Info-Blatt Freistellungsauftrag 2006 für Kapitalerträge

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1 Info-Blatt für Kapitalerträge Inhalt 1. Überblick 2. Warum sich ein Freistellungsauftrag lohnt 3. Besonderheit bei Erträgen aus Beteiligungen 4. Meldung an Bundesamt für Finanzen 5. Hinweise zum Ausfüllen des Freistellungsauftrags 6. Formular 7. Kontrolle Freistellungsaufträge 2006 steuertip, markt intern Verlag Seite 1 von 5 Stand:

2 1. Überblick Bis Ab 2004 Sparerfreibetrag DM EUR EUR DM EUR EUR Werbungskostenpauschbetrag 100 DM 51 EUR 51 EUR 200 DM 102 EUR 102 EUR Freistellungsauftrag DM EUR EUR DM EUR EUR Wichtig: Durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 ist der Sparer-Freibetrag von EUR bzw EUR (bei Zusammenveranlagung) mit Wirkung vom 1. Januar 2004 auf EUR bzw EUR (bei Zusammenveranlagung) abgesenkt worden. Unter Berücksichtigung des (unveränderten) Werbungskosten-Pauschbetrags bei den Einkünften aus Kapitalvermögen können deshalb ab dem 1. Januar 2004 nur noch höchstens EUR bzw EUR (bei Zusammenveranlagung) vom Kapitalertragsteuerabzug/Zinsabschlag freigestellt werden. 2. Warum sich ein Freistellungsauftrag lohnt Einkünfte aus Kapitalvermögen (Zinsen, Dividenden etc.) sind steuerpflichtig und müssen im Rahmen der Einkommensteuer-Erklärung mit dem individuellen Steuersatz des Anlegers versteuert werden. Zinsen werden vorab mit einer Zinsabschlagsteuer von 30 % belastet. Bei Dividenden werden von der Bruttodividende Körperschaft- und Kapitalertragsteuer einbehalten. Nur die Nettodividende wird an Aktionäre ausgezahlt. Diese Steuervorauszahlungen werden bei der Einkommensteuerveranlagung verrechnet. Es besteht jedoch die Möglichkeit, der Bank bzw. dem Anlageinstitut einen Freistellungsauftrag zu erteilen, um die Kapitalerträge bis zur Höhe des Sparerfreibetrags und des Werbungskostenpauschbetrags vom Zinsabschlag freizustellen. Maximal können Kapitaleinkünfte freigestellt werden bis EUR bei Ledigen bzw EUR bei Verheirateten. steuertip, markt intern Verlag Seite 2 von 5 Stand:

3 Wird kein Freistellungsauftrag erteilt, werden zu viel gezahlte Steuern erst im Rahmen der Einkommensteuer-Erklärung angerechnet. Das Freistellungsvolumen kann auf mehrere Institute aufgeteilt werden. Hierzu ist jeweils ein separater Auftrag an das einzelne Institut erforderlich. Hinweis: Zinsgutschriften unter 10 EUR pro Jahr fallen unter die Bagatellgrenze und müssen nicht freigestellt werden. 3. Besonderheit bei Erträgen aus Beteiligungen Nach dem Halbeinkünfteverfahren sind Erträge aus Beteiligungen (Aktien, GmbH- Anteile, Genossenschaftsanteile) nur zur Hälfte steuerpflichtig. Die Erträge (z.b. Dividenden) werden daher nur zur Hälfte auf das Freistellungsvolumen angerechnet. Beispiel: Bei einer Dividendenzahlung in Höhe von 200 EUR reicht ein Freistellungsauftrag über 100 EUR. 4. Meldung an Bundesamt für Finanzen Kreditinstitute sind nach 45 d Abs. 1 EStG verpflichtet, dem Bundesamt für Finanzen in Berlin jährlich die tatsächlich freigestellten Kapitalerträge zu melden. Übersteigen die freigestellten Beträge den Höchstbetrag, kommt es zu einer Mitteilung des Bundesamts für Finanzen an Ihr heimisches Finanzamt. Solange Sie Ihre Kapitalerträge ordnungsgemäß versteuern, haben Sie nichts weiter zu befürchten, wenn Ihr Finanzamt um Aufklärung bittet. Die Überschreitung der Höchstgrenze allein ist nicht weiter schlimm. Aber auch hier gilt: Unnötigen Schriftverkehr mit dem Finanzamt vermeidet, wer die Höchstbeträge korrekt beachtet. 5. Hinweise zum Ausfüllen des Freistellungsauftrags Ein Freistellungsauftrag kann nicht erteilt werden für Betriebseinnahmen und Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Der doppelte Höchstbetrag von gilt nur bei Ehegatten, bei denen die Voraussetzungen einer Zusammenveranlagung im Sinne des 26 Abs. 1 Satz 1 EStG vorliegen. Der Freistellungsauftrag ist z. B. nach Auflösung der Ehe oder bei dauerndem Getrenntleben zu ändern. Freistellungsaufträge müssen von den Kontoinhabern bzw. den gesetzlichen oder amtlich bestellten Vertretern unterschrieben werden. steuertip, markt intern Verlag Seite 3 von 5 Stand:

4 Ehegatten können den Freistellungsauftrag unabhängig von der Höhe nur gemeinsam erteilen. Dies gilt auch für Einzelkonten von Eheleuten. Gemeinschaftskonten können nur freigestellt werden, wenn es sich um Konten von zusammen veranlagten Ehegatten handelt. Freistellungsaufträge zu Konten Minderjähriger sind von dem gesetzlichen Vertreter bzw. den gesetzlichen Vertretern gemeinsam zu unterschreiben. Ein Freistellungsauftrag kann nicht zu Konten erteilt werden, bei denen ein Nießbrauch eingetragen ist. Es ist ein Datum einzutragen, ab wann der Auftrag gelten soll. Kreuzen Sie zudem an, wie lange der Auftrag gelten soll und tragen Sie ggf. ein Datum ein, falls Sie den Auftrag befristen wollen. Der Freistellungsauftrag kann durch Erteilung eines neuen Auftrags geändert werden. Insbesondere bei Heirat (nur bei zusammenveranlagten Ehegatten) bzw. Scheidung ist - für die Aufrechterhaltung der Befreiung vom Zinsabschlag - die Erteilung eines neuen Freistellungsauftrags erforderlich. Der Freistellungsauftrag erlischt grundsätzlich bei Tod des Auftraggebers. Ein neuer Freistellungsauftrag wird nicht dem bereits erteilten Auftrag hinzuaddiert, sondern ersetzt ihn. Soll der bisherige Freistellungsauftrag erhöht werden, muß daher der neue - höhere - Gesamtbetrag angegeben werden. Eine Herabsetzung des Freistellungsbetrags ist nur bis zur Höhe des bereits ausgeschöpften Betrags möglich. Die Banken dürfen bei der Änderung der Freistellungsaufträge keine Gebühren verlangen. 6. Kontrolle Freistellungsaufträge 2006 Damit Sie bei der Umstellung der Freistellungsaufträge nicht den Überblick verlieren, haben wir für Sie ein Kontrollblatt erstellt. Sie können die Version für 2006 unter folgender Abruf-Nummer im Internet unter herunterladen: st Bonbon für Internet-Nutzer: Sie können das PDF-Formular herunterladen, sofort am Bildschirm ausfüllen und ausdrucken. Wenn Sie nicht die Möglichkeit haben, das Formular kostenlos im Internet abzurufen, können Sie es per Post gegen frankierten Rückumschlag (0,55 EUR) abrufen. steuertip, markt intern Verlag Seite 4 von 5 Stand:

5 7. Formular Das Formular für Freistellungsaufträge (Version 2006) können Sie unter folgender Abruf-Nummer im Internet unter herunterladen: st Bonbon für Internet-Nutzer: Sie können das PDF-Formular herunterladen, sofort am Bildschirm ausfüllen und ausdrucken. Wenn Sie nicht die Möglichkeit haben, das Formular kostenlos im Internet abzurufen, können Sie es per Post gegen frankierten Rückumschlag (0,55 EUR) abrufen. steuertip, markt intern Verlag Seite 5 von 5 Stand:

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