Aufgaben des Integrationsamts Leistungskatalog und Verwendung der Ausgleichsabgabe
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- Michael Salzmann
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1 Aufgaben des s Leistungskatalog und Verwendung der Ausgleichsabgabe Die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen unterstützt durch das Treffen der kommunalen Behindertenbeauftragten in Bayern Wolnzach
2 Auftrag des es Die der am Teilhabe schwerbehinderten Menschen Arbeitsleben sichern und fördern 2
3 Aufgaben des es Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe (Geldleistungen an schwerbehinderte Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Integrationsprojekte, IFD und Einrichtungen) 102 SGB IX i. V. mit SchwbAV Kündigungsschutz und Prävention Begleitende Hilfe im Arbeitsleben personell (Integrationsfachdienst, Technischer Berater) finanziell (Geldleistungen) Umsetzung von Modellvorhaben und Sonderprogrammen Schulungs- und Bildungsmaßnahmen Öffentlichkeitsarbeit und Beratung 3
4 Begleitende Hilfe im Arbeitsleben damit schwerbehinderte Menschen in ihrer sozialen Stellung nicht absinken auf Arbeitsplätzen beschäftigt werden, auf denen sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse voll verwerten und weiterentwickeln können sich im Wettbewerb mit Nichtbehinderten behaupten können 4
5 Begriffe und Unterschiede z.b. 5
6 Rehabilitanden (z.b. 19 SGB III) Zentrum Bayern Familie und Soziales Behindert im Sinne dieses Buches sind Menschen, deren Aussichten, am Arbeitsleben teilzuhaben oder weiter teilzuhaben, wegen Art und Schwere der Behinderung im Sinne von 2 Abs. 1 SGB IX nicht nur vorübergehend wesentlich gemindert sind und die deshalb Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben benötigen, einschließlich lernbehinderter Menschen. Behinderten Menschen stehen Menschen gleich, denen eine Behinderung ( ) droht. 6
7 Aufbau des SGB IX Teil 1 Allgemein geltende Vorschriften für Behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen Teil 2 Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen (Schwerbehindertenrecht) - 68 ff - 7
8 SGB IX Teil 1 Zentrum Bayern Familie und Soziales Kapitel 1 - Allgemeine Regelungen Begriffe, Rehabilitationsträger, Zusammenarbeit, Zuständigkeit Kapitel 2 - Ausführung von Leistungen zur Teilhabe Kapitel 3 - Gemeinsame Servicestellen Kapitel 4 - Leistungen zur medizinischen Rehabilitation Kapitel 5 - Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Kapitel 6 - Unterhaltssichernde Leistungen Kapitel 7 - Leistungen zur Teilhabe an d. Gemeinschaft Kapitel 8 - Sicherung und Koordinierung der Teilhabe 8
9 Träger der Leistungen zur Teilhabe - 6 SGB IX Rehabilitationsträg er Gesetzliche Krankenkassen Bundesagentur für Arbeit Leistungen zur medizinischen Rehabilitation X Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben X Unterhaltssichernde Leistungen zur u. a. ergänzende Teilhabe am Leistungen Leben i. d. Gemeinschaft X X Träger der gesetzlichen Unfallversicherung Träger der gesetzlichen Rentenversicherung Träger der Altershilfe für Landwirte Träger der Kriegsopferversorgung u. -fürsorge Träger der öffentlichen Jugendhilfe Träger der Sozialhilfe X X X X X X X X X X X X X X X X X X X Das ist kein RehaTräger i. S. des 6 SGB IX. Die Regelungen des 14 SGB IX gelten jedoch analog; es besteht eine Vorleistungsmöglichkeit ( 102 Abs. 6 SGB IX) 9
10 Rechtsgrundlagen der Rehabilitation SGB IX Leistungsgesetze der Reha-Träger Grundlage für die Erbringung von Leistungen zur Teilhabe ( 1, 4 Abs. 2 SGB IX) SGB IX gilt, wenn keine abweichende Regelung im jeweiligen Leistungsgesetz ( 7 Satz 1) Zuständigkeit und Voraussetzungen richten sich nach den jeweiligen Leistungsgesetzen ( 7 Satz 2) SGB III Arbeitsförderung SGB IV Krankenversicherung SGB VI Rentenversicherung SGB XII Sozialhilfe u.a 10
