Pflege braucht Pflege
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- Nicole Fischer
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1 Pflege braucht Pflege Zur Situation der Pflegepolitik in Deutschland und in Sachsen Oktober Ausgangslage Das Jahr 2011 sollte nach dem Willen des ehemaligen Bundesgesundheitsministers Philipp Rösler das Jahr der Pflege Auch die Sächsische Gesundheitsministerin Christine Clauß kündigte im Januar 2011 einen Schwerpunkt in der Pflege an. Das Rheinisch-Westfälische Institut für Wirtschaftsforschung geht von einer Zunahme der Pflegefälle um 43 Prozent bis zum Jahr 2030 aus. Das Bundesgesundheitsministerium rechnet damit, dass sich die Zahl der Leistungsempfänger von 2,4 Millionen im Jahr 2009 bis zum Jahr 2050 mehr als verdoppeln wird. In Sachsen als heute schon ältestem Bundesland ist von einem weiteren Anstieg des Anteils der über 65-jährigen auszugehen. Das Statistische Landesamt geht bis 2025 von einer Steigerung des Anteils um 12 Prozent und eines weiteren Rückgangs der Menschen bis 65 Jahre aus. Die Zahl der Pflegebedürftigen wird nach Schätzungen aktueller Studien von im Jahr 2009 auf rund im Jahr 2050 steigen. Nach Schätzungen der Alzheimer Gesellschaft Sachsen werden im Jahr 2025 mehr als Menschen in Sachsen an Demenz erkrankt sein, gegenüber ca im Jahr Demgegenüber steht Sachsen bei Ressourcen und Finanzierung im Bundesländer- Vergleich immer an hinterer Stelle, bspw. bei den Pflegesätzen oder der Personalrelation. Handlungsbedarf für eine sichere Versorgung hilfe- und pflegelbedürftiger Menschen in Sachsen sehen wir daher in der Stärkung der kommunalen Pflegepolitik im Quartier und in der Gemeinde; einer altersgerechten Gestaltung des Wohnumfelds; einem pflegesensiblen Arbeitsumfeld und familienpolitischen Leistungen für Angehörige; verbesserter Vereinbarkeit von Pflege und Beruf und einer Neuausrichtung der Pflegeversicherung. 1
2 2. Pflege-Baustelle Sachsen Die vorhandene Pflege in Sachsen ist gut. Vor allem aber wegen des Engagements der Beschäftigten. Gute Arbeitsbedingungen, existierender Fachkräftemangel, zu wenig Bewerberinnen und Bewerber für Ausbildungsplätze, bedarfsgerechte Planungskapazitäten vor Ort sind offene Baustellen. Besorgnis erregend sind jedoch die Versorgungslücken, strukturell bei der Versorgung im ländlichen Raum und außerdem bei den Schnittstellen zwischen Pflege und Gesundheit oder Pflege und Altenhilfe. Die Staatsregierung hingegen ignoriert nahezu jeglichen Handlungsbedarf. Landespflegegesetz Ein fehlendes Landespflegegesetz in Sachsen verhindert, dass die Kommunen eine verlässliche und bedarfsgerechte Hilfeplanung erstellen und umsetzen können. Sachsen ist das einzige Bundesland ohne ein gültiges Landespflegegesetz. Daher ist zügig ein Gesetz zu verabschieden und damit folgenden Sachverhalten in Sachsens Pflege einen Rahmen zu geben: - Zuordnung der Zuständigkeiten und der Verantwortung für die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger zwischen Land und Kommune; - Zusammenwirken von Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen; - Beratungsstrukturen, die ein Fallmanagement für hilfe- und pflegebedürftige Menschen ermöglichen; - Grundlagen für eine partizipativ orientierte lokale und kommunale Planung zur Gestaltung der künftigen Sorgeaufgaben für ältere und alte Menschen. Wohnortnahes Beratungs- und Versorgungsnetzwerk Wenn jemand selbst oder aber ein Angehöriger plötzlich pflegebedürftig wird, muss schnell