Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung

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2 Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Für nicht gewerbliche Zwecke sind Vervielfältigungen und unentgeltliche Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet. Die Verbreitung, auch auszugsweise, über elektronische Systeme/Datenträger bedarf der vorherigen Zustimmung. Alle Rechte vorbehalten. Impressum Stadt Münster Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Abteilung für Stadt- und Regionalentwicklung, Statistik Informationsmanagement und Statistikdienststelle Münster Telefon: 0251 / Telefax: 0251 / Internet: Januar 2007

3 SMS Statistik für Münsters Stadtteile Für viele Aufgaben, Planungen oder Interessensschwerpunkte reichen die Informationen, die stadtweit zur Verfügung stehen, nicht aus. Kleinräumige Daten, insbesondere Informationen auf Stadtteilebene, werden immer häufiger von Bürgern, Investoren, Wissenschaftlern, Politikern oder Institutionen nachgefragt. Um diesen Informationsbedarf zu decken, wurde die SMS Statistik für Münsters Stadtteile konzipiert, die themenspezifisch die 45 Stadtteile und die 6 Stadtbezirke in den Kontext zur Gesamtstadt stellt. Die SMS bündelt aussagekräftige Daten eines Themenbereiches zu einer kompakten Informationseinheit und stellt sie den Nutzern zur Verfügung. Lohn- und Einkommensteuer 2001 Wieso Daten zur Lohn- und Einkommensteuer? Wenn es darum geht, neue Standorte für Unternehmen und Selbstständige zu finden, reichen gesamtstädtische Angaben oftmals nicht aus. Auch für andere Planungen ist es vorteilhaft, die Einkommensstrukturen in allen 45 Stadtteilen zu kennen. Für das Jahr 2001 wurden erstmalig diese Daten von den Stadtstatistikern kleinräumig aufbereitet. So bietet die kleinräumige Lohn- und Einkommensteuerstatistik eine sinnvolle Ergänzung zu anderen stadtteilbezogenen Daten. Grundlage der kleinräumigen Einkommensteuerstatistiken Alle drei Jahre werden vom Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen die Daten zur Lohn- und Einkommensteuer veröffentlicht. Grundlage der Erhebung sind die bei den Finanzbehörden anfallenden Daten aller zur Lohn- und Einkommensbesteuerung herangezogenen uneingeschränkt Steuerpflichtigen. Bedingt durch die langen Abgabe- und Einspruchsfristen bei den Finanzbehörden sind die Werte von 2004 noch nicht verfügbar. Die Lohn- und Einkommensteuerstatistik liefert einen wesentlichen, wenn auch nicht vollständigen Beitrag zur Darstellung der Einkommensstruktur. Es ist zu berücksichtigen, dass nicht alle Einwohner erfasst werden, sondern nur die, die zur Lohn- und Einkommensteuer herangezogen werden. Auch fehlen die Renten sowie die Transferleistungen wie Sozialhilfe und Wohngeld. Die vorliegenden Darstellungen liefern für das gesamte Segment einen grundlegenden Überblick. Die im dreijährigen Rhythmus durchgeführte Lohn- und Einkommensteuerstatistik ermöglicht es, die Daten auf kleinräumiger Ebene aufzubereiten. Es liegen damit Informationen über die Anzahl der Steuerpflichtigen, die Einkunftsarten und die Einkommen sowie über die festgesetzte bzw. gezahlte Einkommensteuer für das Erhebungsjahr 2001 auf der Ebene der 45 Statistischen Bezirke (= Stadtteile) Münsters vor. Die Einkommensteuer umfasst das Einkommen natürlicher Personen. Es wird dabei die Einkommensteuer an der Quelle (Quellenabzugsverfahren) bzw. bei der Lohnsteuer beim Arbeitgeber oder die Kapitalertragsteuer beim Schuldner (Unternehmer) erfasst. Kapitalertrags- und Körperschaftssteuer sind weitere besondere Arten der Einkommensteuer.

