Info-Blatt Freistellungsauftrag 2006 für Kapitalerträge
|
|
- Robert Böhme
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Info-Blatt für Kapitalerträge Inhalt 1. Überblick 2. Warum sich ein Freistellungsauftrag lohnt 3. Besonderheit bei Erträgen aus Beteiligungen 4. Meldung an Bundesamt für Finanzen 5. Hinweise zum Ausfüllen des Freistellungsauftrags 6. Formular 7. Kontrolle Freistellungsaufträge 2006 steuertip, markt intern Verlag Seite 1 von 5 Stand:
2 1. Überblick Bis Ab 2004 Sparerfreibetrag DM EUR EUR DM EUR EUR Werbungskostenpauschbetrag 100 DM 51 EUR 51 EUR 200 DM 102 EUR 102 EUR Freistellungsauftrag DM EUR EUR DM EUR EUR Wichtig: Durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 ist der Sparer-Freibetrag von EUR bzw EUR (bei Zusammenveranlagung) mit Wirkung vom 1. Januar 2004 auf EUR bzw EUR (bei Zusammenveranlagung) abgesenkt worden. Unter Berücksichtigung des (unveränderten) Werbungskosten-Pauschbetrags bei den Einkünften aus Kapitalvermögen können deshalb ab dem 1. Januar 2004 nur noch höchstens EUR bzw EUR (bei Zusammenveranlagung) vom Kapitalertragsteuerabzug/Zinsabschlag freigestellt werden. 2. Warum sich ein Freistellungsauftrag lohnt Einkünfte aus Kapitalvermögen (Zinsen, Dividenden etc.) sind steuerpflichtig und müssen im Rahmen der Einkommensteuer-Erklärung mit dem individuellen Steuersatz des Anlegers versteuert werden. Zinsen werden vorab mit einer Zinsabschlagsteuer von 30 % belastet. Bei Dividenden werden von der Bruttodividende Körperschaft- und Kapitalertragsteuer einbehalten. Nur die Nettodividende wird an Aktionäre ausgezahlt. Diese Steuervorauszahlungen werden bei der Einkommensteuerveranlagung verrechnet. Es besteht jedoch die Möglichkeit, der Bank bzw. dem Anlageinstitut einen Freistellungsauftrag zu erteilen, um die Kapitalerträge bis zur Höhe des Sparerfreibetrags und des Werbungskostenpauschbetrags vom Zinsabschlag freizustellen. Maximal können Kapitaleinkünfte freigestellt werden bis EUR bei Ledigen bzw EUR bei Verheirateten. steuertip, markt intern Verlag Seite 2 von 5 Stand:
3 Wird kein Freistellungsauftrag erteilt, werden zu viel gezahlte Steuern erst im Rahmen der Einkommensteuer-Erklärung angerechnet. Das Freistellungsvolumen kann auf mehrere Institute aufgeteilt werden. Hierzu ist jeweils ein separater Auftrag an das einzelne Institut erforderlich. Hinweis: Zinsgutschriften unter 10 EUR pro Jahr fallen unter die Bagatellgrenze und müssen nicht freigestellt werden. 3. Besonderheit bei Erträgen aus Beteiligungen Nach dem Halbeinkünfteverfahren sind Erträge aus Beteiligungen (Aktien, GmbH- Anteile, Genossenschaftsanteile) nur zur Hälfte steuerpflichtig. Die Erträge (z.b. Dividenden) werden daher nur zur Hälfte auf das Freistellungsvolumen angerechnet. Beispiel: Bei einer Dividendenzahlung in Höhe von 200 EUR reicht ein Freistellungsauftrag über 100 EUR. 4. Meldung an Bundesamt für Finanzen Kreditinstitute sind nach 45 d Abs. 1 EStG verpflichtet, dem Bundesamt für Finanzen in Berlin jährlich die tatsächlich freigestellten Kapitalerträge zu melden. Übersteigen die freigestellten Beträge den Höchstbetrag, kommt es zu einer Mitteilung des Bundesamts für Finanzen an Ihr heimisches Finanzamt. Solange Sie Ihre Kapitalerträge ordnungsgemäß versteuern, haben Sie nichts weiter zu befürchten, wenn Ihr Finanzamt um Aufklärung bittet. Die Überschreitung der Höchstgrenze allein ist nicht weiter schlimm. Aber auch hier gilt: Unnötigen Schriftverkehr mit dem Finanzamt vermeidet, wer die Höchstbeträge korrekt beachtet. 5. Hinweise zum Ausfüllen des Freistellungsauftrags Ein Freistellungsauftrag kann nicht erteilt werden für Betriebseinnahmen und Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Der doppelte Höchstbetrag von gilt nur bei Ehegatten, bei denen die Voraussetzungen einer Zusammenveranlagung im Sinne des 26 Abs. 1 Satz 1 EStG vorliegen. Der Freistellungsauftrag ist z. B. nach Auflösung der Ehe oder bei dauerndem Getrenntleben zu ändern. Freistellungsaufträge müssen von den Kontoinhabern bzw. den gesetzlichen oder amtlich bestellten Vertretern unterschrieben werden. steuertip, markt intern Verlag Seite 3 von 5 Stand:
4 Ehegatten können den Freistellungsauftrag unabhängig von der Höhe nur gemeinsam erteilen. Dies gilt auch für Einzelkonten von Eheleuten. Gemeinschaftskonten können nur freigestellt werden, wenn es sich um Konten von zusammen veranlagten Ehegatten handelt. Freistellungsaufträge zu Konten Minderjähriger sind von dem gesetzlichen Vertreter bzw. den gesetzlichen Vertretern gemeinsam zu unterschreiben. Ein Freistellungsauftrag kann nicht zu Konten erteilt werden, bei denen ein Nießbrauch eingetragen ist. Es ist ein Datum einzutragen, ab wann der Auftrag gelten soll. Kreuzen Sie zudem an, wie lange der Auftrag gelten soll und tragen Sie ggf. ein Datum ein, falls Sie den Auftrag befristen wollen. Der Freistellungsauftrag kann durch Erteilung eines neuen Auftrags geändert werden. Insbesondere bei Heirat (nur bei zusammenveranlagten Ehegatten) bzw. Scheidung ist - für die Aufrechterhaltung der Befreiung vom Zinsabschlag - die Erteilung eines neuen Freistellungsauftrags erforderlich. Der Freistellungsauftrag erlischt grundsätzlich bei Tod des Auftraggebers. Ein neuer Freistellungsauftrag wird nicht dem bereits erteilten Auftrag hinzuaddiert, sondern ersetzt ihn. Soll der bisherige Freistellungsauftrag erhöht werden, muß daher der neue - höhere - Gesamtbetrag angegeben werden. Eine Herabsetzung des Freistellungsbetrags ist nur bis zur Höhe des bereits ausgeschöpften Betrags möglich. Die Banken dürfen bei der Änderung der Freistellungsaufträge keine Gebühren verlangen. 6. Kontrolle Freistellungsaufträge 2006 Damit Sie bei der Umstellung der Freistellungsaufträge nicht den Überblick verlieren, haben wir für Sie ein Kontrollblatt erstellt. Sie können die Version für 2006 unter folgender Abruf-Nummer im Internet unter herunterladen: st Bonbon für Internet-Nutzer: Sie können das PDF-Formular herunterladen, sofort am Bildschirm ausfüllen und ausdrucken. Wenn Sie nicht die Möglichkeit haben, das Formular kostenlos im Internet abzurufen, können Sie es per Post gegen frankierten Rückumschlag (0,55 EUR) abrufen. steuertip, markt intern Verlag Seite 4 von 5 Stand:
5 7. Formular Das Formular für Freistellungsaufträge (Version 2006) können Sie unter folgender Abruf-Nummer im Internet unter herunterladen: st Bonbon für Internet-Nutzer: Sie können das PDF-Formular herunterladen, sofort am Bildschirm ausfüllen und ausdrucken. Wenn Sie nicht die Möglichkeit haben, das Formular kostenlos im Internet abzurufen, können Sie es per Post gegen frankierten Rückumschlag (0,55 EUR) abrufen. steuertip, markt intern Verlag Seite 5 von 5 Stand:
Info-Blatt Freistellungsauftrag 2007 für Kapitalerträge
Freistellungsauftrag 2007 Info-Blatt Freistellungsauftrag 2007 für Kapitalerträge Inhalt 1. Überblick 2. Vereinfachungsregelung für 2007 3. Warum sich ein Freistellungsauftrag lohnt 4. Besonderheit bei
MehrWas ist ein Freistellungsauftrag ( 44a EStG)? Wie nutzt man eine Nichtveranlagungsbescheinigung?
Was ist ein Freistellungsauftrag ( 44a EStG)? Die Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen nicht in voller Höhe der Einkommensteuer, sondern nur für den Betrag, der über dem sogenannten Sparerpauschbetrag
MehrStuttgarter Lebensversicherung a.g.
Freistellungsauftrag für Kapitalerträge und Antrag auf ehegattenübergreifende Verlustverrechnung (Gilt nicht für Betriebseinnahmen und Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung) (Name, abweichender Geburtsname,
MehrWelche Formulare braucht der Kapitalanleger für die Steuererklärung? Wie wird die Einkommensteuer ermittelt? Anlage KAP
Wie wird die Einkommensteuer ermittelt? Bei der Einkommensteuer (EKSt) werden 7 Einkunftsarten unterschieden: Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit Einkünfte aus selbstständige Arbeit Einkünfte aus
MehrCheckliste Abgeltungssteuer
Checkliste Abgeltungssteuer Die Beantwortung der nachfolgenden Fragen soll den Anwender durch die komplizierte Materie der Abgeltungsteuer führen und schließlich klären, ob die Kapitaleinkünfte wirklich
MehrWelche Formulare braucht der Kapitalanleger für die Steuererklärung? Wie wird die Einkommensteuer ermittelt? Anlage KAP
Wie wird die Einkommensteuer ermittelt? Bei der Einkommensteuer (EKSt) werden 7 Einkunftsarten unterschieden: Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit Einkünfte aus selbstständige Arbeit Einkünfte aus
MehrGdW Information 132. Dividenden und Zinsen bei Wohnungsgenossenschaften. Hinweise zum Besteuerungsverfahren Neues Dividendenverfahren ab 2012.
