KURZ ARBEITEN LANGE PROFITIEREN. Kurzarbeitergeld
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- Helge Kraus
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1 KURZ ARBEITEN LANGE PROFITIEREN Kurzarbeitergeld Stand:
2 Inhalt 1. Kurzarbeit vs. Kündigung 2. Voraussetzungen 3. Dauer und Höhe des Kurzarbeitergeldes 4. Qualifizierung 5. Änderungen/Neuregelungen Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Sachsen, Programmbereich Leistung Seite 2
3 1. Kurzarbeit vs. Kündigung Kurzarbeit bedeutet für Arbeitgeber: Mitarbeiter / Know-how behalten Beschäftigtenstruktur erhalten und ausbauen Auftragsschwankungen flexibel bewältigen Motivation der Arbeitnehmer Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Sachsen, Programmbereich Leistung Seite 3
4 1. Kurzarbeit vs. Kündigung Kurzarbeit bedeutet für Arbeitnehmer: Keine Entlassung Volle soziale Absicherung Ausgleich des Einkommens Qualifizierung während Kurzarbeit Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Sachsen, Programmbereich Leistung Seite 4
5 2. Voraussetzungen erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall wirtschaftliche Ursache oder unabwendbares Ereignis Unvermeidbarkeit Vorübergehend Fortsetzen versicherungspflichtiger Beschäftigung Arbeitsrechtliche Vorraussetzungen Anzeige über Arbeitsausfall Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Sachsen, Programmbereich Leistung Seite 5
6 2. Voraussetzungen erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall mindestens 1 / 3 der Beschäftigten Konjunkturpaket II (seit ) mit mehr als 10% Entgeltausfall Option: weitere Arbeitnehmer mit <10% Entgeltausfall mindestens 1 Arbeitnehmer mit mehr als 10 % Entgeltausfall Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Sachsen, Programmbereich Leistung Seite 6
7 2. Voraussetzungen wirtschaftliche Ursache oder unabwendbares Ereignis überwiegend konjunkturell bedingt nicht saison-, branchen- bzw. betriebsüblich nicht vom Betrieb zu vertreten außergewöhnliche Witterungsverhältnisse behördliche Maßnahme Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Sachsen, Programmbereich Leistung Seite 7
8 2. Voraussetzungen Unvermeidbarkeit Abbau von Urlaub bzw. Arbeitszeitguthaben Produktion auf Lager Personalumsetzungen in andere Abteilungen Konjunkturpaket II: keine Minusstunden zur Vermeidung von Ausfällen Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Sachsen, Programmbereich Leistung Seite 8
9 2. Voraussetzungen Vorübergehend voraussichtliche Rückkehr zur Vollarbeit Erhalt der Arbeitsplätze Prognosezeitraum: maximal 18 Monate Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Sachsen, Programmbereich Leistung Seite 9
10 2. Voraussetzungen Fortsetzen versicherungspflichtiger Beschäftigung Beschäftigungsverhältnis muss fortbestehen oder aus zwingenden Gründen aufgenommen werden Mit Kündigung bzw. Aufhebungsvertrag entfällt der Anspruch auf Kurzarbeitergeld für den Arbeitnehmer. Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Sachsen, Programmbereich Leistung Seite 10
11 2. Voraussetzungen Arbeitsrechtliche Vorraussetzungen rechtswirksame Einführung von Kurzarbeit durch - Betriebsvereinbarung - Einzelvereinbarung Ist Kurzarbeit rechtlich unwirksam eingeführt worden, droht ein Anspruch auf volles Arbeitsentgelt. Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Sachsen, Programmbereich Leistung Seite 11
12 2. Voraussetzungen Anzeige über Arbeitsausfall zweistufiges Verfahren: I. Anzeige über Arbeitsausfall schriftlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit im ersten Kalendermonat der Kurzarbeit Bewilligung dem Grunde nach II. Abrechnung von Kurzarbeitergeld monatlich Auschlussfrist: 3 Monate Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Sachsen, Programmbereich Leistung Seite 12
13 3. Dauer des Kurzarbeitergeldes Gesetz: längstens für 6 Monate Möglichkeit der Verlängerung bei außergewöhnlichen Verhältnissen auf dem Arbeitsmarkt Rechtsverordnung (ab ) Höchstbezugsfrist: 18 Monate Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Sachsen, Programmbereich Leistung Seite 13
