Berufsinformationsmesse 2014

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Berufsinformationsmesse 2014"

Transkript

1 mit den amtlichen Bekanntmachungen für die Verbands- gemeinde Alzey-Land und die Ortsgemeinden Albig, Bechenheim, Bechtolsheim, Bermersheim v. d. H., Biebeln- heim, Bornheim, Dintesheim, Eppelsheim, Erbes-Büdesheim, Esselborn, Flomborn, Flonheim, Framersheim, Freimersheim, Gau-Heppenheim, Gau-Odernheim, Kettenheim, Lonsheim, Mauchenheim, Nack, Nieder- Wiesen, Ober-Flörsheim, Offenheim, Wahlheim Nr. 13 Donnerstag, den 27. März Jahrgang Berufsinformationsmesse 2014 Großer Marktplatz zu Ausbildung und Studium 63 Aussteller informieren Jugendliche und Eltern Am Freitag, 28. März, und Samstag, 29. März, öffnet die große Berufsinformationsmesse Alzey in der Sporthalle der Gustav-Heinemann Realschule plus und der Berufsbildenden Schule Alzey zum 20. Mal ihre Pforten für Jugendliche und Eltern. 63 Unternehmen, Öffentliche Verwaltungen, Innungen, Fachhochschulen, Fachschulen und Namhafte Aussteller und breites Spektrum Namen wie BorgWarner TurboSys - tems, Bundeswehr, Deutsche Tele - kom, EWR, Faber Bau, GEG Gebäudedienste, juwi Holding, KHS, LIDL, Lufthansa Technik A.E.R.O Alzey, ORN, Rheinhessen Fachklinik, RHENOLIT SE, Sparkasse Worms-Alzey-Ried, Offene Ausbildungsplätze Wer noch für dieses Jahr einen Ausbildungsplatz sucht, sollte unbedingt den Stand der Arbeitsagentur besuchen und Bewerbungsunterlagen mitbringen. Auch ein Blick auf die Last-Minute-Börse der Aussteller lohnt sich. Also: Schüler und Eltern gemeinsam auf nach Alzey um vielzählige Berufe und konkrete Ausbildungs- und Studienplätze in der Region kennenzulernen, Kontakt zu den Unter nehmen und Informationen zu Voraussetzungen und Bewerbungsverfahren zu erhalten. Infos: Serviceinformationen: Öffnungszeiten für Besucher: Freitag, 28. März, 9.00 bis Uhr Samstag, 29. März, 9.30 bis Uhr Ort: Alzey, Berufsbildende Schule und Sporthalle der Gustav-Heinemann- Realschule plus (Dr. Georg-Durst-Str.) Eintritt frei! Parken: Samstags stehen zusätzlich die Parkplätze an der neuen Mensa der Gymnasien (Jean-Braun-Straße) zur Verfügung. An diesem Tag pendelt ein kos - tenloser Shuttle-Bus zwischen den Parkplätzen und dem Messegelände. Kammern suchen hier ihren Nachwuchs. Auch Studienplätze stehen im Fokus: Bei der von der Wirtschaftsförderungs-GmbH für den Landkreis Alzey-Worms (WfG) organisierten Messe informieren 27 Aussteller zu Studienangeboten in den Betrieben und an den Hochschulen. Wer sich für Praktika interessiert, sollte auf die speziellen Hinweise an den Ständen achten. Landrat Ernst Walter Görisch eröffnet die 20. Berufsinformationsmesse Alzey freitags um 8.30 Uhr. Anlässlich des Messe-Jubiläums spricht die rheinland-pfälzische Bildungsministerin Doris Ahnen das Festgrußwort. Eltern sind gefragt Gefragte Zielgruppe der Messe seien auch die Eltern, betont WfG-Geschäftsführerin Kerstin Bauer. Im letzten Jahr konnten wir mit dem Wochenend-Termin bereits mehr Eltern erreichen, sagt Bauer. Dass Eltern gemeinsam mit den Jugendlichen zur Messe kämen, sei für die Betriebe sehr bedeutend. Text/Foto: Kreisverw. SWR, SCHOTT, THIMM Display/Verpackung und die Volksbank Alzey- Worms stehen mit vielen anderen tollen Betrieben aus Wirtschaft, Verwaltung, Handwerk und Dienstleistungsgewerbe, den Fachhochschulen und Fachschulen in der Region auf der Ausstellerliste. Mit an Bord sind auch die Fachhochschulen Bingen, Worms und Kaiserslautern sowie die private European Management School aus Mainz. Das Spektrum geht quer über die Ausbildungs- und Studienfelder: von Kaufmännischen-, Verwaltungsund IT-Berufen, über gewerblich-technische Ausbildungsplätze, die Berufe im Gesundheits- und Sozialwesen und die Dienstleistungsberufe bis hin zum Bereich Verteidigung, Rechtspflege und Öffentliche Sicherheit. Interessante und lebendige Einblicke bieten sich ebenso in die Berufsbildende Schule selber, wo sich die Fachbereiche und Bildungsgänge präsentieren oder man freitags auch beim offenen Unterricht der kaufmännischen Berufe vorbeischauen kann. Kath. Kita St. Bartholomäus Erbes-Büdesheim: Maxi-Club-Ausflug Am 13. März starteten 14 Maxis, eine Erzieherin und zwei Mütter der Kath. Kindertagesstätte St. Bartholomäus um 8.30 Uhr bei schönstem Früh lingswetter zur Bäckerei Brand nach Kirchheimbolanden. Nach einer kurzen Begrüßung durften alle Kinder mit frisch gewaschenen Fingern und mit Schürzen ausgestattet Brezel und Hefeschnecken formen das hat allen sichtlich Spaß gemacht. Die fertigen Rohlinge durften die Maxis selbst auf die Backbleche legen. Damit jeder später sein eigenes Werk wieder bekommt, wurden die Namen auf das Backpapier geschrieben. Wir haben gelernt, dass Hefeteig vor dem Backen gehen muss und dazu Wärme braucht. Die Backbleche wurden in einen Wärmeraum geschoben, vorher durften wir selbst einmal hinein um zu spüren, wie warm es dort ist. Inzwischen hatten Mitarbeiter der Bäckerrei Brand Mürbeteig vorbereitet. Jetzt konnten alle noch fleißig Plätzchen ausstechen und verzieren. Text/Foto: G.G. Das Nachrichtenblatt online lesen unter

