Verschmelzungsvertrag und Gesellschafterbeschluss

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1 Verschmelzungsvertrag und Gesellschafterbeschluss UR. Nr.... vom... Verhandelt zu... am...: Vor mir, Bernd Köhn, Notar in Rostock, erschienen 1. Frau Simone Stephan geboren am ausgewiesen durch Bundespersonalausweis Nr. hier nicht im eigenen Namen handelnd, sondern für die Küstenbus GmbH mit dem Sitz in Bad Doberan, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Rostock unter HRB 3141 Geschäftsadresse: Buchenweg 5, Bad Doberan Aufgrund des am... eingesehenen Handelsregisters des Amtsgerichts Rostock bescheinige ich, dass dort unter HRB 3141 die Küstenbus GmbH mit dem Sitz in Bad Doberan eingetragen und Frau Stephan in ihrer Eigenschaft als alleinige einzelvertretungsberechtigte und von den Beschränkungen des 181 BGB befreite Geschäftsführerin zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt ist. nachfolgend auch - Küstenbus- genannt 1

2 2. Herr Jörg Heger geboren am ausgewiesen durch Bundespersonalausweis Nr. hier nicht im eigenen Namen handelnd, sondern für die Omnibusverkehrsgesellschaft Güstrow mbh mit dem Sitz in Güstrow, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Rostock unter HRB 3829 Geschäftsadresse: Parumer Weg 35, Güstrow Aufgrund des am... eingesehenen Handelsregisters des Amtsgerichts Rostock bescheinige ich, dass dort unter HRB 3829 die Omnibusverkehrsgesellschaft Güstrow mbh mit dem Sitz in Güstrow eingetragen und Herr Heger in seiner Eigenschaft als alleiniger einzelvertretungsberechtigte Geschäftsführerin zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt ist. nachfolgend auch- OVG- genannt 3. Herr geboren am ausgewiesen durch Bundespersonalausweis Nr. hier nicht handelnd im eigenen Namen, sondern für den Landkreis Rostock als alleinigem Gesellschafter der Küstenbus GmbH sowie der Omnibusverkehrsgesellschaft Güstrow mbh, aufgrund der mir, dem Notar, in Urschrift vorgelegten, dieser Urkunde in beglaubigter Kopie beigefügten Vollmacht. Die Erschienenen erklärten, dass weder der Notar selbst noch sein Sozius in der Sache, die im Nachfolgenden beurkundet wird, vorbefasst i.s.v. 3 Abs. 1 Nr. 7 BeurkG sind. Auf Ansuchen der Erschienenen beurkunde ich die vor mir abgegebenen Erklärungen wie folgt: 2

3 A. Verschmelzungsvertrag Präambel An der OVG mit dem Sitz in Güstrow, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Rostock unter HRB 3829, deren Stammkapital ,-,- DM beträgt, ist der Landkreis Rostock mit folgenden Geschäftsanteilen beteiligt: - Geschäftsanteil Nr. 1 DM ,- Nennbetrag Nach Angaben des Landkreises Rostock als Gesellschafterin der OVG sind die Einlagen und ein etwaiges Aufgeld auf die Geschäftsanteile in voller Höhe einbezahlt. Sonderrechte i.s.v. 23 und 50 Abs. 2 UmwG bestehen bei der OVG nicht. Die Küstenbus beabsichtigt, das Vermögen der OVG im Wege der Verschmelzung aufzunehmen. Dies vorausgeschickt, vereinbaren die Küstenbus und OVG was folgt: 1 Vermögensübertragung, Verschmelzungsstichtag und Schlussbilanz (1) Die OVG mit dem Sitz in Güstrow, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Rostock unter HRB 3829 als übertragender Rechtsträger überträgt ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Küstenbus mit dem Sitz Bad Doberan, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Rostock unter HRB 3141 als übernehmender Rechtsträger ohne Gewährung von Gesellschaftsrechten gemäß 2 Nr. 1, 46, 54 Abs. 1 Satz 3 UmwG (Verschmelzung durch Aufnahme). (2) Die Übernahme des Vermögens der OVG erfolgt im Innenverhältnis mit Wirkung vom 1. Januar 2013, 0:00 Uhr (Verschmelzungsstichtag). Von diesem Zeitpunkt an gelten alle Handlungen und Geschäfte der OVG als für Rechnung der Küstenbus vorgenommen. (3) Der Verschmelzung wird die Bilanz aus dem mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Rostock versehenen Jahresabschluss der OVG zum 31. Dezember 2012 als Schlussbilanz zugrunde gelegt. Dieser Tag gilt als steuerlicher Übertragungsstichtag. 3

