NEU. Mediadaten. Das Organ des Verbandes der Leitenden Krankenhausärzte Deutschlands. Mit Stellenmarkt

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1 2011 Mediadaten ISSN VERBAND DER LEITENDEN KRANKENHAUSÄRZTE DEUTSCHLANDS.V.. 838h J hrg g Aug st 2010 Bibli d-verl g Postfach M l g d d VERBAND DER LEITENDEN KRANKENHAUSÄRZTE DEUTSCHLANDS e.v. Das Organ des Verbandes der Leitenden Krankenhausärzte Deutschlands Stellenmarkt Seiten 254 und 255 NEU Mit Stellenmarkt Annäherung an den Koalitionsvertrag Kritische Bewertung des BMG-Reformvorschlags Ve g g d p st p ative li Hygi k d l i h

2 T Themen 2011 Arzt und Krankenhaus ist das Organ des Verbandes der Leitenden Krankenhausärzte Deutschlands e. V. Die Zeitschrift wendet sich an leitende Krankenhausärzte aus allen Fachgebieten sowie an die Geschäftsführung der Krankenhäuser. Aktuelle Entwicklungen der Berufs- und Gesundheitspolitik sowie rechtliche Aspekte des ärztlichen Berufsalltags werden neben Themen zur medizinischen Fortbildung in fundierten Fachartikeln dargestellt. Ziel der Redaktion ist die Bereitstellung kompetenter und objektiver. Ständige und für das Jahr 2011 geplante Themen sind unter anderem: Redaktion Berufs- und Gesundheitspolitik Krankenhaus-, Arzt- und Gebührenrecht Diagnostik und Therapie Medizinische Innovationen Medizinische Fort- und Weiterbildung Uta Meurer Chefredakteurin Tel. ( ) Nadine Millich Redaktionsvolontärin Tel. ( )

3 T Termine 2011 Heft 1/2011 2/2011 3/2011 4/2011 5/2011 6/2011 7/2011 8/2011 9/ / / /2011 Erscheinungstag 12. Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember 2011 Anzeigenschluss 3. Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober Oktober Dezember 2011

4 Anzeigenpreisliste Nr. 4 P für Industrieanzeigen gültig ab 1. Januar Auflage: Druckauflage: Exemplare 2 Zeitschriftenformat: DIN A4, 210 mm breit, 297 mm hoch Satzspiegel: breit, 252 mm hoch, 3 Spalten, Spaltenbreite 55 mm 3 Druck- und Bindeverfahren: Druckunterlagen: Bogenoffset Druckdateien (EPS, TIF, druckfähiges PDF oder nach Absprache) auf Daten träger und per sigrid.fecher@bibliomed.de 4 Termine: monatlich, im 84. Jahrgang (2011) Anzeigenschluss: lt. Erscheinungsplan Erscheinungsort: Melsungen 5 Verlag: Bibliomed Medizinische Verlagsgesellschaft mbh Hausanschrift: Stadtwaldpark 10, Melsungen Postanschrift: Postfach 11 50, Melsungen Tel. ( ) , Fax ( ) 83 60, Anzeigenabteilung: Sigrid Fecher Tel. ( ) , Fax ( ) sigrid.fecher@bibliomed.de 6 Zahlungs- 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug bedingungen: Vorauszahlung 3 % Skonto bei Zahlung innerhalb 8 Tagen 2 % Skonto 7 Anzeigenformate (alle Preise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer) und Preise: siehe Auflistung Seite 5 Farben: 250,00 je Farbe 8 Zuschläge: Vorzugs platzierungen: s/w 2c 3c 4c 2. Umschlagseite 1/1 Seite 1 750, , , ,00 4. Umschlagseite 1/1 Seite 1 860, , , ,00 Format: 9 Rubrikanzeigen: Reisen, Weiterbildung/Unterricht, Kapitalmarkt, Immobilienmarkt, Verschiedenes 10 % Nachlass auf Industriepreis Nachruf: 15 % Nachlass auf Industriepreis Stellenanzeigen: 10 Sonderwerbeformen: Formate und Preise entnehmen Sie bitte der gleichnamigen Karte auf Seite 6. Chiffregebühr: 10,00 auf Anfrage 11 Rabatte: Bei Abnahme innerhalb eines Jahres von mindestens Malstaffel Mengenstaffel 3 Anzeigen 3 % 2 Seiten 3 % 6 Anzeigen 5 % 4 Seiten 5 % 12 Anzeigen 10 % 6 Seiten 10 % 12 Seiten 15 % ab 18 Seiten 20 % Mittlerprovision: 10 % 12 Kombi-Rabatte: Kombi-Rabatte werden mit allen im Bibliomed-Verlag erscheinenden Zeitschriften gewährt. 13 Durchhefter: 4-seitig: 198,00 pro Tsd. Anlieferung gefalzt mit 3 mm Beschnittzuschlag und 8 mm Nachfalz (Greiferrand) an der 3. und 4. Seite. 6- und 8-seitige Durchhefter: Preise auf Anfrage (nicht rabattfähig), 4- und 6-seitige Durchhefter: Papiergewicht mind. 80 g/qm. Bitte fordern Sie unter Tel. ( ) unser Merkblatt für die Anlieferung von Durchheftern an. 14 Beilagen: bis 25 g 115,00 pro Tsd. (nicht rabattfähig) inkl. Postentgelt bis 50 g 145,00 pro Tsd. (nicht rabattfähig) inkl. Postentgelt Maximalformat der Beilagen: 208 x 295 mm 15 Aufgeklebte Werbemittel: Postkarte maschinell: 53,00 pro Tsd. (nicht rabattfähig) inkl. Postentgelt 16 Lieferanschrift für Bernecker MediaWare AG Positionen 13 und Unter dem Schöneberg 1, Melsungen 15: Liefervermerk: Für Arzt und Krankenhaus, Ausgabe... Versandanschrift für Faber Direkt Beilagen: Bunsenstraße 200, Kassel

