Muster der Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung ( 18 Abs. 5a UStG)

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1 Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: Vertretungen der Länder beim Bund HAUSANSCHRIFT TEL FAX Wilhelmstraße 97, Berlin +49 (0) (0) TELEX DATUM 9. Oktober Verteiler U 1 - BETREFF Muster der Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung ( 18 Abs. 5a UStG) BEZUG Mein Schreiben vom 29. Juni IV A 6 - S 7352 a - 2/06 -, Schreiben des Hessischen Ministeriums der Finanzen vom 8. August S 7352a A II 51 - ANLAGEN 2 GZ IV A 6 - S 7352 a - 3/06 (bei Antwort bitte GZ und DOK angeben) Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes: (1) Für die Fahrzeugeinzelbesteuerung ( 16 Abs. 5a UStG) werden die folgenden Vordruckmuster eingeführt: - USt 1 B Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung - Anlage USt 1B zur Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung USt 1 B (2) Auf Grund des Artikels 4 Nr. 1 i.v.m. Artikel 14 Abs. 3 des Haushaltsbegleitgesetzes HBeglG vom 29. Juni 2006 (BGBl. I S. 1402, BStBl I S. 410) wird mit Wirkung vom 1. Januar 2007 der allgemeine Steuersatz angehoben. Dementsprechend sind steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe neuer Fahrzeuge ab 1. Januar 2007 zum Steuersatz von 19 % in Zeile 51 (Kennzahl - Kz - 50) anzugeben.

2 Seite 2 (3) Die weiteren Änderungen im Vordruckmuster USt 1 B gegenüber dem bisherigen Vordruckmuster sind redaktioneller oder drucktechnischer Art. (4) Der Vordruck ist beim innergemeinschaftlichen Erwerb neuer Fahrzeuge ( 1b UStG) insbesondere zu verwenden von - Privatpersonen, - nichtunternehmerisch tätigen Personenvereinigungen, - Unternehmern, die das Fahrzeug für ihren nichtunternehmerischen Bereich erwerben. (5) Für jedes erworbene neue Fahrzeug ist jeweils eine Umsatzsteuererklärung abzugeben. (6) Der Vordruck ist nicht zu verwenden in den Fällen des innergemeinschaftlichen Erwerbs neuer Fahrzeuge durch Unternehmer, die das Fahrzeug für ihren unternehmerischen Bereich erwerben, oder durch juristische Personen, die nicht Unternehmer sind oder die das Fahrzeug nicht für ihr Unternehmen erwerben ( 1a Abs. 1 Nr. 2 UStG). Diese Unternehmer oder juristischen Personen haben den innergemeinschaftlichen Erwerb neuer Fahrzeuge in der Umsatzsteuer-Voranmeldung (Vordruckmuster USt 1 A) und in der Umsatzsteuererklärung für das Kalenderjahr (Vordruckmuster USt 2 A) anzumelden. (7) Wird die Befreiung des innergemeinschaftlichen Erwerbs eines neuen Kraftfahrzeuges nach 4b Nr. 3 UStG beantragt, sind hierzu Angaben in der Anlage USt 1 B - zur Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung USt 1 B - zu machen. Die Anlage USt 1 B ist mit der mit Dienststempel versehenen Erklärung des Leiters der Vertretung oder seines Stellvertreters abzugeben. Aus dieser Erklärung muss sich ergeben, dass die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung tatsächlich vorliegen. Dabei ist im Fall einer zahlenmäßigen Beschränkung insbesondere auch die Einhaltung des bestehenden Kontingents zu bestätigen. (8) Die Vordrucke sind auf der Grundlage des unveränderten Vordruckmusters herzustellen. (9) Die Zeilenabstände in dem Vordruckmuster sind schreibmaschinengerecht (Zwei-Zeilen- Schaltung). Bei der Herstellung der Vordrucke ist ebenfalls ein schreibmaschinengerechter Zeilenabstand einzuhalten. (10) Dieses Schreiben tritt an die Stelle des BMF-Schreibens vom 29. November IV D 1 - S 7352 a - 5/02 - (BStBl I S. 1441).

