Anwendung REACh / GHS. Hannover, 01. September 2011

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Anwendung REACh / GHS. Hannover, 01. September 2011"

Transkript

1 Anwendung REACh / GHS Hannover, 01. September 2011

2 Gliederung 1. Einleitung 2. Salzgitter Flachstahl GmbH und REACh 3. Anwendung von REACh / GHS 3.1. Kommunikation / Kandidatenliste 3.2. Authorisierung 3.3. Sicherheitsdatenblätter

3 Gliederung 1. Einleitung 2. Salzgitter Flachstahl GmbH und REACh 3. Anwendung von REACh / GHS 3.1. Kommunikation / Kandidatenliste 3.2. Authorisierung 3.3. Sicherheitsdatenblätter

4 Einleitung REACh steht für Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals. REACh ist eine europäische Verordnung, die dafür sorgen soll, dass alle sogenannten Altstoffe registriert und bezüglich ihrer Gefährlichkeit bewertet werden. Als Altstoffe gelten die Stoffe, die bis September 1981 auf den Markt gekommen sind. Je nach Gefährlichkeit soll es zu einer Zulassung oder Beschränkung dieser chemischen Stoffe kommen.

5 Einleitung Ohne Daten keinen Markt! (Artikel 5 der REACh-Verordung) Ohne (Vor-)Registrierung keine Herstellung, kein Import und keine Vermarktung!

6 Einleitung Von REACh betroffen ist die Herstellung oder der Import der einzelnen Stoffe oder Zubereitungen. Bei Zubereitungen müssen die einzelnen Inhaltsstoffe registriert werden. Legierungen gelten als spezielle Zubereitungen.

7 Einleitung Von REACh nicht betroffene Stoffe: Abfälle nicht-isolierte Zwischenprodukte Stoffe in Erzeugnissen Stoffe nach den Anhängen IV und V

8 GHS - GHS ist in der EU durch die CLP-Verordnung umgesetzt. - CLP steht für Classification, Labeling und Packaging. - CLP beschäftigt sich fast ausschließlich mit der Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen. - CLP kennt einige Ausnahmen, die REACh macht, nicht. Dies sind Anhang IV und V und die Ausnahme zu Recycling-Stoffen der REACh- Verordung.

9 Einleitung / Zeitstrahl 1. Dezember: Registrierungsfrist für 1000-t-Stoffe 1. Juni bis 1. Dezember: 1. Juni: Registrierungsfrist Vorregistrierung für 100-t-Stoffe 1. Juni: Registrierungsfrist für 10-t-Stoffe REACh Dezember: Kennzeichnung 1. Juni: Kennzeichnung von Stoffen von Gemischen 1. Dezember: Ende Übergangsfrist 1. Juni: Ende Übergangsfrist zur Kennzeichnung von zur Kennzeichnung von in-verkehr-gebrachten Stoffen in-verkehr-gebrachten Gemischen CLP

10 Gliederung 1. Einleitung 2. Salzgitter Flachstahl GmbH und REACh 3. Anwendung von REACh / GHS 3.1. Kommunikation / Kandidatenliste 3.2. Authorisierung 3.3. Sicherheitsdatenblätter

11 Salzgitter Flachstahl GmbH Salzgitter Flachstahl GmbH Standort: Deutschland Warmbreitband, Kaltband, elo-verzinktes, feuerverzinktes und beschichtetes Blech Integriertes Hüttenwerk mit 3 Hochöfen Rohstahlkapazität rund 5 Mio. t / Jahr Top-moderne Produktionsanlagen Neueste Veredelungsanlagen Lieferant der Premium- Automobil-Hersteller Absatz (Tt) Umsatz (Mio. ) Mitarbeiter (31.12.)

12 Salzgitter Flachstahl GmbH Die Salzgitter Flachstahl GmbH ist betroffen als Hersteller von: - Roheisen / Eisen - Eisenoxid - Eisensinter - Schlacken (Hochofenschlacke, Konverterschlacke, Stahlwerksschlacke) - Kokerei-Produkte (Teer, Benzol) - Calciumcarbonat - Eisendichlorid -Schwefelsäure Importeur von: - Legierungselementen (FeB, FeP)

13 Salzgitter Flachstahl GmbH Die Salzgitter Flachstahl GmbH ist nachgeschalteter Anwender von: - Kalkprodukten - Hilfs- und Schmierstoffen - Chemikalien für Oberflächenveredelung und Beschichtung - weiteren Chemikalien - verschiedenen Legierungselementen - Calciumcarbid Folgende von der Salzgitter Flachstahl GmbH verwendete Stoffe sind von REACh ausgenommen: -Erze -Koks - Pech - Prozessgase -Schrott -Schwefel

14 Gliederung 1. Einleitung 2. Salzgitter Flachstahl GmbH und REACh 3. Anwendung von REACh / GHS 3.1. Kommunikation / Kandidatenliste 3.2. Authorisierung 3.3. Sicherheitsdatenblätter

15 Kommunikation in der Lieferkette - Informationsweitergabe vom Lieferanten an den Kunden bezüglich Verwendungszweck, gefährlichen Eigenschaften usw. (Artikel 32) - Informationsweitergabe vom Kunden an den Lieferanten bezüglich Verwendungszweck, gefährlichen Eigenschaften usw. (Artikel 34) - Informationsweitergabe über besonders gefährliche Stoffe (SVHC) in Erzeugnissen (Artikel 33)

16 Kommunikation in der Lieferkette - Informationsweitergabe vom Lieferanten an den Kunden bezüglich Verwendungszweck, gefährlichen Eigenschaften usw. (Artikel 32) - Informationsweitergabe vom Kunden an den Lieferanten bezüglich Verwendungszweck, gefährlichen Eigenschaften usw. (Artikel 34) - Informationsweitergabe über besonders gefährliche Stoffe (SVHC) in Erzeugnissen (Artikel 33)

17 Kandidatenliste Ziel von REACh ist es u. a. unter den Altstoffen besonders gefährliche Stoffe (SVHC) zu identifizieren und zu verbieten oder deren Einsatz stark zu beschränken. In einem ersten Schritt werden die SVHC in die sogenannte Kandidatenliste aufgenommen. Dabei wird diese Liste regelmäßig erweitert.

18 Stoffe auf der Kandidatenliste Steht ein Stoff auf dieser Liste, muss den entsprechenden Kunden mitgeteilt werden, dass sie einen solchen Stoff geliefert bekommen. Dies gilt auch für Erzeugnisse, wenn ein SVHC-Stoff >0.1 w% in diesem Erzeugnis enthalten ist. Da die Kandidatenliste ständig erweitert wird und in den Erzeugnissen verschiedene Stoffe in unterschiedlichen Konzentrationen vorliegen können, sollte für jede Kundenanfrage im Einzelfall geprüft werden, ob ein SVHC-Stoff >0.1 w% in dem entsprechenden Erzeugnis enthalten ist. Wer prüft? Zeitaufwand?

