Ein gesundes Selbstbewusstsein

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1 Auflage: Gewicht: Hintergrundbericht/Reportage 22. Mai 2014 Zurück zum Inhaltsverzeichnis SEITE 78 Ein gesundes Selbstbewusstsein Einsicht in die Krankenakte verlangen, auf eine Zweitmeinung pochen, Fragen stellen Patienten, die ihre Rechte kennen, können bei der Behandlung ein gewichtiges Wörtchen mitreden. Text Ginette Wiget Illustrationen Christoph Badoux Menschen in der Schweiz gehen im Schnitt viermal pro Jahr zum Arzt. Trotz der häufigen Besuche kennen aber längst nicht alle Patienten ihre Rechte. «Viele wissen zum Beispiel nicht, dass sie jederzeit ihre Krankenakte einsehen dürfen», sagt Barbara Züst, Co Geschäftsführerin der Stiftung SPO Patientenschutz. Dazu gehört, dass man Kopien seiner Röntgenbilder oder Untersuchungsergebnisse verlangen kann. Ein weiteres Patientenrecht ist es, eine ärztliche Zweitmeinung einzuholen. Das empfiehlt sich vor einer grösseren Operation oder anderen folgenschweren Behandlungen. «Es ist wichtig, seine Rechte als Patient zu kennen», sagt Daniela Ritzenthaler vom Institut Dialog Ethik. «Nur gut informierte Patienten können ihren Standpunkt geltend machen und gemeinsam mit dem Arzt stimmige Therapieentscheidungen treffen.» Sich an medizinischen Entscheidungen zu beteiligen das ist genau das, was die meisten Patienten heute wollen. Studien zeigen die Vorteile: Patienten, die mitentscheiden, befolgen Therapien besser und sind zufriedener. Das wiederum wirkt sich positiv auf den Erfolg einer Behandlung aus. Auf den folgenden Seiten erfahren Sie, was Sie als mündiger Patient über Ihre Rechte wissen sollten. 1 / 6

2 Recht auf sorgfältige Behandlung Ihr Arzt ist verpflichtet, Sie nach den Regeln der ärztlichen Kunst und dem aktuellen Stand des medizinischen Wissens zu behandeln. Ein Recht auf Heilung gibt es allerdings nicht. Denn manchmal kann auch die beste Behandlung nichts gegen eine Krankheit ausrichten. Verstösst Ihr Arzt gegen medizinische Standards, können Sie gerichtlich dagegen vorgehen. «Haben Sie den Verdacht, Ihr Arzt habe einen Kunstfehler begangen, sollten Sie als Erstes das Gespräch mit ihm suchen», sagt die Juristin Barbara Züst von der SPO. «Vieles lässt sich klären, wenn man miteinander redet.» Bringt das nichts, ist es ratsam, sich in einem zweiten Schritt an seine Krankenkasse oder eine Patientenorganisation wie die SPO zu wenden. Recht auf umfassende Information Ihr Arzt muss Sie rechtzeitig über Untersuchungen, Diagnosen, mögliche Behandlungen sowie deren Vor und Nachteile aufklären. Als Patient können Sie freiwillig auf dieses Recht verzichten. «Es gibt auch ein Recht auf Nicht Wissen», sagt Daniela Ritzenthaler vom Institut Dialog Ethik. In der Regel wünschen sich Patienten allerdings möglichst viele Informationen und fühlen sich oft nicht gut aufgeklärt. «Häufig haben Ärzte zu wenig Zeit; manchmal ist ihnen auch nicht klar, welche Informationen der Patient braucht», sagt Barbara Züst. «Patienten wünschen keine medizinischen Abhandlungen. Sie wollen wissen, welche Folgen eine Therapie hat.» Klärt Ihr Arzt zu wenig auf, ist es ratsam, hartnäckig zu bleiben und nachzufragen (siehe Tipps S. 78 ). Recht auf eine Zweitmeinung 2 / 6

3 Als Patient haben Sie das Recht, die Meinung eines zweiten Arztes einzuholen. Das lohnt sich besonders dann, wenn verschiedene Therapien zur Auswahl stehen, sowie bei risikoreichen Behandlungen. Der zweite Arzt sollte über grosse Erfahrung im jeweiligen Fachgebiet verfügen. Um einen geeigneten Spezialisten zu finden, kann man seinen Hausarzt oder die Krankenkasse um Rat fragen. Auch Patientenschutzorganisationen helfen weiter. Die Kosten einer ärztlichen Zweitmeinung werden in der Regel von den Krankenkassen übernommen. Fragen Sie aber zur Sicherheit vorher bei Ihrer Versicherung nach. Recht, eine Behandlung zu verweigern oder abzubrechen Urteilsfähige Patienten dürfen nicht ohne ihre Zustimmung behandelt werden. «Handelt es sich um kleinere Eingriffe wie etwa Blutdruckmessen, kann von einer 3 / 6