3 Seite 3 Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht. Im Auftrag Petersen

4 Zeile Bitte weiße Felder ausfüllen oder ankreuzen, Erläuterungen beachten Fallart Unter Zeitraum 1 Steuernummer fallart Finanzamt 4 30 Eingangsstempel oder -datum 5 Umsatzsteuererklärung 6 für die Fahrzeugeinzelbesteuerung 7.. Abgabe- und Zahlungsfrist: bis spätestens 10 Tage nach dem Erwerb Berichtigte Anmeldung 8 10 (falls ja, bitte eine 1 eintragen) A. Allgemeine Angaben Erwerber (Name, Vorname) Straße, Haus-Nr. PLZ, Ort -Adresse Unterschrift Geburtsdatum Telefon Bei der Anfertigung dieser Steuererklärung hat mitgewirkt: 17 Datum, eigenhändige Unterschrift des Erwerbers 18 Ein Umsatzsteuerbescheid ergeht nur, wenn von Ihrer Berechnung der 19 Umsatzsteuer abgewichen wird. Hinweis nach den Vorschriften der Datenschutzgesetze: 20 Die mit der Steuererklärung angeforderten Daten werden auf Grund der 149 ff. der Abgabenordnung sowie des 18 Abs. 5a des Umsatzsteuergesetzes (UStG) erhoben. Die Angabe der Telefonnummer und der -Adresse ist freiwillig. 21 Erläuterungen zur Fahrzeugeinzelbesteuerung 22 Der entgeltliche innergemeinschaftliche Erwerb eines neuen Fahrzeugs durch eine Privatperson, eine nichtunternehmerisch tätige Personenvereinigung und einen Unternehmer, der das Fahrzeug für seinen privaten Bereich erwirbt, unterliegt der Umsatzsteuer ( 1b UStG). 23 Ein innergemeinschaftlicher Erwerb liegt vor, wenn das neue Fahrzeug bei einer Lieferung an den Abnehmer aus einem anderen EG-Mitgliedstaat in das Inland gelangt. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Lieferer oder der Abnehmer das Fahrzeug in das Inland befördert oder versendet 24 hat. Für jedes erworbene neue Fahrzeug ist eine Umsatzsteuererklärung auszufüllen und eigenhändig zu unterschreiben. Fahrzeuge sind: motorbetriebene Landfahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 48 Kubikzentimetern oder einer Leistung von mehr als 7,2 Kilowatt, 2. Wasserfahrzeuge mit einer Länge von mehr als 7,5 Metern, 3. Luftfahrzeuge, deren Starthöchstmasse mehr als Kilogramm beträgt. 26 Als neu gilt: 1. ein Landfahrzeug, das nicht mehr als km zurückgelegt hat oder dessen erste Inbetriebnahme im Zeitpunkt des Erwerbs nicht mehr als 27 sechs Monate zurückliegt, 2. ein Wasserfahrzeug, das nicht mehr als 100 Betriebsstunden auf dem Wasser zurückgelegt hat oder dessen erste Inbetriebnahme im Zeitpunkt 28 des Erwerbs nicht mehr als drei Monate zurückliegt, 3. ein Luftfahrzeug, das nicht länger als 40 Betriebsstunden genutzt worden ist oder dessen erste Inbetriebnahme im Zeitpunkt des Erwerbs nicht mehr als drei Monate zurückliegt. 29 Bemessungsgrundlage für den Erwerb ist das Entgelt. Dies ist grundsätzlich der in Rechnung gestellte Betrag. Zur Bemessungsgrundlage gehören auch Nebenkosten (z.b. Beförderungskosten und Provisionen), die der Lieferer dem Erwerber berechnet. Die vom Lieferer erteilte 30 Rechnung ist der Umsatzsteuererklärung beizufügen. Bei Werten in fremder Währung ist die Bemessungsgrundlage nach dem Tageskurs umzurechnen, der am gilt. Der Tageskurs 31 ist durch Bankmitteilung oder Kurszettel nachzuweisen. Die Umsatzsteuer auf den Erwerb ist bis zum 10. Tag nach dem anzumelden und zu entrichten 32 ( 18 Abs. 5a UStG in Verbindung mit 13 Abs. 1 Nr. 7 UStG). USt 1 B Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung

5 Steuernummer: Zeile B. Angaben zum innergemeinschaftlichen Erwerb eines neuen Fahrzeugs ( 1b UStG) Fahrzeuglieferer Straße, Haus-Nr. PLZ, Ort EU-Mitgliedstaat 37 Bei dem innergemeinschaftlich erworbenen Fahrzeug handelt es sich um: 38 ein motorbetriebenes Landfahrzeug 21 Hubraum in ccm Leistung in kw Tag der ersten Inbetriebnahme Km-Stand im Zeitpunkt des Erwerbs Kraftfahrzeug-Identifizierungs-Nr. / amtl. Kennzeichen 41 ein Wasserfahrzeug 31 Länge in m Tag der ersten Inbetriebnahme Zahl der Betriebsstunden bis zum Erwerb Schiffs-Identifikations-Nr. (IMO-Nr.) / amtl. Schiffs-Nr ein Luftfahrzeug 41 Starthöchstmasse in kg Tag der ersten Inbetriebnahme Zahl der Betriebsstunden bis zum Erwerb Baumusterbezeichnung / Werk-Nr. / Luftfahrzeug-Kennzeichen C. Innergemeinschaftliche Erwerbe Bemessungsgrundlage Steuer 47 ohne Umsatzsteuer Steuerfreie innergemeinschaftliche Erwerbe 48 nach 4b UStG (bei Fahrzeugerwerben durch ausländische Mitglieder der ausländischen ständigen diplomatischen und berufskonsularischen Vertretungen) bitte Anlage USt 1 B beifügen Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe 51 zum Steuersatz von 19 % (vor dem 1. Januar 2007: 16 %) volle EUR EUR Ct Vom Finanzamt auszufüllen Erledigt (Datum/Nz) 1. Speicherkonto einrichten (sofern noch nicht vorhanden) Grundkennbuchstabe UFE setzen 2. Geprüft ohne Beanstandung mit Beanstandung - abweichende Festsetzung mit Vordruck USt 1 C/D durchführen 3. Verspätungszuschlag festsetzen 55 Steuerbetrag EUR 56 Tag des Eingangs der Anmeldung Verspätungszuschlag nach 152 Abs. 1 AO 57 Festsetzung mit gesondertem Vordruck Verspätungszuschlag geändert auf EUR (Blatt ) Datenerfassung/Bearbeitereingabe (ggf. über die Finanzkasse): 59 Steuernummer: Progr.-Nr ) 3) Zeitraum 1) Abgabeart Betrag (Euro/Cent) Wert/Fälligkeit Buchungstext MPS 61 1) (TTMMJJ) 2) Tag des Eingangs der Anmeldung (TTMMJJ) 3) 11 = erstmalige Anmeldung; 12 = berichtigte Anmeldung Prüfung durch die Kassenaufsicht Z. d. A. 64 Datum Sachgebietsleiter/in Bearbeiter/in EUR Kontrollzahl und/oder Datenerfassungsvermerk

6 Zeile 1 2 Steuernummer Erwerber (Name, Vorname) - Bitte weiße Felder ausfüllen oder ankreuzen 3 4 Anlage USt 1 B zur Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung A. Ergänzende Angaben zum steuerfreien innergemeinschaftlichen Erwerb neuer Kraftfahrzeuge Das Kraftfahrzeug ist zum persönlichen Gebrauch des Erwerbers bestimmt. Der Erwerber ist weder deutscher Staatsangehöriger noch in der Bundesrepublik Deutschland ständig ansässig und übt hier keine private Erwerbstätigkeit aus. 8 Der Erwerber ist 9 Leiter der Vertretung Ehegatte eines Mitglieds der Vertretung und lebt in dessen Haushalt 10 diplomatisches Mitglied der Vertretung konsularisches Mitglied der Vertretung (Berufskonsularbeamter) Mitglied des Verwaltungspersonals oder des technischen Personals der Vertretung Mitglied des dienstlichen Hauspersonals der Vertretung bevorrechtigter Bediensteter einer internationalen Organisation volljähriges, unverheiratetes Kind eines Mitglieds der Vertretung, ist von diesem wirtschaftlich abhängig und lebt in dessen Haushalt Elternteil oder Schwiegerelternteil eines Mitglieds der Vertretung, ist von diesem wirtschaftlich abhängig und lebt in dessen Haushalt 15 Der Erwerber ist Inhaber des Ausweises (Farbe, Nummer, Ausstellungsbehörde, Ort) Ort, Datum, Unterschrift des Leiters der Vertretung oder seines Stellvertreters, Dienststempel der Vertretung 18 B. Ergänzende Erklärung des Erwerbers 19 Ich versichere, dass ich 20 Kraftfahrzeuge steuer- und abgabenfrei erworben habe. Ich werde eine Veräußerung des im Hauptvordruck USt 1 B (Zeilen 38 bis 40) genannten Kraftfahrzeuges 21 dem Finanzamt unverzüglich anzeigen. Ebenso werde ich jede nichtbegünstigte Verwendung (z.b. vorzeitige Mitnahme in das Ausland infolge Versetzung oder Nutzung des Kraftfahrzeuges durch fremde Dritte) dem Finanzamt unverzüglich anzeigen. Mir ist bekannt, dass nach den 22 zwischenstaatlichen Gegenseitigkeitsvereinbarungen Anzahl und Verwendung sowie Veräußerung gegebenenfalls beschränkt sind und deshalb die Umsatzsteuer festgesetzt werden kann Datum, Unterschrift des Erwerbers - nur vom Bundeszentralamt für Steuern auszufüllen 26 Kontingent nicht überschritten. Begünstigung ist möglich Kontingent überschritten 27 Veräußerungsbeschränkung 28 a) Keine Veräußerung b) Veräußerung nicht vor dem Datum, Unterschrift, Dienststempel des Bundeszentralamtes für Steuern Anlage USt 1 B zur Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung USt 1 B

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