19 Stoffe auf der Kandidatenliste Bild: Internetseite EChA

20 Authorisierung Grundlagen - Für alle Stoffe auf der Kandidatenliste besteht die Möglichkeit für eine Authorisierung. Die Behörden entscheiden, für welche Stoffe und wann ein Authorisierungsverfahren eingeleitet wird. - Bei einer Authorisierung muss bis zu einem bestimmten Zeitpunkt eine Zulassung beantragt worden sein, sonst darf der Stoff nicht hergestellt oder verwendet werden. Für den entsprechenden Zulassungsantrag wird eine Gebühr erhoben (Gebühr: einmalig ca ). - Eine Authorisierung wird regelmäßig von den Behörden geprüft. Dafür muss ein Überprüfungsbericht eingereicht werden. Für diesen Bericht wird ebenfalls eine Gebühr erhoben (Gebühr: alle 3 bis 5 Jahre ca ).

21 Authorisierung Beispiel CrO3 - Chromtrioxid befindet sich gerade in der Authorisierungsphase. - Chromtrioxid ist der Ausgangsstoff für Chromsäure. - Chromsäure ist nach dem Stand der Technik die einzige Verbindung, die als Chromierungsmittel in der Hartverchromung (Galvanik) eingesetzt werden kann.

22 Authorisierung Beispiel CrO3 Konsequenzen: - Aufgrund der durch die Authorisierung entstehenden Kosten werden einige Lieferanten die Herstellung / den Import von Chromtrioxid einstellen. - Durch die entstehenden Kosten und das eingeschränkte Angebot auf dem Markt werden die Preise für Chromtrioxid und Chromsäure (stark) ansteigen. - Dadurch dass hartverchromte Erzeugnisse am Markt teurer werden oder verschwinden, sind sekundäre Effekte kaum abzuschätzen. - Hartverchromer im nicht-europäischen Ausland können natürlich auf kostengünstigeres Chromtrioxid zurückgreifen und erhalten so einen Wettbewerbsvorteil.

23 Sicherheitsdatenblätter Grundlagen - Entsprechend REACh und CLP müssen die Sicherheitsdatenblätter der neuen Rechtssprechung angepasst werden. - Das bedeutet, dass bei gefährlichen Stoffen (> 10 t/a) im Allgemeinen ein erweitertes Sicherheitsdatenblatt erstellt werden muss. - Bei einem erweiterten Sicherheitsdatenblatt müssen die Verwendungen in Expositionsszenarien angehängt werden. - Expositionsszenarien beschreiben die Expositionen am Arbeitsplatz und gegenüber der Umwelt und Maßnahmen für eine sichere Verwendung. - Nach REACh darf ein Stoff nur dann eingesetzt werden, wenn eine sichere Verwendung gewährleistet ist. Wer prüft? Zeitaufwand?

24 Sicherheitsdatenblätter Beispiel Kalk Seitenzahl RL 67/548EWG REACh/CLP Sicherheitsdatenblatt

25 Sicherheitsdatenblätter Beispiel Kalk 120 Sicherheitsdatenblatt Seitenzahl Anhang Sicherheitsdatenblatt Sicherheitsdatenblatt RL 67/548EWG REACh/CLP

26 Sicherheitsdatenblätter Herausforderungen (I) - Zur enthalten viele Sicherheitsdatenblätter (noch) keine Expositionsszenarien. - Für Expositionsszenarien gibt es kein einheitliches Format. - Die Zahl der von dem Hersteller unterstützen Verwendungen kann variieren. Das bedeutet, dass im schlechtesten Fall das Produkt der Firma A für einen bestimmten Zweck verwenden werden darf und das selbe Produkt der Firma B nicht.

27 Sicherheitsdateblätter Herausforderungen (II) - Es kann vorkommen, dass Gebinde im Betrieb zum Teil die alte Kennzeichnung und zur gleichen Zeit zum Teil schon die neue Kennzeichnung führen. - Obwohl die vom Stoff ausgehende Gefahr sich nicht geändert hat, kann es zu einer härteren Einstufung kommen: Bilder: Quelle BAuA und BAM

28 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Registrierung von Stoffen Gemeinsame Nutzung von Daten und Vermeidung unnötiger Versuche Informationen in der Lieferkette Nachgeschaltete Anwender

Registrierung von Stoffen Gemeinsame Nutzung von Daten und Vermeidung unnötiger Versuche Informationen in der Lieferkette Nachgeschaltete Anwender REACH-VERORDNUNG Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) Die REACH-Verordnung

Mehr

REACH- und CLP-Verordnung: Auswirkungen und Abgrenzungsfragen zu Pflanzenschutzmitteln und Biozid-Produkten

REACH- und CLP-Verordnung: Auswirkungen und Abgrenzungsfragen zu Pflanzenschutzmitteln und Biozid-Produkten REACH- und CLP-Verordnung: Auswirkungen und Abgrenzungsfragen zu Pflanzenschutzmitteln und Biozid-Produkten Dr. Marko Sušnik Abteilung für Umwelt- und Energiepolitik E marko.susnik@wko.at T + 43 (0)590

Mehr

FRAGEBOGEN: EINFÜHRUNG IN REACH

FRAGEBOGEN: EINFÜHRUNG IN REACH Formatted: Normal FRAGEBOGEN: EINFÜHRUNG IN REACH Bitte beachten Sie: Für einige der Fragen sind mehrere Antworten möglich / richtig! 1. Wofür steht die Abkürzung REACH? Vervollständigen Sie bitte die

Mehr

A BETTER FINISH. FOR A BETTER WORLD.

A BETTER FINISH. FOR A BETTER WORLD. A BETTER FINISH. FOR A BETTER WORLD. REACH heute Erfahrungen eines nachgeschalteten Anwenders Die Firma Firmensitz: Wels (OÖ) Hersteller von Beschichtungsstoffen Pulverlacke Farben & Lacke für DIY ca.

Mehr

Übersicht REACH für Nachgeschaltete Anwender. Dr. Anja Knietsch Bundesstelle für Chemikalien

Übersicht REACH für Nachgeschaltete Anwender. Dr. Anja Knietsch Bundesstelle für Chemikalien Übersicht REACH für Nachgeschaltete Anwender Dr. Anja Knietsch Bundesstelle für Chemikalien Dortmund, 24.10.2011 Ziele der REACH-Verordnung Vereinheitlichung der Regelungen für Alt- und Neustoffe Verbesserung

Mehr

REACH: Definitionen, Begriffe

REACH: Definitionen, Begriffe REACH: Definitionen, Begriffe REACH Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien Produzent, Importeur, Alleinvertreter Hersteller oder Importeur von Chemikalien in der EU, für Registrierung und

Mehr

REACH Pflichten der Mitglieder des FBDi

REACH Pflichten der Mitglieder des FBDi REACH Workshop REACH Pflichten der Mitglieder des FBDi Dr. Bettina Enderle / Dr. Simone Reul REACH-Pflichten der Mitglieder des FBDi: Überblick REACH Rollen unter REACH Pflichten unter REACH Zeitplan 1.

