Gesamtkosten. Jahresfahrleistung. Kosten pro km Tätigkeitsstätte. Gesamtkosten
|
|
- Paulina Hochberg
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 TK Lexikon Sozialversicherung Dienstwagen, Fahrtenbuch Lohnsteuer 1 Nutzungswertermittlung 1.1 Berechnung der Pkw-Gesamtkosten HI HI HI Die Pkw-Gesamtkosten können nicht einfach aus der betrieblichen Buchführung übernommen werden, sondern müssen in typisierender Weise berechnet werden. Anzusetzen sind nur die vom Arbeitgeber getragenen Kosten. Soweit der Arbeitnehmer laufende Aufwendungen übernimmt, bleiben diese bei der Ermittlung der Gesamtkosten außer Ansatz. Aus der ermittelten Fahrleistung des Pkw und den Gesamtkosten ist der Fahrzeugaufwand je gefahrenen Kilometer zu berechnen. Dieser individuelle Kilometersatz ist Grundlage für die Berechnung des geldwerten Vorteils, der auf die Privatfahrten entfällt. Art der Nutzung Berechnung des Arbeitslohns Privatfahrten Gesamtkosten Jahresfahrleistung = Kosten pro km privat gefahrene km Fahrten Wohnung erste Gesamtkosten Kosten pro km Tätigkeitsstätte Jahresfahrleistung = gefahrene km Wohnung Tätigkeitsstätte Nicht zulässig ist es, einen Durchschnittswert anzusetzen, der sich aus den betrieblichen Kosten aller Betriebsfahrzeuge ergibt, falls für Zwecke der betrieblichen Gewinnermittlung ein Kfz- Sammelkonto geführt wird. 1.2 Einzubeziehende Aufwendungen HI Jährliche Abschreibung HI Die Abschreibung für das Fahrzeug berechnet sich nach den tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten zuzüglich Umsatzsteuer und nicht etwa auf Basis des inländischen Bruttolistenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung. Die Nutzungsdauer bei Neuwagen richtet sich nicht nach der AfA-Tabelle, sondern geht von einer 8-jährigen Nutzungsdauer aus; dies entspricht einer Abschreibung von 12,5 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten. [ 1 ] Bei Gebrauchtwagen ist sie nach der jeweiligen Restnutzungsdauer zu schätzen; dabei sind Alter, Beschaffenheit und Einsatz des Fahrzeugs zu berücksichtigen.
2 Sonderabschreibungen gehören nicht zu den Pkw-Gesamtkosten. [ 2 ] Bei Leasingfahrzeugen sind anstelle der Abschreibung die jeweiligen Leasingraten anzusetzen Übrige Betriebskosten HI Zu den Pkw-Gesamtkosten gehört weiterhin die Summe aller übrigen Betriebskosten, z. B. Betriebsstoffkosten (Benzin, Öl, Reinigungs- und Pflegekosten), Ersatzteile und Zubehör (z. B. Reifen und Eiskratzer), Wartungs- und Reparaturkosten, Kfz-Steuer und -versicherung Gesamtkosten zuzüglich Umsatzsteuer HI Die in die Ermittlungen der Gesamtkosten einzubeziehenden Aufwendungen sind zuzüglich Umsatzsteuer anzusetzen, soweit aus den Beträgen ein Vorsteuerabzug möglich war. Dies trifft auch für die Abschreibung zu, wenn aus dem Kaufpreis Vorsteuer geltend gemacht wurde. Nicht mit Vorsteuer belastete Kosten sind z. B. die Kfz-Steuer, die Kfz-Versicherung, Abschreibungsbeträge beim Pkw-Kauf von privat oder die Garagenmiete. 1.3 Unfallkosten: EUR-Bagatellgrenze HI Die Kosten eines Unfallschadens sind nicht in die Berechnung des Kilometersatzes für den Dienstwagen einzubeziehen, sondern als zusätzlicher geldwerter Vorteil beim Arbeitnehmer zu erfassen, wenn die Firma die Reparaturrechnung bzw. den Schaden wirtschaftlich trägt. [ 3 ] Reparaturen bis EUR netto zählen zu den Gesamtkosten Aus praktischen Erwägungen dürfen Reparaturkosten bis zu einem Nettobetrag von EUR (zuzüglich Mehrwertsteuer) weiterhin in die Gesamtkosten des Dienstwagens einbezogen werden. Im Rahmen dieser Kleinbetragsgrenze erhöhen Unfallkosten damit auch den Kilometersatz des Fahrzeugs, der für die Berechnung des geldwerten Vorteils zugrunde gelegt wird. Dies gilt unabhängig davon, ob sich der Unfall auf einer Dienst- oder Privatfahrt ereignet. [ 4 ] Praxis-Tipp
3 Kfz-Kosten getrennt aufzeichnen Die Fahrtenbuchmethode verlangt keine getrennte Aufzeichnung der Fahrzeugkosten in einem gesonderten Konto. [ 5 ] Gleichwohl ist dem Arbeitgeber hier zu empfehlen, in der Buchführung für jedes Fahrzeug Einzelsachkonten anzulegen. Die Ermittlung der Gesamtkosten wird dadurch wesentlich vereinfacht. 1.4 Bonusregelung für Elektrofahrzeuge HI Bei einem Elektro- bzw. extern aufladbaren Hybridelektroauto erhöhen die Kosten für die Batterie in Form der Abschreibung den Kilometersatz und damit im Ergebnis den lohnsteuerpflichtigen geldwerten Vorteil. Entsprechend der Regelung bei der 1-%-Methode bleibt der in pauschaler Höhe festgelegte Kaufpreisanteil für den Akkumulator bei der Ermittlung des Kilometersatzes außer Ansatz. [ 6 ] Im Ergebnis werden die insgesamt für das Elektro-Firmenfahrzeug entstanden Kosten um einen Abschlag von 500 EUR pro kwh der Batteriekapazität gekürzt. Die Kürzung ist auf max EUR begrenzt. Für Fahrzeuge mit Erstzulassung nach 2013 wird der pauschale Abschlag seit 2014 sukzessive um jährliche 50 EUR abgeschmolzen, der hierbei zu beachtende Höchstbetrag um jährliche 500 EUR. Durch die jährliche Kürzung des Abschlags ist die Bonusregelung auf Elektrofahrzeuge begrenzt, die bis zum angeschafft werden. Die Kürzung erfolgt von den abschreibungsfähigen Anschaffungskosten des Firmenfahrzeugs. [ 7 ] Sie bewirkt einen geringeren Kilometersatz und damit einen geringeren geldwerten Vorteil für die Privatnutzung des Elektro-Dienstwagens beim Arbeitnehmer. 