2. Art. 37 der Verfassung des Landes Sachsen Anhalt ( Kulturelle und ethnische Minderheiten )
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- Erica Kuntz
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1 Identitäten, Nationalitäten und Staatsangehörigkeiten in einer weltoffenen Gesellschaft 1 I. Verfassungsrechtliche Grundlagen 1. Art. 3 Abs. 3 des Grundgesetzes (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. 2. Art. 37 der Verfassung des Landes Sachsen Anhalt ( Kulturelle und ethnische Minderheiten ) (1) Die kulturelle Eigenständigkeit und die politische Mitwirkung ethnischer Minderheiten stehen unter dem Schutz des Landes und der Kommunen. (2) Das Bekenntnis zu einer kulturellen oder ethnischen Minderheit ist frei; es entbindet nicht von den allgemeinen staatsbürgerlichen Pflichten. II. Begriffe 1. Identität Im interkulturellen Dialog ist vor allem die kulturelle Identität bedeutsam. Das ist das Zugehörigkeitsgefühl eines Individuums oder einer sozialen Gruppe zu einem bestimmten kulturellen Kollektiv. Dies kann eine Gesellschaft, ein bestimmtes kulturelles Milieu oder auch eine Subkultur sein. Identität stiftend ist dabei die Vorstellung, sich von anderen Individuen oder Gruppen kulturell zu unterscheiden, das heißt in einer bestimmten Anzahl gesellschaftlich oder geschichtlich erworbener Aspekte wie Sprache, Religion, Nation, Wertvorstellungen, Sitten und Gebräuchen oder in sonstigen Aspekten der Lebenswelt. Die individuellen Weltanschauungen, die eine kulturelle Orientierung prägen, sind heterogen und können durchaus auch zueinander im Widerspruch stehen. 2. Nationalität Die Nationalität beschreibt die Zugehörigkeit einer Person zu einer Nation oder einem Volk. Der Begriff einer Nation wird dabei für verschiedene Konzepte angewandt: Einerseits steht er im Deutschen für die rechtliche Zuordnung einer Person zu politisch definierten Nationen im Sinne der Staatsbürgerschaft. Andererseits beschreibt die Nationalität aber auch die Zugehörigkeit zu einem ethnisch definierten Volk über den Begriff der Volkszugehörigkeit. 3. Staatsangehörigkeit Staatsbürgerschaft kennzeichnet die aus der Staatsangehörigkeit sich ergebenden Rechte und Pflichten einer natürlichen Person in dem Staat, dem sie angehört. In diesem Sinne ist die Frage nach der Staatsangehörigkeit mit der Staatsbürgerschaft zu beantworten, der rechtlichen Zugehörigkeit zur Gemeinschaft (Rechtsgemeinschaft) von Bürgern eines Staates, den Staatsbürgern, die unabhängig von der Nationalität sein kann. Die Nationalität oder die ethnische Abstammung eines Staatsbürgers muss nicht unbedingt im unmittelbaren Bezug zu einem Staat stehen.
2 Identitäten, Nationalitäten und Staatsangehörigkeiten in einer weltoffenen Gesellschaft 2 III. Fallbeispiele 1. Yunus ist bei der Bundeswehr. Er hat seit seiner Kindheit die deutsche Staatsangehörigkeit, in Deutschland das Abitur gemacht und war schließlich zum Wehrdienst angetreten, wie tausende anderer Deutscher auch. Aber dort bekam er oft, sehr oft zu hören, eigentlich sei er doch ein Ausländer; manchmal mitleidig, oft feindselig, einige Male sogar von türkischen Verwandten, die nicht alle verstehen konnten, wie ein Türke beim deutschen Militär dienen konnte. Er sitzt über seinem Quran und sagt nachdenklich: Früher dachte ich, ich könnte ein Deutscher sein, wie alle anderen auch. Bei uns im Ort hatte ich nur deutsche Freunde. Aber eigentlich hat das alles nichts geholfen ich bin immer noch der Ausländer, der Ausländer in deutscher Uniform!. Den Quran liest er übrigens in deutscher Übersetzung. Türkisch kann er gar nicht. 