5 Informationsblatt Formate Ergänzung zur Anzeigenpreisliste Nr. 4 Gültig ab 1. Januar 2011 P Anzeigenformate und Preise Industrieanzeigen: Format Breite Höhe Anschnittformate (inkl. 3 mm) s/w 4-farbig 1/1 Seite 252 mm 216 x 303 mm 1 400, ,00 1/2 Seite hoch 1/2 Seite quer 85 mm 252 mm 121 mm 108 x 303 mm 216 x 139 mm 750, ,00 1/3 Seite hoch 1/3 Seite quer 55 mm 252 mm 72 mm 76 x 303 mm 216 x 89 mm 510,00 870,00 1/4 Seite hoch 1/4 Seite quer 85 mm 121 mm 65 mm 216 x 76 mm 395,00 595,00 1/8 Seite hoch 1/8 Seite quer 85 mm 58 mm 28 mm 230,00 430,00 Anzeigen Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gern: Michael Menzer Anzeigenleiter Tel. ( ) Sigrid Fecher Medienberaterin Tel. ( )

6 Informationsblatt Formate Ergänzung zur Anzeigenpreisliste Nr. 4 Gültig ab 1. Januar 2011 P Anzeigenformate und Preise Stellenanzeigen: Format Breite Höhe Anschnittformate (inkl. 3 mm) s/w 4-farbig 1/1 Seite 252 mm 216 x 303 mm 1 050, ,00 1/2 Seite hoch 1/2 Seite quer 85 mm 252 mm 121 mm 108 x 303 mm 216 x 139 mm 562,00 900,00 1/3 Seite hoch 1/3 Seite quer 55 mm 252 mm 72 mm 76 x 303 mm 216 x 89 mm 382,00 652,00 1/4 Seite hoch 1/4 Seite quer 85 mm 121 mm 65 mm 216 x 76 mm 296,00 446,00 1/8 Seite hoch 1/8 Seite quer 85 mm 58 mm 28 mm 172,00 322,00 2 Spalten = 85 mm; je mm s/w 2,40 2 Spalten = 85 mm; je mm 4c 3,75 4 Spalten = ; je mm s/w 4,80 4 Spalten = ; je mm 4c 7,50 Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gern: Telefon ( )

