Vollzugshinweise zur Abfalleinstufung von Abfällen mit Spiegeleinträgen nach AVV
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- Birgit Kuntz
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1 Vollzugshinweise zur Abfalleinstufung von Abfällen mit Spiegeleinträgen nach AVV SBB 14. April 2016 Wie praktisch vorgehen Dipl.-Ing. Ulf Berger SenStadtUm Berlin IX B 2 Beispiele /Änderungen 1
2 Vollzugshinweise wieso? AbfallverzeichnisV direkt anzuwenden ist in vielen Fällen sehr aufwändig. Die enthaltenen Stoffe und Verbindungen müssten Schritt für Schritt auf sämtliche gefährliche Eigenschaften geprüft werden. Vereinfachungen der Vollzugshinweise: 1. Direkte Nutzung von gefahrstoffrechtlichen Daten bekannter enthaltener Verbindungen 2. Nutzung von Erfahrungen 3. Integrativ abgeleitete Schadstoffgrenzwerte Einstufung durch Analytik von für die Abfallwirtschaft typischer Parameter (z.b. Schwermetalle); Einzelne Verbindungen sind oft nicht bekannt (betrachten alle gefährlichen Eigenschaften Nach den bisherigen Erfahrungen führen meist nur bestimmte Eigenschaften zur Ableitung der Grenzwerte, da diese Eigenschaften die niedrigsten Grenzwerte haben) 2
3 Zu empfehlende Verfahren zur Abfalleinstufung: Vollzugshinweise nutzen. Bei schwierigen Fällen Unterstützung suchen. Übliche NICHT zu empfehlende Verfahren zur Abfalleinstufung Ich will es nicht wissen ob es gefährlicher Abfall ist. Ich weiß es ganz genau, dass es kein gefährlicher Abfall ist. Mystik (Befragen eines Orakels Hühnerknochen in eine Schüssel tun. kreuzen die Knochen sich? Ggf. Verfahren wiederholen. Schüsselgröße und Knochenmenge variieren, bis das gewünschte Ergebnis herauskommt.) 3
4 Vollzugshinweise für wen? Vorgehen nicht einfach, nur vereinfacht Zielgruppe: Fachleute, Berater, Behörden, Entsorger, Großunternehmen Kleinunternehmen, Handwerker usw. sollten sich Rat holen, know how einkaufen. Kleinmengen ggf. Entsorgung zum ÖRE - Bis 500 kg/a in Berlin, bis 2000 kg/a in Brandenburg Beispiele: Abfälle aus Handwerksbetrieben, Arztpraxen, Kleingewerbe 4
5 Beispiele für die Zuordnung von Abfällen aus der Praxis 1. Bleihaltige Abfälle 2. Alte Fässer (Galvanikflüssigkeit) 3. Boden aus Altlast 4. Laborabfälle die Quecksilber enthalten 5
6 Erst Vorprüfung - dann ggf. Anwendung der Vollzugshinweise Welche Abfallschlüssel kommen in Betracht? Sind Abfallschlüssel Teil eines Spiegeleintrags? nur dann Vollzugshinweise Prüfung welcher Abschnitt anzuwenden ist. zutreffende chemikalienrechtliche Einstufung vorhanden? Wenn ja: Einstufung danach Sonst: Liegen Vollzugserfahrungen vor? Wenn ja: Einstufung danach Sonst: Einstufung nach analytischen Untersuchungen 6
7 Beispiel 1 Bleihaltige Abfälle
8 Beispiel 1 Bleihaltige Abfälle Elementare Metalle / Stückigkeit Stückigkeit des Bleis spielt eine Rolle Abfälle, die Metalle in elementarer Form enthalten: Eine Vielzahl von Metallen sind in elementarer Form als gefährlich eingestuft (zum Beispiel Quecksilber, Blei, Arsen, Cadmium, Nickel, Selen, Thallium, Zink etc.). Die Abfälle, die derartige Metalle in entsprechender Konzentration enthalten, können dann als nicht gefährlich eingestuft werden, wenn durch eine kompakte Form dieser Metalle keine physikalisch-chemische Gefahr besteht, keine Gefährdung der menschlichen Gesundheit oder der Umwelt erfolgt. Kompakte Form nicht gefährlich Aber: z.b. fein verteiltes elementares Blei: Grenzwert mg/kg (OS) z.b.: Grenzwert bei Kugelfang aus Holz mit Blei Holz/ *Holz, das gefährliche Stoffe enthält / damit verunreinigt ist