4 2 Gegenleistung Die Übertragung des Vermögens der OVG auf die Küstenbus erfolgt ohne Gewährung von Gesellschaftsrechten der Küstenbus an den Landkreis Rostock, als Alleingesellschafterin der OVG, der von der Befugnis Gebrauch macht, gemäß 54 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf die Gewährung von Geschäftsanteilen an der Küstenbus als übernehmender Gesellschaft zu verzichten. Somit entfallen die Angaben über den Umtausch der Anteile ( 5 Abs. 1 Nr. 2 bis 5 UmwG) gemäß 5 Abs. 2 UmwG. 3 Sonderrechte Die übernehmende Küstenbus gewährt dem Anteilsinhaber sowie den Inhabern besonderer Rechte i.s.v. 5 Abs. 1 Nr. 7 UmwG weder Rechte, noch sind für diese Personen Maßnahmen vorgesehen. 4 Besondere Vorteile Keinem Mitglied eines Vertretungsorgans oder eines Aufsichtsorgans der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, keinem geschäftsführenden Gesellschafter, keinem Abschlussprüfer oder Verschmelzungsprüfer werden besondere Vorteile i.s.v. 5 Abs. 1 Nr. 8 UmwG gewährt. 5 Folgen der Verschmelzung für die Arbeitnehmer und ihre Vertretungen (1) Bezüglich der Arbeitnehmer, die der OVG zugeordnet sind, finden die Grundsätze des 613 a BGB Anwendung. Damit gehen diese Arbeitsverhältnisse mit dem Wirksamwerden der Verschmelzung auf die Küstenbus über. (2) Mit Wirksamwerden der Verschmelzung durch Eintragung in das Handelsregister gehen sämtliche bestehenden Arbeitsverhältnisse mit allen Rechen und Pflichten unter Anrechung der bei der OVG erbrachten Vordienstzeiten auf die Küstenbus über. Diese Gesellschaft tritt in die Rechte und Pflichten aus diesen Arbeitsverhältnissen ein. 4

5 (3) Die Arbeitnehmer der OVG können dem Übergang ihrer Arbeitsverhältnisse auf die Küstenbus nicht gem. 613 a Abs. 6 BGB widersprechen, da die OVG mit Wirksamwerden der Verschmelzung erlischt. Die Arbeitnehmer werden eine entsprechendes gesondertes Unterrichtungsschreiben nach 613 a Abs. 5 BGB erhalten, in dem sie über den Betriebsübergang rechtzeitig und umfassend unterrichtet werden. (4) Aus Anlass der Verschmelzung erfolgen keine betriebsbedingten Kündigungen der Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnisse auf die Küstenbus übergehen. Versetzungen von Arbeitnehmern auf Grund der Verschmelzung sind nicht geplant. (5) Die Tarifbindungen der Küstenbus bestehen im bisherigen Umfang fort. (6) Soweit die Rechte und Pflichten der Mitarbeiter sowohl des übertragenden Rechtsträgers (OVG) wie auch des übernehmenden Rechtsträgers (Küstenbus) durch zum Zeitpunkt der Verschmelzung bestehende Betriebsvereinbarungen geregelt sind, gelten diese individualrechtlich weiter. (7) Da die mit der Verschmelzung einhergehenden Betriebsänderungen dazu führen, dass sowohl der übertragende Rechtsträger (OVG) als auch der übernehmende Rechtsträger (Küstenbus) ihre Betriebsidentität verlieren, enden auch die Ämter beider Betriebsräte, mit Ausnahme der Restmandate ( 21 b BetrVG) sowie des Übergangsmandates. Das Übergangsmandat steht dem Betriebsrat der OVG zu ( 21 a Abs. 2 BetrVG). (8) Auf Grund der Verschmelzung wird die Küstenbus nicht mitbestimmungspflichtig, da sie weniger als 500 Arbeitnehmer beschäftigt. (9) Sowohl die Küstenbus als auch die OVG haben mit ihren jeweiligen Betriebsräten einen Interessenausgleich zu der Verschmelzung abgeschlossen. 6 Sonstiges (1) Die Firma der übernehmenden Küstenbus lautet künftig rebus - Regionalbus Rostock GmbH. (2) Die Geschäftsführung der übernehmenden Küstenbus ändert sich nicht. 5