7 Marc Rumpenhorst Foto: dpa Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit seinem Urteil vom 18. September 2008 klargestellt, dass bei nicht notwendiger stationärer Versorgung ein Vergütungsanspruch in Höhe der eigentlich durchzuführenden ambulanten Leistung besteht. äglich haben Krankenhausärzte überprüft. In der Vergangenheit lief das immer wieder zu entscheiden zwischen der ambulanten Durchfüh- Vergütungsanspruch für die stationäre Krankenhaus nicht nur Gefahr, den rung eines Eingriffs einerseits und der Leistung zu verlieren, sondern die stationären Aufnahme und vollstationären Versorgung eines Patienten anderer- Operation vergütet zu bekommen. Bei Leistung auch nicht als ambulante seits. Aus wirtschaftlichen Gründen nicht notwendiger stationärer Behandlung ist dem Krankenhaus nämlich auch werden Krankenhäuser gehalten, bestimmte Leistungen vorrangig ambulant der Anspruch auf die Vergütung als zu erbringen. Die vollstationäre Versorgung kommt dagegen erst dann in Beden (Arzt und Krankenhaus 4/2007). ambulante Leistung abgesprochen wortracht, wenn die notwendige medizinische Versorgung nur mit dem besonderen Vergütungsanspruch Mittel eines Krankenhauses durchgeführt werden kann und eine ambulante besteht ärztliche Versorgung nicht ausreicht, Nunmehr hat das BSG mit dem nachfolgend wiedergegebenen Urteil vom 18. um eine Krankheit zu erkennen oder zu heilen (Urteil des BSG vom September 2008 klargestellt, dass bei B 3 KR 22/07 R). nicht notwendiger stationärer Versorgung immerhin ein Vergütungsanspruch Sofern keine ausdrückliche Kostenübernahmeerklärung durch die Krankenkasse vorliegt, wird die Erforderlichkeit den ambulanten Leistung besteht. in Höhe der eigentlich durchzuführen- der stationären Krankenhausbehandlung und damit die hierfür zu leistende für eine stationär durchgeführte Kolos- Die Parteien stritten um die Vergütung Vergütung regelmäßig erst nachträglich kopie. Die beklagte Krankenkasse erach- Arzt und Krankenhaus 09/2009 x tete die stationäre Aufnahme des Patienten zur Koloskopie als nicht für erforderlich und lehnte die Vergütung ab. Nachdem die Klage des Krankenhauses auf Vergütung der Koloskopie als stationäre Leistung abgewiesen worden war, hat das Krankenhaus die Klage im Berufungsverfahren geändert und die geringere Vergütung für die Koloskopie als ambulante Operation gefordert. Während das Landessozialgericht (LSG) dieser Auffassung des Krankenhauses auch insoweit nicht gefolgt ist und die Berufung zurückgewiesen hat, weil bei Verstoß einer Leistung gegen Vorschriften des Leistungserbringungsrechts kein entsprechender Vergütungsanspruch bestehe, hat das Bundessozialgericht unter Aufhebung des Berufungsurteils des LSG stattgegeben und den Rechtsstreit zu erneuten Verhandlung und Entscheidung an das LSG zurückverwiesen. Die Entscheidung des LSG beruhte auf dem Gedanken, dass es hinsichtlich des Vergütungsanspruches des Krankenhauses auf die Erfüllung bestimmter formaler und/oder inhaltlicher Voraussetzungen innerhalb des jeweiligen Vergütungssystems ankomme. Bei einem Verstoß gegen derartige Vorschriften stehe auch dann keine Vergütung zu, insbesondere nicht nach einem anderen Vergütungssystem, wenn diese Leistungen im Übrigen ordnungsgemäß erbracht worden seien. Denn die Bestimmungen des Leistungserbringungsrechts über die Erfüllung bestimmter formaler und/oder inhaltlicher Voraussetzungen der Leistungserbringung könnten ihre Steuerungsfunktion nicht erfüllen, wenn die Leistungserbringer rechtswidrig bewirkte Leistungen über einen Ersatzanspruch im Ergebnis dennoch vergütet bekämen. Letztendlich soll dem Versuch entgegengetreten werden, dass eine Sonderwerbeformen P Ergänzung zur Anzeigenpreisliste Nr Gültig ab 1. Januar 2011 Einhefter 4-seitig 198,00 pro Tsd. 210 mm 210 mm Extra Redaktionelle Veröffentlichung 2 Seiten, 4-farbig 3 500,00 Beschnitt: Kopf: 3 mm Fuß: 15 mm Seitlich: 3 mm + 10 mm Nachfalz 297 mm 4 Seiten, 4-farbig 5 000,00 Advertorial Die redaktionelle Aufmachung einer Werbeanzeige 1/1 Seite 2 400,00 T Vergütung einer nicht notwendigen stationären Leistung als ambulante Operation Weitere Angebote für Sonderwerbeformen finden Sie auch im Internet unter

