Die Kontrolleure von EU, EZB und IWF fordern von den Griechen offenbar radikale Änderungen im Arbeitsrecht und im Rentensystem.
|
|
- Heinz Eberhardt
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Länger arbeiten am Tag, in der Woche, im Leben: Die Kontrolleure von EU, EZB und IWF fordern von den Griechen offenbar radikale Änderungen im Arbeitsrecht und im Rentensystem. Durch solche Artikel die ständig auf die Bevölkerung Europas, sowie auch auf Deutschland losgelassen werden, wird generell und mit voller Absicht die Stimmung auf die Arbeitszeiten angeheizt. Vor allem dann, wenn man nur etwas weiter denkt. Die Stimmung im deutschen Volk gegen Griechenland wurde dermaßen angeheizt, dass von dieser Seite kaum Widerstand zu erwarten ist. Eines Tages bekommt dann das deutsche Volk von denselben Personen gesagt: Schaut euch die Griechen an, die arbeiten sechs Tage die Woche." 1 / 7
2 Die Diskussionen um Arbeitszeitverlängerungen die seit Jahren geführt werden, orientieren sich oft ausschließlich an vermeintlich wirtschaftlichen Kriterien, ohne gesundheitliche und soziale Effekte für die Beschäftigten zu berücksichtigen. Hierzu bedient man sich gerne der Schlagwörter wie: Lange Arbeitszeiten, flexible Arbeitszeiten, Schichtarbeit, Arbeitszeitgestaltung, Belastung, Beanspruchung, Beanspruchungsfolgen, Gesundheit, soziale Teilhabe, Work-Life-Balance. Die Ergebnisse vorangegangener Untersuchungen deuten jedoch darauf hin, dass mit zunehmender Dauer der Arbeitszeit mit einem Anstieg von gesundheitlichen und sozialen Beeinträchtigungen zu rechnen ist. Über die Frage, welches Ausmaß die Dauer der Arbeitszeit annehmen darf, wird von Seiten der Politik und der Wirtschaft gerne hinweg gegangen. Bereits Anfang des vorherigen Jahrhunderts veröffentlichten SCHNEIDER (1911) und TEISSL (1928) Studien zum Unfallrisiko in Abhängigkeit von der Arbeitszeit. Die Autoren konnten damals bereits zeigen, dass mit zunehmender täglicher Arbeitszeit sowie zunehmender Zeit ohne Arbeitspausen das Unfallrisiko steigt. Auch hundert Jahre später besitzen derartige Themen noch große Aktualität (HÄNECKE et al., 1998; FOLKARD & LOMBARDI, 2006). Dabei hat sich der Fokus der Untersuchungen weiter ausgedehnt, wie etwa auf die Zusammenhänge zwischen langen Arbeitszeiten und der Leistung oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Beschäftigten. 2 / 7
3 Eine staatliche Regelung der Arbeitszeiten in Deutschland fand das erste Mal im Jahr 1839 in Form des Preußischen Regulativs (eigentlich: Regulativ über die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter in Fabriken) statt, mit dem der preußische König Friedrich Wilhelm III. die Kinderarbeit einschränkte. Die europäischen Mitgliedsstaaten unterliegen der Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung. Die europäische Richtlinie sieht eine durchschnittliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche bei einer maximalen Arbeitszeit von 60 Wochenstunden vor. Eine explizite Begrenzung der täglichen Arbeitszeit ist nicht genannt, wohingegen eine Ruhezeit von täglich mindestens 11 Stunden vorgeschrieben ist. Seit 2008 wird auf europäischer Ebene diskutiert, die so genannte Opt-Out-Klausel in die Arbeitszeitrichtlinie einzubringen. Diese Klausel erlaubt den Arbeitnehmern, freiwillig auf den Schutz durch das Arbeitszeitgesetz zu verzichten. Somit können die Arbeitszeiten der Beschäftigten mit Opt-Out-Klausel auch ohne Ausgleich verlängert werden. Aktuell gilt in Deutschland das auf der europäischen Richtlinie aufbauende Arbeitszeitgesetz (ArbZG, 1994), in dem festgelegt ist, dass die maximale tägliche Arbeitsdauer grundsätzlich acht Stunden nicht überschreiten darf. 3 / 7
4 In Ausnahmefällen kann die tägliche Arbeitszeit auf zehn Stunden ausgeweitet werden, jedoch nur, wenn innerhalb von sechs Monaten die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit acht Stunden nicht überschreitet (ArbZG 3). Zwischen zwei Arbeitsperioden ist eine Ruhezeit von mindestens elf Stunden vorgeschrieben (ArbZG 5 Abs. 1). Beschäftigte dürfen demnach durchschnittlich bis zu 48 (kurzfristig auch 60) Wochenstunden arbeiten (abgesehen von Ausnahmen, vgl. ArbZG 18 21a), womit sich seit Beginn des 20. Jahrhunderts prinzipiell nichts an der gesetzlich erlaubten maximalen Arbeitsdauer geändert hat. Aufbauend auf den oben angeführten gesetzlichen Regelungen bietet es sich an, Arbeitszeiten als lang zu definieren, wenn sie 40 Stunden pro Woche oder 8 Stunden pro Tag überschreiten. Dauerhafte Arbeitszeiten von über 48 Stunden pro Woche sind gemäß der europäischen Richtlinie sowie ArbZG gesetzeswidrig. Die wöchentlichen Arbeitszeiten in Deutschland und Europa unterliegen bereits seit Jahrzehnten einem Trend zur Arbeitszeitverkürzung, der sich in Westdeutschland auf tariflicher Ebene in der Einführung der 5-Tage-Woche (1955/56), der 40-Stunden- Woche (1965) und 1990 in der 35-Stunden-Woche widerspiegelte. So lag im Jahr 1970 die durchschnittliche tarifvertragliche Arbeitszeit in Deutschland bei 41,5 Stunden pro Woche (SPITZNAGEL & WANGER, 2004), und sank über die folgenden 30 Jahre auf durchschnittlich 37,7 Stunden pro Woche (LEHNDORFF, 2003). Sehr auffällig ist, dass Deutschland bei den tarifvertraglichen Arbeitszeiten mit 37,6 Stunden deutlich unter dem europäischen Durchschnitt (38,6 Stunden) liegt, wohingegen die tatsächlich gearbeiteten Arbeitszeiten 41,1 Stunden pro Woche betragen (europäischer Durchschnitt: 40 Stunden). 4 / 7
