Unternehmensteuerrecht SS Dr. Marcel Krumm
|
|
- Alexander Holtzer
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Unternehmensteuerrecht SS 2011 Dr. Marcel Krumm 1
2 Rechtsformabhängige Unternehmensbesteuerung Personengesellschaften Einzelunternehmen Kapitalgesellschaften Transparenzprinzip Trennungsprinzip Gewinn unterliegt der ESt beim Gesellschafter (Zurechnung) Gewinn unterliegt der KSt der KapGes u. bei Ausschüttung der ESt des Ges ers Gesellschafter (selbst der Kommanditist) wird als Mitunternehmer qualifiziert ( 15 I 1 Nr. 2 EStG) Gesellschafter (auch ein beherrschender) wird als Kapitalgeber qualifiziert ( 20 I Nr. 1 EStG)
3 Rechtsformabhängige Unternehmensbesteuerung Die A-GmbH erwirtschaftet einen Gewinn ihv 100; eine Ausschüttung an den Ges ter B (= natürliche Person) wird nicht beschlossen GmbH Gewinn 100,00 KSt -15,00 GewSt -15,00 Gewinn nach Steuern 70,00 Ges ter Ausschüttung 0,00 Einkünfte isv 20 I Nr. 1 EStG 0,00 ESt 0,00 Nach Steuern 0,00
4 Rechtsformabhängige Unternehmensbesteuerung Die A-GmbH erwirtschaftet einen Gewinn ihv 100. Die Ges terversammlung beschließt eine Ausschüttung von 70 an den Alleinges ter A GmbH Gewinn 100,00 KSt -15,00 GewSt -15,00 Gewinn nach Steuern 70,00 Ges ter Ausschüttung 70,00 Einkünfte isv 20 I Nr. 1 EStG 70,00 ESt - 17,50 Nach Steuern 52,50 Beispiel hier unter Zugrundelegung der Abgeltungssteuer ( 32d EStG) Alternativ: Option zur Regelbesteuerung mit dem individuellen ESt-Satz des Ges ters
5 Rechtsformabhängige Unternehmensbesteuerung Die BC-OHG erwirtschaftet einen Gewinn ihv 100. Ges ter sind B und C zu je 50 %. Sowohl B als auch C sind im Höchststeuersatz. Gewinn 100,00 GewSt - 15,00 OHG Ges ter B Ges ter C Verteilung des Gesamthandsgewinns auf die Gesellschafter 50,00 50,00 ESt mit dem individuellen Steuersatz (hier: 45 %) - 22,50-22,50 Anrechnung GewSt + 6,65 + 6,65 Nach Steuern 34,15 34,15 35 EStG Für die Besteuerung der Ges ter B und C ist es grundsätzlich irrelevant, ob sie den Gewinn bei der OHG entnehmen bzw. ob sie ihn entnehmen dürfen Transparenzprinzip = unmittelbare Zurechnung bei den Ges tern
6 Rechtsformabhängige Unternehmensbesteuerung Juristische Personen des Zivilrechts Gesamthandsgemeinschaften Stiftung ( 80 ff. BGB) Vereine Erbengemein- schaft Gütergemein- schaft Idealverein ( 21 ff. BGB) Kapitalgesellschaften = wirtschaftliche Vereine Personengesellschaften AG GmbH eg GbR PartG OHG KG 6
7 Steuersubjekt der Einkommensteuer ESt- Steuersubjekt: Natürliche Personen als Einzelunternehmer/ Personengesellschafter Personengesellschaft unterliegt nicht selbst der ESt mit ihrem Gewinn Gewinn wird anteilig auf die Mitunternehmer verteilt ( 15 I Nr. 2 S. 1, 1. Hs. EStG) Gewinnanteil unterliegt ESt (falls Mitunternehmer = natürliche Person) 7
8 Insbesondere: GmbH & Co. KG X-GmbH & Co. KG Komplementär Kommanditist A-GmbH Gesellschafter (100 %) B
9 Steuersubjekt der Körperschaftsteuer KSt- Steuersubjekt: insb. Juristische Personen (Katalog des 1 I KStG) Personengesellschaft unterliegt nicht selbst der ESt/KSt mit ihrem Gewinn Gewinn wird anteilig auf die Mitunternehmer verteilt ( 15 I Nr. 2 S. 1, 1. Hs. EStG) Gewinnanteil unterliegt KSt (falls Mitunternehmer = 9 juristische Person)
10 Unternehmensträgerschaft BFH v GrS 3/92, BStBl. II 1993, 616; BFH v GrS 1/93, BStBl. II 1995, 617 Unternehmer des Betriebs u. Träger des Unternehmens = Mitunternehmer in ihrer gesellschaftsrechtlichen Verbundenheit Kriterien: Mitunternehmerinitiative u. -risiko Spätestens seit BGHZ 146, 351: Rechtsfähigkeit der Außen-GbR Ł Unternehmensträger = Gesamthand als rechtsfähige Gruppe, nicht der einzelne PersGes er
