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1 Einnahmen gruppen 73 Durchführung des Investitionsprogramms des Bundes "Kinderbetreuungsfinanzierung" Zinseinnahmen aus nicht zweckentsprechend 0,0 a) 0,0 0,0 verwendeten Zuweisungen/Zuschüssen Zuweisungen für Investitionen 0,0 a) 0,0 0, ,2 b) ,8 c) Erläuterung: Vgl. Vermerk und Erläuterungen bei Tit.Gr Ausgaben Summe gruppe 73 0,0 a) 0,0 0,0 74 Durchführung des Investitionsprogramms des Bundes "Kinderbetreuungsfinanzierung" Zinseinnahmen aus nicht zweckentsprechend 0,0 a) 0,0 0,0 verwendeten Zuweisungen/Zuschüssen Zuweisungen für Investitionen 0,0 a) 0,0 0, ,5 b) Erläuterung: Vgl. Vermerk und Erläuterungen bei Tit.Gr Ausgaben. Summe gruppe 74 0,0 a) 0,0 0,0 75 Durchführung des Investitionsprogramms des Bundes "Kinderbetreuungsfinanzierung" N 270 Zinseinnahmen aus nicht zweckentsprechend 0,0 a) 0,0 0,0 verwendeten Zuweisungen/Zuschüssen N 270 Zuweisungen für Investitionen 0,0 a) 0,0 0,0 Erläuterung: Vgl. Vermerk und Erläuterungen bei Tit.Gr Ausgaben. Summe gruppe 75 0,0 a) 0,0 0,0-162-

2 79 Investive Maßnahmen in der Kleinkindbetreuung N 270 Rückflüsse von Landeszuschüssen 0,0 a) 0,0 0,0 Erläuterung: Vgl. Vermerk bei Tit.Gr Ausgaben. Summe gruppe 79 0,0 a) 0,0 0,0 82 Frühkindliche Fördermaßnahmen im vorschulischen Bereich Gebühren, sonstige Entgelte aus dem Konzept 0,0 a) 0,0 0,0 Schulreifes Kind 36,5 c) Erläuterung: Vgl. Vermerk und Erläuterungen bei Tit.Gr Ausgaben. Summe gruppe 82 0,0 a) 0,0 0,0 Gesamteinnahmen 0,0 a) 0,0 0,0 Ausgaben Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) Zuschuss an den Landesverband der Tagesmütter- 215,1 a) 220,1 220,1 Vereine Baden-Württemberg e.v. 232,4 b) 212,4 c) Die Mittel sind übertragbar. Erläuterung: Veranschlagt sind: Tsd. EUR 1. Zuschuss an den Landesverband der Tagesmütter-Vereine Baden- 90,4 Württemberg e. V. 2. Zuschuss an den Landesverband der Tagesmütter-Vereine Baden- 129,7 Württemberg e. V. für die Unterstützung, Koordinierung und landesweite Organisation von Qualifizierungsmaßnahmen zus. 220,1-163-

3 Pauschale Abgeltung urheberrechtlicher Ansprüche 0,0 a) 0,0 0,0 für das Kopieren von Noten und 303,3 b) Liedtexten in Kindertageseinrichtungen Ausgaben sind zulässig in Höhe der Einsparungen bei Kap Tit A. Die Mittel sind übertragbar. Erläuterung: Nach dem Urheberrechtsgesetz ( 53 Abs. 4 UrhG) ist die Vervielfältigung von graphischen Aufzeichnungen von Werken der Musik (Noten und Liedtexten) stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig. Das Land Baden- Württemberg beabsichtigt den Abschluss eines Pauschalvertrags mit den Verwertungsgesellschaften GEMA und VG Musikedition, damit in Kindertageseinrichtungen der Abschluss einzelner Lizenzverträge entbehrlich wird. Die voraussichtlichen Kosten belaufen sich jährlich auf rd. 305 Tsd. Euro. Dieser Betrag wird bei Kap Tit A eingespart. Zwischensumme Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 215,1 a) 220,1 220,1 gruppen Innerhalb der einzelnen gruppen sind die Gruppentitel gegenseitig deckungsfähig. 70 Förderung der Kindertagespflege Die Mittel sind übertragbar N 270 Zertifizierung und Vergabe des Gütesiegels an 0,0 a) 54,6 54,6 Anbieter von Qualifizierungsmaßnahmen für Tagespflegepersonen Erläuterung: Übertragen von Tit ,6 Tsd. EUR. Dem Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg werden Kosten für die Zertifizierung und Vergabe des Gütesiegels an Anbieter von Qualifizierungsmaßnahmen für Tagespflegepersonen erstattet Zuschüsse zur Förderung der Kindertagespflege 3.654,6 a) 2.300, , ,1 b) 2.266,7 c) Erläuterung: Übertragen nach Tit ,6 Tsd. EUR. Die Mittel sind zur Förderung der Kindertagespflege, deren Durchführung in der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport zur Kindertagespflege vom 12. Dezember 2013 (K.u.U. 2014, S. 33; GABl. 2013, S. 650) geregelt ist, bestimmt. Die Zuschüsse für die Betriebsausgabenförderung der Kleinkindbetreuung werden seit dem Jahr 2009 über das FAG abgewickelt. Summe gruppe ,6 a) 2.354, ,6-164-