1.5 Vorläufige Nutzungswertermittlung zulässig HI Aus Vereinfachungsgründen kann der monatliche geldwerte Vorteil aus der Dienstwagenüberlassung zunächst mit 1/12 des Vorjahresbetrags angesetzt werden. Zulässig ist es auch, stattdessen bei der monatlichen Erhebung der Lohnsteuer vorläufig die Privatfahrten mit 0,001 % je Fahrkilometer des inländischen Listenpreises für das Fahrzeug anzusetzen. Tatsächliche Nutzungswertermittlung zum Jahresende Bei Beendigung des Dienstverhältnisses, spätestens nach Ablauf des Kalenderjahres, ist der tatsächlich zu versteuernde Nutzungswert zu ermitteln und etwaige Differenzen zugunsten oder zulasten des Arbeitnehmers nach Maßgabe der 41c, 42b EStG auszugleichen. [ 8 ] 1.6 Garagenmiete HI Garagengeld ist Vermietungseinnahme HI
4 Zahlungen des Arbeitgebers für eine Dienstwagengarage des Arbeitnehmers sind nicht als Arbeitslohn zu versteuern. [ 9 ] Dies gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer den Dienstwagen in einer eigenen oder selbst angemieteten Garage unterstellt. Eine Zahlung, die in wirtschaftlichem Sinne Nutzungsentgelt darstellt, ist bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu erfassen. Dies ist immer dann der Fall, wenn zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein Mietverhältnis besteht, das neben das Dienstverhältnis tritt, wenn der Beschäftigte seine eigene oder eine angemietete Garage für den Dienstwagen zur Verfügung stellt. Zahlungen des Arbeitgebers zählen demzufolge zu den Vermietungseinkünften, die nicht im Lohnsteuerverfahren, sondern allenfalls im Rahmen der persönlichen Einkommensteuererklärung der Besteuerung unterliegen Erstattete Garagenmiete ist steuerfreier Auslagenersatz HI In den Fällen, in denen der Arbeitnehmer für den Dienstwagen eine angemietete Garage zur Verfügung stellt, ohne dass ein Mietverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer besteht, handelt es sich um steuerfreien Arbeitslohn, wenn der Arbeitnehmer nach Vorlage des Mietvertrags die konkret an den Dritten gezahlte Miete von seinem Arbeitgeber erstattet bekommt. Die Arbeitnehmer haben jeweils nach Einzelabrechnung Beträge erhalten, durch die der Arbeitgeber Auslagen der Arbeitnehmer ersetzt. Da die Garagen allein zum Schutz und zur Werterhaltung der "betrieblichen Fahrzeuge" angemietet wurden, leistet dieser mit der Erstattung des Garagenentgelts steuerfreien Auslagenersatz. [ 10 ] Garagenmiete erhöht Pkw-Gesamtkosten HI In der tatsächlichen Nutzung der eigenen oder selbst angemieteten Dienstwagengarage durch den Arbeitnehmer liegt keine Rücküberlassung, die zu einem zusätzlichen Sachlohn führen würde. Insoweit gilt nichts anderes, als wenn der Arbeitgeber selbst eine eigene oder angemietete Garage dem Arbeitnehmer überlässt. Die Kosten hierfür zählen zu den Pkw-Gesamtkosten des Dienstwagens. Dementsprechend erhöht das Garagengeld bei der Fahrtenbuchmethode anders als bei der 1-%-Regelung den Kilometersatz, der bei Ermittlung des geldwerten Vorteils aus der Privatnutzung des Dienstwagens zugrunde zu legen ist. 2 Nachweis durch ordnungsgemäßes Fahrtenbuch 2.1 Aufzeichnungen im Fahrtenbuch HI HI Die Kilometer für dienstliche und private Fahrten müssen durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachgewiesen werden. Die Eintragungen haben neben den einzelnen Fahrten auch
5 den Kilometerstand zu Beginn und am Ende des jeweiligen Kalenderjahres auszuweisen. An die Stelle eines Fahrtenbuchs kann auch ein Fahrtenschreiber treten oder andere elektronische Geräte, welche die erforderlichen Angaben unverfälschbar aufzeichnen. Wichtig Fahrtenbuchführung nicht auf repräsentativen Zeitraum beschränkbar Entfallen ist die Möglichkeit, das Fahrtenbuch nur für einen repräsentativen Zeitraum von 12 Monaten zu führen. Die Lohnsteuer-Richtlinien verlangen bei Anwendung der Einzelnachweis-Methode ein Fahrtenbuch selbst dann, wenn die Nutzungsverhältnisse des Dienstwagens unverändert bleiben. Die Fahrtenbuchmethode hat zur Voraussetzung, dass der Arbeitnehmer das Fahrtenbuch für den gesamten Veranlagungszeitraum führt. Ein Wechsel während des Jahres ist bei ein und demselben Fahrzeug nicht zulässig. [ 11 ] 2.2 Ordnungsmäßigkeit des Fahrtenbuchs HI Anforderungen HI Um die Pauschalmethode zu vermeiden, die im Vergleich zum Fahrtenbuch regelmäßig steuerlich nachteilig ist, müssen folgende Anforderungen im Einzelnen vorliegen: Die Aufzeichnungen im Fahrtenbuch müssen vollständig, zeitnah und fortlaufend geführt werden. Nachträgliche Veränderungen müssen ausgeschlossen sein. Nachträgliche Ergänzungen des Fahrtenbuchs, wie z. B. eine Zusatzliste mit erläuternden Hinweisen, sind nicht zulässig Zeitnahe und fortlaufende Eintragungen HI Ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch setzt neben vollständigen und fortlaufenden Aufzeichnungen insbesondere voraus, dass es zeitnah und in geschlossener Form geführt wird. Dazu müssen die zu erfassenden Fahrten einschließlich des an ihrem Ende erreichten Gesamtkilometerstands vollständig und in ihrem fortlaufenden Zusammenhang wiedergegeben werden. Aus diesem Grund hat der BFH einem Fahrtenbuch die steuerliche Anerkennung versagt, das erst im Nachhinein anhand von losen Notizzetteln erstellt worden war. [ 12 ] Geschlossene Form bedeutet bei einem in Papier geführten Fahrtenbuch, dass eine Sammlung von Einzelblättern nicht ausreicht, sondern eine gebundene Buchform erforderlich ist. [ 13 ] Ein Fahrtenbuch ist nicht ordnungsgemäß, wenn die Fahrten unterwegs mittels eines Diktiergeräts
