Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes
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1 1 Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes Bachelor-Studiengang Fahrzeugtechnik Fakultät für Ingenieurwissenschaften Stand: Inhaltsübersicht 1. Studiengangsspezifische Bestimmungen Zugehörigkeit zur Fakultät Zulassungsvoraussetzungen Dauer und Gliederung des Studiums Abschluss und Zeugnis Wahlpflichtmodule Praktische Studienphase Auslandssemester Bachelor-Abschlussarbeit en zu Prüfungen Teilzeitstudium Anerkennung von außerhalb des Hochschulbereichs erbrachten Leistungen Zuteilung von Modulnummern Vorpraktikum 3 2. Studienplan des Bachelor-Studiengangs Fahrzeugtechnik Übersicht Grundstudium Hauptstudium Wahlpflichtkatalog Erläuterungen zu den Tabellen 7 3. Schlussbestimmungen Inkrafttreten Übergangsregelungen Übergangsregelung für Module des 3., 4., 5. und 6. Semesters 7
2 2 1. Studiengangsspezifische Bestimmungen Die Regelungen der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes (im Folgenden ASPO genannt) finden Anwendung für den vorliegenden Bachelor-Studiengang. 1.1 Zugehörigkeit zur Fakultät Der Bachelor-Studiengang Fahrzeugtechnik wird von der Fakultät für Ingenieurwissenschaften getragen. 1.2 Zulassungsvoraussetzungen Für den Studiengang gelten die Zugangsvoraussetzungen des Fachhochschulgesetzes. 1.3 Dauer und Gliederung des Studiums Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich der praktischen Studienphase, Prüfungszeiten und der Bachelor-Abschlussarbeit sieben Semester mit insgesamt 210 ECTS-Punkten. 1.4 Abschluss und Zeugnis (1) Die bestandene Bachelor-Prüfung bildet den ersten berufsqualifizierenden Abschluss des Studiums. Mit Bestehen der Bachelor-Prüfung wird der akademische Grad "Bachelor of Engineering (abgekürzt B.Eng.) verliehen. (2) In das Zeugnis wird gemäß der ASPO die Bezeichnung des Studiengangs aufgenommen. 1.5 Wahlpflichtmodule (1) Die Fakultät für Ingenieurwissenschaften definiert jährlich einen aktuellen Katalog der Wahlpflichtmodule für den Studiengang. (2) Der Umfang der zu belegenden Wahlpflichtmodule ergibt sich aus dem Studienplan. 1.6 Praktische Studienphase (1) Die Praktische Studienphase umfasst einen zusammenhängenden Zeitraum von 3 Monaten. (2) Die Ableistung der Praktischen Studienphase kann frühestens nach dem 6. Studiensemester erfolgen, wenn alle Prüfungen der ersten 3 Studiensemester bestanden sind und mindestens 60 ECTS-Punkte aus den Semestern 4-6 erworben wurden. (3) Zur Anerkennung der Praktischen Studienphase sind notwendig: ein Nachweis über die im Sinne des Studiengangs im Betrieb ausgeübte Tätigkeit (Zeugnis), ein vom Studierenden zu verfassender Bericht sowie ein abschließender Vortrag. 1.7 Auslandssemester (1) Ein Auslandssemester muss beim Prüfungsausschuss unter Beachtung der Regelungen der ASPO spätestens 3 Monate vor Beginn des Auslandssemesters unter Vorlage aller erforderlichen Dokumente und Nachweise beantragt werden. (2) Der Prüfungsausschuss entscheidet im Einzelfall über den Antrag entsprechend den Regelungen der ASPO. 1.8 Bachelor-Abschlussarbeit (1) Die Bearbeitungszeit der Bachelor-Abschlussarbeit beträgt einschließlich des Kolloquiums zur Thesis 3 Monate. (2) Die Ausgabe des Themas der Bachelor-Abschlussarbeit erfolgt frühestens, nachdem alle Prüfungen der ersten 3 Studiensemester bestanden sind und mindestens 60 ECTS-Punkte aus den Semestern 4 bis 6 erworben wurden. Der Nachweis ist bei Ausgabe der Arbeit durch den Prüfling zu erbringen. (3) Das Thema der Bachelor-Abschlussarbeit wird mit dem Betreuer, d. h. einer Professorin oder einem Professor der Fakultät, abgestimmt. (4) Die Dokumentation der Bachelor-Abschlussarbeit muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. (5) Die Ergeisse der Abschlussarbeit sind im Rahmen eines Kolloquiums zu präsentieren.