5 Damit nimmt Deutschland Platz 6 der längsten Arbeitszeiten in Europa ein. Die Differenz zwischen den tatsächlichen und den tarifvertraglichen Arbeitszeiten beträgt im europäischen Durchschnitt 1,4 Stunden pro Woche. Deutschland liegt mit einer Differenz von 3,5 Stunden pro Woche weit über diesem Durchschnitt. Nur in Großbritannien besteht mit 4,1 Stunden eine noch größere Diskrepanz zwischen tatsächlicher und tarifvertraglicher Arbeitszeit. In Irland und Griechenland stimmen dagegen die tarifvertraglichen mit den tatsächlichen wöchentlichen Arbeitszeiten überein. Daran wird deutlich, dass die Umsetzung der Richtlinie 2003/88/EG, der alle Mitgliedsländer der EU unterliegen, offensichtlich in den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich gehandhabt wird. So will es nun auch die Troika der EU den griechischen Arbeitnehmern über die Verschuldung aufzwingen, länger zu arbeiten. Das Wohlergehen der Menschen ist den Technokraten hierbei egal. Und so könnte es eines Tages auch das deutsche Volk treffen, wenn es von denselben Personen gesagt bekommt: 5 / 7
6 Schaut euch die Griechen an, die arbeiten sechs Tage die Woche, täglich 13 Stunden! Wenn ihr das nicht auch so macht, dann könnt ihr euren Lebensstandard nicht halten. All das geschieht nur, um die Forderungen der Gläubiger zu bedienen, in Griechenland und bald auch hier. Wir sollten wachsam sein, denn so etwas kann schnell von anderer Seite über die Parteienabnicker der Anti - Volks - Parteien CDU/CSU/FDP/SPD/Bündnis GRÜNE politisch zur Umsetzung versucht werden. Die Demokratie in Deutschland wurde schon vorher weitgehend ausgehölt. Statt der Stimme des Volkes waren es die Stimmen der Anti-Volks-Parteien, die alles dominierten. Unter dem verräterischen Logo einer repräsentativen Demokratie wurden die Rechte des Volkes mehr und mehr eingeschränkt. Politik wurde und wird gegen das Volk gemacht. Wer zusammen mit der Mehrheit des Volkes anderer Meinung war und ist, wurde bzw. wird als Populist verdammt (was sich die Linke dauernd anhören muss), während die wirklichen Populisten, die Schills und Sarrazins und Roland Kochs, innig mit den volksfeindlichen Parteien verschmolzen sind bzw. waren. Die alltägliche entmenschlichende Ausbeutung wird sich verschärfen, wenn wir es weiter zu lassen. Hat sich jemand mal die Frage gestellt, welchen Wert heute noch ein Arbeiter oder 6 / 7
7 Angestellter hat? Selbst in der Leblosigkeit erfährt der Arbeiter keinen "wert" mehr, Beispiel: Der Leiharbeiter, der tot in der Werkshalle, der zwischen Arbeitseifer und scherzenden Abteilungsleiter liegt, er war in dem Moment, da er umfiel, wertlos geworden. Gerade noch Personalressource, gerade noch Träger von acht Stunden Arbeitszeit, gerade noch Faktor für die Buchhaltung, ward er zum störenden Fleischklumpen gewandelt, den man schnell loswerden wollte; ward er zur entwerteten Hülle reduziert, die den Produktionsablauf bloß nicht behindern sollte. Dieses zynische, neoliberale, finanzdiktatorische System kennt keine Romantizismen, es ist knallhart. Es sieht den Menschen nicht als beseelt und für durchblutet an, nein, sondern es sieht den Menschen nur für funktional und nützlich an! Wehret den Anfängen! 7 / 7
Bremer Arbeitszeitkonferenz 19. Mai 2017
Bremer Arbeitszeitkonferenz 19. Mai 2017 Panel 2.3 Flexibilitätskompromiss oder Bedrohung der Arbeitszeitverordnung? Teil 1 Rechtlicher Teil: Kaarina Hauer, Abteilungsleiterin Rechtsberatung und Rechtspolitik
MehrArbeitszeit und Gesundheit
Arbeitszeit und Gesundheit zu gesundheitlichen Effekten längerer Wochenarbeitszeiten Friedhelm Nachreiner Daniela Janßen Carsten Schomann Carl von Ossietzky Universität Oldenburg Institut für Psychologie,
MehrArbeitszeit und Gesundheit. Arbeitszeiten in Deutschland
Arbeitszeit und Gesundheit arbeitspsychologische Bewertung der aktuellen Diskussion um Arbeitszeitverlängerung und -flexibilisierung Friedhelm Nachreiner Carl von Ossietzky Universität Oldenburg Arbeitszeiten
MehrHintergrund. Belastungsfaktor Arbeitszeit in der Gefährdungsbeurteilung. Gefährdung. erkennen. Gefährdung. beseitigen. Gefährdung.
