Deutsches Institut für Menschenrechte

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1 Deutsches Institut für Menschenrechte Zum Begriff der Inklusion: eine menschenrechtliche Perspektive Dr. Sandra Reitz, Leiterin der Abteilung Menschenrechtsbildung

2 Zum Begriff der Inklusion: eine menschenrechtliche Perspektive 1. Das Deutsche Institut für Menschenrechte 2. Die Notwendigkeit der menschenrechtlichen Perspektive 3. Der Inklusionsbegriff in der UN- Behindertenrechtskonvention (BRK) 4. Inklusion & Diskriminierung: Ein weiter Inklusionsbegriff 5. Inklusion & Integration: Kein alter Wein in neuen Schläuchen! 6. Inklusion & Partizipation

3 DIMR Nationale Institutionen zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen 1993 als internationale Standards für Nationale Menschenrechtsinstitutionen Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) ist die unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands

4 DIMR Die Kernelemente der Pariser Prinzipien sind: die Unabhängigkeit, ein breites Mandat, das alle Menschenrechte umfasst, die Aufgabe, Menschenrechte zu fördern und zu schützen, eine gesetzliche Grundlage, eine Infrastruktur und eine Finanzierung, die ein wirksames Funktionieren erlaubt

5 Aufgaben des DIMR Politikberatung anwendungsorientierte Forschung Menschenrechtsbildung Monitoring-Stelle für UN-BRK (kritischkonstruktive Begleitung der Umsetzung) Dialog und Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen MR-Gremien/Organisationen Dokumentation und Information

6 Zum Begriff der Inklusion: eine menschenrechtliche Perspektive 1. Das Deutsche Institut für Menschenrechte 2. Die Notwendigkeit der menschenrechtlichen Perspektive 3. Der Inklusionsbegriff in der UN- Behindertenrechtskonvention (BRK) 4. Inklusion & Diskriminierung: Ein weiter Inklusionsbegriff 5. Inklusion & Integration: Kein alter Wein in neuen Schläuchen! 6. Inklusion & Partizipation

7 Menschenrechtliche Perspektive Menschenrechte stehen jedem Menschen aufgrund seines Menschseins zu und sind Unveräußerlich Egalitär Unteilbar/ interdependent Universell

8 Menschenrechtliche Perspektive Achtung der Menschenrechte durch den Staat: Der Staat ist verpflichtet, den einzelnen Menschen nicht an der Ausübung seiner Rechte zu hindern. Schutz vor Eingriffen Dritter in die Menschenrechte: Der Staat ist verpflichtet, den einzelnen Menschen vor Eingriffen Dritter in seine Rechte zu schützen. Erfüllung / Gewährleistung der Menschenrechte durch staatliche Leistungen: Der Staat ist verpflichtet, die Ausübung der Menschenrechte durch positive Leistungen zu ermöglichen

9 Menschenrechtliche Perspektive Verpflichtungsadressaten: Staatliche Stellen: echte rechtliche Verpflichtung (Behörden, Gerichte, Körperschaften des öffentlichen Rechts (Hochschulen, Kommunen, Kirchen etc.) Nichtstaatliche Stellen / Privatpersonen: Menschenrechtliche Verantwortung

10 Menschenrechtliche Perspektive Menschenrechtsbildung: Wissensvermittlung Reflexion über Werte und Einstellungen Empowerment: nur wenn ich meine Rechte kenne, kann ich sie einfordern Solidarität: Einsatz für die Rechte anderer

11 Zum Begriff der Inklusion: eine menschenrechtliche Perspektive 1. Das Deutsche Institut für Menschenrechte 2. Die Notwendigkeit der menschenrechtlichen Perspektive 3. Der Inklusionsbegriff in der UN- Behindertenrechtskonvention (BRK) 4. Inklusion & Diskriminierung: Ein weiter Inklusionsbegriff 5. Inklusion & Integration: Kein alter Wein in neuen Schläuchen! 6. Inklusion & Partizipation

12 UN-BRK: Paradigmenwechsel Fokus auf Behinderung, zugleich Paradigmenwechsel: vom medizinischen Ansatz zur menschenrechtlichen Perspektive vom Objekt zum (Rechts-) Subjekt von der Fürsorge / Wohlfahrt / Rehabilitation zur Teilhabe / Partizipation von einer Defizitorientierung zur Normalität bzw. Wertschätzung von Vielfalt von der Integration zur Inklusion (als menschenrechtliches Prinzip)