2 Seite 2 Amtlicher Teil Donnerstag, den 27. März 2014 Notdienste Bürgerservice Apothekennotdienst Vereinfachte Neuregelung in Rheinland-Pfalz / plus Postleitzahl des Standortes Festnetz (0,14 Euro/Min.) Mobilfunknetz (max. 0,42 Euro/Min.) Anzeige der notdienstbereiten Apotheken im Internet unter: (Notdienst wechselt jeweils morgens um 8.30 Uhr.) Ärztlicher Bereitschaftsdienst/ Zahnärztlicher Notfalldienst DRK Krankenhaus Tel /19292 Kreuznacher Straße 7-9, Alzey Mo., Di., Do Uhr, Mi Uhr, Fr Uhr Zahnärztlicher Notfalldienst an Wochenenden u. Feiertagen Tel / ,12 EUR je angefangene Minute DRK Alzey Tel / Erdgasversorgung e-rp GmbH in Alzey für die Ortsgemeinden Albig, Bechtolsheim, Eppelsheim, Erbes-Büdesheim, Framersheim, Flomborn, Flonheim, Gau-Odernheim, Ober-Flörsheim, Offenheim Tel / bei Störfällen Tel / Mo. - Fr Uhr: 0,06 EUR je angefangene 30 Sek. übrige Zeit sowie am Wochenende 0,06 EUR je angefangene Minute (aus dem Festnetz der Deutschen Telekom) Krankenhäuser DRK-Krankenhaus, Alzey Tel / Rhh. Fachklinik, Alzey Tel / 500 Polizeiinspektion Alzey Kaiserstraße 32 Tel / Polizeiwache Wörrstadt Pariser Straße 76 Tel / Stromversorgung EWR Bezirksstelle Alzey Tel / bezirkst.alzey@ewr.de Fax / EWR-Störungsdienst rund um die Uhr Tel / stoerung@ewr.de Telefonseelsorge, Evang.-Kath. rund um die Uhr gebührenfrei vertraulich Tel / und / Wasserversorgung Rheinhessen-Pfalz GmbH Bodenheim und Guntersblum für die Gemeinden Albig, Bechenheim, Bechtolsheim, Bermersheim v.d.h. Biebelnheim, Bornheim, Erbes-Büdesheim, Esselborn Flonheim, Framersheim, Freimersheim, Gau-Odernheim Kettenheim, Lonsheim, Mauchenheim, Nack, Nieder-Wiesen Offenhein, Wahlheim Tel /730 - bei Störfällen Tel / Wasserversorgung Zweckverband Seebachgebiet Osthofen für die Gemeinden Dintesheim, Eppelsheim, Flomborn, Gau-Heppenheim, Ober-Flörsheim Tel / bei Störfällen außerhalb der Geschäftszeit Tel / Zweckverband Abwasserentsorgung Rheinhessen Tel / Rufbereitschaft Mobil / Aktion Leben für Alle e.v. Beratung und Hilfe für Schwangere in Konfliktsituationen Termine nach Vereinbarung Tel / Schloßgasse 41, Alzey oder Tel / Ambulanter Krankenpflege Dienst e.v. Bornheim Bahnhofstraße 42, Bornheim Tel / Anonyme Alkoholiker (AA) Offenes Meeting jeden Dienstag, Uhr i. d. Räumen d. Oase, Schloßgasse 15, Alzey Tel / oder / AWO Betreuungsverein für geistig und körperlich Behinderte, psychisch Kranke, Suchtkranke, Beratung und Fortbildung ehrenamtlicher Mitarbeiter Tel / Hellgasse 20, Alzey Fax / AWO Sozialstation Kreisverband Alzey-Worms e.v. Ambulante Alten- u. Krankenpflege, Mobiler Sozialer Hilfsdienst, Kleiderkammer Hellgasse 20, Alzey Tel / Fax / Beratungsstelle Diakonisches Werk Worms-Alzey Schloßgasse 14, Alzey, Tel / dw-alzey@dwwa.de Fax / Beratung für Eltern, Kinder und Jugendliche, Suchtkrankenberatung und ambulante Rehabilitation, Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung, Lebensberatung, Kurvermittlung Freundeskreise Selbsthilfegruppen für Menschen mit Alkoholproblemen Betroffene: Mo Uhr Angehörige: jeden 1. u. 3. Mittwoch, Uhr Männerrunde Gesprächskreis für Männer zu Partnerschaft, Familie, Beruf, Alltagssorgen, Lebens krisen In geraden Kalenderwochen Do Uhr Berufsbegleitender Dienst Integrationsfachdienst, Hilfsverein Alzey/Rhh. e.v. Psychosoziale Beratung f. schwerbehinderte und/oder psychisch kranke Menschen Termine nach Vereinbarung Tel / Caritaszentrum Alzey Beratung für Frauen in Schwangerschaft und Notsituationen Am Obermarkt 25, Alzey Termine nach Vereinbarung Tel / Haus- und Familienpflege Tel / Computercafé und Kontakt für Angebote nicht nur für ältere Menschen in der Region Deutsche Rheuma-Liga ÖAG Alzey Funktionstraining für alle Betroffenen von Rheuma, Arthrose, Osteoporose, Fibromyalgie usw. Info: M. Wiesner Tel / Diabetiker-Selbsthilfegruppe Alzey Treffen: jeden 3. Montag im Monat Kontakte: Friedrich Heck Tel / Ernst Wilhelm von der Au Tel / DRK Kreisverband Alzey Mobiler Sozialdienst Menüservice Essen auf Rädern, Hausnotrufdienst, Behindertenfahrdienst, Beratung, Information Tel / Schuldnerberatung Offene Sprechzeit: Di Uhr Tel.: Di. u. Do Uhr Tel / Evangelische Sozialstation Alzey Josselinstr. 3 Tel / und Fax / Fibromyalgie-Selbsthilfegruppe Alzey und Umgebung Treffen: jeden 1. Mi. (Werktag) u.d. darauffolg. Sa. (Werktag) im Monat, jeweils 14 - ca. 16 Uhr i.d. Ev. Sozialstation, Josselinstr. 3, Alzey (vor Erstbesuch anmelden) Anmeldung u. Info: M. Rothenmeyer Tel / oder V. Senftleber Tel / Fachdienst für Hörgeschädigte Integrationsdienst für hörgeschädigte Menschen, Beratung und Hilfe bei Problemen im Zus.hang mit einer beruflichen Tätigkeit oder Ausbildung Sprechstunde: Mi Uhr u. n. Vereinbarung Tel / Europaring 18, Frankenthal Fax / info@ifd-hörgeschädigte.de Frauenselbsthilfe nach Krebs e.v. Treffen: jeden 1. Mittwoch im Monat um 18 Uhr im Mehrgenerationen-Haus/Haus der Familie Schloßgasse 13, Alzey Tel / Frauenzentrum Alzey, Schloßgasse 11: - Notruf für von Gewalt betroffene Mädchen u. Frauen - Beratungsstelle zum Thema sexueller Missbrauch - Kurse, Gruppen, Veranstaltungen - Treffpunkt Frauencafé Sprechzeiten: Mo Uhr, Di. u. Do Uhr und nach Vereinbarung Tel / Fax / Hospizverein DASEIN e.v., Alzey Begleitung von Schwerstkranken, Sterbenden, und deren Angehörigen zuhause Sprechzeit der Hospizschwester Hiltrud Regner und nach Vereinbarung im DRK-Krankenhaus Alzey, Kreuznacher Str. 7-9, Zimmer Gerda Pusch Mobil 01 75/ hospiz@drk-kh-alzey.de Tel / Johanniter-Unfall-Hilfe e.v. Mobiler Sozialer Dienst, Essen auf Rädern, Ausbildung, Behindertenfahrdienst Hans-Böckler-Str. 109, Mainz Tel / ,12 EUR je angef. Minute Jugend- und Drogenberatungsstelle Schloßgasse 11, Alzey Tel / Öffnungszeiten: Mo. u. Do Uhr, Fax: / Di. u. Mi Uhr, Fr Uhr, geschl. jeweils Uhr, Termine n. Vereinbarung Krisentelefon: 0180/ für psychisch kranke Menschen und deren Angehörige: Mo. - Fr Uhr, Sa., So. u. Feiertage Uhr (auch anonym) Landwirtschaftliche Familienberatung der Kirchen in der Pfalz und in Rheinhessen Hilfe bei wirtschaftlichen und familiären Problemen Di Uhr, Mi. u. Do Uhr info@lfbk.de; Tel / Malteser Hilfsdienst e.v. Stadt Alzey Tel / Fax / Lebenshilfe Alzey-Donnersberg (ADL) für Menschen mit Behinderungen: Tagesförderstätte, Wohnstätte und Heilpädagogischer Kindergarten Gartenstraße 4a, Kirchheimbolanden Frau Kutschan Tel / Pflegestützpunkt Alzey Beratung und Hilfe rund um das Thema Pflege Birgit Bönisch Tel / birgitboenisch@mka-tiedtke.de Fax / Carmen Eichert Tel / Carmen.Eichert@vdek.com Fax / Schafhäuser Str. 45, Alzey Termine nach Vereinbarung Ruftaxi Linie 1 und 3: Tel / Linie 2 und 4 Tel / Schlafapnoe Selbsthilfe Alzey und Umgebung e.v. c/o Toni Walk, Tel / Schutzverband für Impfgeschädigte e.v. Kontakt- und Beratungsstelle für Rheinland-Pfalz Hilfen und Beratung bei (vermuteten) Impfschäden Sprechzeiten: nach telef. Vereinbarung Tel / Schwerbehindertenrecht Amt für Soziale Angelegenheiten Mainz Sprechtag: jeden 1. Mittwoch im Monat, 9-12 Uhr in der VG Alzey-Land, Weinrufstraße 38 in Alzey Terminvereinbarung erforderlich: Frau Sehr Tel / Selbsthilfegruppe für Menschen in Trauer Treffen: jeden 2. u. 4. Freitag im Monat um 15 Uhr Diakonisches Werk Alzey, Schloßgasse 14 in Alzey Kontakt: Tel / Selbsthilfegruppe für Aphasiker + Angehörige Sprachstörungen nach Schlaganfall, Tumor, Schädel-Hirn-Trauma Treffen: jeden 2. Donnerstag Elsa-Brandström-Str. 53 a, Mainz-Gonsenheim Ansprechpartner: Tel / Selbsthilfegruppe für Angehörige v. psychisch erkrankten Menschen Treffen: jeden 2. Montag im Monat um Uhr Kardinal-Volk-Haus, Kirchenplatz, Alzey Tel / (neben kath. Kirche) oder / Selbsthilfegruppe für Menschen mit Depressionen Treffen: Jeden 2. u. 4. Dienstag im Monat Uhr MehrGenerationen-Haus, Schlossgasse 13, Alzey Sozialpsychiatrischer Dienst des Gesundheitsamtes der Kreis verwaltung Alzey-Worms Ansprechpartner: Frau Kleinert-Schell Tel / Selbsthilfegruppe Freundeskreis in der Suchtkrankenhilfe Alzey e.v. Gruppenabende: Mo Uhr im Martin-Luther-Haus, Obermarkt, Alzey Klaus Bicking Tel / Selbsthilfegruppe Patientenliga - Atemwegserkrankungen e.v. Monatl. Info-Veranstaltungen, Lungensportgruppe Alzey Ansprechpartner: Sekretariat Dr. Laakmann Tel / Beate Wolf Tel / Sozialpsychiatrischer Dienst des Gesundheitsamtes der Kreisverwaltung Alzey-Worms, An der Hexenbleiche 36, Alzey Beratung und Betreuung psychisch kranker Menschen und deren Kontaktpersonen Mo. - Fr Uhr Terminvereinbarung Tel / u Tagespflege Rheinhessen-Fachklinik Alzey Geriatrische Altentagesstätte Dautenheimer Landstraße 66, Alzey b.koch@rheinhessen-fachklinik-alzey.de Tel / Therapiezentrum für entwicklungsgestörte und behinderte Kinder Göllheim - H.T.K. - Jahnstr. 2, Außenstelle Weinrufstr. 9, Alzey Tel / Tinnitus Selbsthilfegruppe Kontakt: Jürgen Schindler Tel / Treffen: jeden 2. Dienstag im Monat, um 19 Uhr im Krankenhaus KIBO, Raum hinter Cafeteria VdK - Kreisverband Alzey Hilfe in sozialen Fragen (Renten, Schwerbehinderung, Kranken-Unfall-Arbeitslosenversicherung usw.) Rodensteiner Straße 3, Alzey Sprechstunden: Mo und 14-18, Tel / Do Uhr Fax / Verein für Integration und Teilhabe am Leben e. V. Hilfsverein Rheinhessen e.v. Alzey, Schloßgasse 15 Tagesstätte für chronisch psychisch Kranke Mo., Di., Do Uhr, Fr Uhr Tel / WEISSER RING e. V. Außenstelle Worms (Stadt)/Alzey-Worms Tel / g.fleissner@netwag.de Mobil / Wertstoffhöfe in der Verbandsgemeinde Öffnungszeiten: Eppelsheim März - Okt. Nov. - Feb. Sa. Di. und Do. Di. und Do. (ganzjährig) Uhr Uhr 9-13 Uhr Flonheim März - Okt. Nov. - Feb. Sa. Di. und Do. Di. und Do. (ganzjährig) Uhr Uhr 8-12 Uhr Gau-Odernheim März - Sept. Okt. - Feb. Sa. Di Uhr Di Uhr (ganzjährig) Do Uhr Do Uhr 8-11 Uhr Mauchenheim Di. u. Do Uhr Sa Uhr

