Sozialhilfe am 31. Dezember 2015

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1 STATISTISCHES LANDESAMT 2016 Statistik nutzen Sozialhilfe am 31. Dezember 2015 Hilfe zum Lebensunterhalt, Empfängerinnen und Empfänger K I - j/15 Kennziffer: K ISSN:

2 Zeichenerklärungen 0 Zahl ungleich Null, Betrag jedoch kleiner als die Hälfte von 1 in der letzten ausgewiesenen Stelle - nichts vorhanden. Zahl unbekannt oder geheim x Nachweis nicht sinnvoll... Zahl fällt später an / keine Angabe, da Zahl nicht sicher genug ( ) Aussagewert eingeschränkt, da Zahl statistisch unsicher D p r s Durchschnitt vorläufig revidiert geschätzt Für die Abgrenzung von Größenklassen wird im Allgemeinen anstelle einer ausführlichen Beschreibung 50 bis unter 100 die Darstellungsform verwendet. Einzelwerte in Tabellen werden im Allgemeinen ohne Rücksicht auf die Endsumme gerundet. Abkürzungen BGBl. SGB EUR St. Bundesgesetzblatt Sozialgesetzbuch Euro Stadt 2

3 Inhalt Informationen zur Statistik... 4 Glossar... 6 Seite Tabellen T 1 T 2 T 3 T 4 T 5 T 6 T 7 T 8 T 9 T 10 T 11 T 12 T 13 T 14 T 15 T 16 Empfängerinnen, Empfänger und Personengemeinschaften von Hilfe zum Lebensunterhalt nach ausgewählten Merkmalen... 7 Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt am nach Staatsangehörigkeit, ausländerrechtlichem Status, Geschlecht und Alter... 8 Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen am nach Stellung zum Haushaltsvorstand, Geschlecht und Alter... 9 Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt im erwerbsfähigen Alter außerhalb von Einrichtungen am nach Staatsangehörigkeit, Geschlecht und Alter Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt am nach Art der gewährten Mehrbedarfszuschläge, Geschlecht und Alter Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt am nach ausgewählten Merkmalen und Verwaltungsbezirken Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt am nach Geschlecht, Alter und Verwaltungsbezirken Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt am außerhalb von Einrichtungen nach ausgewählten Merkmalen und Verwaltungsbezirken Personengemeinschaften von Empfängerinnen und Empfängern von Hilfe zum Lebensunterhalt am nach der bisherigen Dauer der Hilfewährung an die Personengemeinschaft, aktueller Zusammensetzung und Typ der Personengemeinschaft Personengemeinschaften von Empfängerinnen und Empfängern von Hilfe zum Lebensunterhalt am nach der längsten bisherigen Dauer der ununterbrochenen Hilfegewährung an mindestens ein Mitglied der Personengemeinschaft und Typ der Personengemeinschaft Personengemeinschaften von Empfängerinnen und Empfängern von Hilfe zum Lebensunterhalt am nach Bruttobedarf und Typ der Personengemeinschaft Personengemeinschaften von Empfängerinnen und Empfängern von Hilfe zum Lebensunterhalt am außerhalb von Einrichtungen nach anerkannten Aufwendungen für Unterkunft und Heizung sowie Typ der Personengemeinschaft Personengemeinschaften von Empfängerinnen und Empfängern von Hilfe zum Lebensunterhalt am nach Nettobedarf und Typ der Personengemeinschaft Personengemeinschaften von Empfängerinnen und Empfängern von Hilfe zum Lebensunterhalt am außerhalb von Einrichtungen nach angerechnetem Einkommen und Typ der Personengemeinschaft Personengemeinschaften von Empfängerinnen und Empfängern von Hilfe zum Lebensunterhalt am nach Einkommensarten und Typ der Personengemeinschaft Personengemeinschaften von Empfängerinnen und Empfängern von Hilfe zum Lebensunterhalt am nach Ort der Hilfegewährung und Verwaltungsbezirken