11 Gewerbliche Mitunternehmerschaft - Voraussetzungen (I) (Tipke/Lang, 18, Rn ) 1. Gesellschaft i.s.d. 15 I Nr. 2 EStG a) Personengesellschaften = Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG), GbR, reine Innengesellschaften (z.b. stille Gesellschaft) b) wirtschaftlich vergleichbare Gemeinschaftsverhältnisse (z.b. Erbengemeinschaften, Bruchteilsgemeinschaften) 11
12 Gewerbliche Mitunternehmerschaft - Voraussetzungen (II) (Tipke/Lang, 18, Rn ) n 2. Gewerbliches Unternehmen n a) grundsätzlich muss Tätigkeit der Gesellschaft alle Tatbestandsmerkmale des 15 II EStG erfüllen n b) Sonderfall 15 III Nr. 2 EStG (gewerblich geprägte Gesellschaft) n c) Umfang der gewerblichen Einkünfte: gesamte Tätigkeit, wenn zumindest teilweise gewerblich ( 15 III Nr. 1 EStG, sog. Abfärbung); gilt nur für PersGes en, nicht für Gemeinschaften 12
13 Gewerbliche Mitunternehmerschaft - Voraussetzungen (III) (Tipke/Lang, 18, Rn ) n 3. Gesellschafter sind Mitunternehmer n a) tragen Mitunternehmer-Risiko n b) entfalten Mitunternehmer-Initiative n c) mindestens zwei Mitunternehmer vorhanden n d) Voraussetzungen auch bei Gesellschaftern von OHG oder KG erforderlich 13
14 Zurechnungsfunktion des Mitunternehmerbegriffs (I) (Tipke/Lang, 18, Rn ) Zurechnungskriterien Mitunternehmerinitiative Mitunternehmerrisiko Bedingte Kompensation Beachte: Gesamtbild entscheidend (Typusbegriff); vgl. z.b. BFH, BStBl. II 2006, 595 ff. 14
15 Zurechnungsfunktion des Mitunternehmerbegriffs (II) (Tipke/Lang, 18, Rn ) Mitunternehmerinitiative Einfluss auf Unternehmensentscheidungen: Geschäftsführungs- und Vertretungsrechte Stimm-, Kontroll- und Widerspruchsrechte Mindestmaß: Stellung eines Kommanditisten nach dem HGB 15
16 Zurechnungsfunktion des Mitunternehmerbegriffs (III) (Tipke/Lang, 18, Rn ) Mitunternehmerrisiko Risikomerkmale: Beteiligung am laufenden Gewinn und Verlust Beteiligung an den stillen Reserven des Anlagevermögens einschl. eines Firmenwerts Mindestmaß: Stellung eines Kommanditisten nach dem HGB 16
17 Mitunternehmerinitiative des Kommanditisten Mitunternehmerinitiative = Einfluss auf Unternehmensentscheidungen Leitbild 164 HGB: Ausschluss von der Geschäftsführung Stimm-, Kontrollrechte entspr. dem Leitbild des HGB sollen für Mitunternehmerinitiative reichen trotz Mehrheitsklausel soll auch ein Minderheitsgesellschafter Mitunternehmer sein
18 Mitunternehmerrisiko des Kommanditisten Mitunternehmerrisiko = Teilhabe am Erfolg oder Misserfolg der Unternehmung Leitbild 167 III, 169 HGB trotz Beschränkung der Verlustbeteiligung auf die Einlage Mitunternehmerrisiko, wenn Beteiligung an den stillen Reserven und gar am Geschäftswert des Unternehmens
19 Grenzfall = Arbeitnehmer-Kommanditist Arbeitnehmer wird zum Minderheitskommanditisten (< 10%) Initiative - Arbeit im Unternehmen als Arbeitnehmer - Ausschluss des Widerspruchsrechts - Stimm-, Kontrollrechte - aber Mehrheitsklausel Risiko - Gewinnanteil ohne Verlustrisiko bei geringer Einlage - über Buchwert hinausgehende Abfindung nur bei konsentierter Kündigung - keine Fortsetzung im Todesfall, aber Abfindung über Buchwert BFH BStBl. II 1980, 271: Arbeitnehmer erzielt in vollem Umfang Einkünfte n. 15 I Nr.2 EStG einschl. seines Arbeitslohns!