3 Donnerstag, den 27. März 2014 Amtlicher Teil Seite 3 VG Alzey-Land Montag, Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Telefon / info@alzey-land.de Uhr Uhr Uhr Uhr 8.00 Uhr Uhr 8.00 Uhr Uhr Uhr Uhr 8.00 Uhr Uhr Bürgerbüro: / Montag Uhr Dienstag Uhr Uhr Mittwoch Uhr Donnerstag Uhr Uhr Freitag Uhr Jeden 1. Samstag im Monat: Uhr (Seiteneingang Münch-Braun-Straße) Sprechstunde Bürgermeister Unger Die nächste Sprechstunde von Bürgermeister Steffen Unger findet am Donnerstag, den 3. April 2014 von Uhr im Dienstzimmer des Bürgermeisters bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land, Weinrufstraße 38 in Alzey, statt. Sitzung des Verbandsgemeinderates Am Montag, dem 31. März 2014 um Uhr, findet im Sitzungssaal der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land eine Sitzung des Verbandsgemeinderates statt. Tagesordnung Öffentlicher Teil: 1. Einwohnerfragestunde 2. Örtliche Prüfung der Verbandsgemeindekasse 3. Mitteilungen und Anfragen Nichtöffentlicher Teil: 4. Personalangelegenheiten 5. Grundstücksangelegenheiten 6. Mitteilungen und Anfragen Steffen Unger Bürgermeister Albig Ortsbürgermeister Günther Trautwein Dienstag Uhr Donnerstag Uhr Rathaus, Langgasse 58 Telefon / Mobil / ortsgemeinde-albig@t-online.de Bechenheim Ortsbürgermeister Gerhard Stadlinger Mittwoch Uhr Gemeindeverwaltung, Kirchgasse 8 Telefon / Sitzung des Gemeinderats Am Donnerstag, den 03. April 2014 um Uhr, findet im Bürgerhaus eine öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates Bechenheim statt. Tagesordnung Öffentlicher Teil: 1. Begrüßung 2. Einwohnerfragestunde 3. Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2014 Beratung und Beschluss 4. Beratung und Beschlussfassung Auftragsvergabe Bürgerhaus a) Bodenbelagsarbeiten b) abgehängte Decken c) Ergänzungsvertrag SiGeKo d) Nachtrag: Schriftzüge an Bürgerhaus und Feuerwehr e) Nachtrag: Gesimse streichen f) Nachtrag: mehrfarbiger Anstrich innen 5. Annahme einer Spende Beratung und Beschlussfassung 6. Anfragen der Ratsmitglieder 7. Mitteilungen Ein nichtöffentlicher Teil schließt sich an. Bechenheim, den Gerhard Stadlinger Ortsbürgermeister Bechtolsheim Ortsbürgermeister Harald Kemptner Dienstag Uhr und nach Vereinbarung Rathaus, Langgasse 44 Telefon / 2 18 gemeinde-bechtolsheim@t-online.de Sitzung des Hauptund Finanzausschusses Am Dienstag, den 1. April 2014 um Uhr, findet im Rathaus eine Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses statt. Hinweis: Zu dieser Sitzung sind alle Mitglieder des Gemeinderats eingeladen, abstimmungsberechtigt sind die Mitglieder des Ausschusses. Harald Kemptner Ortsbürgermeister Bermersheim v. d. H. Ortsbürgermeister Werner Wagner Dienstag Uhr und nach Vereinbarung Gemeindebüro, An der Turnhalle 4 Telefon / Biebelnheim Ortsbürgermeisterin Gabriele Holla Montag Uhr Hauptstraße 11 Telefon / 2 81 gemeinde.biebelnheim@t-online.de Bornheim Ortsbürgermeister Bernhard Beck Donnerstag Uhr und nach Vereinbarung Rathaus, Hindenburgring 24 Telefon / bgm.bornheim@t-online.de Satzung der Gemeinde Bornheim über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) vom 12. März 2014 Auf Grund von 132 des Baugesetzbuchs (BauGB) und des 24 der Gemeindeordnung für das Land Rheinland-Pfalz hat der Rat der Gemeinde Bornheim in der Sitzung am 12. März 2014 folgende Satzung beschlossen: 1 Erhebung von Erschließungsbeiträgen Erschließungsbeiträge werden nach den Bestimmungen des BauGB und dieser Satzung erhoben. 2 Art und Umfang der Erschließungsanlagen (1) Beitragsfähig ist der Erschließungsaufwand für 1. Straßen, Wege und Plätze, die der Erschließung von Grundstücken dienen, ausgenommen solche in Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten sowie in Sondergebieten mit der Nutzungsart Einkaufszentren, großflächige Handelsbetriebe, Messe-, Ausstellungs-, Kongress- und Hafengebiet, bei einer Bebaubarkeit der Grundstücke a) bis zu 2 Vollgeschossen mit einer Breite bis zu 13 m, wenn sie beidseitig und mit einer Breite bis zu 10 m, wenn sie einseitig anbaubar sind, b) mit 3 oder 4 Vollgeschossen mit einer Breite bis zu 16 m, wenn sie beidseitig und mit einer Breite bis zu 12 m, wenn sie einseitig anbaubar sind, c) mit mehr als 4 Vollgeschossen mit einer Breite bis zu 18 m, wenn sie beidseitig und mit einer Breite bis zu 14 m, wenn sie einseitig anbaubar sind, 2. Straßen, Wege und Plätze, die der Erschließung von Grundstücken dienen in Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten sowie in Sondergebieten mit der Nutzungsart Einkaufszent - ren, großflächige Handelsbetriebe, Messe-, Ausstellungs-, Kongress- und Hafengebiet, mit einer Breite bis zu 18 m, wenn eine Bebauung oder gewerbliche Nutzung beidseitig zulässig ist, und mit einer Breite bis zu 13 m, wenn eine Bebauung oder gewerbliche Nutzung nur einseitig zulässig ist, 3. mit Kraftfahrzeugen nicht befahrbare Verkehrsanlagen (z.b. Fußwege, Wohnwege) mit einer Breite von 1 m bis zu einer Breite von 5 m, 4. Sammelstraßen mit einer Breite bis zu 20 m, 5. Parkflächen, a) die Bestandteil der Verkehrsanlagen gemäß Nrn. 1, 2 und 4 sind, bis zu einer weiteren Breite von 6 m, b)die nicht Bestandteil der Verkehrsanlagen gemäß Nrn. 1, 2 und 4, aber nach städtebaulichen Grundsätzen innerhalb der Baugebiete zu deren Erschließung notwendig sind (selbstständige Parkflächen), bis zu 15 % der Flächen der erschlossenen Grundstücke, 6. Grünanlagen mit Ausnahme von Kinderspielplätzen, a) die Bestandteil der Verkehrsanlagen gemäß Nrn. 1 bis 4 sind, bis zu einer weiteren Breite von 6 m, b) die nicht Bestandteil von Verkehrsanlagen, aber nach städtebaulichen Grundsätzen innerhalb der Baugebiete zu deren Erschließung notwendig sind (selbstständige Grünanlagen), bis zu 15 % der Flächen der erschlossenen Grundstücke. (2) Endet eine Verkehrsanlage mit einem Wendeplatz, so vergrößern sich die in Abs. 1 Nrn. 1, 2 und 4 angegebenen Maße für den Bereich des Wendehammers um die Hälfte, mindestens aber um 8 m. (3) Ergeben sich nach Abs. 1 unterschiedliche Höchstbreiten, so gilt für die gesamte Verkehrsanlage die größte Breite. 3 Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands (1) Der beitragsfähige Erschließungsaufwand wird nach den tatsächlichen Kosten ermittelt. (2) Der beitragsfähige Aufwand wird für die einzelne Erschließungsanlage ermittelt. Die Gemeinde kann abweichend von Satz 1 den beitragsfähigen Aufwand für bestimmte Abschnitte einer Erschließungsanlage oder für mehrere Anlagen, die für die Erschließung der Grundstücke eine Einheit bilden (Erschließungseinheit), insgesamt ermitteln. 4 Anteil der Gemeinde am beitragsfähigen Erschließungsaufwand Die Gemeinde trägt 10 v.h. des beitragsfähigen Erschließungsaufwands.