4 Informationen zur Statistik Ziel der Statistik Mit der Statistik werden regelmäßig umfassende Informationen über die sozialen und finanziellen Auswirkungen des SGB XII sowie über den Personenkreis der Leistungsempfängerinnen und -empfänger bereitgestellt. Die Angaben werden unter anderem für die weitere Planung und Fortentwicklung des SGB XII benötigt. Rechtsgrundlage 121 Nr. 1 Buchstabe a des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) Sozialhilfe vom 27. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3022), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 21. Juli 2014 (BGBl. I S. 1133). Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz - BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565), das zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2749) geändert worden ist. Erhebungsumfang Die Bestandserhebung zur Statistik der Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt wird jährlich als Vollerhebung zum Stichtag 31. Dezember durchgeführt. Die Zu- und Abgangsstatistik der Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt wird vierteljährlich für jedes Quartal erhoben. Für die Statistiken besteht Auskunftspflicht. Regionale Ebene Der Nachweis der Ergebnisse erfolgt bis auf die Ebene der Kreise und kreisfreien Städte. Berichtskreis Auskunftspflichtig sind die zuständigen örtlichen und überörtlichen Träger der Sozialhilfe sowie kreisangehörige Gemeinden und Gemeindeverbände, soweit sie Aufgaben nach dem SGB XII wahrnehmen. Erhebungsmerkmale und Berichtszeitraum/-zeitpunkt Erhebungsmerkmale sind: - Geschlecht, Geburtsmonat und -jahr, Staatsangehörigkeit, Migrationshintergrund, bei Ausländern auch aufenthaltsrechtlicher Status, Stellung zum Haushaltsvorstand, Art der geleisteten Mehrbedarfszuschläge, - für Leistungsberechtigte, die das 15. Lebensjahr vollendet, die Altersgrenze nach 41 Absatz 2 SGB XII aber noch nicht erreicht haben, zusätzlich: Beschäftigung und Einschränkung der Leistung, - für Leistungsberechtigte in Personengemeinschaften, für die eine gemeinsame Bedarfsberechnung erfolgt, und für einzelne Leistungsberechtigte: Wohngemeinde, Art des Trägers, Leistungen in und außerhalb von Einrichtungen, Beginn der Leistung nach Monat und Jahr, Beginn der ununterbrochenen Leistungserbringung für mindestens ein Mitglied der Personengemeinschaft nach Monat und Jahr, die in den 28 bis 35, 37, 38 und 133a SGB XII genannten Bedarfe je Monat, Nettobedarf je Monat, Art und jeweilige Höhe der angerechneten oder in Anspruch genommenen Einkommen und übergegangenen Ansprüche, Zahl aller Haushaltsmitglieder, Zahl aller Leistungsberechtigten im Haushalt, - bei Änderung der Zusammensetzung der Personengemeinschaft und bei Beendigung der Leistungserbringung zusätzlich: Monat und Jahr der Änderung der Zusammensetzung oder der Beendigung der Leistung, bei Ende der Leistung auch Grund der Einstellung der Leistungen. Leistungsberechtigt sind Personen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten können. Die Erhebung erstreckt sich grundsätzlich auf die Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt, denen Leistungen für mindestens einen Monat gewährt werden. Erfasst werden zudem Leistungsberechtigte, denen die Hilfe zum Lebensunterhalt weniger als einen Monat zur kurzfristigen Überbrückung gewährt wird (z. B. als Vorleistung für Rente etc.) sowie die Personen, die zunächst anteilige Monatssätze oder auch nur Barschecks u. a. provisorische Zahlungen erhalten, im folgenden Monat aber monatliche Regelsätze beziehen. 4

5 Folgende Personen bzw. Hilfen werden im Rahmen dieser Statistik nicht berücksichtigt: - Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt, denen die Hilfe grundsätzlich nicht nach monatlichen Regelsätzen, sondern nach Wochen-, Tages- bzw. anteiligen Monatssätzen ausgezahlt wird (diese sogenannten Kurzzeitempfänger, bei denen es sich in der Regel um Nichtsesshafte handelt, werden in einer gesonderten Statistik zum Ende eines jeden Kalendervierteljahres erfasst), - Leistungsberechtigte, die ausschließlich Leistungen nach 28a SGB XII (Zusätzliche Leistung für die Schule) erhalten, - Leistungsberechtigte, die ausschließlich Leistungen nach 32 SGB XII (Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge) und/oder nach 33 SGB XII (Beiträge für die Vorsorge) erhalten, - Leistungsberechtigte, die ausschließlich Leistungen nach 34 SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt in Sonderfällen) erhalten, - Leistungsberechtigte, die ausschließlich Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII beziehen (diese Empfängergruppe wird ebenfalls in einer gesonderten Statistik erfasst), - Empfängerinnen und Empfänger pauschaler und ausschließlich einmaliger Hilfe zum Lebensunterhalt ( 31 SGB XII), - deutsche Empfängerinnen und Empfänger, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, - Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen aufgrund anderer Bestimmungen als nach dem SGB XII, z. B. nach landesrechtlichen Bestimmungen, - Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (diese Empfängergruppe wird ebenfalls in einer gesonderten Statistik erfasst), - Hilfen gemäß 27 Absatz 3 SGB XII (z. B. Tätigkeiten, die von mobilen sozialen Diensten im Haushalt übernommen werden). Datenaufbereitung Aus vorliegenden Verwaltungsdaten werden von den zuständigen auskunftspflichtigen Berichtsstellen Meldungen über die Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt anhand eines speziell für die Statistik konzipierten Erhebungsbogens erfasst bzw. entsprechend einer fest vorgegebenen Datensatzstruktur aus vorhandenen Datenbanken generiert und dem Statistischen Landesamt übermittelt. Vergleichbarkeit Im Erhebungskonzept haben sich für die Jahre 1994 bis 2004 nur kleinere Änderungen bei Methoden, Definitionen, Verfahren und Erhebungsinstrumenten ergeben. Für die Statistiken der Jahre 1994 bis einschließlich 2004 ist daher eine zeitliche Vergleichbarkeit weitgehend gegeben. Mit der Neugestaltung des Sozialhilferechts zum 1. Januar 2005 änderte sich insbesondere der Kreis der Anspruchsberechtigten. Hilfe zum Lebensunterhalt in der Sozialhilfe nach dem SGB XII erhalten seitdem nur noch nicht erwerbsfähige Personen, die aufgrund ihrer Bedürftigkeit keine andere Leistung erhalten. Im Zuge der Reform wurde der Erhebungskatalog neu gefasst. Die Merkmale zum Migrationshintergrund ( In Deutschland lebend seit Geburt ), Beschäftigung, Einschränkung der Leistung und Höhe des angerechneten Einkommens werden beispielsweise erst seit 2005 erhoben. Dagegen werden die Merkmale Erwerbsstatus, Schul- und Berufsausbildungsabschluss, besondere soziale Situation, Haupteinkommensart, Vorleistungsempfänger und Erst- oder Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit nicht mehr erfasst. Die Sozialhilfe bzw. die Hilfe zum Lebensunterhalt wurde im Zuge dieser Reform zu einem Sicherungssystem für eine relativ kleine Zahl von Anspruchsberechtigten. Durch die Änderung des Erhebungskonzeptes sowie die deutliche Reduktion der Fallzahlen ist eine zeitliche Vergleichbarkeit mit den Statistiken vor 2005 nicht mehr gegeben. 5