3 3 1.9 en zu Prüfungen (1) en des 5. und der folgenden Semester sollen erst erbracht werden, wenn alle Prüfungen der ersten beiden Semester bestanden sind. Die Regelungen der ASPO gelten entsprechend. Abmeldungen zu Prüfungen aus dem 1. und 2. Semester sind spätestens am letzten Vorlesungstag in schriftlich begründeter Form beim Prüfungsausschuss zu beantragen. (2) Vor dem Antritt der zweiten (3. Versuch) einer Fachprüfung soll der Prüfling eine Studienberatung beim Studienfachberater/Studienfachberaterin oder Studiengangsleiter/Studiengangsleiterin aufsuchen Teilzeitstudium (1) Das Studium kann in Teilzeit absolviert werden, sofern die Voraussetzungen der aktuell gültigen Immatrikulationsordnung (ImO) erfüllt sind. (2) Die Regelstudienzeit beträgt dabei 14 Semester. (3) Ein individueller Studienplan ist mit dem Prüfungsausschuss bis spätestens 2 Wochen nach Vorlesungsbeginn zu vereinbaren. Es sind dabei je Semester Module im Umfang von mindestens 10 und höchstens 20 ECTS-Punkten zu belegen. Wird bis zu der genannten Frist keine Vereinbarung getroffen, so legt der Prüfungsausschuss den Studienplan im Umfang von 1-Punkten je Semester fest Anerkennung von außerhalb des Hochschulbereichs erbrachten Leistungen Eine Anerkennung von außerhalb des Hochschulbereiches erbrachten Leistungen erfolgt nach den Regelungen der ASPO durch Einzelfallentscheidung des Prüfungsausschusses Zuteilung von Modulnummern Alle Module sind beginnt mit FT und einer fortlaufenden Nummer versehen. Das Kürzel FT steht für den Studiengang Fahrzeugtechnik. Die Module sind im Modulhandbuch des Studiengangs näher erläutert Vorpraktikum Es ist ein Vorpraktikum erforderlich. Näheres regelt die Praktikumsordnung der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes. Der entsprechende Nachweis ist bis zum Vorlesungsbeginn des 3. Semesters zu erbringen.
4 4 2. Studienplan des Bachelor-Studiengangs Fahrzeugtechnik 2.1. Übersicht Bachelor-Studiengang Fahrzeugtechnik / Automobile Entwicklung Semester Semester ECTS ECTS 1 Numerische 1 Betriebswirtschaftslehre 2 Technik des Mathematik und 2 Ingenieurmathematik II 3 Programmierens Numerische Fahrzeugtechnisches 4 3 Ingenieurmathematik I 6 ECTS 4 Simulation 5 Wahlpflichtfach 5 8 ECTS 6 Grundlagen der 8 ECTS 6 Datenkommunikation 7 Kolben- und 7 Praktische Fahrzeug- 8 Thermodynamik I Strömungsmaschinen ECTS Studienphase aufbauten und 9 und II Leichtbau 10 Fahrzeugversuch 10 Physik 7 ECTS 11 (Ges.fzg. + Elektro u. 11 Angewandte Passive 12 Englisch II Hybridantriebe: 1, 12 Messtechnik Fahrzeugsicherheit 13 2 ECTS VKM: 3, Aufbau: 3) Englisch I Grundlagen der 7 ECTS 14 Elektrische 7 ECTS 15 2 ECTS Elektrotechnik, 15 Kraftfahrzeugantriebe 16 Einf. FT 1 ECTS Fahrzeug-Elektrik Steuerungs- und Darstell.-meth. und -Elektonik Regelungstech. 