4 stillschweigenden Einwilligung ausgegangen werden», sagt Barbara Züst von der SPO. Als Patient haben Sie zudem das Recht, eine Therapie jederzeit abzubrechen und gegebenenfalls das Spital zu verlassen. In Ausnahmefällen können diese Rechte jedoch eingeschränkt werden. Etwa wenn ein Mensch vorübergehend nicht in der Lage ist, einer Behandlung zuzustimmen. Recht auf Geheimhaltung Ihr Arzt untersteht der Schweigepflicht. Er darf niemandem ohne Ihre Zustimmung Auskunft über Ihren Gesundheitszustand geben. Auch nicht anderen Ärzten; es sei denn, diese sind direkt an der Behandlung beteiligt. Sind Sie selbst nicht in der Lage, sich zu äussern, erhalten Ihre Familienangehörigen Auskunft über Ihren Zustand mit dem neuen Erwachsenenschutzrecht sind die Angehörigen Ihre gesetzlichen Vertreter bei medizinischen Fragen. Es gibt weitere Ausnahmen, die den Arzt von der Schweigepflicht entbinden. So muss er zum Beispiel bestimmte übertragbare Krankheiten dem Kantonsarzt melden. Recht auf Einsicht ins Patientendossier Sie dürfen jederzeit Ihr Patientendossier einsehen und Kopien davon machen. Sie können auch verlangen, dass der behandelnde Arzt Ihr Dossier oder Kopien davon an den Arzt Ihrer Wahl weiterleitet. Zur Patientendokumentation gehören neben Verlaufs, Eintritts und Austrittsberichten Ergebnisse von Laborunter suchungen, 4 / 6

5 Röntgenbilder, Operationsberichte oder Aufklärungsprotokolle. Lediglich persönliche Notizen des Arztes sind vom Einsichtsrecht ausgenommen. Recht auf eine Patientenverfügung Sie haben das Recht, eine Patientenver fügung zu erstellen. Darin können Sie für den Fall, dass Sie sich nicht äussern können, festhalten, welche medizinischen Massnahmen in Ihrem Willen sind. «Jeder kann in diese Lage kommen, sei es durch einen Unfall oder eine Krankheit», sagt Daniela Ritzenthaler vom Institut Dialog Ethik. «Deshalb ist es auch schon in jungen Jahren sinnvoll, sich zu überlegen, seine Wünsche schriftlich festzuhalten. Etwa, ob man seine Organe spenden möchte oder ob man lebenserhaltende Massnahmen wünscht.» Für Angehörige und Ärzte ist eine Patientenverfügung eine Entlastung, weil sie den Willen des Patienten kennen und entsprechend entscheiden können. Verschiedene Institutionen wie Dialog Ethik, ethik.ch, FMH, oder Pro Senectute, senectute.ch bieten vorgedruckte Patientenverfügungen an. Pflichten des Patienten Als Patient haben Sie nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Sie müssen dem Arzt vollständig Auskunft über Ihre Gesundheit geben und seine Fragen wahrheitsgemäss beantworten. Nur so kann er die Situation richtig einschätzen und geeignete Massnahmen vorschlagen. Anlaufstelle für Patienten: Stiftung SPO Patientenschutz: Hotline für Nichtmitglieder kostenpflichtig Fr /Min. ab Festnetz, , Mo bis Fr, 9 bis 16 Uhr, Buchtipp: Werner Bartens, «Das sieht aber gar nicht gut aus. Was wir von Ärzten nie wieder hören wollen», Pantheon, Fr. Arztgespräch so Gelingt es 1. Schreiben Sie sich vor dem Arztgespräch alle Fragen auf. Notieren Sie sich Ihre Beschwerden, wann diese begonnen haben, wie sie sich äussern und was dagegen hilft. 2. Fragen Sie nach, wenn Sie etwas nicht verstehen. Versuchen Sie, mit eigenen Worten zusammenzufassen, was Sie verstanden haben. So lassen sich Missver ständnisse vermeiden. 3. Hat der Arzt zu wenig Zeit für Ihre Fragen, bitten Sie um einen weiteren Termin. Wenn Sie schon vorher wissen, dass Sie viele Fragen haben, teilen Sie das der Sprechstundenhilfe mit. Dann kann Sie für den Termin mehr Zeit als üblich reservieren. 4. Lassen Sie sich von Ihrem Arzt die Vor und Nachteile einer vorgeschlagenen Unter suchung oder Therapie erklären. Fragen Sie ihn, ob er diese Mass nahmen auch seiner Frau oder seinem Kind empfehlen würde. 5 / 6

6 5. Fragen Sie den Arzt nach Broschüren mit Informationen über die diskutierten Unter suchungen oder Behandlungen. 6. Bringen Sie eine Begleitperson zur Unterstützung mit. Das kann helfen, keine Fragen zu vergessen. 7. Wechseln Sie Ihren Arzt, wenn er Ihnen nicht sympathisch ist. Eine gute Arzt Patienten Beziehung trägt massgeblich zum Erfolg einer Therapie bei. Gut zu wissen Seminar für Patientenrechte Die Schweizerische Herzstiftung bietet zusammen mit der Stiftung Dialog Ethik das Patienten seminar «Arzt Patienten Partnerschaft Gemeinsam stimmige Entscheidungen treffen» an. Dort können sich Interessierte Kenntnisse des Patientenrechts aneignen und ihre Kompetenzen für den Arzt besuch stärken. Die nächsten Seminare finden in Basel ( ) und in Luzern ( ) statt. Anmeldung bei Ramona Liebeton, liebeton@swissheart.ch, Telefon oder Kosten inkl. Unterlagen 40 Fr., für Gönner der Herzstiftung 30 Fr. Schweizer Familie 6 / 6

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