Zukunft der Kältemittel Stand 2014

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1 Kurzinfo Zukunft der Kältemittel Stand 2014 F-Gase-Verordnung 517/2014 Dipl.-Ing. (FH) Roland Becker Neu: Verwendung von CO 2 -Äquivalenten Bisher: Angabe absoluter Kältemittel-Mengen Künftig: Angabe von CO 2 -Äquivalenten ab 3 kg Kältemittel ab kg CO 2 -Äquivalent Kältemittelmenge = CO 2 -Äquivalent GWP 100 R-134a R-404A R-23 R-134a KM-Menge = / KM-Menge = 3,5 kg R-404A KM-Menge = / KM-Menge = 1,3 kg R-23 KM-Menge = / KM-Menge = 0,3 kg 2

2 GWP-Werte (4 th AR IPCC) 3 A Dichtheitskontrollen (Art. 4) Kursive Mengengrenzen: bis drei bzw. sechs kg ohne Prüfung 4

3 B Neuanlagenverbote (Art. 11) Anwendung Haushaltskühl- und Gefriergeräte (GWP 150) Kühl- und Gefriergeräte für die enthaltend HFKW mit einem GWP gewerbliche Verwendung (hermetisch geschlossen) enthaltend HFKW mit einem GWP ab Ortsfeste Kälteanlagen, enthaltend HFKW mit einem GWP Ausnahme: Kühlungsanwendungen unter -50 C (also z.b. R23-Anwendungen) und militärische Anwendungen Mehrteilige, zentralisierte Kälteanlagen (gewerbliche Verwendung) mit einer Leistung ab 40 kw und HFKW enthaltend mit GWP 150 Ausnahme: Primärer Kältemittelkreislauf in Kaskadensystemen, enthaltend HFKW mit GWP < Bewegliche Raumklimageräte (hermetisch geschlossen), enthaltend HFKW mit einem GWP Mono-Splitklimageräte mit < 3 kg Treibhausgase, enthaltend HFKW mit einem GWP C Serviceverbote (Art. 13) Ab ist die Verwendung von F-Gasen mit GWP > zur Wartung / Instandhaltung von Kälteanlagen verboten. Ausnahmen / Einschränkungen: Verwendung von aufgearbeiteter Ware ist erst ab dem verboten Gilt nur für Kälteanlagen mit einer Füllmenge > kg CO 2 -Äquivalenten Gilt nicht für Anwendungen < -50 C Kältemittel GWP 40-t-CO 2 -Äquivalent R-404A ,2 kg Kältemittel R-422A (ISCEON 79) ,7 kg Kältemittel R-422D (ISCEON 29) ,7 kg Kältemittel R-507A ,0 kg Kältemittel ISCEON ,5 kg Kältemittel R ,7 kg Kältemittel 6

4 D Quotierung der Kältemittel (Art. 15) 7 E Vorbefüllungvon Anlagen (Art. 14)

5 F Abgabe nur an Berechtigte (Art. 11) Artikel 11 (4) F-Gase mit GWP dürfen nur an Unternehmen verkauft werden, die nach Artikel 10 auch dazu berechtigt sind: Unternehmen, die nach Artikel 10 (5) zertifiziert sind Unternehmen, die Mitarbeiter beschäftigen, die nach Artikel 10 (5) zertifiziert sind Artikel 10 (5) Festlegung der Mindestanforderungen der praktischen und theoretischen Fertigkeiten gemäß den VO(EG) 303/2008 bis (EG) 306/2008. VO 303/2008: Ortsfeste Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen VO 304/2008: Brandschutzsysteme und Feuerlöscher VO 305/2008: Hochspannungsschaltanlagen VO 306/2008: Rückgewinnung aus Ausrüstungen 9 Veränderung der Kältemittel Folie 10

