Forschungsdatenzentrum der Rentenversicherung (FDZ-RV) Migranten und Alterssicherung - Ergebnisse aus der Statistik der Rentenversicherung -

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1 Migranten und Alterssicherung - Ergebnisse aus der Statistik der Rentenversicherung -

2 Gründe für niedrigere Renten der Zuwanderer nach Deutschland: - ein Teil der Erwerbsbiografie wurde nicht in Deutschland verbracht - nicht so schwerwiegend, wenn die Zeiten im Ausland dort versicherungspflichtig waren und daraus Rentenzahlungen aus dem Ausland resultieren - die Qualifikation niedriger ist und die Einkommen deshalb geringer ausfallen - nicht so schwerwiegend, wenn beide Ehepartner arbeiten und beide gemeinsam Ansprüche auf Alterssicherung erworben haben - Rechtliche Gründe wie Arbeitsverbot nach Zuwanderung oder Beschränkung auf selbstständige Beschäftigung

3 Besonderheiten von Aussiedlern und Spätaussiedlern: Die Alterssicherungsansprüche dieser Zuwanderer wurden durch das Fremdrentenrecht grundsätzlich aufgewertet. Allerdings wurde die Bewertung von einer sehr auskömmlichen Versorgung im Alter durch Reformen deutlich reduziert. Daher ist die Spannbreite der Rentenhöhen sehr groß. Die Statistik enthält eine Reihe von Variablen, durch welche die rechtlichen Änderungen nachvollzogen werden können. Daher sind sie die interessanteste Gruppe für das Thema der Altersrenten von Zuwanderern.

4 Aussiedler und Spätaussiedler mit Angehörigen nach Herkunftsgebiet und Zuzugsjahr bis 1991 Aussiedler/innen seit 1992 Spätaussiedler/innen mit Angehörigen sonstige Rumänien ehem. UdSSR Polen

5 Altersstruktur der Aussiedler und Spätaussiedler Quelle: RTBN2008 (oben), VSKT2008 (unten).

6 Längsschnittinformationen zur Beschäftigung im Herkunftsland Die Statistik der Rentenversicherung erhebt sehr viele Längsschnittvariablen zur beruflichen Bildung der Aussiedler und Spätaussiedler Allerdings sind die Merkmale sehr differenziert und unterscheiden sich für verschiedene Rechtszustände. Das FDZ-RV hat die beruflichen Merkmale zu einer einfachen Skala zusammengeführt, die Informationen aus ausgeübter Tätigkeit und Branche zusammenführt.

7 Ermittelte Qualifikation der Beschäftigung im Herkunftsland VVL 2007 und 2013 Einfache manuelle Berufe 29,4 92,7 Qualifizierte manuelle Berufe 5,1 23,4 Einfache Dienste Qualifizierte Dienste Agrarberufe 11,1 10,9 14,2 Professionen Einfache kaufmännische und Verwaltungsberufe Semiprofessionen Techniker Ingenieure Manager Qualifizierte kaufmännische und Verwaltungsberufe Quelle: VVL2017 (grün), VVL2013 (blau) 2,8 2,3 2,1 1,5 1,5 0,4 0, Häufigkeiten in %

8 Qualifikation vor dem Zuzug - die meisten älteren Aussiedler/innen und Spätaussiedler/innen waren Arbeiter - Dienstleistungsberufe waren weniger verbreitet - Während die Kinder und die Jüngeren ein durchaus hohes Bildungsniveau erreichen, ist bei den älteren noch ein niedriges (Aus)bildungsniveau vorherrschend - Die Integration in den Arbeitsmarkt ist meist gelungen, bei den Spätaussiedlern in der Regel nach einer etwas längeren Phase der Arbeitslosigkeit (etwa ein Jahr)