4 Definitionen Abzug für Land- und Forstwirte Wenn die Summe der Einkünfte nicht übersteigt, wird Land- und Forstwirten ein Abzug in Höhe von 665 gewährt. Altersentlastungsbetrag Altersentlastungsbetrag ist ein Betrag von 40 Prozent des Arbeitslohns und der positiven Summe der Einkünfte, die nicht solche aus nichtselbstständiger Arbeit sind. Der Altersentlastungsbetrag wird einem Steuerpflichtigen gewährt, der vor dem Beginn des Kalenderjahres, in dem er sein Einkommen bezogen hat, das 64. Lebensjahr vollendet hatte. Außergewöhnliche Belastungen Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstands (außergewöhnliche Belastung), so wird auf Antrag die Einkommensteuer dadurch ermäßigt, dass der Teil der Aufwendungen, der die dem Steuerpflichtigen zumutbare Belastung übersteigt, vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen wird. Einkommen Der Gesamtbetrag der Einkünfte, vermindert um die Sonderausgaben und die außergewöhnlichen Belastungen, ist das Einkommen. Festgesetzte Lohn- und Einkommensteuer Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer. Die Grundlagen für ihre Festsetzung sind jeweils für ein Kalenderjahr zu ermitteln. Besteht während eines Kalenderjahres sowohl unbeschränkte als auch beschränkte Einkommensteuerpflicht, so sind die während der beschränkten Einkommensteuerpflicht erzielten inländischen Einkünfte in eine Veranlagung zur unbeschränkten Einkommensteuerpflicht einzubeziehen. Gesamtbetrag der Einkünfte Die Summe der Einkünfte, vermindert um den Altersentlastungsbetrag und den Abzug für Land- und Forstwirte, ist der Gesamtbetrag der Einkünfte. Haushaltsfreibetrag Den Haushaltsfreibetrag erhalten die Steuerpflichtigen, wenn Ihnen ein Kinderfreibetrag gewährt wird. Bei Lohnsteuerpflichtigen ist der Haushaltsfreibetrag in der Lohnsteuertabelle durch Einstufung in die Steuerklasse II berücksichtigt. Bei Einkommensteuerpflichtigen wird er im Wege der Veranlagung gewährt. Kinderfreibetrag Bei der Veranlagung zur Einkommensteuer wird für jedes zu berücksichtigende Kind des Steuerpflichtigen ein Freibetrag für das sächliche Existenzminimum des Kindes (Kinderfreibetrag) sowie ein Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes vom Einkommen abgezogen. Lohn- und Einkommensteuer Die folgende Übersicht veranschaulicht die verschieden Komponenten, aus der sich die Lohn- und Einkommensteuer zusammensetzt.

5 Lohn- und Einkommensteuer Summe der positiven Einkünfte - negative Einkünfte = Summe der Einkünfte - Altersentlastungsbetrag - Abzug für Land- und Forstwirte = Gesamtbetrag der Einkünfte - Sonderausgaben - Vorsorgeaufwendungen - außergewöhnliche Belastungen = Einkommen - Kinderfreibetrag - Haushaltsfreibetrag = zu versteuerndes Einkommen - festgesetzte Lohn- und Einkommensteuer = verfügbares Einkommen 7 Eink unftsarten abziehbare Freibeträge Negative Einkünfte Es ist möglich, dass in den einzelnen Einkunftsarten ein Verlust erwirtschaftet wird. In diesem Falle spricht man von negativen Einkünften. Sonderausgaben Sonderausgaben sind Aufwendungen, die weder zu den Betriebsausgaben noch zu den Werbungskosten gehören. Nach dem Maß der Abzugsfähigkeit, kann man zwei Arten von Sonderausgaben unterscheiden: die uneingeschränkt, in voller Höhe abzugsfähigen Sonderausgaben (Renten und dauernde Lasten, Kirchensteuer, Steuerberatungskosten) und die beschränkt, nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag abzugsfähigen Sonderausgaben (Unterhaltsleistungen, Versicherungsbeiträge, eigene Berufsausbildungskosten, Aufwendungen für hauswirtschaftliche Beschäftigungsverhältnisse, Schulgeld an Ersatz-/Ergänzungsschulen sowie Spenden und Beiträge für gemeinnützige Zwecke und Einrichtungen) Stadtteil Die Stadtteile der Stadt Münster sind identisch mit den Statistischen Bezirken. Beide Begriffe werden synonym benutzt. Steuerpflichtige Steuerpflichtige werden definiert als natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Sie sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind auch deutsche Staatsangehörige, die 1. im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und 2. zu einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts in einem Dienstverhältnis stehen und dafür Arbeitslohn aus einer inländischen öffentlichen Kasse beziehen sowie zu ihrem Haushalt gehörende Angehörige, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder keine Einkünfte oder nur Einkünfte beziehen, die ausschließlich im Inland einkommensteuerpflichtig sind.

