Stadt Marktbreit Schmer: Stopp von Vormerkungen, erst wieder ab amtliche Vermessung - lt. Anweisung 1.Bgm. Hegwein.
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- Käthe Küchler
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1 Gemeinde: Stadt Marktbreit Baugebiet: Geißlinger Weg 3. Bauabschnitt Erschließung bis Ende bebaubar ab Frühjahr 2017 Im Ortsteil: Gnodstadt Bauplatz Größe Erschließungskosten Preis Gas- Kabel- Status zum Nr. Anzahl Fl.Nr. Straße Hs.Nr. m² lfd. Nr. (m²) (Straße, Kanal, Wasser und soweit vorhanden Gas- u. Kabelanschluss) vollerschlossen neu alt / m² anschluss vorhanden (Ferngas LKW-KT) anschluss vorhanden frei; reserviert; kaufzusage; verkauft (Ortsnetz) frei 11 reserviert/vorgemerkt 6 FN h.kaufzusage/verkauft 0 offen offen Anzahl Bauplätze ges offen offen offen 662,33 neu 945 Erschließungskosten enthalten nein nein vorgemerkt 2 offen offen offen 548,69 Erschließungskosten enthalten nein nein - 3 offen offen offen 543,63 Erschließungskosten enthalten nein nein - 4 offen offen offen 544,70 Erschließungskosten enthalten nein nein - 5 offen offen offen 526,66 Erschließungskosten enthalten nein nein - 6 offen offen offen 575,22 Erschließungskosten enthalten nein nein vorgemerkt 2-fach 7 offen offen offen 563,68 Erschließungskosten enthalten nein nein vorgemerkt 8 offen offen offen 597,42 Erschließungskosten enthalten nein nein vorgemerkt 9 offen offen offen 556,61 Erschließungskosten enthalten nein nein - 10 offen offen offen 594,93 Erschließungskosten enthalten nein nein - 11 offen offen offen 609,46 Erschließungskosten enthalten nein nein - 12 offen offen offen 604,74 Neu 541 Erschließungskosten enthalten nein nein - 13 Spielplatz 599,33 Neu offen offen offen 544,46 Erschließungskosten enthalten nein nein - 15 offen offen offen 539,68 Erschließungskosten enthalten nein nein - 16 offen offen offen 535,94 Erschließungskosten enthalten nein nein - 17 offen offen offen 599,70 Erschließungskosten enthalten nein nein vorgemerkt 18 offen offen offen 838,40 Erschließungskosten enthalten nein nein vorgemerkt 2-fach Schmer: Stopp von Vormerkungen, erst wieder ab amtliche Vermessung - lt. Anweisung 1.Bgm. Hegwein
2 1). Hinweis Grundverkauf: Der Verkauf bzw. die Reservierungen der einzelnen Bauplätze beginnt ausschließlich ab dem (vorherige Mitteilungen können nicht angenommen werden). Für eine bessere Darstellung der einzelnen Bauplätze siehe auch den beigefügten großen Lageplan. Interessenten können sich ab per an die Zentrale oder direkt an den Sachbearbeiter Herrn Schmer wenden. Die Reservierungen werden nach zeitlichen Eingang der etc. vorgenommen. Grundsätzlich sind Reservierungen zunächst für 1 Monat und für 1 Grundstück je Baugebiet möglich. Bereits reservierte Grundstücke können ebenfalls nachgefragt werden, die Reservierung wird dann abgeklärt bzw. an die 2. Stelle oder weitere Stelle gesetzt. Reservierungsverlängerungen um 1 Monat sind grds. unter Berücksichtigung weiterer Interssenten möglich. Aus dem 1. und 2. Bauabschnitt wurden teilweise Altkunden übernommen und für einige Bauplätze vorgemerkt, ggf. werden diese Bauplätze auch wieder frei. 2). Hinweis bei Kellerbau - Hebanlage notwendig: Beim Bau eines Kellers auf den Bauplätzen Nrn. 5, 6, 7, 8, 17 und 18 ggf. auch weitere ist aufgrund der unterschliedlichen Hanglage grds. eine sogenannte Hebeanlage vorzusehen, da die Hauptleitungen für den Kanal nicht tiefer gelegt werden können. Dies bitte beim Kauf bzw. beim Hausbau beachten.