Mehr

FRAGEBOGEN: EINFÜHRUNG IN REACH

FRAGEBOGEN: EINFÜHRUNG IN REACH FRAGEBOGEN: EINFÜHRUNG IN REACH Bitte beachten Sie: Für einige der Fragen sind mehrere Antworten möglich / richtig! 1. Wofür steht die Abkürzung REACH? Vervollständigen Sie bitte die Buchstaben und ergänzen

Mehr

REACH 15 Fragen, die auch Sie betreffen

REACH 15 Fragen, die auch Sie betreffen REACH 15 Fragen, die auch Sie betreffen Eine Anleitung für nachgeschaltete Anwender REACH 15 Fragen, die auch Sie betreffen 1. Was hat REACH mit mir zu tun? Verwenden Sie Chemikalien, Metalle, Kunststoffe

Mehr

REACH REACH. Registration. Evaluation. Authorisation. CHemical substances. Oberstadtbaurat Dipl.-Ing. Dr.techn. Heinz Götz

REACH REACH. Registration. Evaluation. Authorisation. CHemical substances. Oberstadtbaurat Dipl.-Ing. Dr.techn. Heinz Götz Oberstadtbaurat Dipl.-Ing. Dr.techn. Heinz Götz Magistrat der Stadt Wien Magistratsabteilung 36 Techn. Gewerbeangelegenheiten, behördliche Elektro- und Gasangelegenheiten, Feuerpolizei und Veranstaltungswesen

Mehr

REACH und angrenzende Rechtgebiete

REACH und angrenzende Rechtgebiete REACH-Netzwerksveranstaltung am 11.Oktober 2017 in Karlsruhe REACH und angrenzende Rechtgebiete Beitrag REACH-Pflichten bei Recyclingprodukten Walter Adebahr UVM Baden-Württemberg mailto:walter.adebahr@uvm.bwl.de

Mehr

REACH eine Einführung. Dr. Anja Knietsch Bundesstelle für Chemikalien Bielefeld, 02. Juni 2016

REACH eine Einführung. Dr. Anja Knietsch Bundesstelle für Chemikalien Bielefeld, 02. Juni 2016 REACH eine Einführung Dr. Anja Knietsch Bundesstelle für Chemikalien Bielefeld, 02. Juni 2016 Die BAuA Bundesanstalt für Arbeitsschutz u. Arbeitsmedizin Ressortforschungseinrichtung im Bereich des BMAS

Mehr

Informationen zu SVHC-Stoffen in Schlötter-Produkten

Informationen zu SVHC-Stoffen in Schlötter-Produkten Letzte Aktualisierung: 15.05.2013 Informationen zu SVHC-Stoffen in Schlötter-Produkten Auch in galvanotechnischen Verfahren kommen besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC- Stoffe) zum Einsatz. Artikel

Mehr

REACH - Eine Kurzinformation

REACH - Eine Kurzinformation VFF Mitgliederinfo REACH REACH - Eine Kurzinformation Februar 2016 Ausgabe Februar 2016 Mitgliederinfo REACH Ersatz für REACH: 2009-04 In Zusammenarbeit mit: Bundesverband Flachglas (BF) Tischler Schreiner

Mehr

REACH. Kandidatenliste Liste der zulassungspflichtigen Stoffe. NORWE verwendet keine besorgniserregende Stoffe gemäß der Kandidatenliste

REACH. Kandidatenliste Liste der zulassungspflichtigen Stoffe. NORWE verwendet keine besorgniserregende Stoffe gemäß der Kandidatenliste -Verordnung (Registrieren, Evaluieren und Hersteller, Importeure und auch nachgeschaltete Anwender dürfen nur der Stoffe ist weitestgehend zwingend. Seit der ersten Veröffentlichung der Kandidatenliste

Mehr

Gute Praxis beim Sicherheitsdatenblatt Helpdesk: Fragen und Antworten Dr. Anja Knietsch, BAuA

Gute Praxis beim Sicherheitsdatenblatt Helpdesk: Fragen und Antworten Dr. Anja Knietsch, BAuA Gute Praxis beim Sicherheitsdatenblatt Helpdesk: Fragen und Antworten Dr. Anja Knietsch, BAuA REACH-CLP-Biozid Helpdesk Überblick SDB im Internet Haltbarkeit eines SDB Export Registrierungsnummer Alternative

Mehr

Schleswig-Holstein Der echte Norden. - Die Bedeutung von REACH in der betrieblichen Überwachung -

Schleswig-Holstein Der echte Norden. - Die Bedeutung von REACH in der betrieblichen Überwachung - Schleswig-Holstein Der echte Norden - Die Bedeutung von REACH in der betrieblichen Überwachung - Einführung In Europa sollen nur sichere Produkte (Stoffe, Gemische, Erzeugnisse, Waren) auf dem Markt angeboten

Mehr

Ursachen für die Umgestaltung des Chemikalienrechts

Ursachen für die Umgestaltung des Chemikalienrechts 13. ASER Weihnachtskolloquium Aktuelles zu REACH und Kundenzufriedenheit beim REACH-Net Beratungsservice 1. REACH: kurzer Überblick Aktuelles: Daten zur Vorregistrierung 2. REACH-Net-Beratungsservice:

Mehr

Inhalt. 1. REACH-Verordnung: Wer ist betroffen? 2. Pflichten im Zusammenhang mit Chemikalien (Stoffen und Gemischen)

Inhalt. 1. REACH-Verordnung: Wer ist betroffen? 2. Pflichten im Zusammenhang mit Chemikalien (Stoffen und Gemischen) Wer ist von REACH betroffen welche Pflichten gibt es? Veranstaltung des Netzwerks REACH@Baden-Württemberg Grundlagenwissen REACH und CLP (GHS) für Hersteller, Händler und Anwender Anja Lennigk, Regierungspräsidium

Mehr

Grundlagen REACH Stoffe Abfälle - Sekundärrohstoffe

Grundlagen REACH Stoffe Abfälle - Sekundärrohstoffe Grundlagen REACH Stoffe Abfälle - Sekundärrohstoffe Fachworkshop des REACH Hamburg Kompetenznetzwerkes 27. Juni 2008 Norddeutsche Affinerie AG, Hamburg 1 Fachworkshop Mechanismen Registration Registrierung

Mehr

INFORMATIONSBLATT Verfahrensweise zur Festlegung der Identität eines Biozidproduktes im Zulassungsbescheid

