Die Besteuerung von E-Bikes:
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- Matthias Albert
- vor 7 Jahren
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1 Die Besteuerung von E-Bikes: Das so genannte Dienstwagenprivileg gilt ab sofort auch für Fahrräder, Pedelecs und E-Bikes. Das haben die Finanzminister der Länder nun in einem Erlass rückwirkend für das Jahr 2012 entschieden. Statt Dienstwagen haben Unternehmen nun die Möglichkeit, ihren Mitarbeitern ein Dienstfahrrad zur Verfügung zu stellen. Dafür muss lediglich 1 Prozent des Brutto Listen Preises monatlich versteuert werden. Das Dienstfahrrad darf auch privat genutzt werden und ob es tatsächlich dienstlich zum Einsatz kommt spielt dabei keine Rolle.
2 Umsetzung im Rahmen der Gehaltsabrechnung: 1. Der Arbeitnehmer erhält das Fahrrad als zusätzlichen Gehaltsbestandteil vom Arbeitgeber ohne dabei auf Gehalt zu verzichten. (Zusätzliche Gehaltserhöhung in Höhe der Kosten der Leasingrate) 2. Barlohnumwandlung: der Arbeitnehmer verzichtet auf einen Teil seines Barlohnes und erhält dafür im Austausch ein Fahrrad zur privaten Nutzung. Es erfolgt eine Umwandlung des Barlohnes in Sachlohn. Hier ist keine Gehaltserhöhung notwendig. Der Arbeitgeber hat hierdurch keine Mehrkosten. 3. Der Arbeitnehmer erhält das Fahrrad als zusätzlichen Gehaltsbestandteil und leistet eine laufende Zuzahlung
3 Exemplarische Berechnung des Sachbezuges: (Geldwerter Vorteil) Brutto Listenpreis Fahrrad 2.399,00 Auf volle 100 abgerundet 2.300,00 1 % vom Brutto Listenpreis 23,00 = Geldwerter Vorteil 23,00 Ermittlung der Leasingrate am Beispiel Pegasus Premio E: Pegasus Premio E8 Elektro Bike 28 Trekking 8 Gang Preis Leasingrate Brutto Leasingrate Netto 2.399,00 (inkl. gesetzl. MwSt.) 118,90 mtl. (bei einer Laufzeit von 36 Monaten) 99,76 mtl. (bei einer Laufzeit von 36 Monaten) Die Leasingrate wurden in den weiteren Berechnungen mit EUR 100,00 angesetzt.
4 Zusätzliche Gehaltserhöhung Wahlrecht Fahrrad oder Geld: Variante 1: Der Arbeitgeber überlässt seinem Arbeitnehmer ein Elektrofahrrad sowohl für Privatfahrten als auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Der Bruttolistenpreis des Fahrrades beträgt 2.399,00 Euro. Sein Bruttogehalt beträgt Euro. Er hat die Steuerklasse 1 und ist in der Kirche, ohne Kinder. Annahme der Arbeitnehmer erhält eine Gehaltserhöhung in Höhe von 100 Euro und hat die Wahlmöglichkeit diese in Form von Geld zu erhalten oder in Form eines Sachbezuges des Fahrrads. Die Gehaltserhöhung wird mit 100 Euro angenommen.
5 Zusätzliche Gehaltserhöhung Wahlrecht Fahrrad oder Geld: Gehaltsberechnung Gehaltsabrechnung Gehaltsabrechnung ohne Fahrrad mit Fahrrad mit Gehaltserhöhung Bruttogehalt 3.000, , ,00 Übernahme Leasingrate Fahrrad 100 Euro statt Geld Wahlweise Geldbetrag Summe Brutto 3.000, , ,00 Fahrradsachbezug 0 +23,00 0,00 Summe inklusive Sachbezug = 3.000,00 = 3.023,00 = 3.100,00 Lohnsteuerabzug 468,25 474,50 495,58 Solidaritätszuschlag 25,75 26,09 27,25 Kirchensteuer 42,14 42,71 44,60 AN Beitrag KV 246,00 247,89 254,20 AN Beitrag PV 38,25 38,54 39,53 AN Beitrag RV 283,50 285,67 292,95 AN Beitrag AV 45,00 45,35 46,50 Summe Nettogehalt = 1.851,11 = 1.862,26 = 1.899,39 Abzug 1% Fahrrad 0-23,00 0,00 Auszahlungsbetrag auf Konto = 1.851,11 = 1.839,26 = 1.899,39
6 Zusätzliche Gehaltserhöhung Wahlrecht Fahrrad oder Geld: Gehaltsabrechnung mit Fahrrad 1.839,26 Gehaltsabrechnung mit Gehaltserhöhung 1.899,39 Differenz: 60,13 Sofern der Arbeitnehmer sich im Rahmen der Gehaltserhöhung für ein Fahrrad entscheidet, kostet Ihn das bezogen auf sein Nettogehalt mtl. 60,13 Euro gegenüber dem Arbeitnehmer der die Gehaltserhöhung in Geld wählt. Das Fahrrad steht dem Arbeitnehmer dann für die Fahrten zur Arbeit und für sämtliche Privatfahrten zur Verfügung.