14 3. Höhe des Kurzarbeitergeldes Vergleich Beispiel: Soll-/Istentgelt 2.000,- Nettoentgeltdifferenz Leistungssatz StKl. III/1 Brutto: Ausfall: halber Monat 1541,- 751, ,- Nettoentgeltdifferenz 60% bzw. 67% Sollentgelt Istentgelt Sollentgelt (pauschaliert) 790,- Istentgelt (Pauschaliert) Kurzarbeitergeld: 503,17 + Arbeitsentgelt: 789,75 Monatseinkommen: 1.292,92 Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Sachsen, Programmbereich Leistung Seite 14
15 3. Höhe des Kurzarbeitergeldes Vollarbeit Nettoeinkommen: 1.540,50 Kurzarbeitergeld: 503,17 + Arbeitsentgelt: 789,75 Monatseinkommen: 1.292,92 Arbeitslosigkeit Arbeitslosengeld : 1.020,60 Neuregelung durch Konjunkturpaket II: Nachteilsausgleich für Beschäftigungssicherungsvereinbarungen, die nach dem geschlossen wurden Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Sachsen, Programmbereich Leistung Seite 15
16 3. Höhe des Kurzarbeitergeldes Sozialversicherung 1. Soll-/Istentgelt 2.000,- 80% 1.000,- 800,- SV-Brutto AG entrichtet Beiträge zur Krankenversicherung Rentenversicherung Pflegeversicherung beitragsfrei in der Arbeitslosenversicherung Sollentgelt Istentgelt Der Arbeitgeber führt für die Ausfallzeit SV-Beiträge in Höhe von 298,80 ab. Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Sachsen, Programmbereich Leistung Seite 16
17 3. Höhe des Kurzarbeitergeldes Der Arbeitgeber führt für die Ausfallzeit SV-Beiträge in Höhe von 298,80 ab. Neuregelung durch Konjunkturpaket II: pauschale Erstattung der SV-Beiträge zur Hälfte 156,80 bei Qualifizierung in mindestens 50 % der Ausfallzeit pauschale Erstattung der vollen SV-Beiträge 313,60 Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Sachsen, Programmbereich Leistung Seite 17
18 4. Qualifizierung während Kurzarbeit gering qualifizierte Arbeitnehmer qualifizierte Arbeitnehmer Nachholen beruflicher Qualifikationen für Kurzarbeiter ohne Berufsabschluss in an-/ungelernter Tätigkeit Qualifizierung von Kurzarbeitern mit vorhandener beruflicher Qualifkation Förderung Übernahme der Weiterbildungskosten - Lehrgangskosten - Fahrtkosten - Kinderbetreuungskosten - Kosten für auswärtige Unterbringung Förderung Zuschuss zu den Lehrgangskosten (< 80 %) je nach - Lehrgangsinhalten - Unternehmensgröße - Arbeitnehmer Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Sachsen, Programmbereich Leistung Seite 18
19 4. Qualifizierung während Kurzarbeit Anforderungen an eine Qualifizierungsmaßnahme: grundsätzlich zugelassene Maßnahme allgemein verwertbare Kenntnisse (Teil-) Abschluss in der Bezugsfrist Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Sachsen, Programmbereich Leistung Seite 19
20 4. Qualifizierung ohne Kurzarbeit Gering qualifizierte Arbeitnehmer, welche nicht von einem Arbeitsausfall betroffen sind, können gefördert werden. - Übernahme der Weiterbildungskosten - Lehrgangskosten - Fahrtkosten - Kinderbetreuungskosten - Kosten für auswärtige Unterbringung - Arbeitsentgeltzuschuss für Zeiten der Freistellung wegen Qualifizierung bis zu 100 % Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Sachsen, Programmbereich Leistung Seite 20
21 5. Änderungen (Konjunkturpaket II) Vereinfachung bürokratischer Abläufe - vereinfachte Vordrucke - beschleunigte Bescheiderteilung Wegfall der Folgeanzeige bei Saison-Kug - keine Folgeanzeige für fortbestehende Arbeitsausfälle im Schlechtwetterzeitraum mehr Gleichstellung von Verleihbetrieben keine umfangreiche Prüfung der Voraussetzungen Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Sachsen, Programmbereich Leistung Seite 21
22 Weitere Informationen Informationen, Vordrucke und Hinweisblätter Gemeinsame Informationskampagne Einsatz für Arbeit So erreichen Sie uns über Ihren persönlichen Ansprechpartner im Arbeitgeber-Service mit Durchwahl, per Mail oder persönlich Hotline: / * *Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise abweichend Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Sachsen, Programmbereich Leistung Seite 22
23 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Sascha Glöckner Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Sachsen, Programmbereich Leistung Seite 23
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