6 (3) Die übertragende OVG hat Grundbesitz. Die Voraussetzungen des 6a GrEStG liegen nicht vor, so dass die Verschmelzung Grunderwerbsteuer auslöst. B. Gesellschafterbeschluss der übernehmenden Gesellschaft über die Zustimmung zur Verschmelzung und Verzichtserklärungen Sodann erklärt der Erschienene zu 3.) zu Protokoll was folgt: I. Der von ihm vertretene Landkreis Rostock hält den einzigen Geschäftsanteil im Nominalbetrag von ,- an der Küstenbus GmbH mit dem Sitz in Bad Doberan, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Rostock unter HRB 3141 Nach Angaben des Landkreises Rostock als Gesellschafterin der Küstenbus GmbH sind die Einlage und ein etwaiges Aufgeld auf den Geschäftsanteil in voller Höhe einbezahlt. II. Unter Verzicht auf die Einhaltung aller durch Gesetz oder durch Gesellschaftsvertrag für die Einberufung, Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafterversammlungen vorgesehenen Form- und Fristvorschriften wird hiermit eine Gesellschafterversammlung der Küstenbus GmbH abgehalten. Auf die Versendung des Entwurfs des Verschmelzungsvertrages zusammen mit der Einberufung der Gesellschafterversammlung gem. 47 UmwG wurde verzichtet. Dieser Verzicht wird hiermit noch einmal ausdrücklich bestätigt. Auf die Auslegung der Jahresabschlüsse und der Lageberichte der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger Omnibusverkehrsgesellschaft Güstrow mbh und Küstenbus GmbH für die letzten drei Geschäftsjahre zur Einsicht durch die Gesellschafter in den Geschäftsräumen der Gesellschaften ab dem Zeitpunkt der Einberufung der Gesellschafterversammlung und in der heutigen Gesellschafterversammlung gemäß 49 UmwG wurde verzichtet. Dieser Verzicht wird hiermit noch einmal ausdrücklich bestätigt. 6

7 III. Der Landkreis Rostock hat im Rahmen der Verschmelzung der Omnibusverkehrsgesellschaft Güstrow mbh auf die Küstenbus GmbH auf die Gewährung von Geschäftsanteilen an der Küstenbus GmbH gem. 54 Abs. 1 Satz 3 UmwG verzichtet. IV. Für Küstenbus GmbH wird hiermit einstimmig und ohne Enthaltungen was folgt beschlossen: 1. Zur Durchführung der Verschmelzung zwischen der Omnibusverkehrsgesellschaft Güstrow mbh und der Küstenbus GmbH wird das Stammkapital der Küstenbus GmbH nicht erhöht 2. " 2 Firma, Sitz" des Gesellschaftsvertrages der Küstenbus GmbH wird wie folgt neu gefasst: " 2 Firma, Sitz Abs. 1 Die Firma der Gesellschaft lautet: rebus - Regionalbus Rostock GmbH. Der Gesellschaftsvertrag der Küstenbus GmbH wird in der Wortfassung der Anlage neu gefasst. 3. Dem Verschmelzungsvertrag zwischen der Omnibusverkehrsgesellschaft Güstrow mbh mit dem Sitz in Güstrow (eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Rostock unter HRB 3829) und der Küstenbus mit dem Sitz in Bad Doberan (eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Rostock unter HRB 3141) vom heutigen Tage (URNr.... des Notars Bernd Köhn in Rostock) wird zugestimmt. Der Verschmelzungsvertrag ist in Teil A. dieser Urkunde enthalten. 4. Auf das Recht, die vorstehenden Gesellschafterbeschlüsse anzufechten, insbesondere gegen die Wirksamkeit des Verschmelzungsbeschlusses zu erheben, wird hiermit ausdrücklich verzichtet. 5. Auf die Erstellung eines Verschmelzungsberichts isv. 8 Abs. 1 UmwG wurde gemäß 8 Abs. 3 Satz 1 HS 1 UmwG verzichtet. Dieser Verzicht wird hiermit noch einmal ausdrücklich bestätigt. Die Prüfung des Verschmelzungsvertrags oder seines Entwurfs gemäß 48, 9 ff. UmwG wurde bisher nicht verlangt. Darauf wurde gemäß 9 Abs. 3, 8 Abs. 3 Satz 1 HS 1 UmwG verzichtet. Dieser Verzicht wird hiermit noch einmal ausdrücklich bestätigt. 7

