Vorlage Nr. BA Bau- und Umweltausschuss

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Vorlage Nr. BA Bau- und Umweltausschuss"

Transkript

1 STADT FEHMARN Der Bürgermeister Vorlage Nr. BA Bau- und Umweltausschuss Beratungsgegenstand: Konzept für die Entwicklung von Gewerbeflächen auf Fehmarn hier: Konzeptabstimmung Sachverhalt: Die weitere Entwicklung von Gewerbeflächen auf Fehmarn wurde seit Herbst letzten Jahres im Bau- und Umweltausschuss mehrfach diskutiert. Die Stadtplanung hat ein Konzept für die Entwicklung von Gewerbeflächen erarbeitet, welches als Anlage beigefügt ist. Grundlage des Konzeptes sind der Flächennutzungsplan der Stadt Fehmarn und das Konzept zur Gewerbeflächenentwicklung im Kreis Ostholstein, welches im Auftrag der Entwicklungsgesellschaft Ostholstein erschienen ist. Weiterhin finden die Aussagen aus den übergeordneten rechtlichen Rahmenbedingungen, wie Landesentwicklungsplan und Regionalplan Einbeziehung in das Konzept. Aussagen aus dem örtlichen Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Fehmarn und dem Grenzhandelskonzept wurden ausgewertet und wo notwendig um aktuelle Aussagen ergänzt. Als Ergebnis wurde eine zusammenfassende Zielrichtung für die Entwicklung von Gewerbeflächen auf Fehmarn erstellt und ein Ausblick als Handlungsvorschlag für die Entwicklung von Gewerbeflächen für den überregionalen Bedarf und für den regionalen Bedarf aufgezeigt. Es wird um Beratung gebeten. Beschlussvorschlag: 1. Das vorliegende Konzept für die Entwicklung von Gewerbeflächen auf Fehmarn wird zur Kenntnis genommen. 2. Weiterer Beschluss ergibt sich aus der Beratung. Beratungsergebnis Bau- und Umweltausschuss: < > Ja < > Nein < > Enthaltung Sachbearbeiterin: Lisa Rehnen, Fachbereich Bauen und Häfen (Tel )

2 Bemerkung: Aufgrund des 22 GO waren keine / folgende Ausschussmitglieder / Stadtvertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend. Fehmarn, den (Otto-Uwe Schmiedt) Bürgermeister Sachbearbeiterin: Lisa Rehnen, Fachbereich Bauen und Häfen (Tel )

3 Stadt Fehmarn Konzept für die Entwicklung von Gewerbeflächen Fehmarn Juli 2013 Seite 1 von 19

4 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Veranlassung 3 2 Rechtliche Grundlagen, Rahmenbedingungen Baunutzungsverordnung Landesentwicklungsplan Flächenvorsorge für Gewerbe Einzelhandel Regionalplan Flächennutzungsplan Einzelhandel Grenzhandel 8 3 Heutige Situation Vorhandene Gewerbestandorte Art und Verteilung der Gewerbenutzung in den vorhandenen Gewerbegebieten 13 4 Entwicklung von Gewerbeflächen für den örtlichen und den überörtlichen Bedarf 15 5 Zusammenfassende Zielrichtung für die Entwicklung von Gewerbeflächen 16 6 Ausblick Überregionale Gewerbegebiete Regionale Gewerbegebiete 18 Seite 2 von 19

5 1 Veranlassung Im Zuge der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Fehmarn wurden die bestehenden Gewerbestandorte der Insel aufgeführt und Aussagen für den örtlichen und den überörtlichen Bedarf der zukünftigen Entwicklung getroffen. Während der Erarbeitung des Flächennutzungsplanes wurde als Erweiterung des Gewerbegebietes im Nordwesten von Burg der Bebauungsplan Nr. 88 aufgestellt. Für die Erschließung der Gewerbeflächen erhielt die Stadt Fehmarn Fördermittel aus dem Zukunftsprogramm Wirtschaft. Die Förderung ist an gewisse Auflagen für die sich ansiedelnden Betriebe gebunden, wie Arbeitsplatzbeschaffung, kein Einzelhandel uvm.. Im Oktober 2012 wurde seitens der Politik die Ausweisung neuer Gewerbeflächen beantragt. Die Verwaltung wurde beauftragt, Vorarbeiten, wie Gesprächsführungen mit den in Frage kommenden Landeigentümern und Prüfung der Förderfähigkeit in Angriff zu nehmen. Als Begründung für den Antrag wurde ausgeführt, dass mit dem Beschluss der Stadtvertretersitzung vom zur Veräußerung der Gewerbeflächen im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 88, der Stadt Fehmarn keine Flächen für Gewerbetreibende zur Verfügung stehen, die nicht den Förderrichtlinien entsprechen. Eine Nachfrage für diese Gewerbetreibenden kann nicht befriedigt werden. Für die Entwicklung der Stadt Fehmarn und um den Herausforderung der Festen Fehmarnbeltquerung gewappnet zu sein, ist es wichtig, ausreichend Gewerbeflächen vor zu halten. Die Verwaltung hat in den Sitzungen des Bau- und Umweltausschusses im November 2012, im März 2013 und im Mai 2013 den jeweils aktuellen Sachstand zum Thema Gewerbegebietsentwicklung vorgetragen. Der Fachbereich Bauen und Häfen nutzt nun die Sommerpause bis zur Sitzung des Bau- und Umweltausschusses im September, um zusammenfassend ein Konzept für die Gewerbegebietsentwicklung der Stadt Fehmarn zu erstellen. Inhalt des Konzeptes ist nicht nur die klassische Gewerbegebietsentwicklung. Es werden auch Aussagen zur Entwicklung des Einzelhandels und des Grenzhandels getroffen. 2 Rechtliche Grundlagen, Rahmenbedingungen 2.1 Baunutzungsverordnung Bauplanungsrechtlich ist in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) die Art der baulichen Nutzung geregelt. Im Flächennutzungsplan ist diese Art der baulichen Nutzung allgemein als Baufläche dargestellt, im Bebauungsplan nach der besonderen Art der baulichen Nutzung als Baugebiet. In 8 der BauNVO ist die Festsetzung eines Baugebietes als Gewerbegebiet definiert. Demnach dienen Gewerbegebiete vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben. Zulässig sind: Seite 3 von 19

6 1. Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe 2. Geschäfts-, Büro-, und Verwaltungsgebäude 3. Tankstellen 4. Anlagen für sportliche Zwecke Ausnahmsweise können zugelassen werden: 1. Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet sind und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind 2. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke 3. Vergnügungsstätten. 2.2 Landesentwicklungsplan Im Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein von 2010 sind u. a. die Grundsätze und Ziele der Raumordnung für die Flächenvorsorge für Gewerbe und den Einzelhandel geregelt. Seite 4 von 19

7 2.2.1 Flächenvorsorge für Gewerbe Unter Beachtung ökologischer und landschaftlicher Gegebenheiten können die Gemeinden Flächen für eine bedarfsgerechte Erweiterung örtlicher Gewerbebetriebe, sowie Erweiterungen für ortsangemessene Betriebe ausweisen. Dabei ist eine flächensparende Ausweisung zu beachten, die Gewerbeflächen sind den Wohnbauflächen räumlich und funktional sinnvoll zuzuordnen und insbesondere exponierte Standorte sind qualitativ hochwertig zu gestalten. Flächen für Gewerbe und Industrie sollen vorrangig in den zentralen Orten ausgewiesen werden. Die Stadt Fehmarn ist Unterzentrum und somit Schwerpunkt der Siedlungsentwicklung. Damit sind die Voraussetzungen gegeben, Gewerbegebiete auch über den örtlichen Bedarf hinaus vorzuhalten. Fehmarn befindet sich zudem an der Landesentwicklungsachse Hamburg Kopenhagen. An den Landesentwicklungsachsen können Gewerbegebiete von überregionaler Bedeutung festgelegt werden. Die Festlegung derartiger Standorte erfolgt durch die Regionalplanung. Zu berücksichtigende Kriterien bei der Ausweisung sind: eine gute verkehrliche Anbindung, die Einbeziehung eines zentralen Ortes, unter Berücksichtigung der weiteren Funktionsfähigkeit des zentralen Ortes eine bedarfsgerechte ÖPNV-Anbindung die ökologische Verträglichkeit Einzelhandel Grundsatz der Raumordnung ist eine ausgewogene Handels- und Dienstleistungsstruktur zur Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft im Land zu gewährleisten. In allen Gemeinden soll auf ausreichende, wohnortnahe Einzelhandelseinrichtungen zur Deckung des täglichen Bedarfs hingewirkt werden. Die Verkaufsfläche der Einzelhandelseinrichtungen zur Nahversorgung soll am örtlichen Bedarf ausgerichtet werden. Großflächige Einzelhandelseinrichtungen und Dienstleistungszentren sind wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Zentralität nur in den zentralen Orten vorzusehen. Auf Fehmarn ist der Ortsteil Burg im zentralörtlichen System als Unterzentrum eingestuft. In Unterzentren mit bis zu Einwohnern sind im Nahbereich Einzelhandelseinrichtungen zur Deckung des qualifizierten Grundbedarfs mit bis zu m² Verkaufsfläche je Einzelvorhaben begrenzt. Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen, insbesondere mit Ausweisung gewerblicher Bauflächen, sind Festsetzungen zu treffen, die den Seite 5 von 19

