AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT Zugestellt durch Post.at. Nummer 11 Dezember Jahrgang

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1 Gemeinde AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT Zugestellt durch Post.at Nummer 11 Dezember Jahrgang Geschätzte GlaneggerInnen! Für die Gemeindevertretung aber auch -verwaltung war das zu Ende gehende Jahr mit einigen zusätzlichen Aufwendungen verbunden. So wurden im März die Bürgermeister- und Gemeinderatswahlen durchgeführt und daraus folgend auch die entsprechenden Ausschüsse gebildet. Auch bei unserer Feuerwehr erfolgten die Neuwahlen bei denen der Kommandant Heinz Zeppitz und sein Stellvertreter Manuel Töplitzer wieder bestätigt wurden. Ein großes Lob verdient unsere Feuerwehr für die Organisation und Durchführung des FF- Landeswettbewerbes mit den Wettkämpfen für Aktive und die Jugend sowie die Festveranstaltung zum 125- jährigen Bestandsjubiläum. Für unsere Gemeinde war aber auch die private Unterbringung von Asylwerbern in Haidach eine gewisse Herausforderung, wobei es sich zeigte, dass es viele Unterstützungswillige zur Integration gab und insgesamt aufgrund der allgemeinen Flüchtlingssituation auch von vielen ein entsprechendes Verständnis aufgebracht wurde. Eine weitere Herausforderung war die Festlegung des Standortes der neuen Arztordination für Dr. Peter Miklautz. Trotz anfänglicher Widerstände konnten die entsprechenden, notwendigen Bewilligungen letztendlich aufgrund der mit einfacher Mehrheit durch die SPÖ Fraktion gefassten Gemeinderatsbeschlüssen durchgesetzt werden. Zwischenzeitig konnte die Praxis auf Kosten unseres Arztes Dr. Miklautz im baulichen Zustand fertiggestellt werden. Eine Umsiedlung bzw. Eröffnung ist im April 2016 geplant. Eine Sanierung des Rüsthauses mit Umbau der Ordination in eine Wohnung ist im kommenden Jahr vorgesehen, wobei durch den Wegfall des Liftes die Kostenersparnis ca betragen wird. Auch Anfang des Jahres 2016 wird es wieder einen Jahresrückblick 2015 geben. Bei allen Mitwirkenden zur Erstellung des Jahresrückblickes und den jeweiligen Vereinsvertretern für die Beiträge möchte ich mich besonders bedanken. Einen besonderen Dank gilt allen ehrenamtlichen Mitarbeitern und Helfern in den Institutionen und Vereinen, die mit ihrem Idealismus einen wesentlichen Beitrag zur Gemeinschaft leisten. Auch allen LehrerInnen, den Kindergärtnerinnen sowie der Nachmittagsbetreuung und der Musikschule gilt mein herzlicher Dank. Abschließend wünsche ich allen GemeindebürgerInnen, Gästen und Freunden der Gemeinde Glanegg im Namen des Gemeindevorstandes, des Gemeinderates und der Gemeindebediensteten ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein erfolgreiches, gesundes neues Jahr. Das Gemeindeamt sowie der Post Partner Glanegg sind am 24. und am 31. Dezember 2015 geschlossen! Verleger, Herausgeber und Medieninhaber ist die Gemeinde Glanegg. Internet: Tel /2276. Für den Inhalt verantwortlich: BGM Guntram Samitz. Offenlegung: Medieninhaber ist ausschließlich die Gemeinde Glanegg. Die Richtung des Medienwerkes liegt in der Information der Gemeindebürger.