Modul BWL IX für Wirtschaftswissenschaftler
Modul BWL IX für Wirtschaftswissenschaftler Unternehmensbesteuerung Betriebliche Steuerlehre Prof. Jelena Milatovic, LL.M. Gliederung 1. Dualismus der Unternehmensbesteuerung 1.1 Rechtsformabhängige Unternehmensbesteuerung
MehrArbeitsgemeinschaft im Steuerrecht
Aufbau einer Falllösung im Einkommensteuerrecht - unter besonderer Berücksichtigung der Einkünfte aus einer Mitunternehmerschaft Fall: X und Y sind Gesellschafter einer Personengesellschaft: PersGes Transparenzprinzip
MehrAufbau einer Falllösung im Einkommensteuerrecht - unter besonderer Berücksichtigung der Einkünfte aus einer Mitunternehmerschaft
Aufbau einer Falllösung im Einkommensteuerrecht - unter besonderer Berücksichtigung der Einkünfte aus einer Mitunternehmerschaft Fall: X und Y sind Gesellschafter einer Personengesellschaft: PersGes Transparenzprinzip
MehrArbeitsgemeinschaft im Unternehmensteuerrecht. Besteuerung von Personengesellschaften
Besteuerung von Personengesellschaften Lösungsskizzen zu den Fällen 1-13: Fall 1: Die Behandlung des U als Alleinunternehmer erfolgte zu Unrecht, wenn Gesellschafter einer KG immer und ohne Einschränkung
MehrBesteuerung der Gesellschaften
Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung Altenholz Fachbereich Steuerverwaltung Lehrplan Gesellschaftsrecht Besteuerung der Gesellschaften (ab EJ 2012) Stand: April 2013 FHVD Altenholz - Fachbereich
MehrPersonen- und Kapitalgesellschaften im Vergleich
Personen- und Kapitalgesellschaften im Vergleich Die Entscheidung, welche Rechtsform gewählt werden soll, ist äußerst komplex. Dabei sind nicht nur steuerliche Überlegungen maßgeblich, sondern vor allem
MehrRECHTSFORMVERGLEICH. Personengesellschaft (GbR, PartG, OHG, KG) Kapitalgesellschaft (GmbH, UG (haftungsbeschränkt))
RECHTSFORMVERGLEICH Die Entscheidung, welche Rechtsform gewählt werden soll, ist äußerst komplex. Dabei sind nicht nur steuerliche Überlegungen maßgeblich, sondern vor allem auch sozialversicherungs-,
MehrRECHTSFORMVERGLEICH. Personen- und Kapitalgesellschaften im Vergleich
RECHTSFORMVERGLEICH Personen- und Kapitalgesellschaften im Vergleich Die Entscheidung, welche Rechtsform gewählt werden soll, ist äußerst komplex. Dabei sind nicht nur steuerliche Überlegungen maßgeblich,
MehrRechtsformvergleich. Kapitalgesellschaft (GmbH, UG (haftungsbeschränkt)) Personengesellschaft (GbR, PartG, OHG, KG)
Rechtsformvergleich Die Entscheidung, welche Rechtsform gewählt werden soll, ist äußerst komplex. Dabei sind nicht nur steuerliche Überlegungen maßgeblich, sondern vor allem auch sozialversicherungs-,
MehrRechtsformvergleich. Kapitalgesellschaft (GmbH, UG (haftungsbeschränkt)) Personengesellschaft (GbR, PartG, OHG, KG)
Rechtsformvergleich Die Entscheidung, welche Rechtsform gewählt werden soll, ist äußerst komplex. Dabei sind nicht nur steuerliche Überlegungen maßgeblich, sondern vor allem auch sozialversicherungs-,
MehrRechtsformvergleich. Kapitalgesellschaft (GmbH, UG (haftungsbeschränkt)) Personengesellschaft (GbR, PartG, OHG, KG)
Rechtsformvergleich Die Entscheidung, welche Rechtsform gewählt werden soll, ist äußerst komplex. Dabei sind nicht nur steuerliche Überlegungen maßgeblich, sondern vor allem auch sozialversicherungs-,
MehrRechtsformvergleich. Kapitalgesellschaft (GmbH, UG (haftungsbeschränkt)) Personengesellschaft (GbR, PartG, OHG, KG)
Rechtsformvergleich Die Entscheidung, welche Rechtsform gewählt werden soll, ist äußerst komplex. Dabei sind nicht nur steuerliche Überlegungen maßgeblich, sondern vor allem auch sozialversicherungs-,
MehrRechtsformvergleich. Kapitalgesellschaft (GmbH, UG (haftungsbeschränkt)) Personengesellschaft (GbR, PartG, OHG, KG)
Rechtsformvergleich Die Entscheidung, welche Rechtsform gewählt werden soll, ist äußerst komplex. Dabei sind nicht nur steuerliche Überlegungen maßgeblich, sondern vor allem auch sozialversicherungs-,
MehrRechtsformvergleich. Kapitalgesellschaft (GmbH, UG (haftungsbeschränkt)) Personengesellschaft (GbR, PartG, OHG, KG)
Rechtsformvergleich Die Entscheidung, welche Rechtsform gewählt werden soll, ist äußerst komplex. Dabei sind nicht nur steuerliche Überlegungen maßgeblich, sondern vor allem auch sozialversicherungs-,
MehrRechtsformvergleich. Profitieren Sie von neuen Ansichten für bessere Aussichten. Personen- und Kapitalgesellschaften im Vergleich
Profitieren Sie von neuen Ansichten für bessere Aussichten. Rechtsformvergleich Personen- und Kapitalgesellschaften im Vergleich Die Entscheidung, welche Rechtsform gewählt werden soll, ist äußerst komplex.