7 Ersparnis für den Arbeitnehmer im Vergleich zum privaten Leasing: Sofern der Arbeitnehmer sich das Fahrrad privat kaufen würde, müsste er die Bruttoleasingrate in Höhe von 118,90 Euro aufwenden. Der Arbeitnehmer hat somit im Vergleich zum privaten Leasing eine monatliche Ersparnis von 58,77 Euro. Bezogen auf die Leasingzeit von 3 Jahren macht das eine Ersparnis von 2.115,72 Euro. (Die Hohe Ersparnis resultiert auch daraus, dass der Arbeitgeber die Mehrwertsteuer abziehen kann und dem Arbeitnehmer diese nicht belasten muss. Beim privaten Leasing muss der Arbeitnehmer allerdings die Mehrwertsteuer bezahlen und kann diese nicht abziehen.) Ersparnis für den Arbeitgeber im Vergleich zur Gehaltserhöhung in Form von Geld: Sofern der Arbeitnehmer sich im Rahmen der Gehaltserhöhung für ein Fahrrad entscheidet, spart der Arbeitgeber monatlich ungefähr 15,73 Euro bei den Sozialabgaben im Vergleich zu einer Gehaltserhöhung in Form von Geld. Bezogen auf die Leasingzeit von 3 Jahren macht das eine Ersparnis von 566,28 Euro.
8 Barlohnumwandlung: Variante 2: Barlohnumwandlung: der Arbeitnehmer verzichtet auf einen Teil seines Barlohnes und erhält dafür im Austausch ein Fahrrad zur privaten Nutzung. Es erfolgt eine Umwandlung des Barlohnes in Sachlohn. Hier ist keine Gehaltserhöhung notwendig. Der Arbeitgeber hat hierdurch keine Mehrkosten.
9 Barlohnumwandlung: Barlohnumwandlung Gehaltsabrechnung ohne Fahrrad Bruttogehalt 3.000, ,00 abzüglich Leasingrate - 99,76 0 Zuzüglich Arbeitgeber Anteil an 0 0 Leasingrate Bruttogehalt nach Umwandlung = 2.900, Zuzüglich geldwerter Vorteil +23,00 0 Berechnungsgrundlage zur Versteuerung = 2.923, ,00 Lohnsteuerabzug 447,75 468,25 Solidaritätszuschlag 24,62 25,75 Kirchensteuer 40,30 42,14 AN Beitrag KV 239,77 246,00 AN Beitrag PV 37,28 38,25 AN Beitrag RV 276,32 283,50 AN Beitrag AV 43,86 45,00 Summe Nettogehalt = 1.813,34 = 1.851,11 Abzüglich versteuerter geldwerter Vorteil -23,00 0 Auszahlungsbetrag auf Konto = 1.790,34 = 1.851,11
10 Barlohnumwandlung : Vergleich Kosten: Gehaltsabrechnung ohne Fahrrad 1.851,11 Barlohnumwandlung: 1.790,34 Vom Konto einbehaltener Betrag: 60,77 Sofern der Arbeitnehmer sich für ein Fahrrad im Rahmen der Barlohnumwandlung entscheidet, kostet Ihn das bezogen auf sein Nettogehalt mtl. 60,77 Euro gegenüber dem Arbeitnehmer der sein Gehalt weiterhin unverändert bezieht. Das Fahrrad steht dem Arbeitnehmer dann für die Fahrten zur Arbeit und für sämtliche Privatfahrten zur Verfügung.