8 landesplanerischen Zielen entsprechen und sukzessiv ansiedelnde Einzelhandelsagglomerationen ausschließen. 2.3 Regionalplan Der Regionalplan für den Planungsraum II, Kreis Ostholstein und die Stadt Lübeck, stammt aus dem Jahre Dieser Regionalplan ist auf der Grundlage des Landesentwicklungsplanes von 2010 fortzuschreiben. Der Regionalplan ist das Regelwerk zur Ausweisung von Gewerbeflächen von überregionaler Bedeutung. Die Entwicklungsgesellschaft Ostholstein (egoh) ist Wirtschaftsförderer für den Kreis Ostholstein. Nach Ausweisung von Landesentwicklungsachsen im LEP erstellt die egoh derzeit eine Studie für die Ausweisung von Gewerbeflächen von überregionaler Bedeutung für den Kreis Ostholstein, entlang der Landesentwicklungsachse Hamburg Kopenhagen. Bei dieser Ausweisung findet die Insel Fehmarn Berücksichtigung. Im Konzept der egoh heißt es: Auf Fehmarn bestehen Überlegungen, für den Grenzhandel neue Flächen bereitzustellen. Der Scandlines-Portcenter soll mit m² Verkaufsfläche an Land verlagert werden. Darüber hinaus interessiert sich ein dänischer Investor für die Errichtung eines Scandinavien-Centers mit einer Verkaufsfläche von ca m². Für dieses Projekt könnte sich ein Standort an der im Zuge des Ausbaus der BAB 1 geplanten Anschluss-Stelle Todendorf eignen. Diese Abfahrt liegt voraussichtlich in etwa am Ausgang der Rampe für den Belt-Tunnel. Die Unterbringung des Grenzhandels an dieser Stelle könnte dazu beitragen, Verkehre im weiteren Verlauf der BAB 1 zu vermindern. Das Vorhaben könnte auch an der Abfahrt Burg errichtet werden. Für den Fährbahnhof/Fährhafen Puttgarden ist unabhängig von der Entscheidung über eine feste Belt- Querung ein neues Nutzungskonzept zu entwickeln und umzusetzen. Die Entwicklungsgesellschaft Ostholstein (EGOH) hat zusammen mit dem Planungsbüro Ostholstein (PLOH) hierzu bereits ein Konzept erarbeitet und der Stadt Fehmarn vorgestellt, welches auf dem Standort ein Logistik-Zentrum vorsieht. Die Nachnutzung dieses Standorts trägt darüber hinaus den Anforderungen an eine nachhaltige Stadtentwicklung Rechnung, da Eingriffe in die freie Landschaft minimiert werden. Die Fläche liegt im Schwerpunkt- und Ordnungsraum für Tourismus und Erholung. Zu benachbarter Wohnbebauung sind Vorkehrungen zur Wahrung gesunder Wohnverhältnisse zu treffen (Abstand, Schutzmaßnahmen). 2.4 Flächennutzungsplan Der Flächennutzungsplan der Stadt Fehmarn ist nach Genehmigung durch das Innenministerium seit dem 26. Juli 2013 rechtswirksam. Zum Thema Wirtschaft und Gewerbe fand eine Beschreibung der Bestandssituation statt, eine Beschreibung des Arbeitsmarktes Fehmarn mit den Pendlerbewegungen Seite 6 von 19

9 von und zur Insel und es wurden Aussagen getroffen zur Entwicklung des örtlichen und des überörtlichen Bedarfs von Gewerbeflächen. Die größten Gewerbeflächen gibt es im Unterzentrum Burg/ Burgstaaken mit einer Fläche von ca. 32,27 ha. Weitere kleinere Flächen finden sich in Petersdorf, Landkirchen, Lemkenhafen, Orth und Bannesdorf. Die Gewerbeflächen in Burg/Burgstaaken versorgen eindeutig die gesamte Insel, die anderen Flächen sind überwiegend aus der jeweils örtlichen Situation entstanden, wenn ein ortsansässiger Betrieb sich vergrößern und/oder Bewohner des Ortes einen neuen Betrieb im Ort gründen wollten. Für die Entwicklung des örtlichen Bedarfs sollten für den FNP-Zeitraum ca. 5 ha zur Verfügung gestellt werden. Gewerbegebiete von übergeordneter Bedeutung sind, gemäß Landesentwicklungsplan, in den Regionalplänen festzulegen. Durch den neuen Landesentwicklungsplan ergibt sich die Notwendigkeit zur Anpassung des Regionalplans. Für den FNP-Zeitraum sollten für den überörtlichen Bedarf gewerbliche Bauflächen in einer Größenordnung von bis zu 50 ha planerisch vorbereitet werden. Dazu ist die Möglichkeit der Umnutzung von Teilflächen des Fährhafens Puttgarden zu prüfen. Das Bauflächenpotenzial gemäß Darstellungen des F-Planes für Gewerbe beträgt insgesamt 43,15 ha. Im Exkurs zum Flächennutzungsplan ist ein kurzes Entwicklungskonzept zur festen Beltquerung formuliert worden. In Punkto Arbeitsplätze und Gewerbe sieht Fehmarn folgende Planungsansätze und Maßnahmen: Erhalt und Förderung des Hafens Puttgarden auch nach Fertigstellung der Beltquerung, um Teile der vorhandenen Arbeitsplätze zu sichern. Teilweise Umnutzung der heute vorhandenen Bahn- / Hafenflächen zu Gewerbeflächen. Zwischennutzung als Lager-/ Montierflächen für den Tunnelbau. Errichtung eines überregional bedeutsamen Gewerbegebietes für Logistikbetriebe etc. im Umgebungsbereich der Abfahrten Puttgarden und Burg mit maximaler Förderung der Grundstückserwerbs- und Erschließungskosten durch Bund und Land. Errichtung eines besonderen Gewerbegebietes für skandinavienbezogenen Einzelhandel etc. am Ortseingang von Burg. Finanzielle Unterstützung von Bund und Land. Erarbeitung einer wissenschaftlichen Untersuchung zu den Entwicklungschancen auf Fehmarn zur Schaffung qualifizierter Dauerarbeits- und Ausbildungsplätze, Finanzierung durch Bund/Land. Schaffung von Einrichtungen auf Fehmarn zur Kompensation der wegfallenden Arbeitsplätze, z. B. Forschungseinrichtungen bezüglich der Meeresökologie hinsichtlich der sich verändernden Strömungsverhältnisse und Salzgehalte der Ostsee. Umschulungen, Weiterbildung der heimischen Arbeitnehmer auf die Anforderungen der Wirtschaft der benachbarten skandinavischen Länder. Seite 7 von 19

10 2.5 Einzelhandel Das vorliegende Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Fehmarn stammt aus dem Jahre Es soll als fundierte Bewertungsgrundlage für aktuelle Planvorhaben dienen und mögliche Entwicklungsperspektiven und erforderliche Handlungsnotwendigkeiten aufzeigen. Insbesondere dient es als Hilfestellung bei stadtentwicklungspolitischen Grundsatzentscheidungen und bei der Einschätzung möglicher Auswirkungen einzelner Standortentscheidungen auf die Fehmaraner Versorgungsstruktur. Als Ergebnis des Konzeptes wurden drei Grundsätze für die zukünftige Einzelhandels- und Zentrenentwicklung für Fehmarn formuliert. 1. Großflächige Einzelhandelbetriebe mit nahversorgungsrelevanten Hauptsortimenten sind zukünftig nur noch im Hauptgeschäftsbereich der Burger Innenstadt zulässig. Nicht großflächige Einzelhandelsbetriebe mit nahversorgungsrelevanten Hauptsortimenten sollen vorrangig in der Burger Innenstadt sowie ausnahmsweise zur wohnortnahen Grundversorgung in den Siedlungsbereichen zulässig sein. 2. Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevanten Hauptsortimenten (ohne nahversorgungsrelevante Sortimente) sind zukünftig nur noch im Hauptgeschäftsbereich der Burger Innenstadt zulässig. 3. Einzelhandelsbetriebe mit nicht-zentrenrelevanten Hauptsortimenten werden zukünftig vorrangig im Hauptgeschäftsbereich der Burger Innenstadt und an dem dafür vorgesehenen Sonderstandort Landkirchener Weg angesiedelt Die Verkaufsfläche der Einzelhandelseinrichtungen zur Nahversorgung deckt den Bedarf der fehmarnschen Bevölkerung, wobei die zusätzliche Nachfrage durch den Tourismus bereits berücksichtigt wurde. 2.6 Grenzhandel Per Definition der landesplanerischen Leitlinien zur weiteren Entwicklung des Grenzhandels in Schleswig-Holstein aus dem Jahre 2004, wird unter Grenzhandel regelmäßig der grenznahe, stationäre Einzelhandel mit Waren verstanden, die aufgrund eines signifikanten Preisgefälles zu dem benachbarten skandinavischen Ländern für ausländische Kunden besonders attraktiv sind und in entsprechender Intensität in den grenznahen Regionen der Kreise Nordfriesland, Schleswig-Flensburg, der Stadt Flensburg und dem Kreis Ostholstein nachgefragt werden. Grenzhandelssortimente und Angebote richten sich an den spezifischen Nachfragen der überwiegend skandinavischen Kunden aus. Gemäß den landesplanerischen Leitlinien werden als klassische Grenzhandelssortimente Nahrungs- und Genussmittel wie Zigaretten/Tabak, alkoholische Getränke und Süßwaren gezählt, hinzu kommen Reisebedarf und als Randsortiment Drogerie- und Kosmetikartikel. Seite 8 von 19