MehrRechtsformvergleich. Kapitalgesellschaft (GmbH, UG (haftungsbeschränkt)) Personengesellschaft (GbR, PartG, OHG, KG)
Rechtsformvergleich Die Entscheidung, welche Rechtsform gewählt werden soll, ist äußerst komplex. Dabei sind nicht nur steuerliche Überlegungen maßgeblich, sondern vor allem auch sozialversicherungs-,
MehrRECHTSFORMVERGLEICH. Steuerberaterin Susanne Ossewski-Gabbe
Steuerberaterin Susanne Ossewski-Gabbe RECHTSFORMVERGLEICH Die Entscheidung, welche Rechtsform gewählt werden soll, ist äußerst komplex. Dabei sind nicht nur steuerliche Überlegungen maßgeblich, sondern
MehrRechtsformvergleich. Einsatz ohne Umwege
Einsatz ohne Umwege Rechtsformvergleich Die Entscheidung, welche Rechtsform gewählt werden soll, ist äußerst komplex. Dabei sind nicht nur steuerliche Überlegungen maßgeblich, sondern vor allem auch sozialversicherungs-,
MehrBesteuerung der Gesellschaften
NWB Studium Betriebswirtschaft Besteuerung der Gesellschaften Rechtsformen und steuerliche Behandlung von Silke Hüsing, Mirko Kühnel, Dominik Streif, Carmen Bachmann, Prof. Dr. Michael Heinhold 2., überarbeitete
MehrDie Besteuerung von Personengesellschaften - Wissen auffrischen August Heft 1. Tino Srebne, Dipl.-Finanzwirt (FH), Steuerberater, Magdeburg
Die Besteuerung von Personengesellschaften - Wissen auffrischen August 2016 Tino Srebne, Dipl.-Finanzwirt (FH), Steuerberater, Magdeburg Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der finden Sie unter
MehrUnternehmensteuerrecht SS Univ.-Prof. Dr. iur. Roman Seer Lehrstuhl für Steuerrecht
Unternehmensteuerrecht SS 2018 Univ.-Prof. Dr. iur. Roman Seer Lehrstuhl für Steuerrecht Kompetenzzentrum Masterstudiengang 1 Steuersubjekte Einkommensteuer Körperschaftsteuer Steuersubjekt: Natürliche
MehrHinweis 15.8 (1) EStH Titel: Einkommensteuer-Hinweise Bundesrecht. Hinweis 15.8 (1) EStH Normtyp: Verwaltungsvorschrift.
Hinweis 15.8 (1) EStH 2010 Einkommensteuer-Hinweise 2010 Bundesrecht Titel: Einkommensteuer-Hinweise 2010 Redaktionelle Abkürzung: EStH 2010 Normtyp: Verwaltungsvorschrift Normgeber: Bund Gliederungs-Nr.:
MehrPraxisfragen Personengesellschaften. Dipl.-Finw. Steuerberater Thomas Wiegmann Partner von SBU-Sterzenbach & Kollegen Beratung für Berater
Praxisfragen Personengesellschaften Dipl.-Finw. Steuerberater Thomas Wiegmann Partner von SBU-Sterzenbach & Kollegen Beratung für Berater Vortragsübersicht I. Systematik der Besteuerung/Betriebsvermögen
MehrUnternehmensteuerrecht SS Dr. Marcel Krumm
Unternehmensteuerrecht SS 2011 Dr. Marcel Krumm 1 Steuersubjekte Einkommensteuer Körperschaftsteuer Steuersubjekt: Natürliche Person ( 1 I EStG) als Einzelunternehmer/ Mitunternehmer einer Personengesellschaft
MehrUnternehmensteuerrecht SS Univ.-Prof. Dr. iur. Roman Seer Lehrstuhl für Steuerrecht
Unternehmensteuerrecht SS 2017 Univ.-Prof. Dr. iur. Roman Seer Lehrstuhl für Steuerrecht Kompetenzzentrum Masterstudiengang 1 Steuersubjekte Einkommensteuer Körperschaftsteuer Steuersubjekt: Natürliche
MehrBesteuerung von Personengesellschaften: Mitunternehmerschaft
Besteuerung von Personengesellschaften: Mitunternehmerschaft Lösungsskizzen zu den Fällen 1-13: Fall 1: Die Behandlung des U als Alleinunternehmer erfolgte zu Unrecht, wenn Gesellschafter einer KG immer
MehrGrundlegende Steuerarten
Grundlegende Steuerarten Gewerbesteuerrecht Vorstellung Kurzvita Station 1 (2007-2010): Studium zum Bachelor of Arts (Steuerrecht) an der FOM Kontakt Christoph Juhn Im Zollhafen 24, 50678 Köln Mobil +49
MehrPersonengesellschaften im Ertragsteuerrecht
Personengesellschaften im Ertragsteuerrecht von Sebastian Bergmann 2009 Personengesellschaften im Ertragsteuerrecht Bergmann schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Linde
MehrEinkÅnfte aus Gewerbebetrieb ( 15, 15a EStG) A B S C H N I T T 1 1 Fall 137
Fall 137 FALL 137 Mitunternehmerschaft Sachverhalt: A ist zu 30 % an der Baufirma Stein OHG mit Sitz in Neustadt beteiligt. Nach der von der Firma erstellten Handelsbilanz betrågt der Gewinn får 01 87
MehrBesteuerung der Mitunternehmer 15.1 Einführung 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG Einkünften aus Gewerbebetrieb Gesellschafter Mitunternehmer Beispiel:
15.1 Einführung 107 15. Besteuerung der Mitunternehmer 15.1 Einführung Nach 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG gehören die Gewinnanteile der Gesellschafter einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG), einer Kommanditgesellschaft
MehrI. Steuererhebung 139. III. Kapitalertragsteuer, 43 ff. EStG