GdW Information 132 Dividenden und Zinsen bei Wohnungsgenossenschaften Hinweise zum Besteuerungsverfahren Neues Dividendenverfahren ab 2012 Info Februar 2012 Herausgeber: GdW Bundesverband deutscher Wohnungs-
MehrÜbung zur Vorlesung Grundzüge der Ertragsteuern
Europarecht Ende der Nationalen Steuersouveränität? Interdisziplinäres Zentrum für Internationales Finanz- und Steuerwesen (IIFS) Übung zur Vorlesung Grundzüge der Ertragsteuern Übung 6: Abschlussfälle
MehrBesteuerung von Investmentfonds Inhaltsverzeichnis
Besteuerung von Investmentfonds Inhaltsverzeichnis Allgemeine Hinweise zur Besteuerung von Kapitalvermögen... 2 Inländische ausschüttende Investmentfonds im Inlandsdepot... 3 Inländische thesaurierende
MehrGdW Information 140 Dividenden und Zinsen bei Wohnungsgenossenschaften
GdW Information 140 Dividenden und Zinsen bei Wohnungsgenossenschaften Hinweise zum Besteuerungsverfahren Neues Verfahren für den Kirchensteuerabzug ab 2015 August 2014 Herausgeber: GdW Bundesverband deutscher
MehrItzehoer Aktien Club GbR
Itzehoer Aktien Club GbR IAC Viktoriastr. 13 25524 Itzehoe Herrn Max Mustermann Musterstr. 100 Geschäftsstelle: Viktoriastr. 13 25524 Itzehoe Telefon (0 48 21) 67 93-0 Telefax (0 48 21) 67 93-19 99999
MehrAbgeltungsteuer und Anlage KAP zur Einkommensteuererklärung Stand: Februar 2011
Abgeltungsteuer und Anlage KAP zur Einkommensteuererklärung Stand: Februar 2011 Seit 01.01.2009 erfolgt die Besteuerung privater Kapitalerträge inklusive der Veräußerungsgewinne grundsätzlich durch den
MehrGrundzüge der Besteuerung von Kapitalerträgen ab Prof. Dr. Helmuth Wilke
Grundzüge der Besteuerung von Kapitalerträgen ab 2009 Prof. Dr. Helmuth Gliederung 1. Überblick 2. Neuer Zuschnitt der Einkünfte aus Kapitalvermögen 3. Sondersteuersatz und Abgeltungsteuer 4. Verlustbehandlung
MehrLexikon Steuerund Wirtschaftsrecht
f LSW Lexikon Lexikon Steuerund Wirtschaftsrecht Abgeltungsteuer 2009: Änderungen bei Kapitalerträgen im Überblick und Handlungsempfehlungen redmark w r s verlag 1 Die neue Abgeltungsteuer 9 A Überblick
MehrErläuterungen zum Berechnungsbogen Unterhalt 2005
Berechnungsbogen Unterhalt 2005 Unser Tip: Unter www.steuertip-service.de können Sie den Berechnungsbogen Unterhalt 2005 als interaktives PDF-Formular herunterladen, sofort am Bildschirm ausfüllen und
MehrEinkünfte aus Kapitalvermögen. Abgeltungsteuer
Oberstufenzentrum Logistik, Touristik, Immobilien, Steuern Ausbildung zur/zum Steuerfachangestellten Einkünfte aus Kapitalvermögen Abgeltungsteuer F a c h b e r e i c h S t e u e r n Wesen Alle privaten
MehrEinkommenserklärung/Verdienstbescheinigung Zur Prüfung der Einkommensverhältnisse nach des Gesetzes über die soziale Wohnraumförderung (WoFG)
Kreuzen Sie zutreffendes bitte an X und lassen Sie die Angaben ggf. vom Arbeitgeber/Steuerberater ausfüllen bzw. vom Finanzamt bestätigen. Bitte jeweils eine Einkommenserklärung von jeder haushaltsangehörigen
Mehr= steuerpflichtiges EINKOMMEN x Steuertarif ( 33) = Einkommensteuerschuld Absetzbeträge ( 33 Abs 2 ff)
2 Abs2 EStG: 1. EK aus Land- und Forstwirtschaft ( 21) 2. EK aus selbständiger Arbeit ( 22) 3. EK aus Gewerbebetrieb ( 23) 4. EK aus nichtselbständiger Arbeit ( 25) 5. EK aus Kapitalvermögen ( 27) 6. EK
MehrFreie und Hansestadt Hamburg Finanzbehörde
Freie und Hansestadt Hamburg Finanzbehörde Hamburg, im Januar 2006 Die Besteuerung von gesetzlichen Renten nach dem Alterseinkünftegesetz Zehn Antworten auf häufig gestellte Fragen 1. Was ist neu in der
MehrBeratungsdienst für kommunale Unternehmen Fach 10.10/Blatt 2. BMF-Schreiben vom , IV C 1 - S /02 (BStBl.
Beratungsdienst für kommunale Unternehmen Fach 10.10/Blatt 2 Zinsabschlagsteuer Abstandnahme und Erstattung der Kapitalertragsteuer bei Körperschaften BKPV 109/2003 BMF-Schreiben vom 7.5.2002, IV C 1 -
MehrDie neue Abgeltungsteuer: Wir sorgen für Durchblick.