Belastungsfaktor Arbeitszeit in der Gefährdungsbeurteilung Carsten Schomann & Friedhelm Nachreiner Hintergrund Carl von Ossietzky Universität Oldenburg Institut für Psychologie, Abteilung Arbeits- und
MehrBetriebliches Gesundheitsmanagement. Gesundheitliche und psychosoziale Auswirkungen flexibler Arbeitszeiten
Medizin Doreen Börner Betriebliches Gesundheitsmanagement. Gesundheitliche und psychosoziale Auswirkungen flexibler Arbeitszeiten Bachelorarbeit Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek:
MehrWelcher gesetzliche Rahmen fördert gesundes orts- und zeitsouveränes Arbeiten? - Arbeitszeitrechtliche Fragestellungen -
Welcher gesetzliche Rahmen fördert gesundes orts- und zeitsouveränes Arbeiten? - Arbeitszeitrechtliche Fragestellungen - Friedhelm Nachreiner Gesellschaft für Arbeits-, Wirtschafts- und Organisationspsychologische
MehrArbeitszeitentwicklung in Europa
Die Autoren: Dr. Steffen Lehndorff Institut Arbeit und Qualifikation - IAQ der Universität Duisburg-Essen Abteilung Arbeitszeit und Arbeitsorganisation Arbeitszeitentwicklung in Europa Thomas Händel /
MehrBeeinträchtigungen der sozialen Teilhabe bei langen Arbeitszeiten
Beeinträchtigungen der sozialen Teilhabe bei langen Arbeitszeiten A. Wirtz ( * / ** ), B. Beermann ( * ) & F. Nachreiner ( ** ) ( * ) Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Dortmund ( ** )
MehrÖffentliche Konsultation zur Überarbeitung der Arbeitszeitrichtlinie (Richtlinie 2003/88/EG)
Öffentliche Konsultation zur Überarbeitung der Arbeitszeitrichtlinie (Richtlinie 2003/88/EG) Stellungnahme der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) Berlin, 11.03.2015 1 Erläuterungen zur Organisation
MehrNeue Arbeitszeit in den Spitälern
Neue Arbeitszeit in den Spitälern Karrieremesse der Österreichischen Ärztekammer Montag 01.12.2014 Congress Innsbruck 1 Inhalt Überblick Anlass der Novelle Kernpunkte der Novelle Übergangsbestimmungen
MehrNeuere Erkenntnisse über die Folgen sich verändernder Arbeitszeiten mit Blick auf den Arbeitsschutz
Neuere Erkenntnisse über die Folgen sich verändernder Arbeitszeiten mit Blick auf den Arbeitsschutz DGB Bildungswerk Hessen 17. März 2016 Brigitte Göbel TBS ggmbh brigitte.goebel@tbs-rlp.de 1 Veränderungen
MehrArbeitszeit und Gesundheit
Arbeitszeit und Gesundheit Eröffnung PAG Hamburg, 29. April 2016 Jana Greubel Beratungsstelle Arbeit & Gesundheit, Hamburg email: greubel@arbeitundgesundheit.de 1 Warum Arbeitszeit? Arbeit vollzieht sich
MehrInhaltsverzeichnis. Artikel 1 6. Änderung der Landarbeitsordnung
Inhaltsverzeichnis Artikel Gegenstand 1 Änderung der Steiermärkischen Landarbeitsordnung 2001 2 Änderung des Steiermärkischen Landarbeiterkammergesetzes 1991 Artikel 1 6. Änderung der Landarbeitsordnung
MehrDer Landesverband Thüringen des Verkehrsgewerbes e.v. informiert zu Veränderungen der Sozialvorschriften
Der Landesverband Thüringen des Verkehrsgewerbes e.v. LTV informiert zu Veränderungen der Sozialvorschriften Übersicht alte und neue Lenk- und Ruhezeiten-Verordnung Bis 10. April 2007 gültig VO (EWG) Nr.
MehrWie ist die Einhaltung der gesetzlichen durchschnittlichen wöchentlichen Höchstarbeitszeit zu berechnen? (1/5)
wöchentlichen Höchstarbeitszeit zu berechnen? (1/5) Laut der EU-Arbeitszeitrichtlinie (Artikel 16 Abs. b Richtlinie 2003/88 EG) bleiben die Zeiten des bezahlten Jahresurlaubs (Artikel 7 Richtlinie 2003/88
MehrArbeitszeit. Zusammenfassung. Begriff. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung. Arbeitsrecht. 1 Arbeitszeitschutz
TK Lexikon Arbeitsrecht Arbeitszeit Arbeitszeit HI520312 Zusammenfassung LI1096996 Begriff Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen.