I. Steuererhebung 139 III. Kapitalertragsteuer, 43 ff. EStG Auch die Kapitalertragsteuer ist nur eine besondere Form der Erhebung. Sie wird vom Schuldner der Kapitalerträge einbehalten und auf 497 Rechnung
MehrFall 2: (vgl. BFH BStBl. II 1996, 66) Voraussetzung für eine Mitunternehmerstellung des A ist zunächst, dass dieser Gesellschafter
Besteuerung von Personengesellschaften Lösungsskizzen zu den Fällen 1-13: Fall 1: Die Behandlung des U als Alleinunternehmer erfolgte zu Unrecht, wenn Gesellschafter einer KG immer und ohne Einschränkung
MehrÜberblick Einführung Stefan Steinhoff
Überblick 1 Einführung 2 Zivilrechtliche Grundlagen 3 Grundsätzliches zur Besteuerung von Unternehmen in Deutschland 4 Die Besteuerung der GmbH & Co. KG 5 Die Besteuerung der GmbH 6 Zusammenfassung 7 Die
MehrSteuern und Finanzen in Ausbildung und Praxis. Einkommensteuer. Bearbeitet von Stephan Schmidt, Dr. Alexandra Albert, Heiko Schröder
Steuern und Finanzen in Ausbildung und Praxis Einkommensteuer Bearbeitet von Stephan Schmidt, Dr. Alexandra Albert, Heiko Schröder 5. Auflage 2017. Buch. 492 S. Gebunden ISBN 978 3 95554 334 1 Format (B
MehrSTEUER-RECHTSPRECHUNG 2016/1 KOMPAKT
STEUER-RECHTSPRECHUNG 2016/1 KOMPAKT Stand: 2. April 2016 Verfasser: Klaus Koch Steuerberater Fachanwalt für Steuerrecht Vereidigter Buchprüfer Klaus Koch Kaiser-Wilhelm-Straße 23 76530 Baden-Baden Tel:
MehrRingvorlesung Entrepreneurship an der HAW Hamburg (WS 2016/17) Geeignete Rechtsformen für Startups
Ringvorlesung Entrepreneurship an der HAW Hamburg (WS 2016/17) Geeignete Rechtsformen für Startups Jens Mediger, Rechtsanwalt (Renneberg Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbh) Prof. Dr. Birgit Weiher (HAW
MehrLösungsskizze zur 3. Klausur im Unternehmensteuerrecht vom Wiss. Mit. Dominik Ortwald
Lösungsskizze zur 3. Klausur im Unternehmensteuerrecht vom 01.07.2016 Wiss. Mit. Dominik Ortwald A. Einkommensteuerliche Behandlung bei der C1-C4 Vorbemerkung: C1-C4 können zusammen geprüft werden. I.
MehrEinkommensteuer- und Körperschaftsteuerrecht
Prof. Dr. Christoph Gröpl Lehrstuhl für Staats-und Verwaltungsrecht, deutsches und europäisches Finanzund Steuerrecht Einkommensteuer- und Körperschaftsteuerrecht Kapitalvermögen Differenzierung Kapitaleinkünfte
MehrPersonengesellschaft erzielt
Personengesellschaft erzielt Überschußeinkünfte Gewinneinkünfte Gesellschafter ist Mitunternehmer i.s.v. 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG Gesellschafter ist kein Mitunternehmer i.s.v. 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG Anteilige
MehrBesteuerung der Gesellschaften
Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung Altenholz Fachbereich Steuerverwaltung Lehrplan Gesellschaftsrecht Besteuerung der Gesellschaften Stand: März 2012 FHVD Altenholz - Fachbereich Steuerverwaltung
MehrSkript zum Online-Training. Personengesellschaften Grundlagen. Rechtsstand: Januar In Kooperation mit
Skript zum Online-Training Personengesellschaften Grundlagen Rechtsstand: Januar 2019 In Kooperation mit Inhalt 1 Lernziele... 1 2 Einführung... 2 3 Steuerrechtliche Einordnung von Personengesellschaften...
MehrBetriebswirtschaftslehre 1 / Wirtschaftswissenschaften. Übungsaufgaben Kapitel 2. Rechtsformen und Unternehmensgründung
Fachhochschule Schmalkalden, M.Sc. Annette Liebermann Betriebswirtschaftslehre 1 / Wirtschaftswissenschaften Übungsaufgaben Kapitel 2 Rechtsformen und Unternehmensgründung Aufgabe 5 Charakterisierung der
MehrBetriebswirtschaftslehre 1 / Wirtschaftswissenschaften. Übungsaufgaben Kapitel 2. Rechtsformen und Unternehmensgründung
Fachhochschule Schmalkalden, M.Sc. Annette Liebermann Betriebswirtschaftslehre 1 / Wirtschaftswissenschaften Übungsaufgaben Kapitel 2 Rechtsformen und Unternehmensgründung Aufgabe 5 Charakterisierung der
MehrDokument ist urherberrechtlich. Steuergestaltung. (6) Steuerplanung. Christoph Juhn LL.M./StB
Steuergestaltung (6) Steuerplanung Christoph Juhn LL.M./StB Vorstellung Christoph Juhn LL.M./StB Kurzvita Station 1 (2007-2010): Studium zum Bachelor of Arts (Steuerrecht) an der FOM Station 2 (2010-2011):
MehrUmstrukturierung/Umwandlungssteuergesetz Aktuell - Wissen auffrischen Mai Heft 1. Tino Srebne, Dipl.-Finanzwirt (FH), Steuerberater, Magdeburg
Umstrukturierung/Umwandlungssteuergesetz Aktuell - Wissen auffrischen Mai 2016 Tino Srebne, Dipl.-Finanzwirt (FH), Steuerberater, Magdeburg Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der H.a.a.S. GmbH
MehrFall 4. Wie ist der Sachverhalt einkommen- und körperschaftsteuerlich zu würdigen?