6 Glossar Altersgrenze Die Altersgrenze nach 41 Absatz 2 SGB XII erreichen vor dem Geborene mit Vollendung des 65. Lebensjahres. Für Personen, die im Jahr 1947 oder später geboren sind, wird die Altersgrenze sukzessive bis auf 67 Jahre für die ab 1964 Geborenen angehoben. Angerechnetes Einkommen Zum angerechneten Einkommen zählen bei der Berechnung des Nettobedarfs die gerundeten Beträge sämtlicher Einkommensarten, die den Anspruch des Leistungsberechtigten tatsächlich mindern. Dabei werden die vom jeweiligen Einkommen absetzbaren Freibeträge gemäß 82 SGB XII von den einzelnen Einkommen abgezogen. Hilfe zum Lebensunterhalt in bzw. außerhalb von Einrichtungen Eine Person wird als in einer Einrichtung lebend eingestuft, wenn sie in der Einrichtung voraussichtlich längerfristig stationär untergebracht ist. Nettobedarf Der Nettobedarf einer Personengemeinschaft auf Hilfe zum Lebensunterhalt ergibt sich aus der Summe aller regelmäßig anerkannten Bedarfe der Personengemeinschaft abzüglich des angerechneten (von absetzbaren Beträgen/Freibeträgen bereinigten) Einkommens. Zu den regelmäßigen Bedarfen zählen - der notwendige Lebensunterhalt in Einrichtungen nach 27b SGB XII, - der Regelsatz der für die leistungsberechtigte Person maßgebenden Regelbedarfsstufe gemäß der Anlage zu 28 SGB XII, - die Mehrbedarfe nach 30 SGB XII, - die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung nach 32 SGB XII, - die Beiträge für die Vorsorge nach 33 SGB XII, - die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach 35 SGB XII, - die Darlehen bei vorübergehender Notlage nach 38 SGB XII, sowie gegebenenfalls - der zusätzliche Barbetrag nach 133a SGB XII. Nicht in den Nettobedarf der/des Leistungsberechtigen einbezogen sind die Leistungen der Bedarfe für Bildung und Teilhabe gemäß 34 SGB XII. Personengemeinschaft Zur Personengemeinschaft gehören solche Haushaltsangehörige, die in die gemeinsame Berechnung des Anspruchs auf die Hilfe zum Lebensunterhalt mit einbezogen werden. Konkret gehören zur Personengemeinschaft - nicht getrennt lebende Ehegatten oder Lebenspartner und die im Haushalt lebenden minderjährigen, unverheirateten Kinder ( 19 Absatz 1 Satz 1 SGB XII), sowie - Personen, die in eheähnlicher Gemeinschaft leben und ihre im Haushalt lebenden minderjährigen, unverheirateten Kinder ( 20 SGB XII). 6

7 T 1 Empfängerinnen, Empfänger und Personengemeinschaften 1 von Hilfe zum Lebensunterhalt nach ausgewählten Merkmalen Merkmal Empfänger/-innen insgesamt Außerhalb von Einrichtungen In Einrichtungen Deutsche Nichtdeutsche Frauen Männer Empfänger/-innen außerhalb von Einrichtungen nach Altersgruppen Unter 15 Jahren Jahre Jahre Jahre und älter Durchschnittsalter in Jahren 41,8 42,6 43,5 44,0 44,3 Empfänger im erwerbsfähigen Alter insgesamt Mit Beschäftigung Mit Einschränkung der Leistung Personengemeinschaften von Empfängerinnen und Empfängern außerhalb von Einrichtungen die in Haushalten mit... leben 1 Person Personen Personen Personen Personen und mehr Personen Nach dem Einkommen Ohne angerechnetes Einkommen Mit angerechnetem/in Anspruch genommenem Einkommen Durchschnittliche(r/s) monatliche(r/s)... in EUR pro Monat Bruttobedarf Aufwendungen für Unterkunft und Heizung Angerechnetes Einkommen Nettobedarf Personengemeinschaften für die eine gemeinsame Bedarfsberechnung erfolgt. 2 Am Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz 7 Sozialhilfe K I - j/15