11 Der Grenzhandel stellt eine Sonderform des Einzelhandels dar und unterliegt den gleichen rechtlichen Rahmenbedingungen wie Vorhaben für Einzelhandelsansiedlungen oder erweiterungen. Die Stadt Fehmarn hat im Jahre 2005/2006 ein Grenzhandelskonzept mit Bestandsaufnahme und Entwicklungstendenzen zum Grenzhandel erarbeitet. Dieses mit der Politik abgestimmte Konzept befürwortet die Weiterentwicklung der Grenzhandelsmärkte auf der Insel Fehmarn, wobei eine Erweiterung folgenden Bedingungen unterliegt: 1. Grenzhandelmärkte dürfen ausschließlich im Gewerbegebiet Landkirchener Weg und unter der Bedingung eines schwimmenden Marktes auch im Hafen Puttgarden angesiedelt werden. 2. Ihre Verkaufsfläche darf je Markt m² nicht überschreiten. 3. Ein Verkauf darf nur im Markt stattfinden, Verkauf aus Lagern an entlegenen Standorten müssen untersagt werden, Abholungen der Waren an Lagerstandorten sind gestattet. 4. Insgesamt sollte die Summe aller Märkte auf Fehmarn eine VK von m² nicht überschreiten, da sonst eine Unverträglichkeit eintritt. Dieser Wert darf aus Gründen von Erweiterungsplanungen oder anderen Gründen nur in Absprache mit der Stadt Fehmarn um 10 % überschritten werden. Somit ist eine maximale VK von m² möglich. 5. Die Märkte dürfen ausschließlich grenzhandelstypische Waren anbieten. Convenience goods und Elektronikartikel und zubehör ( Weiße Ware ) sollten pro Markt auf 50m² VK begrenzt werden, um eine Verquickung / Konkurrenz mit dem klassischen Einzelhandel auszuschließen. 6. Die Preisgestaltung der Waren ist im Mittel höher anzusetzen, als bei ortsüblichen Einzelhändlern. 7. Ebenfalls werden innenstadtrelevante Sortimente ausgeschlossen 8. Es ist ein Erschließungs- und Verkehrskonzept darzulegen. 9. Die Orientierung sollte in Richtung E 47 liegen, d.h. ein Markt sollte nicht in Richtung Stadt Burg, sondern näher an der Haupttransitachse E 47 orientiert sein oder sich in dem bereits erschlossenen Gewerbegebiet befinden. Die unter Pkt. 4 festgelegte Verkaufsflächengröße ist bereits ausgeschöpft. Aktuelle fernmündliche Gespräche mit der Landesplanung zum Thema Grenzhandelsentwicklung zeigen, dass eine Überarbeitung der Landesplanerischen Leitlinien aus dem Jahre 2004 für notwendig erachtet wird, jedoch erst im Rahmen der Überarbeitung des Regionalplanes erfolgt. Sollten Kommunen weitere Grenzhandelsentwicklungen vorsehen, so sind diese mit den entsprechenden Entwicklungen in den Nachbargemeinden (Heiligenhafen) abzustimmen. Seite 9 von 19

12 Der Stadt liegen mehrere Anfragen von Grenzhändlern zur Erweiterung bestehender Betriebe und zur Ansiedlung neuer Betriebe vor. In einer Gesprächsrunde mit den Grenzhändlern brachten diese vermehrt den Wunsch vor, versuchsweise neue Warengruppen anzubieten und die Verkaufsfläche pro Markt zu erhöhen. Dabei sollen weiterhin die Bedingungen aus dem Grenzhandelskonzept eingehalten werden. Für Fehmarn ist es wichtig, dass eine mögliche weiterführende Grenzhandelsentwicklung mit den Grundsätzen der Einzelhandels- und Zentrenentwicklung korrespondiert. Die vorhandenen Grenzhandelsmärkte werden fast ausschließlich von Skandinaviern aufgesucht. Aufgrund des, auf den skandinavischen Kunden, ausgerichteten Warenangebotes und des höheren Preisniveaus ist ein Einkauf für deutsche Kunden unattraktiv. Es ist zu beobachten, dass skandinavische Kunden nicht nur die Grenzhandelsmärkte ansteuern, sondern auch die Supermärkte und Discounter der Insel für ihre Einkäufe nutzen. Weiterhin sind gerade in der Nebensaison vermehrt Skandinavier in der Innenstadt von Burg anzutreffen, um hier weitere Einkäufe zu tätigen oder die örtliche Gastronomie aufzusuchen. Somit kann nach knapp 10 Jahren Ansiedlung der Grenzhandelsmärkte festgestellt werden, dass das Unterzentrum Burg von der Ansiedlung wirtschaftlich profitiert hat. 3 Heutige Situation 3.1 Vorhandene Gewerbestandorte Die größten Gewerbeflächen gibt es im Unterzenrum Burg am Landkirchener Weg und in Burgstaaken mit insgesamt ca. 32,27 ha. Weitere kleinere Flächen finden sich in Petersdorf, Landkirchen, Lemkenhafen und Bannesdorf. In den o. g. Gewerbegebieten gibt es, bis auf die Erweiterung nördlich vom Landkirchener Weg (B- Plan Nr. 88, Severitenkamp) und Restflächen in Petersdorf, keinerlei Reserveflächen für gewerbliche Ansiedlungen. Im Severitenkamp steht eine Fläche von ca. 4,1 ha insgesamt zur Verfügung. Ca. 2,64 ha sind bereits veräußert, bzw. es gibt konkrete Kaufangebote, so dass noch ca. 1,48 ha Gewerbefläche zur Verfügung stehen. (Stand Juli 2013) Mit der Aufstellung des Flächennutzungsplanes wurden im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung Gewerbeflächen dargestellt. Seite 10 von 19

13 0,70 ha G im Süden von Petersdorf, an die landwirtschaftliche Genossenschaft angrenzend 0,85 ha im Süden von Bannesdorf zur Erweiterung eines bestehenden Betriebes 3,30 ha im Nordwesten von Landkirchen an die landwirtschaftliche Genossenschaft angrenzend Seite 11 von 19

14 1,05 ha im Norden von Burg an die landwirtschaftliche Genossenschaft angrenzend 24,06 ha im Nordwesten von Burg zur Erweiterung des Gewerbestandortes Landkirchener Weg Seite 12 von 19

15 Weiterhin sind noch drei Mischgebiete (10,01 ha) und ein Sondergebiet (1,88 ha) in Burgstaaken ausgewiesen, die in eingeschränktem Maße auch Gewerbebetrieben zur Verfügung stehen. Für die oben dargestellten Potentiale aus dem Flächennutzungsplan ist die Aufstellung von konkretisierenden Bebauungsplänen notwendig, um die Gewerbeflächen erschließen und belegen zu können. 3.2 Art und Verteilung der Gewerbenutzung in den vorhandenen Gewerbegebieten Die Gewerbeflächen in Burg versorgen eindeutig die gesamte Insel. Die Gewerbeflächen in Burgstaaken und auch in Lemkenhafen sind überwiegend maritim geprägt. Diese Flächen und auch die Flächen in Petersdorf, Landkirchen und Bannesdorf sind aus der jeweiligen örtlichen Situation entstanden, wenn ein ortsansässiger Betrieb sich vergrößern und/oder Bewohner des Ortes einen neuen Betrieb gründen wollte oder landwirtschaftliche Genossenschaften entstanden. Das vorhandene Gewerbegebiet im Nordwesten von Burg, das Gebiet im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 60 westlich der Bahntrasse und das Gebiet südlich an den Landkirchener Weg angrenzend, weist einen Mix aus Einzelhandelsbetrieben, typischem Gewerbe mit Handwerksbetrieben und Lagerhallen, sowie Dienstleistungsbetrieben auf. Der Anteil an Einzelhandelsbetrieben beträgt in etwa 40 %, wobei davon ca. 15 % dem Grenzhandel und die verbleibenden 25 % dem sonstigen Einzelhandel zuzurechnen sind. In der nördlichen Erweiterung des Gewerbegebietes, B-Plangebiet Nr. 88, Severietenkamp, ist der Grenzhandel komplett ausgeschlossen. Seite 13 von 19

16 Die Festsetzungen zum Einzelhandel lassen nur einen Handel mit nicht innenstadtrelevanten Sortimenten zu. Seite 14 von 19

17 4 Entwicklung von überörtlichen Bedarf Gewerbeflächen für den örtlichen und den Wie unter Punkt 3.1 beschrieben stehen der Stadt Fehmarn aktuell 1,48 ha im Gewerbegebiet Severitenkamp zur Verfügung. Im Rahmen der vorbereiteten Bauleitplanung sind im Flächennutzungsplan für die gesamte Insel Fehmarn 43,15 ha Gewerbefläche ausgewiesen. Von diesen Ausweisungen ist für die Fläche in Bannesdorf (0,85 ha) und für die Fläche in Burg Nord-West (ca. 20 ha) ein Aufstellungsbeschluss für die verbindliche Bauleitplanung gefasst worden. Im Vergleich dazu umfasst das bestehende Gewerbegebiet im Nordwesten von Burg, B-Plan Nr. 60 westlich der Bahntrasse und das Gebiet südlich Landkirchener Weg eine Fläche von ca. 30 ha. Die Ermittlung des Bedarfs an Gewerbeflächen für den örtlichen Bedarf beträgt für den FNP-Zeitraum 5 ha. Für den überörtlichen Bedarf wurden für den FNP Zeitraum somit 38,15 ha ermittelt. Die räumliche Festlegung der Gewerbeflächen im FNP-Zeitraum sieht die Erweiterung bestehender kleiner Gewerbegebiete in den Landgemeinden vor und die Erweiterung des Gewerbegebietes im Nordwesten von Burg, am Ortseingang. Diese Flächen umfassen insgesamt eine Größe von 43,15 ha. Hinzu kommen im Exkurs zum Flächennutzungsplan ein überregional bedeutsames Gewerbegebiet im Bereich des Fährhafens Puttgarden, sowie Suchräume für Logistik und Gewerbe jeweils an den Abfahrten Puttgarden/Todendorf und Burg/Landkirchen. Hierfür könnten nochmals 20 bis 30 ha in Seite 15 von 19

18 Anspruch genommen werden. In der Bauphase der festen Fehmarnbeltquerung wird noch eine temporäre Gewerbefläche entstehen, zur Versorgung der Baustelle. Abb. Forderungen der Stadt Fehmarn zur Festen Fehmarnbeltquerung (Inhalt Flächennutzungsplan) 5 Zusammenfassende Zielrichtung für die Entwicklung von Gewerbeflächen Gemäß den Rahmenbedingungen aus den übergeordneten und den örtlichen Planungsgrundlagen ergeben sich für die künftige Entwicklung von Gewerbeflächen für die Stadt Fehmarn folgende wichtige Restriktionen: Landesentwicklungsplan Ausweisung von Gewerbeflächen für den örtlichen Bedarf unter Beachtung von sparsamen Umgang mit Grund und Boden, räumlich und funktional sinnvoll den Wohnbauflächen zuordnen und exponierte Standorte qualitativ hochwertig gestalten. Überregionale Gewerbegebiete benötigen eine gute verkehrliche Anbindung, eine ökologische Verträglichkeit und die Einbeziehung des zentralen Ortes unter Berücksichtigung seiner weiteren Funktionsfähigkeit. Einzelhandelsbetriebe sind an den örtlichen Bedarf aus zu richten und die sukzessive Ansiedlung von Einzelhandelsagglomerationen in Gewerbegebieten ist durch Festsetzungen in der Bauleitplanung auszuschließen. Seite 16 von 19