4 Seite 4 Amtlicher Teil Donnerstag, den 27. März Verteilung des umlagefähigen Erschließungsaufwands (1) Der nach 2 und 3 ermittelte und gemäß 4 reduzierte beitragsfähige Erschließungsaufwand wird auf die erschlossenen Grundstücke (Abrechnungsgebiet) nach deren Flächen verteilt. Dabei wird die unterschiedliche Nutzung der erschlossenen Grundstücke nach Art und Maß berücksichtigt. (2) Als Grundstücksfläche i.s. des Abs. 1 gilt bei baulich, gewerblich oder in vergleichbarer Weise nutzbaren Grundstücken innerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes die überplante Fläche. Ist das Grundstück nur teilweise überplant und ist der nicht überplante Grundstücksteil dem Innenbereich ( 34 BauGB) zuzuordnen, so gilt die Fläche des Buchgrundstücks. Abs. 3 ist insoweit ggf. entsprechend anzuwenden. (3) Als Grundstücksfläche i.s. des Abs. 1 gilt bei baulich, gewerblich oder in vergleichbarer Weise nutzbaren Grundstücken außerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes oder bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan eine bauliche, gewerbliche oder vergleichbare Nutzung nicht festsetzt, a) soweit sie an die Erschließungsanlage angrenzen, die Fläche zwischen der gemeinsamen Grenze der Grundstücke mit der Erschließungsanlage und einer im Abstand von 50 m dazu verlaufenden Linie, b) soweit sie nicht angrenzen, die Fläche zwischen der Grundstücksgrenze, die der Erschließungsanlage zugewandt ist, und einer im Abstand von 50 m dazu verlaufenden Linie. Grundstücksteile, die lediglich eine wegmäßige Verbindung herstellen, bleiben bei der Bestimmung der Grundstückstiefe unberücksichtigt. Überschreitet die tatsächliche bauliche, gewerbliche oder vergleichbare Nutzung die Abstände nach Satz 1 a) oder b), so fällt die Linie zusammen mit der hinteren Grenze der tatsächlichen Nutzung. (4) Zur Berücksichtigung des unterschiedlichen Maßes der Nutzung wird die Fläche (Abs. 2 oder 3) vervielfacht mit a) 1,0 bei einer Bebaubarkeit mit einem Vollgeschoss, b) 1,3 bei einer Bebaubarkeit mit zwei Vollgeschossen, c) 1,5 bei einer Bebaubarkeit mit drei Vollgeschossen, d) 1,6 bei einer Bebaubarkeit mit vier oder fünf Vollgeschossen, e) 1,7 bei einer Bebaubarkeit mit sechs oder mehr Vollgeschossen, f) 0,5 bei Grundstücken, die in einer der baulichen oder gewerblichen Nutzung vergleichbaren Weise genutzt werden können (z.b. Dauerkleingärten, Freibäder, Friedhöfe, Sportanlagen). Wenn sich aus der nach Abs. 5 oder Abs. 6 a) ermittelten Zahl der Vollgeschosse ein höherer Faktor ergibt, so gilt dieser. Vollgeschosse im Sinne dieser Regelung sind Vollgeschosse im Sinne der Landesbauordnung. (5) Für Grundstücke innerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes ergibt sich die Zahl der Vollgeschosse wie folgt: a) Ist die Zahl der Vollgeschosse festgesetzt, aus der höchstzulässigen Zahl der Vollgeschosse. b) Sind nur Baumassenzahlen festgesetzt, gilt als Zahl der Vollgeschosse die höchstzulässige Baumassenzahl geteilt durch 3,5. Bruchzahlen werden auf volle Zahlen auf- oder abgerundet. c) Ist nur die zulässige Gebäudehöhe in Form der Trauf- oder Firsthöhe festgesetzt, so gilt als Zahl der Vollgeschosse die höchstzulässige Trauf- oder Firsthöhe geteilt durch 2,8. Sind beide Höhen festgesetzt, so gilt die durch 2,8 geteilte höchstzulässige Traufhöhe. Bruchzahlen werden auf volle Zahlen auf- oder abgerundet. d) Ist tatsächlich eine höhere als die festgesetzte Zahl der Vollgeschosse zugelassen oder vorhanden, ist diese zugrunde zu legen; dies gilt entsprechend, wenn die höchstzulässige Baumassenzahl oder die höchstzulässige Gebäudehöhe überschritten werden. Enthält eine Satzung nach 34 Abs. 4 BauGB entsprechende Festsetzungen, so gelten die Regelungen der Buchstaben a) bis d) entsprechend. (6) Für Grundstücke außerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes oder für Grundstücke, für die ein Bebauungsplan oder eine Satzung nach 34 Abs. 4 BauGB nicht die nach Abs. 5 erforderlichen Festsetzungen enthält, ergibt sich die Zahl der Vollgeschosse wie folgt: a) Bei bebauten Grundstücken aus der Höchstzahl der tatsächlich vorhandenen Vollgeschosse. Ist die Zahl der Vollgeschosse wegen der Besonderheit des Bauwerkes nicht feststellbar, gilt als Zahl der Vollgeschosse die Höhe des Bauwerkes gem. Abs. 5 c) geteilt durch 2,8. Bruchzahlen werden auf volle Zahlen aufoder abgerundet. b) Bei unbebauten aber bebaubaren Grundstükken aus der Zahl der auf den Grundstücken der näheren Umgebung überwiegend vorhandenen Vollgeschosse. c) Bei Grundstücken, auf denen keine Bebauung zulässig ist, die aber gewerblich oder in vergleichbarer Weise genutzt werden können, wird ein Vollgeschoss zu Grunde gelegt. d) Bei Grundstücken, auf denen nur Garagen oder Stellplätze zulässig oder vorhanden sind, wird die tatsächlich vorhandene Zahl der Vollgeschosse, mindestens aber ein Vollgeschoss zu Grunde gelegt. (7) Zur Berücksichtigung der unterschiedlichen Art der Nutzung werden die mit den in Abs. 4 festgesetzten Faktoren gewichteten Grundstücksflächen um 10 % erhöht a) bei Grundstücken in Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten sowie Sondergebieten mit der Nutzungsart Einkaufszentren, großflächige Handelsbetriebe, Messe-, Ausstellungs-, Kongress- und Hafengebiet; b) bei Grundstücken in anderen als der unter a) bezeichneten Gebiete, wenn sie überwiegend gewerblich, industriell oder in vergleichbarer Weise (z.b. Grundstücke mit Büro-, Verwaltungs-, Post-, Bahn-, Krankenhaus- oder Schulgebäuden) genutzt werden. Ob ein Grundstück, das sowohl gewerblichen als auch nicht gewerblichen (z.b. Wohnzwecken) Zwecken dient, überwiegend im Sinne dieser Regelung genutzt wird, bestimmt sich nach dem Verhältnis, in dem die verwirklichte Nutzung der tatsächlich vorhandenen Geschossflächen zueinander steht. Liegt eine gewerbliche oder vergleichbare Nutzung ohne Bebauung oder zusätzlich zur Bebauung vor, so sind die tatsächlich entsprechend genutzten Grundstücksflächen jeweils der Geschossfläche hinzuzuzählen. Freiflächen, die sowohl für gewerbliche oder vergleichbare als auch für andere Zwecke genutzt werden (z.b. Kfz-Abstellplätze) als auch gärtnerisch oder ähnlich gestaltete Freiflächen und brachliegende Flächen, bleiben bei dem Flächenvergleich außer Ansatz. (8) Abs. 7 gilt nicht für durch selbstständige Grünanlagen erschlossene Grundstücke. 6 Eckgrundstücksvergünstigung (1) Für Grundstücke, die von zwei gleichartigen und vollständig in der Baulast der Gemeinde stehenden Erschließungsanlagen i.s. des 2 Abs. 1 erschlossen werden, ist die Grundstücksfläche nach 5 Abs. 2 oder Abs. 3 bei der Verteilung des umlagefähigen Aufwandes für jede Erschließungsanlage nur mit der Hälfte anzusetzen. Steht eine Erschließungsanlage nicht voll in der Baulast der Gemeinde, wird die Vergünstigung für die andere Erschließungsanlage nur hinsichtlich der Teileinrichtungen gewährt, für die in beiden Fällen die Gemeinde die Baulast trägt. Für Grundstükke, die durch mehr als zwei gleichartige und vollständig in der Baulast der Gemeinde stehenden Erschließungsanlagen erschlossen werden, wird die Grundstücksfläche nach 5 Abs. 2 oder Abs. 3 durch die Anzahl der Erschließungsanlagen geteilt; Satz 2 gilt entsprechend. (2) Eine Ermäßigung nach Abs. 1 ist nicht zu gewähren, a) wenn die Ermäßigung dazu führen würde, dass sich der Beitrag für die anderen Grundstücke im Abrechnungsgebiet um mehr als 50 % erhöht, b) für die Flächen der Grundstücke zwischen zwei Erschließungsanlagen, für die nach Maßgabe des 5 Abs. 3 Erschließungsbeiträge nicht mehrfach erhoben werden. 7 Kostenspaltung Der Erschließungsbeitrag kann für 1. Grunderwerb, 2. Freilegung und 3. selbstständige Teile der Erschließungsanlage wie a) Fahrbahn, b) Radwege, c) Gehwege, d) Parkflächen, e) Grünanlagen, f) Mischflächen, g) Entwässerungseinrichtungen sowie h) Beleuchtungseinrichtungen gesondert und in beliebiger Reihenfolge erhoben werden. Mischflächen i.s. v. Nr. 3 f) sind solche Flächen, die innerhalb der Straßenbegrenzungslinien Funktionen der in Nr. 3 a) e) genannten Teileinrichtungen miteinander kombinieren und bei der Gliederung der Erschließungsanlage ganz oder teilweise auf eine Funktionstrennung verzichten. 8 Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlagen (1) Straßen, Wege und Plätze, mit Kraftfahrzeugen nicht befahrbare Verkehrsanlagen und selbstständige Parkflächen sind endgültig hergestellt, wenn a) ihre Flächen im Eigentum der Gemeinde stehen und b) sie über betriebsfertige Entwässerungs- und Beleuchtungseinrichtungen verfügen. In Einzelfällen kann die Gemeinde bei mit Kraftfahrzeugen nicht befahrbaren Verkehrsanlagen und selbstständigen Parkflächen auf die Herstellung von Entwässerungs- und/oder Beleuchtungseinrichtungen verzichten. (2) Die sich aus dem Bauprogramm ergebenden flächenmäßigen Bestandteile der Erschließungsanlage sind endgültig hergestellt, wenn a) Fahrbahnen, Gehwege, Radwege, selbstständige und unselbstständige Parkflächen eine Befestigung aus tragfähigem Unterbau mit einer Decke aus Asphalt, Beton, Platten, Pflas - ter oder Rasengittersteinen aufweisen, wobei die Decke auch aus einem ähnlichen Material neuzeitlicher Bauweise bestehen kann, b) unselbstständige Grünanlagen gärtnerisch gestaltet sind, c) Mischflächen in den befestigten Teilen entsprechend a) hergestellt und die unbefestigten Teile gemäß b) gestaltet sind. (3) Selbstständige Grünanlagen sind endgültig hergestellt, wenn ihre Flächen im Eigentum der Gemeinde stehen und gärtnerisch gestaltet sind. 9 Vorausleistungen Die Gemeinde kann für Grundstücke, für die eine Beitragspflicht noch nicht oder nicht in vollem Umfang entstanden ist, Vorausleistungen bis zur Höhe des voraussichtlichen Erschließungsbeitrages erheben. 10 Ablösung des Erschließungsbeitrages Der Erschließungsbeitrag kann abgelöst werden. Der Ablösungsbetrag bemisst sich nach der voraussichtlichen Höhe des nach Maßgabe dieser Satzung zu ermittelnden Erschließungsbeitrages. Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht nicht. 11 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt außer Kraft die Satzung vom in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom Bornheim, den 12. März 2014 gez. Bernhard Beck Ortsbürgermeister

5 Donnerstag, den 27. März 2014 Amtlicher Teil Seite 5 Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1) die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2) vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Dintesheim Ortsbürgermeister Matthias Brechtel Sprechstunde nach telef. Vereinbarung unter Telefon / Bitte Nachricht hinterlassen, Sie werden zurückgerufen. Gemeindeverwaltung, Hauptstraße 9 dintesheim@t-online.de Eppelsheim Ortsbürgermeisterin Ute Klenk-Kaufmann Mittwoch Uhr Gemeindeverwaltung, Zwerchgasse 17 Telefon / 2 57 Fax / gemeinde@eppelsheim.de Erbes-Büdesheim Ortsbürgermeister Heinz-Hermann Schnabel Montag Uhr und Donnerstag Uhr und nach Vereinbarung Rathaus, Hauptstraße 30 Telefon / erbes-buedesheim@t-online.de Esselborn Ortsbürgermeister Markus Pinger Donnerstag Uhr Gemeindeverwaltung, Obergasse 11 Telefon / gemeinde-esselborn@myquix.de Flomborn Ortsbürgermeister Rainer Thomas Dienstag Uhr und nach Vereinbarung Gemeindeverwaltung, Langgasse 28 Telefon / / Flonheim Ortsbürgermeisterin Ute Beiser-Hübner Öffnung der Verwaltung: Montag: Uhr Donnerstag: Uhr Rathaus, Marktplatz 12 Telefon / Fax / ortsgemeinde-flonheim@t-online.de Sitzung des Gemeinderates Am Mittwoch, den um Uhr, findet im Gemeindesaal, Marktplatz 12, eine öffentliche/ nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates statt. Tagesordnung Öffentlicher Teil: 1. Haushaltsplan 2014 Beratung und Beschlussfassung 2. Vorstellung der neuen Broschüre des Ortsmuseums mit Infothek Beratung und Beschlussfassung 3. Ersatzpflanzung auf den Friedhöfen Flonheim und Uffhofen Beratung und Beschlussfassung 4. Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen u.ä. Zuwendungen sowie deren Vermittlung Beratung und Beschlussfassung 5. Mitteilungen und Anfragen Ein nichtöffentlicher Teil schließt sich an. Ute Beiser-Hübner Ortsbürgermeisterin Framersheim Ortsbürgermeister Ulrich Armbrüster Sprechstunde: Dienstag Uhr Donnerstag Uhr Öffnungszeiten der Verwaltung: Dienstag Uhr Donnerstag Uhr und Uhr Rathaus, Schloßstraße 1 Telefon / 3 16 kontakt@framersheim.de Freimersheim Ortsbürgermeister Wilfried Brück Donnerstag Uhr und nach Vereinbarung Rathaus, Hauptstraße 7 Telefon / info@freimersheim-rheinhessen.de Gau-Heppenheim Ortsbürgermeister Klaus Krieger Montag Uhr Gemeindeverwaltung, Schloßgasse 3 Telefon / Fax / Mobil / og.gau-heppenheim@t-online.de Sitzung des Gemeinderates Am Montag, den , um Uhr, findet im Gemeindehaus eine öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates statt. Tagesordnung Öffentlicher Teil: 1. Beratung und Beschlussfassung zur Ausschreibung des Vertrages über die Instandhaltung der Straßenbeleuchtung 2. Bekanntgabe der Genehmigungsverfügung der Kreisverwaltung Alzey-Worms für die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan HHJ Anfragen und Mitteilungen Ein nichtöffentlicher Teil schließt sich an. Klaus Krieger Bürgermeister Gau-Odernheim Ortsbürgermeister Heiner Illing Sprechstunde donnerstags von Uhr oder nach Vereinbarung weitere Bürostunden Montag von Uhr Freitag von Uhr Rathaus, Mühlstraße 41 Telefon / 403; Fax rathaus@gau-odernheim.de Kindertagesstätte: / Kindergarten: / Aufträge für Rathaus-Sanierung vergeben Am 21. März hatte der Gau-Odernheimer Gemeinderat bei der vorletzten geplanten Gemeinderatssitzung der laufenden Legislaturperiode ein umfangreiches Programm abzuarbeiten und beschloss bis auf eine Ausnahme (Zimmerarbeiten Aussegnungshalle Gau- Köngernheim) alle Beschlüsse einstimmig. Zahlreiche Besucher füllten den Ratssaal und konnten sich so nebenbei ein Bild über den Fortschritt der Arbeiten im Rathaus machen. Bei der Einwohnerfragestunde wurden keine Fragen an den Rat oder den Bürgermeister gestellt. Zunächst verlas Ortsbürgermeister Heiner Illing die Genehmigung des Haushaltes 2014 durch die Kreisverwaltung. Da keine Kredite aufgenommen werden, stand der Genehmigung auch nichts im Wege. Trotzdem verwies die Kreisverwaltung darauf, dass der Haushalt aufgrund der geplanten Investitionsmaßnahmen nicht ausgeglichen ist (wird durch Rücklagen ausgeglichen) und rügte die Gemeinde, die bewusst auf eine Anhebung der Gemeindesteuern verzichtete. Da zum die Verträge über die Instandhaltung der Straßenbeleuchtung mit dem EWR auslaufen, musste ein Vertragsentwurf für die neue Laufzeit abgesegnet werden. Dies geschah einstimmig und die VG-Verwaltung holt nun die Angebote ein und gleicht diese ab. Insgesamt 6 Gewerke wurden für die Rathaussanierung an die jeweils günstigst bietenden Firmen nach Prüfung durch die Verwaltung und die Planungsbüros vergeben. Bei den Ausschreibungen wurden soweit möglich (Elektro, Zimmerarbeiten, Heizung/Lüftung und Sanitär) Gau-Odernheimer Firmen angeschrieben. Folgende Firmen erhielten nach Vorstellung durch den Architekten Kopf die Zuschläge: Rohbauarbeiten für den Toiletten-Anbau und den Aufzug Fa. Gemünden ( ,00), Zimmerarbeiten Anbau Fa. Pusch ( ,40), Elektroinstallation Fa. Dornhöfer ( ,42), Blitzschutz Fa. Lenz ( 3.666,75), Heizung/Lüftung Fa. Hofmann ( ,55) und Sanitär Fa. Hofmann ( ,92). Um die Ausschreibungen termingerecht durchführen zu können, musste im Vorfeld eine Eilentscheidung durch den Bürgermeister und die Beigeordneten zur Vergabe der Aufzugsanlage vergeben werden. Hier erhielt die Fa. Sieben-Aufzüge den Auftrag über ,74. Außerdem musste zur fachgerechten Entsorgung von kurzfaseriger Glaswolle, die beim Entkernen zum Vorschein kam, ein Eilauftrag über vergeben werden. Insgesamt liegen momentan die Kosten nach Vergabe dieser Aufträge ca unter den genehmigten Planungsansätzen! Die zweite größere anstehende Baumaßnahme ist die Erweiterung der Aussegnungshalle in Gau-Köngernheim. Hier wur-

