OESTERREICHISCHE NATIONALBANK EUROSYSTEM. HANDBUCH DER OeNB ZU GELD UND GELDPOLITIK. Kapitel 5: Nationalbank DIDAKTIK

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1 OESTERREICHISCHE NATIONALBANK EUROSYSTEM HANDBUCH DER OeNB ZU GELD UND GELDPOLITIK Kapitel 5: Nationalbank DIDAKTIK

2 Wiederholungsfragen: 1. Wem gehört die Oesterreichische Nationalbank (OenB)? Wem gehört die Europäische Zentralbank (EZB)? 2. Welchen Anteil hat die OeNB am Kapital der EZB? 3. Die OeNB ist die Zentralbank der Republik Österreich. Welche Aufgaben sind damit grundsätzlich verbunden? 4. Was sind die Organe der OeNB und welche Aufgaben haben sie? 5. Welche Aufgaben hat die Münze Österreich? 2

3 Wiederholungsfragen: 6. Wer druckt in Österreich das Papiergeld? 7. Wie lange ist die Lebensdauer einer Euro-Münze? 8. Was ist das ESZB? 9. Was ist das Eurosystem? 10. Was sind die Beschlussorgane der EZB und welche Aufgaben haben sie? 2

4 Weiterführende didaktische Anregungen: Damit es nicht auf Umwegen zu politischer Einflussnahme kommt, dürfen die OeNB und die anderen Zentralbanken aus den EU-Mitgliedstaaten auch keine Kredite an Einrichtungen der EU oder der nationalen Regierungen vergeben. Diskutieren Sie in der Klasse: Warum ist die Unabhängigkeit von Notenbanken so wichtig? Was könnten verschiedene Gruppen von den Notenbanken wollen? 2

5 Lösungsvorschläge: 1. Die OeNB ist eine Aktiengesellschaft und hat mehrere Eigentümer. 70 % des Grundkapitals von 12 Mio Euro stehen im Eigentum des Bundes, die restlichen Anteile werden von Interessenvertretungen der Arbeitgeber (Wirtschaftskammer und Industriellenvereinigung) sowie von Banken und Versicherungen gehalten. Die Europäische Zentralbank mit Sitz in Frankfurt/Main steht zur Gänze im Eigentum der nationalen Zentralbanken aller EU-Mitgliedstaaten. Die Anteile am Kapital der EZB wurden nach der Bevölkerungszahl und dem wirtschaftlichen Gewicht (BIP) des jeweiligen Landes festgelegt. Die OeNB hat der EZB auf Basis ihres Kapitalanteils Währungsreserven in Höhe von 1,16 Mrd (Stand 2009) Euro übertragen. Im Gegenzug wurde der OeNB eine verzinste Forderung gutgeschrieben. 2. Der Anteil am Kapital der EZB, den die OeNB hält, beträgt ca. 2 %. (Stand 2015) 3. Die OeNB ist die Zentralbank der Republik Österreich und als solche integraler Bestandteil des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB). Sie gestaltet im öffentlichen Interesse die wirtschaftliche Entwicklung in Österreich und im Euro-Währungsgebiet mit. Das bedeutet unter anderem, dass die OeNB den vom EZB-Rat, dem obersten Beschlussorgan der EZB, formulierten geldpolitischen Kurs für Österreich umsetzt und die getätigten geld politischen Maßnahmen entsprechend kommuniziert. Die OeNB trägt damit wesentlich zur Gewährleistung von Preisstabilität im gesamten Euro-Währungsgebiet bei. Außerdem leistet sie einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung der Finanzmarktstabilität. 4. Die Organe der OeNB sind die Generalversammlung, der Generalrat und das Direktorium. Die Generalversammlung entspricht der Hauptversammlung bei Aktiengesellschaften. Sie genehmigt u.a. den Jahresabschluss, entscheidet über die Verwendung des bilanzmäßigen Überschusses und die Festsetzung des an die Aktionäre zu verteilenden Gewinnanteils. Außerdem ist sie für die Wahl von sechs Mitgliedern des Generalrats und der Rechnungsprüfer zuständig. Der Generalrat überwacht jene Geschäfte der OeNB, die nicht in den Aufgabenbereich des ESZB fallen und berät das Direktorium bei Angelegenheiten der Geschäftsführung und der Währungspolitik. Er besteht aus dem Präsidenten, einem Vizepräsidenten und acht weiteren Mitgliedern. Alle weiteren Mitglieder werden von der Bundesregierung auf die Dauer von fünf Jahren ernannt. Das Direktorium leitet den gesamten Dienstbetrieb und führt die Geschäfte der OeNB. Bei der Verfolgung der Ziele und Aufgaben des ESZB ist das Direktorium unabhängig, hat aber entsprechend den Leitlinien und Weisungen der EZB zu handeln. 5. Bei der Münze Österreich Aktiengesellschaft werden alle österreichischen Euro- und Cent- Münzen sowie Sondermünzen geprägt. Sie ist zu 100 % Prozent eine Tochtergesellschaft der OeNB. 3