2. Ignatz Bubis war in Baden Württemberg zu einer Diskussionsveranstaltung eingeladen. Hinterher wurde er zu einem Abendessen gebeten, zu dem auch Werner Höfer und seine Frau eingeladen waren. Während des Essens fragte ihn Herr Höfer: Herr Bubis, es würde mich interessieren, wie denn die fremdenfeindlichen Ausschreitungen in Deutschland in Ihrem Land gesehen werden. Bubis erhielt solche Fragen täglich und antwortete: In Hessen nicht anders als in Baden Württemberg, Herr Höfer. Woraufhin Herr Höfer fragte: Sie sprechen doch Hebräisch? Darauf entgegnete Bubis: Richtig, ich spreche auch Russisch, und ich spreche auch Italienisch. Was meinen Sie mit dieser Frage nach meinen Hebräischkenntnissen? An dieser Stelle mischte sich Frau Höfer ein und meinte: Aber Sie sind doch Ausländer. Herr Bubis entgegnete darauf: Die einzige Staatsbürgerschaft, die ich je besessen habe, war die deutsche. Und um Ihre nächste Frage gleich mitzubeantworten, ich habe auch nicht die doppelte Staatsbürgerschaft und ich habe auch nie eine solche besessen. Frau Höfer saß den ganzen Abend kopfschüttelnd am Tisch, sie konnte es einfach nicht begreifen. Man hat sich dann nach dem Essen noch verabschiedet, und da bemerkte Herr Höfer: Herr Bubis, ich wünsche Ihnen alles Gute und trotz allem auch alles Gute für Ihr Land. Hierauf erwiderte Bubis: Ich danke Ihnen im Namen der Bundesrepublik Deutschland." 3. Eine Deutsche, die Muslima geworden war, auf einer Veranstaltung der Christlich Islamischen Gesellschaft (CIG): Oft muss ich mich rechtfertigen, wie ich als Deutsche freiwillig den Islam annehmen kann. Manche Leute gehen mich dann auch schon mal an: Dann geh doch heim nach... nach... nach Islam! Darüber konnte ich innerlich lange noch schmunzeln. Aber vor einigen Wochen wandte ich mich mit einem Anliegen (es ging um die Frage, ob es im städtischen Hallenbad auch Schwimmzeiten nur für Frauen geben könnte) an meine Stadtverwaltung und wurde, obwohl ich versicherte, noch nie Ausländerin gewesen zu sein, an den Ausländerbeauftragten verwiesen. Der sei für Islam zuständig. Durch meine Religion war ich also in meiner eigenen Stadt amtlich zur Ausländerin geworden. Nun schmunzelte ich nicht mehr.
3 Identitäten, Nationalitäten und Staatsangehörigkeiten in einer weltoffenen Gesellschaft 3 Austausch und Fachtagung: Interkultureller Dialog im Saale und Burgenlandkreis ( ) Fallbeispiele nach Dr. Michael Blume Heimat & Identität knappe Güter unserer Zeit (2001). IV. Bevölkerung mit Migrationshintergrund im Jahr 2012
4 Identitäten, Nationalitäten und Staatsangehörigkeiten in einer weltoffenen Gesellschaft 4 Austausch und Fachtagung: Interkultureller Dialog im Saale und Burgenlandkreis ( ) Als Personen mit Migrationshintergrundd gelten alle nach 1949 auf das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Zugewanderten, sowie alle in Deutschland geborenen Ausländer und alle in Deutschland als Deutsche Geborenenn mit zumindest einem zugewanderten oder als a Ausländer inn Deutschland geborenen Elternteil. (Quelle: BAMF) V. Ausländische Bevölkerung in den Bundesländern am Quelle: BAMF, Migrationsatlas 2014, 6. Auflage
5 Identitäten, Nationalitäten und Staatsangehörigkeiten in einer weltoffenen Gesellschaft 5 VI. Die fünf häufigsten Staatsangehörigkeiten ausländischer Menschen in Deutschland im Jahr 2013
6 Identitäten, Nationalitäten und Staatsangehörigkeiten in einer weltoffenen Gesellschaft 6 Austausch und Fachtagung: Interkultureller Dialog im Saale und Burgenlandkreis ( ) Quelle: BAMF, Migrationsatlas 2014, 6. Auflage VII. Die zehn häufigsten ausländischen Staatsangehörigkeiten in Deutschland
7 Identitäten, Nationalitäten und Staatsangehörigkeiten in einer weltoffenen Gesellschaft 7 VIII. Die zehn häufigsten ausländischen Staatsangehörigkeiten im Saalekreis % aller Ausländer
8 Identitäten, Nationalitäten und Staatsangehörigkeiten in einer weltoffenen Gesellschaft 8 IX. Statistische Zahlen zum Asylverfahren
9 Identitäten, Nationalitäten und Staatsangehörigkeiten in einer weltoffenen Gesellschaft 9 X. Fluchtrouten Quelle: Die Welt, Stand:
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