INFORMATIONSBLATT Verfahrensweise zur Festlegung der Identität eines Biozidproduktes im Zulassungsbescheid Version 15.12.2016 Bundesstelle für Chemikalien Federal Office for Chemicals INFORMATIONSBLATT Verfahrensweise zur Festlegung der Identität eines Biozidproduktes im Zulassungsbescheid 1 Einleitung Zur

Mehr

Sicherheitsdatenblatt Rechtliche Grundlagen Dr. Raimund Weiß

Sicherheitsdatenblatt Rechtliche Grundlagen Dr. Raimund Weiß Sicherheitsdatenblatt Rechtliche Grundlagen Dr. Raimund Weiß Historie 1983 DIN 52900:1983-02 DIN-Sicherheitsdatenblatt für chemische Stoffe und Zubereitungen; Formblatt und Hinweise zum Ausfüllen 1991

Mehr

Aktuelle Stellungnahme zur REACH-Verordnung. Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

Aktuelle Stellungnahme zur REACH-Verordnung. Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, Brady GmbH, Division Brady-Straße 1 63329 Egelsbach Germany Aktuelle Stellungnahme zur REACH-Verordnung Tel: +49 (0) 6103 / 7598 0 Fax +49 (0) 6103 / 7598 49 Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, wir

Mehr

Kommunikation über Verwendungen in der Lieferkette

Kommunikation über Verwendungen in der Lieferkette Einführung Warum ist eine Kommunikation in der Lieferkette über die jetzt nötig? Kommunikation über en in der Lieferkette 13. November 2009 Handwerkskammer Hamburg Olaf Wirth, Ökopol GmbH 1 REACH-HH -

Mehr

Informationen zu SVHC-Stoffen in Schlötter-Produkten

Informationen zu SVHC-Stoffen in Schlötter-Produkten Letzte Aktualisierung: 15.01.2014 Informationen zu SVHC-Stoffen in Schlötter-Produkten Auch in galvanotechnischen Verfahren kommen besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC- Stoffe) zum Einsatz. Artikel

Mehr

Grundsätzliches Vorgehen

Grundsätzliches Vorgehen Rockwood Lithium GmbH, Industriepark Höchst, Gebäude G 879, 65926 Frankfurt An alle Kunden der Rockwood Lithium GmbH Ihr Zeichen Unser Zeichen/Name Product Safety Telefon +49 69 401 26-0 Telefax +49 69

Mehr

An alle Kunden der CHEMETALL Juli 2018 Chemical Regulatory Compliance / Product Stewardship

An alle Kunden der CHEMETALL Juli 2018 Chemical Regulatory Compliance / Product Stewardship Chemetall GmbH Trakehner Straße 3 D-60487 Frankfurt am Main An alle Kunden der CHEMETALL Juli 2018 Chemical Regulatory Compliance / Product Stewardship Tel.: +49 69 7165-0 Fax: +49 69 7165-2843 reach-chemetall@basf.com

Mehr

REACH und GHS Welche Gefahren gehen von Chemikalien aus?

REACH und GHS Welche Gefahren gehen von Chemikalien aus? Welche Gefahren gehen von Chemikalien aus? 11460 Seite 1 REACH und GHS Welche Gefahren gehen von Chemikalien aus? von Ralph Meß Das neue EU-Chemikalienrecht REACH ist bereits in Kraft, das weltweit geltende

Mehr

Was bedeutet REACh für den Arbeitsplatz?

Was bedeutet REACh für den Arbeitsplatz? Was bedeutet REACh für den Arbeitsplatz? Rechte und Pflichten Aufbau wer ist betroffen? ECHA Sitz in Helsinki Industrie Hersteller europaweit Importeur außerhalb EU Alleinvertreter weltweit Nachgeschaltete

Mehr

Das europäische Chemikalienrecht

Das europäische Chemikalienrecht Das europäische Chemikalienrecht im Umbruch und die Auswirkungen daraus Ing. Mag. Maria Weiner Abt. Wirtschaftspolitik Energie- und Umweltreferat, Wirtschaftskammer Wien Stubenring 8-10 1010 Wien T 01

Mehr

Überblick über die formalen REACH-Prozesse Beschränkung und Zulassung

Überblick über die formalen REACH-Prozesse Beschränkung und Zulassung RidP- Fach Workshop 7 Überblick über die formalen REACH-Prozesse Beschränkung und Zulassung Olaf Wirth, Ökopol GmbH Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, Berlin, 25. September 2013 Ziel von

Mehr

Workshop 1. Die Auswirkungen der neuen REACH-Regelungen auf das Stahlschrottrecycling. Referat. von Rechtsanwalt Dr. Günter Kitzinger, Köln

Workshop 1. Die Auswirkungen der neuen REACH-Regelungen auf das Stahlschrottrecycling. Referat. von Rechtsanwalt Dr. Günter Kitzinger, Köln Workshop 1 Die Auswirkungen der neuen REACH-Regelungen auf das Stahlschrottrecycling Referat von Rechtsanwalt Dr. Günter Kitzinger, Köln Rechtsanwälte Köhler & Klett Rechtsanwälte Partnerschaft Köhler

Mehr

REACH 2018 Seminar Hannover, 09. Mai 2016 Welche Daten, welche Informationen brauche ich?

REACH 2018 Seminar Hannover, 09. Mai 2016 Welche Daten, welche Informationen brauche ich? REACH 2018 Seminar Hannover, 09. Mai 2016 Welche Daten, welche Informationen brauche ich? Angelina Weiß, Bundesstelle für Chemikalien Inhalt Gilt für alle: Der Artikel 10 und Anhang VI Der Artikel 12 und

Mehr

FÜR RISIKOBEWERTUNG REACH. Verbessert das neue europäische Chemikalienrecht den gesundheitlichen Verbraucherschutz? BUNDESINSTITUT. Dr.

FÜR RISIKOBEWERTUNG REACH. Verbessert das neue europäische Chemikalienrecht den gesundheitlichen Verbraucherschutz? BUNDESINSTITUT. Dr. BUNDESINSTITUT FÜR RISIKOBEWERTUNG REACH Verbessert das neue europäische Chemikalienrecht den gesundheitlichen Verbraucherschutz? Dr. Was ist REACH? Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments

Mehr

REACH aus Sicht der Behörde

REACH aus Sicht der Behörde REACH aus Sicht der Behörde WKS 17.4.2008 Dr. Rudolf f Kaufmann REACH-Verordnung Produkte Stoffe (synthetisch oder natürlichen Ursprungs) Zubereitungen (Gemische aus Stoffen) Erzeugnisse (Freisetzung von

Mehr

Wer ist von REACH betroffen welche Pflichten gibt es?

Wer ist von REACH betroffen welche Pflichten gibt es? Wer ist von REACH betroffen welche Pflichten gibt es? Veranstaltung des Netzwerks REACH@Baden-Württemberg Grundlagenwissen REACH und CLP (GHS) für Hersteller, Händler und Anwender Tabea Henzler, Regierungspräsidium

Mehr

Sind Sie bereit für die neue europäische Chemikaliengesetzgebung?

