Atemschutz Leitfaden für den Einsatz im Labor

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1 Atemschutz Leitfaden für den Einsatz im Labor Schadstoffe in der Atemluft Das Einatmen gesundheitsschädlicher Schadstoffe kann je nach spezifischer Wirkungsweise des jeweiligen Stoffes zu Lungenerkrankungen, akuten oder chronischen Vergiftungen, durch Bakterien oder Viren übertragbaren Krankheiten, Allergien/Sensibilisierung oder Krebserkrankungen zur Folge haben. Hier ist also Prophylaxe angezeigt. Grundsätzlich lassen sich Schadstoffe in der Atemluft in partikelförmige Schadstoffe und solche, die in Form von Gasen und Dämpfen vorliegen, unterscheiden. Kleine Partikel wie Staub, Rauch oder Nebel können Nase, Hals und die oberen Atemwege reizen. Je kleiner die Partikel sind, desto tiefer können sie in die Lunge eindringen, dort das Gewebe schädigen und schwerwiegende Gesundheitsschäden verursachen. Ein bekanntes Beispiel ist die sog. Silikose (Fibrose) oder Schädigungen, die durch Asbestfasern verursacht werden. Partikelförmige Schadstoffe verursachen meist chronische Schäden. Gase und Dämpfe können nicht nur die Atemwege und die Lunge selbst schädigen, sondern über die Alveolen auch in die Blutbahn gelangen und auf diesem Weg andere Organe schädigen. Gefährdungsbeurteilung Nach 5 Arbeitsschutzgesetz und 7 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, die mit den Arbeiten verbundenen Gefährdungen zu ermitteln, zu beurteilen und geeignete Maßnahmen zur Abwehr der Gefahren festzulegen. Dabei sind alle Aspekte zu berücksichtigen, die mittelbar oder unmittelbar Auswirkungen auf die Sicherheit haben können. Die Gefährdungsbeurteilung muss vor Beginn der Tätigkeit durchgeführt werden. In 7 Abs. 1 7 konkretisiert die GefStoffV diesen Prozess für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. In diesem Zusammenhang muss geprüft werden, ob die Atemluft durch Chemikalien gesundheitsgefährdend belastet ist. Wichtigste Kriterien hierfür sind intrinsische Gefahren der einzelnen Stoffe Komibinationswirkungen von Stoffen, die bei der Tätigkeit zusammen vorliegen Expositionsverhältnisse Arbeitsbedingungen Falls erforderlich, müssen geeignete Abwehrmaßnahmen zum Schutz vor dem Einatmen der Gefahrstoffe festgelegt werden, und zwar so, dass durch diese nach Möglichkeit keine zusätzlichen Gefährdungen und Belastungen für die Beschäftigten entstehen. Dabei gilt das TOP-Prinzip: An erster Stelle sind dabei technische, dann erst organisatorische und zuletzt persönliche Schutzmaßnahmen vorzusehen. Atemschutz im Labor Seite 1 von 6

