BGI Kampfmittelräumung der BG Bau

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1 BGI Kampfmittelräumung der BG Bau Dipl.-Ing. G. Eisenbrandt, BG Bau Prävention, Büro Weimar Leiter des Arbeitskreises Kampfmittelräumung bei der BG Bau Im Jahr 2004 hat sich ein Arbeitskreis Kampfmittelräumung bei der ehemaligen Tiefbau- Berufsgenossenschaft gegründet. Anliegen dieses Arbeitskreises ist die Erarbeitung einer berufsgenossenschaftlichen Information Kampfmittelräumung. Vorausgegangen war eine entsprechende Anfrage bei dem Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften. Im staatlichen Arbeitsschutz bzw. den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und Regelwerk existiert auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes bei der Kampfmittelräumung zur Zeit die BGI Separieranlagen sowie die Zerlegerichtlinie der Chemie-Berufsgenossenschaft. Die Arbeitsanweisungen für Arbeiten der Kampfmittelbeseitigung der einzelnen Bundesländer berücksichtigen nur bedingt die Belange des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Das gleiche trifft für die Arbeitshilfen Kampfmittelräumung- AH KMRdes Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen zu. Dem Arbeitskreis gehören neben Vertretern der BG Bau, Kampfmittelräumfirmen, staatlichen Arbeitsschutzbehörden, stattlichen Munitionsbergungsdiensten, Planer sowie die Güteschutzgemeinschaft Kampfmittelräumung Deutschland e.v. an. Während der bisherigen Arbeit des Arbeitskreises Kampfmittelräumung, stellte sich ein Regelungsbedarf für eine sichere Kampfmittelräumung heraus. Das Projekt einer angedachten berufsgenossenschaftlichen Regel Kampfmittelräumung wurde zugunsten einer berufsgenossenschaftlichen Information verworfen. BG-Informationen richten sich in erster Linie an den Unternehmer und sollen ihm Hilfestellungen bei der Umsetzung seiner Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und ggf. BG-Regeln geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können. Der Unternehmer kann bei Beachtung der in diesen BG-Informationen enthaltenden Empfehlungen davon ausgehen, dass er die in Unfallverhütungsvorschriften und BG-Regeln geforderten Schutzziele erreicht. Eine BG-Information gibt den Unternehmer in der Regel größere Gestaltungsmöglichkeiten als eine berufsgenossenschaftliche Regel. Die Besonderheit der BGI Kampfmittelräumung ist die Tatsache, dass sie sich in gleichen Maße an Arbeitgeber und Auftragnehmer in der Kampfmittelräumung wendet. Zielstellung der BGI Kampfmittelräumung ist, den Kampfmittelräumfirmen, den Planern, Fachleuten und Auftraggebern ein aussagekräftiges Instrument für den Arbeits- und Gesundheitsschutz bei

2 der Kampfmittelräumung an die Hand zu geben. Die BGI gibt eine Handlungsanleitung für die Gefährdungsbeurteilung für die Tätigkeiten des Aufsuchens, Freilegens, Identifizierens und Bergens von Kampfmitteln und enthält für diese Arbeiten Mindestanforderungen für die Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz. Arbeitsschutz beginnt nicht erst mit der Ausführung des Vorhabens, sondern bereits bei der Planung. Dieser Grundsatz gilt besonders bei der Kampfmittelräumung. Die nötige Zeit für eine detaillierte, historische Erkundung haben in der Regel die Kampfmittelräumfirmen aufgrund der engen Terminplanung nicht. Daher richtet sich die BGI Kampfmittelräumung einerseits an die Unternehmen, die Arbeiten zur Kampfmittelräumung ausführen, anderseits an Arbeitgeber und Planer (Ing.-Büros, Architekten, Fachplaner für Kampfmittelräumung), die derartige Maßnahmen vorzubereiten. Somit gibt die BG Kampfmittelräumung allen Beteiligten Informationen und Hinweise, wie sie ihre aus verschiedenen Rechtsgrundlagen abzuleitenden Pflichten erfüllen können. Bei Beachtung der Empfehlungen können alle an der Planung und Ausführung der Arbeiten in der Kampfmittelräumung Beteiligte davon ausgehen, dass die sich aus ihren Verantwortungsbereich ergebenen Pflichten im Bezug auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten sowie die in den Unfallverhütungsvorschriften und berufsgenossenschaftlichen Regeln geforderten Schutzziele erreicht sind. Der bisher 3. Entwurf der BGI Kampfmittelräumung gliedert sich in folgende Abschnitte: 1. Anwendungsbereich, 2. Verantwortlichkeiten bei der Kampfmittelräumung, 3. Methodik der Gefährdungsbeurteilung, 4. Schutzmaßnahmen, 5. Besondere Bestimmungen für verschiedene Tätigkeiten und Arbeitsverfahren. Neben einem Stichwortverzeichnis sind verschiedene Anhänge für die BGI, wie Checklisten bei der Kampfmittelräumung, eine Musterbetriebsordnung sowie eine Unterweisungshilfe geplant. Inwieweit eine Mustergefährdungsbeurteilung als zusätzliche Anlage erarbeitet wird, ist bisher noch nicht abschließend geklärt. Der Anwendungsbereich der BGI Kampfmittelräumung beinhaltet die Tätigkeiten des Aufsuchens, Freilegens, Identifizierens, Bergen sowie die Bereitstellung zum Abtransport und Übergabe der Kampfmittel an den staatlichen Kampfmittelbergungsdienst bzw. hierzu beauftragte Unternehmen. Sie ergänzt damit die Bestimmung des Anhangs 5 der Explosiv- 2