6 auf Kassetten aufgenommen und anschließend zuhause in Excel-Tabellen übertragen werden. [ 14 ] Ein solches auf Kassette diktiertes Fahrtenbuch erfüllt die Anforderungen der Unabänderbarkeit nicht Ausschluss nachträglicher Veränderungen HI Ein mithilfe eines Tabellenkalkulationsprogramms erstelltes Fahrtenbuch ist nicht ordnungsgemäß. Grund für die steuerliche Aberkennung des Fahrtenbuchs ist, dass an dem bereits eingegebenen Datenbestand Veränderungen vorgenommen werden können, ohne dass deren Reichweite in der Datei selbst dokumentiert oder offengelegt wird. [ 15 ] Nachbesserungen im Fahrtenbuch unzulässig HI Die Ergänzung des Fahrtenbuchs um eine weitere, nachträglich erstellte Auflistung ist nicht zulässig, auch wenn die erläuternden Aufzeichnungen aus dem vom Dienstwageninhaber geführten Terminkalender übertragen wurden. Eine Kombination aus handschriftlichem Fahrtenbuch und einer Zusatzliste mit erläuternden Hinweisen schließt die Anwendung der 1-%- Regelung nicht aus. [ 16 ] 2.3 Inhalt des Fahrtenbuchs HI Zu einem ordnungsgemäßen Fahrtenbuch gehört, dass das Fahrtenbuch die nicht als Arbeitslohn zu erfassende anteilige berufliche Verwendung des Dienstwagens in einer schlüssigen Form belegt. [ 17 ] Die Aufzeichnungen müssen daher zu den geschäftlichen Reisen Angaben enthalten, anhand derer sich die berufliche Veranlassung der Fahrten plausibel nachvollziehen und ggf. auch nachprüfen lässt. Angabe von Datum, Reiseziel, Kunden und der jeweiligen Kilometerstände Um den jeweiligen Zweck der einzelnen Fahrten beurteilen zu können, müssen sich die jeweiligen Anfangs- und Endpunkte der Fahrten unmittelbar aus dem Fahrtenbuch ergeben. Dazu ist neben dem Datum und dem Fahrtziel auch der jeweils aufgesuchte Kunde oder Geschäftspartner im Fahrtenbuch anzugeben bzw., sofern ein solcher nicht vorhanden ist, der konkrete Gegenstand der dienstlichen Verrichtung. [ 18 ] Bloße Ortsangaben im Fahrtenbuch reichen allenfalls dann aus, wenn sich der aufgesuchte Kunde oder Geschäftspartner zweifelsfrei ergibt. Keine Erleichterungen durch Verschwiegenheitspflicht Es bestehen keine Aufzeichnungserleichterungen im Hinblick auf die berufliche Verschwiegenheitspflicht bestimmter Berufsgruppen, etwa Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer. Auch sie müssen Reisezweck und Reiseziel, die aufgesuchten
7 Geschäftspartner, Kunden bzw. Mandanten angeben. Praxis-Beispiel Besteuerung nach Fahrtenbuchmethode Ein Arbeitnehmer erhält einen Dienstwagen auch zur privaten Nutzung. Die Bruttoanschaffungskosten des zu Beginn des Jahres 2017 privat gekauften Gebraucht-Pkw betragen EUR. Im Laufe des Jahres fielen vorsteuerbelastete Kosten i. H. v EUR an; nicht mit Vorsteuer belastete Kosten wurden i. H. v EUR gebucht. Die Gesamtfahrleistung 2017 beträgt laut Fahrtenbuch km. Davon entfallen auf Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte km; auf sonstige Privatfahrten km. Berechnung des Kilometersatzes für die insgesamt gefahrenen Strecken: AfA (20 % von EUR) Kosten mit Vorsteuerabzug darauf 19 % Umsatzsteuer Kosten ohne Vorsteuerabzug Pkw-Gesamtkosten EUR EUR 760 EUR EUR EUR Der individuelle Kilometersatz beträgt (8.760 EUR : km) 0,22 EUR Für den Arbeitnehmer ergeben sich folgende geldwerte Vorteile für die Dienstwagenüberlassung: Fahrten Wohnung erste Tätigkeitsstätte (4.400 km 0,22 EUR) 968 EUR Privatfahrten (8.000 km 0,22 EUR) Gesamt 3 Elektronisches Fahrtenbuch EUR EUR HI Zulässig ist auch die Nachweisführung durch ein elektronisches Fahrtenbuch, das alle Fahrten automatisch mit Datum, Kilometerstand und Fahrtziel erfasst. Der Arbeitnehmer muss den dienstlichen Reisezweck bzw. den besuchten Geschäftspartner persönlich ergänzen. Es gelten
8 dem Grundsatz nach dieselben Regeln wie für handschriftlich geführte Fahrtenbücher. Ergänzungen innerhalb von 7 Tagen vorzunehmen Die Finanzverwaltung lässt ausnahmsweise eine nachträgliche elektronische Ergänzung zu: Der Fahrer kann den dienstlichen Fahrtanlass innerhalb eines Zeitraums von bis zu 7 Kalendertagen nach Abschluss der jeweiligen Fahrt in einem Webportal eintragen. Dabei müssen aber auch die Person und der Zeitpunkt der nachträglichen Eintragung im Webportal dokumentiert werden. Beim Ausdrucken von elektronischen Aufzeichnungen müssen nachträgliche Veränderungen der aufgezeichneten Angaben grundsätzlich technisch ausgeschlossen sein oder zumindest im System dokumentiert werden. Fahrtenbuch auf Tauglichkeit prüfen (lassen) Für die Anerkennung einer elektronischen Fahrtenbuch-Software besteht kein Zertifizierungsverfahren. Die Ordnungsmäßigkeit elektronischer Fahrtenbücher bleibt deshalb immer einer Einzelfallprüfung vorbehalten, die regelmäßig im Rahmen der Lohnsteuer- Außenprüfung vorgenommen wird. Alternativ kann z. B. auch einen Monat lang das