Fall 4 A betreibt ein Bauunternehmen. Im Jahr 2010 erzielt er einen Gewinn von 1,5 Millionen EUR. Ermittelt hat er diesen Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich. Um an lukrative Aufträge heranzukommen,
MehrDie Besteuerung von Personengesellschaften - Wissen auffrischen August Heft 1. Tino Srebne, Dipl.-Finanzwirt (FH), Steuerberater, Markkleeberg
Die Besteuerung von Personengesellschaften - Wissen auffrischen August 2018 Tino Srebne, Dipl.-Finanzwirt (FH), Steuerberater, Markkleeberg Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der H.a.a.S. GmbH
MehrKG - Charakteristika
KG - Begriff Gesellschaft Zweck: Betrieb eine Vollhandelsgewerbes unter gemeinsamer Firma UGB: jeder erlaubte Zweck Zumindest ein unbeschränkt haftender Gesellschafter = Komplementär Ein oder mehrer Gesellschafter
MehrDie Besteuerung der Personengesellschaften
Ulrich Niehus / Helmuth Wilke Die Besteuerung der Personengesellschaften 2., erweiterte und aktualisierte Auflage 2002 Schäffer-Poeschel Verlag Stuttgart Inhaltsverzeichnis Vorwort Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis
MehrPersonengesellschaftsrecht II. # 20 Stille Gesellschaft
Personengesellschaftsrecht II # 20 Stille Gesellschaft Stille Gesellschaft 230 HGB (1) Wer sich als stiller Gesellschafter an dem Handelsgewerbe, das ein anderer betreibt, mit einer Vermögenseinlage beteiligt,
MehrÜberblick über die Besteuerung von Zinsen und Dividenden
Überblick über die Besteuerung von und Von dem Überblick werden nicht erfasst: Personengesellschaften oder sonstige juristische Personen als Empfänger internationale Sachverhalte Ist der Empfänger von
Mehr5.2.4 Behandlung der Sondervergütungen eines Gesellschafters im Rahmen der Mitunternehmerschaft
5.2 Umfang der gewerblichen Einkünfte 318, 319 5.2 aller Gesellschafter vor, sofern sich die stillen Gesellschafter am gesamten Betrieb des Inhabers des Handelsgeschäfts und nicht nur an einzelnen Betriebszweigen
MehrGesellschaft Personengesellschaften
Gesellschaft Rechtsgeschäftlicher Zusammenschluss zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks Personengesellschaften Gesellschaft bürgerlichen Rechts OHG KG Stille Gesellschaft Reederei Partnerschaftsgesellschaft
MehrRechtsformwahl und steuerliche Rahmenbedingungen
Rechtsformwahl und steuerliche Rahmenbedingungen EXISTENZ-Gründermesse Landratsamt Traunstein Agenda Aspekte der Rechtsformwahl Rechtsform(en) Übersicht Vergleich Steuerliche Rahmenbedingen Hinweise aus
MehrProf. Dr. Claudia Ossola-Haring. Steuerbelastungsvergleiche verschiedener Rechtsformen. Kompaktwissen für Berater. Steuerlasten im Vergleich
Prof. Dr. Claudia Ossola-Haring Steuerlasten im Vergleich Steuerbelastungsvergleiche verschiedener Rechtsformen Kompaktwissen für Berater Prof. Dr. Claudia Ossola-Haring Steuerlasten im Vergleich Steuerbelastungsvergleiche
MehrGewinnermittlung und Gewinnermittlungspolitik
Übung zu Gewinnermittlung und Gewinnermittlungspolitik Lösung zu den Übungsaufgaben 1-5 Ansprechpartner: Dipl.-Kfm. Carsten Schelkmann Dipl.-Kfm. Alexander Weitz Raum: WST-C.11.13 Raum: WST-B.11.04 Sprechstunde:
MehrTeil E: Laufende Besteuerung IV. Kapitalgesellschaften
Arbeitsunterlagen zur Vorlesung Unternehmenssteuerrecht 2015 Teil E: Laufende Besteuerung IV. Kapitalgesellschaften Dr. Paul Richard Gottschalk Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Fachberater
MehrBeispiel: E und F sind Gesellschafter der (bilanzierenden) X-Grundstücksverwaltungs-GbR. Die X-GbR ist Eigentümerin eines bebauten Grundstücks
Beispiel: E und F sind Gesellschafter der (bilanzierenden) X-Grundstücksverwaltungs-GbR. Die X-GbR ist Eigentümerin eines bebauten Grundstücks Abgrenzung zwischen (BW Grundstück = 100.000 ; BW Gebäude
MehrSS VO Finanzrecht KSt SS
VO Finanzrecht Körperschaftsteuer und Umgründungen Univ. Prof. Dr. Sabine Kirchmayr - Schliesselberger lb SS 2013 12. Einheit 2 Kapitalertragsteuer im Konzern Empfänger natürliche Person: Grundsätzlich