2 Mitteilung des zuständigen Ausschusses für Kultur Advent in Glanegg! Der zuständige Ausschuss für Kultur hat vorerst eine Änderung dahingehend festgelegt, dass diese Veranstaltung im Zweijahresrhythmus durchführt werden sollte. Diese Änderung ist letztlich auch darauf zurückzuführen, da seitens der Schule und des Kindergartens für das heurige Jahr nicht die entsprechende Bereitschaft zur Teilnahme vorhanden war. Heuer wird mit dem Adventsingen des Singkreises Glanegg mit zwei Gastchören am um Uhr in Maria Feicht ein besinnlicher Abend gestaltet. Für 2016 wird ein Adventprogramm in Zusammenarbeit mit Kindergarten, Schule und Vereinen erarbeitet. Für den Ausschuss der Obmann Walter Gugler

3 Bürgermeister Guntram Samitz übermittelte folgenden Jubilaren die herzlichsten Glückwünsche unserer Gemeinde: September 2015: Michael Lotteritsch, Besendorf Ingeborg Pulvermacher, Schwambach Lothar Schaller, Krobathen Waltraud Hatzl, Friedlach Oktober 2015: Hubert Sabitzer, Krobathen Adolf Riautschnig, Kadöll Franz Schwarzl, St. Leonhard Hildegard Rainer, Kadöll November 2015: Karoline Pilapel, Gramilach Gottrieda Gössinger, St. Leonhard Roswitha Ertl, Friedlach Barbara Habich, Gramilach Albine Maierhofer, Deblach Hermann Pack, Glanegg Dezember 2015: Christine Leeb, Bach Peter Surtmann, Friedlach Erwin Scheiber, Gramilach zum 70. Geburtstag zum 95. Geburtstag zum 95. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 70. Geburtstag Öffentliche Gemeinderatsitzung Die nächste Gemeinderatsitzung findet am Montag, 21. Dezember 2015, mit Beginn um Uhr im Sitzungssaal der Gemeinde statt. Freie ESG Wohnungen in Friedlach SOFORT BEZIEHBAR 1. Wohnung Friedlach 12/2.OG/09 3 Zi, Kü, Diele, AR, Bad, WC, Größe: 96,56 m², Miete mit Abstellplatz: 525,60, Kaution: 1520,40 2. Wohnung Friedlach 67/EG/03 3 Zi, Kü, AR, VR, Bad, WC, Balkon, Größe: 85,38 m², Miete mit Abstellplatz: 497,75, Finanzierung: 5.858,01 3. Wohnung Friedlach 67/2.OG/07 2 Zi, Kü, AR, VR, Bad, WC, Loggia, Größe: 76,75 m², Miete mit Abstellplatz: 450,85, Finanzierung: 4.778,47 + Kaution: 1.314,21 4. Wohnung Friedlach 68/1.OG/06 3 Zi, Kü, AR, VR, Bad, WC, Balkon, Größe: 85,91 m², Miete mit Abstellplatz: 495,46, Finanzierung: 6.301,33 5. Wohnung Friedlach 68/2.OG/07 3 Zi, VR, Kü, Bad, WC, AR, Balkon, Größe: 90,49, Miete mit Abstellplatz: 552,82, Kaution: 1620,12 6. Wohnung Friedlach 68/2.OG/09 2 Zi, Kü, AR, VR, Bad, WC, Loggia, Balkon, Größe: 90,49, Miete mit Abstellplatz: 551,27, Kaution: ,47 Auskünfte: BUWOG Group-ESG Wohnungsgesellschaft mbh Villach, Tiroler Str. 17, 9500 Villach, Tel.: Hr. Muthspiel Roland; 04242/ / 0664/