9 Norm Wirkung Zielgruppe Ab Zuwanderungszeitpunkt Anerkennung der Erwerbstätigkeit Alle anerkannten Aussiedler und Alle 15, 16 FRG als fiktive Beitragszeit in der Bundesrepublik Deutschland Spätaussiedler Anpassung der fiktiven 22 Abs. 1 FRG in anerkannten Erwerbseinkommen Verbindung mit Anlage an die Lohnstruktur der neuen 13 SGB VI Bundesländer Bewertung der Entgeltpunkte aus FRG mit dem Rentenwert Ost 4 Abs. 6 FANG Keine Anwendung des FRG auf 1 FRG i.v.m Ehegatten von Spätaussiedlern, 4 BVFG die selbst nicht Spätaussiedler sind Absenkung der Entgeltpunkte aus 22 Abs. 4 FRG a.f. FRG-Zeiten um 30% Absenkung der Entgeltpunkte aus 22 Abs. 4 FRG FRG-Zeiten um 40% Alle Rentenneuzugänge ab (für bis Zugewanderte bei erstmaligem Rentenbezug ab ) Alle ab 1992 neu beschiedenen Renten Alle für Personen, die den gewöhnlichen Aufenthalt im Beitrittsgebiet haben oder hatten , weil ab diesem Zeitpunkt das neue Anerkennungsverfahren durchgeführt wurde Alle Rentenneuzugänge nach dem Alle Rentenneuzugänge nach dem alle b FRG Kappung auf 25 EGPT (alleinstehend)/40 EGPT (Ehepaar) aus anerkannten Zeiten nach dem FRG

10 Deutschpolnisches Abkommen Fremdrentenrecht Zuzug bis 1992 Zuzug 1993 bis Zuzug ab Rentenzugang bis Rentenzugang ab bis Rentenzugang ab

11 Männer Frauen Forschungsdatenzentrum der Rentenzahlbetrag 2008 für Aussiedler/innen und Spätaussiedler/innen nach Jahr des Zuzugs Männer Frauen Männer Frauen Männer Frauen Zuzug bis 1991 Zuzug von 1992 bis 5/1996 Zuzug ab 6/1996 Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung; Rentenbestand 2008, nur Alters- und Erwerbsminderungsrenten, keine Nullrenten. Nur Personen mit Anrechnung von Zeiten nach dem Fremdrentengesetz (Aussiedler) und Information über das Zuzugsjahr. Rentenbetrag nach Abzug der Krankenversicherung.

12 Rentenzahlbetrag 2013 für Aussiedler/innen und Spätaussiedler/innen nach Jahr des Zuzugs Männer Frauen Männer Frauen Männer Frauen Zuzug bis 1991 Zuzug von 1992 bis 5/1996 Zuzug ab 6/1996 Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung; Rentenbestand 2013, nur Alters- und Erwerbsminderungsrenten, keine Nullrenten. Nur Personen mit Anrechnung von Zeiten nach dem Fremdrentengesetz (Aussiedler) und Information über das Zuzugsjahr. Rentenbetrag nach Abzug der Krankenversicherung.

13 Tendenz der Rentenzahlbeträge: Die Talsohle der durchschnittlichen Rentenzahlbeträge ist durchschritten. Die weggefallenen Renten waren niedriger als die neu hinzugekommenen seit Bei den neu hinzugekommenen Renten liegt der Zeitpunkt der Zuwanderung länger zurück. Die nach der Zuwanderung erworbenen Anwartschaften sind also im Durchschnitt mehr wert, als die aus FRG zuerkannten. Die Reformen des Fremdrentenrechts (FRG) sind deutlich zu erkennen.

14 Spätaussiedler/innen aus der Russischen Föderation (GUS) unter den Zugezogenen ab 1996 dominieren mit weit über 90% die Spätaussiedler aus der vormaligen SU bei den Spätaussiedlern konnten die mitziehenden Familienangehörigen nicht mehr den Status des Ehepartners bekommen, wurden also nicht selbst Spätaussiedler weil es bis heute keinen Vertrag mit Russland gibt, können sie auch keine Rente aus Russland beziehen für ein Ehepaar sind die Renten der Spätaussiedler/innen, die ab 1996 zugezogen sind, nicht ausreichend hoch. Daher ist der Grundsicherungsbezug bei dieser Gruppe von Zuwanderern weit verbreitet.

15 Fazit Daten der Rentenversicherung bieten eine der wenigen Datenquellen, mit denen sich Aussiedler und Spätaussiedler klar identifizieren lassen. Daher werden Ergebnisse auch von der amtlichen Statistik interessiert aufgenommen. Darüber hinaus können die Auswirkungen der Reformen des Fremdrentenrecht nachgezeichnet werden. Die Auswirkungen sind deutlich zu erkennen. Leider können Personen, deren Alterssicherung besonders prekär ist, weil sie z. T keine Anerkennung nach FRG bekommen (mitziehende Familienangehörige von Spätaussiedlern, Kontingentflüchtlinge), nicht identifiziert werden.

16 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Fragen gerne auch an:

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