MehrArbeitsrechtliche Kommission Frankfurt a.m., Ausschuss Arbeitszeit
Arbeitsrechtliche Kommission Frankfurt a.m., 08.12.2006 Ausschuss Arbeitszeit Musterdienstvereinbarung und Einwilligungserklärung zur neuen Bereitschaftsdienstregelung Zwischen der Leitung der Einrichtung...,
MehrSachstand. Arbeitsschutz nach dem Arbeitszeitgesetz Gesetzliche Regelungen mit Ausnahmen. Wissenschaftliche Dienste
Arbeitsschutz nach dem Arbeitszeitgesetz Gesetzliche Regelungen mit Ausnahmen 2019 Deutscher Bundestag Seite 2 Arbeitsschutz nach dem Arbeitszeitgesetz Gesetzliche Regelungen mit Ausnahmen Aktenzeichen:
MehrWissenschaftliche Dienste. Sachstand. Nachtarbeitszuschlag Deutscher Bundestag WD /17
Nachtarbeitszuschlag 2017 Deutscher Bundestag Seite 2 Nachtarbeitszuschlag Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 16. Oktober 2017 Fachbereich: WD 6: Arbeit und Soziales Die Wissenschaftlichen Dienste des
MehrDie Arbeitszeit in der Metall- und Elektro-Industrie
Die Arbeitszeit in der Metall- und Elektro-Industrie Ergebnisse einer Befragung unter Arbeitgebern und Arbeitnehmern Stand: 27.03.2017 www.nordmetall.de Arbeitszeitumfragen 2017 1. Zu den Umfragen 2. Zentrale
MehrEntwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes (... Arbeitszeitänderungsgesetz -... ArbZÄG)
Bundesrat Drucksache 778/05 (Beschluss) 25.11.05 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes (... Arbeitszeitänderungsgesetz -... ArbZÄG) A. Problem und
MehrNEUE TARIFPOLITISCHE ANSÄTZE ZUR ARBEITSZEIT
NEUE TARIFPOLITISCHE ANSÄTZE ZUR ARBEITSZEIT Prof. Dr. Thorsten Schulten IG BAU Regionaltag Rheinland 29. September 2018, Essen Inhalt 1. Tarifvertragliche Arbeitszeiten in Deutschland ein Überblick 2.
MehrArbeitszeitgesetz (ArbZG)
Inhaltsverzeichnis Vorwort zur 2. Auflage... 5 Bearbeiterverzeichnis... 7 Abkürzungsverzeichnis... 15 Literaturverzeichnis... 27 Einleitung... 31 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Vom 6. Juni 1994 (BGBl. I S.
MehrWie ist die Einhaltung der gesetzlichen durchschnittlichen wöchentlichen Höchstarbeitszeit zu berechnen? (1/6)
wöchentlichen Höchstarbeitszeit zu berechnen? (1/6) Laut der EU-Arbeitszeitrichtlinie (Artikel 16 Abs. b Richtlinie 2003/88 EG) bleiben die Zeiten des bezahlten Jahresurlaubs (Artikel 7 Richtlinie 2003/88
MehrArbeitszeitgesetz (ArbZG)
Arbeitszeitgesetz (ArbZG) 17 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Arbeitszeitgesetz vom 6. Juni 1994 (BGBl. I S. 1170, 1171), das zuletzt durch Artikel 3 Absatz 6 des Gesetzes vom 20. April 2013 (BGBl. I S. 868)
MehrArbeitszeit sinnvoll gestalten. Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Amt für Arbeitsschutz
Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Amt für Arbeitsschutz Wie viel Arbeit darf sein? Arbeitszeit sinnvoll gestalten Arbeitszeitgestaltung zum Vorteil für alle Diese
MehrArbeitszeitgesetz (ArbZG) Bereitschaftsdienste
Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Bereitschaftsdienste Christof Diefenbach Juristischer Dezernent Abteilung Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik Der Regelungsbereich für Bereitschaftsdienste in ihren Ausgestaltungen
MehrArbeitszeit 4.0. Friedhelm Nachreiner
Arbeitszeit 4.0 Friedhelm Nachreiner Vortrag auf dem 62. Frühjahrskongress der GfA Arbeit in komplexen Systemen. Digital, vernetzt, human?! Aachen, 2016-03-02 bis 04 Hintergrund Arbeitszeit 4.0 Die Digitalisierung
MehrSchichtarbeit Zukunft für Ärzte? Dr. med. J. Kreienmeyer Vorsitzender des Personalrates für die wissenschaftlich Beschäftigten der UMR
Schichtarbeit Zukunft für Ärzte? Dr. med. J. Kreienmeyer Vorsitzender des Personalrates für die wissenschaftlich Beschäftigten der UMR Rostock, 30. Juni 2016 Tägliche Arbeitszeit ArbZG 3: Die werktägliche
MehrVerordnung über den Arbeitszeitschutz - AZSchVO (Anlage 7d zur AVO)
Verordnung über den Arbeitszeitschutz - AZSchVO (Anlage 7d zur AVO) (VO vom 9. Dezember 1997 ABl. 1997, S. 253, geändert durch VO vom 29. November 2005, ABl. 2005, S. 228, 27. Juni 2008, ABl. 2008, S.