Sind Sie bereit für die neue europäische Chemikaliengesetzgebung? Sind Sie bereit für die neue europäische Chemikaliengesetzgebung? Sehr geehrte Geschäftspartner, mit einem umfassenden Portfolio aus rund 25.000 Produkten von über 5.000 Lieferanten sowie der Belieferung

Mehr

REACH 2018 Informationen und Empfehlungen an die Lieferkette

REACH 2018 Informationen und Empfehlungen an die Lieferkette REACH 2018 Informationen und Empfehlungen an die Lieferkette Ist die Verteidigungsindustrie von REACH 2018 und der Pflicht zur Registrierung von chemischen Stoffen betroffen? Alle Branchen sind von der

Mehr

Von der Beschaffung bis zur Entsorgung: Die Informationskette in Bauprodukten

Von der Beschaffung bis zur Entsorgung: Die Informationskette in Bauprodukten Von der Beschaffung bis zur Entsorgung: Die Informationskette in Bauprodukten Lars Tietjen Umweltbundesamt Dessau-Roßlau Gliederung Einführung Chemikalienrechtliche Instrumente REACH-VO (EG) Nr. 1907/2006

Mehr

Neues im Umweltrecht. REACH Rechte und Pflichten der Nachgeschalteten Anwender. IHK-Seminare: Neues im Umweltrecht Februar 2015

Neues im Umweltrecht. REACH Rechte und Pflichten der Nachgeschalteten Anwender. IHK-Seminare: Neues im Umweltrecht Februar 2015 Neues im Umweltrecht REACH Rechte und Pflichten der IHK-Seminare: Neues im Umweltrecht Februar 2015 REACH Verordnung (EG) 1907/2006 vom 18.12.2006 Europäische Verordnung zur Registrierung (Registration),

Mehr

Sicherheitsdatenblatt

Sicherheitsdatenblatt Sicherheitsdatenblatt Ruedi Schuler Dienststelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz Inspektor Abteilung Chemikaliensicherheit 15:30-1545 Thema SDB Schutzmassnahmen Kennzeichnung Massnahmen im

Mehr

Überblick über die Zulassungs- und Beschränkungsverfahren

Überblick über die Zulassungs- und Beschränkungsverfahren Überblick über die Zulassungs- und Beschränkungsverfahren Silke Feller 25.10.2010 Inhalte 1. Vergleich Beschränkung - Zulassung 2. Verhältnis Beschränkung - Zulassung 3. Zulassungsverfahren 4. Beschränkungsverfahren

Mehr

Welche Daten, welche Informationen brauche ich? Dr. Kristof Seubert, Bundesstelle für Chemikalien Krefeld, 28. Juni 2016

Welche Daten, welche Informationen brauche ich? Dr. Kristof Seubert, Bundesstelle für Chemikalien Krefeld, 28. Juni 2016 Welche Daten, welche Informationen brauche ich? Dr. Kristof Seubert, Bundesstelle für Chemikalien Krefeld, 28. Juni 2016 Inhalt Gilt für alle: Der Artikel 10 und Anhang VI Der Artikel 12und Anhänge VII

Mehr

Ablauf der Vorregistrierung und Registrierung von chemischen Stoffen

Ablauf der Vorregistrierung und Registrierung von chemischen Stoffen Ablauf der Vorregistrierung und Registrierung von chemischen Stoffen 2. REACH- Symposium Gesellschaft für Dermopharmazie/ Bundesinstitut für Risikobewertung 22. November 2007, Berlin Ass. jur. Krysia Klemme,

Mehr

10 Jahre REACH: Eine Bilanz aus Sicht des VCI. Dr. Gerd Romanowski, Verband der Chemischen Industrie e.v., 30. Juni 2017

10 Jahre REACH: Eine Bilanz aus Sicht des VCI. Dr. Gerd Romanowski, Verband der Chemischen Industrie e.v., 30. Juni 2017 10 Jahre REACH: Eine Bilanz aus Sicht des VCI Dr. Gerd Romanowski, Verband der Chemischen Industrie e.v., 30. Juni 2017 Stoff- und Produktgesetzgebung in Europa Das komplexe Regelwerk wird immer weiter

Mehr

REACH 2018 die Registrierungsfrist aus Sicht des Helpdesk

REACH 2018 die Registrierungsfrist aus Sicht des Helpdesk REACH 2018 die Registrierungsfrist aus Sicht des Helpdesk Dr. Kristof Seubert Bundesstelle für Chemikalien Aschaffenburg, 08. November 2017 Die BAuA Bundesanstalt für Arbeitsschutz u. Arbeitsmedizin Ressortforschungseinrichtung

Mehr

REACH. Die Neugestaltung der EU-Chemikalienpolitik

REACH. Die Neugestaltung der EU-Chemikalienpolitik REACH Die Neugestaltung der EU-Chemikalienpolitik Dr. Matthias Peters Verband der Chemischen Industrie e.v. Landesverband Nord Oldenburg, 2. September 2010 1 Wer sind wir? Unser Sitz ist Hannover Wir vertreten

Mehr

Anforderungen aus REACH und der Typengenehmigung bzgl. der Verwendung von (gefährlichen) Chemikalien

Anforderungen aus REACH und der Typengenehmigung bzgl. der Verwendung von (gefährlichen) Chemikalien FachDialog Anforderungen aus REACH und der Typengenehmigung bzgl. der Verwendung von (gefährlichen) Chemikalien Übersicht Wie kann REACH die Anwendung von Nanomaterialien im Automobil beeinflussen? Wissen

Mehr

5. Februar Kunden-Schreiben Nr. 18. Sehr geehrter Kunde, Betrifft: REACH und DuPont

5. Februar Kunden-Schreiben Nr. 18. Sehr geehrter Kunde, Betrifft: REACH und DuPont 5. Februar 2016 Kunden-Schreiben Nr. 18 Sehr geehrter Kunde, Betrifft: REACH und DuPont Diese Mitteilung ist eine vereinfachte Betrachtung und betrifft die Stoffregistrierung nur aus volumenbezogenen Aspekten.