11 Ersparnis für den Arbeitnehmer im Vergleich zum privaten Leasing: Sofern der Arbeitnehmer sich das Fahrrad privat kaufen würde, müsste er die Bruttoleasingrate in Höhe von 118,90 Euro aufwenden. Der Arbeitnehmer hat somit im Vergleich zum privaten Leasing eine monatliche Ersparnis von 58,13 Euro. Bezogen auf die Leasingzeit von 3 Jahren macht das eine Ersparnis von 2.092,68 Euro. (Die Hohe Ersparnis resultiert auch daraus, dass der Arbeitgeber die Mehrwertsteuer abziehen kann und dem Arbeitnehmer diese nicht belasten muss. Beim privaten Leasing muss der Arbeitnehmer allerdings die Mehrwertsteuer bezahlen und kann diese nicht abziehen.) Ersparnis für den Arbeitgeber im Vergleich zur Gehaltserhöhung in Form von Geld: Sofern der Arbeitnehmer sich für ein Fahrrad im Rahmen der Barlohnumwandlung entscheidet, spart der Arbeitgeber monatlich ungefähr 15,52 Euro bei den Sozialabgaben im Vergleich zu einer Gehaltserhöhung in Form von Geld. Bezogen auf die Leasingzeit von 3 Jahren macht das eine Ersparnis von 558,72 Euro.
12 Barlohnumwandlung : Variante 2: E-Bikes mit über 25 Kilometer pro Stunde Der Arbeitnehmer hat einen Geldwertenvorteil von 23 Euro monatlich zu versteuern (1 % von ) Für die Nutzung des Fahrrads für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte ist ein gesonderter Vorteil in Höhe von 6,90 (0,03 % von x 10 Entfernungskilometer) anzusetzen.
13 Barlohnumwandlung: E-Bikes mit über 25 Kilometer pro Stunde Barlohnumwandlung Gehaltsabrechnung ohne Fahrrad Bruttogehalt 3.000, ,00 abzüglich Leasingrate 99,76 0 Zuzüglich Arbeitgeber Anteil an Leasingrate 0 0 Bruttogehalt nach Umwandlung = 2.900, Zuzüglich geldwerter Vorteil 23,00 0 Zuzüglich geldwerter Vorteil Fahrkosten 0 (0,03% von x 10 Kilometer) 6,90 Berechnungsgrundlage zur Versteuerung = 2.930, ,00 Lohnsteuerabzug 449,33 468,25 Solidaritätszuschlag 24,71 25,75 Kirchensteuer 40,44 42,14 AN Beitrag KV 240,26 246,00 AN Beitrag PV 37,36 38,25 AN Beitrag RV 276,89 283,50 AN Beitrag AV 43,95 45,00 Summe Nettogehalt = 1.817,07 = 1.851,11 Abzüglich versteuerter geldwerter Vorteil -23,00 0 Abzüglich geldwerter Vorteil Fahrkosten -6,90 0 Auszahlungsbetrag auf Konto = 1.787,17 = 1.851,11
14 Barlohnumwandlung : E-Bikes mit über 25 Kilometer pro Stunde Vergleich Kosten: Gehaltsabrechnung ohne Fahrrad 1.851,11 Barlohnumwandlung: 1.787,17 Vom Konto einbehaltener Betrag: 63,94 Sofern der Arbeitnehmer sich für ein Fahrrad im Rahmen der Barlohnumwandlung entscheidet, kostet Ihn das bezogen auf sein Nettogehalt mtl. 63,94 Euro gegenüber dem Arbeitnehmer der sein Gehalt weiterhin unverändert bezieht. Das Fahrrad steht dem Arbeitnehmer dann für die Fahrten zur Arbeit und für sämtliche Privatfahrten zur Verfügung.
15 Ersparnis für den Arbeitnehmer im Vergleich zum privaten Leasing: Sofern der Arbeitnehmer sich das Fahrrad privat kaufen würde, müsste er die Bruttoleasingrate in Höhe von 118,90 Euro aufwenden. Der Arbeitnehmer hat somit im Vergleich zum privaten Leasing eine monatliche Ersparnis von 54,96 Euro. Bezogen auf die Leasingzeit von 3 Jahren macht das eine Ersparnis von 1.978,56 Euro. (Die Hohe Ersparnis resultiert auch daraus, dass der Arbeitgeber die Mehrwertsteuer abziehen kann und dem Arbeitnehmer diese nicht belasten muss. Beim privaten Leasing muss der Arbeitnehmer allerdings die Mehrwertsteuer bezahlen und kann diese nicht abziehen.) Ersparnis für den Arbeitgeber im Vergleich zur Gehaltserhöhung in Form von Geld: Sofern der Arbeitnehmer sich für ein Fahrrad im Rahmen der Barlohnumwandlung entscheidet, spart der Arbeitgeber monatlich ungefähr 14,29 Euro bei den Sozialabgaben im Vergleich zu einer Gehaltserhöhung in Form von Geld. Bezogen auf die Leasingzeit von 3 Jahren macht das eine Ersparnis von 514,44 Euro.