19 Regionalplan Gewerbegebiete von überregionaler Bedeutung sind im Regionalplan festzulegen. Flächennutzungsplan Örtlicher Bedarf für den FNP-Zeitraum ca. 5 ha. Gesamtbedarf örtlich und überörtlich ca. 43 ha. Entwicklungskonzept zur festen Beltquerung sieht Umnutzung der Bahn- und Hafenflächen in Puttgarden zu Gewerbeflächen vor, die Errichtung eines überregional bedeutsamen Gewerbegebietes für Logistik usw. im Umgebungsbereich der Abfahrten Puttgarden und Burg und die Errichtung eines besonderen Gewerbegebietes für Skandinavien bezogenen Einzelhandel. Einzelhandel In Gewerbegebieten nur Einzelhandel mit nicht-zentrenrelevanten Hauptsortimenten zulassen. Zukünftig großflächige Einzelhandelsbetriebe mit nahversorgungsrelevanten Hauptsortimenten und Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevanten Hauptsortimenten vorrangig im Hauptgeschäftsbereich der Burger Innenstadt ansiedeln. Grenzhandel Weitere Entwicklungen zum Grenzhandel bedürfen einer Abstimmung mit den Nachbargemeinden. Entwicklung des Grenzhandels in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Einzelhandels- und Zentrenentwicklung und Fortführung des positiven Nebeneffektes für die Burger Innenstadt 6 Ausblick Bei der Entwicklung von Gewerbeflächen für die Stadt Fehmarn ist zwischen einer Ausweisung für den örtlichen und den überörtlichen Bedarf zu unterscheiden. 6.1 Überregionale Gewerbegebiete Eingedenk der Ausführungen im Flächennutzungsplan für die Ausweisung eines überregional bedeutenden Gewerbegebietes unter Berücksichtigung einer festen Beltquerung, und gemäß der Seite 17 von 19

20 Überlegungen der egoh zur Ausweisung eines solchen Gebietes entlang der Landesentwicklungsachse Hamburg Kopenhagen, sollte der Suchraum für Logistik und Gewerbe im Bereich Puttgarden Todendorf liegen. Hier könnte ein Gewerbegebiet entstehen für Logistikbetriebe mit Anbindung an Hafen, Schiene und Straße. Dabei sollte prioritär berücksichtigt werden, dass die Hafen- und Bahnanlagen einer Nachnutzung zugeführt werden. Je nach der erfolgten verkehrlichen Anbindung des Fährhafens und des Bahnhofes Puttgarden mit Errichtung und Inbetriebnahme der festen Fehmarnbeltquerung ist zur besseren Erreichbarkeit über die Verlagerung des Portcenters ggf. an die Anschlussstelle Todendorf nachzudenken. Das Hinzutreten weiterer Betriebe sollte angesichts der bis zur Inbetriebnahme der Festen Fehmarnbeltquerung eingetretenen Wirtschaftsentwicklung abhängig gemacht werden. Während der Bauphase zur Errichtung der festen Fehmarnbeltquerung wird am Tunnelportal eine temporäre Gewerbefläche entstehen. Inwieweit für diese Fläche nach Fertigstellung des Bauwerkes eine Nachnutzung erfolgen kann ist zu gegebener Zeit zu entscheiden. 6.2 Regionale Gewerbegebiete Eine Ausweisung an Gewerbeflächen zur Deckung des örtlichen Bedarfs kann mit der Ausweisung von ca. 20 ha im Nordwesten von Burg vollständig befriedigt werden. Das Areal ist eingebettet durch das bestehende Gewerbegebiet (B-Plan Nr. 60 und B-Plan Nr. 88) im Osten und die B 207 bzw. die Bahnanlagen im Westen und Norden sowie die Landesstraße 217 im Süden. Es bildet somit eine geschlossene Einheit, so dass die Gesamtplanung hier sinnvoll erscheint. Neben dem Bedarf an regionalen Gewerbeflächen kann hier auch die Flächennachfrage für Handel und ebenfalls für den Grenzhandel befriedigt werden. Hierfür steht eine angemessene Flächengröße zur Verfügung.. Dabei bedarf es sowohl für den (Einzel)handel als auch für den Grenzhandel konkreter Festlegungen im Rahmen der Bauleitplanung, um die Struktur der Burger Innenstadt nachhaltig zu sichern. Die Grenzen im Rahmen des Kongruenzgebotes sollten mit der Landesplanung erörtert werden. Für die Ausweisung eines besonderen Gewerbestandortes für Skandinavien bezogenen Einzelhandel (Grenzhandel) eignet sich der Ortseingang von Burg. Hier ist gemäß den Vorgaben des LEP die Einbeziehung des zentralen Ortes gegeben. Mit Aufweitung des Warenangebotes können mehr Skandinavier angesprochen werden. Dabei ist das Warensortiment so zu gestalten, dass die heimischen Kunden nicht angesprochen werden und die Funktionsfähigkeit der Burger Innenstadt nicht beeinträchtigt wird. Gezielte Hinweise und Informationen zur Burger Innenstadt sollten eine Win- Win-Situation bewirken. Der Erlebniseinkauf für die skandinavischen Kunden mit Nutzung der Gastronomie und auch einiger Dienstleistungen in der Burger Innenstadt könnte gefördert werden. Ein derartiges Skandinaviencenter bedarf an diesem exponierten Standort am Ortseingang von Burg einer architektonisch hochwertigen Gestaltung. Ebenso ist der Ortsrand als welcome point attraktiv zu gestalten. Seite 18 von 19

21 Die Entwicklungen zum Skandinavien bezogenen Einzelhandel bedürfen einer Abstimmung mit der Landesplanung hinsichtlich der Verkaufsflächenentwicklung und des Warenangebotes. Dabei sollten die Erfahrungen aus der Region Flensburg/ Süddänemark mit eingebracht werden. Seite 19 von 19

Präambel. Teil B Text

Präambel. Teil B Text Präambel Aufgrund des 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) einschließlich aller rechtsgültigen Änderungen wird nach Beschlussfassung durch die Bürgerschaft vom

Mehr

Begründung zum Bebauungsplan Ka-37 Poststraße/Feldstraße

Begründung zum Bebauungsplan Ka-37 Poststraße/Feldstraße zum Bebauungsplan Ka-37 Poststraße/Feldstraße Der Bürgermeister -Fachbereich Stadtplanung- Nettetal, INHALT: 1. Anlass sowie Ziel und Zweck der Planung 3 2. Planerische Ausgangssituation und Rahmenbedingungen

Mehr

Baunutzungsverordnung

Baunutzungsverordnung - 52 Anlage 5 Baunutzungsverordnung Erster Abschnitt. Art der baulichen Nutzung 1 Allgemeine Vorschriften für Bauflächen und Baugebiete (1) Im Flächennutzungsplan können die für die Bebauung vorgesehenen

Mehr

Schleswig-Holstein Der echte Norden

Schleswig-Holstein Der echte Norden Schleswig-Holstein Der echte Norden Gewerbeflächenentwicklung im landesplanerischen Kontext Gewerbeflächenentwicklungskonzept für den Planungsraum II Abschlussveranstaltung am 13.11.2015 in Kiel Raumordnungspläne

Mehr

Markt Sulzbach a. Main. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans. Grüne Lunge. Begründung gemäß 9 Abs. 8 Baugesetzbuch

Markt Sulzbach a. Main. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans. Grüne Lunge. Begründung gemäß 9 Abs. 8 Baugesetzbuch Markt Sulzbach a. Main Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans Grüne Lunge Begründung gemäß 9 Abs. 8 Baugesetzbuch Planverfasser Stand 01.03.2016 STADTPLANUNG ENERGIEBERATUNG Mühlstraße 43 63741

Mehr

Stadt Bitterfeld-Wolfen

Stadt Bitterfeld-Wolfen Stadt Bitterfeld-Wolfen des Bebauungsplanes TH 1.1 Gewerbegebiet nördlich Thalheimer Straße Teil B - Textliche Festsetzungen September 2018 Erläuterungen zur 2. Änderung 1. Die textlichen Festsetzungen

Mehr

Bebauungsplan Gewerbegebiet Kreidler-Süd - Erweiterung

Bebauungsplan Gewerbegebiet Kreidler-Süd - Erweiterung Bebauungsplan Gewerbegebiet Kreidler-Süd - Erweiterung Planbereich 20 Begründung Entwurf - Aufstellungsbeschluss - STADTPLANUNGSAMT, 03.07.2012 Entwurf zum Aufstellungsbeschluss Begründung zum Bebauungsplan

Mehr

MARKT MERING SATZUNG 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 55 GEWERBEGEBIET SÜDLICH DER B2. ENTWURF Fassung vom

MARKT MERING SATZUNG 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 55 GEWERBEGEBIET SÜDLICH DER B2. ENTWURF Fassung vom MARKT MERING 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 55 GEWERBEGEBIET SÜDLICH DER B2 SATZUNG Fassung vom 04.05.2017 VERFASSER: BÜRO OPLA SCHAEZLERSTRASSE 38 86152 AUGSBURG Tel: +0049-821-1598750 Mail: info@opla-augsburg.de

Mehr

Teil B Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan G Steuerung des Einzelhandels im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Marzahn

Teil B Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan G Steuerung des Einzelhandels im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Marzahn Seite 1 von 16 Teil B Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan 10-81 G Steuerung des Einzelhandels im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Marzahn Fassung vom 01.02.2016 I. Zulässigkeit von zentrenrelevanten

Mehr

Städtebaurecht. BauGB 34. Vorlesungsthema!