MehrArbeitsrecht. 1 Kein genereller Anspruch auf Auszeit HI HI
TK Lexikon Steuern Sabbatjahr Arbeitsrecht 1 Kein genereller Anspruch auf Auszeit HI6421836 HI6421828 Auszeiten können auf unterschiedliche Weise durchgeführt werden. So kommen zum einen die Gewährung
MehrWochenarbeitszeit. EU-Betrachtung. ArbZG
Wochenarbeitszeit 48 + 6 x 30 Minuten* : 51 *Dauer der Pause ist in der EU-RiLi nicht festgelegt EU-Betrachtung Kalendarische Woche: 7 x 24 = 168 5 x plus Sonntagsruhe = 35 90 der 27 ArbZG 8,5 Max: 10,75
MehrPressekonferenz Arbeitszeit Dr. Thomas Brunn. 29. März 2017, 10 11:30 Uhr Haus der Wirtschaft Hessen
Pressekonferenz Arbeitszeit Dr. Thomas Brunn 29. März 2017, 10 11:30 Uhr Haus der Wirtschaft Hessen Umfrage der M+E-Arbeitgeberverbände unter Mitgliedsunternehmen und Beschäftigten Dr. Thomas Brunn Arbeitgeberumfrage
MehrLange Arbeitszeiten. Untersuchungen zu den gesundheitlichen und sozialen Auswirkungen langer Arbeitszeiten
Lange Arbeitszeiten Untersuchungen zu den gesundheitlichen und sozialen Auswirkungen langer Arbeitszeiten Von der Fakultät für Mathematik und Naturwissenschaften der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
MehrARBEITSZEIT UND GESUNDHEIT. Dr. Anne Wöhrmann Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
ARBEITSZEIT UND GESUNDHEIT Dr. Anne Wöhrmann Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Sicherheitswissenschaftliches Kolloquium Wuppertal / 23.05.2017 Arbeitszeitperspektive Arbeitszeit Ruhezeit
MehrWie werden die Berufsschulzeit, Pausen und Wegezeiten angerechnet?
Wie werden die Berufsschulzeit, Pausen und Wegezeiten angerechnet? Bezahlte Freistellung für Schule, Prüfungen und andere Schulveranstaltungen. Keine Beschäftigung vor der Schule EIN Schultag mit 6 und
MehrArbeitszeit und Gesundheit Erkenntnisse aus dem BAuA- Arbeitszeitreport. Dr. Anne Wöhrmann Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Arbeitszeit und Gesundheit Erkenntnisse aus dem BAuA- Arbeitszeitreport Dr. Anne Wöhrmann Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Osnabrück / 06.09.2017 Arbeitszeitperspektive Arbeitszeit Ruhezeit
MehrNiedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/4883 neu *)
Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/4883 neu *) Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4612 - Erlaubt die Landesregierung längere
MehrDie Arbeitszeit in der Metall- und Elektro-Industrie
Arbeitszeitumfragen 2017 Die Arbeitszeit in der Metall- und Elektro-Industrie Ergebnisse der Befragung unter Arbeitgebern und Arbeitnehmern Befragungszeitraum: Dezember 2016/Januar 2017 Arbeitszeitumfragen
MehrZur zeitlichen Kompensation der Belastung durch unübliche Arbeitszeiten
Zur zeitlichen Kompensation der Belastung durch unübliche Arbeitszeiten Friedhelm Nachreiner Anna Arlinghaus Vortrag auf der Frühjahrskonferenz der GfA, Krefeld, 2013-02-28 Einleitung Zunahme der Arbeit
MehrMITTEILUNG AN DIE MITGLIEDER
EUROPÄISCHES PARLAMENT 2009-204 Petitionsausschuss 25.9.2009 MITTEILUNG AN DIE MITGLIER Betrifft: Petition 0925/2007, eingereicht von Joachim Weber, deutscher Staatsangehörigkeit, zu dem Thema Arbeitszeitrichtlinie.
MehrArbeitszeitgestaltung Verbesserung von Sicherheit, Gesundheit und der menschengerechten Gestaltung der Arbeit
Arbeitszeitgestaltung Verbesserung von Sicherheit, Gesundheit und der menschengerechten Gestaltung der Arbeit Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Bundeseinrichtung mit Forschungs- und Entwicklungsaufgaben
MehrDer 12-Stunden-Tag verlängert die Arbeitswoche und beschert den Beschäftigten mehr Stress
Ihre Gesprächspartner: Dr. Johann Kalliauer Dr. Reinhard Raml Präsident der AK Oberösterreich Geschäftsführer des Instituts für Empirische Sozialforschung (IFES) Der Österreichische Arbeitsgesundheitsmonitor
MehrWork-Life-Balance. Ständige Erreichbarkeit. - Bonner Unternehmertage Referent: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr.
Work-Life-Balance Ständige Erreichbarkeit - Bonner Unternehmertage 2013 - Referent: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Nicolai Besgen Folie 1 I. Begriffsbestimmung Work-Life-Balance Der Begriff
MehrDer griechische Hebel Teil 2
Der griechische Hebel Teil 2 Europa als politische Solidargemeinschaft. Hans-Diedrich Kreft Copyright by Hans-Diedrich Kreft. Version 1.4, veröffentlicht am 13. Juli 2015 Infos zu H. D. Kreft sind bei
MehrArbeitszeitgesetz und Tarifverträge
Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz Amt für Arbeitsschutz Arbeitszeitgesetz und Tarifverträge Informationen zum rechtlichen Rahmen der Arbeitszeitgestaltung
Mehrvorgelegt von Gunnar Knorr aus Köln
Die Entscheidung SIMAP./. Conselleria de Sanidad v Consumo de la Generalidad Valenciana (C 303/98) des EuGH und ihre Auswirkungen auf das deutsche Arbeitszeitgesetz Inaugural-Dissertation zur Erlangung
MehrRegelungen zum Bereitschaftsdienst für das nichtärztliche Personal der Universitätsmedizin Göttingen.