8 T 2 Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt am nach Staatsangehörigkeit, ausländerrechtlichem Status, Geschlecht und Alter Davon Nichtdeutsche davon Alter in Jahren Deutsche zusammen EU- Ausländer Asylberechtigte Bürgerkriegsflüchtlinge sonstige Ausländer Frauen unter und älter Zusammen Durchschnittsalter 57,0 57,3 51,2 49,5 32,4 11,8 53,1 Männer unter und älter Zusammen Durchschnittsalter 49,1 49,3 45,0 48,7 27,3 20,5 44,6 unter und älter Durchschnittsalter 53,1 53,3 48,2 49,1 29,6 15,3 49,0 Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz 8 Sozialhilfe K I - j/15

9 T 3 Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen am nach Stellung zum Haushaltsvorstand, Geschlecht und Alter Davon Alter in Jahren Haushaltsvorstand Ehegatte Kind verwandt oder verschwägert sonstige Person Frauen unter und älter Zusammen Durchschnittsalter 45,2 51,9 58,5 10,9 18,0 25,3 Männer unter und älter Zusammen Durchschnittsalter 43,4 49,8 58,4 13,5 21,7 28,0 unter und älter Durchschnittsalter 44,3 50,8 58,5 12,3 19,9 26,7 Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz 9 Sozialhilfe K I - j/15

10 T 4 Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt im erwerbsfähigen Alter außerhalb von Einrichtungen am nach Staatsangehörigkeit, Geschlecht und Alter Darunter Alter in Jahren zusammen mit Beschäftigung 1 mit Einschränkung der Leistung 2 davon davon zusammen Deutsche Nichtdeutsche Deutsche Nichtdeutsche Frauen Altersgrenze Zusammen Durchschnittsalter 50,8 48,6 48,6 47,3 42,0 42,5 33,2 Männer Altersgrenze Zusammen Durchschnittsalter 48,6 44,0 44,7 36,2 40,7 40,2 45, Altersgrenze Durchschnittsalter 49,7 46,5 46,9 40,6 41,3 41,2 41,6 1 Empfänger/-innen, die einer Beschäftigung von bis zu 3 Stunden täglich nachgehen. 2 Empfänger/-innen, deren Leistungen gem. 39 SGB XII vermindert wurden. 3 Altersgrenze zum Renteneintrittsalter nach 41 Abs. 2 SGB XII. Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz 10 Sozialhilfe K I - j/15

11 T 5 Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt am nach Art der gewährten Mehrbedarfszuschläge, Geschlecht und Alter Alter in Jahren mit einem oder mehreren Mehrbedarfszuschlägen 1 Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit Merkzeichen G Altersgrenze 2 und älter bis zur Altersgrenze 2 und voll erwerbsgemindert werdende Mütter Davon und zwar an allein Erziehende mit 1 Kind unter 7 bzw. 2 oder 3 Kindern unter 16 Jahren Personen mit dezentraler Warmwassererzeugung Mehrbedarfszuschlag gem. 30(3) Nr. 2 SGB XII 15jährige und ältere behinderte Menschen mit Eingliederungshilfe Personen, die einer kostenaufwändigen Ernährung bedürfen ohne Mehrbedarfszuschlag Frauen unter und älter Zusammen Durchschnittsalter 45,2 48,3 70,2 50,8 33,9 37,6 45,9-49,7 48,4 43,8 Männer unter X X X X X X X X X X X X X X X X und älter X Zusammen X Durchschnittsalter 43,4 47,5 67,8 48,2 X 48,5 51,0-50,5 46,9 41,7 unter und älter Durchschnittsalter 44,3 47,9 68,3 49,3 33,9 38,2 46,5-50,0 47,7 42,7 1 Je Person sind bis zu vier Angaben zulässig. 2 Altersgrenze zum Renteneintrittsalter nach 41 Abs. 2 SGB XII. Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz 11 Sozialhilfe K I - j/15

12 T 6 Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt am nach ausgewählten Merkmalen und Verwaltungsbezirken Darunter Davon Verwaltungsbezirk Anzahl je Einwohner/ -innen 1 Frauen Männer Deutsche in Einrichtungen Nichtdeutsche Frankenthal (Pfalz), St Kaiserslautern, St Koblenz, St Landau i. d. Pf., St Ludwigshafen a. Rh., St Mainz, St Neustadt a. d. Weinstr., St Pirmasens, St Speyer, St Trier, St Worms, St Zweibrücken, St Ahrweiler Altenkirchen (Ww.) Alzey-Worms Bad Dürkheim Bad Kreuznach Bernkastel-Wittlich Birkenfeld Cochem-Zell Donnersbergkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm Germersheim Kaiserslautern Kusel Mainz-Bingen Mayen-Koblenz Neuwied Rhein-Hunsrück-Kreis Rhein-Lahn-Kreis Rhein-Pfalz-Kreis Südliche Weinstraße Südwestpfalz Trier-Saarburg Vulkaneifel Westerwaldkreis Rheinland-Pfalz kreisfreie Städte Landkreise Einwohner am Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz 12 Sozialhilfe K I - j/15