9 Beispiel 1 Abfälle mit elementarem Blei exemplarisches Vorgehen bei bekanntem Inhaltsstoff Grenzwert nach Anlage II Vollzugshilfe (Anhang III der RL 2008/98/EG Einstufung von Blei GESTIS Stoffdatenbank : Reproduktionstoxizität, Kategorie 1A; H360Df Grenzwert Anlage II HP10 >= 0,3% (3000 mg/kg bisher 5.000) Akute Toxizität, Kategorie 4, Einatmen; H332 HP6 >= 22,5% ( mg/kg) Akute Toxizität, Kategorie 4, Verschlucken; H302 HP6>=25% ( mg/kg) Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition), Kategorie 2; H373 Gewässergefährdend, Akut Kategorie 1; H400 Gewässergefährdend, Chronisch Kategorie 1; H410 HP5>=10%( mg/kg) HP14>=0,25% (2500 mg/kg) HP14>=0,25% (2500 mg/kg) Grenzwert 3000 mg/kg, sofern durch Biotest Ökotox ausgeschlossen, sonst 2500 mg/kg.
10 Beispiel 1 Bleihaltige Abfälle Blei spielt an vielfältiger Stelle im Abfallverzeichnis eine Rolle, z.b.: / * Strahlmittelabfälle * / Altfahrzeugbauteile (Fahrzeugbatterien) * / gebrauchte Geräte (mit gefährlichen Bestandteilen) * / aus Geräten entfernte (gefährliche) Bestandteile Blei / * Metallabfälle, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind * / Batterien * / gebrauchte elektrische Geräte Blei als Schadstoff bei sonstigen Spiegeleinträgen, z.b.: Kunststoffabfälle mit Bleiverbindungen Kunststoff / * Kunststoff der gefährliche Stoffe enthält / damit verunreinigt ist
11 Beispiel 1 Bleihaltige Abfälle z.b. Kunststoffabfälle mit Bleiverbindungen : / * Grenzwert für Blei nach Anlage IV Tabelle 1: mg/kg (OS) Summenwert mit diversen anderen Parametern: mg/kg (OS) Nachweis erfolgt als Blei. Grenzwert ist aus Bleiverbindungen abgeleitet! Anl. IV Tabelle 1: S. 38 Eluat-Grenzwert für Blei : Anl. IV Tabelle 2, S mg/l (Bei mineralischen Abfällen (z.b xx bzw xx) Grenzwert für Blei nach Anlage IV Tabelle 4 (LAGA TR): Boden / Bauschutt Anl. 4 Tabelle 4, S mg/kg (TS) 0,2 bzw. 0,1 mg/l)
12 Beispiel 2: alte Fässer (Galvanikflüssigkeit) 12
13 Beispiel 2: alte Fässer (Galvanikflüssigkeit) Welcher Abfallschlüssel? * wässrige Spülflüssigkeiten, die gefährliche Stoffe enthalten wässrige Spülflüssigkeiten mit Ausnahme derjenigen, die unter * fallen Einstufung nach analytischen Untersuchungen Cyanidkonzentration von 580 mg/l 13
14 Beispiel 2: alte Fässer (Galvanikflüssigkeit) Abfallschlüssel? * flüssiger Abfall. Enthaltene Schadstoffe: Z.B. Cyanide oder (in anderen Fällen) Chrom VI. Vergleich von Werten mit Anhang IV der Vollzugshinweise: Eluat nicht zutreffend Tabelle 2 nicht anzuwenden. Kein Verdacht auf POP-Schadstoffe Tabelle 3 nicht anzuwenden. Kein mineralischer Abfall Tabelle 4 nicht anzuwenden. 14
15 Beispiel 2: alte Fässer (Galvanikflüssigkeit) Vergleich von Werten mit Anhang IV der Vollzugshinweise: Tabelle 1 enthält Grenzwerte in mg/kg. Diese Angabe spiegelt Gehalte in Masse-% wieder mg/kg = 0,1 % Cyanid-Grenzwert : 500 mg/kg (Achtung Änderung) Anlage IV Tabelle 1, S. 38 (Keine Berücksichtigung HP 14 (ökotoxisch terrestrisch) Bei flüssigen Abfällen: 1 mg/kg entspricht 1 mg/l 580 mg/l > 500 mg/l Cyanide Gefährlicher Abfall Die Summenbildung ist auch für flüssige Abfälle zu beachten. 15