Die neue Abgeltungsteuer: Wir sorgen für Durchblick. Die Abgeltungsteuer betrifft uns alle. Mehr oder weniger. Am 1. Januar 2009 wird sie Realität: die neue Abgeltungsteuer. Was das für Ihre Geldanlage
MehrErläuterung zur Steuerbescheinigung Muster I
TARGOBANK AG & Co. KGaA Postfach 10 11 52 47011 Duisburg Erläuterung zur Steuerbescheinigung Muster I Telefon: 0211-900 20 008 Mit dieser Übersicht erhalten Sie kurze Erläuterungen zur Steuerbescheinigung
Mehr(FH Hof ; BWL ; Prof. Dr. Eigenstetter WS 2002/03 ; 1. ALLGEMEINE GRUNDLAGEN ganz allgemein 2
Einkommensteuer (FH Hof ; BWL ; Prof. Dr. Eigenstetter WS 2002/03 ; http://www.tobiasott.de) 1. ALLGEMEINE GRUNDLAGEN 2 1.1 ganz allgemein 2 1.2 Gewinneinkünfte 2 Abs.2 Nr.1 EStG 2 1.2 Überschusseinkünfte
MehrMinisterium der Finanzen STEUERTIPP. Freistellung vom Zinsabschlag bei Vereinen und losen Personenzusammenschlüssen
Ministerium der Finanzen STEUERTIPP Freistellung vom Zinsabschlag bei Vereinen und losen Personenzusammenschlüssen Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Zinserträge unterliegen in der Regel einem 30-prozentigen
MehrUnternehmensteuerreform 2008
Unternehmensteuerreform 2008 - So können Sie bares Geld sparen! Seite 1 Steuerliche Unterschiede zwischen dem Einzelunternehmen und der GmbH Steuerarten Steuersätze Freibeträge Einzelunternehmen Einkommensteuer
MehrIn diesem Kapitel zeige ich, welche Formulare Sie benötigen. Außerdem erkläre ich einige wichtige Begriffe aus dem Steuerrecht.
Das Beste geben die Götter uns umsonst. (Ernst Jünger) 1 Überblick In diesem Kapitel zeige ich, welche Formulare Sie benötigen. Außerdem erkläre ich einige wichtige Begriffe aus dem Steuerrecht. 4 1.1
MehrErklärung zum verfügbaren Nettoeinkommen des Kindes
Familienkasse Name, Vorname des Kindergeldberechtigten Geschäftszeichen / Ordnungsnummer / Kindergeldnummer (Bitte bei allen Schreiben an die Familienkasse angeben) Erklärung zum verfügbaren Nettoeinkommen
MehrDie Steuerbescheinigung
Die Steuerbescheinigung Mit Einführung der Abgeltungsteuer im Jahr 2009 hat der Gesetzgeber ein neues Format der Steuerbescheinigung definiert. Die wichtigsten Punkte der Bescheinigung möchten wir Ihnen
MehrInformationen zur Mitgliedschaft
Informationen zur Mitgliedschaft Wir freuen uns über Ihr Interesse an einer Mitgliedschaft bei der Baugenossenschaft IDEAL eg. Mitglieder der Genossenschaft IDEAL eg können Einzelpersonen, Personengesellschaften
MehrI. Allgemeine Angaben zur ausländischen Familienstiftung i. S. d. 15 AStG
Finanzamt Eingangsstempel Steuernummer Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung nach 18 Abs. 4 AStG über die Zurechnung des Einkommens einer ausländischen Familienstiftung i. S. d. 15 AStG
Mehr3. BESTEUERUNG. Hierzu zählen insbesondere der Arbeitslohn aus einem anderen Dienstverhältnis, der Ertragsanteil einer Rente, Zins-
3. BESTEUERUNG Geringfügige Beschäftigungen, für die vom Arbeitgeber pauschale Beiträge zur Rentenversicherung bezahlt werden, sind steuerfrei, wenn die Summe der anderen Einkünfte des Arbeitnehmers nicht
MehrItzehoer Aktien Club GbR
Itzehoer Aktien Club GbR IAC Viktoriastr. 13 25524 Itzehoe Herrn Max Mustermann Musterstr. 100 Geschäftsstelle: Viktoriastr. 13 25524 Itzehoe Telefon (0 48 21) 67 93-0 Telefax (0 48 21) 67 93-19 99999
MehrNeue Besteuerungsform der Zinsen durch die Unternehmensteuerreform - Abgeltungsteuer
Neue Besteuerungsform der Zinsen durch die Unternehmensteuerreform - Abgeltungsteuer Der Steuerpflicht unterliegende Einnahmen Neben den bisher bereits nach altem Recht steuerpflichtigen Einnahmen wie
MehrNr. über EUR Kennwort. Nr. über EUR Kennwort. Nr. über EUR Kennwort
mit der Bitte, das Sparkonto/die Sparkonten abzurechnen und den Gegenwert einschließlich der Zinsen an die angegebene Bank zugunsten zu überweisen. Wir bitten, von der Berechnung von Vorschusszinsen abzusehen,
MehrVerdienen Sie mit Geld Geld?