13 T 7 Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt am nach Geschlecht, Alter und Verwaltungsbezirken Empfänger/-innen zusammen Darunter: Männer Verwaltungsbezirk unter 7 Alter in Jahren und älter Zusammen unter 7 Alter in Jahren und älter Frankenthal (Pfalz), St Kaiserslautern, St Koblenz, St Landau i. d. Pf., St Ludwigshafen a. Rh., St Mainz, St Neustadt a. d. Weinstr., St Pirmasens, St Speyer, St Trier, St Worms, St Zweibrücken, St Ahrweiler Altenkirchen (Ww.) Alzey-Worms Bad Dürkheim Bad Kreuznach Bernkastel-Wittlich Birkenfeld Cochem-Zell Donnersbergkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm Germersheim Kaiserslautern Kusel Mainz-Bingen Mayen-Koblenz Neuwied Rhein-Hunsrück-Kreis Rhein-Lahn-Kreis Rhein-Pfalz-Kreis Südliche Weinstraße Südwestpfalz Trier-Saarburg Vulkaneifel Westerwaldkreis Rheinland-Pfalz kreisfreie Städte Landkreise Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz 13 Sozialhilfe K I - j/15

14 T 8 Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt am außerhalb von Einrichtungen nach ausgewählten Merkmalen und Verwaltungsbezirken Darunter Davon Verwaltungsbezirk Durchschnittsalter Frauen Deutsche unter 7 Alter in Jahren und älter Frankenthal (Pfalz), St , Kaiserslautern, St , Koblenz, St , Landau i. d. Pf., St , Ludwigshafen a. Rh., St , Mainz, St , Neustadt a. d. Weinstr., St , Pirmasens, St , Speyer, St , Trier, St , Worms, St , Zweibrücken, St , Ahrweiler , Altenkirchen (Ww.) , Alzey-Worms , Bad Dürkheim , Bad Kreuznach , Bernkastel-Wittlich , Birkenfeld , Cochem-Zell , Donnersbergkreis , Eifelkreis Bitburg-Prüm , Germersheim , Kaiserslautern , Kusel , Mainz-Bingen , Mayen-Koblenz , Neuwied , Rhein-Hunsrück-Kreis , Rhein-Lahn-Kreis , Rhein-Pfalz-Kreis , Südliche Weinstraße , Südwestpfalz , Trier-Saarburg , Vulkaneifel , Westerwaldkreis , Rheinland-Pfalz , kreisfreie Städte Landkreise Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz 14 Sozialhilfe K I - j/15

15 T nach der bisherigen Dauer der Hilfegewährung an die Personengemeinschaft, aktueller Zusammensetzung und Typ der Personengemeinschaft Bezeichnung des Typs der Personengemeinschaft Davon mit einer bisherigen Dauer der Hilfewährung von bis unter Monaten unter Anzahl Personengemeinschaften mit Haushaltsvorstand zusammen Ehepaare ohne Kinder unter 18 Jahren Ehepaare mit Kindern unter 18 Jahren ohne Kinder unter 18 Jahren mit Kindern unter 18 Jahren Einzeln nachgewiesene Haushaltsvorstände Frauen Männer Weibliche Haushaltsvorstände mit Kindern unter 18 Jahren Männliche Haushaltsvorstände mit Kindern unter 18 Jahren Personengemeinschaften ohne Haushaltsvorstand zusammen Personengemeinschaften ohne Haushaltsvorstand mit mindestens 2 Haushaltsangehörigen Einzeln nachgewiesene volljährige weibliche Haushaltsangehörige volljährige männliche Haushaltsangehörige minderjährige weibliche Haushaltsangehörige minderjährige männliche Haushaltsangehörige Anderweitig nicht erfasste Personengemeinschaften Außerhalb von Einrichtungen zusammen In Einrichtungen Personengemeinschaften für die eine gemeinsame Bedarfsberechnung erfolgt. Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz 15 Sozialhilfe K I - j/15

16 noch: T nach der bisherigen Dauer der Hilfegewährung an die Personengemeinschaft, aktueller Zusammensetzung und Typ der Personengemeinschaft Bezeichnung des Typs der Personengemeinschaft Davon mit einer bisherigen Dauer der Hilfewährung von bis unter Monaten Anzahl 120 und mehr Durchschnittliche bisherige Dauer der Hilfegewährung Monate Personengemeinschaften mit Haushaltsvorstand zusammen ,6 Ehepaare ohne Kinder unter 18 Jahren ,3 Ehepaare mit Kindern unter 18 Jahren ,1 ohne Kinder unter 18 Jahren ,1 mit Kindern unter 18 Jahren ,5 Einzeln nachgewiesene Haushaltsvorstände ,8 Frauen ,7 Männer ,0 Weibliche Haushaltsvorstände mit Kindern unter 18 Jahren ,8 Männliche Haushaltsvorstände mit Kindern unter 18 Jahren ,1 Personengemeinschaften ohne Haushaltsvorstand zusammen ,9 Personengemeinschaften ohne Haushaltsvorstand mit mindestens 2 Haushaltsangehörigen Einzeln nachgewiesene volljährige weibliche Haushaltsangehörige ,5 volljährige männliche Haushaltsangehörige ,6 minderjährige weibliche Haushaltsangehörige ,9 minderjährige männliche Haushaltsangehörige ,8 Anderweitig nicht erfasste Personengemeinschaften ,2 Außerhalb von Einrichtungen zusammen ,7 In Einrichtungen , ,6 1 Personengemeinschaften für die eine gemeinsame Bedarfsberechnung erfolgt. Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz 16 Sozialhilfe K I - j/15