Städtebaurecht. BauGB 34. Vorlesungsthema! Vorlesungsthema! Städtebaurecht BauGB 34 Vorlesungsthema! Baugesetzbuch (BauGB) Baunutzungsverordnung (BauNVO) Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) Bauleitplanung! Teil 1 BauGB: Aufgabe

Mehr

Bebauungsplan. - Begründung - (Vorentwurf)

Bebauungsplan. - Begründung - (Vorentwurf) STADT PFORZHEIM Amt für Stadtplanung, Liegenschaften und Vermessung Bebauungsplan Wohnkaufhaus Kieselbronner Straße - Begründung - (Vorentwurf) Begründung mit örtlichen Bauvorschriften gemäß 9 (8) BauGB

Mehr

Ortsentwicklungs- und Tourismuskonzept der Gemeinde Schönberg Workshop Gewerbe

Ortsentwicklungs- und Tourismuskonzept der Gemeinde Schönberg Workshop Gewerbe Ortsentwicklungs- und Tourismuskonzept der Gemeinde Schönberg Workshop Gewerbe INHALTT: 1. Team/Projektgemeinschaft 2. Informationen zum Ortsentwicklungs- und Tourismuskonzept 3. Zielstellung und Methodik

Mehr

So ändern Sie einen Plan für eine vierspurige Autobahn in Fehmarn

So ändern Sie einen Plan für eine vierspurige Autobahn in Fehmarn S T A D T F E H M A R N Der Bürgermeister Vorlage Nr. BA 117-2015 Bau- und Umweltausschuss 27.01.2015 Beratungsgegenstand: Planänderung, zweite Auslegung für das Planfeststellungsverfahren zum vierstreifigen

Mehr

Bebauungsplan Nr. 121 Im heiligen Felde. 1. Änderung Vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB. Begründung gem. 9 Abs. 8 BauGB

Bebauungsplan Nr. 121 Im heiligen Felde. 1. Änderung Vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB. Begründung gem. 9 Abs. 8 BauGB Bebauungsplan Nr. 121 Im heiligen Felde 1. Änderung Vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB Begründung gem. 9 Abs. 8 BauGB Gliederung 1. Räumlicher Geltungsbereich der Planänderung... 2 2. Lage, Erschließung

Mehr

Gewährleistung einer verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung

Gewährleistung einer verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung Der Rat der Stadt Gummersbach hat in seiner Sitzung am 02. Dezember 2008 den Beschluss über ein Nahversorgungs- und Zentrenkonzept (zentrale Versorgungsbereiche) für die Gesamtstadt gefasst. Das vom Rat

Mehr

STADT OTTWEILER. TEILÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS für den Bereich Südlich der Auguste-Renoir-Straße PLANGEBIET. Kurzbegründung für das Scoping

STADT OTTWEILER. TEILÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS für den Bereich Südlich der Auguste-Renoir-Straße PLANGEBIET. Kurzbegründung für das Scoping STADT OTTWEILER TEILÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS für den Bereich Südlich der Auguste-Renoir-Straße Kurzbegründung für das Scoping PLANGEBIET Quelle: www.openstreetmap.de, ohne Maßstab, genordet Stand:

Mehr

öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 19. Mai 2015 Beratung Bebauungsplanentwurf zum geplanten Gewerbegebiet Bietingen

öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 19. Mai 2015 Beratung Bebauungsplanentwurf zum geplanten Gewerbegebiet Bietingen öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 19. Mai 2015 Beratung Bebauungsplanentwurf zum geplanten Gewerbegebiet Bietingen 1 2 Planungsstand Januar 2015 3 - Änderung Regionalplan Juni 2012 - Änderung Flächennutzungsplan

Mehr

Stadt Sachsenheim 3. Änderung des Flächennutzungsplans Erläuterungsbericht

Stadt Sachsenheim 3. Änderung des Flächennutzungsplans Erläuterungsbericht Stadt Sachsenheim 3. Änderung des Flächennutzungsplans 2006-2021 Erläuterungsbericht Bearbeiter/in: S. Hofmann Proj. Nr. 1827 Verfahrensablauf und Verfahrensvermerke Datum Aufstellungsbeschluss: ( 2 (1)

Mehr

Bebauungsplan. - Begründung - (Vorentwurf)

Bebauungsplan. - Begründung - (Vorentwurf) STADT PFORZHEIM Amt für Stadtplanung, Liegenschaften und Vermessung Bebauungsplan Interkommunales Gewerbegebiet Steinig - Begründung - (Vorentwurf) - 2 - Erläuterungen zur frühzeitigen Beteiligung der

Mehr

Schleswig-Holstein Der echte Norden

Schleswig-Holstein Der echte Norden Schleswig-Holstein Der echte Norden Fortschreibung / Neuaufstellung der Raumordnungspläne Gewerbeflächenentwicklungskonzept für den Planungsraum II Workshop am 06.07.2015 in Plön Raumordnungspläne Auftrag

Mehr

B e g r ü n d u n g. zum Bebauungsplan - Vorentwurf Nr. 5373/049 - Östlich Aachener Straße -

B e g r ü n d u n g. zum Bebauungsplan - Vorentwurf Nr. 5373/049 - Östlich Aachener Straße - Anlage zur Vorlage Nr. 61/82/2009 B e g r ü n d u n g zum Bebauungsplan - Vorentwurf Nr. 5373/049 - Östlich Aachener Straße - Stadtbezirk 3 Stadtteil Bilk 1. Örtliche Verhältnisse Das Plangebiet liegt

Mehr

Stadt Kaltenkirchen Kreis Segeberg Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 2 Krauser Baum

Stadt Kaltenkirchen Kreis Segeberg Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 2 Krauser Baum Stadt Kaltenkirchen Kreis Segeberg Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 2 Krauser Baum Begründung mit Umweltbericht Auftraggeberin Stadt Kaltenkirchen Holstenstraße 14 24568 Kaltenkirchen Bearbeiter Dipl.-Ing.

Mehr

Aufstellung eines Bebauungsplans "Sondergebiet Handel Ziegelstraße"

Aufstellung eines Bebauungsplans Sondergebiet Handel Ziegelstraße Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache Nr. 034/FB4/2015/1 Beratungsfolge Termin Behandlung Stadtausschuss 16.03.2015 nicht öffentlich Bauausschuss 13.04.2015 nicht öffentlich Stadtrat der Großen Kreisstadt

Mehr

90. Änderung des Flächennutzungsplanes Ambulanter Kinder- und Jugendhospizdienst Marienhölzung

90. Änderung des Flächennutzungsplanes Ambulanter Kinder- und Jugendhospizdienst Marienhölzung Vorentwurf der Begründung 90. Änderung des Flächennutzungsplanes Ambulanter Kinder- und Jugendhospizdienst Marienhölzung Fassung für die frühzeitige Beteiligung der Behörden sowie der sonstigen Träger

Mehr

Landesentwicklungsplan NRW Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel

Landesentwicklungsplan NRW Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel Landesentwicklungsplan NRW Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel Ausgangslage und Verfahren Alexandra Renz Alexandra.Renz@stk.nrw.de 0211/837-1251 Aktueller Stand: Entwurf Heike Jaehrling Heike.Jaehrling@stk.nrw.de

Mehr

BEBAUUNGSPLAN NR. 87 DER STADT FEHMARN

BEBAUUNGSPLAN NR. 87 DER STADT FEHMARN .2011 BEBAUUNGSPLAN NR. 87 DER STADT FEHMARN FÜR DAS GEBIET DER HOCHFELDER MÜHLE ZWISCHEN DER LANDESSTRASSE 217 UND DER BUNDESSTRASSE 207 NÖRDLICH VON STRUKKAMP, WESTLICH VON BLIESCHENDORF ZUSAMMENFASSENDE

Mehr

Begründung nach 9 Abs. 8 BauGB

Begründung nach 9 Abs. 8 BauGB Große Kreisstadt Eichstätt 2. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Begründung nach 9 Abs. 8 BauGB Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Eichstätt... (Steppberger, A.) Planverfasser: Wolfgang

Mehr

Beratung im StUWi Drucksache Nr. 102/2017

Beratung im StUWi Drucksache Nr. 102/2017 Fachbereich : 3.1 Aktenzeichen : F3.1.9 Pu Datum : 16.06.2017 Vorlage der Verwaltung Beratung im StUWi Drucksache 102/2017 Hauptausschuss Rat der Stadt öffentliche Sitzung nichtöffentl. Sitzung Betreff:

Mehr

Bebauungsplan. Auf Haardt

Bebauungsplan. Auf Haardt Gemeinde Mettlach Bebauungsplan Auf Haardt 1. Änderung Begründung ENTWURF Saarbrücken November 2016 1 1. Anlass und Ziel der Planung Durch die 1. Änderung des Bebauungsplans Auf Haardt soll im Gebiet ansässigen

Mehr

Stadt Wunstorf. Bebauungsplan Nr Gewerbegebiet Industriestraße 2. Änderung WUNSTORF. Region Hannover. OS Wunstorf. Vereinfachtes Verfahren

Stadt Wunstorf. Bebauungsplan Nr Gewerbegebiet Industriestraße 2. Änderung WUNSTORF. Region Hannover. OS Wunstorf. Vereinfachtes Verfahren Stadt Wunstorf Abschrift Region Hannover OS Wunstorf Bebauungsplan Nr. 1-83 Gewerbegebiet Industriestraße 2. Änderung Vereinfachtes Verfahren Begründung WUNSTORF Begründung zum Bebauungsplanentwurf Nr.

Mehr

Vorhaben bezogener Bebauungsplan / Örtliche Bauvorschriften. VEP Bau-und Gartenmarkt an der Wurzacher Straße/Zeppelinstraße,

Vorhaben bezogener Bebauungsplan / Örtliche Bauvorschriften. VEP Bau-und Gartenmarkt an der Wurzacher Straße/Zeppelinstraße, Vorhaben bezogener Bebauungsplan / Örtliche Bauvorschriften Bau- und Gartenmarkt an der Wurzacher Straße/Zeppelinstraße Begründung ABSCHRIFT zum Satzungsbeschluß vom 10.12.2007 Beauftragt durch: Fa. Ballenmoos

Mehr

Erläuterungsbericht. zum Bebauungsplan - Grüner Weg/Krefelder Straße -

Erläuterungsbericht. zum Bebauungsplan - Grüner Weg/Krefelder Straße - FB Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Der Oberbürgermeister Erläuterungsbericht zum Bebauungsplan - Grüner Weg/Krefelder Straße - im Stadtbezirk Aachen-Mitte für den Bereich Krefelder Straße, Prager

Mehr

Gemeinde Schwaig b.nbg.