Mehr

Gesetzliche Grundlagen REACH, CLP und GefStoffVO

Gesetzliche Grundlagen REACH, CLP und GefStoffVO Gesetzliche Grundlagen REACH, CLP und GefStoffVO Dr. Marcus Moreno-Horn Bundesstelle für Chemikalien Inhalt Zusammenspiel REACH, CLP und GefStoffVO Das Sicherheitsdatenblatt und die Absätze des Artikels

Mehr

REACH Registrierung und Ausnahmen. Dr. Anja Knietsch Bundesstelle für Chemikalien Krefeld, 28. Juni 2016

REACH Registrierung und Ausnahmen. Dr. Anja Knietsch Bundesstelle für Chemikalien Krefeld, 28. Juni 2016 REACH Registrierung und Ausnahmen Dr. Anja Knietsch Bundesstelle für Chemikalien Krefeld, 28. Juni 2016 Registrierung 2018 Fühlen Sie sich fit? Opt-out Rolle Erfolgreich registrieren 2018 Registrierung

Mehr

DIE ERWARTUNGEN DES GESETZGEBERS AN DIE NICHT-CHEMISCHE INDUSTRIE

DIE ERWARTUNGEN DES GESETZGEBERS AN DIE NICHT-CHEMISCHE INDUSTRIE DIE ERWARTUNGEN DES GESETZGEBERS AN DIE NICHT-CHEMISCHE INDUSTRIE ALLES LEBEN IST CHEMIE!? Welt der Produkte Kommunikation Welt der Chemie http://www.produkte-haftung.ch/ https://www.tu-chemnitz.de/uk/pressestelle/aktuell/1/4427

Mehr

REACH VO (EG) 1907/2006

REACH VO (EG) 1907/2006 REACH VO (EG) 1907/2006 Technisches Büro Christian Loidl Gewerbepark 186 8212 Pischelsdorf AUSTRIA T: +43 (0)3113 5115-0 F: +43 (0)3113 5115-15 M: office@telo.at W: www.telo.at Situationen aus den Betrieben

Mehr

Auswirkungen der REACH und CLP Verordnung auf Produkte der CHEMETALL

Auswirkungen der REACH und CLP Verordnung auf Produkte der CHEMETALL Chemetall GmbH Trakehner Straße 3 D-60487 Frankfurt am Main An alle Kunden der CHEMETALL Kontakt Chemical Regulatory Compliance/ Product Stewardship Telephone: +49 69 7165-0 E-mail: reach@chemetall.com

Mehr

Antworten des Helpdesks Dr. Raimund Weiß

Antworten des Helpdesks Dr. Raimund Weiß Antworten des Helpdesks Dr. Raimund Weiß Inhalt Ausnahmen von der Zulassung Reichweite von Ausnahmen Lagerware Recycling Vollständiges Verbot mit Erlaubnisvorbehalt DEHP HBCDD Lagerung Verdünnen Herstellung

Mehr

Neuerungen im Gefahrstoffrecht

Neuerungen im Gefahrstoffrecht Fachliche und rechtliche Vorgaben Welche Konsequenzen haben REACH, GHS und die Neufassung der Gefahrstoffverordnung für Wasserversorger? Autor: Dirk Ruhland, BG ETEM, Branchenverwaltung Energie und Wasserwirtschaft

Mehr

Sicherheitsdatenblatt

Sicherheitsdatenblatt Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Ressort Chemikalien und Arbeit Sicherheitsdatenblatt Regionaler Infoanlass BS und BL 31. Oktober

Mehr

REACH EXCEL TOOL. 19. März 2013. Ruth MOELLER und Arno BIWER REACH&CLP Helpdesk Luxemburg www.reach.lu - www.clp.lu

REACH EXCEL TOOL. 19. März 2013. Ruth MOELLER und Arno BIWER REACH&CLP Helpdesk Luxemburg www.reach.lu - www.clp.lu Anwendertraining REACH EXCEL TOOL 19. März 2013 Ruth MOELLER und Arno BIWER www.reach.lu - www.clp.lu Inhalt 1. REACH in Kürze 2. Warum ein REACH Excel Tool? 3. Anwendung REACH Excel Tool 4. Wo finde ich

Mehr

Abfallverwertung zwischen Abfallrecht und REACH Eine Orientierungshilfe

Abfallverwertung zwischen Abfallrecht und REACH Eine Orientierungshilfe Abfallverwertung zwischen Abfallrecht und REACH Eine Orientierungshilfe Abfall oder REACH Abfälle sind unkonventionelle Rohstoffgemische. Viele Betriebe führen Abfälle wieder in den Stoffkreislauf zurück.

Mehr

REACH - Pflichten für Anwender von Chemikalien

REACH - Pflichten für Anwender von Chemikalien REACH - Pflichten für Anwender von Chemikalien Heike Lüskow, Ökopol GmbH 15. April 2008, Lüneburg 1 REACH - Das neue Chemikalienrecht Überblick Wie funktioniert REACH? Kernmechanismen Welche Rollen gibt

Mehr

Zwischenprodukte: Was muss ich unter REACH beachten? Frei verwendbar / Siemens AG Alle Rechte vorbehalten.

Zwischenprodukte: Was muss ich unter REACH beachten? Frei verwendbar / Siemens AG Alle Rechte vorbehalten. Zwischen: Was muss ich unter REACH beachten? siemens.com/answers Einführung 2 Aktueller 9 Zwischen 12 Zusammen 25 Seite 2 Einführung Was ist REACH? REACH ist eine europäische Chemikalienverordnung zur:

Mehr

Workshop REACH-Informationen für den Arbeitsschutz nutzen 19. Juni 2012 in Karlsruhe

Workshop REACH-Informationen für den Arbeitsschutz nutzen 19. Juni 2012 in Karlsruhe Workshop REACH-Informationen für den Arbeitsschutz nutzen 19. Juni 2012 in Karlsruhe Wesentliche Inhalte der REACH-Verordnung Walter Adebahr Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden- Württemberg

Mehr

DIE ERWARTUNGEN DES GESETZGEBERS AN DIE NICHT-CHEMISCHE INDUSTRIE

DIE ERWARTUNGEN DES GESETZGEBERS AN DIE NICHT-CHEMISCHE INDUSTRIE DIE ERWARTUNGEN DES GESETZGEBERS AN DIE NICHT-CHEMISCHE INDUSTRIE ALLES LEBEN IST CHEMIE!? Welt der Produkte Kommunikation Welt der Chemie http://www.produkte-haftung.ch/ https://www.tu-chemnitz.de/uk/pressestelle/aktuell/1/4427

Mehr

Gefahrstoffrechtliche Einstufung von Blei-Metall

Gefahrstoffrechtliche Einstufung von Blei-Metall Gefahrstoffrechtliche Einstufung von Blei-Metall Grundsätzliches zu Einstufung und CLP CLP bedeutet Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (Classification, Labelling and Packaging). Die CLP-Verordnung

Mehr

REACH Bedeutung in der unternehmerischen Praxis

REACH Bedeutung in der unternehmerischen Praxis REACH Bedeutung in der unternehmerischen Praxis The Chemical Company 1 Worum geht es bei REACH? REACH steht für R egistration, E valuation, A uthorisation and Restriction of Chemicals (Registrierung, Bewertung,

Mehr

Anwendertraining REACH EXCEL TOOL

Anwendertraining REACH EXCEL TOOL Anwendertraining REACH EXCEL TOOL 19. März 2013 Ruth MOELLER und Arno BIWER REACH&CLP Helpdesk Luxemburg www.reach.lu - www.clp.lu 3. ANWENDUNG REACH Excel Tool Beispielhafte gemeinsame interaktive Anwendung

Mehr

Besser als der Konsultationsentwurf vom und als der Verordnungsentwurf vom , ABER.