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4 1. Beachtung zum Kaufpreis erschlossen / m² (Erschließungskosten enthalten)! Die Bauplätze werden entsprechend der o.g. Übersicht mit offen /m² vollerschlossen einschließlich Erschließungskosten verkauft. Die Erschließungskosten umfassen den: - vollständigen Beitrag zur Straßenerschließung, - vollständigen Kostenerstattungsbetrag für die Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen nach 135 a ff. (Straßen- und Grundstücksfläche), - vollständigen Herstellungsbeitrag zur Grundstücksfläche für die öffentlichen Leitungen "Wasser und Kanal", - teilweisen Herstellungsbeitrag zur Geschoßfläche für die öffentlichen Leitungen "Wasser und Kanal" in Höhe von 1/4 der Grundstücksfläche. Der endgültige Herstellungsbeitrag zur Geschossfläche ergibt sich später aus dem tatsächlichen Hausbau bzw. späteren Bauplan - mit Keller, Erdgeschoss und Dach (soweit ausgebaut) in m² nach den Gebäudeaußenmaßen - d vorgenannte 1/4 Fläche wird dabei angerechnet. 2. Auflagen zum Grundstückskauf: 1. In der Kaufurkunde wird von der Stadt eine Bauverpflichtigung von 5 Jahren vorgegeben. Damit hat die Gemeinde nach diesem Zeitraum das Rückkaufsrecht an diesem Grundstück. Im E kann aus wichtigem Grund vom Eigentümer eine Verlängerung der Bauverpflichtung beantragt werden. 3. Baukostenzuschuss (Kinderrabatt) beim Grundstückskauf: Der Stadtrat hat beschlossen, ab dem einen Kaufpreisrabatt in Höhe von pro Kind (bis max. 18. Lbj.) zu gewähren. Zum Stichtag der Beurkundung werden die Anzahl de die auf dem Grundstück wohnen bzw. gemeldet sind / werden, zugrundegelegt. Für einen anschließenden Zeitraum von max. 5 Jahren (ab Stichtag der Beurkundung), wird für später gebore Kinder ein weiterer Kinderrabatt von pro Kind gewährt bzw. ausgezahlt. Die Kaufpreisrabatt pro Kind wird grds. gesondert (nicht über die Kaufurkunde) erstattet. 4. Grundstücks- / Hausanschlüsse - Versorgungsleitungen: 4.1 Wasserleitung und Abwasserkanal - Versorger Stadt Marktbreit: Der Hausanschluss für die Wasserversorgung sowie der Abwasser- und Regenwasserkanal liegen bereits am Grundstück. Der Anschluss zwischen öffentlicher und privater Leitungen (ab Grundstücksgrenze), sowie weitere technische Fragen sind mit dem Bauhof (09332/ oder 0160/ ) abzustimmen. Die Wasserleitung ab Grundstücksgrenze bis zur Wasseruhr im Haus kann vom Bauherrn bzw. Installationsfirma selbst gelegt werden. Der Anschluss muss dann von der Stadt (Bauhof) abgenommen werden. Die stadteigene und amtliche Wasseruhr wird von der Stadt (Bauhof) gesetzt, die dazugehörige Halterung (ca. 130 ) hat der Grundstückseigentümer zu übernehmen Wahlweise kann auch der Bauhof für die Verlegung der Wasserleitung auf dem privaten Grundstück gegen Kostenübernahme (ja nach Zeitaufwand und länger der Leitung ca. 200 ) beauft werden. Der Schmutzwasser- und Regenkanal ist ab der Grundstücksgrenze vom Bauherrn bzw. Installationsfirma selbst zu verlegen. Der Anschluss muss dann von der Stadt (Bauhof) abgenomm werden. Durch das sog. Monosystem (alle öffentliche Leitungen verlaufen in diesem Schacht zum jeweiligen Grundstück) ist auf den privaten Grundstücken kein Revisionsschacht (Kontrolls mehr notwendig, da eine Überprüfung über diesen öffentlichen Schacht erfolgt. Hinweis bei Kellerbau: Beim Bau eines Kellers auf den Bauplätzen Nrn. 5,6,7,8,17 und 18 ggf. auch weitere ist aufgrund der unterschliedlichen Hanglage grds. eine sogenannte Hebeanlage vorzusehen, da die Hauptleitungen für de nicht tiefer gelegt werden konnten Dies bitte beim Kauf bzw. beim Hausbau beachten. 4.2 Gasanschluss - Versorger LKW Kitzingen: Im Baugebiet ist keine Gasvorgung (Hauptleitung) durch die LKW Kitzingen verlegt worden. 4.3 Stromanschluss - Versorger N-ERGIE Netz GmbH Nürnberg: Die Stromversorgung erfolgt durch die N-ERGIE Netz GmbH Nürnberg, der Hausanschluss ist dort zu bestellen (Tel. 0911/ ). 4.4 Telefonanschluss - Versorger Telekom Netz, DSL Verfügbarkeit: Die Telefonversorgung erfolgt durch die Telekom, der Hausanschluss ist dort zu bestellen (Tel kostenfreie Rufnummer zur Bauherren-Beratung). DSL Verfügbarkeit: Im Baugebiet ist eine Breitbandversorgung (DSL-Versorgung) bis zu 16 MBit/s grundsätzlich gegeben, die Übertragungshöhe ist im Einzelfall für jedes Grundstück bei de Telekom Kundenservice Tel zu erfragen. 4.5 Bodenbeschaffenheit / Baugrundgutachten: Im Bereich des gesamten Baugebiets besteht ausschließlich ein Bodengrundgutachten für die öffentlichen Verkehrsflächen als Baugrundlage für alle Ver- und Entsorgungsleitungen. Für jed einzelnen Bauplatz besteht kein gesondertes Bodengrundgutachten, sollte von der Baufirma zum Hausbau ein Bodengutachten gefordert werden, dann hat der Grundstückseigentümer / Ba dies auf eigene Kosten erstellen zu lassen. Grundsätzlich sind für den normalen Hausbau (Bodenplatte in Kellertiefe) von ausreichenden Bodenfestigkeiten auszugehen.
5 dies auf eigene Kosten erstellen zu lassen. Grundsätzlich sind für den normalen Hausbau (Bodenplatte in Kellertiefe) von ausreichenden Bodenfestigkeiten auszugehen.
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Gemeinde: Stadt Marktbreit Baugebiet: Ohrenberg 2. Bauabschnitt Stand: 04.03.2015 Im Ortsteil: Marktbreit Fl. Straße Größe Bauplatz Erschließungskosten Preis Gas- Kabel- Status unerschlossen (Straße, Kanal,
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