elektronische Fahrtenbuch geführt und dann dem Finanzamt zur Prüfung vorgelegt werden. So kann man sich vergewissern, ob das Finanzamt das (elektronische) Fahrtenbuch anerkennt. Dokumentation etwaiger GPS-Abweichungen Bei einem elektronischen Fahrtenbuch sind die GPS-Ermittlung der Fahrtstrecken und die dadurch entstehende Abweichung vom Tachostand des Fahrzeugs grundsätzlich unbedenklich. Die Finanzverwaltung empfiehlt aber, den tatsächlichen Tachostand im Halbjahres- oder Jahresabstand zu dokumentieren. Wichtig Dokumentationssichere Änderungsmöglichkeit elektronischer Fahrtenbücher Bei einem elektronisch geführten Fahrtenbuch bedeutet die "geschlossene Form", dass von der Software die Eintragung in Buchform nachgebildet wird, sodass die Eintragung auf Einzelblättern ausgeschlossen ist. [ 19 ] Revisionssicher ist die Software dann, wenn nach der erstmaligen Eingabe die Daten nicht mehr verändert werden können bzw. eine nachträgliche Änderung - ebenso wie beim Fahrtenbuch in Papierform - vom System dokumentiert und nachvollziehbar dargestellt wird. Die Möglichkeit zur Änderung der Daten, ohne dass eine Dokumentation erfolgt, führt zur Nichtanerkennung des Fahrtenbuchs. Die Daten elektronischer Fahrtenbücher müssen elektronisch von der Finanzverwaltung geprüft werden können. [ 20 ]
9 [ 1 ] BFH, Beschluss v , IX B 174/03, BStBl 2006 II S [ 2 ] BFH, Urteil v , III R 96/85, BStBl 1988 II S [ 3 ] R 8.1 Abs. 9 Nr. 2 Sätze LStR. [ 4 ] R 8.1 Abs. 9 Nr. 2 Sätze LStR. [ 5 ] BFH, Urteil v , VI R 38/06, BFH/NV 2008 S [ 6 ] 6 Abs. 1 Nr. 4 i. V. m. 8 Abs. 2 EStG i. d. F. des Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetzes v , BGBl 2013 I S [ 7 ] 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG i. d. F. des Steueränderungsgesetzes [ 8 ] R 8.1 Abs. 9 Nr. 3 LStR. [ 9 ] BFH, Urteil v , VI R 145/99, BStBl 2002 II S. 829; BFH, Urteil v , VI R 53/01, BStBl 2002 II S [ 10 ] 3 Nr. 50 EStG. [ 11 ] BFH, Urteil v , VI R 35/12, BStBl 2014 II S. S [ 12 ] BFH, Urteil v , VI R 27/05, BStBl 2006 II S [ 13 ] BFH, Urteil v , VI R 87/04, BStBl II S [ 14 ] FG Köln, Urteil v , 10 K 33/15, EFG 2015 S [ 15 ] BFH, Urteil v , VI R 64/04, BStBl 2006 II S [ 16 ] BFH, Urteil v , VI R 33/10, BStBl 2012 II S [ 17 ] BFH, Urteil v , VI R 87/04, BStBl 2006 II S [ 18 ] FG Münster, Urteil v , 5 K 5046/07 E, U, EFG 2010 S [ 19 ] BMF, Schreiben v , IV A 4 - S 0316/13/10003, BStBl 2024 I S [ 20 ] BFH, Urteil v , VI R 64/04, BStBl 2006 II S. 410.
Dienstwagen, Fahrtenbuch
Dienstwagen, Fahrtenbuch Rainer Hartmann, Norbert Minn TK Lexikon Sozialversicherung 29. Oktober 2015 Dienstwagen, Fahrtenbuch HI2721044 Zusammenfassung LI1929214 Begriff Ein Dienstwagen ist ein Kraftfahrzeug,
Mehr1 Nutzungswert nach der 1-%-Regelung
TK Lexikon Steuern Dienstwagen, 1-%-Regelung 1 Nutzungswert nach der 1-%-Regelung 1.1 Definition des Bruttolistenpreises HI2762030 HI2762031 Die private Nutzung des Dienstwagens ist monatlich mit 1 % des
MehrDas ordnungsgemäße Fahrtenbuch
Das ordnungsgemäße Fahrtenbuch Aktuelle Rechtsprechung Beanstandet das Finanzamt die Einträge im Fahrtenbuch, wird der Anteil für Privatfahrten pauschal festgesetzt. Dann war nicht nur die Arbeit eines
Mehr1 Planung/Überlegungen vor der Anschaffung eines PKW 15
Inhaltsverzeichnis 1 Planung/Überlegungen vor der Anschaffung eines PKW 15 1.1 Zuordnung bei der Einkommensteuer 15 1 2 Zuordnung bei der Umsatzsteuer 16 1.2.1 Zuordnung zum umsatzsteuerlichen Unternehmen
MehrMandanten- Informationsbrief zum
Mandanten- Informationsbrief zum 20.12.2016 Inhalt 1. Ordnungsgemäßes Fahrtenbuch 2. Handlungsempfehlungen zur Kassenführung 3. Bewirtungskosten 4. Mindestlohn ab 2017 5. Weitere Informationen 1 1. Ordnungsgemäßes
MehrInhaltsverzeichnis. 3 Laufende Kosten des Firmenwagens 27
Inhaltsverzeichnis 1 Planung/Überlegungen vor der Anschaffung eines PKW 15 1.1 Zuordnung bei der Einkommensteuer 15 1.2 Zuordnung bei der Umsatzsteuer 16 1.2.1 Zuordnung zum umsatzsteuerlichen Unternehmen
MehrMerkblatt. Pkw-Nutzung durch Unternehmer. Inhalt
Pkw-Nutzung durch Unternehmer Inhalt 1 Allgemeines 2 Betriebs- oder Privatvermögen: Die Nutzungsart entscheidet! 3 Die private Pkw-Nutzung wie wird sie besteuert? 4 Wie werden die Kosten ermittelt? 5 Was
Mehr2 Nutzungswert für Fahrten Wohnung erste Tätigkeitsstätte
TK Lexikon Steuern Dienstwagen, 1-%-Regelung 2 Nutzungswert für Fahrten Wohnung erste Tätigkeitsstätte 2.1 Wahlrecht zwischen 0,03-%-Monatspauschale und 0,002-%-Tagespauschale HI2762035 HI4725774 Steht
MehrReisekosten ab Voraussetzungen für das Vorliegen einer Auswärtstätigkeit. 2. Prüfungspunkte
Reisekosten ab 2014 1. Voraussetzungen für das Vorliegen einer Auswärtstätigkeit... 1 2. Prüfungspunkte... 1 3. Abzugsfähige Aufwendungen... 2 3.1 Fahrtkosten... 2 a) Tatsächliche Aufwendungen für öffentliche
MehrDas Fahrtenbuch Ihr Wegbegleiter im Auto
Das Fahrtenbuch Ihr Wegbegleiter im Auto Wir machen aus Zahlen Werte Verwendet ein Unternehmer seinen Betriebs-PKW, den er überwiegend betrieblich nutzt und dessen Kosten er in voller Höhe als Betriebsausgaben
MehrZunächst muss der Unternehmer die private Nutzung des Pkws im Wege einer Privatentnahme erfassen. Die Privatentnahme führt zu einer Gewinnerhöhung.