geklärt werden, welche Leistung benötigt wird, woher diese bezogen werden kann und wer sie bezahlt. Aber auch bereits vor dem akuten Pflegefall setzen sich Menschen mit Frage auseinander, wie und wo sie alt werden wollen. Dazu bedarf es eines trägerübergreifenden, lokal erreichbaren persönlichen und auch präventiv wirkenden Beratungsangebots. Es müssen die Voraussetzungen für eine flächendeckende, wohnortnahe, trägerübergreifende Pflegeberatung, z.b. mittels Pflegestützpunkten geschaffen Hier soll neben einer allgemeinen und umfassenden Beratung auch die individuelle Begleitung während der Pflegezeit mit einem individuellen Hilfeplan sichergestellt Nur so kann der Rechtsanspruch aus dem SGB XI umgesetzt Darüber hinaus muss geregelt werden, wie pflegende Angehörige durch den Ausbau und die Erweiterung von Angeboten, die sie begleiten, entlastet, qualifizieren und 2
3 unterstützen können. Neben dem pflegerischen Beratungsbedarf muss ebenfalls der Bedarf an anderen Hilfen ermittelt, abgedeckt und Angebote gezielt ausgebaut Der Bedarf an darüber hinausgehenden hauswirtschaftlichen, mobilitätsunterstützenden und begleitende Hilfen muss in den Beratungsangeboten ermittelt Die Möglichkeiten, den Bedarf abzudecken, müssen gezielt durch geeignete Fördermaßnahmen ausgebaut Wohnen und Betreuung Im Sommer 2011 hat die SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag gemeinsam mit der Fraktion Die Linke den Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung der Rechte von Menschen mit Unterstützungs-, Pflege- und Betreuungsbedarf in unterstützenden Wohnformen (Sächsisches Wohn- und Betreuungsgesetz - SächsWoBeG) eingebracht. So soll Sachsen als eines der letzten Bundesländer endlich einen Nachfolger des Bundesheimgesetzes von 1974 als Landesgesetz verabschieden. Der Gesetzentwurf sieht vor: - Förderung des Selbstbestimmungsrechts und Aktivierung der Teilhabe an der Gesellschaft der Pflegebedürftigen durch die Wohn- und Betreuungseinrichtung. - Einführung des Begriffs der unterstützenden Wohnform. Das klassische Pflegeheim oder das Behinderten-Wohnheim sind heute nur noch einzelne Beispiele für unterstützende Wohnformen. Die Möglichkeiten sind so vielfältig, wie die zu unterstützenden und zu betreuenden Menschen. Deshalb muss der Anwendungsbereich des Gesetzes weit gefasst - Zusammenarbeit der zentralen Akteure in lokalen Arbeitsgemeinschaften, um manche Fragen und Probleme schon im Vorfeld zu klären. Je stärker der Pflegebedürftige vom demjenigen abhängt, der die Pflege-Leistung anbietet, umso mehr schützt ihn unser Gesetzentwurf und stärkt seine Rechte. Unser Gesetzentwurf ist ein Verbraucherschutzgesetz für die stationäre und ambulante Pflege. Fachkräftemangel und Reform der Ausbildung Laut Aussage der Staatsregierung wird es keinen drohenden Ausbildungsmangel in der sächsischen Pflege geben (Stellungnahme der Staatsregierung zum Antrag der SPD- Fraktion Drs. 5/ 4258 Fachkräftemangel in der Pflege begegnen - drittes Umschulungsjahr finanzieren ). In der Realität fehlen allerdings schon heute bereits viele Fachkräfte. Das Rheinisch-Westfälische Institut für Wirtschaftsforschung geht in seinem Pflegeheim Rating Report 2011 davon aus, dass bis zum Jahr 2030 zwischen und Fachkräfte in der Pflege in Deutschland insgesamt fehlen 3