4 Ablagerungen bei den Umweltinseln Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei den Umweltinseln keine Gelben Säcke oder sonstiger Unrat oder Hausmüll neben den Containern abgelagert werden darf! Da die Umweltinseln überwacht werden, können wir ab sofort illegale Ablagerungen nachverfolgen und die betreffenden Personen zur Anzeige bringen. Abrechnung Erstbesamungen 2015 Die Erstbesamungsscheine 2015 sind bis spätestens 10. Jänner 2016 bei der Gemeinde Glanegg (Fr. Christine Ebner) abzurechnen. Hundehaltungsvorschriften Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Feldkirchen vom Zum Schutze des Wildes während der Brut- und Setzzeit oder bei einer Schneelage, die eine Flucht des Wildes beschwert, werden alle Hundehalter verpflichtet, außerhalb von geschlossenen verbauten Gebieten ihre Hunde AUSNAHMSLOS bei Tag und Nacht an der Leine zu führen oder sonst tierschutzgerecht zu verwahren. 2 Diese Verordnung gilt während der Brut- und Setzzeit des Wildes oder bei einer Schneelage die eine Flucht des Wildes erschwert. 3 Diese Bestimmungen gelten nicht für Blinden, Polizei-, Rettungs- Lawinensuch- und Jagdgebrauchshunde, wenn sie als solche erkennbar sind, für die ihnen zukommende Aufgabe verwendet werden und sich aus Anlass ihrer Verwendung oder Ausbildung vorübergehend der Aufsicht ihrer Halter entzogen haben. 4 Übertretungen dieser Verordnung werden sofern die Tat nicht den Gegenstand einer in die Zuständigkeit der Gericht fallenden strafbaren Handlung bildet als Verwaltungsübertretung gemäß 98 des Kärntner Jagdgesetzes 2000 K-JG, LGBl.Nr. 21/2000 i.d.g.f., mit Geldstrafen bis zu 1.450,00 bestraft. An öffentlichen Orten wie Straßen, Plätzen, Gaststätten und Geschäftslokalen müssen Hunde entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb versehen sein (Maulkorbzwang) oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Hundes gewährleistet ist (Leinenzwang). An Straßen, Plätzen, in Siedlungen Spazierwegen sowie frei zugänglichen Teilen von Häusern ist der Hundekot von jenen Personen unverzüglich zu entfernen, denen die Verwahrung oder Beaufsichtigung des Tieres obliegt. Winterdienst Schneeräumung- Streudienst Für den Einsatzfall stehen für das Gemeindestraßennetz (ca. 60 km) 2 Gemeindefahrzeuge sowie 4 Fahrzeuge unserer Landwirte, die über den Maschinenring eingesetzt werden, zur Verfügung. Trotz der großen Anzahl der Fahrzeuge können nicht alle Verkehrswege zur selben Zeit geräumt werden. Die Fahrten sind im Einsatzplan geregelt und erfolgen nach bestimmten Kriterien wie z.b. Verkehrsaufkommen, Straßenkategorie, Ortsgebiet, Schulbusstrecke etc. Die fallweise Räumung und Streuung durch die Gemeinde befreit die Grundstückseigentümer nicht von den gesetzlichen Bestimmungen. Alle zivil- und strafrechtlichen Haftungen bei Unfällen, die auf mangelnde Obsorge der nach der STVO verpflichteten Personen zurückzuführen ist, liegen bei den Grund- oder Hauseigentümern. Die Gemeinde Glanegg übernimmt über den fallweise freiwillig durchgeführten Winterdienst auf Privatwegen im Gemeindegebiet keine Haftung für Schäden!