Regelungen zum Bereitschaftsdienst für das nichtärztliche Personal der Universitätsmedizin Göttingen. zwischen dem Vorstand der Universitätsmedizin Göttingen und dem Personalrat der Universitätsmedizin
MehrArbeitszeitmodelle und Gesundheit
Arbeitszeitmodelle und Gesundheit Friedhelm Nachreiner Gesellschaft für Arbeits-, Wirtschafts- und Organisationspsychologische Forschung e.v. Arbeit von morgen gerecht verteilt und gesund?! Veranstaltung
MehrFür Menschenrechte und Säkularisierung stehen
EU WAHLEN 2014 Für Menschenrechte und Säkularisierung stehen EHF Memorandum November 2013 ie europäischen Wahlen im Mai 2014 werden für Humanisten in D Europa entscheidend sein. Der Aufstieg von radikalen
MehrArbeitszeitgesetz und Tarifverträge. Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Amt für Arbeitsschutz
Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Amt für Arbeitsschutz Wie viel Arbeit darf sein? Arbeitszeitgesetz und Tarifverträge Arbeitszeitgestaltung zum Vorteil für alle
MehrKOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT. gemäß Artikel 251 Absatz 2 Unterabsatz 2 EG-Vertrag
DE DE DE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, den 18.9.2008 KOM(2008) 568 endgültig 2004/0209 (COD) MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT gemäß Artikel 251 Absatz 2 Unterabsatz
MehrEU-Arbeitszeitrichtlinie unter Beschuss
EU-Arbeitszeitrichtlinie unter Beschuss Von Klaus Dräger Europaweit trommeln die Unternehmerverbände für eine Verlängerung und weitere Flexibilisierung der Arbeitszeiten. Sie finden willige Helfer in den
MehrArbeitszeitgesetz: ArbZG
Beck`sche Kommentare zum Arbeitsrecht 7 Arbeitszeitgesetz: ArbZG Kommentar von Dr. Dirk Neumann, Dr. Josef Biebl, J. Denecke 15., neubearbeitete Auflage Arbeitszeitgesetz: ArbZG Neumann / Biebl / Denecke
MehrWeniger arbeiten mehr Leben!
Weniger arbeiten mehr Leben! Arbeit gerecht teilen! Einleitung Auch in Österreich steigt die Arbeitslosigkeit. Fast eine halbe Million Menschen waren im März 2015 ohne Job und viele von ihnen von Armut
MehrArbeitszeit eine schwierige Materie
Tagesordnung Begrüßung TOP 1 Tätigkeitsbericht des Personalrats TOP 2 Ab Arbeitssicherheit i h TOP 3 TOP 4 TOP 5 TOP 6 Bezug der Neubauten Psychische Belastung am Arbeitsplatz Schutzregelungen des ArbZG
MehrTarifbindung der Abwärtstrend hält an
Tarifbindung der Abwärtstrend hält an Autor: Susanne Kohaut Arbeitnehmer und Arbeitgeber verhandeln über Löhne und Arbeitsbedingungen. Dafür bieten Tarifverträge beiden Seiten ein institutionelles Gefüge.
MehrKommentierung ArbZG. Das ArbZG regelt folgende Tatbestände für das Fahrpersonal neben der Richtlinie 561/2006/EG. 2/Abs. 1.
Kommentierung ArbZG. Nach wie vor ist festzustellen das die überwiegende Zahl des Fahrpersonals große Schwierigkeiten hat im Arbeitsalltag mit dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) umzugehen. Das ist nicht Verwunderlich
MehrArbeitnehmerschutz in der EU unter besonderer Berücksichtigung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs zur Arbeitszeiterfassung
Arbeitnehmerschutz in der EU unter besonderer Berücksichtigung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs zur Arbeitszeiterfassung Gliederung: 1. Einführung 2. Die europarechtlichen Grundlagen des Arbeitnehmerschutzes
MehrSchichtarbeit und Unfallrisiko
Schichtarbeit und Unfallrisiko DI Michael Wichtl michael.wichtl@auva.at 28.04.2012 Eingangshypothese Lange Arbeitszeiten Arbeit zu unüblichen Zeiten, Schicht- und Nachtarbeit haben ungünstige Auswirkungen
MehrARBEITSRECHT KOMPAKT ARBEITSRECHTLICHE BESTIMMUNGEN 2019 GERECHTIGKEIT MUSS SEIN
ARBEITSRECHT KOMPAKT ARBEITSRECHTLICHE BESTIMMUNGEN 2019 GERECHTIGKEIT MUSS SEIN AK Infoservice Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ACH TUNG Seit 1.7.2018 gibt es für Krankenstände, die in Arbeitsjahre
MehrLandtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/
Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2200 13.12.2017 Gesetzentwurf Fraktion AfD Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Sachsen- Anhalt - für mehr direkte Demokratie auf Landesebene
MehrBereitschaftsdienst ist Arbeitszeit. VdDD-Vortrag zur Informationsveranstaltung von IGHF und EREV. am in Frankfurt
Kurfürstendamm 40-41 10719 Berlin Tel. 030 / 88 47 17 00 Fax: 030 / 88 47 17 055 E-Mail: kontakt@v3d.de Internet: www.v3d.de Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit -Vortrag zur Informationsveranstaltung von
MehrQUALITY OF WORK INDEX
NEWSLETTER N 3/2016 11. November 2016 BETTER WORK Aktuelles vom Quality of work Index Nr.4 QUALITY OF WORK INDEX Arbeitszeitflexibilität in Luxemburg Autoren: P. SISCHKA, G. STEFFGEN 18, rue Auguste Lumière
MehrFachverband Freizeitbetriebe. Fitnessbetriebe Arbeitszeit
Fachverband Freizeitbetriebe Fitnessbetriebe Arbeitszeit Information, 5. Februar 2010 Arbeitszeit im Fitnessbetrieb Gesetzlicher Rahmen Für den Bereich der Fitnessbranche gibt es keinen Kollektivvertrag.