7 ECTS ECTS Hybride Fahrzeugantriebe und simulation Fahrzeug Brennstoffzellen (VKM: 4, Elektro u. 20 CAD + Konstruk. Tech. Mech. II Grundlagen der 7 ECTS Hybridantriebe: 4) 20 Verbrennungskraftmaschinen 21 Fertigungstechnik 8 ECTS Bachelorthesis ECTS 12 ECTS 22 für Fahrzeuge 23 Ingenieurmath. III 23 Maschinenelemente 24 Techn. Mech. I 2 ECTS Englisch III Projektarbeit 1 Projektarbeit ECTS (Proj.-arb.: 5, Fahrzeugtech. II Proj. Man.: 1) (in Englisch) Werkstoffkunde Festigkeitslehre Fahrzeugtech. I 6 ECTS 6 ECTS 28 Kolloquium zur 29 Englisch IV 29 Thesis 3 ECTS 30 2 ECTS 30 Grundlagenmodule (identisch mit Maschinenbau) Fahrzeugtechnisch adaptierte Module FahrzeugtechnikspezifischeModule Projektarbeiten
5 Grundstudium 1. Semester, WiSe FT01 Ingenieurmathematik I 8 8 K X 1/1 S 8 N FT02 Physik 5 5 K 1/1 S 5 N FT03 Englisch I 2 2 K 1/1 S 2 N Einführung in die FT04.1 Fahrzeugtechnik 1 1 X 1/1 S 0 B FT04.2 Darstellungsmethoden 2 2 K X 1/1 S 2 N FT04.3 Technische Mechanik I 4 4 K X 1/1 S 4 N FT04.4 Werkstoffkunde 4 4 K X 1/1 S 4 N FT04.5 CAD + Konstruktionsmethodik 4 4 K 1/1 S 4 N 2. Semester, SoSe FT05 Ingenieurmathematik II 5 6 K X 2/2 S 6 N FT06 Thermodynamik I u. II 4 5 K 2/2 S 5 N FT07 Englisch II 2 2 K 2/2 S 2 N Grundlagen von Elektrotechnik, FT08 Fahrzeugelektrik und -elektronik 4 5 K X 2/2 S 5 N FT09.1 Technische Mechanik II 4 4 K 2/2 S 4 N FT09.2 Maschinenelemente 4 4 K 2/2 S 4 N FT09.3 Festigkeitslehre 4 4 K X 2/2 S 4 N 3. Semester, WiSe FT10 Angewandte Messtechnik 4 4 K X 3/5 S 4 N Steuerungs- und FT24.1 Regelungstechnik 4 5 K L 3/5 S 4 N FT33 Technik des Programmierens 4 5 K X 3/5 S 5 N Grundlagen der Kolben- und FT11 Strömungsmaschinen 4 5 K X 3/5 S 5 N FT13 Englisch III 2 2 K 3/5 S 2 N Grundlagen der FT14 Fertigungstechnik 3 3 K 3/5 S 3 N FT15 Ingenieurmathematik III 2 2 K 3/5 S 2 N FT17 Fahrzeugtechnik I 4 4 K 3/5 S 4 N
6 Hauptstudium 4. Semester, SoSe FT18 FT16.1 FT20 FT21 Numerische Mathematik und Numerische Simulation 4 5 K X 4/6 S 5 N Fahrzeugaufbauten und Leichtbau 6 7 K L 4/6 S 7 N Elektrische Kraftfahrzeugantriebe 6 7 K L 4/6 S 7 N Verbrennungskraftmaschinen für Fahrzeuge 4 5 K L 4/6 S 5 N FT22 Fahrzeugtechnik II 4 6 K L 4/6 S 6 N 5. Semester, WiSe FT23 Betriebswirtschaftslehre 4 4 K X 5/7 S 4 N FT24.2 Datenkommunikation 5 6 K X 5/7 S 6 N FT19.1 Passive Fahrzeugsicherheit 6 7 K X 5/7 S 7 N Hybride Fahrzeugantriebe und FT25.1 Brennstoffzelle 6 7 K X 5/7 S 7 N FT26.1 Projektarbeit TL 5/7 S 8 N Teilleistung Projektmanagement 1 1 P 5/7 S 1 N Teilleistung Projektarbeit 2 5 M(20%) P(80%) 5/7 S 5 N 6. Semester, SoSe FT27 Fahrzeugversuch 7 7 K L 6/8 S 7 N FT28 Fahrzeugsimulation 8 8 K X 6/8 S 8 N Fahrzeugtechnisches M oder K FT29 Wahlpflichtfach 8 8 oder P 6/8 S 8 N FT30 Projektarbeit TL P 6/8 S 5 N M(50%) FT35 Englisch IV 2 2 P(50%) 6/8 S 2 N 7. Semester, WiSe FT31 Praktische Studienphase 15 M F B FT32 Bachelor-Thesis 12 F 12 N FT34 Kolloquium zur Thesis 3 M 3 N