2 Persönliche Schutzausrüstung Sind die Möglichkeiten der Substitution, technischer und organisatorischer Maßnahmen zur Gefahrenminimierung ausgeschöpft, aber die verbleibenden Gefährdungen noch immer nicht auf ein vertretbares Mindestmaß verringert worden, so müssen den Beschäftigen geeignete persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung gestellt und in gebrauchsfähigem, hygienisch einwendfreiem Zustand zu halten. Selbstverständlich müssen sie dann auch nach Anweisung benutzt werden. Belastende persönliche Schutzausrüstung darf allerdings keine ständige Maßnahme sein. Hierzu gehört die Benutzung von Atemschutzgeräten (Atemwiderstand). Sie erfordert eine Vorsorgeuntersuchung des Atemschutzträgers nach den Unfallverhütungsvorschriften Grundsätze der Prävention (GUV-V A 1) und Arbeitsmedizinische Vorsorge (GUV-V A 4): Ein sog. ermächtigter Arzt muss eine Eignung durch eine Erstuntersuchung und Nachuntersuchungen durch einen nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen G 26 - Atemschutzgeräte festgestellt werden. Atemschutz im Labor In Laboratorien wird die Sicherheit vor allem durch den Bau, die Einrichtung, die Verfahren, den Betrieb, den Geräten sowie die Qualifikation des Laborpersonals maßgeblich bestimmt. Durch Kombination von TOP-Schutzmaßnahmen wird die Gefährdung bei Tätigkeiten in Laboratorien minimiert. Abzügen kommt eine besondere Bedeutung zu, da sie sowohl vor den Auswirkungen aufgrund von physikalisch-chemischen Eigenschaften, z. B. Bildung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre oder Auswirkungen umher geschleuderter Splitter, als auch vor den toxischen Gefährdungen einen wesentlichen Schutz bieten. Im Allgemeinen kann davon ausgegangen werden, dass im Labor keine unzulässig hohe Gefahrstoffexposition vorliegt, wenn 1. fachkundiges und zuverlässiges Personal 2. nach den einschlägigen Vorschriften und dem Stand der Technik 3. und insbesondere nach der Laborrichtlinie und laborüblichen Bedingungen arbeitet. Das Tragen von Atemschutz ist daher keine ständige Schutzmaßnahme in Laboratorien. Atemschutz muss jedoch bereitgestellt und genutzt werden, wenn eine Gefährdung durch Inhalation besteht, z. B. weil Arbeitsplatzgrenzwerte im Ausnahmefall nicht eingehalten werden können. Beispiele: Reparaturarbeiten, unkontrollierten Betriebsbedingungen (Verschütten oder Auslaufen von Chemikalien). Klassifizierung Die richtige Auswahl des Atemschutzes und dessen konsequenter Einsatz sind Voraussetzung für eine effiziente Vermeidung von Gesundheitsrisiken. Grundsätzlich unterteilt man nach ihrer Wirkungsweise in zwei Gruppen: Isoliergeräte, die atmosphärenunabhängig wirken. Filtergeräte, die von der Umgebungsatmosphäre abhängig wirken und Isoliergeräte sind von der Umgebungsluft unabhängig. Sie werden immer dann eingesetzt, wenn der Sauerstoffgehalt in der Umgebung unter 17 Vol.-% liegt, die Schadstoffe in Art und Konzentration unbekannt oder die zulässigen Luftgrenzwerte deutlich überschritten sind. Man teilt sie nach Tragemöglichkeiten und Verwendungszwecken ein. Isoliergeräte werden typischerweise bei Bränden oder Gefahrgutunfällen durch Feuerwehren oder Katastrophenschutzhelfer eingesetzt. Atemschutz im Labor Seite 2 von 6