17 T nach der längsten bisherigen Dauer der ununterbrochenen Hilfegewährung an mindestens ein Mitglied der Personengemeinschaft und Typ der Personengemeinschaft Bezeichnung des Typs der Personengemeinschaft Davon mit einer längsten ununterbrochenen Dauer der Hilfegewährung von bis unter Monaten unter Anzahl Personengemeinschaften mit Haushaltsvorstand zusammen Ehepaare ohne Kinder unter 18 Jahren Ehepaare mit Kindern unter 18 Jahren ohne Kinder unter 18 Jahren mit Kindern unter 18 Jahren Einzeln nachgewiesene Haushaltsvorstände Frauen Männer Weibliche Hauhaltsvorstande mit Kindern unter 18 Jahren Männliche Haushaltsvorstände mit Kindern unter 18 Jahren Personengemeinschaften ohne Haushaltsvorstand zusammen Personengemeinschaften ohne Haushaltsvorstand mit mindestens 2 Haushaltsangehörigen Einzeln nachgewiesene volljährige weibliche Haushaltsangehörige volljährige männliche Haushaltsangehörige minderjährige weibliche Haushaltsangehörige minderjährige männliche Haushaltsangehörige Anderweitig nicht erfasste Personengemeinschaften Außerhalb von Einrichtungen zusammen In Einrichtungen Personengemeinschaften für die eine gemeinsame Bedarfsberechnung erfolgt. Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz 17 Sozialhilfe K I - j/15

18 noch: T nach der längsten bisherigen Dauer der ununterbrochenen Hilfegewährung an mindestens ein Mitglied der Personengemeinschaft und Typ der Personengemeinschaft Bezeichnung des Typs der Personengemeinschaft Davon mit einer längsten ununterbrochenen Dauer der Hilfegewährung von bis unter Monaten Anzahl 120 und mehr Durchschnittliche Dauer der längsten bisherigen ununterbrochenen Hilfegewährung Monate Personengemeinschaften mit Haushaltsvorstand zusammen ,2 Ehepaare ohne Kinder unter 18 Jahren ,0 Ehepaare mit Kindern unter 18 Jahren ,1 ohne Kinder unter 18 Jahren ,9 mit Kindern unter 18 Jahren ,5 Einzeln nachgewiesene Haushaltsvorstände ,3 Frauen ,7 Männer ,8 Weibliche Haushaltsvorstände mit Kindern unter 18 Jahren ,3 Männliche Haushaltsvorstände mit Kindern unter 18 Jahren ,1 Personengemeinschaften ohne Haushaltsvorstand zusammen ,0 Personengemeinschaften ohne Haushaltsvorstand mit mindestens 2 Haushaltsangehörigen Einzeln nachgewiesene volljährige weibliche Haushaltsangehörige ,2 volljährige männliche Haushaltsangehörige ,8 minderjährige weibliche Haushaltsangehörige ,0 minderjährige männliche Haushaltsangehörige ,9 Anderweitig nicht erfasste Personengemeinschaften ,6 Außerhalb von Einrichtungen zusammen ,8 In Einrichtungen , ,8 1 Personengemeinschaften für die eine gemeinsame Bedarfsberechnung erfolgt. Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz 18 Sozialhilfe K I - j/15

19 T nach Bruttobedarf und Typ der Personengemeinschaft Davon mit einem Bruttobedarf von bis unter EUR pro Monat Bezeichnung des Typs der Personengemeinschaft unter Anzahl Personengemeinschaften mit Haushaltsvorstand zusammen Ehepaare ohne Kinder unter 18 Jahren Ehepaare mit Kindern unter 18 Jahren ohne Kinder unter 18 Jahren mit Kindern unter 18 Jahren Einzeln nachgewiesene Haushaltsvorstände Frauen Männer Weibliche Haushaltsvorstände mit Kindern unter 18 Jahren Männliche Haushaltsvorstände mit Kindern unter 18 Jahren Personengemeinschaften ohne Haushaltsvorstand zusammen Personengemeinschaften ohne Haushaltsvorstand mit mindestens 2 Haushaltsangehörigen Einzeln nachgewiesene volljährige weibliche Haushaltsangehörige volljährige männliche Haushaltsangehörige minderjährige weibliche Haushaltsangehörige minderjährige männliche Haushaltsangehörige Anderweitig nicht erfasste Personengemeinschaften Außerhalb von Einrichtungen zusammen In Einrichtungen Personengemeinschaften für die eine gemeinsame Bedarfsberechnung erfolgt. Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz 19 Sozialhilfe K I - j/15