Besser als der Konsultationsentwurf vom und als der Verordnungsentwurf vom , ABER. Besser als der Konsultationsentwurf vom 07.05.2003 und als der Verordnungsentwurf vom 29.10.2003, ABER. Forderungen der IG BCE und Umsetzung in der Verordnung (1): Einfachere und praktikable Verfahren,

Mehr

EU Chemikalienverordnung EG 1907/2006 REACH Konformitätserklärung

EU Chemikalienverordnung EG 1907/2006 REACH Konformitätserklärung EU Chemikalienverordnung EG 1907/2006 REACH Konformitätserklärung Am 27. Juni 2018 wurde Blei in die REACH-Kandidaten-Liste aufgenommen. Artikel 33 der REACH-Verordnung verpflichtet uns, Ihnen die unten

Mehr

Häufig gestellte Fragen zu Abfall und Recycling

Häufig gestellte Fragen zu Abfall und Recycling Häufig gestellte Fragen zu Abfall und Recycling 0001 Müssen Abfälle eingestuft und für das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis gemeldet werden? Nein, Abfälle im Sinne der Richtlinie 2008/98/EG (Abfall-Rahmenrichtlinie)

Mehr

REACH: Fragen und Antworten zu Vorregistrierung und Registrierung

REACH: Fragen und Antworten zu Vorregistrierung und Registrierung MEMO/08/240 Brüssel, den 11. April 2008 REACH: Fragen und Antworten zu Vorregistrierung und Registrierung REACH, das neue Chemikalienrecht der EU, steht für Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung

Mehr

REACH Registrierung und Ausnahmen. Dr. Angelina Weiß Bundesstelle für Chemikalien Frankfurt am Main, 08. Juni 2016

REACH Registrierung und Ausnahmen. Dr. Angelina Weiß Bundesstelle für Chemikalien Frankfurt am Main, 08. Juni 2016 REACH Registrierung und Ausnahmen Dr. Angelina Weiß Bundesstelle für Chemikalien Frankfurt am Main, 08. Juni 2016 Registrierung 2018 Fühlen Sie sich fit? Opt-out Rolle Warum REACH? Aber auch das sind Bilder

Mehr

1) Pflichten gemäß gesetzlicher Stoffverbotsvorschriften

1) Pflichten gemäß gesetzlicher Stoffverbotsvorschriften Einkaufsbedingungen zur Einhaltung gesetzlicher Stoffverbotsvorschriften und gesetzlicher Mitteilungspflichten bezüglich der Verwendung kritischer Inhaltsstoffe Um unseren gesetzlichen Pflichten in Bezug

Mehr

REACH Das neue EG-Chemikalienrecht über Herstellung, Import und Verwendung von Chemikalien

REACH Das neue EG-Chemikalienrecht über Herstellung, Import und Verwendung von Chemikalien Regierung von Niederbayern -Gewerbeaufsichtsamt- REACH Das neue EG-Chemikalienrecht über Herstellung, Import und Verwendung von Chemikalien Merkblatt für Betriebe Was ist REACH? REACH steht für Registration,

Mehr

STOFFSICHERHEITSBEURTEILUNG UND -BERICHT RECHTLICHE GRUNDLAGEN CSA/CSR-WORKSHOP WKÖ,

STOFFSICHERHEITSBEURTEILUNG UND -BERICHT RECHTLICHE GRUNDLAGEN CSA/CSR-WORKSHOP WKÖ, STOFFSICHERHEITSBEURTEILUNG UND -BERICHT RECHTLICHE GRUNDLAGEN CSA/CSR-WORKSHOP WKÖ, 15.01.2009 Christian Eppelsheim, Wacker Chemie AG CREATING TOMORROW'S SOLUTIONS ÜBERSICHT Stoffsicherheitsbeurteilung

Mehr

Häufig gestellte Fragen zum Sicherheitsdatenblatt

Häufig gestellte Fragen zum Sicherheitsdatenblatt Häufig gestellte Fragen zum Sicherheitsdatenblatt 0181 Kann ein Unternehmen, wenn es Informationen über Stoffe und Gemische bereitstellen möchte für die kein Sicherheitsdatenblatt erforderlich ist, trotzdem

Mehr

REACH: Erfahrungen und Unterstützungsangebote der Chemikalienbehörden in Sachsen-Anhalt

REACH: Erfahrungen und Unterstützungsangebote der Chemikalienbehörden in Sachsen-Anhalt 0 REACH: Erfahrungen und Unterstützungsangebote der Chemikalienbehörden in Sachsen-Anhalt Edith Ömler 28.04.2016 Agenda 1 Akteure beim Vollzug der REACH-Verordnung Durchführung und Kontrolle Überwachung

Mehr

Registrierung Ch. Gründling. Registrierungen: Stoffe & ca Dossiers. Workshop 18. März 2011

Registrierung Ch. Gründling. Registrierungen: Stoffe & ca Dossiers. Workshop 18. März 2011 REACH: Jetzt geht s erst richtig los! Situation nach der 1. Registrierungsfrist; Aufgaben für ECHA, (potentielle) Registranten & nachgeschaltete Anwender! Workshop Registrierung - 2010 Registrierungen:

Mehr

Vollzugserfahrungen zur Sicherheit in der Lieferkette

Vollzugserfahrungen zur Sicherheit in der Lieferkette Vollzugserfahrungen zur Sicherheit in der Lieferkette Erfahrungsaustausch von VCI und RP Darmstadt zur Umsetzung der REACH-Verordnung in Hessen ARBEITSSCHUTZ IN HESSEN Dr. Holger Wode, Regierungspräsidium

Mehr

Erfahrungen bei der Umsetzung der CLP-VO am Beispiel der Donauchemie/Donauchem. Johannes Stockinger

Erfahrungen bei der Umsetzung der CLP-VO am Beispiel der Donauchemie/Donauchem. Johannes Stockinger Erfahrungen bei der Umsetzung der CLP-VO am Beispiel der Donauchemie/Donauchem Unternehmen Donau-Chemie Gruppe betroffen als Chemikalienhersteller / Grundstoffproduzent 3 Werke in Österreich Chemikaliendistribution

Mehr

REACH. Das neue EU-Chemikalienrecht. 22. Juni 2007 IHK Potsdam. Rechtsanwalt Stefan Kopp-Assenmacher Köhler & Klett Rechtsanwälte Partnerschaft Berlin

REACH. Das neue EU-Chemikalienrecht. 22. Juni 2007 IHK Potsdam. Rechtsanwalt Stefan Kopp-Assenmacher Köhler & Klett Rechtsanwälte Partnerschaft Berlin REACH Das neue EU-Chemikalienrecht 22. Juni 2007 IHK Potsdam Rechtsanwalt Stefan Kopp-Assenmacher Köhler & Klett Rechtsanwälte Partnerschaft Berlin Köhler & Klett Rechtsanwälte Partnerschaft Abfallrecht

Mehr

GHS - Global harmonisiertes System für die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien

GHS - Global harmonisiertes System für die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien 7.2.19/TM GHS - Global harmonisiertes System für die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien Das GHS ist ein internationales Regelwerk zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien.