Steuerberater Jutta Wimmer Steuerberaterin Prof. Dr. Peter Schlieper Steuerberater Schustergasse 2a 86609 Donauwörth Tel. 0906 / 29 99 44-0 Fax 0906 / 29 99 44-0 info@wimmer-schlieper.de www.wimmer-schlieper.de
MehrKfz-Kosten für Selbständige
Kfz-Kosten für Selbständige Stand: 09/2017 1 Vorbemerkungen Die Frage, in welcher Form Kfz-Kosten und eine typischerweise anfallende Privatnutzung steuerlich zu berücksichtigen sind und in wieweit dies
MehrFahrtenbuch: Anforderung von Finanzverwaltung und Rechtsprechung
Seite 1 von 5 Fahrtenbuch: Anforderung von Finanzverwaltung und Rechtsprechung Der Gesetzgeber verwendet den Begriff des ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs im Einkommensteuerecht, ohne ihn zu definieren. So
Mehr97 ESt Private Nutzung betrieblicher Elektrofahrzeuge
97 ESt EStG 3, 6, 8 Mit dem Gesetz zur steuerlichen Færderung von Elektromobilitåt im Straßenverkehr 1 hat der Gesetzgeber einige Neuregelungen eingefçhrt, um die Anschaffung von Elektrofahrzeugen attraktiver
MehrUnfallkosten. Zusammenfassung. Begriff. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung. Kurzübersicht HI LI
TK Lexikon Steuern Unfallkosten Unfallkosten HI630755 Zusammenfassung LI1928032 Begriff Unfallkosten, die vom Arbeitgeber getragen werden, entstehen in der betrieblichen Praxis im Wesentlichen durch den
MehrNur per . Oberste Finanzbehörden der Länder. nachrichtlich: Bundeszentralamt für Steuern
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder LSt@finmail.de HAUSANSCHRIFT
Mehr1. Nutzungsentgelt i. S. v. R 8.1 Absatz 9 Nummer 4 LStR 2011
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin Oberste Finanzbehörden
MehrSTEUERRUNDSCHREIBEN III/2006
STEUERRUNDSCHREIBEN III/2006 I. Einkommensteuer Absetzung von Steuerberatungskosten beim Finanzamt Zum 1.1.2006 wurde der Sonderausgabenabzug für Steuerberatungskosten gestrichen. Betroffen von der Streichung
MehrFINANZAMT TRIER Steuerliche Förderung der Elektromobilität
Steuerliche Förderung der Elektromobilität Monika Bohlen Finanzamt Trier Folie 1 Steuerliche Förderung der Elektromobilität Inhalt Folie 1. Begünstigte Elektrofahrzeuge 4 2. Minderung der BMG bei der 5
Mehr1% des inländischen Bruttolistenpreises des genutzten. im Zeitpunkt der Erstzulassung
7.2 Die 1%-Methode Für die Besteuerung der Privatnutzung des Dienstwagens muss der Arbeitgeber monatlich den privaten Nutzungswert ermitteln. Dieser setzt sich wie folgt zusammen: Besteuerung der Privatnutzung
MehrAusgewählte Geschäftsvorfälle und deren buchhalterische Behandlung!
Ausgewählte Geschäftsvorfälle und deren buchhalterische Behandlung! Firmen-Pkw - Privatnutzung - 1% Methode AN GmbH-Gesellschafter/Geschäftsführer Unternehmer Höhere Gewalt z.b. Hochwasserschaden Außerplanmäßige
MehrMerkblatt. Führung eines Fahrtenbuchs. Inhalt
Führung eines Fahrtenbuchs Inhalt 1 Allgemeines 1.1 Berechnung nach der 1-%-Listenpreismethode 2 Fahrtenbuchregelung 2.1 Gesamtkosten 2.2 Außergewöhnliche Aufwendungen 3 Berechnung 4 Formale Anforderungen
MehrLohnsteuer. 1 Ausschließlich berufliche Nutzung. 2 Arbeitsmittel als Arbeitslohn HI HI
TK Lexikon Sozialversicherung Arbeitsmittel Lohnsteuer 1 Ausschließlich berufliche Nutzung HI1053793 HI7330173 Wirtschaftsgüter rechnen dann zu den Arbeitsmitteln, wenn sie nahezu ausschließlich für eine
MehrMerkblatt. Führung eines Fahrtenbuchs. Inhalt
Führung eines Fahrtenbuchs Inhalt 1 Allgemeines 1.1 Berechnung nach der 1-%-Methode 1.2 Die Fahrtenbuchmethode 1.3 Verfahren beim Lohnsteuerabzug 2 Formale Anforderungen an ein Fahrtenbuch 2.1 Zeitnahe
MehrMerkblatt Führung eines Fahrtenbuchs
Merkblatt Führung eines Fahrtenbuchs 1. Allgemeines 1.1 Berechnung nach der 1-%- Listenpreismethode 2. Fahrtenbuchregelung 2.1 Gesamtkosten 2.2 Außergewöhnliche Aufwendungen 3. Berechnung 3.1 Verfahren
Mehr50% oder weniger ja 1%-Methode darf nicht angewendet werden
Prüfungsschema: Private PKW-Nutzung PKW im Betriebsvermögen Umfang der betrieblichen Nutzung mehr als 50% Aufzeichnung der Fahrten oder Glaubhaftmachung nein ja Fahrtenbuch oder 1%-Methode 50% oder weniger
MehrMerkblatt zur Pkw-Nutzung durch Unternehmer
Merkblatt zur Pkw-Nutzung durch Unternehmer Inhaltsverzeichnis 1. ALLGEMEINES... 2 2. BETRIEBS- ODER PRIVATVERMÖGEN: DIE NUTZUNGSART ENTSCHEIDET!... 2 3. DIE PRIVATE PKW-NUTZUNG - WIE WIRD SIE BESTEUERT?...
MehrGeschäftswagen. Besteuerung, 1-%-Regelung, Fahrtenbuch. Handelskammer Bremen IHK für Bremen und Bremerhaven Bremen, den 11.