MehrArbeit 4.0 und Arbeitsrecht Herausforderungen in der digitalen Arbeitswelt
Arbeit 4.0 und Arbeitsrecht Herausforderungen in der digitalen Arbeitswelt IHK Regional St. Wendel, 10. April 2018 Referent: RA Frank Gust Arbeit 4.0 und Arbeitsrecht IHK Regional 10.04.2018 Referent:
MehrTextgegenüberstellung. Artikel 1 Änderung des Arbeitszeitgesetzes
1 von 8 Textgegenüberstellung Artikel 1 Änderung des Arbeitszeitgesetzes 9. (1) 9. (1) (2) Die Tagesarbeitszeit darf im Falle des 13b Abs. 2 und 3 (Verlängerung der Arbeitszeit für Lenker) zehn Stunden
MehrDas Arbeitszeitgesetz. Grenzen der Arbeitszeit und Abweichungsmöglichkeiten
Hessische Regierungspräsidium Staatskanzlei Gießen Das Arbeitszeitgesetz Grenzen der Arbeitszeit und Abweichungsmöglichkeiten Gießen, den Grundlagen zum Arbeitszeitgesetz Sinn und Zweck Siehe 1 ArbZG Gewährleistung
MehrI. EG-Richtlinie 89/391
I. EG-Richtlinie 89/391 Erwägungsgründe Die Arbeitgeber sind verpflichtet, sich unter Berücksichtigung der in ihrem Unternehmen bestehenden Risiken über den neuesten Stand der Technik und der wissenschaftlichen
MehrArbeitsrecht für Ärztinnen und Ärzte
Arbeitsrecht für Ärztinnen und Ärzte Janine Junker Leu, Rechtsanwältin Geschäftsführerin VSAO Bern Schwarztorstrasse 7, 3007 Bern, 031 381 39 39 junker@vsao-bern.ch, www.vsao-bern.ch Sie haben Rechte!
MehrTägliche und wöchentliche Höchstarbeitszeiten in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Tägliche und wöchentliche Höchstarbeitszeiten in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union 2018 Deutscher Bundestag Seite 2 Tägliche und wöchentliche Höchstarbeitszeiten in den Mitgliedstaaten der Europäischen
MehrARBEITSZEIT UND IHRE GRENZEN
Astrid Hermann Referat Sozialer Arbeitsschutz 20.04.2017 PAUSENREGELUNG UND MAXIMALE ARBEITSZEIT GEMÄß ARBEITSZEITGESETZ ?????????????????????????????? Häufige Fragen zum Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Wie
MehrRichtlinien Arbeitspapier zu den Lenk und Ruhezeiten, Arbeitszeitgesetz und Haftung der Verkehrsunternehmen
2008 Richtlinien Arbeitspapier zu den Lenk und en, Arbeitszeitgesetz und Haftung der Verkehrsunternehmen - Lenk- und en Nach VO = (EG) 561 / 2006 Gültig ab 11. April 2007 - Arbeitszeitgesetz - Haftung
MehrTVöD. Änderungen aus Sicht des Pflegemanagements. TVöD. I. Allgemeiner Teil. Besonderer Teil Krankenhäuser H.
TVöD Änderungen aus Sicht des Pflegemanagements 08.02.2006 H. Kern - 2006 1 TVöD II. Besonderer Teil Krankenhäuser 08.02.2006 H. Kern - 2006 2 1 6 TVöD I. Arbeitszeit Durchschnittsberechnung der regelmäßigen
MehrDer Rettungsschirm funktioniert
Informationen aus dem Institut der deutschen Wirtschaft Köln Eurokrise 04.06.2015 Lesezeit 4 Min Der Rettungsschirm funktioniert Die Medizin hilft, aber der Patient muss sie auch schlucken, so lautet das
MehrMerkblatt. Regelung der Berufschulzeiten
Merkblatt Regelung der Berufschulzeiten Regelung der Berufsschulzeiten Gemäß 15 Berufsbildungsgesetz (BBiG) hat der Ausbildungsbetrieb seine Auszubildenden für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freizustellen.
MehrEuGH-Urteil und geändertes ArbZG: Die Konsequenzen
Lars Herrmann 26.09.2003 EuGH-Urteil und geändertes ArbZG: Die Konsequenzen Das lang erwartete und je nach Interessenlage erhoffte oder befürchtete Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 09.09.2003
MehrIhr kompetenter Ansprechpartner rund um Karriere und Beruf. DFK-Erreichbarkeitsstudie März 2013
Ihr kompetenter Ansprechpartner rund um Karriere und Beruf. DFK-Erreichbarkeitsstudie März 2013 DFK-Erreichbarkeitsstudie Führungskräfte in Deutschland sind immer auf Empfang Mehr Achtsamkeit im Umgang
MehrArbeitszeitgestaltung für ältere Beschäftigte
Ziele der Arbeitszeitgestaltung für ältere Mitarbeiter Verbesserung der Arbeitsfähigkeit Bessere und längere Nutzung der Erfahrung Belastungsreduktion Verbesserung der Gesundheit Ausgleich gesundheitlicher
MehrFlexibilisierung der Arbeitszeit bei Bergbahnbetrieben
Flexibilisierung der Arbeitszeit bei Bergbahnbetrieben Urs Hinnen AEH Zentrum für Arbeitsmedizin, Ergonomie und Hygiene AG Zürich + Bern Schweiz Ausgangslage Antrag an Bundesamt für Verkehr: Für die Bewältigung
MehrDeutscher Bundestag. Ausarbeitung. Gesetzliche Regelungen für die Abgeltung von Mehrarbeit bei den Feuerwehren der Bundeswehr
Deutscher Bundestag Gesetzliche Regelungen für die Abgeltung von Mehrarbeit bei den Feuerwehren der Bundeswehr Seite 2 Gesetzliche Regelungen für die Abgeltung von Mehrarbeit bei den Feuerwehren der Bundeswehr
MehrSozialvorschriften im Straßenverkehr
Sozialvorschriften im Straßenverkehr Innungsversammlung SHK-Innung Gera 06.06.2012 Referent: Herr Hahn Gewerbeaufsicht Thüringer (TLAtV) Regionalinspektion Gera Otto-Dix-Str. 9, 07548 Gera PF 1154, 07501
MehrSchichtarbeit und Familie: Wie ist das unter einen Hut zu bringen?