53 Verdienen Sie mit Geld Geld? In diesem Kapitel lesen Sie Wissenswertes über Kapitalerträge wie Zinsen und die Abgeltungssteuer. Sie erhalten zudem Hinweise, wie Sie den Abzug vermeiden können. E inkünfte
MehrMuster I. Steuerbescheinigung
'6/ Muster I... (Bezeichnung der auszahlenden Stelle / des Schuldners der Kapitalerträge) Adressfeld Steuerbescheinigung Bescheinigung für alle Privatkonten und / oder -depots Verlustbescheinigung im Sinne
MehrSTEUERLICHE BEHANDLUNG FÜR VOLLTHESAURIERENDE TRANCHE (ISIN AT0000A07HH0)
STEUERLICHE BEHANDLUNG FÜR VOLLTHESAURIERENDE TRANCHE (ISIN AT0000A07HH0) für das Fondsgeschäftsjahr 01.09.2015 bis 31.08.2016 (in EUR pro Anteil) / Extag: 01.12.2016 1. Fondsergebnis der Meldeperiode
MehrEinkommenserklärung für die soziale Wohnraumförderung von Wohnungssuchenden/Wohnungsinhabern/ Wohnungsinhaberinnen
Einkommenserklärung für die soziale Wohnraumförderung von Wohnungssuchenden/Wohnungsinhabern/ Wohnungsinhaberinnen Name, Vorname: Anschrift: Geburtsdatum: Beruf (Angabe freiwillig) 1. Meine steuerpflichtigen
MehrMuster II. Steuerbescheinigung
Muster (Bezeichnung des Schuldners der Kapitalerträge) Adressfeld Steuerbescheinigung einer leistenden Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse oder eines Personenunternehmens oder eines Spezial-nvestmentfonds
MehrAllgemeine Hinweise zur Klausur:
WS 2010/11 I/2011 Finanzwirt. BWL I BA Dauer: 40 min. 31. Januar 2011 Teil: Besteuerung von Unternehmen Musterlösung Prof. Dr. Dirk Kiso Sämtliche ausgegebene Klausurunterlagen sind am Ende der Klausur
MehrItzehoer Aktien Club GbR
Itzehoer Aktien Club GbR IAC Viktoriastr. 13 25524 Itzehoe Herrn Max Mustermann Musterstr. 100 Geschäftsstelle: Viktoriastr. 13 25524 Itzehoe Telefon (0 48 21) 67 93-0 Telefax (0 48 21) 67 93-19 99999
MehrAbgeltungssteuer NEUE STEUER NEUE CHANCEN
NEUE STEUER NEUE CHANCEN Abgeltungssteuer NEUE STEUER NEUE CHANCEN Ab 2009 wird die Besteuerung der Erträge aus Kapitalanlagen neu geregelt. Kapitalerträge werden dann mit einem einheitlichen Steuersatz
MehrEinkommenserklärung für die soziale Wohnraumförderung von Wohnungssuchenden/Wohnungsinhabern/ Wohnungsinhaberinnen
Einkommenserklärung für die soziale Wohnraumförderung von Wohnungssuchenden/Wohnungsinhabern/ Wohnungsinhaberinnen Name, Vorname: Anschrift: Geburtsdatum: Beruf (Angabe freiwillig) 1. Meine steuerpflichtigen
MehrInformationen anlässlich des ersten Veranlagungsjahrs seit Inkrafttreten der Abgeltungsteuer
Informationen anlässlich des ersten Veranlagungsjahrs seit Inkrafttreten der Abgeltungsteuer Stand: April 2010 Seit 01.01.2009 erfolgt die Besteuerung privater Kapitalerträge inklusive der Veräußerungsgewinne
MehrErläuterung zu den Formularen
Erläuterung zu den Formularen Jahreskontoauszug für Bausparverträge Ihre Anschrift Bitte prüfen Sie Ihre persönlichen Angaben und informieren Sie uns, wenn sich Ihre Anschrift oder Name geändert hat. Bei
MehrBesteuerung von Alterseinkünften 2015
Für Ihre Unterlagen: Besteuerung von Alterseinkünften 2015 Zusammen veranlagte Eheleute machen zu Punkt 1-16 jeweils getrennte Angaben und ab Punkt 17 gemeinsame Angaben. Angaben des Steuerpflichtigen
MehrAnhörungsfragebogen des Insolvenzgerichts. - Nachlassinsolvenz -
Anhörungsfragebogen des Insolvenzgerichts - Nachlassinsolvenz - A. Weitere Angaben zur Person des Erblassers bzw. der Erblasserin (im folgenden: Erblasser) und zum Stand der Abwicklung des Nachlasses Name,
MehrWOLF & TRÜCK S T E U E R B E R A T E R C H E C K L I S T E K A P I T A L V E R M Ö G E N Mdt.-Nr.:
C H E C K L I S T E K A P I T A L V E R M Ö G E N 2 0 1 6 Name: Mdt.-Nr.: Vorname: I. ERLÄUTERUNG Seit dem 01.01.2009 wurde die sogenannte Abgeltungssteuer eingeführt. Leider kann aber in einer Vielzahl
MehrInformationsmerkblatt
Oberfinanzdirektion Magdeburg Anmerkung zur Verwendung: Diese Schrift darf weder von Parteien noch von Wahlhelfern während des Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Missbräuchlich ist
MehrDie Einkommensteuer- Erklärung