11 Rehabilitationsträger Aufgaben und Leistungen 11
12 Begleitende Hilfe im Arbeitsleben -Unterstützung durch das - Persönliche Hilfen Finanzielle Hilfen Sachbearbeiter InA Arbeitgeber Beratender Ingenieur Integrationsfachdienst Arbeitnehmer Seminare und Infoveranstaltungen Rechtsgrundlage: 102 SGB IX 12
13 Der Beratende Ingenieur informiert und berät Arbeitgeber und schwerbehinderte Menschen unterstützt bei der Ermittlung behinderungsgerechter Arbeitsplätze in Betrieben und Dienststellen unterbreitet Vorschläge zur behinderungsgerechten Umgestaltung von Arbeitsplätzen (technische und organisatorische Maßnahmen) berät bei der behinderungsgerechten baulichen Gestaltung von Wohnungen und der behinderungsgerechten Ausstattung von Kfz wirkt mit bei den Entscheidungen über finanzielle Zuwendungen nimmt fachtechnisch-gutachterlich Stellung in Kündigungsschutz- und Präventionsverfahren des es 13
14 Behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung 14
15 Behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung 15
16 Behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung Körperhaltung Arbeiten am Bildschirm Körperteilfortbewegung Heben und Tragen Arbeitsanforderungen Information Psychische Anforderungen Umgebungseinflüsse Arbeitsorganisation Arbeitssicherheit 16
17 17
18 Integrationsfachdienste In 27 Bezirken der bayerischen Arbeitsagenturen arbeiten 12 IFD mit mehreren Standorten im jeweiligen Regierungsbezirk IFD Oberpfalz IFD Unterfranken (3) IFD Mittelfranken IFD Oberfranken IFD Niederbayern IFD Oberbayern (4) IFD Schwaben vertreten in Bayern durch die LAG ifd Bayern e.v. 18
19 Der Integrationsfachdienst 19
20 Der Integrationsfachdienst informiert und berät Arbeitgeber und schwerbehinderte Menschen klärt den zuständigen Kostenträger kümmert sich um passgenaue Vermittlung begleitet während der Einarbeitung 109 SGB IX begleitet bei auftretenden Problemen im Arbeits verhältnis leistet psychosoziale Betreuung berät im Einzelfall das betriebliche Umfeld über Behinderungen 20
21 Voraussetzungen für Geldleistungen Anerkannte SB- Eigenschaft/Gleichstellung Arbeitnehmer/Arbeitsplatz gem. 73 SGB IX - Beschäftigungsdauer von mindestens 8 Wochen - Beschäftigung mit mindestens 15 Wochenstunden Nachrangigkeit (Vorrang der Reha-Träger) bei sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmern Aufstockungsverbot Bedarfsdeckungsprinzip Geldleistungen werden aus der Ausgleichsabgabe finanziert 102 SGB IX 21
22 Ermessensleistungen Zentrum Bayern Familie und Soziales Begleitende Hilfe im Arbeitsleben - Rechtscharakter der Leistungen- - kein unbeschränkter Anspruch auf Leistungen - auch abhängig vom Ausgleichsabgabe-Aufkommen Ausnahme Arbeitsassistenz ( 102 Abs. 4 SGB IX) Ausnahme Berufsbegleitung im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung ( 102 Abs. 3a SGB IX) - Rechtsanspruch - - Einschränkung durch zur Verfügung stehende Mittel Rechtsgrundlage: 102 SGB IX 22
23 23
24 zur Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für schwerbehinderte Menschen 15 SchwbAV Zuschüsse zu den Gebühren der Berufsausbildung schwerbehinderter Jugendlicher 26a SchwbAV Zentrum Bayern Familie und Soziales Prämien und Zuschüsse zu den Kosten der Berufsausbildung behinderter Jugendlicher 26 b SchwbAV Leistungen an Arbeitgeber ( 102 Abs. 3 Nr. 2 SGB IX, 15, 26, 26 a,b,c, 27 SchwbAV) zur behinderungsgerechten Einrichtung von Arbeitsund Ausbildungsplätzen für schwerbehinderte Menschen 26 SchwbAV Zuschüsse zur Abgeltung außergewöhnlicher Belastungen - Minderleistung - Betreuungsdaufwand 27 SchwbAV Prämien zur Einführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements 26 c SchwbAV 24