3 stoff- Zerlege- und Vernichteregel- BGR 114. Der Anwendungsbereich der BGI Kampfmittelräumung endet mit der Übergabe an den staatlichen Kampfmittelbergungsdienst bzw. hierzu beauftragte Unternehmen. Die BGI Kampfmittelräumung stellt fest, dass Kampfmittelräumarbeiten entsprechend der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift BGV C 22 Bauarbeiten als Bauarbeiten zu betrachten sind. Im Kapitel Verantwortlichkeiten bei der Kampfmittelräumung wird auf die Anforderungen an den Auftraggeber bzw. Bauherrn eingegangen. Entsprechend des Arbeitsschutzrechtes und hier insbesondere aufgrund des Arbeitsschutzgesetzes, trägt der Unternehmer die Verantwortung für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten. Die grundlegenden Anforderungen für den Unternehmer sind im $ 5 des Arbeitsschutzgesetzes beschrieben. Aufgrund der Besonderheiten bei der Kampfmittelräumung sowie den Bestimmungen aus der Baustellenverordnung kommt den Auftraggebern bzw. Bauherrn besondere Verantwortung bei der historischen Erkundung kampfmittelbelasteten Flächen und einer sorgfältigen Planung der Kampfmittelräumung zu. In dem ausführlichen Kapitel der Anforderungen an den Auftraggeber bzw. Bauherrn orientiert sich die BGI stark an die BGR 128 Arbeiten in kontaminierten Bereichen. Die an ihn gestellten Anforderungen und Informationspflichten kann der Bauherr nur mit Hilfe einer umfassenden Planung gerecht werden, d.h. insbesondere durch die Ermittlung der örtlich zu vermutenden Kampfmittelbelastung, durch die Bewertung der daraus bei der Kampfmittelräumung zu erwartenden Gefährdung mit der Festlegung entsprechender Maßnahmen zur Gefährdungsabwehr. Eine umfassende Planung hilft dem Bauherrn nicht nur seine Schutz- und Informationspflichten gegenüber den auszuführenden Unternehmen zu erfüllen, sondern dient auch der Kostensicherheit durch eine verlässliche Ausschreibung. Der Auftraggeber bzw. Bauherr wird durch die BGI Kampfmittelräumung verpflichtet ein aussagefähiges Räumkonzept mit einem Arbeits- und Sicherheitsplan mit den Ausschreibungsunterlagen auszuarbeiten. Ist der Bauherr selbst fachlich dazu nicht in der Lage, so soll er sich entsprechenden Spezialisten bedienen, welche für die gestellten Aufgaben über die erforderliche Sachkunde und Erfahrung besitzen. Aufgrund der von dem Auftraggeber bzw. Bauherrn übergebenen Unterlagen ist die Kampfmittelräumfirma dann in der Lage, die Gefährdungsermittelung sowie bearbeitung für die Räumstelle vorzunehmen. Gegenfalls müssen gesonderte Betriebs- und Arbeitsanweisungen durch die Kampfmittelräumfirma für die Beschäftigten erstellt werden. 3