Die Einkommensteuer- Erklärung von Dr. Rudi W. Märkte, Ministerialdirigent RICHARD BOORBERG VERLAG STUTTGART MÜNCHEN HANNOVER BERLIN WEIMAR I. Allgemeines Abkürzungen 9 1. Vordrucke 13 2. Pflicht zur Abgabe
MehrMuster I. Steuerbescheinigung
Muster (Bezeichnung der auszahlenden Stelle/des Schuldners der Kapitalerträge) Adressfeld Steuerbescheinigung Bescheinigung für alle Privatkonten und/oder -depots Verlustbescheinigung im Sinne des 43a
MehrDie Einkommensteuer- Erklarung
Die Einkommensteuer- Erklarung von Dr. Rudi W. Markle, Ministerialdirigent a. D. 9., vollstdndig uberarbeifefe Auflage, 2002 RICHARD BOORBERG VERIAG STUTTGART MUNCHEN HANNOVER BERLIN WEIMAR DRESDEN Abkurzungen
MehrHaushaltsbegleitgesetz Änderung von steuerlichen Regelungen. Anlagen (0)
Allianz Industrie- und Maklervertrieb Stuttgart informiert Zum Thema: Haushaltsbegleitgesetz 2004 - Änderung von steuerlichen Regelungen Anlagen (0) 12.01.04 Sehr geehrte Damen und Herren, Bundestag und
MehrHiermit beauftrage ich die Auftragnehmerin mit der Kündigung des folgenden Vertrages:
Auftraggeber/in Hausnuer Vollacht Telefon E-Mail Verittler/in Rufnuer, unter der Sie tagsüber erreichbar sind Dait Sie aktuelle JurForce- Inforationen erhalten Telefon E-Mail Rufnuer, unter der Sie tagsüber
MehrAufgabe 6: Betriebseinnahmen (BE): Betriebsausgaben (BA): Miete: Gehälter: = Gewinn:
Aufgabe 6: Tanzschule: Einkünfte aus Gewerbebetrieb, 15 EStG - Nicht abzugsfähig ist die Erbschaftsteuer-Zahlung ( 12 Nr. 3 EStG) Bereits verbuchte BA muss rückgängig gemacht werden. Betriebseinnahmen
MehrAlterseinkünfte und Rentenbezugsmitteilungen
Alterseinkünfte und Rentenbezugsmitteilungen Da erstmals ab dem 01.10.2009 die Rententräger über die ausgezahlten Renten Mitteilungen an die Finanzbehörden machen müssen (sog. Rentenbezugsmitteilungen),
MehrIm Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das BMF-Schreiben vom 15. Dezember 2017 (BStBl 2018 I S. 13) wie folgt geändert:
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail HAUSANSCHRIFT Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich:
MehrInhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Vorwort 7 Inhaltsverzeichnis 9 Abkürzungsverzeichnis 18 A. Die Abgeltungsteuer im Überblick 21 I.Allgemeine Fragen zum neuen Besteuerungssystem 22 II. Abgeltungsteuer
MehrAbgeltungssteuer und Erbschaftsteuer PC Senioren Club Konstanz
Abgeltungssteuer und Erbschaftsteuer PC Senioren Club Konstanz 7. April 2008 Referent: Erwin Hörig Abgeltungssteuer (1) Bisher: Zinsabschlagssteuer % plus Soli Kapitalertragsteuer 25 % bew. 20 % plus Soli
MehrAnhörungsfragebogen des Insolvenzgerichts - Nachlassinsolvenz -
Anhörungsfragebogen des Insolvenzgerichts - Nachlassinsolvenz - Erblasser: Name, Vorname 1 Weitere Angaben zur Person des Erblassers bzw. der Erblasserin (im folgenden: Erblasser) und zum Stand der Abwicklung
MehrDie deutsche Abgeltungsteuer Auswirkungen auf Expats in Hongkong
Die deutsche Abgeltungsteuer Auswirkungen auf Expats in Hongkong KONTAKT Claus Schürmann claus.schuermann@wts.com.hk +852 2528 1229 Michael Lorenz michael.lorenz@wts.com.hk +852 2528 1229 Wichtiges in
MehrEinkommenserklärung (Antragsteller/in / Wohnungssuchende/r) zur Berechnung des Einkommens nach 13 bis 15 Thüringer Wohnraumfördergesetz
Seite 1 von 5 Anlage 5 Einkommenserklärung (Antragsteller/in / Wohnungssuchende/r) zur Berechnung des Einkommens nach 13 bis 15 Thüringer Wohnraumfördergesetz Formblatt ThürBau III a zum Antrag vom Wichtig:
MehrFebruar DAS INVESTMENTSTEUERGESETZ Von Uwe Küntzel. Anwendungsbereich des Investmentsteuergesetzes
Februar 2004 DAS INVESTMENTSTEUERGESETZ Von Uwe Küntzel Das Investmentsteuergesetz ist am 19.Dezember 2003 als Artikel 2 des,,gesetzes zur Modernisierung des Investmentwesens und zur Besteuerung von Investmentvermögen"
Mehr5. Verluste aus Kapitalanlagen
47 5. Verluste aus Kapitalanlagen Es ist nichts Neues, das mit Kapitalanlagen nicht nur Gewinne, sondern auch Verluste erzielt werden können. Die Verlustverrechnung ist daher für jeden Steuerpflichtigen
MehrBerücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
In einem ausführlichen Schreiben vom 7.6.2010 (Aktenzeichen IV C 4 S 2285/07/0006:001, Dok. 2010/0415733) hat die Finanzverwaltung zur steuerlichen Behandlung von Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche
MehrAbgeltungsteuer. STEUERBERATERKANZLEI ERLER PROBST Garching
Abgeltungsteuer 53 Reform der Erbschaft- & Schenkungsteuer Änderungen bei Erbschaftsteuerfestsetzung Fazit: Altes Erbschaftsteuerrecht nur noch kurze Zeit anwendbar Handlungsbedarf Steuerliche Aspekte
MehrDie Einkommensteuer- Erklärung
Die Einkommensteuer- Erklärung - mit Steuerbereinigungsgesetz - mit Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 - von Dr. Rudi W. Märkle, Ministerialdirigent RICHARD BOORBERG VERLAG STUTTGART MÜNCHEN HANNOVER
MehrErträgnisaufstellung Nürnberg, den Für Seite 1
Consorsbank 90318 Nürnberg Kundennummer 1000000000 Herr Max Mustermann Vermerk der Bank 3000 Erträgnisaufstellung Nürnberg, den 31.12.2015 Für Seite 1 Max Mustermann,, Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter
MehrEinkommenserklärung (Antragsteller/in / Wohnungssuchende/r) zur Berechnung des Einkommens nach 13 bis 15 Thüringer Wohnraumfördergesetz
Einkommenserklärung (Antragsteller/in / Wohnungssuchende/r) zur Berechnung des Einkommens nach 13 bis 15 Thüringer Wohnraumfördergesetz Formblatt ThürBau III a zum Antrag vom Wichtig: Zutreffendes bitte
MehrGRUNDFALL. 1. Gewerbesteuer der OHG. Gewerbesteuer (HS: 440%) Abschlusszahlung zur Einkommensteuer der Eheleute Brösel
GRUNDFALL vorläufiger JÜ 286.750 SBE 100.000 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG 411.750 Finanzierungsentgelte 12.500 (=150 T./. 100 T ) * 25% Freibetrag 2 GE II nach Abrundung 399.700 Steuermessbetrag 13.990 Gewerbesteuer
MehrErläuterung zur Steuerbescheinigung Muster I
Erläuterung zur Steuerbescheinigung Muster I Mit dieser Übersicht erhalten Sie kurze Erläuterungen zur Steuerbescheinigung (Muster I): Nicht jede Steuerbescheinigung muss alle in diesem Muster angeführten
MehrAntrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuer-
Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuer- Zur Beachtung: Für Arbeitnehmer mit Staatsangehörigkeit zu einem EU/EWR-Mitgliedstaat, die in der Bundesrepublik Deutschland weder einen Wohnsitz
MehrB. Einkünfte aus Kapitalvermögen ( 20 EStG)
B. Einkünfte aus Kapitalvermögen ( 20 EStG) B. 20 EStG 17 I. Überblick 19 II. Besteuerungstatbestand 20 III. Besteuerungsumfang 81 IV. Besteuerungsverfahren 111 18 B. 20 EStG I. Überblick Erhebliche Änderungen
MehrAbgeltungssteuer ab VZ Einkommensteuer/KapESt vor KiSt 25 % 25,00 25,00. ESt-Ermäßigung wg KiSt (25 % der KiSt) 25 % 0,55
4. Besteuerung von Dividendenerträgen und Veräußerungsgewinnen der GmbH- 189 Gesellschafter ab 2009. a) Überblick. Einkünfte aus Kapitalvermögen wie insb Dividenden, Zinsen und private Veräußerungsgewinne
MehrMandanteninformation. Abgeltungssteuer. DR. NEUMANN SCHMEER UND PARTNER Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater
Mandanteninformation Abgeltungssteuer Sehr geehrte Damen und Herren! Im Zuge der Unternehmensteuerreform 2008 wurde die Einführung der Abgeltungssteuer ab dem 01. Januar 2009 beschlossen. Die Abgeltungssteuer
MehrBesteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen
Besteuerung der aus Kapitalvermögen Von Rudolf Lamping Knapp 6% der Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen gaben in ihren Steuererklärungen für das Jahr 1998 aus Kapitalvermögen an. Im Durchschnitt war es
MehrAbgeltungsteuer Ein Überblick
Abgeltungsteuer Ein Überblick Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. Mit der zum 01.01.2009 in Kraft getretenen Abgeltungsteuer wollte die Bundesregierung den Finanzplatz Deutschland stärken und dem
MehrSteuertipps zur Abgeltungsteuer. Kapitalanlagen und Steuern. www.mdf.brandenburg.de
