lebensverhältnisse des Kindes, seiner Eltern und seiner sonstigen Umgebung.
8
9 Formen von Gewalt an Frauen Körperliche Gewalt Psychische und emotionale Gewalt Ökonomische Gewalt Sexualisierte Gewalt Soziale Gewalt Stalking
10 Formen von Gewalt an Kindern Körperliche Gewalt Psychische Gewalt Direkte und indirekte Gewalt Sexualisierte Gewalt Vernachlässigung
11 Jedes Mal, wenn der Papa meine Mama schlägt, bekomme ich ein Loch ins Herz. Mit der Zeit hatte ich tausend Löcher in meinem Herzen.
12 Folgen häuslicher Gewalt Psychosomatische Beschwerden Kopfschmerzen, Bauchschmerzen, Schwindel, Übelkeit, Erbrechen, Ausschläge, Neurodermitis, Müdigkeit, erhöhte Anfälligkeit für Infektionskrankheiten etc. Zeitweise oder dauerhafte Veränderungen in der Physiologie und Gehirnentwicklung Veränderungen im System der Stresshormone und in der Selbstregulation des autonomen Nervensystems Amnesie für das traumatische Ereignis Unterernährung, körperliche Verwahrlosung Entwicklungsverzögerungen - sprachlich, motorisch, kognitiv, sozial, emotional Einnässen / Einkoten Essstörungen Schlafstörungen, Alpträume Extrem niedriges Selbstwertgefühl Vermehrte Wachsamkeit und Misstrauen
13 Ängste und Aggressionen Autoaggressives Verhalten Depression, Apathie Unkindliches Verhalten Lern- und Leistungsprobleme, Gedächtnisstörungen Schulschwänzen, Weglaufen Delinquentes Verhalten Lügen, Diebstahl, Raub, Sachbeschädigung Hyperaktivitäts-Aufmerksamkeitsdefizit-Syndrom Vor allem nach dem Erleben bzw. Mitansehen von sexuellen Übergriffen bzw. Vergewaltigungen zeigen die betroffenen Kind und Jugendlichen häufig ein sexualisiertes Verhalten (sind distanzlos, sind anderen Kindern gegenüber sexuell übergriffig, verbal oder körperlich).
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