Schichtarbeit und Familie: Wie ist das unter einen Hut zu bringen? 1 2. Gesundheitliche Risiken der Nachtarbeit Gesundheitliche und soziale Risiken Potenzielle Problembereiche einzelner Schichtarten Potenzielle
MehrMuss die TU genau wie die Supermärkte demnächst auch bis 24 Uhr geöffnet haben?
Muss die TU genau wie die Supermärkte demnächst auch bis 24 Uhr geöffnet haben? Wann arbeiten Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen? Personalrat Personalversammlung 17. Juni 2016 Warum dieses Thema,
MehrZur Interaktion von Art, Intensität und Dauer der Belastung auf gesundheitliche Beschwerden
Zur Interaktion von Art, Intensität und Dauer der Belastung auf gesundheitliche Beschwerden - am Beispiel psychischer Belastung - Britta Rädiker Friedhelm Nachreiner Gesellschaft für Arbeits-, Wirtschafts-
MehrArbeitszeit. Mag. Doris Preyer
Arbeitszeit Mag. Doris Preyer Einleitung Arbeitszeit und Staat Teil des Arbeitnehmerschutzes Schutz der Gesundheit, Work Life Balance Kontrollbehörde: Arbeitsinspektorat Strafe von der Allgemeinheit (Staat)
MehrTitelformat zu bearbeiten
Klicken Schnittstellen: Sie, um das Arbeitszeit und Gesundheit Klicken Dauer Sie, der um die Formate des Lage und Vorlagentextes täglichen und zu bearbeiten Zweite Arbeitszeit Ebene Dritte Ebene Arbeitsintensität
MehrVON KINDERN UND JUGENDLICHEN
LLEICHT- LESEN Arbeit BESCHÄFTIGUNG VON KINDERN UND JUGENDLICHEN Ein Überblick IMPRESSUM Medieninhaber und Herausgeber: Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (Sozialministerium)
MehrArbeiten trotz Krankheit
Arbeiten trotz Krankheit Wie verbreitet ist Präsentismus in Deutschland? Wer krank zur Arbeit geht, nimmt eine Verschlechterung seines Gesundheitszustandes in Kauf, hat ein größeres Fehler- und Unfallrisiko
MehrArbeitszeit innerhalb der Anlagen 30 bis 33 A 7.2
Arbeitszeit innerhalb der Anlagen 30 bis 33 A 7.2 Beispiel 19.1 Altenpfleger B. (Entgeltgruppe P 7 Stufe 5), der nicht im Schichtdienst tätig ist, muss am Samstag von 14.00 bis 20.00 Uhr dienstplanmäßig
MehrArbeitszeitgestaltung in den Kindertagesstätten. Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung,
Die Qualitätsoffensive der Evangelischen Kirche der Pfalz Arbeitszeitgestaltung in den Kindertagesstätten Grundsatz Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen
MehrGeltungsbereich des AZG
Kap 1 Geltungsbereich des AZG Das Arbeitszeitgesetz (AZG) bildet die Rechtsgrundlage für die Informationen dieses Folders. Daher muss zu Beginn der Geltungsbereich desselben abgegrenzt werden. 1.1 Begrenzung
MehrWandel der Arbeit, Flexibilität. Arbeitszeit, Arbeits- und Gesundheitsschutz
Wandel der Arbeit, Flexibilität Arbeitszeit, Arbeits- und Gesundheitsschutz 23. April 2016 Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) 2 Dr. Beate Beermann, BAuA Wandel der Arbeitswelt Der
MehrBetriebsvereinbarung und Arbeitszeit
Betriebsvereinbarung und Arbeitszeit Magª. Andrea Komar, GPA-djp-Rechtsabteilung Stand: 31.1.2016 Arten nach dem ArbVG Notwendige BV ( 96 ArbVG) Notwendige, ersetzbare BV ( 96 a ArbVG) Erzwingbare BV (
MehrManfred Scherbaum Arbeitszeit Gesundheitsschutz Vereinbarkeit
Manfred Scherbaum Arbeitszeit Gesundheitsschutz Vereinbarkeit 5. Thüringer Arbeitszeitkonferenz Neudietendorf, 2./3. März 2018 Gliederung Einstieg: unterschiedliche Blickwinkel auf Arbeitszeit und ihre
MehrNachfolgestudie zur Analyse der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse sowie den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns
Nachfolgestudie zur Analyse der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse sowie den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns Im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales Dr. Ronald
Mehr