8 Prof. Dr. Fritz Beske Prof. Dr. med Fritz Beske Die Diskussion über Art und Umfang des Leistungskatalogs der Gesetzlichen wei Äußerungen haben nun me - Krankenversicherung (GKV) ist in vollem Gang und der Hinweis berechtigt: diale Aufmerksamkeit gefunden. Endlich! Seit Jahren wird darauf hingewiesen, dass bereits heute, jedoch Der Präsident der Bundesärzte - noch mehr in der Zukunft, der dem Versicherten zugesagte Leistungsumfang kammer, Prof. Hoppe, hat im Vorfeld des nicht zu finanzieren ist. Wissenschaftlich begründete und emotionslos 112. Deutschen Ärztetags, vom 19. bis 22. Mai 2009 in Mainz eine Priori - vorgetragene Argumente reichen in einer auf provozierende Überschriften sierung von Gesundheitsleistungen ge - ausgerichteten Berichterstattung aber offenbar nicht aus, um öffentliche fordert und hierfür Beispiele genannt, Aufmerksamkeit zu erreichen. die öffentlich als Streichliste bezeichnet wurden. Er hat diese Forderung in seiner Eröffnungsrede des Ärztetags am 19. Mai wiederholt. Und der Vorsitzende der KV Nordrhein, Dr. Hansen, hat in einem Zeitungsinterview die Praxisge - bühr problematisiert und auf Nachfrage für einen Facharztbesuch ohne Überweisung durch einen Hausarzt eine Praxis gebühr in der Größenordnung von 25 Euro genannt. In der Berichter - stattung hieß es dann: Hansen fordert Praxisgebühr von 25 Euro. Mit einer derartigen Berichterstattung muss jeder rechnen, der sich öffentlich äußert. Der Sturm der Entrüstung auf beide Äußerungen blieb nicht aus. Was jedoch zählt, ist das Ergebnis. Die Tatsache, dass mit begrenzten Mitteln nicht un - begrenzt Leistungen zu erbringen sind, ist zum Gegenstand der öffentlichen Dis kussion geworden. Jetzt muss es gelingen, diese Diskussion in sachlicher Foto: dpa Form weiterzuführen. Die Aus gangs - situ ation ist allerdings schwie rig. Wer immer dieses Thema anspricht, wird umgehend der sozialen Demontage be - zichtigt. In Deutschland fehlt eine sachbezogene Diskussionskultur im Ge - gensatz zu anderen Län dern, in denen emotionslos darüber diskutiert wird, dass Einschränkungen unvermeidlich sind. In Schweden wurde zum Beispiel bereits 1992 eine Parlaments kommis - si on eigens zu diesem Thema berufen. Arzt und Krankenhaus 06/ Sonderwerbeformen P Ergänzung zur Anzeigenpreisliste Nr Gültig ab 1. Januar 2011 Sonderdrucke Von Ihrer Veröffentlichung in unserer Zeitschrift können Sie Sonderdrucke für Ihren Außendienst, Ihre Kunden oder Mailingaktionen beziehen. Produktinformationen oder Anzeigenschaltungen sind kostenfrei. Gestaltungswünsche auf Anfrage. Sonderdruckaufträge bitte an: Bibliomed Medizinische Verlagsgesellschaft mbh Stadtwaldpark 10, Melsungen Sigrid Fecher Telefon: ( ) Fax: ( ) sigrid.fecher@bibliomed.de Realität, Ideologie und Wunschvorstellung Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung und Leistungsfinanzierung in der Gesetzlichen Krankenversicherung Z Auflage 2 Seiten 4 Seiten 6/8 Seiten 12 Seiten 16 Seiten Weitere Angebote für Sonderwerbeformen finden Sie auch im Internet unter