16 Zuzahlung durch den Arbeitnehmer: Variante 3: 1. Eine laufende Zuzahlung durch den Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber gewährt dem Arbeitnehmer das Fahrrad als zusätzliche Gehaltserhöhung verlangt aber eine Zuzahlung vom Arbeitnehmer.
17 Zuzahlung durch den Arbeitnehmer: Ohne Fahrrad Zuzahlung Arbeitnehmer Gehaltserhöhung Bruttogehalt 3.000, , ,00 Zuzahlung Arbeitgeber abzüglich Leasingrate Zuzüglich Arbeitgeber Anteil an Leasingrate Übernahme Leasingrate Fahrrad 99,76 Euro statt Geld = Bruttogehalt nach Umwandlung = 3.000,00 = 3.000,00 = 3.100,00 Fahrradsachbezug 0 +23,00 0 Abzüglich Zuzahlung Arbeitnehmer 0-23,00 0 Berechnungsgrundlage zur Versteuerung = 3.000,00 = 3.000,00 = 3.100,00 Lohnsteuerabzug 468,25 468,25 495,58 Solidaritätszuschlag 25,75 25,75 27,25 Kirchensteuer 42,14 42,14 44,60 AN Beitrag KV 246,00 246,00 254,20 AN Beitrag PV 38,25 38,25 39,53 AN Beitrag RV 283,50 283,50 292,95 AN Beitrag AV 45,00 45,00 46,50 = Summe Nettogehalt = 1.851,11 = 1.851,11 = 1.899,39 Abzüglich versteuerter geldwerter Vorteil 0-23,00 0 Abzüglich geldwerter Vorteil Fahrkosten Abzüglich netto Zuzahlung Arbeitnehmer 0-23,00 0 = Auszahlungsbetrag auf Konto = 1.851,11 = 1.805,11 = 1.899,39
18 Sofern der Arbeitnehmer sich im Rahmen der Gehaltserhöhung für ein Fahrrad entscheidet, kostet Ihn das bezogen auf sein Nettogehalt mtl. 94,28 Euro gegenüber dem Arbeitnehmer der die Gehaltserhöhung in Geld wählt. Das Fahrrad steht dem Arbeitnehmer dann für die Fahrten zur Arbeit und für sämtliche Privatfahrten zur Verfügung. Ersparnis für den Arbeitnehmer im Vergleich zum privaten Leasing: Sofern der Arbeitnehmer sich das Fahrrad privat kaufen würde, müsste er die Bruttoleasingrate in Höhe von 118,90 Euro aufwenden. Der Arbeitnehmer hat somit im Vergleich zum privaten Leasing eine monatliche Ersparnis von 24,62 Euro. Bezogen auf die Leasingzeit von 3 Jahren macht das eine Ersparnis von 886,32 Euro. (Die Hohe Ersparnis resultiert auch daraus, dass der Arbeitgeber die Mehrwertsteuer abziehen kann und dem Arbeitnehmer diese nicht belasten muss. Beim privaten Leasing muss der Arbeitnehmer allerdings die Mehrwertsteuer bezahlen und kann diese nicht abziehen.) Ersparnis für den Arbeitgeber im Vergleich zur Gehaltserhöhung in Form von Geld: Sofern der Arbeitnehmer sich im Rahmen der Gehaltserhöhung für ein Fahrrad entscheidet, spart der Arbeitgeber monatlich ungefähr 20,43 Euro bei den Sozialabgaben im Vergleich zu einer Gehaltserhöhung in Form von Geld. Bezogen auf die Leasingzeit von 3 Jahren macht das eine Ersparnis von 735,48 Euro.
19 Kontakt: Martin Meyer & Dr. Udo Meyer vbp/stb RA/WP/StB Märkische Straße Engelskirchen USt-ID-Nr.: DE Tel.: (02263) Fax: (02263)
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