Dr. Dr. Florian Florian Kleinmanns Kleinmanns Rebecca Rebecca Scholz Scholz Steuern Steuern Recht Recht Wirtschaft Wirtschaft Geschäftswagen Besteuerung, 1-%-Regelung, Fahrtenbuch Handelskammer Bremen
MehrFirmenwagen - Private PKW Nutzung Leonberg, im Juli 2010
Firmenwagen - Private PKW Nutzung Leonberg, im Juli 2010 Im folgenden gehe ich auf diverse, in Beratungsgesprächen oft gestellte Fragen zum Thema private Nutzung eines Firmenwagens durch den Unternehmer
MehrAnwendung der einkommensteuerlichen und lohnsteuerlichen Vorschriften
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: Bundeszentralamt
MehrLohnsteuer. 1 Veranstaltung anlässlich Firmenjubiläum. Hinweis. Praxis-Beispiel HI HI
TK Lexikon Steuern Jubiläumszuwendung Lohnsteuer 1 Veranstaltung anlässlich Firmenjubiläum HI727009 HI2807833 Bei einer Betriebsfeier anlässlich eines Firmenjubiläums (Jubiläumsfeier) können die Zuwendungen
MehrMandanteninfo der Kanzlei Neunzig & Riegert
Führung eines Fahrtenbuchs Mandanteninfo der Kanzlei Neunzig & Riegert Inhalt 1 Allgemeines 1.1 Berechnung nach der 1-%-Methode 1.2 Die Fahrtenbuchmethode 1.3 Verfahren beim Lohnsteuerabzug 2 Formale Anforderungen
MehrMerkblätter. Merkblatt. Führung eines Fahrtenbuchs. Inhalt
ZertifiziertnachQM DINENISO 9001-2008 Merkblätter SteuerberaterPfulendorf Steuerberater ChristophRimmek ausgeschiedenseit1.1.2006 Dipl.Vw.WolfgangObert Dipl.Bw.(FH)HerbertHaas ÜberlingerStraße38 88630Pfulendorf
MehrPrivatnutzung betrieblicher PKW
Mandanten-Info Privatnutzung betrieblicher PKW E-Mail: info@schmale-raabe.de, Internet: www.schmale-raabe.de 2 1. Einführung 2. 50 %-Grenze entscheidet, wie die private Nutzung zu ermitteln ist 2.1 Berücksichtigung
MehrDEUTSCHEN HANDWERKS E. V. ARBEITGEBERVERBÄNDE E. V. Mohrenstr. 20/21 Breite Str Berlin Berlin
DEUTSCHER INDUSTRIE- UND BUNDESVERBAND DER DEUTSCHEN HANDELSKAMMERTAG E. V. INDUSTRIE E. V. Breite Str. 29 Breite Str. 29 10178 Berlin 10178 Berlin ZENTRALVERBAND DES BUNDESVEREINIGUNG DER DEUTSCHEN DEUTSCHEN
MehrMerkblatt. Pkw-Nutzung durch Unternehmer. Inhalt
Pkw-Nutzung durch Unternehmer Inhalt 1 Allgemeines 2 Betriebs- oder Privatvermögen: Die Nutzungsart entscheidet! 3 Die private Pkw-Nutzung wie wird sie besteuert? 4 Wie werden die Kosten ermittelt? 5 Was
MehrGesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr; Anwendung der einkommensteuerlichen und lohnsteuerlichen Vorschriften
Dok.-Nr.: 5236146 Bundesministerium der Finanzen, IV C 5 - S-2334 / 14 / 10002-03 Schreiben (koordinierter Ländererlass) vom 14.12.2016 Weitere Anwendbarkeit bestätigt für Steuertatbestände, die nach dem
MehrE i n k o m m e n s t e u e r - Info (2 5 / )
E i n k o m m e n s t e u e r - Info (2 5 / 2 0 1 7 ) In dieser Ausgabe 1 Aus der Finanzverwaltung... 1 1.1 Dienstwagen: Eigenleistungen des Arbeitnehmers und Arbeitslohnkürzung in der Einkommensteuer-Erklärung...
MehrDie private Nutzung betrieblicher PKW s wird ab dem steuerlich wie folgt behandelt:
Rosa-Luxemburg-Straße 25/26-18055 Rostock Chausseestraße 12 18356 Barth Tel.: 0381 / 24 26 20 Fax: 24 26 299 Tel.: 038231 / 68 611 Fax: 68633 rostock@audata.de barth@audata.de WWW.AUDATA.de Private Nutzung
MehrUmsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main
Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main 1 S 7100 Rdvfg. vom 23.04.2007 S 7100 A 68 St 11 Karte 67 Nichtunternehmerische Nutzung eines dem Unternehmensvermögen der Gesellschaft zugeordneten Fahrzeugs
MehrFinanzgericht Köln, 10 K 1476/09 Page 1 of 6
Finanzgericht Köln, 10 K 1476/09 Page 1 of 6 Finanzgericht Köln, 10 K 1476/09 Datum: 22.10.2009 Gericht: Finanzgericht Köln Spruchkörper: 10. Senat Entscheidungsart: Gerichtsbescheid Aktenzeichen: 10 K
MehrWie Sie den geldwerten Vorteil mit Fahrtenbuch berechnen
Wie Sie den geldwerten Vorteil mit Fahrtenbuch berechnen Die einzige Methode, der Ein-Prozent-Regelung bei der Dienstwagenbesteuerung zu entkommen, ist das Fahrtenbuch. Und zwar sowohl beim Unternehmer
MehrDIE PRIVATNUTZUNG DES FIRMENWAGENS IM STEUERRECHT
DIE PRIVATNUTZUNG DES FIRMENWAGENS IM STEUERRECHT Wird ein Firmenfahrzeug vom Unternehmer bzw. Gesellschafter auch privat genutzt oder darf ein Arbeitnehmer ein Firmenfahrzeug auch für private Zwecke nutzen,
MehrNEWSLETTER: AUSGABE
Seiten FIRMEN-PKW 1-3 NEUES REISEKOSTENRECHT 4-7 Ein Auto für das Unternehmen: Zuordnungswahlrechte optimal nutzen Was für die Frau die Schuhe sind, ist für den Mann das Auto. Auch Jahrzehnte nach dem
MehrAktuelle Rechtsprechung zur privaten Nutzung betrieblicher PKW
Aktuelle Rechtsprechung zur privaten Nutzung betrieblicher PKW Alfred Mehles Finanzamt Trier, 16.01.2014 Aktuelle Rechtsprechung private PKW - Nutzung 16. Januar 2014 Folie 1 Inhalt Finanzamt Trier Folie
MehrMerkblatt Pkw-Nutzung durch Unternehmer
Merkblatt Pkw-Nutzung durch Unternehmer 1. Allgemeines 2. Betriebs- oder Privatvermögen 3. Die private Pkw-Nutzung wie wird sie besteuert? 3.1 Die 1-%-Methode 3.2 Die Fahrtenbuchmethode 3.3 Vergleich von
MehrDIE LOHNSTEUERLICHE BEHANDLUNG DER ÜBERLASSUNG ARBEITNEHMER VON FIRMENWAGEN AN Verlag Dashöfer GmbH Hamburg
DIE LOHNSTEUERLICHE BEHANDLUNG DER ÜBERLASSUNG VON FIRMENWAGEN AN ARBEITNEHMER Ihr Referent: Volker Hartmann Diplom-Finanzwirt langjähriger Lohnsteueraußenprüfer und Betriebsprüfer im aktiven Dienst bei
MehrDiese amtlichen Werte gelten auch für Jugendliche unter 18 Jahren und Auszubildende.