4 73 Durchführung des Investitionsprogramms des Bundes "Kinderbetreuungsfinanzierung" Ausgaben sind in Höhe der Einnahmen bei Tit.Gr. 73 zulässig. Die Haushaltsermächtigungen können nach Maßgabe der vom Bund im Rahmen von Artikel 2 der Bund-Länder- Verwaltungsvereinbarung Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung" zugesagten Mittel in Anspruch genommen werden. Erläuterung: Zur Weiterleitung der Bundeszuschüsse aus dem Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung" Auf Baden-Württemberg entfallen insgesamt rd ,0 Tsd. EUR. Mittel können bis zum 31. März 2015 beim Bund abgerufen werden Personalaufwand 0,0 a) 0,0 0, Dienstleistungen Dritter u. dgl. 0,0 a) 0,0 0, Sonstige sächliche Ausgaben 0,0 a) 0,0 0, Rückzahlung nicht verbrauchter Bundesmittel 0,0 a) 0,0 0, Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und 0,0 a) 0,0 0,0 Gemeindeverbände ,2 b) ,6 c) Zuschüsse für Investitionen an sonstige Träger 0,0 a) 0,0 0, ,1 b) ,3 c) Summe gruppe 73 0,0 a) 0,0 0,0-165-

5 74 Durchführung des Investitionsprogramms des Bundes "Kinderbetreuungsfinanzierung" Ausgaben sind in Höhe der Einnahmen bei Tit. Gr. 74 zulässig. Darüber hinaus sind Mehrausgaben bis zur Höhe des vom Bund normierten Verfügungsrahmens zulässig und wie ein Vorgriff nachzuweisen. In diesem Rahmen können auch Verpflichtungen zu Lasten künftiger Haushaltsjahre eingegangen werden. Erläuterung: Zur Weiterleitung der Bundeszuschüsse aus dem Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung" Der Bund stellt Baden- Württemberg insgesamt rd ,0 Tsd. EUR zur Verfügung. Mittel können bis zum 31. Oktober 2016 beim Bund abgerufen werden Personalaufwand 0,0 a) 0,0 0, Dienstleistungen Dritter u. dgl. 0,0 a) 0,0 0, Sonstige sächliche Ausgaben 0,0 a) 0,0 0, Rückzahlung nicht verbrauchter Bundesmittel 0,0 a) 0,0 0, Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und 0,0 a) 0,0 0,0 Gemeindeverbände 6.946,2 b) Zuschüsse für Investitionen an sonstige Träger 0,0 a) 0,0 0, ,3 b) Summe gruppe 74 0,0 a) 0,0 0,0-166-

6 75 Durchführung des Investitionsprogramms des Bundes "Kinderbetreuungsfinanzierung" Ausgaben sind in Höhe der Einnahmen bei Tit. Gr. 75 zulässig. Darüber hinaus sind Mehrausgaben bis zur Höhe des vom Bund normierten Verfügungsrahmens zulässig und wie ein Vorgriff nachzuweisen. In diesem Rahmen können auch Verpflichtungen zu Lasten künftiger Haushaltsjahre eingegangen werden. Erläuterung: Zur Weiterleitung der Bundeszuschüsse aus dem Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung" Der Bund stellt Baden- Württemberg voraussichtlich insgesamt rd ,0 Tsd. EUR zur Verfügung. Mittel können bis zum 31. Dezember 2018 beim Bund abgerufen werden N 270 Personalaufwand 0,0 a) 0,0 0, N 270 Dienstleistungen Dritter u. dgl. 0,0 a) 0,0 0, N 270 Sonstige sächliche Ausgaben 0,0 a) 0,0 0, N 270 Rückzahlung nicht verbrauchter Bundesmittel 0,0 a) 0,0 0, N 270 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und 0,0 a) 0,0 0,0 Gemeindeverbände N 270 Zuschüsse für Investitionen an sonstige Träger 0,0 a) 0,0 0,0 Summe gruppe 75 0,0 a) 0,0 0,0-167-