9 Onlinewerbung P Ergänzung zur Anzeigenpreisliste Nr Gültig ab 1. Januar 2011 Banner Startseite 400,00 Laufzeit: 4 Wochen Größen: Banner A 195 x 490 Pixel Banner B 195 x 490 Pixel Banner C 780 x 100 Pixel Banner D 195 x 98 Pixel Banner News Werbebanner erscheint auf jeder geöffneten News 600,00 Laufzeit: 4 Wochen Größe: Banner News 195 x 490 Pixel Banner C Banner D Gegen einen geringen Aufpreis zu Ihrer Printanzeige erhalten Sie einen zusätzlichen Mehrwert durch Schaltung Ihrer Anzeige auf der Jobbörse Gesundheitswirtschaft. Schon ab 440 Euro kann Ihre Anzeige mit hervorragender Auffindbarkeit im Internet werbewirksam online stehen. Das Team der Jobbörse Gesundheitswirtschaft berät Sie gerne in allen Fragen rund um Ihre Online-Schaltung. Banner B Banner A Newsletter Werbung ist innerhalb des täglichen oder monatlichen Newsletters als eingebundener Text (850 Zeichen inkl. Leerzeichen) möglich. 300,00 pro Newsletter-Versand Banner News Zu erreichen ist das Team unter: Telefon: / , alexander.baumann@ jobboerse-gesundheitswirtschaft.de

10 Titelporträt Redaktion / Verlag Umfangsanalyse 1 Kurzcharakteristik: Arzt und Krankenhaus ist das Organ des Verbandes der Leitenden Krankenhausärzte Deutschlands e.v. Die Zeitschrift wendet sich an leitende Krankenhausärzte aus allen Fachgebieten sowie an die Geschäftsführung der Krankenhäuser. Aktuelle Entwicklungen der Berufs- und Gesundheitspolitik sowie rechtliche Aspekte des ärztlichen Berufsalltags werden neben Themen zur medizinischen Fortbildung in fundierten Fachartikeln dargestellt. Ziel der Redaktion ist die Bereitstellung kompetenter und objektiver. 2 Erscheinungsweise: monatlich lt. Erscheinungsplan 3 Jahrgang: 84. Jahrgang Web-Adresse (URL): 5 Mitgliedschaften: 6 Organ: Organ des Verbandes der Leitenden Krankenhausärzte Deutschlands e.v. 7 Herausgeber: Verband der Leitenden Krankenhausärzte Deutschlands e.v. Haus der Ärzteschaft Anschrift: Tersteegenstraße 9, Düsseldorf Telefon: (02 11) Fax: (02 11) Internet: info@vlk-online.de 8 Verlag: Bibliomed Medizinische Verlagsgesellschaft mbh Postanschrift: Postfach 11 50, Melsungen Hausanschrift: Stadtwaldpark 10, Melsungen Telefon: ( ) Fax: ( ) Internet: info@bibliomed.de 9 Redaktion: Dipl.-Volkswirt Gerd Norden Telefon: (02 11) info@vlk-online.de Uta Meurer Telefon: ( ) uta.meurer@bibliomed.de Nadine Millich Telefon: ( ) nadine.millich@bibliomed.de 10 Anzeigen: Sigrid Fecher, Telefon: ( ) sigrid.fecher@bibliomed.de 11 Vertrieb: Bibliomed Leserservice, Eltville Telefon: ( ) , Fax: ( ) bibliomed@vertriebsunion.de 12 Bezugspreise: Jahresabonnement: Inland: 54,60 (inkl. MwSt.) zzgl. 7,20 Versandkosten Ausland: 54,60 (inkl. MwSt.) zzgl. 13,20 Versandkosten Einzelverkaufspreis: 6,00 (inkl. MwSt.) 13 ISSN: Umfangsanalyse: 15 Inhaltsanalyse Redaktion:

11 Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Nebenabreden und Änderungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. 2. Anzeigenaufträge müssen innerhalb eines Jahres nach Vertragsschluss abgerufen werden. Die in der Anzeigenpreisliste aufgeführten Nachlässe werden nur für die innerhalb eines Jahres erscheinenden Anzeigen eines Auftraggebers gewährt. Einbeziehungen von Anzeigen anderer Firmen in den Abschluss eines Vertrages sind nicht zulässig. Die Frist beginnt mit dem Erscheinen der ersten Anzeige, wenn nicht bei Vertragsabschluss ein anderer Beginn vereinbart wird. Wird der Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlich erfolgten Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zurückzuvergüten. 3. Für rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes bzw. der Druckunterlagen oder Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeige. Wenn die Druckunterlage nicht rechtzeitig eingereicht wird, erscheint automatisch wieder die vorhergegangene Anzeige. Fest erteilte Aufträge für die nächsterscheinende Ausgabe können nicht zurückgezogen werden, Änderungen für die nächsterscheinende Ausgabe können nur berücksichtigt werden, soweit es die technischen Möglichkeiten der Druckerei zulassen. 4. Für sämtliche Anzeigen- und Beilagenaufträge behält sich der Verlag die Ablehnung nach einheitlichen Grundsätzen auch nach Beginn der Insertion wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form vor, ohne dass dadurch Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können. Die Ablehnung wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 5. Der Auftraggeber hat rückwirkend Anspruch auf einen seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb der Abschlussfrist entsprechenden Nachlass. Preisänderungen (Preisermäßigungen, Änderungen der Rabattstaffel, Preiserhöhungen) gelten vom Tag des Inkrafttretens der neuen Preisliste an, auch für laufende Abschlüsse. Bei Preiserhöhungen steht dem Auftraggeber das Recht der Entscheidung über die Fortführung des Auftrages zu. Werbeagenturen und Werbungsmittler sind verpflichtet, die Auftragsabwicklung mit dem Werbungtreibenden zu den Konditionen unserer jeweils gültigen Preisliste vorzunehmen. 6. Für die Aufnahme von Anzeigen in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift wird keine Gewähr geleistet, es sei denn, dass der Auftraggeber die Gültigkeit des Auftrages ausdrücklich davon abhängig gemacht hat. 7. Der Ausschluss von Mitbewerbern kann nur für zwei gegenüberliegende Seiten vereinbart werden. 8. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Weitergehende Haftungen für den Verlag sind ausgeschlossen. Fehlende oder fehlerhaft abgedruckte Kontrollangaben ergeben keinen Anspruch für den Auftraggeber, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist. Reklamationen müssen innerhalb 4 Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. 9. Korrekturabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zugesandten Korrekturabzüge. Sendet der Auftraggeber die ihm rechtzeitig übermittelten Korrekturabzüge nicht fristgemäß zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt. Bei fernmündlich aufgegebenen Änderungen übernimmt der Verlag keine Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe. Anzeigen, die durch die Art ihrer Aufmachung nicht als Anzeige erkennbar sind, werden vom Verlag als solche kenntlich gemacht. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. 10. Bei Übersendung von Druckdaten wird eine ordnungsgemäße Ausführung des Auftrages nur dann garantiert, wenn Andrucke mit Standangabe beigefügt sind; gegebenenfalls muss die Reihenfolge der Anzeigen darauf vermerkt sein. Werden zusätzliche Bildklischees verwendet, so ist deren Stand auf den Andrucken einzuzeichnen. 11. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die tatsächliche Abdruckhöhe der Preisberechnung zu Grunde gelegt. 12. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung mit Beleg spätestens am 5. Tag des auf die Veröffentlichung der Anzeige folgenden Monats erteilt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine kürzere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlungen werden nach der Preisliste gewährt. 13. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 2 v. H. über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Insolvenz entfällt jeglicher Nachlass. 14. Kosten für erhebliche Korrekturarbeiten an ursprünglich vereinbarten Ausführungen hat der Auftraggeber zu zahlen. Lassen sich erteilte Aufträge nach Zustimmung der Druckerei annullieren, hat der Auftraggeber die entstandenen Kos - ten zu tragen. Die Anlieferung von Prospektbeilagen hat frei Druckerei zu erfolgen. Druckunterlagen sind an den Verlag zu liefern. 15. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckdaten endet 3 Monate nach Erscheinen der letzten Anzeige, sofern nicht ausdrücklich eine besondere Vereinbarung getroffen worden ist. Die Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. 16. Der Verlag liefert auf Wunsch jeweils sofort nach Erscheinen der Anzeige kostenlos einen Kopfbeleg. Eine vollständige Belegnummer wird geliefert, sofern Art und Umfang des Anzeigenauftrages diese rechtfertigen. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine Aufnahmebescheinigung des Verlages. 17. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Er übernimmt darüber hinaus keine Haftung. Einschreibbriefe und Eilbriefe auf Ziffern - anzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Der Verlag behält sich im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers das Recht vor, die eingehenden Angebote zur Ausschaltung von Missbrauch des Zifferndienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist der Verlag nicht verpflichtet. 18. Ein Auflagenrückgang ist nur dann von Einfluss auf das Vertragsverhältnis, wenn eine Auflagenhöhe zugesichert ist und diese um mehr als 20 v. H. im Jahresdurchschnitt sinkt. Darüber hinaus sind etwaige Preisminderungs- und Schadenersatzansprüche ausgeschlossen, wenn der Verleger dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. 19. Im Fall höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung des Vertrages auf Erfüllung von Aufträgen und Leistungen. Schadenersatz für nicht veröffentlichte oder nicht rechtzeitig veröffentlichte Anzeigen wird nicht geleistet. Bis dahin vom Verlag gemachte Aufwendungen (Satzkosten, Klischeeanfertigungen u. a.) sind ihm in voller Höhe zu erstatten. 20. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesem aus der Ausführung des Auftrages, auch wenn er abbestellt sein sollte, gegen den Verlag erwachsen. 21. Gerichtsstand und Erfüllungsort für beide Teile ist Melsungen. Stand: März 2004

