Anwendung REACh / GHS. Hannover, 01. September 2011
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- Timo Kaiser
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1 Anwendung REACh / GHS Hannover, 01. September 2011
2 Gliederung 1. Einleitung 2. Salzgitter Flachstahl GmbH und REACh 3. Anwendung von REACh / GHS 3.1. Kommunikation / Kandidatenliste 3.2. Authorisierung 3.3. Sicherheitsdatenblätter
3 Gliederung 1. Einleitung 2. Salzgitter Flachstahl GmbH und REACh 3. Anwendung von REACh / GHS 3.1. Kommunikation / Kandidatenliste 3.2. Authorisierung 3.3. Sicherheitsdatenblätter
4 Einleitung REACh steht für Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals. REACh ist eine europäische Verordnung, die dafür sorgen soll, dass alle sogenannten Altstoffe registriert und bezüglich ihrer Gefährlichkeit bewertet werden. Als Altstoffe gelten die Stoffe, die bis September 1981 auf den Markt gekommen sind. Je nach Gefährlichkeit soll es zu einer Zulassung oder Beschränkung dieser chemischen Stoffe kommen.
5 Einleitung Ohne Daten keinen Markt! (Artikel 5 der REACh-Verordung) Ohne (Vor-)Registrierung keine Herstellung, kein Import und keine Vermarktung!
6 Einleitung Von REACh betroffen ist die Herstellung oder der Import der einzelnen Stoffe oder Zubereitungen. Bei Zubereitungen müssen die einzelnen Inhaltsstoffe registriert werden. Legierungen gelten als spezielle Zubereitungen.
7 Einleitung Von REACh nicht betroffene Stoffe: Abfälle nicht-isolierte Zwischenprodukte Stoffe in Erzeugnissen Stoffe nach den Anhängen IV und V
8 GHS - GHS ist in der EU durch die CLP-Verordnung umgesetzt. - CLP steht für Classification, Labeling und Packaging. - CLP beschäftigt sich fast ausschließlich mit der Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen. - CLP kennt einige Ausnahmen, die REACh macht, nicht. Dies sind Anhang IV und V und die Ausnahme zu Recycling-Stoffen der REACh- Verordung.
9 Einleitung / Zeitstrahl 1. Dezember: Registrierungsfrist für 1000-t-Stoffe 1. Juni bis 1. Dezember: 1. Juni: Registrierungsfrist Vorregistrierung für 100-t-Stoffe 1. Juni: Registrierungsfrist für 10-t-Stoffe REACh Dezember: Kennzeichnung 1. Juni: Kennzeichnung von Stoffen von Gemischen 1. Dezember: Ende Übergangsfrist 1. Juni: Ende Übergangsfrist zur Kennzeichnung von zur Kennzeichnung von in-verkehr-gebrachten Stoffen in-verkehr-gebrachten Gemischen CLP
10 Gliederung 1. Einleitung 2. Salzgitter Flachstahl GmbH und REACh 3. Anwendung von REACh / GHS 3.1. Kommunikation / Kandidatenliste 3.2. Authorisierung 3.3. Sicherheitsdatenblätter
11 Salzgitter Flachstahl GmbH Salzgitter Flachstahl GmbH Standort: Deutschland Warmbreitband, Kaltband, elo-verzinktes, feuerverzinktes und beschichtetes Blech Integriertes Hüttenwerk mit 3 Hochöfen Rohstahlkapazität rund 5 Mio. t / Jahr Top-moderne Produktionsanlagen Neueste Veredelungsanlagen Lieferant der Premium- Automobil-Hersteller Absatz (Tt) Umsatz (Mio. ) Mitarbeiter (31.12.)
12 Salzgitter Flachstahl GmbH Die Salzgitter Flachstahl GmbH ist betroffen als Hersteller von: - Roheisen / Eisen - Eisenoxid - Eisensinter - Schlacken (Hochofenschlacke, Konverterschlacke, Stahlwerksschlacke) - Kokerei-Produkte (Teer, Benzol) - Calciumcarbonat - Eisendichlorid -Schwefelsäure Importeur von: - Legierungselementen (FeB, FeP)
13 Salzgitter Flachstahl GmbH Die Salzgitter Flachstahl GmbH ist nachgeschalteter Anwender von: - Kalkprodukten - Hilfs- und Schmierstoffen - Chemikalien für Oberflächenveredelung und Beschichtung - weiteren Chemikalien - verschiedenen Legierungselementen - Calciumcarbid Folgende von der Salzgitter Flachstahl GmbH verwendete Stoffe sind von REACh ausgenommen: -Erze -Koks - Pech - Prozessgase -Schrott -Schwefel
14 Gliederung 1. Einleitung 2. Salzgitter Flachstahl GmbH und REACh 3. Anwendung von REACh / GHS 3.1. Kommunikation / Kandidatenliste 3.2. Authorisierung 3.3. Sicherheitsdatenblätter
15 Kommunikation in der Lieferkette - Informationsweitergabe vom Lieferanten an den Kunden bezüglich Verwendungszweck, gefährlichen Eigenschaften usw. (Artikel 32) - Informationsweitergabe vom Kunden an den Lieferanten bezüglich Verwendungszweck, gefährlichen Eigenschaften usw. (Artikel 34) - Informationsweitergabe über besonders gefährliche Stoffe (SVHC) in Erzeugnissen (Artikel 33)
16 Kommunikation in der Lieferkette - Informationsweitergabe vom Lieferanten an den Kunden bezüglich Verwendungszweck, gefährlichen Eigenschaften usw. (Artikel 32) - Informationsweitergabe vom Kunden an den Lieferanten bezüglich Verwendungszweck, gefährlichen Eigenschaften usw. (Artikel 34) - Informationsweitergabe über besonders gefährliche Stoffe (SVHC) in Erzeugnissen (Artikel 33)
17 Kandidatenliste Ziel von REACh ist es u. a. unter den Altstoffen besonders gefährliche Stoffe (SVHC) zu identifizieren und zu verbieten oder deren Einsatz stark zu beschränken. In einem ersten Schritt werden die SVHC in die sogenannte Kandidatenliste aufgenommen. Dabei wird diese Liste regelmäßig erweitert.