6 Seite 6 Amtlicher Teil Donnerstag, den 27. März 2014 den die Angebote durch das ausführende Planungsbüro Claus Besser eingeholt und geprüft. Die Aufträge für die Rohbauarbeiten erhielt die Fa. Jung für ,17 und für die Zimmer- und Dachdeckerarbeiten die Fa. Graeff über ,87. Bei der Vergabe der Zimmerarbeiten gab es die einzige Enthaltung der ganzen Sitzung. Der Grund war, dass ein Ratsmitglied Unverständnis äußerte, dass der ortsansässigen Firma Pusch der Zuschlag nicht vergeben werden konnte, da deren Angebot ca. 300 über dem günstigsten liegenden Bieter lag. Hier greift leider die kommunale Gesetzgebung, die vorsieht, dass immer der günstigts Bietende den Zuschlag erhalten muss. Ansonsten können von den nichtberücksichtigten Firmen Schadensersatzklagen erhoben werden! Unsere Dorfplanerin Frau Franzen stellte ihr Konzept zur Gestaltung des Freizeitsportgeländes vor. Hierbei soll das Gelände gedrittelt werden. Das erste Drittel entfällt auf eine Skaterfläche, das zweite auf einen Bolzplatz und das letzte auf die Ausgleichsmaßnahmen. Zahlreiche Anregungen des Rates, wie z.b. Beleuchtung, Verkleinerung oder Verlagerung der Ausgleichsfläche, Vergrößerung der Bolzplatzfläche oder zusätzliche Parkplätze wurden andiskutiert. Hinzu kommt eine Deckelung der Ausgaben auf , was mit dem vorgestellten Konzept wahrscheinlich überschritten würde. Frau Franzen erhielt den Auftrag bis zur nächsten Ratssitzung das Konzept unter den angesprochenen Gesichtspunkten zu überarbeiten. Aufgrund von Anwohneranfragen befasste sich der Rat mit dem Endausbau von Kerschensteiner-, Fröbel-Straße und Diesterweg. Hier erhielt die Verwaltung nun den Auftrag die Planungen voranzutreiben. Ziel ist es, die Maßnahmen je nach Witterung bis spätestens Frühjahr 2015 umgesetzt zu haben. Da die Kleingärten in Gau-Odernheim und Gau-Köngernheim außerhalb des bebaubaren Bereichs liegen, dürfen momentan keine Gartenhäuser genehmigt werden. Dies könnte durch einen Bebauungsplan geändert werden. Die VG-Verwaltung soll nun prüfen, welche Möglichkeit hierzu besteht und welche Kosten entstehen. Im Aufgang der Kita zum Krippenbereich soll ein Windfang errichtet werden. Die Fa. Diehl erhielt als günstigster Anbieter über 4.867,10 den Zuschlag. Da von Seiten der VG-Verwaltung Unsicherheit bezüglich der Gemeinderatsbeschlüsse zur Ausweisung der Tempo-30-Zonen besteht, hat der Gemeinderat nochmals den Beschluss bestätigt, alle Ortsstraßen in Gau-Odernheim und Gau-Köngernheim, mit Ausnahme der verkehrsberuhigten Bereiche und den Durchgangsstraßen, als 30er-Zonen auszuweisen. Bei den Durchgangsstraßen gibt es momentan Rechtsunsicherheit was möglich ist. Sobald dies geklärt ist, sollen auch diese Straßen betrachtet werden, um die gefahrenen Geschwindigkeiten zu reduzieren. Zum Schluss teilte Ortsbürgermeister Heiner Illing noch mit, dass es wieder einen funktionierenden Vorstand bei der Hallengemeinschaft gibt, der Vorschlag, der Jagdgenossenschaft den Wirtschaftsweg zwischen Oppenheimer Straße und Hillesheimer Landstraße auszubauen, weiter vorangetrieben wird, die Öffnungszeiten des Wertstoffhofes im Sommer am Samstag von 8-12 Uhr ausgeweitet werden, WVR in 2013 eine Konzessionsabgabe in Höhe von 8.787,81 zu entrichten hat, Gau-Köngernheim am Landeswettbewerb unser Dorf hat Zukunft teilnimmt, die Schalllamellen am Kirchturm repariert werden, die Baumpflegemaßnahmen entsprechend des Baumgutachtens im Ortskern abgeschlossen und im Außenbereich (Selz) im Herbst weitergeführt werden, die Ausschreibung der Gaskonzession noch läuft, machte auf den Redhand-Day zum weltweiten Einsatz von Kindersoldaten aufmerksam und lud den Rat und die Bevölkerung zum Dreckwegtag am ein. Ein nichtöffentlicher Teil mit Bau-und Grundstücksangelegenheiten schloss sich an. Heiner Illing Ortsbürgermeister Kettenheim Ortsbürgermeister Wilfried Busch Dienstag Uhr Rathaus, Alzeyer Straße 16 Telefon / Lonsheim Ortsbürgermeister Harald Denne Dienstag Uhr Gemeindeverwaltung, Weihergasse 5 Telefon / 2 36 buergermeister@weindorf-lonsheim.de Mauchenheim Ortsbürgermeister Udo Arm Sprechstunde in der Kita, An der Mühlwiese 10: Donnerstag Uhr und nach Vereinbarung Telefon / (Gemeindebüro) Telefon / (Kita) Mobil / Nack Ortsbürgermeister Bernhard Hähnel Donnerstag Uhr und nach Vereinbarung In den 30 Morgen Nack Telefon / 2 66 (Gemeindebüro) Telefon / Nieder-Wiesen Ortsbürgermeister Hans-Wilhelm Kern Dienstag Uhr Gemeindeverwaltung, Marktplatz 3 Telefon / 261 Fax / Mobil / buergermeister-nw@t-online.de Ober-Flörsheim Ortsbürgermeister Adolf Gardt Donnerstag Uhr (und nach Vereinbarung) Gemeindeverwaltung, Walterplatz 1 Telefon / 2 18 Fax / rathaus@ober-floersheim.de Offenheim Ortsbürgermeister Karl-Ludwig Becker Samstag Uhr oder nach Vereinbarung Gemeindeverwaltung, Bechenheimer Straße 4 Telefon / 2 16 Privat / Dienstzeit-Handy / info@offenheim.de Wahlheim Ortsbürgermeister Dr. Heiner Bus Freitag Uhr Gemeindeverwaltung, Kelleracker 1 Telefon / während d. Sprechstd. Telefon / gemeinde-wahlheim@t-online.de Ende Amtlicher Teil Kirchengemeinden Gottesdienste Katholisch: Bechtolsheim: Sa., Uhr, VAM. Bermersheim v.d.h.: Do., Uhr, MF. Biebelnheim: So., 9 Uhr, Amt. Gau-Odernheim: So., Uhr, Familien-GD. Offenheim: Mo., 18 Uhr, RK; Uhr, MF. Uffhofen: Di., Uhr, MF. Heimersheim: So., 10 Uhr, Eröffnungs-GD in der Mauritiusscheune, Festprediger Prof. Dr. Theodor Schneider unter Mitwirkung des KMV Heimersheim; 10 Uhr, Kinder-Wort-GD; Uhr, Gebetsstunden; 16 Uhr, Taizégebet mit El Schaddaj; 17 Uhr, Vesper unter Mitwirkung des Kirchenchors. Weinheim: Mi., 18 Uhr, RK; Uhr, MF. Evangelisch: Albig: Sa., 17 Uhr, GD. Bechenheim: So., 8.45 Uhr, GD. Bechtolsheim: So., Uhr, siehe Spiesheim, Vorstellung der Konfirmanden. So., 11 Uhr, Kinder-GD. Bermersheim v.d.h.:?. Biebelnheim: So., 10 Uhr, Kinder-GD; Uhr, siehe Spiesheim, Vorstellung der Konfirmanden. Di., Uhr, Passionsandacht mit Kirchenchor Bechtolsh.-Biebelnheim. Bornheim: So., 9 Uhr, GD. Dintesheim: So., Uhr, GD. Erbes-Büdesheim: So., 10 Uhr, GD. Di., 14 Uhr. Seniorennachmittag, Ev. Gemeindehaus. Esselborn: So., Uhr, GD. Flomborn: So., Uhr, GD. Flonheim: Sa., Uhr, Abend-GD. Framersheim: So., 10 Uhr, GD. Gau-Heppenheim: So., 9 Uhr, GD. Gau-Köngernheim: So., 9 Uhr, GD. Gau-Odernheim: So., 10 Uhr, GD mit AM. Mauchenheim: So., Uhr, GD. Nieder-Wiesen: So., 10 Uhr GD; 11 Uhr, Kinder-GD. Ober-Flörsheim: So., 9 Uhr, GD. Uffhofen: Sa., 18 Uhr, Abend-GD. Wahlheim: So., 9 Uhr. GD. Stadtmission Wörrstadt: Osterstr. 32, Udenheim; GD mit Kinder-GD Schatz insel (3-10 J.) und Fischlis (10-14 J.) So., 10 Uhr; Teenkreis So., 18 Uhr (nicht in den Ferien), Ansprechpartner M. Löffler, Tel / ; Kreis Junger Erwachsener Di., 20 Uhr, Kontakt Fam. Löffler, Tel / ; Seniorentreff Fr., Uhr (14-tägig, in den ungeraden Wochen); Kleingruppen/Hauskreise in Partenheim, Saulheim und Wörrstadt. Fahrdienste zu den Veranstaltungen nach Absprache. Infos bei Gemeinschaftspastor Matthias Löffler, Tel / Termine im Internet:

7 Donnerstag, den 27. März 2014 Nichtamtlicher Teil Seite 7 ANichtamtlicher Teil ktuelles aus den Gemeinden Kultur - Sport - Vereinsleben Verloren/Gefunden In der Ortsgemeinde Freimersheim wurden zwei Armbanduhren gefunden. Die Eigentümer werden gebeten, sich mit dem Fundbüro der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey- Land, Bürgerbüro, Tel / in Verbindung zu setzen. sondere mit dem Anteil Deutschlands an der Verantwortung der Entstehung dieses folgenschweren Konflikts beschäftigt. Dr. Hoffmann studierte Geschichte, Volkswirtschaftslehre und Französich und hat an der Universität Köln promoviert. Bekannt ist Dr. Hoffmann auch durch seine Forschungen zum Thema Juden in Rheinhessen. Alle Bürgerinnen und Bürger sind zu dieser Veranstaltung sehr herzlich eingeladen. Text/Foto: Günther Trautwein Ortsbürgermeister Bechtolsheim Mitgliederversammlung der IG Petersberg Siehe unter Gau-Odernheim. Frauenkreis Die Kath. Kirchengemeinde Bechtolsheim lädt ein zum Frauenkreis im Haus an der Kirche, Langgasse 17, am Mittwoch, den 2. April, um Uhr. E.H. Gemeindenachmittag Am Mittwoch, den 2. April, findet um 15 Uhr der nächste Gemeindenachmittag der ev. Kirchengemeinde Bechtolsheim statt. Veranstaltungsort ist das SPD-Haus am Kerbeplatz. E.S. Albig Albiger Tag der Geschichte 2014 Ausbruch des 1. Weltkrieges vor 100 Jahren Vortrag von Dr. Dieter Hoffmann, Alzey Alljährlich zu Beginn des Monats April befassen sich interessierte Albiger Bürgerinnen und Bürger mit einem Thema aus der Geschichte. In diesem Jahr findet am Mittwoch, 2. April, um 19 Uhr eine Vortragsveranstaltung zum Thema Ausbruch des 1. Weltkrieges in der Albiger Turnhalle statt. Das Thema hat deshalb Aktualität, da vor genau 100 Jahren dieser Weltkrieg ausbrach und Deutschland, Europa und die Welt entscheidend verändert hat. An diesen Krieg erinnert in Albig beispielsweise das monumentale Denkmal vor der Liebfrauenkirche. Für den Vortrag konnte der Alzeyer His toriker Dr. Dieter Hoffmann gewonnen werden, der auch im Anschluss zu einer Diskussion zur Verfu gung steht. Dr. Hoffmann hat sich in seinem Buch Der Sprung ins Dunkle oder wie der 1. Weltkrieg entfesselt wurde insbe- Mitgliederversammlung des 1. FCK Fanclub Herzblutteufel Albig Der FCK-Fanclub Herzblut Teufel Albig lädt alle seine Mitglieder und jene, die es werden wollen, zu seiner nächsten Mitgliederversammlung am 10. April im Irish Pub, Bahnhofstr. 21, in Alzey ein. Die Sitzung beginnt um 20 Uhr. Der Vorstand V.B. Bechenheim Frühlingsfest 2014 Die FWG Bechenheim lädt die Bürgerinnen und Bürger von Bechenheim und Umgebung recht herzlich zum diesjährigen Frühlingsfest am 30. März in die Alte Schule ein. Nach einem Frühschoppen ab 11 Uhr ist für Ihr leibliches Wohl bestens gesorgt. Anschließend lassen wir bei Kaffee und Kuchen den Nachmittag wie gewohnt in gemütlicher Runde ausklingen. Um Voranmeldung bei K. Mottausch, B. Wolf oder E. Aßmann wird gebeten. Wir freuen uns über Ihren Besuch! A.Wie. Wahlberechtigtenversammlung der BfB Die Wahlberechtigtenversammlung der Bürger für Bechenheim eine Alternative für Bechenheim findet am Montag, den 31. März, um Uhr im ev. Gemeindehaus, Mühlweg 9, statt. Für die Gemeinderatswahl am 25. Mai wollen wir eine unabhängige und freie Liste erstellen, die nicht mitgliedschaftlich organisiert ist. Eingeladen sind alle Einwohner von Bechenheim, Neubürger und besonders auch junge Frauen und Männer, die sich bereit erklären, sich als Kandidat/in für die Gemeinderatswahl zur Verfügung zu stellen, um partei- und mitgliedschaftlich unabhängig das Ortsgeschehen in Bechenheim mitzugestalten. Hei.D. Unsere -Adresse für Ihre redaktionellen Textbeiträge: redaktion@nachrichtenblatt-alzey-land.de Diamantene Hochzeit in Albig Viel hat sich in Albig im Laufe der Zeit verändert, geblieben aber ist die Parkplatzsuche. Das erfuhr damals auch Herbert Phi - lipp, der seinen Freund und dessen Schifferklavier von Nieder-Wiesen zum Ball der Bäkkerinnung nach Albig gefahren hatte. Sein Motorrad stellte er mit Genehmigung der Hausbesitzerin an der Langgasse 90 ab, nicht wissend, dass er mit seiner zukünftigen Schwiegermutter gesprochen hatte. Denn hinter ihr stand ihre Tochter, ein gewisses Fräulein Elma Decker. Monate später traf er Elma auf dem Flonheimer Markt wieder. Sie verabredeten sich mehrmals, bis sie die Liebe übermannte, wie Herbert heute gesteht. Doch galt es den damals üblichen Instanzenweg einzuhalten verlobten sie sich, und zwei Jahre später heirateten sie. Es war dies der Tag, an dem die neuen Glocken der Albiger Kirche dem frisch vermählten Brautpaar zu Ehren erstmals läuteten. So läuten sie noch heute und künden von der Treue und der Liebe von Elma und Herbert Philipp, die am 18. März 2014 ihre Diamantene Hochzeit feierten. Das Foto zeigt das Jubelpaar zusammen mit Landrat Ernst Walter Görisch, Verbandsbürgermeister Steffen Unger, Ortsbürgermeister Günther Trautwein sowie Sohn Reinhold mit Frau Silvia und dem Enkel Alexander. Text/Foto: A.S. 90. Geburtstag in Biebelnheim Es war am Kuban im Angesicht des Kaukasus, als der Gebirgsjäger Ernst Schmittinger von dem ersten Bombenangriff auf Mainz im Jahre 1942 erfuhr, in dessen Folge auch das elterliche Café Wocker am Stadttheater vollkommen zerstört wurde. Hier hatte er mit seinen fünf Ge - schwis tern, Ernst am Flügel, für die Gäste aufgespielt, begonnen bei Schuberts Ave Maria bis hin zu Heinzelmännchens Wachtparade, abhängig vom Publikum, ob Angehörige des Domkapitels, Theatergäste oder Mitglieder der Ruderregatta, die sich dort alle regelmäßig trafen zogen die Schmittingers nach Biebelnheim, seit 20 Jahren, nachdem seine Frau verstarb, lebt er hier allein und versorgt sich als gelernter Konditormeister selbstständig. Zu seinem 90. Geburtstag am 23. März, der in Flonheim gefeiert wurde, gratulierten von Seiten der Verbands- und der Ortsgemeinde Marie-Luise Weiskopf sowie Gabriele Holla. Text/Foto: A.S.

Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) der Ortsgemeinde Obernheim-Kirchenarnbach. vom

Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) der Ortsgemeinde Obernheim-Kirchenarnbach. vom Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) der Ortsgemeinde Obernheim-Kirchenarnbach vom 12.12.2011 Auf Grund von 132 des Baugesetzbuchs (BauGB) und des 24 der

Mehr

S a t z u n g. 1 Erhebung von Erschließungsbeiträgen. Erschließungsbeiträge werden nach den Bestimmungen des BauGB und dieser Satzung erhoben.

S a t z u n g. 1 Erhebung von Erschließungsbeiträgen. Erschließungsbeiträge werden nach den Bestimmungen des BauGB und dieser Satzung erhoben. S a t z u n g der Gemeinde Leubsdorf über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeitragssatzung) vom 10. Mai 2007 Auf Grund von 132

Mehr

Satzung der Stadt Eichstätt über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen

Satzung der Stadt Eichstätt über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen Satzung der Stadt Eichstätt über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen Vom 24.10.2003 Die Stadt Eichstätt erlässt aufgrund von Art. 5 a Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und der 132 und 133 Abs.

Mehr

Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge vom

Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge vom Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge vom 14.05.2001 Aufgrund des 132 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 08. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2253) in der Neufassung vom 27. August 1997 (BGBl. I S.

Mehr

Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Ammersbek

Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Ammersbek Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Ammersbek Aufgrund von 132 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung des Baugesetzbuchs vom 23.09.2004

Mehr

Gemeinde Seeon-Seebruck

Gemeinde Seeon-Seebruck Gemeinde Seeon-Seebruck Gemeinde Seeon-Seebruck, Römerstr. 10, 83358 Seebruck Az.: 10-028-1-1 Aufgrund des 132 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 08.12.1986 (BGBI I S. 2253) zuletzt geändert am

Mehr

Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen. Erschließungsbeitragssatzung

Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen. Erschließungsbeitragssatzung Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen Aufgrund des 132 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl I S. 2141), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.01.1998

Mehr

Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Eilenburg. 1 Erhebung von Erschließungsbeiträgen. 2 Art und Umfang der Erschließungsbeiträge

Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Eilenburg. 1 Erhebung von Erschließungsbeiträgen. 2 Art und Umfang der Erschließungsbeiträge Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Eilenburg 32 vom 25.10.1993 Aufgrund des 132 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08.12.1986 (BGBl. 1 S. 2253), zuletzt geändert durch

Mehr

Satzung der Gemeinde Eddelak über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung)

Satzung der Gemeinde Eddelak über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) Fassung zur Veröffentlichung auf der Homepage des Amtes Burg-St. Michaelisdonn Satzung der Gemeinde Eddelak über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) Inhalt: Originalsatzung

Mehr

1 Erhebung von Erschließungsbeiträgen. Erschließungsbeiträge werden nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) und dieser Satzung erhoben.