TK Lexikon Steuern Essenszuschuss Lohnsteuer 1 Essenszuschuss ist steuerpflichtiger Arbeitslohn 1.1 Mahlzeiten in betriebseigener Kantine HI726848 HI2264772 HI2762005 Werden arbeitstägliche Mahlzeiten
MehrBUNDESFINANZHOF. EStG 8 Abs. 1, 8 Abs. 2 Satz 2, 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1. Urteil vom 18. Dezember 2008 VI R 34/07
BUNDESFINANZHOF 1. Ein Fahrzeug, das aufgrund seiner objektiven Beschaffenheit und Einrichtung typischerweise so gut wie ausschließlich nur zur Beförderung von Gütern bestimmt ist, unterfällt nicht der
Mehra) Bundesfinanzhof: Einzelbewertung der tatsächlichen Fahrten möglich
a) Bundesfinanzhof: Einzelbewertung der tatsächlichen Fahrten möglich Der Bundesfinanzhof hatte in mehreren Urteilen entschieden, dass auch bei der Pauschalbesteuerung der privaten Nutzung eines Dienstwagens
MehrMerkblatt. Pkw-Nutzung durch Unternehmer. Inhalt
Pkw-Nutzung durch Unternehmer Inhalt 1 Allgemeines 2 Betriebs- oder Privatvermögen 3 Die private Pkw-Nutzung wie wird sie besteuert? 3.1 Die 1-%-Methode 3.2 Die Fahrtenbuchmethode 3.3 Vergleich von 1-%-Methode
MehrMerkblatt. Pkw-Nutzung durch Unternehmer. Inhalt
Gartenstraße 62 49152 Bad Essen Tel. 05472 94450 Fax 05472 944555 kanzlei@vogtundvogt.net www.vogtundvogt.net Merkblatt Pkw-Nutzung durch Unternehmer Inhalt 1 Allgemeines 2 Betriebs- oder Privatvermögen
MehrBMF, , IV A 6 - S /02
BMF, 21.1.2002, IV A 6 - S 2177-1/02 Bezug: BMF-Schreiben vom 12.5.1997, IV B 2 - S 2177-29/97, BStBl 1997 I S. 562 und vom 4.8.1999, IV C 2 - S 2177-28/99, BStBl 1999 I S. 727. Im Einvernehmen mit den
MehrMerkblatt Dienstwagen und Lohnsteuer 2004
1 Merkblatt Dienstwagen und Lohnsteuer 2004 Ermittlung des Sachbezugs bei privater Pkw-Nutzung durch Arbeitnehmer (inkl. Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) In unserem Beispielsfall erhält der
Mehr(2) Für die Feststellung, ob die Antragsgrenze nach 39a Abs. 2 EStG überschritten wird, gilt Folgendes:
TK Lexikon Arbeitsrecht Lohnsteuer-Richtlinien 2015 Zu 39a EStG R 39a.1 Verfahren bei der Bildung eines Freibetrags oder eines Hinzurechnungsbetrags HI7376523 HI7376524 Allgemeines (1) Soweit die Gewährung
MehrLeseprobe aus "Der Sachbezug" März Begriff der Sachbezüge
Kap 1 Einleitung 1.1 Begriff der Sachbezüge Unter Sachbezügen versteht man Sachzuwendungen, die ein Arbeitnehmer im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses unentgeltlich oder verbilligt vom Arbeitgeber erhält,
MehrDienstwagenbesteuerung Zuzahlungen des Arbeitnehmers mindern den geldwerten Vorteil!
- 1 - BdSt-INFO-Service Nr. 11 Stand: 29. September 2017 Dienstwagenbesteuerung Zuzahlungen des Arbeitnehmers mindern den geldwerten Vorteil! Das Bundesfinanzministerium hat seine Verwaltungsvorgaben bei
MehrMerkblatt. Pkw-Nutzung durch Unternehmer. Inhalt. 1 Allgemeines 2 Betriebs- oder Privatvermögen 3 Die private Pkw-Nutzung - wie wird sie besteuert?
Merkblatt Pkw-Nutzung durch Unternehmer Inhalt 1 Allgemeines 2 Betriebs- oder Privatvermögen 3 Die private Pkw-Nutzung - wie wird sie besteuert? 4 Wie werden die Kosten ermittelt? 5 Was ist für die Umsatzsteuer
MehrFührung eines Fahrtenbuchs. Inhalt. Merkblatt. Seite 1
Seite 1 Kontakt info@steuerberatung-maier.de Merkblatt Führung eines Fahrtenbuchs Inhalt 1 Allgemeines 2 Formale Anforderungen 2.1 Zeitnahe Aufzeichnungen 2.2 Vollständige Aufzeichnungen 2.3 Geschlossene
MehrSteuerliche Behandlung von Kfz-Kosten
Steuerliche Behandlung von Kfz-Kosten Ein Merkblatt der Industrie- und Handelskammer Hannover Dieses Merkblatt soll einen Überblick über die steuerliche Behandlung von Kosten geben, die im Rahmen der betrieblichen/unternehmerischen
Mehr4.1 Selbstgenutzter Pkw Wir haben unsere Beiträge nach bestem Wissen ausgewählt.
v Wir haben unsere Beiträge nach bestem Wissen ausgewählt. Für die Richtigkeit des Inhalts übernehmen wir jedoch keine Haftung. Die Information kann insbesondere kein individuelles Beratungsgespräch ersetzen.
MehrFlotte 2017 Der Branchentreff
Flotte 2017 Der Branchentreff Gerhard Nolle Themenübersicht Werkstatt-/Monteurfahrzeuge 2 1 Viele Firmen unterhalten einen Fahrzeugpool, um den Mitarbeitern für dienstliche Fahrten ein Firmenfahrzeug zu
MehrMerkblatt. Pkw-Nutzung durch Unternehmer. Inhalt. 1 Allgemeines 2 Betriebs- oder Privatvermögen 3 Die private Pkw-Nutzung - wie wird sie besteuert?