25 Leistungen an Arbeitgeber 1.1 Hilfe zur Schaffung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Menschen zur Einstellung von schwerbehinderten Menschen - ohne oder über die Beschäftigungspflicht ( 71 SGB IX) hinaus - wenn sie besonders betroffen sind ( 72 SGB IX) - nach einer Arbeitslosigkeit von mehr als 12 Monaten - im Anschluss an eine Beschäftigung in einer WfbM - zur Abwendung einer sonst drohenden Beendigung 15 SchwbAV 25
26 Leistungen an Arbeitgeber 1.1 Hilfe zur Schaffung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Menschen einschließlich der Ausbildung im Gebrauch der technischen) Arbeitsmittel z.zt. Sonderprogramm Chancen schaffen III Zuschuss und / oder Darlehen bis zur Hälfte der Investitionskosten bei angemessener Beteiligung des Arbeitgebers an den Gesamtkosten (höchstens aber ,-- je Arbeitsplatz) 15 SchwbAV 26
27 Leistungen an Arbeitgeber 1.2 Behinderungsgerechte Einrichtung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen Gestaltung des Arbeitsplatzes Zentrum Bayern Familie und Soziales z.b. höhenverstellbarer Schreibtisch, Hebe- und Tragevorrichtungen Ausstattung mit technischen Hilfsmitteln - incl. Wartung und Ausbildung- Zuschuss und / oder Darlehen bis zur Höhe der notwendigen Kosten unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls 26 SchwbAV 27
28 Leistungen an Arbeitgeber Zentrum Bayern Familie und Soziales 1.3 Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen Betreuungsaufwand - Übernahme der Personalkosten in Höhe des Zeitaufwandes für eine Mitarbeiter/in o. einen Vorgesetzten zur Unterstützung z.b. von Blinden, Gehörlosen, Rollstuhlfahrern, psychisch oder geistig Behinderten... Minderleistungsausgleich - wenn die Arbeitsleistung des schwerbehinderten Menschen wesentlich unter dem Durchschnitt bleibt 27 SchwbAV 28
29 Leistungen an Arbeitgeber Zentrum Bayern Familie und Soziales 1.4 Zuschüsse zu den Gebühren bei der Berufsausbildung besonders betroffener schwerbehinderter Jugendlicher und junger Erwachsener Zuschüsse an öffentliche und private Arbeitgeber ohne Beschäftigungspflicht (unter 20 Mitarbeiter) die besonders betroffene schwerbehinderte junge Menschen im Sinne von 72 Abs. 1 SGB IX zur Berufsausbildung einstellen Als Berufsausbildung gelten: alle Ausbildungen im Sinne des Berufsbildungsgesetzes und Beamtenverhältnisse im Vorbereitungsdienst - Leistungen der Rehabilitationsträger sind vorrangig - Zuschüsse können bis zur vollen Höhe der nachgewiesenen Gebühren erbracht werden 26 a SchwbAV 29
30 Leistungen an Arbeitgeber Zentrum Bayern Familie und Soziales 1.5 Prämien und Zuschüsse zu den Kosten der Berufsausbildung behinderter Jugendlicher und junger Erwachsener Zuschüsse an öffentliche und private Arbeitgeber bei Einstellung von behinderten Menschen (bis zur Vollendung des 27- Lebensjahres, die für die Zeit der Berufsausbildung gem. 68 Abs. 4 SGB IX gleichgestellt sind. Nachweis durch Bescheid über Leistungen der Agentur für Arbeit nach SGB III oder durch eine Stellungnahme der AA Als Berufsausbildung gelten: alle Ausbildungen im Sinne des Berufsbildungsgesetzes und Beamtenverhältnisse im Vorbereitungsdienst - Leistungen der Agenturen f. Arbeit (Personalkostenzuschüsse) sind vorrangig - Zuschüsse können pauschal bis zu 2000 je Ausbildungsjahr erbracht werden 26 b SchwbAV 30