3 Filtergeräte dagegen sind von der Umgebungsatmosphäre abhängig. Zum Schutz gegen Partikel, Gase/Dämpfe oder Gase/Dämpfe/Partikel (Kombinationsfilter) wird die Atemluft beim Tragen der Maske lediglich gefiltert. Wesentliche Einsatzvoraussetzungen sind daher, dass der Sauerstoffgehalt der Umgebung über 17 Vol.-% liegt, Luftschadstoffe in Art und Konzentration bekannt und höchstzulässige Schadstoffkonzentrationen nicht überschritten sind. Die Bauformen der Filtergeräte können sehr verschieden sein. Das Spektrum reicht von filtrierenden Halbmasken bis hin zu Vollmasken, die das ganze Gesicht umschließen. In den Bereichen der chemischen Laboratorien werden Vollmasken ( Gasmasken ) bereitgehalten, die Augen, Nase, Mund und Kinn und damit das ganze Gesicht umschließen. Bei Bedarf wird ein geeigneter Filter über einen Schraub-, Bajonett- oder Steckanschluss angebracht. Filter können ausgetauscht, die Maske bei guter Pflege und Wartung über längere Zeit genutzt werden. Bei Partikelfilter gibt es zusätzlich noch die Variante der Einwegmasken. Abbildung 1: Einweg-Partikelmaske Auswahlkriterien Ziel ist es, auf die Luftbelastung abgestimmtes Atemschutzgerät zu finden, dass hinsichtlich Bauart und Schutzfaktor geeignet ist, den Träger wirklich zu schützen. Die Auswahl des richtigen Atemschutzes ist im Wesentlichen abhängig von den Schadstoffen und deren Luftkonzentrationen. Praxistipp Ausgangspunkt der Betrachtungen könnte z. B. die folgende Checkliste sein: Checkliste Einsatzbedingungen Welche Schadstoffe liegen vor? Sind sie partikelartig oder gas- bzw. dampfförmig? Wie hoch sind deren Luftkonzentrationen trotz anderer Schutzmaßnahmen? Welche Luftgrenzwerte bestehen? Sind die Gefahrstoffe an bestimmten Eigenschaften erkennbar, die als Warnung dienen können (Geruch, Geschmack, Farbe..)? Ist der Sauerstoffgehalt hoch genug? Ist weitere Schutzausrüstung erforderlich? Ist klar, ob man einen Gas- oder Partikelfilter bzw. einem Kombinationsfilter benötigt, stellt sich als nächstes die Frage, welchen minimalen Schutzfaktor (SF min. ) ein geeigneter Filter besitzen muss. Dies kann man berechnen, und zwar, indem man den Quotienten aus Luftschadstoffkonzentration und Luftgrenzwert bildet. Beispiel: Gefahrstoff: Chlor Luftgrenzwert 0,5 ppm Luftbelastung: 60 ppm 60 ppm SF min. = = 120 0,5 ppm Auch die maximale Luftschadstoffkonzentration, bis zu der ein Atemschutzfilter eingesetzt werden darf, lässt sich als Produkt aus einem Schutzfaktor mit dem Luftgrenzwert berechnen. Der Faktor richtet sich sowohl nach dem Filtergerät als auch dem Schadstofftyp und ist Tabelle 1 zu entnehmen: Atemschutz im Labor Seite 3 von 6

4 Tabelle 1: Schutzfaktoren Partikelfilternde Geräte Bezeichnung Schutzfaktor Faktor für maximale Einsatzkonzentration Filtrierende Halbmaske FFP1 4 4 FFP FFP Filter mit Vollmaske P1 5 4 P P Gasfilternde Geräte Filter mit Vollmaske Beispiel: Gefahrstoff: Chlor Luftgrenzwert 0,5 ppm Gasfilter mit Vollmaske: 400 ppm max.schadstoffkonz. = 400 x 0,5 ppm = 200 ppm Sucht man bei den Lieferanten nach einem geeigneten Filter, so stößt man auf die Angabe der Filterklassen, deren Einteilung sich nach EN-Normen richten. Hilfreich ist nun die folgende Tabelle 2: Tabelle 2: Filterklassen Filterart Filterklasse Schutz gegen Höchstzulässige Schadstoffkonzentration Gasfilter Gase und Dämpfe 1 kleine Kapazität 1000 ppm (0,1 Vol-%) 2 mittlere Kapazität 5000 ppm (0,5 Vol-%) 3 große Kapazität ppm (1,0 Vol-%) Partikel Partikel 1 kleine Abscheideleistung 4 x Grenzwert 2 mittlere Abscheideleistung 10 x Grenzwert 3 große Abscheideleistung 30 x Grenzwert (mit Vollmaske 400 x GW) Die Einteilung erfolgt nach dem Prinzip: Je höher die Nummer der Filterklasse, desto besser ist der Aufnahmekapazität. Bei Gasfiltern gibt die Filterklasse also nicht den Schutzfaktor an, sondern ist ein Vergleichskriterium für die mögliche Einsatzdauer! Braucht man einen Gasfilter, so stellt sich nun noch die Frage, welcher Filtertyp der richtige ist: Die Farbcodierung zeigt den Hauptanwendungsbereich an (Tabelle 3). Der hier abgebildete Filtertyp kombiniert die Typen A, B, E und K, besitzt eine mittlere Kapazität (2) und schützt außerdem noch gegen Quecksilber und Partikel. Es ist der Typ, der am häufigsten in den Laboratorien bereitgehalten wird, da er aufgrund seines ein Breitbandspektrums in vielen verschiedenartigen Fällen eingesetzt werden kann. Diese Filter sind Abbildung versiegelt 2: und besitzen ein Haltbarkeitsdatum. ABEK2 Hg/St Kombinationsfilter Atemschutz im Labor Seite 4 von 6