16 Beispiel 3 - Boden aus Altlast F
17 Beispiel 3 - Boden aus Altlast Bodenabfall aus Altlast mit Schwermetall- und MKW-Belastung * - Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten * - Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Prüfung der Werte der LAGA Anlage IV Tabelle 4, S. 40 (TS!) Und! Anlage IV Tabelle 1 (dort Parameter < LAGA Ni und Summe) (OS!) F
18 Beispiel 3 - Boden aus Altlast Zink= 900 mg/kg TS Blei= 680 mg/kg TS Nickel= 120 mg/kg TS MKW [C10-C40] = 900 mg/kg TS TS=90% Schwellenwerte: mg/kg TS 700 mg/kg TS 500 mg/kg TS / 100 mg/kg OS mg/kg OS/ 2000 mg/kg TS 2500 mg/kg Summenbildung Summenbildung nach Anlage IV Tabelle 1: (Zn+Pb+Ni+MKW [C10-C40] ) = mg/kg TS mg/kg OS < 2500 mg/kg OS Nickel: 120 *0,9 = 108 mg/kg OS> 100 mg/kg gefährlicher Abfall *
19 Beispiel 4 Laborabfälle die Quecksilber enthalten F
20 Beispiel 4 Laborabfälle die Quecksilber enthalten * Laborchemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten, einschließlich Gemische von Laborchemikalien gebrauchte Chemikalien mit Ausnahme derjenigen, die unter , oder fallen Anlage IV Tabelle 1 S. 38: Grenzwert (neu) 5 mg/kg (OS); bisher 50 mg/kg (OS) F
21 Kunststoffe mit HBCD/ Wärmedämmsysteme Änderung der POP-Verordnung ab : HBCD in Anhang IV Grenzwert 1000 mg/kg Polystyrol-Platten enthalten als Flammschutzmittel HBCD; i. A. ca. 0,7% 7000 mg/kg Abfallschlüssel: Kunststoff / * Kunststoff der gefährliche Stoffe enthält / damit verunreinigt ist Regelvermutung bei diesen Wärmedämmsystemen: gefährlicher Abfall Ggf. HBCD analysieren. Anlage IV Tabelle 3 S. 39 (HBCD noch nicht enthalten): Grenzwert (neu) 1000 mg/kg (OS); F
22 Neue Abfallschlüssel der AVV Abfälle aus der physikalischen und chemischen Verarbeitung von metallhaltigen Bodenschätzen * Rotschlamm aus der Aluminiumoxidherstellung, der gefährliche Stoffe enthält, mit Ausnahme der unter genannten Abfälle Rotschlamm aus der Aluminiumoxidherstellung mit Ausnahme von Abfällen, die unter fallen Spiegeleintrag Eigene Fragestellung: Trifft Aluminiumherstellung auf mich zu? Habe ich derartige Abfälle? Anwendung der Vollzugshinweise für * ggf. neuen EN 22
23 Neue Abfallschlüssel der AVV Fehlchargen und ungebrauchte Erzeugnisse * anorganische Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten anorganische Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * organische Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten organische Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * metallisches Quecksilber Kein Spiegeleintrag ggf. neue EN bzw. SN 23
24 Neue Abfallschlüssel der AVV Stabilisierte und verfestigte Abfälle * als gefährlich eingestufte teilweise stabilisierte Abfälle, mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen stabilisierte Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * als gefährlich eingestufte verfestigte Abfälle verfestigte Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * teilweise stabilisiertes Quecksilber (Quecksilbersulfid) Kein Spiegeleintrag ggf. neue EN/SN 24
25 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Kontakt: Senatsverwaltung Stadtentwicklung und Umwelt Berlin IX B 2 Herr Berger Postadresse: Telefon: (030) Brückenstraße Berlin Fax: (030) ulf.berger@senstadtum.berlin.de
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