31 Technische Arbeitshilfen 19 SchwbAV Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes (Kfz.-Hilfe) 20 SchwbAV Hilfen zur Gründung und Erhaltung einer selbständigen Existenz 21 SchwbAV persönliche Arbeitsassistenz 17a SchwbAV Leistungen an schwerbehinderte Menschen und Geichgestellte 102 Abs. 3 Nr. 1, Abs. 3a und 4 SGB IX, 17a,b,19-25 SchwbAV unterstützte Beschäftigung -Berufsbegleitung 38 a/ 102 Abs. 3a SGB IX Hilfen zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung 22 SchwbAV Hilfen in besonderen Lebenslagen 25 SchwbAV Hilfen zur Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten 24 SchwbAV 31
32 32
33 Voraussetzungen: Zentrum Bayern Familie und Soziales Leistungen an schwerbehinderte Menschen: 2.1 Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz Regelmäßig wiederkehrender Unterstützungsbedarf Beschäftigung des schwerbehinderten Menschen auf einem Arbeitsplatz i. S. des 73 SGB IX mit tariflicher oder ortsüblicher Entlohnung Hauptinhalte der Arbeitsleistung erbringt der/die schwerbehinderte Mitarbeiter/in Persönliche Beauftragung durch den sbm Einverständnis des Arbeitgebers Nachrangig gegenüber: - Bereitstellung von Hilfe durch den Arbeitgeber (Betreuungsaufwand) - Sonstige Leistungen nach dem SGB IX Rechtsgrundlagen: 102 Abs. 4 SGB IX, 17 Abs. 1a SchwbAV (vgl. auch 33 Abs. 8 Satz 1 Nr. 3 i. V. mit Satz 2 SGB IX) 33
34 Leistungen an schwerbehinderte Menschen: 2.1 Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz Zuschuss, dessen Höhe sich nach den individuellen Bedürfnissen im Einzelfall richtet Geldleistung abhängig v. täglichen Unterstützungsbedarf Rechtsanspruch auch für selbständig tätige schwerbehinderte Menschen Arbeitsplatzbezogen d.h. ggf. Ergänzung durch Leistungen der Pflegeversicherung bzw. der Sozialämter Rechtsgrundlagen: 102 Abs. 4 SGB IX, 17 Abs. 1a SchwbAV (vgl. auch 33 Abs. 8 Satz 1 Nr. 3 i. V. mit Satz 2 SGB IX) 34
35 Leistungen an schwerbehinderte Menschen: 2.2 Technische Arbeitshilfen (soweit sie nicht in das Eigentum des Arbeitgebers übergehen) Beispiele: Rollstuhl am Arbeitsplatz Hilfen zur Text- und Datenverarbeitung für Körperbehinderte und Blinde Zuschuss bis zur vollen Höhe der Kosten bei Erst- und Ersatzbeschaffung, Wartung, Instandsetzung, Ausbildung im Gebrauch 19 SchwbAV 35
36 Leistungen an schwerbehinderte Menschen: 2.3 Kraftfahrzeughilfen Beschaffung eines Kraftfahrzeuges Behinderungsbedingte Zusatzausstattung Fahrerlaubnis Härtefälle Beschaffung eines Kraftfahrzeuges: Zuschuss bis zur Höhe des Kaufpreises, höchstens jedoch bis 9.500,-- höherer Zuschuss möglich, wenn wegen Art und Schwere der Behinderung ein größeres Fahrzeug erforderlich ist Der Zuschuss ist einkommensabhängig 20 SchwbAV i.v.mit KfzHV 36
37 Leistungen an schwerbehinderte Menschen: 2.4 Gründung und Erhaltung einer selbständigen Existenz Darlehen und/oder Zinszuschuss Voraussetzungen: - Persönliche und fachliche Voraussetzungen für die Tätigkeit: Kaufmannsgehilfenbrief Lehrgänge der Handwerkskammer usw. Im Zweifel Stellungnahme der zuständigen Kammer - Sicherstellung des Lebensunterhalts durch die Tätigkeit: Ziel: Das zu erwartende Einkommen muss über der Grenze der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII liegen - Zweckmäßigkeit der Tätigkeit Unter Berücksichtigung von Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes (Stellungnahme der Agentur für Arbeit) 21 SchwbAV 37
38 Leistungen an schwerbehinderte Menschen: 2.5 Wohnungshilfen Beschaffung von behinderungsgerechtem Wohnraum Anpasssung von Wohnraum und Ausstattung an behinderungsbedingte Bedürfnisse Umzug in eine behinderungsgerechte oder wesentlich verkehrsgünstiger zum Arbeitsplatz gelegene Wohnung Zuschuss, Zinszuschuss und/oder Darlehen 22 SchwbAV 38