1 Erhebung von Erschließungsbeiträgen. Erschließungsbeiträge werden nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) und dieser Satzung erhoben. Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Gemeinde Titz vom 19.12.2017 Der Rat der Gemeinde Titz hat in seiner Sitzung am 14.12.2017 aufgrund des 132 des Baugesetzbuchs in der Fassung der

Mehr

Satzung der Stadt Sassenberg über die Erhebung von Erschließungsbeträgen (Erschließungsbeitragssatzung)

Satzung der Stadt Sassenberg über die Erhebung von Erschließungsbeträgen (Erschließungsbeitragssatzung) Satzung der Stadt Sassenberg über die Erhebung von Erschließungsbeträgen (Erschließungsbeitragssatzung) vom 08.06.2017 Der Rat der Stadt Sassenberg hat in seiner Sitzung am 16.05.2017 aufgrund des 132

Mehr

SATZUNG DER STADT WOLFHAGEN ÜBER DIE ERHEBUNG VON ERSCHLIESSUNGSBEITRÄGEN (EBS)

SATZUNG DER STADT WOLFHAGEN ÜBER DIE ERHEBUNG VON ERSCHLIESSUNGSBEITRÄGEN (EBS) Aufgrund des 132 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.04.1993 (BGBl. I Seite 466) und der 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung vom 01.04.1993

Mehr

Satzung. über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen. in der Stadt Radevormwald

Satzung. über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen. in der Stadt Radevormwald Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Radevormwald Aufgrund des 132 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1998 (BGBl. I S. 2141) in Verbindung

Mehr

Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) Vom 12.

Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) Vom 12. Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) Vom 12. Oktober 2000 Veröffentlicht im Dresdner Amtsblatt Nr. 43/00 vom 26.10.00 Aufgrund

Mehr

Finanzen und Steuern 2.07/0

Finanzen und Steuern 2.07/0 Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge in der Stadt Halle (Saale) Aufgrund des 132 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08.12.1986 (BGB1. I S. 2253) zuletzt geändert

Mehr

Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge in der Stadt Zella-Mehlis vom

Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge in der Stadt Zella-Mehlis vom Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge in der Stadt Zella-Mehlis vom 25.05.1993 Die Stadt Zella-Mehlis erlässt aufgrund des 132 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Stadt Lügde Erschließungsbeitragssatzung

Stadt Lügde Erschließungsbeitragssatzung Inhaltsverzeichnis 1 Erhebung von Erschließungsbeiträgen... 2 2 Art und Umfang der Erschließungsanlagen... 2 3 Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands... 3 4 Anteil der Gemeinde am beitragsfähigen

Mehr

Erschließungsbeitragssatzung. BV am (Amtsblatt 14/2000 vom )

Erschließungsbeitragssatzung. BV am (Amtsblatt 14/2000 vom ) Erschließungsbeitragssatzung BV-2000-151 am 16.11.2000 (Amtsblatt 14/2000 vom 15.12.2000) Auf Grund von 132 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Neufassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I

Mehr

Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Ludwigsfelde (Erschließungsbeitragssatzung)

Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Ludwigsfelde (Erschließungsbeitragssatzung) Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Ludwigsfelde (Erschließungsbeitragssatzung) Aufgrund des 132 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September

Mehr

Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen - Erschließungsbeitragssatzung - der Stadt Neu-Ulm (EBS) vom 15. April 1992

Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen - Erschließungsbeitragssatzung - der Stadt Neu-Ulm (EBS) vom 15. April 1992 Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen - Erschließungsbeitragssatzung - der Stadt Neu-Ulm (EBS) vom 15. April 1992 Aufgrund des 132 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Satzung der Stadt Strausberg über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Strausberg (Erschließungsbeitragssatzung) vom

Satzung der Stadt Strausberg über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Strausberg (Erschließungsbeitragssatzung) vom Satzung der Stadt Strausberg über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Strausberg (Erschließungsbeitragssatzung) vom 04.11.2010 Aufgrund der 3 und 28 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg

Mehr

Satzung der Stadt Castrop-Rauxel über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom

Satzung der Stadt Castrop-Rauxel über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom Satzung der Stadt Castrop-Rauxel über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 25.06.2010 Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994

Mehr

1 Erhebung von Erschließungsbeiträgen. 2 Art und Umfang der Erschließungsanlagen. 6.2 Seite Erschließungsbeiträge

1 Erhebung von Erschließungsbeiträgen. 2 Art und Umfang der Erschließungsanlagen. 6.2 Seite Erschließungsbeiträge Satzung über die Erhebung der vom 08.08.1997, in Kraft getreten am 31.08.1997, unter Berücksichtigung der Änderungen vom 29.05.2000 und 05.12.2001 Inhaltsverzeichnis 1 Erhebung von n... 1 2 Art und Umfang

Mehr

Erhebung von Erschließungsbeiträgen. Art und Umfang der Erschließungsanlagen

Erhebung von Erschließungsbeiträgen. Art und Umfang der Erschließungsanlagen Erschließungsbeitragssatzung der Ortsgemeinde Darscheid vom 30.09.97 Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des 132 des Baugesetzbuchs BauGB) in der Passung der Bekanntmachung vom 08.12.1986, zuletzt geändert

Mehr

Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Wipperfürth vom

Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Wipperfürth vom Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Wipperfürth vom 20.03.1996 6 I Aufgrund von 132 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08.12.1986, zuletzt geändert durch das Gesetz zur

Mehr

a) bis zu 2 Vollgeschossen mit einer Breite bis zu 13,0 m, wenn sie beidseitig und mit einer Breite bis zu 10,0 m, wenn sie einseitig anbaubar sind,

a) bis zu 2 Vollgeschossen mit einer Breite bis zu 13,0 m, wenn sie beidseitig und mit einer Breite bis zu 10,0 m, wenn sie einseitig anbaubar sind, Satzung zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Ersch I ießu n gsbeitragssatzu ng) der Ortsgemeinde Saulheim vom 01.04.2009 Aufgrund von S 132 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung def Bekanntmachung

Mehr

S A T Z U N G über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Zarpen vom 17. Oktober Erhebung von Erschließungsbeiträgen

S A T Z U N G über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Zarpen vom 17. Oktober Erhebung von Erschließungsbeiträgen S A T Z U N G über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Zarpen vom 17. Oktober 2007 Aufgrund des 132 des Baugesetzbuches (BauGB) und des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein

Mehr

Satzung der Stadt Bitterfeld-Wolfen über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung)

Satzung der Stadt Bitterfeld-Wolfen über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) Satzung der Stadt Bitterfeld-Wolfen über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) Auf der Grundlage des 132 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom

Mehr

Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Zeuthen (Erschließungsbeitragssatzung)

Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Zeuthen (Erschließungsbeitragssatzung) Erschließungsbeitragssatzung vom 24.09.2014 Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Zeuthen (Erschließungsbeitragssatzung) Auf Grund des 132 des Baugesetzbuches (BauGB) in

Mehr

S A T Z U N G. über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Am Mellensee vom 19. Mai 2010

S A T Z U N G. über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Am Mellensee vom 19. Mai 2010 S A T Z U N G über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Am Mellensee vom 19. Mai 2010 Auf der Grundlage des 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg i. V. m. 132 Baugesetzbuch

Mehr

Satzung der Stadt Ratingen über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (ErschlBeitrSR) Inhaltsverzeichnis

Satzung der Stadt Ratingen über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (ErschlBeitrSR) Inhaltsverzeichnis Satzung der Stadt Ratingen über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen ErschlBeitrSR 610 Satzung der Stadt Ratingen über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (ErschlBeitrSR) in der Fassung vom 8. Juli

Mehr

Satzung der Stadt Jena über die Erhebung des Erschließungsbeitrages - (Erschließungsbeitragssatzung)

Satzung der Stadt Jena über die Erhebung des Erschließungsbeitrages - (Erschließungsbeitragssatzung) Satzung der Stadt Jena über die Erhebung des Erschließungsbeitrages - (Erschließungsbeitragssatzung) vom 08.12.1993 veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 17/94 vom 19.08.1994, S. 3 Auf Grund des 5 der Vorläufigen

Mehr

Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Stadt Werder (Havel) -Erschließungsbeitragssatzung-

Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Stadt Werder (Havel) -Erschließungsbeitragssatzung- Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Werder (Havel) Auf Grund der Bekanntmachungsanordnung des Bürgermeisters der Stadt Werder (Havel) vom 22.6.2012 wird die Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen

Mehr

Erschließungsbeitragssatzung. 1 Erhebung von Erschließungsbeiträgen

Erschließungsbeitragssatzung. 1 Erhebung von Erschließungsbeiträgen 1 Lesefassung der Satzung der Stadt Parchim zur Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Straßen, Wegen und Plätzen (Erschließungsbeitragssatzung) in der Fassung der 1. Änderung vom 21.09.2007

Mehr

Satzung der Stadt Geseke über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom

Satzung der Stadt Geseke über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom Satzung der Stadt Geseke über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 15.12.2000 Volltext unter Berücksichtigung der (1.) Änderungssatzung vom 07.07.2005-7 (1) geändert / ergänzt um Nr. 1 und 2 (2.)

Mehr

Der Erschließungsbeitrag wird nach den Bestimmungen des BauGB und dieser Satzung erhoben.

Der Erschließungsbeitrag wird nach den Bestimmungen des BauGB und dieser Satzung erhoben. 6.2 Satzung über die Erhebung des Erschließungsbeitrages - Erschließungsbeitragssatzung - der Stadt Viersen vom 12.06.2001 Der Rat der Stadt Viersen hat aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land

Mehr

Satzung der Stadt Frechen vom über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) Präambel

Satzung der Stadt Frechen vom über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) Präambel Satzung der Stadt Frechen vom 25.10.2007 über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) Präambel Aufgrund von 132 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Löwenberger Land (Erschließungsbeitragssatzung)

Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Löwenberger Land (Erschließungsbeitragssatzung) Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Löwenberger Land (Erschließungsbeitragssatzung) Aufgrund von 132 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.

Mehr

Satzung der Stadt Itzehoe über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung)

Satzung der Stadt Itzehoe über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) Satzung der Stadt Itzehoe über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.02.2003

Mehr

- 1 - Satzung. 1 Erhebung von Erschließungsbeiträgen

- 1 - Satzung. 1 Erhebung von Erschließungsbeiträgen - 1 - Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Tornesch in der Fassung der 1. Nachtragssatzung ------------------------------------------------------- Aufgrund des 132 des Baugesetzbuchs

Mehr

Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Stadt Rheinsberg - Erschließungsbeitragssatzung - vom 23. Januar 2014

Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Stadt Rheinsberg - Erschließungsbeitragssatzung - vom 23. Januar 2014 Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Stadt Rheinsberg - Erschließungsbeitragssatzung - vom 23. Januar 2014 Aufgrund des 132 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September

Mehr

1 Erhebung des Erschließungsbeitrages

1 Erhebung des Erschließungsbeitrages Satzung der Ortsgemeinde Kundert über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) vom 07. Juli 2017 Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des 132

Mehr

Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für die Stadt Oranienburg (Erschließungsbeitragssatzung)

Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für die Stadt Oranienburg (Erschließungsbeitragssatzung) 1 Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für die Stadt Oranienburg (Erschließungsbeitragssatzung) Auf der Grundlage der 3 Abs. 1 und 28 Abs. 2 Ziff. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg

Mehr

1 Erhebung des Erschließungsbeitrages. Erschließungsbeiträge werden nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches und dieser Satzung erhoben.

1 Erhebung des Erschließungsbeitrages. Erschließungsbeiträge werden nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches und dieser Satzung erhoben. Satzung zur Erhebung einmaliger Beiträge für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeitragssatzung - EBS) der Stadt Höhr-Grenzhausen vom 24.03.2003 Der Stadtrat der Stadt Höhr-Grenzhausen

Mehr

Internetversion von.