MehrUnternehmensteuerrecht SS 2012. Prof. Dr. iur. Roman Seer Lehrstuhl für Steuerrecht
Unternehmensteuerrecht SS 2012 Prof. Dr. iur. Roman Seer Lehrstuhl für Steuerrecht 1 Steuersubjekte Einkommensteuer Körperschaftsteuer Steuersubjekt: Natürliche Person ( 1 I EStG) als Einzelunternehmer/
MehrInvestition einer PersG in eine Tochterpersonengesellschaft
Agenda 1 2 3 4 5 6 7 8 9 (Betriebs-/Privatvermögen) als steuerliches Entscheidungsproblem Verkehrsteuer als steuerliches Entscheidungsproblem Verkehrsteuer als steuerliches Entscheidungsproblem Klausurübungen
Mehr3. Steuerliche Grundstruktur der doppelstöckigen Personengesellschaften. 3.1 Grundfall der doppelstöckigen Personengesellschaft
3. Steuerliche Grundstruktur der doppelstöckigen Personengesellschaften 3.1 Grundfall der doppelstöckigen Personengesellschaft 18 In diesem Buch wird als "Grundfall einer doppelstöckigen Personengesellschaft"
MehrDie Thesaurierungsbegünstigung nach 34a EStG
Die Thesaurierungsbegünstigung nach 34a EStG Düsseldrf, 29. Oktber 2013 Prf. Dr. Nrbert Neu Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Fachberater für Internatinales Steuerrecht Partner nrbert.neu@dhpg.de www.dhpg.de
MehrRechtsformen für Unternehmen
Rechtsformen für Unternehmen Die Wahl der betrieblichen Rechtsform wird beeinflußt von - gesellschaftsrechtlichen Bestimmungsfaktoren - haftungsrechtlichen Bestimmungsfaktoren - steuerrechtlichen Bestimmungsfaktoren
MehrAtypisch stille Beteiligung als Alternative zur Organschaft
Atypisch stille Beteiligung als Alternative zur Organschaft Agenda 1. Atypisch stille Beteiligung 2. Organschaft 3. Gegenüberstellung der Atypisch stillen Beteiligung sowie der Organschaft 4. Praxisbeispiel
MehrVorlesung Unternehmenssteuerrecht. Sommersemester Prof. Dr. Roman Seer Lehrstuhl für Steuerrecht
Vorlesung Unternehmenssteuerrecht Sommersemester 2010 Prof. Dr. Roman Seer Lehrstuhl für Steuerrecht Dualismus der Unternehmensbesteuerung Einkommensteuer Körperschaftsteuer Steuersubjekt: Steuersubjekt:
MehrFINANZGERICHT HAMBURG
FINANZGERICHT HAMBURG Az.: 6 K 147/15 Urteil des Einzelrichters vom 07.01.2016 Rechtskraft: Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt, Az. des BFH: VIII B 16/16 Normen: EStG 18, EStG 15 Leitsatz: 1. Eine Personengesellschaft
MehrGründung einer Personengesellschaft
einer Personengesellschaft Gesellschaft bürgerlichen Rechts Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) bildet die Grundlage der Personengesellschaft. Maßgebliche Rechtsgrundlage ist 705 ff des Bürgerlichen
MehrVII. Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis. Der Autor... V Vorwort...VI Abkürzungsverzeichnis... XV
VII Der Autor... V Vorwort...VI Abkürzungsverzeichnis.... XV I. Grundsätzliches...1 1. Vorbemerkung....1 2. Klausurtechnik...1 Fall 1...2 Fall 2...3 3. Themen der Bilanzklausuren Personengesellschaften...17
MehrTeil F: Sonderthemen VI. Nahe Angehörige
Arbeitsunterlagen zur Vorlesung Unternehmenssteuerrecht 2015 Teil F: Sonderthemen VI. Nahe Angehörige Dr. Paul Richard Gottschalk Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Fachberater für Internationales
MehrZweifelsfragen bei Einbringungen in Kapitalgesellschaften ( UmwStG)
Prof. Dr. Marc Desens Zweifelsfragen bei Einbringungen in Kapitalgesellschaften ( 20-23 UmwStG) 20. Oktober 2010 Münchner Unternehmenssteuerforum (1) Gehört die Beteiligung des Kommanditisten an der Komplementär-GmbH
MehrUmstrukturierung/UmwStG Aktuell - Wissen auffrischen Mai Heft 1. Tino Srebne, Dipl.-Finanzwirt (FH), Steuerberater, Markkleeberg
Umstrukturierung/UmwStG Aktuell - Wissen auffrischen Mai 2018 Tino Srebne, Dipl.-Finanzwirt (FH), Steuerberater, Markkleeberg Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der finden Sie unter www.haas-wir-steuern.de.