6 Summe der positiven Einkünfte Die Einkünfte aus den sieben Einkunftsarten (Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetriebe, selbstständige Arbeit, nichtselbstständige Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung / Verpachtung und sonstige Einkünfte) ergeben zusammen die Summe der positiven Einkünfte. Summe der Einkünfte Die Summe der Einkünfte ist das Gesamtergebnis aller positiven Einkünfte nach Ausgleich etwaiger Verluste (negative Einkünfte). Verfügbares Einkommen Das zu versteuernde Einkommen vermindert um die Lohn- und Einkommensteuer ist das verfügbare Einkommen. Zu versteuerndes Einkommen Das Einkommen, vermindert um die Freibeträge und um die sonstigen vom Einkommen abzuziehenden Beträge, ist das zu versteuernde Einkommen. Dieses bildet die Bemessungsgrundlage für die tarifliche Einkommensteuer. Zeichenerklärung - Zahlenwert genau null. Zahlenwert geheim zu halten oder nicht verfügbar Daten liegen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht vor X Nachweis nicht sinnvoll r berichtigte Zahl

7 Steuerpflichtige in Münster 2001 nach Veranlagungsart Statistischer Bezirk Teilbereich Insgesamt Grundtabelle besteuert davon nach der Splittingtabelle besteuert Stadtbezirk Steuer- pflichtige Gesamtbetrag der Einkünfte Einkommen Steuerpflichtige Gesamtbetrag der Einkünfte Einkommen Anzahl in Euro Anzahl in Euro 11 Aegidii Überwasser Dom Buddenturm Martini Altstadt Pluggendorf Josef Bahnhof Hansaplatz Mauritz - West Schlachthof Kreuz Neutor Schloss Innenstadtring Aaseestadt Geist Schützenhof Düesberg Mitte - Süd Hafen Herz - Jesu Mauritz - Mitte Rumphorst Uppenberg Mitte - Nordost Stadtbezirk Mitte Gievenbeck Sentrup Mecklenbeck Albachten Roxel Nienberge Stadtbezirk West Coerde Kinderhaus - Ost Kinderhaus - West Sprakel Stadtbezirk Nord Mauritz - Ost Gelmer - Dyckburg Handorf Stadtbezirk Ost Gremmendorf - West Gremmendorf - Ost Angelmodde Wolbeck Stadtbezirk Südost Berg Fidel Hiltrup - Ost Hiltrup - Mitte Hiltrup - West Amelsbüren Stadtbezirk Hiltrup nicht zuzuordnen Stadt Münster Quelle: Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen

8 Statistischer Bezirk Teilbereich Stadtbezirk Insgesamt Summe der postitiven Einkünfte in Münster 2001 darunter aus nichtselbstständiger Arbeit Steuerpflichtige Betrag Insgesamt Anteil Insgesamt Anteil in Euro Anzahl in % in 1000 Euro in % 11 Aegidii , ,3 12 Überwasser , ,3 13 Dom , ,8 14 Buddenturm , ,6 15 Martini , ,2 Altstadt , ,6 21 Pluggendorf , ,7 22 Josef , ,9 23 Bahnhof , ,2 24 Hansaplatz , ,3 25 Mauritz - West , ,0 26 Schlachthof , ,5 27 Kreuz , ,8 28 Neutor , ,4 29 Schloss , ,8 Innenstadtring , ,6 31 Aaseestadt , ,4 32 Geist , ,3 33 Schützenhof , ,5 34 Düesberg , ,3 Mitte - Süd , ,6 43 Hafen , ,0 44 Herz - Jesu , ,4 45 Mauritz - Mitte , ,2 46 Rumphorst , ,9 47 Uppenberg , ,9 Mitte - Nordost , ,4 Stadtbezirk Mitte , ,6 51 Gievenbeck , ,3 52 Sentrup , ,1 54 Mecklenbeck , ,3 56 Albachten , ,7 57 Roxel , ,5 58 Nienberge , ,9 Stadtbezirk West , ,8 61 Coerde , ,6 62 Kinderhaus - Ost , ,0 63 Kinderhaus - West , ,3 68 Sprakel , ,7 Stadtbezirk Nord , ,0 71 Mauritz - Ost , ,6 76 Gelmer - Dyckburg , ,5 77 Handorf , ,9 Stadtbezirk Ost , ,8 81 Gremmendorf - West , ,3 82 Gremmendorf - Ost , ,0 86 Angelmodde , ,4 87 Wolbeck , ,3 Stadtbezirk Südost , ,7 91 Berg Fidel , ,5 95 Hiltrup - Ost , ,4 96 Hiltrup - Mitte , ,7 97 Hiltrup - West , ,7 98 Amelsbüren , ,4 Stadtbezirk Hiltrup , ,3 nicht zuzuordnen , ,5 Stadt Münster , ,2 Quelle: Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen

9 Statistischer Bezirk Teilbereich Stadtbezirk Steuerpflichtige Steuerpflichtigen je zahlendem Betrag in Euro Anzahl in Euro in Euro 11 Aegidii Überwasser Dom Buddenturm Martini Altstadt Pluggendorf Josef Bahnhof Hansaplatz Mauritz - West Schlachthof Kreuz Neutor Schloss Innenstadtring Aaseestadt Geist Schützenhof Düesberg Mitte - Süd Hafen Herz - Jesu Mauritz - Mitte Rumphorst Uppenberg Mitte - Nordost Stadtbezirk Mitte Gievenbeck Sentrup Mecklenbeck Albachten Roxel Nienberge Stadtbezirk West Coerde Kinderhaus - Ost Kinderhaus - West Sprakel Stadtbezirk Nord Mauritz - Ost Gelmer - Dyckburg Handorf Stadtbezirk Ost Gremmendorf - West Gremmendorf - Ost Angelmodde Wolbeck Stadtbezirk Südost Berg Fidel Hiltrup - Ost Hiltrup - Mitte Hiltrup - West Amelsbüren Stadtbezirk Hiltrup nicht zuzuordnen Stadt Münster Quelle: Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen Gesamtbetrag der Einkünfte Lohn- und Einkommensteuer in Münster 2001 Einkommen zu versteuerndes Einkommen festgesetzte Einkommensteuer/ Jahreslohnsteuer