20 noch: T nach Bruttobedarf und Typ der Personengemeinschaft Bezeichnung des Typs der Personengemeinschaft Davon mit einem Bruttobedarf von bis unter EUR pro Monat Anzahl und mehr Durchschnittlicher Bruttobedarf pro Monat EUR Personengemeinschaften mit Haushaltsvorstand zusammen Ehepaare ohne Kinder unter 18 Jahren Ehepaare mit Kindern unter 18 Jahren ohne Kinder unter 18 Jahren mit Kindern unter 18 Jahren Einzeln nachgewiesene Haushaltsvorstände Frauen Männer Weibliche Haushaltsvorstände mit Kindern unter 18 Jahren Männliche Haushaltsvorstände mit Kindern unter 18 Jahren Personengemeinschaften ohne Haushaltsvorstand zusammen Personengemeinschaften ohne Haushaltsvorstand mit mindestens 2 Haushaltsangehörigen Einzeln nachgewiesene volljährige weibliche Haushaltsangehörige volljährige männliche Haushaltsangehörige minderjährige weibliche Haushaltsangehörige minderjährige männliche Haushaltsangehörige Anderweitig nicht erfasste Personengemeinschaften Außerhalb von Einrichtungen zusammen In Einrichtungen Personengemeinschaften für die eine gemeinsame Bedarfsberechnung erfolgt. Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz 20 Sozialhilfe K I - j/15

21 T außerhalb von Einrichtungen nach anerkannten Aufwendungen für Unterkunft und Heizung sowie Typ der Personengemeinschaft Davon Bezeichnung des Typs der Personengemeinschaft ohne anerkannte Aufwendungen für Unterkunft und Heizung mit anerkannten Aufwendungen für Unterkunft und Heizung zusammen durchschnittlich anerkannte Aufwendungen für Unterkunft und Heizung pro Monat in Höhe von bis unter EUR pro Monat unter Anzahl EUR Anzahl Personengemeinschaften mit Haushaltsvorstand zusammen Ehepaare ohne Kinder unter 18 Jahren Ehepaare mit Kindern unter 18 Jahren ohne Kinder unter 18 Jahren mit Kindern unter 18 Jahren Einzeln nachgewiesene Haushaltsvorstände Frauen Männer Weibliche Haushaltsvorstände mit Kindern unter 18 Jahren Männliche Haushaltsvorstände mit Kindern unter 18 Jahren Personengemeinschaften ohne Haushaltsvorstand zusammen Personengemeinschaften ohne Haushaltsvorstand mit mindestens 2 Haushaltsangehörigen Einzeln nachgewiesene volljährige weibliche Haushaltsangehörige volljährige männliche Haushaltsangehörige minderjährige weibliche Haushaltsangehörige minderjährige männliche Haushaltsangehörige Anderweitig nicht erfasste Personengemeinschaften Personengemeinschaften für die eine gemeinsame Bedarfsberechnung erfolgt. Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz 21 Sozialhilfe K I - j/15

22 noch: T außerhalb von Einrichtungen nach anerkannten Aufwendungen für Unterkunft und Heizung sowie Typ der Personengemeinschaft Davon mit anerkannten Aufwendungen für Unterkunft und Heizung Bezeichnung des Typs der Personengemeinschaft in Höhe von bis unter EUR pro Monat und mehr Anzahl Personengemeinschaften mit Haushaltsvorstand zusammen Ehepaare ohne Kinder unter 18 Jahren Ehepaare mit Kindern unter 18 Jahren ohne Kinder unter 18 Jahren mit Kindern unter 18 Jahren Einzeln nachgewiesene Haushaltsvorstände Frauen Männer Weibliche Haushaltsvorstände mit Kindern unter 18 Jahren Männliche Haushaltsvorstände mit Kindern unter 18 Jahren Personengemeinschaften ohne Haushaltsvorstand zusammen Personengemeinschaften ohne Haushaltsvorstand mit mindestens 2 Haushaltsangehörigen Einzeln nachgewiesene volljährige weibliche Haushaltsangehörige volljährige männliche Haushaltsangehörige minderjährige weibliche Haushaltsangehörige minderjährige männliche Haushaltsangehörige Anderweitig nicht erfasste Personengemeinschaften Personengemeinschaften für die eine gemeinsame Bedarfsberechnung erfolgt. Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz 22 Sozialhilfe K I - j/15