5 Tabelle 3: Farbcodierungen der Filtertypen Kennfarbe Typ Hauptanwendungsbereich braun A organische Gase und Dämpfe mit Siedepunkt > 65 C braun AX organische Gase und Dämpfe, niedrig siedende organische Verbindungen (Siedepunkt 65 C) grau B anorganische Gase und Dämpfe gelb E Schwefeldioxid, Chlorwasserstoff und andere saure Gase grün K Ammoniak und organische Ammoniakderivate blau NO nitrose Gase rot Hg Quecksilber schwarz CO Kohlenmonoxid orange Reaktor radioaktives Iod (radioaktives Iodmethan) weiß P Partikel Für das Beispiel (Chlor) wäre also ein Schraubfilter B oder ggf. E der drei Filterklassen geeignet. Die Schutzleistung kann selbstverständlich nur erreicht werden, wenn die Maske samt Filter richtig angewendet wird und dicht auf der Haut sitzt (Vorsicht: Bärte, Narben ) Partikelfilter (filtrierende Halbmasken) werden zumeist als Einwegmasken in den Laboratorien eingesetzt. Sie gehören dann einer der nachfolgenden Filterklassen an: Filterklasse FFP1: Für feste Aerosole ungiftiger, gesundheitsschädlicher, nicht giftiger Stäube. Filterklasse FFP2: Für gesundheitsschädliche Stäube, Rauche und Aerosole auf Wasseroder Ölbasis. Filterklasse FFP3: Für feste Aerosole, auch giftige oder krebserzeugende Stäube, Rauche und Aerosole. Eine vor feinen Tröpfen schützende Maske trägt noch den Kennbuchstaben L (= liquid) in ihrer Kennzeichnung, etwa FFP3SL. Gebauchsdauer Wie lange ein Filter hält, hängt von der Filterklasse und den Umgebungsbedingungen ab, in denen er verwendet wird, vor allem aber vom Luftdurchsatz (Verbrauch des Atemschutzträgers), der Schadstoffkonzentration, der Schadstoffzusammensetzung, der Luftfeuchtigkeit und der Temperatur. Geruchs-, Geschmacks oder Reizerscheinungen beim Einatmen lassen das Ende der Gebrauchsdauer von Gas- oder Kombinationsfilter erkennen (Durchbruch des Gases). Partikelfilter sind erschöpft, wenn der Atemwiderstand merklich zunimmt. Partikelfilternde Halbmasken (Einweg) werden im Allgemeinen nur einen Tag lang getragen. Geöffnete Gasfilter sind in der Regel 6 Monate verwendbar. Durch die Adsorption von Wasserdampf nimmt die Leistungsfähigkeit geöffneter Filter ab. Atemschutz im Labor Seite 5 von 6

6 Praxistipp Einweisungen in die Benutzung von Atemschutzgeräten werden von der Stabsstelle Arbeitsschutz (ASI) angeboten. Weitere Informationen finden Sie in der GUV-R 190 (Benutzung von Atemschutzgeräten), welche als Download hier zu erhalten ist: Fragen... zu diesem Thema beantworte ich gerne. So können Sie mich erreichen: 3966 (vormittags), Atemschutz im Labor Seite 6 von 6

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