4 Daher ist aus unserer Sicht gemeinsam mit den Kommunen die Grundlage für eine verlässliche Planung des Fachkräftebedarfs vor Ort zu schaffen; die Ausbildung an den tatsächlichen aktuellen und zukünftigen Bedarf an Pflegefachkräften anzupassen. Die für Sachsen vorliegende Konzeption differenzierter akademischer und nicht-akademischer Ausbildungsgänge ist schnellstmöglich in Kooperation mit den sächsischen Akteuren umzusetzen. die Wiedereinführung der Ausbildungsumlage für die Altenpflege unumgänglich. Für eine Übergangszeit ist die dreijährige Umschulung bzw. Weiterbildung zur Pflegekraft für die gesamte Ausbildungsdauer von der Bundesagentur für Arbeit zu finanzieren. Gute Pflege muss daneben gute Arbeitsbedingungen gewährleisten. So müssen Pflegesätze so ausgestaltet sein, dass die Qualitätsanforderungen auch finanziell umgesetzt Einheitliche, tatsächlich bedarfsdeckende Personalschlüssel sind ein wichtiger Schritt, um Pflegekräfte zu entlasten. Über eine Erweiterung des Fachkraftbegriffs kann gegebenenfalls diskutiert Daraus aber eine Lockerung der Fachkraftquoten abzuleiten, lehnen wir ab. Weitere wichtige Maßnahmen für die Beschäftigten sind faire Löhne und eine arbeitnehmerfreundlichere Gestaltung der Arbeitszeiten und Arbeitsbedingungen. Darüber hinaus müssen eine adäquate Arbeitsplatzgestaltung und Gesundheitsvorsorge für die Beschäftigten gewährleistet 3. Reformbedarf auf Bundesebene Die Pflegeversicherung zukünftig eine Bürgerversicherung Die Gesetzliche Pflegeversicherung ist nur noch bis 2013 ausfinanziert und ohne eine Reform werden die bestehenden Rücklagen bis 2015 aufgebraucht sein. Wir wollen daher eine schnelle Reform der Gesetzlichen Pflegeversicherung in eine Bürgerversicherung. Diese enthält für uns: - Einbeziehung aller Erwerbstätigen mit allen Einkommensarten; - Abschaffung von Beitragsbemessungsgrenzen sowie - Risikoausgleichssysteme zwischen privater und gesetzlicher Pflegeversicherung. Kapitalgedeckte private Zusatzversorgungen als Pflicht und sogenannte Kopfpauschalen lehnen wir ab. 4
5 Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff ist erforderlich Der Pflegebedürftigkeitsbegriff ist die Grundlage für die Inanspruchnahme von Leistungen der Pflegeversicherung. Die Bundesländer haben sich bereits im Jahr 2009 auf die Empfehlungen des dazu eingesetzten Beirats geeinigt. Umgesetzt ist noch nichts davon. Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff muss folgende Aspekte beinhalten: - Teilhabeorientierung als Ziel von Pflege; - Aufnahme von Einschränkung der Selbstständigkeit sowie der Alltagskompetenz in den Katalog von Pflegeleistungen und - Flexibilisierung der Leistungen aus dem SGB XI, um individuell bedarfsgerechte Leistungen erbringen zu können. Pflege braucht Zeit - Pflegende Angehörige stärken! Der Grundsatz ambulant vor stationär ist der Leitgedanke der Pflegeversicherung. Hilfe- und pflegebedürftige Menschen wollen so lange wie möglich in ihrem angestammten (Wohn-) Umfeld bleiben. Oftmals ist dies nur durch pflegende Angehörige zu gewährleisten. Also müssen Pflege- und Erwerbspflichten besser zu vereinbaren sein. Deshalb muss die Pflegezeit so ausgestaltet sein, dass - für die zehntägige Auszeit im Pflegefall Lohnersatzzahlungen in Anspruch genommen werden können, - der 6-monatige Freistellungsanspruch zu einem ebenfalls bezahlten, flexibel handhabbaren Zeitbudget weiterentwickelt wird; - Angehörige in der kurzzeitigen Palliativpflege mit einem zusätzlichen Zeitbudget mit Lohnersatz von wenigen Wochen unterstützt werden und so sterbende Menschen in der letzten Lebensphase begleiten können. 5
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