12 2011 Bibliomed-Verlag Der Bibliomed-Verlag, eine Tochter der B. Braun Melsungen AG, ist ein führender Fachverlag für Medizin, Pflege und die Gesundheitswirtschaft in Deutschland. Er gibt acht Fachzeitschriften heraus, die mehr als Leser unter Ärzten, Pflegenden und Krankenhausmanagern sowie in Politik, Industrie und Wissenschaft erreichen. Die Geschichte des Verlags begann mit der Fachzeitschrift Die Schwester im Jahre Doch nicht nur die Pflegenden verlangten nach fundierter Fachinformation, sondern auch das Management und immer mehr Ärzte erkannten den Wert zielgerichtet komprimierten Wissens. Die Fachzeitschriften Die Schwester Der Pfleger und f&w führen und wirtschaften im Krankenhaus sind längst zu Marktführern in ihrem Segment geworden. Und die Special-Interest-Titel PflegenIntensiv und PKR Pflege- & Krankenhausrecht etablierten sich ebenso gut wie das Aesculap-Kundenmagazin nahdran für die Berufsangehörigen chirurgischer Berufe, das Verbandsorgan der Leitenden Krankenhausärzte Deutschlands Arzt und Krankenhaus sowie kontinenz aktuell, die Mitgliederzeitschrift der Deutschen Kontinenz Gesellschaft. Die GesundheitsWirtschaft nimmt die gesamte Branche in den Blick. Die Leseranalyse 2010 belegt: 97 Prozent der Leser sind Führungskräfte und Entscheider. Für sie ist das Wirt schaftsjournal ein unverzichtbarer Schlüssel zum größten Einzelmarkt überhaupt. Bibliomed organisiert erfolgreich die größten Fachkongresse für das deutsche Klinikmanagement und die Pflege. Ergänzend zu den Printobjekten und den Kongressangeboten, wurde inzwischen Deutschlands größtes Pflegeportal aufgebaut. Dort vernetzen sich alle pflegerelevanten Fachartikel des Verlags mit zahlreichen weiteren Serviceangeboten. Im Internet betreibt der Verlag, führend auf dem deutschsprachigen Markt für Stellen - anzeigen im Krankenhaus, zwei Jobbörsen: für das Führungspersonal der Medizin und des Managements sowie für die Pflege. Bibliomed-Verlag Stadtwaldpark Melsungen Postfach Melsungen info@bibliomed.de Telefon ( ) Telefax ( ) 83 60

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