39 Leistungen an schwerbehinderte Menschen: 2.6 Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten Bedarf besteht besonders bei Blinden, Hör-, Geistig- und Mehrfachbehinderten Beispiele: - Lehrgang für blinde Masseure - Gehörlosenseminar - Einführung in den Gebrauch des Computers Zuschuss bis zur Höhe der entstehenden Aufwendungen (abzgl. häusl. Ersparnis) 24 SchwbAV 39
40 Leistungen an schwerbehinderte Menschen: 2.7 Unterstützte Beschäftigung Ziel: Beschäftigung von behinderten Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf in sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen Zielgruppe: insbesondere Schulabgänger aus Förderschulen bei denen eine berufsvorbereitende Maßnahme oder eine Berufsausbildung nicht in Betracht kommt Inhalte und Maßnahmen: Individuelle betriebliche Qualifizierung (AA) und Berufsbegleitung (ggf. InA) erst platzieren, dann qualifizieren 102 Abs.3a SGB IX 38a SGB IX 40
41 41
42 42
43 Einnahmen aus der Ausgleichsabgabe ZBFS Bayern (in Millionen) 43
44 Verteilung des Ausgleichsabgabeaufkommens Integrationsämter der Bundesländer 77 Abs. 6, 78 SGB IX, 36, 41 SchwbAV 20 % Ausgleichsfonds beim BMA 2013 (Bayern 18,6 Mio) Eingliederungszuschüsse der Arbeitsverwaltung 16 % (26 %) Modelle/Forschungsprojekte Länderausgleich 2013 (Bayern 6,8 Mio) Mittelwert Wohnbevölkerung./. beschäftigte sbm./. arbeitslosen sbm und GL./. anerkannten sbm und GL des jeweiligen es 44
45 UN- Behindertenrechtskonvention Bund-Länderprogramm Nationaler Aktionsplan des Bundes Bayerischer Aktionsplan Ausgleichsfonds: Initiative Inklusion 100 Mio Bayern 15% = 15 Mio + Bayerisches Arbeitsmarktprogramm Chancen schaffen (II) III 45
46 Bund-Länderprogramm Initiative Inklusion Die vier Säulen: Förderung der beruflichen Orientierung für schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler Förderung von betrieblichen Ausbildungsplätzen und der Hinführung zu Ausbildung und Beschäftigung Förderung der Beschäftigung älterer schwerbehinderter Menschen Förderung der Inklusionskompetenz der Kammern Zentrum Bayern Familie und Soziales 46
47 Bund - Länderprogramm Initiative Inklusion Säule 1: Berufliche Orientierung schwerbehinderter Schülerinnen und Schüler Rund (Bayern 3000) Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf durchlaufen innerhalb der beiden letzten Schuljahre ein berufliches Orientierungsverfahren mit dem Ziel, durch frühzeitige und umfassende Berufsorientierung die Chancen auf eine Ausbildung oder Beschäftigung zu erhöhen. Zum beruflichen Orientierungsverfahren gehören etwa Kompetenzanalyse, Kompetenzförderung, Organisation, Durchführung und Auswertung von Praktika vorrangig auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt- sowie die Begleitung des Überganges in das Arbeitsleben. Die Umsetzung beginnt mit dem Schuljahr 2011/2012 und erstreckt sich auch auf das Schuljahr 2012/2013. An dem Verfahren zur beruflichen Orientierung sind neben der Bundesagentur für Arbeit und der Schule weitere Akteure beteiligt. Ein Ziel besteht auch darin, Strukturen aufzubauen oder weiterzuentwickeln. verlängert: Beginn Schuljahre 2014/2015 und 2015/
48 48
49 Bund - Länderprogramm Initiative Inklusion Säule 2: Mehr betriebliche Ausbildungen schwerbehinderter Jugendlicher in staatlich anerkannten Ausbildungsberufen auf dem ersten Arbeitsmarkt (Bayern 195) neue betriebliche Ausbildungsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt für behinderte Jugendliche sollen mit Hilfe der Förderung geschaffen werden. Ebenso wird die Heranführung an die betriebliche Ausbildung gefördert. Es ist immer eine betriebliche Ausbildung anzustreben, die nach dem Berufsbildungsgesetz oder nach besonderen Regelungen für behinderte Menschen erfolgen soll. Die bereits in der Schule beginnende vorbereitende Förderung zur Entwicklung der Ausbildungsfähigkeit kann bis zu zwölf Monaten dauern, wie etwa die Begleitung von Praktika bis zu drei Monaten sowie die Vermittlung beruflicher Kenntnisse etwa zwei Monate. 49