10 Statistischer Bezirk Teilbereich Stadtbezirk Insgesamt 0 bis unter Festgesetzte Lohn- und Einkommensteuer in Münster 2001 davon in der Größenklasse des Gesamtbetrages der Einkünfte und mehr in % 11 Aegidii ,6 9,2 9,7 16,6 22,9 7,6 10,2 23,2 12 Überwasser ,1 17,6 13,0 17,4 23, Dom ,6 7,2 8,1 17,4 18,0 9,6 15,5 23,6 14 Buddenturm ,6 11,5 10,8 13,7 15,9 8,1 14,4 24,9 15 Martini ,0 14,4 14,0 14,6 24,2 8,4 13,4 10,2 Altstadt ,7 10,6 10,2 16,0 19, Pluggendorf ,0 18,0 14,8 20,5 22,4 10, Josef ,8 16,4 13,6 21,0 21,3 9,4 6,6 11,0 23 Bahnhof ,1 18,2 11,6 18,8 13,8 7,6 13,4 15,3 24 Hansaplatz ,3 21,7 15,6 19,3 17,5 6,2 6,1 12,4 25 Mauritz - West ,7 14,8 12,8 17,5 22,1 10,0 11,4 10,7 26 Schlachthof ,6 9,5 9,0 12,4 15,8 8,6 9,3 34,9 27 Kreuz ,5 9,7 9,8 14,8 22,6 11,7 13,4 17,6 28 Neutor ,6 10,5 9,0 13,7 18,1 10,1 11,6 26,5 29 Schloss ,4 5,3 5,4 9,2 14,6 9,2 11,6 44,3 Innenstadtring ,7 12,7 11,1 16,0 20,0 9, Aaseestadt ,3 7,4 6,8 14,0 16,6 9,6 9,0 36,3 32 Geist ,8 13,7 11,0 16,1 21,1 14,1 9,1 14,1 33 Schützenhof ,4 23,2 16,9 18,8 16,8 6,5 6,9 9,5 34 Düesberg ,5 11,9 9,2 15,7 22,8 16,7 9,0 14,3 Mitte - Süd ,7 13,1 10,4 15,9 19,5 12,1 8,7 19,7 43 Hafen ,7 29,7 13,7 12,2 15,6.. 21,8 44 Herz - Jesu ,1 18,4 12,6 16,1 21,4 8,1 10,0 12,4 45 Mauritz - Mitte ,6 11,4 10,8 16,6 19,7 8,1 13,3 19,7 46 Rumphorst ,6 11,6 11,2 16,6 25,1 12,5 13,2 9,2 47 Uppenberg ,7 12,3 9,5 13,5 17,2 11,2 10,3 25,3 Mitte - Nordost ,7 12,9 10,9 15,8 20,6 9,7 12,0 17,4 Stadtbezirk Mitte ,7 12,6 10,8 15,9 20, Gievenbeck ,4 7,7 7,2 12,7 20,6 12,5 11,7 27,0 52 Sentrup ,2 3,1 3,2 5,5 8,0 6,0 8,6 65,6 54 Mecklenbeck ,4 7,8 7,2 13,9 21,2 15,1 15,6 18,7 56 Albachten ,3 8,3 7,6 14,0 25,7 15,8 13,9 14,4 57 Roxel ,4 8,2 6,2 11,5 18,1 11,7 15,8 28,1 58 Nienberge ,3 8,4 8,1 12,0 22,6 15,3 15,6 17,6 Stadtbezirk West ,3 6,9 6,2 11,0 18,0 11,9 12,9 32,8 61 Coerde ,7 15,0 9,7 17,5 19,5 11,8 8,4 17,4 62 Kinderhaus - Ost ,5 10,3 10,6 16,5 24,3 17,1 11,9 8,8 63 Kinderhaus - West ,5 7,6 6,9 13,2 22,9 14,7 17,6 16,7 68 Sprakel ,2 6,3 5,1 7,6 14,6 7,3 10,8 48,1 Stadtbezirk Nord ,5 9,4 7,9 13,7 20,8 13,1 13,2 21,5 71 Mauritz - Ost ,3 6,7 5,8 9,9 15,7 11,7 16,9 33,0 76 Gelmer - Dyckburg ,3 6,0 4,7 9,7 17,2 13,3 14,9 33,9 77 Handorf ,3 7,2 6,7 11,1 22,8 15,7 14,0 22,2 Stadtbezirk Ost ,3 6,7 5,9 10,2 18,0 13,1 15,7 30,0 81 Gremmendorf - West ,6 11,8 9,7 15,2 25,6 12,8 6,5 17,9 82 Gremmendorf - Ost ,3 6,4 6,0 11,4 20,1 13,4 14,5 27,9 86 Angelmodde ,6 9,9 8,8 14,4 19,8 12,7 11,6 22,3 87 Wolbeck ,3 7,8 6,9 11,9 20,1 13,2 14,2 25,6 Stadtbezirk Südost ,4 8,4 7,5 12,8 20,7 13,1 12,7 24,5 91 Berg Fidel ,6 12,6 10,5 16,1 22,2 11,5 7,7 18,7 95 Hiltrup - Ost ,3 7,0 6,8 12,3 21,5 14,2 13,3 24,7 96 Hiltrup - Mitte ,5 10,3 8,3 12,6 20,7 9,5 14,0 24,1 97 Hiltrup - West ,4 8,7 7,1 14,2 25,6 15,1 15,1 13,8 98 Amelsbüren ,4 10,7 8,5 14,8 20,3 15,2 15,8 14,4 Stadtbezirk Hiltrup ,4 9,4 7,9 13,5 22,2 12,9 13,7 20,0 nicht zuzuordnen ,9 12,9 9,1 15,3 21,7 11,0 11,1 18,0 Stadt Münster ,5 9,8 8,4 13,6 19,9 11,7 12,5 23,7 Quelle: Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen

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