13

14 Ziel: Abbau von Barrieren

15 Zum Begriff der Inklusion: eine menschenrechtliche Perspektive 1. Das Deutsche Institut für Menschenrechte 2. Die Notwendigkeit der menschenrechtlichen Perspektive 3. Der Inklusionsbegriff in der UN- Behindertenrechtskonvention (BRK) 4. Inklusion & Diskriminierung: Ein weiter Inklusionsbegriff 5. Inklusion & Integration: Kein alter Wein in neuen Schläuchen! 6. Inklusion & Partizipation

16 Inklusion & Diskriminierung

17 Inklusion & Diskriminierung Inklusion als untrennbarer und zentraler Bestandteil des Diskriminierungsverbots Diskriminierungsverbot wohnt jedem Menschenrecht inne Inklusion Bestandteil jedes Menschenrechts Es werden auch andere Dimensionen wie sozioökonomische Aspekte, sexuelle Identität, ethnische Hintergründe u.a. betrachtet

18 Inklusion & Diskriminierung

19 Inklusion & Diskriminierung Inklusion ist mehr als Nicht-Diskriminierung: Nicht nur Unterlassung, sondern Ermöglichung: Anerkennung: Vielfalt ist Bereicherung Wertschätzung jedes Einzelnen (Akzeptanz des Soseins ) Volle und wirksame Partizipation in allen gesellschaftlichen Bereichen

20 Zum Begriff der Inklusion: eine menschenrechtliche Perspektive 1. Das Deutsche Institut für Menschenrechte 2. Die Notwendigkeit der menschenrechtlichen Perspektive 3. Der Inklusionsbegriff in der UN- Behindertenrechtskonvention (BRK) 4. Inklusion & Diskriminierung: Ein weiter Inklusionsbegriff 5. Inklusion & Integration: Kein alter Wein in neuen Schläuchen! 6. Inklusion & Partizipation

21 Integration - Inklusion Einbeziehung, Einschluss, Eingeschlossenheit, Dazugehörigkeit Inklusion Exklusion / Separation Bild: Integration

22 Integration - Inklusion Integration: Ausgegrenztes wird wieder eingeschlossen. ( die Anderen, 2-Gruppen-Theorie) Inklusion: Betrachtung einer untrennbaren heterogenen Gruppe. Schaffung von Strukturen, damit Ausgrenzung nicht entsteht bzw. abgebaut wird. ( Alle ) Übergänge zwischen Integration und Inklusion können fließend sein

23 Integration - Inklusion Bestehende Widerstände ernst zu nehmen Inklusion keine Pflicht des Einzelnen (zu inkludierenden ) Inklusionsfähig ein Unwort (vgl. Assimilation) Wer Inklusion will, sucht Wege, wer sie verhindern will, sucht Begründungen. (Hubert Hüppe in einer Pressemitteilung vom )

24 Zum Begriff der Inklusion: eine menschenrechtliche Perspektive 1. Das Deutsche Institut für Menschenrechte: 2. Die Notwendigkeit der menschenrechtlichen Perspektive 3. Der Inklusionsbegriff in der UN- Behindertenrechtskonvention (BRK) 4. Inklusion & Diskriminierung: Ein weiter Inklusionsbegriff 5. Inklusion & Integration: Kein alter Wein in neuen Schläuchen! 6. Inklusion & Partizipation

25 Inklusion & Partizipation

26 Inklusion & Partizipation Inklusion = Teil-Sein Partizipation = Teil-Habe, Mitgestalten Keine Teilhabe ohne Inklusion und umgekehrt

27 Inklusion & Partizipation Inklusion heißt: Von Anfang an selbstverständlich dazu zu gehören in allen Lebensbereichen Partizipation ermöglichen Anpassung der Strukturen und Mechanismen (nicht: der Menschen), Abbau von Barrieren Vision und zugleich Handlungsorientierung

28 Inklusion & Partizipation Partizipationsleiter nach Roger Hart, Darstellungsquelle:

29 Inklusion & Partizipation Inklusion ist nicht nur Barrierefreiheit, sondern miteinander gelebtes Leben (Zitat aus dem Schlusswort von Prof. Dr. Lothar Krappmann auf der Tagung Kinderechte und die Qualität pädagogischer Beziehungen, Potsdam

30 Inklusion & Partizipation Für die Weiterarbeit: Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft (Hrsg.): Kommunaler Index für Inklusion. Index für Inklusion. Lernen und Teilhabe in der Schule der Vielfalt entwickeln. Beide abrufbar unter: Beispielfragen: Wer fehlt? Sind Informationen über Angebote und Leistungen der Organisation/Einrichtung für alle gut zugänglich und verständlich? Wird gesehen, wenn unbeabsichtigt ethnische Minderheiten und andere Personengruppen ausgegrenzt werden? Wird Inklusion von allen als kontinuierlicher Prozess verstanden?

31 Vielen Dank!

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