50 Handlungsfeld 2 neue Ausbildungsplätze 195 neue Ausbildungsverhältnisse in Bayern innerhalb von 2 Jahren Finanzvolumen rd. 2,25 Mio. Euro bis zu Euro pro Ausbildungsplatz Die Förderung soll zur Übernahme in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis beitragen. Die Förderhöhe beurteilt sich nach Umständen des Einzelfalls, insbesondere Art und Schwere der Behinderung sind zu berücksichtigen. 50
51 Bund-Länderprogramm Initiative Inklusion Säule 3: Rund (Bayern 601)ältere schwerbehinderte Arbeitslose sollen aktiviert und mit spezifischen Unterstützungsangeboten in Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt integriert werden. Ältere schwerbehinderte Menschen sind überdurchschnittlich von Arbeitslosigkeit betroffen. Um ihnen eine möglichst lange Teilhabe am allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen, sind spezifische Angebote notwendig, wie etwa Unterstützung bei der Vermittlung, Orientierung und Aktivierung, Begleitung während der Beschäftigung sowie Lohnkostenzuschüsse und Prämien an den Arbeitgeber 51
52 Handlungsfeld 3 neue Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen Zentrum Bayern Familie und Soziales 601 neue Arbeitsverhältnisse in Bayern innerhalb von 4 Jahren Finanzvolumen rd. 6 Mio. Euro Bis zu Euro pro Arbeitsplatz Beschäftigungspflicht soll berücksichtigt werden Art und Höhe werden einzelfallbezogen festgelegt - Förderung gestaffelt nach Art und Schwere der Behinderung - anteilige Förderung bei befristeten Arbeitsverhältnissen 52
53 Bund-Länderprogramm Initiative Inklusion Säule 4: Förderung der Inklusionskompetenz bei Kammern Industrie-, Handels-, Handwerks- und Landwirtschaftskammern sind wichtige Partner bei der Umsetzung des Programms. Vor dem Hintergrund der besonderen Anforderungen zur Verbesserung der Beschäftigungssituation behinderter Menschen ist es sinnvoll, die Inklusionskompetenz bei den Kammern zu stärken. Dies erfordert auch eine engere Zusammenarbeit mit den Integrationsämtern und ihren Integrationsfachdiensten. Bundesweit stehen 5 Mio (pro Kammer ,-- ) zur Verfügung 53
54 Chancen schaffen III - Schwerpunkte 130 zusätzliche Arbeitsplätze in Integrationsprojekten - Regelförderung entsprechend der Förderempfehlungen Bayern Neue Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen Verstärkter Einsatz der Integrationsfachdienste Laufzeit bzw Gesamtvolumen ca. 15,5 Mio Euro aus Mitteln des bayerischen Ausgleichsabgabeaufkommens 54
55 Chancen schaffen III Schaffung neuer Arbeitsplätze Schaffung neuer Arbeitsplätze insbesondere für ältere schwerbehinderte Menschen auf dem ersten Arbeitsmarkt Finanzvolumen 9 Mio. Euro Förderung entsprechend der Empfehlungen zu 15 SchwbAV, aber: - Förderung bis zu 70% der nicht behinderungsbedingten Investitionskosten - Höchstgrenze Euro - Förderung ist zusätzlich zu Leistungen der Initiative Inklusion möglich Laufzeit
56 Wir beraten: Zentrum Bayern Familie und Soziales Beratungen und Unterstützung bei arbeits- und sozialrechtlichen Fragen bei Fragen der Einsatzmöglichkeit von schwerbehinderten Menschen bei der Suche nach technischen Lösungen bei der Ausübung der Schwerbehindertenvertretung und deren Wahl Wir unterstützen durch Fachdienste: Integrationsfachdienst und Technischer Berater Wir fördern Integrationsprojekte und Einrichtungen (Werkstätten für behinderte Menschen, BBW, BFW) 56
57 Zentrum Bayern Familie und Soziales 57
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