18 Stoffe auf der Kandidatenliste Steht ein Stoff auf dieser Liste, muss den entsprechenden Kunden mitgeteilt werden, dass sie einen solchen Stoff geliefert bekommen. Dies gilt auch für Erzeugnisse, wenn ein SVHC-Stoff >0.1 w% in diesem Erzeugnis enthalten ist. Da die Kandidatenliste ständig erweitert wird und in den Erzeugnissen verschiedene Stoffe in unterschiedlichen Konzentrationen vorliegen können, sollte für jede Kundenanfrage im Einzelfall geprüft werden, ob ein SVHC-Stoff >0.1 w% in dem entsprechenden Erzeugnis enthalten ist. Wer prüft? Zeitaufwand?
19 Stoffe auf der Kandidatenliste Bild: Internetseite EChA
20 Authorisierung Grundlagen - Für alle Stoffe auf der Kandidatenliste besteht die Möglichkeit für eine Authorisierung. Die Behörden entscheiden, für welche Stoffe und wann ein Authorisierungsverfahren eingeleitet wird. - Bei einer Authorisierung muss bis zu einem bestimmten Zeitpunkt eine Zulassung beantragt worden sein, sonst darf der Stoff nicht hergestellt oder verwendet werden. Für den entsprechenden Zulassungsantrag wird eine Gebühr erhoben (Gebühr: einmalig ca ). - Eine Authorisierung wird regelmäßig von den Behörden geprüft. Dafür muss ein Überprüfungsbericht eingereicht werden. Für diesen Bericht wird ebenfalls eine Gebühr erhoben (Gebühr: alle 3 bis 5 Jahre ca ).
21 Authorisierung Beispiel CrO3 - Chromtrioxid befindet sich gerade in der Authorisierungsphase. - Chromtrioxid ist der Ausgangsstoff für Chromsäure. - Chromsäure ist nach dem Stand der Technik die einzige Verbindung, die als Chromierungsmittel in der Hartverchromung (Galvanik) eingesetzt werden kann.
22 Authorisierung Beispiel CrO3 Konsequenzen: - Aufgrund der durch die Authorisierung entstehenden Kosten werden einige Lieferanten die Herstellung / den Import von Chromtrioxid einstellen. - Durch die entstehenden Kosten und das eingeschränkte Angebot auf dem Markt werden die Preise für Chromtrioxid und Chromsäure (stark) ansteigen. - Dadurch dass hartverchromte Erzeugnisse am Markt teurer werden oder verschwinden, sind sekundäre Effekte kaum abzuschätzen. - Hartverchromer im nicht-europäischen Ausland können natürlich auf kostengünstigeres Chromtrioxid zurückgreifen und erhalten so einen Wettbewerbsvorteil.
23 Sicherheitsdatenblätter Grundlagen - Entsprechend REACh und CLP müssen die Sicherheitsdatenblätter der neuen Rechtssprechung angepasst werden. - Das bedeutet, dass bei gefährlichen Stoffen (> 10 t/a) im Allgemeinen ein erweitertes Sicherheitsdatenblatt erstellt werden muss. - Bei einem erweiterten Sicherheitsdatenblatt müssen die Verwendungen in Expositionsszenarien angehängt werden. - Expositionsszenarien beschreiben die Expositionen am Arbeitsplatz und gegenüber der Umwelt und Maßnahmen für eine sichere Verwendung. - Nach REACh darf ein Stoff nur dann eingesetzt werden, wenn eine sichere Verwendung gewährleistet ist. Wer prüft? Zeitaufwand?
24 Sicherheitsdatenblätter Beispiel Kalk Seitenzahl RL 67/548EWG REACh/CLP Sicherheitsdatenblatt
25 Sicherheitsdatenblätter Beispiel Kalk 120 Sicherheitsdatenblatt Seitenzahl Anhang Sicherheitsdatenblatt Sicherheitsdatenblatt RL 67/548EWG REACh/CLP
26 Sicherheitsdatenblätter Herausforderungen (I) - Zur enthalten viele Sicherheitsdatenblätter (noch) keine Expositionsszenarien. - Für Expositionsszenarien gibt es kein einheitliches Format. - Die Zahl der von dem Hersteller unterstützen Verwendungen kann variieren. Das bedeutet, dass im schlechtesten Fall das Produkt der Firma A für einen bestimmten Zweck verwenden werden darf und das selbe Produkt der Firma B nicht.
27 Sicherheitsdateblätter Herausforderungen (II) - Es kann vorkommen, dass Gebinde im Betrieb zum Teil die alte Kennzeichnung und zur gleichen Zeit zum Teil schon die neue Kennzeichnung führen. - Obwohl die vom Stoff ausgehende Gefahr sich nicht geändert hat, kann es zu einer härteren Einstufung kommen: Bilder: Quelle BAuA und BAM
28 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Registrierung von Stoffen Gemeinsame Nutzung von Daten und Vermeidung unnötiger Versuche Informationen in der Lieferkette Nachgeschaltete Anwender
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