Merkblatt Pkw-Nutzung durch Unternehmer Inhalt 1 Allgemeines 2 Betriebs- oder Privatvermögen 3 Die private Pkw-Nutzung - wie wird sie besteuert? 4 Wie werden die Kosten ermittelt? 5 Was ist für die Umsatzsteuer
MehrDer Pkw und die Umsatzsteuer: Nach 10 Jahren veröffentlicht das BMF ein neues Schreiben
UMSATZSTEUER Der Pkw und die Umsatzsteuer: Nach 10 Jahren veröffentlicht das BMF ein neues Schreiben von Dipl.-Finw. (FH) Thomas Meurer, Baesweiler Das stets aktuelle Thema des Vorsteuerabzugs und der
MehrPrivate Kfz-Nutzung bei Personenunternehmen
Private Kfz-Nutzung bei Personenunternehmen Mandanten-Infobrief Stand Juni 2015 Inhalt 1. Zuordnung eines Pkw zum Betriebsvermögen 6. Mehr Fahrzeuge wie Nutzer bei a) Notwendiges Betriebsvermögen Personenunternehmen
MehrCheckliste Anforderungen an ein Fahrtenbuch
Checkliste Anforderungen an ein Fahrtenbuch Matthias Bäumler Dipl. Kfm., Steuerberater Kirchenweg 1, 91320 Ebermannstadt Tel.: 09194 / 7341 0 Fax: 09194/ 734141 St-Nr. 217/202/20765 info@steuerkanzlei-baeumler.de
MehrKnappworst & Partner
Forum Zukunft - aus der Praxis für die Praxis - Potsdam, 1 Themen: 1. 2. Kinder im Steuerrecht insbesondere Änderungen durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 2 Themen: 1. 2. Kinder im Steuerrecht insbesondere
MehrMerkblatt. Führung eines Fahrtenbuchs. Inhalt. Günter Umbach. Führung eines Fahrtenbuchs
Führung eines Fahrtenbuchs Ein Fahrtenbuch dokumentiert alle mit einem Fahrzeug zurückgelegten Fahrstrecken sowie den Anlass der jeweiligen Fahrt. Die ordnungsgemäße Führung des Fahrtenbuchs ist vor allem
Mehr5 Prüfung der 110-EUR-Freibetragsgrenze
TK Lexikon Sozialversicherung Betriebsveranstaltung 5 Prüfung der 110--Freibetragsgrenze 5.1 Ermittlung der Bemessungsgrundlage HI2761932 HI7634887 Für Betriebsveranstaltungen wurde die steuerfreie Obergrenze
MehrEntfernungspauschale
Entfernungspauschale 9 Absatz 1 Satz 3 Nr. 4 und Absatz 2 EStG (Auszug aus dem BMF-Schreiben vom 3.01.2013) Allgemeines I - Fahrten Wohnung / 1. Tätigkeitsstätte Die Entfernungspauschale ist grundsätzlich
MehrHome Office, Fahrtkosten und Sonstige Betriebliche Kosten Steuerberatungstag am 18. Juni 2012
Home Office, Fahrtkosten und Sonstige Betriebliche Kosten Steuerberatungstag am 18. Juni 2012 1 Betriebsausgaben sind grundsätzlich alle Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind aber: Der Gesetzgeber
MehrSenatsverwaltung für Finanzen
Senatsverwaltung für Finanzen Senatsverwaltung für Finanzen, Klosterstraße 59, 10179 Berlin An die Senatsverwaltungen (einschließlich Senatskanzlei) die Verwaltung des Abgeordnetenhauses die Präsidentin
MehrKnappworst & Partner
Potsdam, 24. April 2012 Knappworst & Partner Steuerberatungsgesellschaft 24. April 2012 Steuerberaterin Evelyn Rost Steuerberaterin, Dipl.Kffr. Annett Axenti-Schönitz 1 Themen: 1. 2. Steuerfreie Zuwendungen
MehrHOLGER BOCK. Steuerberater. Heinzestr Alfeld Tel.: / Fax: /
HOLGER BOCK Steuerberater Heinzestr. 31 31061 Alfeld Tel.: 05181 / 90 01 70 - Fax: 05181 / 90 01 71 info@stb-bock.de www.stb-bock.de Dieses Arbeitsblatt soll nur erste e geben und erhebt daher keinen Anspruch
MehrLeseprobe zum Download
Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen
MehrHome Office, Fahrtkosten und Sonstige Betriebliche Kosten Steuerforum am 28. Mai
Home Office, Fahrtkosten und Sonstige Betriebliche Kosten Steuerforum am 28. Mai 2015 1 Betriebsausgaben sind grundsätzlich alle Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind aber: Der Gesetzgeber
MehrMerkblatt zur Pkw-Nutzung durch Arbeitnehmer
Merkblatt zur Pkw-Nutzung durch Arbeitnehmer Inhaltsverzeichnis 1. ALLGEMEINES... 2 2. FAHRTEN ZWISCHEN WOHNUNG UND ARBEIT... 2 3. BESTEUERUNG DES FIRMENWAGENS... 4 3.1. DIE 1%-REGEL... 4 3.2. DIE FAHRTENBUCH-METHODE:
Mehrdie pauschale Nutzungswertermittlung nach der 1-%-Methode sowie der Einzelnachweis in Form der Fahrtenbuchmethode.
TK Lexikon Arbeitsrecht Dienstwagen Lohnsteuer 1 Fahrtenbuch oder 1-%-Regelung HI941155 HI2761940 Für die Wertermittlung des geldwerten Vorteils bei der Dienstwagenüberlassung an den Arbeitnehmer stehen
MehrMerkblatt. zur Dienstwagenbesteuerung
Merkblatt zur Dienstwagenbesteuerung Merkblatt zur Dienstwagenbesteuerung Seite 2 von 14 Herausgeber: Verband Beton- und Fertigteilindustrie Nord e. V. Raiffeisenstraße 8 30938 Burgwedel Telefon: 05139
MehrSteuersparmodell Firmenwagen
Steuersparmodell Firmenwagen Realität oder Wunschgedanke? Detmold 6.03.2014 IHK Lippe zu Detmold Referenten: WP/StB Damian Kempin StB Udo Heitkämper PartnerschaN Falke Hofmayer Kempin Gliederung TheoreRsche
Mehr1. Begriff der ersten Tätigkeitsstätte
Bei der Abrechnung von Reisekosten müssen Sie neben zahlreichen Vorschriften im Steuer- und Sozialversicherungsrecht, die Reisekostenreform aus dem Jahr 2014 und die BMF-Schreiben vom 24.10.2014, 19.05.2015,
MehrÜbungen zu Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit EansA
Übungen zu Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit EansA In welcher Höhe liegen in den nachfolgenden Fällen Versorgungsbezüge vor? Fall 1: Die Steuerpflichtige S. erhält seit Januar 2007 monatlich
MehrAktuelle Änderungen im Lohnsteuerrecht 2013
Aktuelle Änderungen im Lohnsteuerrecht 2013 Roland Theis Finanzamt Trier Änderungen Lohnsteuerrecht 15.01.2013 Folie 1 Aktuelle Änderungen im Lohnsteuerrecht Inhalt Seite I. Jahressteuergesetz 2013 3 II.
MehrWie Sie den geldwerten Vorteil mit Fahrtenbuch berechnen
Wie Sie den geldwerten Vorteil mit Fahrtenbuch berechnen Die einzige Methode, der Ein-Prozent-Regelung bei der Dienstwagenbesteuerung zu entkommen, ist das Fahrtenbuch. Und zwar sowohl beim Geschäftsführer
MehrDas neue Reisekostenrecht ab 2008 bis Reisekosten im Inland -
Das neue Reisekostenrecht ab 2008 bis 2013 - Reisekosten im Inland - Im Rahmen der Lohnsteuer-Richtlinien 2011 ist entsprechend der BFH-Rechtsprechung das steuerliche Reisekostenrecht erheblich vereinfacht
MehrMerkblatt. Pkw-Nutzung durch Unternehmer. Inhalt. Dr. Pantförder & Partner. VESTIA-WP GmbH. Dr. Pantförder + Kollegen GmbH
Dr. Pantförder & Partner Wirtschaftsprüfer vereidigter Buchprüfer Steuerberater Rechtsbeistand VESTIA-WP GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Pantförder + Kollegen GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Mehr