Internetversion von. - ORTSRECHT UND WEITERE REGELUNGEN - Seite: 1 Stand: 11/07 S a t z u n g über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 5. November 2007 Aufgrund des 132 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der

Mehr

Satzung der Landeshauptstadt Schwerin über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung)

Satzung der Landeshauptstadt Schwerin über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) Satzung der Landeshauptstadt Schwerin über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) Aufgrund des 132 des Baugesetzbuches (BauGB) und 5 der Kommunalverfassung für das Land

Mehr

Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen

Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen Auf der Grundlage des 132 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.12.2008

Mehr

Satzung. über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Essenheim. vom

Satzung. über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Essenheim. vom Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Essenheim vom 17.11.1987 Aufgrund des 132 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08.12.1986 (BGBl. I S. 2253)

Mehr

Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Emsdetten vom 13. Mai 1988

Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Emsdetten vom 13. Mai 1988 - 1 - Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Emsdetten vom 13. Mai 1988 Der Rat der Stadt Emsdetten beschließt aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Mehr

Satzung der Stadt Remscheid über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom

Satzung der Stadt Remscheid über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom gültig für eine Beitragspflicht ab 17.04.2004 6.21 aktuell Satzung der Stadt Remscheid über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 01.04.2004 Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Mehr

S A T Z U N G. der Stadt Wolfsburg. über die Erhebung des Erschließungsbeitrages Erschließungsbeitragssatzung vom

S A T Z U N G. der Stadt Wolfsburg. über die Erhebung des Erschließungsbeitrages Erschließungsbeitragssatzung vom 6-6 S A T Z U N G der Stadt Wolfsburg über die Erhebung des Erschließungsbeitrages Erschließungsbeitragssatzung vom 03.11.1987 Der Rat der Stadt Wolfsburg hat auf Grund der 6, 8 und 40 der Nieders. Gemeindeordnung

Mehr

Erschließungsbeitragssatzung. 1 Erhebung von Erschließungsbeiträgen

Erschließungsbeitragssatzung. 1 Erhebung von Erschließungsbeiträgen Auf Grund von 132 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 und des 24 der Gemeindeordnung für das Land Rheinland-Pfalz hat der Rat der Stadt Speyer in der Sitzung am

Mehr

Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) vom 3. Mai 2005

Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) vom 3. Mai 2005 Satzung 6.01 über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) vom 3. Mai 2005 Der Oberbürgermeister Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation Der Rat der Stadt Essen hat

Mehr

1 Erhebung von Erschließungsbeiträgen. (1) Erschließungsbeiträge werden nach den Bestimmungen des BauGB und dieser Satzung erhoben.

1 Erhebung von Erschließungsbeiträgen. (1) Erschließungsbeiträge werden nach den Bestimmungen des BauGB und dieser Satzung erhoben. Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeitragssatzung) der Ortsgemeinde Weyerbusch vom 8. Oktober 2003 Der Ortsgemeinderat hat aufgrund

Mehr

ORTSRECHT DER STADT KORBACH / Seite 1

ORTSRECHT DER STADT KORBACH / Seite 1 ORTSRECHT DER STADT KORBACH 22 70 00 / Seite 1 Satzung über das Erheben von Erschließungsbeiträgen nach dem Baugesetzbuch - - Aufgrund des 132 des Baugesetzbuches (BauGB), in der zur Zeit gültigen Fassung,

Mehr

vor 6/13 Satzung der Stadt Bad Kreuznach über die Erhebung einmaliger Beiträge für den Ausbau öffentlicher Verkehrsanlagen vom

vor 6/13 Satzung der Stadt Bad Kreuznach über die Erhebung einmaliger Beiträge für den Ausbau öffentlicher Verkehrsanlagen vom vor 6/13 Satzung der Stadt Bad Kreuznach über die Erhebung einmaliger Beiträge für den Ausbau öffentlicher Verkehrsanlagen vom 18.12.2002 S a t z u n g der Stadt Bad Kreuznach über die Erhebung einmaliger

Mehr

Satzung über die Erhebung des Erschließungsbeitrages. - Erschließungsbeitragssatzung - der Stadt Salzgitter. vom 7. Februar 1989

Satzung über die Erhebung des Erschließungsbeitrages. - Erschließungsbeitragssatzung - der Stadt Salzgitter. vom 7. Februar 1989 Satzung über die Erhebung des Erschließungsbeitrages - Erschließungsbeitragssatzung - der Stadt Salzgitter vom 7. Februar 1989 (Amtsblatt für die Stadt Salzgitter vom 24.02.1989, S. 35) Der Rat der Stadt

Mehr

Satzung. über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen

Satzung. über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen 6 3 Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen Aufgrund des 132 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08.12.1986 (BGBl. I S. 2253) in Verbindung mit 6 und 83 der Niedersächsischen

Mehr

Satzung. über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Bielefeld (Erschließungsbeitragssatzung) vom

Satzung. über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Bielefeld (Erschließungsbeitragssatzung) vom VI/2 Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Bielefeld (Erschließungsbeitragssatzung) vom 14.06.2010 Aufgrund der 7 und 41

Mehr

ERSCHLIESSUNGSBEITRAGSSATZUNG (EBS)

ERSCHLIESSUNGSBEITRAGSSATZUNG (EBS) Aufgrund des 132 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141), in Verbindung mit 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.1993 (GVBl.

Mehr

Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf

Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf Lesefassung, Rechtsstand 02.06.2010 - Erschließungsbeitragssatzung - - Beschlussfassung der Erschließungsbeitragssatzung:

Mehr

S A T Z U N G. der Stadt Meckenheim über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 10. Juli 1987

S A T Z U N G. der Stadt Meckenheim über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 10. Juli 1987 S A T Z U N G der Stadt Meckenheim über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 10. Juli 1987 Aufgrund des 132 Ziff. 1-4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08.12.1986

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Elsterwerda. Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Elsterwerda

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Elsterwerda. Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Elsterwerda 1 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Elsterwerda Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Elsterwerda Auf Grund des 132 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Wensin

Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Wensin Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Wensin Aufgrund des 132 des Baugesetzbuches (BauGB) i. d. F. der Bekanntmachung vom 08.12.1986 (BGBI. I S. 2253) in Verbindung mit 4

Mehr

Satzung. Über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Ortsgemeinde Bechhofen. vom

Satzung. Über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Ortsgemeinde Bechhofen. vom Satzung Über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Ortsgemeinde Bechhofen vom 25.11.1987 Aufgrund des 132 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08.12.1986 (BGBl. I

Mehr

[EBS] jeweils 6 m, Werden durch Erschließungsanlagen Gebiete mit unterschiedlicher Ausnutzbarkeit erschlossen, gilt die größte Breite.

[EBS] jeweils 6 m, Werden durch Erschließungsanlagen Gebiete mit unterschiedlicher Ausnutzbarkeit erschlossen, gilt die größte Breite. Aufgrund des 132 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316), in Verbindung mit 5 der

Mehr

Stadt Neckarsteinach Erschließungsbeitragssatzung

Stadt Neckarsteinach Erschließungsbeitragssatzung Aufgrund des 132 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509), in Verbindung

Mehr

Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Mönchengladbach (Erschließungsbeitragssatzung) vom 28.

Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Mönchengladbach (Erschließungsbeitragssatzung) vom 28. Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Mönchengladbach (Erschließungsbeitragssatzung) vom 28. September 2000 (Abl. MG S. 173) Auf Grund der 132 und 133 Abs. 3 Satz 5 des Baugesetzbuches

Mehr

(1) Beitragsfähig ist der Erschließungsaufwand für die öffentlichen zum Anbau bestimmten

(1) Beitragsfähig ist der Erschließungsaufwand für die öffentlichen zum Anbau bestimmten Nachstehend wird die Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) in der seit 15.01.2004 geltenden Fassung wiedergegeben. Darin sind berücksichtigt: 1. die Satzung

Mehr

Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Odenthal vom

Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Odenthal vom Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Odenthal vom 11.11.1988 Aufgrund des 132 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08.12.1986 (BGBl I S. 2253)

Mehr

Satzung. der Stadt Laatzen über die Erhebung. von Erschließungsbeiträgen. (Erschließungsbeitragssatzung)

Satzung. der Stadt Laatzen über die Erhebung. von Erschließungsbeiträgen. (Erschließungsbeitragssatzung) Satzung der Stadt Laatzen über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) Aufgrund der 6, 40 und 83 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) und des 132 des Baugesetzbuches

Mehr

Erschließungsbeitragssatzung

Erschließungsbeitragssatzung mit den Ortsteilen Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Grumbach, Grund, Helbigsdorf, Herzogswalde, Kaufbach, Kesselsdorf, Kleinopitz, Limbach, Mohorn und Oberhermsdorf Erschließungsbeitragssatzung Auf

Mehr

Schöfferstadt Gernsheim Der Magistrat

Schöfferstadt Gernsheim Der Magistrat Erschließungsbeitragssatzung (EBS) Veröffentlicht in der Ried-Information Gernsheim Nr. 14/2007 am 4. April 2007 Seite 1 von 7 Aufgrund des 132 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Satzung der Stadt Soest über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) vom

Satzung der Stadt Soest über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) vom Stadt Soest Der Bürgermeister Satzung der Stadt Soest über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) vom 22.12.2005 Der Rat der Stadt Soest hat in seiner Sitzung am 21.12.2005

Mehr

Satzung über die Erhebung eines Erschließungsbeitrages (Erschließungsbeitragssatzung EBS)

Satzung über die Erhebung eines Erschließungsbeitrages (Erschließungsbeitragssatzung EBS) Satzung über die Erhebung eines Erschließungsbeitrages (Erschließungsbeitragssatzung EBS) Aufgrund der 132 und 133 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September

Mehr

62.02 Erschließungsbeitragssatzung

62.02 Erschließungsbeitragssatzung Satzung der Stadt Duisburg über die Erhebung des Erschließungsbeitrages (Erschließungsbeitragssatzung) vom 04. April 1996¹ Aufgrund von 132 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge in der Stadt Freiburg i. Br. (Erschließungsbeitragssatzung)

Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge in der Stadt Freiburg i. Br. (Erschließungsbeitragssatzung) Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge in der Stadt Freiburg i. Br. (Erschließungsbeitragssatzung) 23.2.1 vom 27. Juli 2010 in der Fassung der Satzung vom 27. September 2011 Aufgrund des 4

Mehr

Satzung der Stadt Uelzen über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung)

Satzung der Stadt Uelzen über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) Satzung der Stadt Uelzen über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) Aufgrund der 6 und 83 der Niedersächsischen Gemeindeordnung vom 22.06.1982 (Niedersächsisches Gesetz

Mehr

der Stadt Sankt Augustin über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen

der Stadt Sankt Augustin über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen S A T Z U N G der Stadt Sankt Augustin über die Erhebung Beschlossen: 29.06.1988 Bekannt gemacht: 31.08.1988/01.09.1988 in Kraft getreten: rückwirkend zum 01.10.1988 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S

Mehr

Stadt Friedrichsdorf Hochtaunuskreis

Stadt Friedrichsdorf Hochtaunuskreis Stadt Friedrichsdorf Hochtaunuskreis ERSCHLIESSUNGSBEITRAGSSATZUNG der Stadt Friedrichsdorf 1 Aufgrund des 132 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141),

Mehr

Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Bad Nauheim

Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Bad Nauheim Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Bad Nauheim Aufgrund des 132 des Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit 5 der Hessischen

Mehr