4 Im Kapitel 4 wird auf die Methodik der Gefährdungsbeurteilung eingegangen. In Unterpunkten werden Hinweise zur Gefährdungsbeurteilung für bestimmte Arbeitsverfahren und Tätigkeiten gegeben. Ganz bewusst wird auf technische Angaben und Vorgaben in der BGI Kampfmittelräumung verzichtet. Dies ist nicht Aufgabe der Vorschrift und sollte anderen Regelsetzern, wie der Güteschutzgemeinschaft Kampfmittelräumung Deutschland e.v. bzw. den staatlichen Munitionsbergungsdiensten vorbehalten sein. Im Kapitel 4 Schutzmaßnahmen wird auf die grundsätzliche Rangfolge von Schutzmaßnahmen in der Kampfmittelräumung eingegangen. 1. Technische Schutzmaßnahmen, 2. Organisatorische Maßnahmen, 3. Persönliche Maßnahmen. Die Maßnahmen haben sich grundsätzlich am Stand der Technik zu orientieren. Bei den technischen Schutzmaßnahmen werden insbesondere die Ausrüstung von Erdbaumaschinen beschrieben. Inwieweit die BGI Separieranlagen in der neuen BGI Kampfmittelräumung aufgeht, ist bisher noch nicht geklärt, Viele Argumente sprechen für die vollständige Übernahme des Inhaltes der BGI Separieranlagen in die BGI Kampfmittelräumung. Der Abschnitt organisatorische Maßnahmen bei der Kampfmittelräumung beschäftigt sich insbesondere mit der Leitung, Aufsicht und Koordination. Der Befähigung des Räumungspersonals für eine unfallfreie Kampfmittelräumung misst der Arbeitskreis einer besonders hohen Bedeutung zu. Die im Rahmen von Kampfmittelräumarbeiten eingesetzte Beschäftigte müssen über die für die jeweils übertragene Aufgabe erforderliche Befähigung verfügen. Diese Befähigung kann durch die Absolvierung spezieller Lehrgänge, Schulungen, Unterweisungen sowie das Vorliegen langjähriger Berufserfahrung sichergestellt werden. Ungelerntes Personal, sollte aufgrund der besonders gefährlichen Tätigkeiten auf Kampfmittelräumstellen nicht beschäftigt werden. Eine zukünftige Aufgabe des Arbeitskreises Kampfmittelräumung wird es sein, Inhalte für Schulungen sowie Unterweisungen zu erarbeiten und entsprechende Empfehlungen für Kampfmittelräumfirmen auszusprechen. Im Kapitel 4.3 wird auf die einzelnen persönlichen Schutzausrüstungen eingegangen. Insbesondere die Frage geeigneter Körperschutzausrüstungen, wie z.b. Splitterschutzwesten und Splitterschutzanzügen hat zu kontroversen Diskussionen im Arbeitskreis geführt. Die Auswahl der Körperschutzausrüstungen ist auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung zu treffen. Dabei sind nicht nur die Gefährdungen durch Kampfmittel (Splitter) zu berücksichtigen, sondern auch die Gefährdungen, die sich für die Beschäftigten durch das Tragen der Körperschutzausrüstung selbst ergibt, z.b. durch 4

5 das Gewicht sowie evtl. den Hitzstau unter der Körperschutzausrüstung. Die Kampfmittelräumfirmen wünschen sich in der BGI Kampfmittelräumung klare Aussagen, bei welcher Kampfmittelart und unter welchen Randbedingungen das Tragen von Körperschutzausrüstungen angebracht ist. Wünschenswert wäre, wenn die Entscheidung zu oder gegen Körperschutzausrüstungen bereits in der Planungsphase erfolgt und in der Ausschreibung ihren Niederschlag findet. Somit werden mögliche Wettbewerbsverzerrungen für die Kampfmittelräumfirmen im Sinne eines bestmöglichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes vermieden. Mit den beigefügten Anlagen, wie der Musterbetriebsanweisung, der Unterweisungshilfe, der Checkliste für Räumarbeiten sowie ggf. einer Mustergefährdungsbeurteilung wird versucht, die BGI für die Kampfmittelräumfirmen praxisnah zu gestalten. Nach endgültiger Abstimmung des vorliegenden Entwurfes der BGI Kampfmittelräumung wird dieser dem Fachausschuss Tiefbau vorgelegt. Nach dem Befürworten des Entwurfes durch den Fachausschuss wird mit einer schnellen Veröffentlichung der BGI Kampfmittelräumung durch die BG Bau gerechnet. 5

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