Mehr

REACH: Standard-Fragebogen zur Kommunikation in der Lieferkette

REACH: Standard-Fragebogen zur Kommunikation in der Lieferkette REACH: Standard-Fragebogen zur Kommunikation in der Lieferkette Einführung in REACH 11.April 2007 Die REACH-Verordnung tritt zum 1. Juni 2007 in Kraft. Ein Stoff darf in Mengen von mehr als einer Tonne

Mehr

TÜV SÜD Industrie Service GmbH

TÜV SÜD Industrie Service GmbH Chemikalienrecht, REACH, GHS aktueller Stand TÜV SÜD Industrie Service GmbH Martin Albert, Dr. Dieter Reiml Immissionsschutz und Umwelt aktuell, München, 13.10.2009 Programm Spezielle Themen Aktuelles

Mehr

REACH für Händler und Importeure

REACH für Händler und Importeure REACH für Händler und Importeure REACH für Händler und Importeure 1. Was hat REACH mit mir als Händler zu tun? Handeln Sie mit Chemikalien, Metallen, Kunststoffen oder Naturstoffen? Handeln Sie mit Lacken,

Mehr

REACh. Workshop in der Handelskammer Hamburg Dr. Oliver Rohling

REACh. Workshop in der Handelskammer Hamburg Dr. Oliver Rohling REACh Workshop in der Handelskammer Hamburg 15.04.2016 Dr. Oliver Rohling REACh-Verordnung (EC) No 1907/2006 Als Verordnung direkt gültig in allen EU- Staaten sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen

Mehr

Möglichkeiten der Regulierung von Nanomaterialemissionen aus Produkten

Möglichkeiten der Regulierung von Nanomaterialemissionen aus Produkten FachDialog Möglichkeiten der Regulierung von Nanomaterialemissionen aus Produkten Übersicht Emissionsminderung durch Kommunikation der Gefährlichkeit Emissionsminderung nach Risikobewertung Risikobewertung

Mehr

CLP in der betrieblichen Praxis Ausblick im Chemikalienrecht

CLP in der betrieblichen Praxis Ausblick im Chemikalienrecht CLP in der betrieblichen Praxis Ausblick im Chemikalienrecht 19. Mai 2015 SIHK zu Hagen Michael Andrees WESSLING GmbH Inhalt REACh aktueller Stand Kandidatenliste und S.V.H.C. Novelle Betriebssicherheitsverordnung

Mehr

Zulassung unter REACH: Wer muss wann was tun? Fragen und Antworten des Helpdesks Dr. Raimund Weiß

Zulassung unter REACH: Wer muss wann was tun? Fragen und Antworten des Helpdesks Dr. Raimund Weiß Zulassung unter REACH: Wer muss wann was tun? Fragen und Antworten des Helpdesks Dr. Raimund Weiß Inhaltsangabe Ausnahmen Dokumente Zulassungserteilung 27.03.2013 2 Ausnahmen Sind Zwischenprodukte von

Mehr

Verband der Chemischen Industrie e.v. EU-Chemikalienpolitik. REACH kommt! Was ist jetzt zu tun?

Verband der Chemischen Industrie e.v. EU-Chemikalienpolitik. REACH kommt! Was ist jetzt zu tun? Verband der Chemischen Industrie e.v. EU-Chemikalienpolitik REACH kommt! Was ist jetzt zu tun? 1 REACH Politische Situation Wo stehen wir? 17. November 2005 EP: Beschlussfassung 13. Dezember 2005 Rat:

Mehr

REACH, Abfall und Recycling: Betroffenheit eines Metallrecyclers. REACH Workshop: Auswirkungen von REACH auf Recycling und Verwertung, 27.

REACH, Abfall und Recycling: Betroffenheit eines Metallrecyclers. REACH Workshop: Auswirkungen von REACH auf Recycling und Verwertung, 27. REACH Workshop: Auswirkungen von REACH auf Recycling und Verwertung, 27. Juni 2008 REACH, Abfall und Recycling: Betroffenheit eines Metallrecyclers Abfall Stoffströme Vorgehensweise - 1 - Agenda REACH

Mehr

REACH für nachgeschaltete Anwender

REACH für nachgeschaltete Anwender REACH für nachgeschaltete Anwender Referent: Dr. Erwin Pfleging Ort/Datum: IHK Karlsruhe, 26.11.2007 Beispiel Fragebogen der Fa. Imhoff & Stahl Eingang 19.06.2007, SPITZNER Arzneimittel, Ettlingen 2 Imhoff

Mehr

SVHC Zwischenbilanz für den Verbraucherschutz REACH Kongress 2016 Verbraucherschutz unter REACH Berlin, 5. und 6. Oktober 2016

SVHC Zwischenbilanz für den Verbraucherschutz REACH Kongress 2016 Verbraucherschutz unter REACH Berlin, 5. und 6. Oktober 2016 SVHC Zwischenbilanz für den Verbraucherschutz REACH Kongress 2016 Verbraucherschutz unter REACH Berlin, 5. und 6. Oktober 2016 Dr. Axel Vorwerk Unterabteilungsleiter IG II Umwelt und Gesundheit, Chemikaliensicherheit

Mehr

GHS/CLP Einführung in der Linde Group

GHS/CLP Einführung in der Linde Group GHS/CLP Einführung in der Linde Group Basisinformation 02/2011 Linde Produkte: Basisinformationen zu GHS GHS Überblick (I) Das von der UN entwickelte System GHS steht für Globally Harmonized System of

Mehr

REACh, die Chemikalienverordnung der EU und ihre Auswirkungen auf CNT?!

REACh, die Chemikalienverordnung der EU und ihre Auswirkungen auf CNT?! REACh, die Chemikalienverordnung der EU und ihre Auswirkungen auf CNT?! INNO.CNT Jahreskongress 2013 Fellbach, den 20.02.2013 Umgang mit Stoffverboten, 20.06.2012 1 Nanotechnologie und REACh Nanotechnologie

Mehr

Anhang VIII CLP. (Meldung an die Giftinformationszentren)

Anhang VIII CLP. (Meldung an die Giftinformationszentren) Anhang VIII CLP (Meldung an die Giftinformationszentren) 26.04.2017 21.04.2016 04.11.2015 10.10.2017 1 CLP-Verordnung (EG 1272/2008), Art. 45 1. Die Mitgliedstaaten benennen eine oder mehrere Stellen,

Mehr