7 Wahlpflichtkatalog Wahlpflichtmodule können aus dem Wahlpflichtkatalog Fahrzeugtechnik gewählt werden Erläuterungen zu den Tabellen ECTS Anzahl der Leistungspunkte des Moduls SWS Anzahl der Semesterwochenstunden des Moduls benotet, Art: K, M, P, F, je mit % Anteil en vorlesungsbegleitende benotete Teilleistung, Art: K, L, M, P, F, je mit % Anteil en vorlesungsbegleitende unbenotete Teilleistung, Art: X (gemäß Modulbeschreibung), F = Facharbeit, L = Laborübung(en) mit Ausarbeitung A: x/y x: Studiengangssemester der erstmöglichen Prüfungsteilnahme y: Studiengangssemester, in dem spätestens mit der Prüfung begonnen werden muss. N = Note, B = Bestätigung, wird bei der Bildung der Gesamtnote nicht berücksichtigt Anteil des Moduls an der Gesamtnote Abkürzungen: K = Klausur, M = mündliche Prüfung, P = Projektarbeit, F = Facharbeit, L = Laborübung(en) mit Ausarbeitung, X = Übung(en) gemäß Modulbeschreibung, TL = Teilleistungen müssen separat bestanden werden 3. Schlussbestimmungen 3.1. Inkrafttreten Diese Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung tritt zum 1. Oktober 2015 in Kraft Übergangsregelungen Übergangsregelung für Module des 3., 4., 5. und 6. Semesters Für Studierende, die das Studium nach der Anlage zur allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung Bachelor Fahrzeugtechnik vom Juni 2011 mit Inkrafttreten zum 1. Oktober 2011 begonnen haben bzw. in diese gewechselt sind, gilt: en (Klausuren, en, u. a.) zu Modulen aus dem 3. Semester werden letztmalig im Sommer-Semester 2016 angeboten. en (Klausuren, en, u. a.) zu Modulen aus dem 4. Semester werden letztmalig im Winter-Semester 2016/17 angeboten. en (Klausuren, en, u. a.) zu Modulen aus dem 5. Semester werden letztmalig im Sommer-Semester 2017 angeboten. en (Klausuren, en, u. a.) zu Modulen aus dem 6. Semester werden letztmalig im Winter-Semester 2017/18 angeboten. Nach Ablauf der Frist unterliegen die Studierenden den Bestimmungen der vorliegenden Anlage zur allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung Bachelor Fahrzeugtechnik.
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45 Bachelorstudiengang Product Engineering (1) Das Studium im Studiengang Product Engineering umfasst 29 Module (10 Module im Grundstudium, 19 Module im Hauptstudium). Die Module fassen insgesamt 59 Lehrveranstaltungen
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40 Bachelorstudiengang Marketing und Vertrieb (1) Das Studium im Studiengang Marketing und Vertrieb umfasst 29 Module (10 Module im Grundstudium, 19 Module im Hauptstudium). Die Module fassen insgesamt
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40 Bachelorstudiengang Marketing und Vertrieb () Das Studium im Studiengang Marketing und Vertrieb umfasst 9 Module (0 Module im Grundstudium, 9 Module im Hauptstudium). Die Module fassen insgesamt 6 Lehrveranstaltungen
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