Kapitalanlagen und Steuern www.mdf.brandenburg.de Kapitalanlagen und Steuern Inhalt 1. Was ist die Abgeltungsteuer?... 4 2. Ab wann gelten die Regelungen?... 5 3. Wann ist eine Erklärung der Kapitalerträge
MehrSteuerliche Behandlung je Ausschüttungsanteil des Apollo New World
Steuerliche Behandlung je Ausschüttungsanteil des Apollo New World Alle Zahlenangaben beziehen sich auf die am Abschlussstichtag in Umlauf befindlichen Anteile und auf inländische Anleger, die unbeschränkt
Mehr(2) Für die Feststellung, ob die Antragsgrenze nach 39a Abs. 2 EStG überschritten wird, gilt Folgendes:
TK Lexikon Arbeitsrecht Lohnsteuer-Richtlinien 2015 Zu 39a EStG R 39a.1 Verfahren bei der Bildung eines Freibetrags oder eines Hinzurechnungsbetrags HI7376523 HI7376524 Allgemeines (1) Soweit die Gewährung
MehrInformation des BMF zur antragslosen ArbeitnehmerInnenveranlagung
Information des BMF zur antragslosen ArbeitnehmerInnenveranlagung Diese Information soll die wichtigsten Fragen zur antragslosen ArbeitnehmerInnenveranlagung beantworten. Die gesetzliche Grundlage dazu
MehrDie Abgeltungsteuer ab
Die Abgeltungsteuer ab 01.01.2009 FinanzForum Informationsseminar über Vermögensplanung und Zukunftssicherung im Mai, Juli, September und Dezember 2008 in Meerbusch, BBZ der DVAG StB/vBP Dipl.-Fw Matthias
MehrI. Allgemeine Angaben zur ausländischen Familienstiftung i. S. d. 15 AStG
Finanzamt Eingangsstempel Steuernummer Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung nach 18 Abs. 4 AStG 1) der Einkünfte einer ausländischen Familienstiftung i. S. d. 15 AStG für das Feststellungsjahr
MehrAbgeltungssteuer ab Kapitalertragsteuer
Abgeltungssteuer ab. 01.01.2009 12. November 2007 Im Rahmen der Unternehmenssteuerreform 2008 wird ab 01.01.2009 eine Abgeltungssteuer für Zinsen, Dividenden und auch für Gewinne aus der Veräußerung von
MehrBundesministerium der Finanzen Bonn, 5. November 2002
Bundesministerium der Finanzen Bonn, 5. November 2002 - Dienstsitz Bonn - IV C 1 S 2400 27/02 ( Geschäftszeichen bei Antwort bitte angeben ) Oberste Finanzbehörden der Länder Einzelfragen bei Entrichtung,
MehrSteuerliche Behandlung je Ausschüttungsanteil des Pioneer Invest Austria - GF Euro Rent
Steuerliche Behandlung je Ausschüttungsanteil des Pioneer Invest Austria - GF Euro Rent Seite 1 ISIN: AT0000857008 Kupon-Nr. 34 Ex-Tag: 13.12.2017 Pos. Beschreibung Anleger mit 1. Fondsergebnis der Meldeperiode
MehrZusammenfassende Übungsklausur
Zusammenfassende Übungsklausur 1. Nehmen Sie bei nachfolgendem Sachverhalt Stellung zur persönlichen Steuerpflicht, zu den altersmäßigen Vergünstigungen der Steuerpflichtigen, der Kinderberücksichtigung,
MehrSteuerliche Behandlung je Thesaurierungssanteil mit KESt-Abzug des Pioneer Funds Austria - GEM Garantie 7/2017 USD
Steuerliche Behandlung je Thesaurierungssanteil mit KESt-Abzug des Pioneer Funds Austria - GEM Garantie 7/2017 USD Seite 1 ISIN: AT0000A0HP82 Kupon-Nr. 0 Ex-Tag: 27.07.2017 Pos. Beschreibung Privatanleger
MehrSTEUERLICHE BEHANDLUNG FÜR THESAURIERENDE TRANCHE (ISIN AT0000A17Z11)
STEUERLICHE BEHANDLUNG FÜR THESAURIERENDE TRANCHE (ISIN AT0000A17Z11) für das Fondsgeschäftsjahr 01.04.2015 bis 31.03.2016 (in EUR pro Anteil) / Extag: 29.07.2016 1. Fondsergebnis der Meldeperiode -0,7006-0,7006-0,7006-0,7006
MehrSteuerliche Behandlung je Ausschüttungsanteil des Pioneer Funds Austria - GF Euro Core Rent
Steuerliche Behandlung je Ausschüttungsanteil des Pioneer Funds Austria - GF Euro Core Rent Seite 1 ISIN: AT0000856125 Kupon-Nr. 34 Ex-Tag: 13.12.2016 Pos. Beschreibung Anleger mit 1. Fondsergebnis der
MehrSTEUERRUNDSCHREIBEN III/2006
STEUERRUNDSCHREIBEN III/2006 I. Einkommensteuer Absetzung von Steuerberatungskosten beim Finanzamt Zum 1.1.2006 wurde der Sonderausgabenabzug für Steuerberatungskosten gestrichen. Betroffen von der Streichung
MehrAntwort. Deutscher Bundestag Drucksache 19/6780. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 19/6780 19. Wahlperiode 28.12.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Schäffler, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, weiterer Abgeordneter
Mehr