Gemeinde Schwaig b.nbg. Gemeinde Schwaig b.nbg. 1. Änderung Bebauungsplan "Fachmarktzentrum Schwaig" Begründung zum Entwurf vom 27.05.2014 Bearbeitung: Guido Bauernschmitt, Landschaftsarchitekt und Stadtplaner SRL TEAM 4 landschafts

Mehr

Aktuelle rechtliche Rahmenbedingungen zur Nahversorgung

Aktuelle rechtliche Rahmenbedingungen zur Nahversorgung Aktuelle rechtliche Rahmenbedingungen zur Nahversorgung 3. NRW-Nahversorgungstag Handelsverband Nordrhein-Westfalen und Einzelhandelsverband Westfalen-Münsterland am 12. Februar 2014 in Hamm Folie 1 Gliederung

Mehr

Gemeinde Igling. 2. Änderung des Bebauungsplanes. Gewerbegebiet an der LL 22. Begründung. Fassung vom 14. Juni 2016

Gemeinde Igling. 2. Änderung des Bebauungsplanes. Gewerbegebiet an der LL 22. Begründung. Fassung vom 14. Juni 2016 Gemeinde Igling 2. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet an der LL 22 Begründung Fassung vom 14. Juni 2016 Verfasser: Ingenieurbüro Vogg Alemannenstraße 35 86845 Großaitingen 1 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Regionales Einzelhandelskonzept für das östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche REHK

Regionales Einzelhandelskonzept für das östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche REHK Regionales Einzelhandelskonzept für das östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche REHK Thomas Berger Seite 1 Gliederung I Das REHK Östliches Ruhrgebiet a) Daten und Fakten b) Inhalt c) Perspektiven

Mehr

Siedlungsfläche Wohnen und Mischgebiet angrenzend Straße für großräumigen Verkehr

Siedlungsfläche Wohnen und Mischgebiet angrenzend Straße für großräumigen Verkehr Bebauungsplan Südlich der Stuttgarter Straße 1. Bebauungsplan Südlich der Stuttgarter Straße 1.1. Allgemeiner Anlass In den Jahren 2016 und 2017 muss die Universitätsstadt Tübingen voraussichtlich bis

Mehr

vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Betriebshof Schladitzer Bucht

vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Betriebshof Schladitzer Bucht Anlass, Plangeltungsbereich und Beschreibung der Inhalte des vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Betriebshof Schladitzer Bucht (Vorhaben gemäß 12 BauGB) ----- frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Mehr

Bezirksamt Neukölln von Berlin Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Stadtplanung - Stapl b 6144 / XIV-71b / I / 8-84 / I-02

Bezirksamt Neukölln von Berlin Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Stadtplanung - Stapl b 6144 / XIV-71b / I / 8-84 / I-02 Bezirksamt Neukölln von Berlin - Fachbereich Stadtplanung - Stapl b 6144 / XIV-71b / I-02 6144 / 8-84 / I-02 BEZIRKSAMTSVORLAGE NR. 37 / 17 - zur Beschlussfassung - für die Sitzung am 28.2.2017 1. GEGENSTAND

Mehr

Zeichenerklärung. Gewerbliche Baufläche. Fläche für die Landwirtschaft

Zeichenerklärung. Gewerbliche Baufläche. Fläche für die Landwirtschaft Bisherige Darstellung Verfahrensvermerke Änderung des Flächennutzungsplans des Regionalverbandes Saarbrücken im Bereich Gewerbegebiet nördlich Flughafen Ensheim Landeshauptstadt Saarbrücken Stadtteil Ensheim

Mehr

Bebauungsplan M 312 Wilhelmring/Bahnstraße/Bergstraße, 1. Änderung. Entscheidungsbegründung

Bebauungsplan M 312 Wilhelmring/Bahnstraße/Bergstraße, 1. Änderung. Entscheidungsbegründung Bebauungsplan M 312 Wilhelmring/Bahnstraße/Bergstraße, 1. Änderung Entscheidungsbegründung Stand: 12.07..2007 Inhalt: 1 Erfordernis der Planaufstellung und allgemeine Ziele 1.1 Geltungsbereich/Lage des

Mehr

Vorlage Nr. BA Bau- und Umweltausschuss Stadtvertretung

Vorlage Nr. BA Bau- und Umweltausschuss Stadtvertretung STADT FEHMARN Der Bürgermeister Vorlage Nr. BA 188-2016 Bau- und Umweltausschuss 03.03.2016 Stadtvertretung 17.03.2016 Beratungsgegenstand: Konzept zur Entwicklung von Beherbergungsbetrieben auf der Insel

Mehr

Konzept zur Frühzeitigen Beteiligung

Konzept zur Frühzeitigen Beteiligung Stadt Celle Fachbereich Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt Fachdienst 60 Stadtentwicklungsplanung Konzept zur Frühzeitigen Beteiligung für die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 Wce Gewerbegebiet Am

Mehr

Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn

Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn geplante Bauflächen, Grünflächen, verkehrliche Anlagen Anlage 1 Stand 13.12.2012/18.06.2013 P 236 F-Plan Stadt Fehmarn 1. Bauflächenpotenzial gemäß Darstellungen des neuen

Mehr

Regionale Vorgaben zum Einzelhandel Voraussetzung für attraktive Innenstädte Erfahrungen aus der Region Stuttgart

Regionale Vorgaben zum Einzelhandel Voraussetzung für attraktive Innenstädte Erfahrungen aus der Region Stuttgart Regionale Vorgaben zum Einzelhandel Voraussetzung für attraktive Innenstädte Erfahrungen aus der Region Stuttgart Thomas Kiwitt Leitender Technischer Direktor Verband Region Stuttgart Region Stuttgart

Mehr

Gemeinde Sörup Der Bürgermeister

Gemeinde Sörup Der Bürgermeister Der Bürgermeister, Schleswiger Str. 3, 24966 Sörup Herrn Ministerpräsidenten des Landes Schleswig-Holstein - Staatskanzlei - Landesplanung Düstembrooker Weg 104 24105 Kiel Ansprechpartner: Bürgermeister

Mehr

BEGRÜNDUNG. gemäß 3 (1) BauGB gemäß 4 (1) BauGB. Stand der Planung

BEGRÜNDUNG. gemäß 3 (1) BauGB gemäß 4 (1) BauGB. Stand der Planung BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 3 (1) BauGB gemäß 4 (1) BauGB 20.6.2013 GEMEINDE BILSHAUSEN VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN NR. 21 IM ALTEN FELDE - NORD MIT TEILPLANAUFHEBUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR.

Mehr

Liste der Änderungen infolge der Abwägung der zum 1. Entwurf eingegangenen Stellungnahmen

Liste der Änderungen infolge der Abwägung der zum 1. Entwurf eingegangenen Stellungnahmen 2. Entwurf des Flächennutzungsplans der Stadt Hettstedt 1 Liste der Änderungen infolge der Abwägung der zum 1. Entwurf eingegangenen Stellungnahmen Hilfestellung für die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher

Mehr

Gemeinde Nusse Kreis Herzogtum Lauenburg

Gemeinde Nusse Kreis Herzogtum Lauenburg Kreis Herzogtum Lauenburg Gebiet: Östlich des vorhandenen Gewerbegebietes mit der Gemeindestraße 'Kurzenlanskoppel', südöstlich der Landesstraße 220, östlich angrenzend an den Bebauungsplan Nr. 10 Begründung

Mehr

EINZELHANDEL. in der BAULEITPLANUNG EINZELHANDEL UND STADTENTWICKLUNG. Frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. 3 Abs. 1 BauGB Haus der Jugend

EINZELHANDEL. in der BAULEITPLANUNG EINZELHANDEL UND STADTENTWICKLUNG. Frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. 3 Abs. 1 BauGB Haus der Jugend EINZELHANDEL in der BAULEITPLANUNG Frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. 3 Abs. 1 BauGB Haus der Jugend 21.03.2012 Gesetzliche Grundlagen 11 Abs. 3 der Baunutzungsverordnung - BauNVO - regelt die Zulässigkeit

Mehr

Kreisstadt Siegburg. 69. Änderung des Flächennutzungsplanes. Begründung gem. 5 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) Inhaltsverzeichnis: Teil A.

Kreisstadt Siegburg. 69. Änderung des Flächennutzungsplanes. Begründung gem. 5 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) Inhaltsverzeichnis: Teil A. Kreisstadt Siegburg 69. Änderung des Flächennutzungsplanes Grundstücksfläche am südwestlichen Rand des Gewerbegebietes Am Turm zwischen Baumarkt, der Gewerbeimmobilie Turm-Center und der Wohnbebauung entlang

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge. Begründung gem. 2 a BauGB. Entwurf. zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren)

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge. Begründung gem. 2 a BauGB. Entwurf. zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren) GEMEINDE CALDEN 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge Begründung gem. 2 a BauGB Entwurf zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren) 18. Februar 2016 Udenhäuser Straße 13 34393

Mehr

Stadt Kenzingen. 3. Änderung des Bebauungsplans Teilneufassung Balger Nord - Bereich Gewerbegebiet

Stadt Kenzingen. 3. Änderung des Bebauungsplans Teilneufassung Balger Nord - Bereich Gewerbegebiet Stadt Kenzingen 3. Änderung des Bebauungsplans Teilneufassung Balger Nord - Bereich Gewerbegebiet Satzung mit geänderten Bebauungsvorschriften Begründung Stand: 21.06.2018 Offenlage gemäß 3 (2) und 4 (2)

Mehr

Lernfeld 8 Bauprojekte entwickeln und begleiten

Lernfeld 8 Bauprojekte entwickeln und begleiten Lernfeld 8 Bauprojekte entwickeln und begleiten Lernfeld 8 Lernsituationen Keine Lernsituation in dieser Folge Lernfeld 8 Trainingsaufgaben Aufgabe 1: Baugebiete Ordnen Sie nachstehende Bezeichnungen für

Mehr

Wer entscheidet was? Wer ist wann und wie beteiligt?