23 T nach Nettobedarf und Typ der Personengemeinschaft Davon mit einem Nettobedarf von bis unter EUR pro Monat Bezeichnung des Typs der Personengemeinschaft unter Anzahl Personengemeinschaften mit Haushaltsvorstand zusammen Ehepaare ohne Kinder unter 18 Jahren Ehepaare mit Kindern unter 18 Jahren ohne Kinder unter 18 Jahren mit Kindern unter 18 Jahren Einzeln nachgewiesene Haushaltsvorstände Frauen Männer Weibliche Haushaltsvorstände mit Kindern unter 18 Jahren Männliche Haushaltsvorstände mit Kindern unter 18 Jahren Personengemeinschaften ohne Haushaltsvorstand zusammen Personengemeinschaften ohne Haushaltsvorstand mit mindestens 2 Haushaltsangehörigen Einzeln nachgewiesene volljährige weibliche Haushaltsangehörige volljährige männliche Haushaltsangehörige minderjährige weibliche Haushaltsangehörige minderjährige männliche Haushaltsangehörige Anderweitig nicht erfasste Personengemeinschaften Außerhalb von Einrichtungen zusammen In Einrichtungen Personengemeinschaften für die eine gemeinsame Bedarfsberechnung erfolgt. Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz 23 Sozialhilfe K I - j/15

24 noch: T nach Nettobedarf und Typ der Personengemeinschaft Bezeichnung des Typs der Personengemeinschaft Davon mit einem Nettobedarf von bis unter EUR pro Monat Anzahl und mehr Durchschnittlicher Nettobedarf pro Monat EUR Personengemeinschaften mit Haushaltsvorstand zusammen Ehepaare ohne Kinder unter 18 Jahren Ehepaare mit Kindern unter 18 Jahren ohne Kinder unter 18 Jahren mit Kindern unter 18 Jahren Einzeln nachgewiesene Haushaltsvorstände Frauen Männer Weibliche Haushaltsvorstände mit Kindern unter 18 Jahren Männliche Haushaltsvorstände mit Kindern unter 18 Jahren Personengemeinschaften ohne Haushaltsvorstand zusammen Personengemeinschaften ohne Haushaltsvorstand mit mindestens 2 Haushaltsangehörigen Einzeln nachgewiesene volljährige weibliche Haushaltsangehörige volljährige männliche Haushaltsangehörige minderjährige weibliche Haushaltsangehörige minderjährige männliche Haushaltsangehörige Anderweitig nicht erfasste Personengemeinschaften Außerhalb von Einrichtungen zusammen In Einrichtungen Personengemeinschaften für die eine gemeinsame Bedarfsberechnung erfolgt. Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz 24 Sozialhilfe K I - j/15

25 T außerhalb von Einrichtungen nach angerechnetem Einkommen und Typ der Personengemeinschaft Davon mit angerechnetem Einkommen Bezeichnung des Typs der Personengemeinschaft zusammen ohne angerechnetes Einkommen durchschnittlich angerechnetes Einkommen pro Monat in Höhe von bis unter EUR pro Monat unter Anzahl EUR Anzahl Personengemeinschaften mit Haushaltsvorstand zusammen Ehepaare ohne Kinder unter 18 Jahren Ehepaare mit Kindern unter 18 Jahren ohne Kinder unter 18 Jahren mit Kindern unter 18 Jahren Einzeln nachgewiesene Haushaltsvorstände Frauen Männer Weibliche Haushaltsvorstände mit Kindern unter 18 Jahren Männliche Haushaltsvorstände mit Kindern unter 18 Jahren Personengemeinschaften ohne Haushaltsvorstand zusammen Personengemeinschaften ohne Haushaltsvorstand mit mindestens 2 Haushaltsangehörigen Einzeln nachgewiesene volljährige weibliche Haushaltsangehörige volljährige männliche Haushaltsangehörige minderjährige weibliche Haushaltsangehörige minderjährige männliche Haushaltsangehörige Anderweitig nicht erfasste Personengemeinschaften Außerhalb von Einrichtungen zusammen In Einrichtungen Personengemeinschaften für die eine gemeinsame Bedarfsberechnung erfolgt. Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz 25 Sozialhilfe K I - j/15

26 noch: T außerhalb von Einrichtungen nach angerechnetem Einkommen und Typ der Personengemeinschaft Davon mit angerechnetem Einkommen in Höhe von bis unter EUR pro Monat Bezeichnung des Typs der Personengemeinschaft und mehr Anzahl Personengemeinschaften mit Haushaltsvorstand zusammen Ehepaare ohne Kinder unter 18 Jahren Ehepaare mit Kindern unter 18 Jahren ohne Kinder unter 18 Jahren mit Kindern unter 18 Jahren Einzeln nachgewiesene Haushaltsvorstände Frauen Männer Weibliche Haushaltsvorstände mit Kindern unter 18 Jahren Männliche Haushaltsvorstände mit Kindern unter 18 Jahren Personengemeinschaften ohne Haushaltsvorstand zusammen Personengemeinschaften ohne Haushaltsvorstand mit mindestens 2 Haushaltsangehörigen Einzeln nachgewiesene volljährige weibliche Haushaltsangehörige volljährige männliche Haushaltsangehörige minderjährige weibliche Haushaltsangehörige minderjährige männliche Haushaltsangehörige Anderweitig nicht erfasste Personengemeinschaften Außerhalb von Einrichtungen zusammen In Einrichtungen Personengemeinschaften für die eine gemeinsame Bedarfsberechnung erfolgt. Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz 26 Sozialhilfe K I - j/15

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