8 Ebenso wurde auf die Vorlage eines Verschmelzungsprüfungsberichts verzichtet ( 12 Abs. 3, 8 Abs. 3 Satz 1 HS 1 UmwG). Dieser Verzicht wird hiermit noch einmal ausdrücklich bestätigt. C. Gesellschafterbeschluss der übertragenden Gesellschaft über die Zustimmung zur Verschmelzung und Verzichtserklärung Sodann erklärt der Erschienene zu 3.) was folgt: I. Der von ihm vertretene Landkreis Rostock hält alle Geschäftsanteile im Nominalbetrag von insgesamt an der ,- DM Omnibusverkehrsgesellschaft Güstrow mbh (nachfolgend OVG) mit dem Sitz in Güstrow, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Rostock unter HRB Nach Angaben des Landkreises Rostock sind die Einlagen und ein etwaiges Aufgeld auf die Geschäftsanteile der OVG in voller Höhe einbezahlt. II. Unter Verzicht auf die Einhaltung aller durch Gesetz oder durch Gesellschaftsvertrag für die Einberufung, Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafterversammlungen vorgesehenen Form- und Fristvorschriften wird hiermit eine Gesellschafterversammlung der OVG abgehalten. Auf die Übersendung des Entwurfs des Verschmelzungsvertrages zusammen mit der Einberufung der Gesellschafterversammlung gem. 47 UmwG wurde verzichtet. Dieser Verzicht wird hiermit noch einmal ausdrücklich bestätigt. Auf die Auslegung der Jahresabschlüsse und der Lageberichte der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger Küstenbus und OVG für die letzten drei Geschäftsjahre zur Einsicht durch die Gesellschafter in den Geschäftsräumen der Gesellschaften ab dem Zeitpunkt der Einberufung der Gesellschafterversammlung und in der heutigen Gesellschafterversammlung gem. 49 UmwG wurde verzichtet. Dieser Verzicht wird hiermit noch einmal ausdrücklich bestätigt. Für die OVG wird hiermit einstimmig und ohne Enthaltungen was folgt beschlossen: 8

9 1. Dem Verschmelzungsvertrag zwischen der OVG mit dem Sitz in Güstrow (eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Rostock unter HRB 3829) vom heutigen Tage (URNr.... des Notars Bernd Köhn in Rostock) und der Küstenbus mit dem Sitz in Bad Doberan (eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Rostock unter HRB 3141) wird zugestimmt. Der Verschmelzungsvertrag ist unter Teil A. dieser Urkunde gefasst. 2. Der Landkreis Rostock verzichtet gemäß 54 Abs. 1 Satz 3 UmwG ausdrücklich auf die Gewährung von Geschäftsanteilen an der Küstenbus. 3. Auf das Recht, den vorstehenden Gesellschafterbeschluss anzufechten, insbesondere gegen dessen Wirksamkeit Klage zu erheben, wird hiermit ausdrücklich verzichtet. 4. Auf einen Verschmelzungsbericht, eine Verschmelzungsprüfung und einen Verschmelzungsprüfungsbericht wird, soweit er nicht schon auf Grund des Anteilsbesitzes des übernehmenden Rechtsträgers entbehrlich ist, hiermit ausdrücklich verzichtet ( 8 Abs. 3 Satz 1, 9 Abs. 2 und 3, 12 Abs. 3, 48 Satz 1 UmwG). Weitere Beschlüsse werden in der Gesellschafterversammlung nicht gefasst. Damit ist diese Gesellschafterversammlung beendet. Weitere Beschlüsse werden in dieser Gesellschafterversammlung nicht gefasst. Damit ist diese Gesellschafterversammlung beendet. D. Kosten, Hinweise und Abschriften I. Alle durch diese Urkunde und ihren Vollzug entstehenden Kosten, Gebühren und Steuern trägt die übernehmende Küstenbus GmbH. II. Der Notar belehrte die Beteiligten über den weiteren Verfahrensablauf bis zum Wirksamwerden der Verschmelzung, weist auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens und die Rechtsfolgen der Verschmelzung hin, insbesondere auch darauf, dass den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger auf Anmeldung und Glaubhaftmachung von Forderungen nach Maßgabe des 22 UmwG Sicherheit zu leisten ist. 9

10 Der Notar belehrte die Beteiligten ferner über die Unwiderruflichkeit der Verzichtserklärungen und über deren Wirkungen sowie darüber, dass durch diese Erklärungen die Ausübung von Gesellschafterrechten bei der vorstehenden Verschmelzung beeinträchtigt werden kann. III. Von dieser Urkunde erhalten Ausfertigungen - das Registergericht des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers - das Registergericht des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers Beglaubigte Abschriften - die Omnibusverkehrsgesellschaft Güstrow mbh - die Küstenbus GmbH - Finanzamt für Körperschaften Rostock - [Finanzamt Rostock Grunderwerbsteuerstelle] Einfache Abschrift - PricewaterhouseCoopers Legal AG, Rechtsanwaltsgesellschaft, Herrn RA Olaf Letzner, Lise- Meitner-Str. 1, Berlin Vorgelesen vom Notar, von den Beteiligten genehmigt und eigenhändig unterschrieben. Datum Küstenbus GmbH Omnibusverkehrsgesellschaft Güstrow mbh Notar 10

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