Mehr3 Ertragsbesteuerung der Personengesellschaften
3 3 Ertragsbesteuerung der Personengesellschaften 1 2 Die Personengesellschaft ist weder Steuersubjekt nach dem Einkommen- noch nach dem Körperschaftsteuergesetz. Eine Ertragsbesteuerung der Personengesellschaft
MehrSteuerrechtliche Falllösungstechniken anhand aktueller BFH-Urteile Einkommensteuer
Die Jus(z des Landes Nordrhein-Wes4alen Steuerrechtliche Falllösungstechniken anhand aktueller BFH-Urteile Einkommensteuer Münster, 2. Mai 2016 Dr. Jens Reddig Richter am Finanzgericht Münster A. Subjektive
MehrAnwendungsschreiben zur Verlustabzugsbeschränkung nach 15 ABS. 4 Satz 6 bis 8
BMF Amtliches Einkommensteuer-Handbuch 2016 > C. Anhänge > Anhang 29 Verluste > IV. Anwendungsschreiben zur Verlustabzugsbeschränkung nach 15 Abs. 4 Satz 6 bis 8 EStG BMF vom 19.11.2008 (BStBl I S. 970)
MehrEinkommensteuer- und Körperschaftsteuerrecht
Prof. Dr. Christoph Gröpl Lehrstuhl für Staats-und Verwaltungsrecht, deutsches und europäisches Finanzund Steuerrecht Einkommensteuer- und Körperschaftsteuerrecht Einkünftequalifikation positiv Ausgangstatbestand:
MehrErste Übungsklausur auf Examensniveau Besprechung. Saarbrücken, den
Erste Übungsklausur auf Examensniveau Besprechung Saarbrücken, den Sachverhalt Priv. A1 A2 A3 A 15 B1 B2 B3 B Komplementär- GmbH 50% 50% 0% A+B Papierfabrik GmbH & Co KG 2 Teil 1: Kapitalmaßnahmen 2008
MehrTeil B: Laufende Besteuerung I. Überblick 2. Mitunternehmerschaften
Arbeitsunterlagen zur Vorlesung Unternehmenssteuerrecht 2018 Teil B: Laufende Besteuerung I. Überblick 2. Mitunternehmerschaften Prof. Dr. Paul Richard Gottschalk Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
MehrUnternehmensteuerrecht SS 2013. Prof. Dr. iur. Roman Seer Lehrstuhl für Steuerrecht
Unternehmensteuerrecht SS 2013 Prof. Dr. iur. Roman Seer Lehrstuhl für Steuerrecht 1 Steuersubjekte Einkommensteuer Körperschaftsteuer Steuersubjekt: Natürliche Person ( 1 I EStG) als Einzelunternehmer/
MehrGmbH & CoKG. Referent: Diplom-Finanzwirt Thomas Wiegmann, Steuerberater. Rechtsanwälte Steuerberater Mülheim an der Ruhr. Tel.
GmbH & CoKG Referent: Diplom-Finanzwirt Thomas Wiegmann, Steuerberater Partner von: sbu-sterzenbach & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mbh & CoKG Rechtsanwälte Steuerberater Mülheim an der Ruhr Tel.:
MehrSteuerliche Fragestellungen im Zusammenhang mit Bioenergieprojekten Rechtsformwahl, Ertragsteuer. Haus Düsse Ostinghausen, den
Steuerliche Fragestellungen im Zusammenhang mit Bioenergieprojekten Rechtsformwahl, Ertragsteuer Haus Düsse Ostinghausen, den 26.01.2012 1 Ihr Ansprechpartner Jochen Nölle Master of Science (agriculture)
MehrAbschlussklausur im Unternehmenssteuerrecht SS 2007 Prof. Dr. Roman Seer. Skizze des Sachverhalts 535 BGB. Y-GmbH. Z-GbR. Grdst.
Skizze des Sachverhalts Z-GbR 535 BGB Grdst. Y-GmbH K 49% 51% 80% 20% Z GF F 1 Lösungshinweise Abschlussklausur im Unternehmenssteuerrecht SS 2007 A. Steuerpflicht des Z I. Subjektive Einkommensteuerpflicht
MehrSteuergestaltung durch Rechtsformwahl, SS 2015, neue PO Musterlösung
Stand: 19.01.016 Steuergestaltung durch Rechtsformwahl, SS 015, neue PO Musterlösung 1. Aufgabe Pkt. 1. Ermittlung der Steuerbelastung für die KG (Gewerbesteuer) Die KG erzielt aufgrund ihrer Tätigkeit
MehrGründung einer Personengesellschaft
Gründung einer Personengesellschaft Gesellschaft bürgerlichen Rechts Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) bildet die Grundlage der Personengesellschaft. Maßgebliche Rechtsgrundlage ist 705 ff des
MehrGründung einer Personengesellschaft
Gründung einer Personengesellschaft Gesellschaft bürgerlichen Rechts Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) bildet die Grundlage der Personengesellschaft. Maßgebliche Rechtsgrundlage ist 705 ff des
Mehr2 Die Errichtung der Personengesellschaften
2 Die Errichtung der Personengesellschaften I. Abschluss des Gesellschaftsvertrags 1. Allgemeines Privatrechtlicher (schuldrechtlicher, denn die 705 bis 740 BGB stehen im Schuldrecht BT = 241 bis 853 BGB!)
MehrRecht der Personengesellschaften
Recht der Personengesellschaften Dr. Sebastian Mock, LL.M.(NYU) Attorney-at-Law (New York) dienstags, 12.15 13.45, Phil B I. Gegenstand Recht der privaten Zweckverbände = Abgrenzung von: Recht der privatrechtlichen
MehrGründung einer Personengesellschaft
Gründung einer Personengesellschaft Gesellschaft bürgerlichen Rechts Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) bildet die Grundlage der Personengesellschaft. Maßgebliche Rechtsgrundlage ist 705 des Bürgerlichen
Mehr