6 Künftige Optionen Bestandsanlagen R-404A- Anlagen Umstellung auf R-407F Produkt ohne Einschränkung verfügbar Keine Begrenzung auch nach 2020 Einsatz bis -35 C Energieeinsparung (~ 10%) Produktpreis niedriger als R-404A GWP-Halbierung Tieftemperatur (< -50 C) R-23 Keine Begrenzung auch nach 2020 Weiterhin auf absehbare Zeit verfügbar Preis wird (GWP-abhängig) steigen Aufgearbeitetes R-404A Ethan (R-170) Keine Anlagenänderungen erforderlich Hoher Preis (> R-22 aufgearbeitet) Verfügbarkeit von Rücklauf gebrauchter Ware abhängig Sehr niedriger GWP Hohe Verfügbarkeit Hohe Brennbarkeit Neue Technologie eher im Neuanlagenbereich 11 Brennbarkeit + Giftigkeit (DIN EN 378-1) Einstufen des Brandverhaltens unter den Standardbedingungen 60 C und 101,3 kpa A Geringe Giftigkeit B Höhere Giftigkeit 1 Keine Flammenausbreitung A1 R-134a R-404A B1 2 Geringe Brennbarkeit UEG 3,5 Vol% Q B 19 MJ/kg FA > 10 cm/s UEG 3,5 Vol% Q B 19 MJ/kg FA 10 cm/s A2 R-152a A2L R-32 HFO-1234yf HFO-1234ze B2 B2L Ammoniak 3 Höhere Brennbarkeit UEG < 3,5 Vol% Q B > 19 MJ/kg A3 Propan Butan B3 UEG : Untere Explosionsgrenze Q B : Verbrennungswärme FA: Flammenausbreitungsgeschwindigkeit 12

7 Synthetische Kältemittel H-FKW mit GWP > H-FWK mit GWP < Nicht brennbar Nicht brennbar / A2(L) R-404A aufgearb. R-23 R-134a R-407F u.a. R-32 HFO- Einzelstoffe A2L HFO-1234yf HFO-1234ze HFO-1233 Nicht brennbar (Retrofit) Ersatz R-22/ R-404A: R-448 A (GWP 1.273) R-449A (GWP 1.397) R-513A (GWP 631) R-452A (GWP 2.141) Ersatz R-134a: R-450A (GWP 547) HFO-Blends (z.zt. Testphase) A2L (New System) Ersatz R-404A: DR-7 (GWP 246) Ersatz R-410A: R-447A (GWP 572) Ersatz GWP > 150: DR-3 (GWP 148) 13 Natürliche Kältemittel Ammoniak Kohlendioxid Kohlenwasserstoffe Quelle Bild: Wikipedia Vorteile: Spätere Umrüstung aus umweltpolitischen Gründen unwahrscheinlich 14

8 Kältemitteleinsatz nach Anwendungen Quelle Bilder: NKF Springe, Stephan Hofmann Ortsfeste Anlagen Ab : GWP < (Ausnahme: < - 50 C) Bestandsanlagen: R-407F R-404A aufgearbeitet Neuanlagen: R-134a R-407F HFO-1234ze/yf HFO-Blends (nonflammable) Mobile Klimageräte Ab : GWP < 150 Bestandsanlagen: - Neuanlagen: Kohlenwasserstoffe Gewerbliche Kühlund Gefriergeräte Ab : GWP < Ab : GWP < 150 Bestandsanlagen: - Neuanlagen R-744 Kohlenwasserstoffe Mehrteilige, zentralisierte Kälteanlagen (> 40 kw) Ab 2022: GWP < 150 (Primärkreislauf: GWP < 1.500) Bestandsanlagen: - Neuanlagen R-134a-/CO2- Kaskaden Mono Splitklimageräte < 3 kg Ab : GWP < 750 Bestandsanlagen: - Neuanlagen R-32 Kohlenwasserstoffe 15 Weitere Hinweise Die Beschreibungen und Gebrauchsanweisungen unserer Merkblätter beruhen auf Erfahrungswerten und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar. Bezüglich der Handhabung, Lagerung, Transport, Sicherheit und Erste- Hilfe-Maßnahmen verweisen wir auf die jeweiligen gültigen EG- Sicherheitsdatenblätter auf Da die Anwendung außerhalb unseres Einflusses liegt und ihre Gegebenheiten nicht sämtlich vorhersehbar sind, können wir keine Garantie für die Erreichung des jeweils vom Verwender bezweckten Erfolges und keine Haftung für Schäden übernehmen, die sich eventuell aus der Anwendung ergeben. Bei Tabellenwerten handelt es sich grundsätzlich und ausschließlich um Literaturangaben. Erstellt am Copyright by GHC, Gerling, Holz & Co. Handels GmbH, Hamburg. Nachdruck und Vervielfältigung in irgendeiner Form auch auszugsweise nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers. Folie 16

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