Wer entscheidet was? Wer ist wann und wie beteiligt? Errichtung eines IKEA-Einrichtungshauses und Fachmarktzentrums in Memmingen Wer entscheidet was? Wer ist wann und wie beteiligt? Entscheidungen der Regierung von Schwaben Entscheidungen der Stadt MM (

Mehr

Stadt Wittlich. Landwirtschaftsfläche: ha. Eigentum Stadt: ca. 281 ha. 139 ha Ackerland 142 ha Grünland. Siedlungs- u.

Stadt Wittlich. Landwirtschaftsfläche: ha. Eigentum Stadt: ca. 281 ha. 139 ha Ackerland 142 ha Grünland. Siedlungs- u. Stadt Wittlich Gesamtareal: Landwirtschaftsfläche: 49,64 km² 21,10 km² 2.110 ha Eigentum Stadt: ca. 281 ha 139 ha Ackerland 142 ha Grünland Waldfläche: Wasserfläche: Siedlungs- u. Verkehrsfläche: Sonstige:

Mehr

GEMEINDE BREKLUM KREIS NORDFRIESLAND

GEMEINDE BREKLUM KREIS NORDFRIESLAND GEMEINDE BREKLUM KREIS NORDFRIESLAND BEBAUUNGSPLAN NR. 9, 1. ÄNDERUNG (Beschleunigtes Verfahren nach 13a BauGB) Verfahrensstand: 1. Auslegung (16.10. - 16.11.2017) - Stand: 27.09.2017 Aufgestellt: Inhaltsübersicht:

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr.8 der Stadt Fulda Gewerbegebiet Lehnerz November 2012

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr.8 der Stadt Fulda Gewerbegebiet Lehnerz November 2012 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr.8 der Stadt Fulda Gewerbegebiet Lehnerz November 2012 Teil A Begründung Teil B Umweltbericht Bearbeitung durch das Stadtplanungsamt der Stadt Fulda: Ulrike Schneider,

Mehr

Anlage 3 zur Vorlage 2015, Nr. 144

Anlage 3 zur Vorlage 2015, Nr. 144 Anlage 3 zur Vorlage 2015, Nr. 144 STADT OSTFILDERN KREIS ESSLINGEN BEBAUUNGSPLAN "OB DER HALDE EHEMALIGE SPORTFLÄCHE" GEMARKUNG SCHARNHAUSEN T E X T T E I L A. Rechtsgrundlagen dieses Bebauungsplans sind:

Mehr

BEGRÜNDUNG. zur 87. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Sankt Barbara-Haus

BEGRÜNDUNG. zur 87. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Sankt Barbara-Haus BEGRÜNDUNG zur 87. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Sankt Barbara-Haus 1 Inhalt: 1. Erforderlichkeit der Planung 2. Lage im Raum und räumlicher Geltungsbereich 3. Vorhandene Nutzung des

Mehr

22 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Dringliche Entscheidung gemäß 60 (1) GO NRW Bebauungsplan L396 Breitscheider Weg/Rehhecke -

22 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Dringliche Entscheidung gemäß 60 (1) GO NRW Bebauungsplan L396 Breitscheider Weg/Rehhecke - AMTSBLATT DER STADT RATINGEN HERAUSGEBER: DER BÜRGERMEISTER JAHRGANG: 12 NUMMER : 07 DATUM : 23.03.2016 INHALTSVERZEICHNIS Lfd. Nr. Bezeichnung 22 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Dringliche

Mehr

Beschreibung des Vorhabens. Gemeinde Bad Essen

Beschreibung des Vorhabens. Gemeinde Bad Essen Beschreibung des Vorhabens Beteiligung der Behörden gemäß 4 Abs. 1 BauGB Gemeinde Bad Essen Landkreis Osnabrück Bebauungsplan Nr. 48 B Maschweg Geschäftsstelle Osnabrück Am Schölerberg 6 Telefon: 0541/957

Mehr

B - 2 Anlage 4 Baulandreserven

B - 2 Anlage 4 Baulandreserven für die Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Bruchsal B - 2 Anlage 4 n Anlage 4 - n.doc für die Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Bruchsal Seite 1 Stadt Bruchsal Oberer Weiherberg, Nr. 28 11,1 ha Landwirtschaftliche

Mehr

BEBAUUNGSPLAN NR. 14 STOLZENAU - NORD 1. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLAN NR. 14 STOLZENAU - NORD 1. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG G E M E I N D E S T O L Z E N A U L A N D K R E I S N I E N B U R G / W E S E R BEBAUUNGSPLAN NR. 14 STOLZENAU - NORD 1. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG Landkreis Nienburg / Weser Baut Bauleitplanung September 2005

Mehr

Im Plangebiet selbst und in der direkten Umgebung sind keine Schutzgebiete ausgewiesen.

Im Plangebiet selbst und in der direkten Umgebung sind keine Schutzgebiete ausgewiesen. Bebauungsplan Im Feuerhägle/Primus-Truber-Straße 1. Bebauungsplan Im Feuerhägle / Primus-Truber-Straße 1.1. Allgemeiner Anlass In den Jahren 2016 und 2017 muss die Universitätsstadt Tübingen voraussichtlich

Mehr

Einzelhandelskonzept der Verbandsgemeinde Kirchberg vom , Seite 2

Einzelhandelskonzept der Verbandsgemeinde Kirchberg vom , Seite 2 Einzelhandelskonzept der Verbandsgemeinde Kirchberg vom 06.05.2009, Seite 2 1. Allgemeines Die wesentlichen Zielsetzungen des Einzelhandelskonzeptes der Verbandsgemeinde Kirchberg sind: Erhalt und Ausbau

Mehr

Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Feldberg-Schluchsee

Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Feldberg-Schluchsee Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Feldberg-Schluchsee 9. punktuelle Änderung für den Bereich Hotel Auerhahn Gemeinde Schluchsee Ortsteil Vorderaha Begründung Stand : Offenlage (21.11.2014)

Mehr

Gemeinde Schwalmtal. Flächennutzungsplan, 1. Änderung

Gemeinde Schwalmtal. Flächennutzungsplan, 1. Änderung Gemeinde Schwalmtal Flächennutzungsplan, 1. Änderung Erweiterung des Wohngebietes und Reduzierung der Wohngebiete und Begründung Entwurf (Stand 24.06.2011) Übersichtsplan Seite 1 Teil I der Begründung

Mehr

Geltungsbereich: Ein ca. 2,1 ha großes Grundstück entlang der Hollerithallee mit nördlicher Begrenzung durch die Zufahrt zur B6.

Geltungsbereich: Ein ca. 2,1 ha großes Grundstück entlang der Hollerithallee mit nördlicher Begrenzung durch die Zufahrt zur B6. Anlage 2 zur Drucksache Nr. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung als Grundlage für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Ausweisung eines Sondergebietes für Gewerbe und großflächigen Kfz-Einzelhandel

Mehr

Stadt Esens Landkreis Wittmund

Stadt Esens Landkreis Wittmund Landkreis Wittmund Entwicklungsziele und Konzept für den Ortsteil Bensersiel Übersichtsplan Oktober 2017 Escherweg 1 26121 Oldenburg Postfach 3867 26028 Oldenburg Telefon 0441 97174-0 Telefax 0441 97174-73

Mehr

Stadt Neustadt in Sachsen Landkreis Sächsische Schweiz - Osterzgebirge. SATZUNG 6. Änderung Bebauungsplan

Stadt Neustadt in Sachsen Landkreis Sächsische Schweiz - Osterzgebirge. SATZUNG 6. Änderung Bebauungsplan Stadt Neustadt in Sachsen Landkreis Sächsische Schweiz - Osterzgebirge SATZUNG 6. Änderung Bebauungsplan INDUSTRIE- UND GEWERBEPARK NEUSTADT IN SACHSEN / LANGBURKERSDORF BEGRÜNDUNG TEIL B 2 VOM 19.12.1995,

Mehr

Amt 61 - Bauamt. Steuerung der. Innenstadt Frankfurt (Oder)

Amt 61 - Bauamt. Steuerung der. Innenstadt Frankfurt (Oder) Dezernat für Stadtentwicklung, Bauen, Umweltschutz und Kultur Amt 61 - Bauamt Steuerung der Einzelhandelsentwicklung in der Innenstadt Frankfurt (Oder) Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Ordnung, 02.12.2013

Mehr

Bebauungsplan Trier-West/Bobinet - BW 61 Bürgerinformation

Bebauungsplan Trier-West/Bobinet - BW 61 Bürgerinformation Bebauungsplan Trier-West/Bobinet - BW 61 Bürgerinformation Städtebaulicher Masterplan Vorgaben I Überprüfung der Zielsetzungen auf Machbarkeit Städtebauliches Entwicklungskonzept Masterplan Trier-West

Mehr

Planungsausschuss öffentlich

Planungsausschuss öffentlich BESCHLUSSVORLAGE 24/2016 Planungsausschuss öffentlich 13.04.2016 Betreff: Bezug: Beteiligung des es an Bauleitplanverfahren Hier: Februar 2016 März 2016 Beschluss der Verbandsversammlung vom 16.01.91,

Mehr

Rahmenbedingungen für die bauliche Entwicklung. Leitbild Innenstadt Starnberg / Stärken- und Schwächenanalyse

Rahmenbedingungen für die bauliche Entwicklung. Leitbild Innenstadt Starnberg / Stärken- und Schwächenanalyse Rahmenbedingungen für die bauliche Entwicklung Leitbild Innenstadt Starnberg / Stärken- und Schwächenanalyse Die Stärken- und Schwächenanalyse ist Ergebnis des gemeinsamen und transparent angelegten Arbeitsprozesses

Mehr

Große Kreisstadt Nördlingen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Änderung -

Große Kreisstadt Nördlingen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Änderung - Entwurf Planstand: 18.07.2017, geändert am 14.11.2017 Feststellungsbeschluss am Flächennutzungsplan mit - 24. Änderung - blatter burger GbR Ingo Blatter Dipl.Ing. FH Architekt und Stadtplaner BYAK BDB

Mehr

BEGRÜNDUNG STADT BAD GANDERSHEIM BEBAUUNGSPLAN NR. BG35 AM OSTERBERGSEE MIT BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGPLANES

BEGRÜNDUNG STADT BAD GANDERSHEIM BEBAUUNGSPLAN NR. BG35 AM OSTERBERGSEE MIT BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGPLANES BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 14.2.2017 STADT BAD GANDERSHEIM BEBAUUNGSPLAN NR. BG35 AM OSTERBERGSEE MIT BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGPLANES BÜRO KELLER LOTHRINGER

Mehr

Kurstadt Bad Nenndorf

Kurstadt Bad Nenndorf Kurstadt Bad Nenndorf Bad Nenndorf ist ein Mittelzentrum im Landkreis Schaumburg. Die Stadt ist geprägt durch Kureinrichtungen und Fremdenverkehrsangebote. Wegen ihrer reizvollen Lage am nordwestlichen

Mehr

Begründung zum Bebauungsplan.»Koblenzer Straße / ehemaliger Güterbahnhof«Mayen

Begründung zum Bebauungsplan.»Koblenzer Straße / ehemaliger Güterbahnhof«Mayen zum Bebauungsplan»Koblenzer Straße / ehemaliger Güterbahnhof«Mayen August 2012 1. Erfordernis der Planaufstellung Es ist planerisches Ziel der Stadt Mayen, die Intentionen des Gutachtens zum kommunalen

Mehr

Begründung zum Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Bei der Lohmühle / Westhoffstraße

Begründung zum Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Bei der Lohmühle / Westhoffstraße für den Bebauungsplan 04.32.00 - Bei der Lohmühle / Westhoffstraße 1 Einleitung 1.1 Lage und Abgrenzung des Plangebietes Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes 04.32.00 umfasst das Grundstück

Mehr

Begründung zum Bebauungsplan Nr Änderung Peters Osterjork

Begründung zum Bebauungsplan Nr Änderung Peters Osterjork Gemeinde Jork Begründung zum Bebauungsplan Nr. 5 1. Änderung Peters Osterjork Bearbeitung: Dipl.-Ing. Bauassessor Gerd Kruse Dipl.-Ing. Hannes Korte Falkenried 74 a, 20251 Hamburg Tel. 040 460955-60, Fax

Mehr

Gemeinde Schutterwald. 4. Änderung Bebauungsplan. 1m neuen Feld~~

Gemeinde Schutterwald. 4. Änderung Bebauungsplan. 1m neuen Feld~~ 4. Änderung Bebauungsplan 11 1m neuen Feld~~ im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB ohne Umweltbericht Satzung in der Fassung vom 10.01.2014 bestehend aus: Satzungstext Übersichtskarte mit Geltungsbereich

Mehr

Wir sind Stormarn. Gewerbeflächenentwicklung im Kreis Stormarn. Referent: Georg Frank

Wir sind Stormarn. Gewerbeflächenentwicklung im Kreis Stormarn. Referent: Georg Frank Gewerbeflächenentwicklung im Kreis Stormarn Referent: Georg Frank 07.11.2017 Kreis Stormarn Kaufkraftkennziffer: 120 / TOP 10 bundesweit Einwohner: in Stormarn ca. 241.278 (Stand Juni 2016) Fläche: 766

Mehr

Bebauungsplan Nr. 3.08/10 Am Freitagshof

Bebauungsplan Nr. 3.08/10 Am Freitagshof Stadtplanungsamt 61/2 Anlage 3 Bebauungsplan Nr. 3.08/10 Am Freitagshof Erläuterungen zum Plankonzept Stand Mai 2016 Seite: 2 A. Anlass und Ziele der Planung Die Haus-Hove-Immobilien GmbH & Co. KB hat

Mehr

Gesamtstädtische Steuerung: Bebauungsplan Einzelhandel der Stadt Nauen

Gesamtstädtische Steuerung: Bebauungsplan Einzelhandel der Stadt Nauen Gesamtstädtische Steuerung: Bebauungsplan Einzelhandel der Stadt Nauen Zahlen und Fakten ca. 266 km² Fläche, 17.837 Einwohner*, d.h. ca. 67 Einwohner/km² Kernstadt mit 14 Ortsteilen; in der Kernstadt 11.401

Mehr

TOP 7.1 Markant-Markt Remmighausen

TOP 7.1 Markant-Markt Remmighausen TOP 7.1 Markant-Markt Remmighausen Fachbereich 6 Stadtentwicklung 17.01.2012 TOP 7.1 Markant-Markt Remmighausen Städtebauliches Einzelhandelskonzept für den Einzelhandel Grundlage: Gutachten der GMA, Köln

Mehr

Gewerbeflächenkonzept für den Rheinisch-Bergischen Kreis

Gewerbeflächenkonzept für den Rheinisch-Bergischen Kreis Gewerbeflächenkonzept für den Rheinisch-Bergischen Kreis Kreiskonferenz, 24. August 2016 Folie 1 Rheinisch-Bergischer Kreis Ausgangssituation (Q2 2012) Neue Zielsetzungen im Landesentwicklungsplan (LEP

Mehr

Steuerung des großflächigen Einzelhandels auf den unterschiedlichen Planungsebenen in Deutschland

Steuerung des großflächigen Einzelhandels auf den unterschiedlichen Planungsebenen in Deutschland Steuerung des großflächigen Einzelhandels auf den unterschiedlichen Planungsebenen in Deutschland EU Network Meeting Glenrothes 14.-16.3.2013 BeitragBöblingen Levels of the spatial planning system GesetzlicherRahmen

Mehr

Untersuchung zur Ansiedlung eines Lebensmittelbetriebes auf dem Hammonds-Areal in Seckenheim

Untersuchung zur Ansiedlung eines Lebensmittelbetriebes auf dem Hammonds-Areal in Seckenheim Untersuchung zur Ansiedlung eines Lebensmittelbetriebes auf dem Hammonds-Areal in Seckenheim Teichstraße 14 79539 Lörrach T 07621 91550-0 F 07621 91550-29 Arndtstraße 10 44135 Dortmund T 0231 534555-0

Mehr

Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Wandsbek Bezirksversammlung

Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Wandsbek Bezirksversammlung Aus fachlicher Sicht beurteilt die Verwaltung dies äußerst kritisch und beabsichtigt die federführende Behörde für Stadtentwicklung und Wohnungsbau aufzufordern, den Planungen der Gezu TOP 7.1 Freie und

Mehr

BEZIRKSREGIERUNG DÜSSELDORF

BEZIRKSREGIERUNG DÜSSELDORF BEZIRKSREGIERUNG DÜSSELDORF SITZUNGSVORLAGE Sitzung Nr. StA VA PA 52 RR TOP 6 Datum 20.06.2013 Ansprechpartner/in: Herr Weiß Telefon: 0211/475-2406 Bearbeiter/in: Frau Arimond Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen

Mehr

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin 2013 Abt. für Finanzen, Personal und Stadtentwicklung

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin 2013 Abt. für Finanzen, Personal und Stadtentwicklung Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin 2013 Abt. für Finanzen, Personal und Stadtentwicklung Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Drucksache Nr. Vorlage - zur Kenntnisnahme

Mehr

IHK-Gremium Oberberg unterstützt kreisweites Konzept zur Ausweisung neuer Industrie- und Gewerbeflächen

IHK-Gremium Oberberg unterstützt kreisweites Konzept zur Ausweisung neuer Industrie- und Gewerbeflächen Ihr Ansprechpartner Michael Sallmann michael.sallmann@koeln.ihk.de Tel. +49 2261 8101-950 Fax +49 2261 8101-959 Industrie- und Handelskammer zu Köln - Geschäftsstelle Oberberg Talstraße 11 51643 Gummersbach

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost Gemeinde Uetze OT Uetze - Region Hannover 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost mit örtlicher Bauvorschrift im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB Begründung Satzung Verf.-Stand:

Mehr

TOP 2b: Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Dischingen Flächennutzungsplan 2020 Fortschreibung 2030 Vorentwurf-

TOP 2b: Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Dischingen Flächennutzungsplan 2020 Fortschreibung 2030 Vorentwurf- Planungsausschuss 14. Oktober 2015 DS 10 PA/2015 TOP 2b: Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Dischingen Flächennutzungsplan 2020 Fortschreibung 2030 Vorentwurf- Beschlussvorschlag Der

Mehr

45 F. Bebauungsplanverfahren. Begründung ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 42B/43D/45B IM VEREINFACHTEN VERFAHREN GEMÄß 13 BAUGB

45 F. Bebauungsplanverfahren. Begründung ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 42B/43D/45B IM VEREINFACHTEN VERFAHREN GEMÄß 13 BAUGB STADT BAMBERG STADTPLANUNGSAMT 45 F Bebauungsplanverfahren ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 42B/43D/45B IM VEREINFACHTEN VERFAHREN GEMÄß 13 BAUGB für den Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 3719/1, Gem. Bamberg,

Mehr

Gemeinde Nottuln. 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75. Darup Nord II. im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB. Begründung

Gemeinde Nottuln. 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75. Darup Nord II. im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB. Begründung Gemeinde Nottuln 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75 Darup Nord II im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB Begründung 1. Lage: Geltungsbereich und Änderungsbereich Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes

Mehr

Flächennutzungsplan Informationsveranstaltung 02. März 2017

Flächennutzungsplan Informationsveranstaltung 02. März 2017 Flächennutzungsplan 2035 Informationsveranstaltung 02. März 2017 Ausgangslage Positive Entwicklung der HRO - Starkes Wachstum der Regiopole hoher Bedarf an zusätzlichen Flächen für Wohnungsbau, Gewerbe

Mehr

Flächennutzungsplan- Neuaufstellung

Flächennutzungsplan- Neuaufstellung Stadt Datteln Flächennutzungsplan-Neuaufstellung Flächennutzungsplan- Neuaufstellung Bürgerinformationsveranstaltung 06. Mai 2015 Heute zeigen wir Ihnen... was ein Flächennutzungsplan ist... den bisherigen

Mehr

Anlage vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. (R) 15 der Stadt Moers, Utfort Buschstraße. Begründung

Anlage vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. (R) 15 der Stadt Moers, Utfort Buschstraße. Begründung Anlage 3 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. (R) 15 der Stadt Moers, Utfort Buschstraße Begründung August 2008 INHALT 1. LAGE UND RÄUMLICHER GELTUNGSBEREICH 2 2. PLANUNGSRECHTLICHE SITUATION

Mehr