5 Verpflichtung der Liegenschaftseigentümer gemäß 93, Abs. 1, STVO Die Eigentümer von Liegenschaften im Ortsgebiet sind verpflichtet, Gehwege entlang ihrer Liegenschaft in der Breite von 1m von Schnee und Verunreinigungen zu säubern und bei Schneelage und Glatteis zu bestreuen. Diese Verpflichtung gilt in der Zeit von Uhr bis Uhr! Haftung: die Gemeinde hat zwar in ihrem Winterdiensteinsatzplan die Räumung und den Streudienst der Gehwege im Einsatzplan, jedoch werden die Liegenschaftseigentümer nicht vom Haftungsprivileg nach 1319a ABGB entbunden. Die Aufnahme der Räum- und Streudienste durch die Gemeinde stellt keine Übertragung der Pflichten der Liegenschaftseigentümer dar. Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass durch das Entgegenkommen der Gemeinde der Liegenschaftseigentümer nicht von seinen Pflichten nach den Bestimmungen des 93, Abs 1 STVO entbunden wird. Weiters haben Liegenschaftseigentümer entlang von öffentlichen Wegen und Straßen nach den Bestimmungen des Kärntner Straßengesetzes Bäume, Sträucher, Äste und Hecken so auszuästen, zurückzuschneiden oder ganz zu entfernen, dass alle Verkehrsteilnehmer gefahrlos und ohne Sichtbehinderung die Straßen und Wege benützen können. Salzstreuung Seitens der Gemeinde Glanegg wird den Grundeigentümern und Anrainern zur Kenntnis gebracht, dass auf den Straßen und Wegen Streusplitt und Streusalz eingesetzt wird. TERMINE 1. Halbjahr 2016 Gesunde Familie Glanegg Donnerstag, 14. Jänner 2016 Vortrag: Gesundheit geht vor Stress Burn-Out Donnerstag, 11. Feber 2016 Vortrag: Angst beim Kinderarzt - ein Workshop von Dr. Andrea Mischitz-Rettenbacher mit Kindern Donnerstag, 10. März 2016 Vortrag: Sport statt Medikamente Donnerstag, 14. April 2016 Samstag, 14. Mai 2016 Vortrag: Unser kläglich Brot Dr. Liebich Familienradwandertag Über eine rege Teilnahme freut sich der Ausschuss für Familien, Gesundheit, Jugend und Sport Für den Ausschuss die Obfrau Brigitte Pekastnig INFORMATION Dr. Peter Miklautz Die Ordination Dr. Peter Miklautz in Glanegg ist am 24. und am 31. Dezember 2015 geöffnet und wünscht allen ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein gesundes neues Jahr 2016.

6 Das Team der Bücherei wünscht allen ein besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins Jahr Vom 24. Dezember 2015 bis einschließlich 07. Jänner 2016 ist die Bücherei geschlossen. Ab 12. Jänner 2016 sind wir jeden Dienstag und Donnerstag von bis Uhr für euch alle da. Fortsetzung der LED Aktion LED Aktion unserer Gemeinde mit der Kelag Ab 21. Dezember 2015 setzen wir gemeinsam mit der Kelag die erfolgreiche LED-Aktion fort. Somit senken wir den Energieverbrauch in unserer Gemeinde nachhaltig und sparen auch Kosten. In der Gemeinde Glanegg können die LED-Leuchten beim Post Partner ab abgeholt werden. LED-Leuchten geschenkt LED-Leuchten sparen im Vergleich zu herkömmlichen Glüh- und Halogenleuchten bis zu 80% Energie. Sie als GemeindebürgerInnen erhalten von unserer Gemeinde und der Kelag zwei hochwertige LED-Leuchten der Marke Philips geschenkt.* Vorteile von LED-Leuchten: Höchste Energieeffizienz Maximale Lichtausbeute Lange Lebensdauer *So lange der Vorrat reicht! Friedenslicht Sie haben heuer wieder die Möglichkeit ein FRIEDENSLICHT, das von der Jungfeuerwehr Glanegg - Maria Feicht aufgestellt wird, beim Post Partner Glanegg am 23. Dezember 2015 und bei der Kirche Maria Feicht am 24. Dezember 2015 zu holen. Bei Bedarf wird das Friedenslicht auch nach Hause zugestellt. Anmeldung bitte beim Post Partner: 04277/ Die Jungfeuerwehr Glanegg - Maria Feicht wünscht allen ein besinnliches Weihnachtsfest.

7 MÜLLABFUHRTERMINE für 2016 Hausmüll 2016, 3wöchentlich, Abfuhrtag: Dienstag Gesamtes Gemeindegebiet Di, Di, Di, Di, Di, Di, Di, Di, Di, Di, Di, Di, Di, Di, Di, Di, Mi, Müllsäcke 2016, Abholung durch die Gemeinde Mo, Mo, Mo, Mo, Mo, Mi, Mo, Mo, Mo, Mo, Mo, Mo, Mo, Mo, Mo, Mo, Mo, Gelbe Säcke 2016 Do, Do, Do, Fr, Do, Do, Do, ÖKOBOX 2016

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