7 79 Investive Maßnahmen in der Kleinkindbetreuung Die Mittel sind übertragbar. Mehrausgaben sind in der Höhe der Einnahmen bei Tit zulässig N 270 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und 0,0 a) ,0 0,0 Gemeindeverbände N 270 Zuschüsse für Investitionen an sonstige Träger 0,0 a) ,0 0,0 Summe gruppe 79 0,0 a) ,0 0,0 82 Frühkindliche Fördermaßnahmen im vorschulischen Bereich Die Mittel sind übertragbar. Mehrausgaben sind bis zur Höhe von Einsparungen durch die zusätzliche Nichtbesetzung von bis zu 900 Lehrerstellen bei den Kapiteln 0405 bis 0420 jeweils Tit und zulässig. Ausgaben können innerhalb des Haushaltsjahres auch vor der kassenmäßigen Einsparung geleistet werden. Die Ausgabeermächtigung erhöht sich um die Einnahmen bei Tit Erläuterung: Die grundlegende Sprachbildung und Sprachförderung für alle Kinder ist Teil des Bildungsauftrags des Kindergartens. Die Sprachkompetenz aller Kinder wird durch eine ganzheitlich ausgerichtete Sprachbildung, Sprachentwicklungsbegleitung und Sprachförderung während der gesamten Kindergartenzeit gefördert. Um einen eventuellen Förderbedarf für einen optimalen Schulstart und eine gelingende Schulkarriere aller Kinder festzustellen und ggf. eine gezielte Sprachförderung durchführen zu können, ist vorauslaufend eine vertiefte Sprachstandsdiagnose durchzuführen. Haben Kinder intensiven Sprachförderbedarf, kann ihnen über die gesamte Kindergartenzeit eine zusätzliche Sprachförderung auf Basis der Verwaltungsvorschrift "Sprachförderung in allen Tageseinrichtungen für Kinder mit Zusatzbedarf" (SPATZ) zu Teil werden. Für Kinder aus Zuwanderer- und Flüchtlingsfamilien ist eine besondere Sprachförderung vorgesehen. Darüber hinaus werden derzeit weitere Förderansätze auf Basis des Konzepts Schulreifes Kind einschließlich der damit verbundenen Bildungshäuser erprobt. Nach Abschluss der Erprobungsphase soll aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse über die endgültige Gestaltung und Finanzierung dieses Angebots entschieden werden Vergütungen für Hilfsunterricht und Lehraufträge 0,0 a) 0,0 0,0-1,4 b) 1.505,6 c) Nicht aufteilbare Personalausgaben 0,0 a) 0,0 0,0 18,7 c) Dienstreisen 0,0 a) 0,0 0,0 39,6 b) 43,0 c) -168-

8 Weiterer Sachaufwand 0,0 a) 0,0 0, ,9 b) 1.526,8 c) Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände 0,0 a) 0,0 0, ,4 b) 474,7 c) Erläuterung: Die Verpflichtungsermächtigung bei Tit kann auch hier in Anspruch genommen werden Zuschüsse an sonstige Träger ,0 a) , , ,7 b) 509,0 c) Das Eingehen von Verpflichtungen entsprechend der Verpflichtungsermächtigung setzt voraus, dass die Nichtbesetzung von Lehrerstellen im Umfang der nicht durch Haushaltsmittel abgedeckten Vorbelastung sichergestellt ist Tsd. EUR Tsd. EUR Verpflichtungsermächtigung , ,0 Davon zur Zahlung fällig im Haushaltsjahr bis zu ,0 0,0 Haushaltsjahr bis zu 0, ,0 Erläuterung: Die Verpflichtungsermächtigung bei Tit kann auch bei Tit in Anspruch genommen werden. Die etatisierten Mittel und die Verpflichtungsermächtigung dienen zum Eingehen von rechtsverbindlichen Bewilligungen von Sprachfördermaßnahmen für Vorschulkinder für das vom Haushaltsjahr abweichende Kindergartenjahr. Zusätzliche Mittel i. H. v ,0 Tsd. EUR sind zur Verbesserung der SPATZ- Förderung vorgesehen. Für rund Kinder aus Zuwanderer- und Flüchtlingsfamilien im vorschulischen Bereich, die keine Deutschkenntnisse haben, sind zusätzliche Mittel i. H. v ,0 Tsd. EUR für Betreuung, Förderung und sprachliche Unterstützungsmaßnahmen veranschlagt. Zur Reduzierung der Monetarisierung (zusätzliche Nichtbesetzung von Lehrerstellen) bei den Kapiteln 0405 bis 0420 jeweils Tit und werden weitere Mittel im Umfang von ,0 Tsd. EUR in 2015 und ,0 Tsd. EUR in 2016 veranschlagt. Hierdurch frei werdende Deputate werden für Vorbereitungsklassen und Vorbereitungskurse an allen allgemein bildenden Schulen und beruflichen Schulen im Zusammenhang mit steigenden Zahlen bei Flüchtlingen und Zuwanderern eingesetzt Haushaltstechnische Verrechnung der Mehrausgaben 0,0 a) 0,0 0,0 aufgrund der Sprachstandsdiagnose 758,1 b) Erläuterung: Ausgaben zur Durchführung der vorauslaufenden vertieften Sprachstandsdiagnose. Vgl. Kap Tit , und sowie Kap Tit und Summe gruppe ,0 a) , ,0 Gesamtausgaben ,7 a) , ,7-169-

9 Abschluss Kapitel 0439 Gesamteinnahmen 0,0 a) 0,0 0,0 Sächliche Verwaltungsausgaben 0,0 a) 54,6 54,6 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) ,7 a) , ,1 Ausgaben für Investitionen 0,0 a) ,0 0,0 Gesamtausgaben ,7 a) , ,7 Kapitel 0439 Zuschuss ,7 a) , ,7-170-

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