6 Lösungsvorschläge: 6. In Österreich ist für den Banknotendruck die Oesterreichische Banknoten- und Sicherheitsdruck GmbH (OeBS) zuständig und steht zu 100 % im Eigentum der OeNB. Zu ihren Aufgaben zählt u. a. auch der Handel mit Erzeugnissen aus dem Sicherheitsdruckbereich sowie die Entwicklung höchster Qualitäts- und Sicherheitstechnologien für Banknoten. 7. Die Lebensdauer einer Euro-Münze kann bis zu zwanzig Jahre betragen. 8. Das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) besteht aus der EZB und den nationalen Zentralbanken aller EU-Mitgliedstaaten. Die nationalen Zentralbanken jener EU- Mitgliedstaaten, die bereits den Euro als gemeinsame Währung eingeführt haben, bilden mit der EZB das Eurosystem, das seit der Einführung des Euro als Währung am 1. Jänner 1999 eine einheitliche Geldpolitik betreibt. Somit ist die OeNB Teil des ESZB sowie des Eurosystems und setzt die gemeinsam gefassten Beschlüsse in Österreich um. 9. Das Eurosystem umfasst die EZB und die nationalen Zentralbanken jener EU-Mitgliedstaaten, die den Euro eingeführt haben. Das Eurosystem wird vom EZB-Rat und dem Direktorium der EZB geleitet und führt seit 1. Jänner 1999 die einheitliche Geldpolitik im Euroraum durch. Vorrangiges Ziel der Geldpolitik des Eurosystems ist die Gewährleistung der Preisstabilität. 10. Die Beschlussorgane der EZB sind der EZB-Rat, das Direktorium sowie der Erweiterte Rat. Der EZB-Rat ist das oberste Entscheidungsgremium innerhalb der EZB. Er legt die Geldpolitik im Eurosystem fest und entscheidet u. a. über devisenpolitische Maßnahmen (Interventionen) und über die Verwaltung der EZB-Währungsreserven. Das EZB-Direktorium führt die laufenden Geschäfte der EZB, bereitet die Sitzungen des EZB-Rats vor und ist für die Durchführung der Geldpolitik im Eurosystem gemäß den Leitlinien des EZB-Rats verantwortlich. In diesem Zusammenhang erteilt es den nationalen Zentralbanken Weisungen. Der Erweiterte Rat der EZB wirkt bei Themen mit, die für die noch nicht am Eurosystem teilnehmenden nationalen Zentralbanken von Bedeutung sind. Außerdem hat der Erweiterte Rat im Rahmen gemeinschaftlicher Gesetzgebung beratende Funktion für die EZB. Weiterführende didaktische Anregungen: Individuelle SchülerInnenlösung Lösungshinweis: Nur bei voller personeller, finanzieller und institutioneller Unabhängigkeit ist es möglich, eine von politischen und anderen Einflüssen unabhängige Geldpolitik zu verfolgen und damit dauerhaft einen stabilen Geldwert zu gewährleisten. Einzelinteressen wären z.b. der Wunsch nach einer weicheren Währung, einer Änderung der Zinspolitik etc. Medieninhaber und Herausgeber: Oesterreichische Nationalbank, 1090 Wien. Konzept und didaktische Beratung: Arbeitsgemeinschaft Wirtschaft und Schule. Stand: August

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