Leih mir mal dein ebook Der Handel mit Gebrauchtsoftware und anderen Immaterialgütern

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1 Leih mir mal dein ebook Der Handel mit Gebrauchtsotware und anderen Immaterialgütern A L L T A G S P R O B L E M E I M I N T E R N E T

2 Gliederung I. Einührung II. Der Handel mit Gebrauchtsotware III. Der Handel mit E-Books IV. Die Verkehrsähigkeit immaterieller Vervielältigungsstücke V. Das Recht zum Weiterverkau elektronischer Güter VI. Fazit 2

3 Gliederung I. Einührung II. Der Handel mit Gebrauchtsotware III. Der Handel mit E-Books IV. Die Verkehrsähigkeit immaterieller Vervielältigungsstücke V. Das Recht zum Weiterverkau elektronischer Güter VI. Fazit 3

4 II. Der Handel mit Gebrauchtsotware 1. Fallgruppen Ausgangspunkt: Zulässigkeit des Weiterverkaus Anerkannt: Erstlieerung der Sotware au Datenträger Umstritten: Erstlieerung der Sotware durch Download 4

5 II. Der Handel mit Gebrauchtsotware 2. Der Fall usedsot Situation usedsot verkaut gebrauchte Oracle-Programme Erwerber erhält Lizenzschlüssel von usedsot; Download der Sotware von der Website von Oracle Oracle klagt gegen usedsot au Unterlassung 5

6 II. Der Handel mit Gebrauchtsotware 2. Der Fall usedsot Verahren LG München I: Unterlassungsanspruch bejaht Urteil v O 7061/06 OLG München: Unterlassungsanspruch bejaht Urteil v U 2759/07 Wesentliches Argument: Urheberrechtliche Unzulässigkeit des Zweitverkaus Erwerber hat kein Recht zur Weiterverbreitung Keine Erschöpung Erschöpung bei Online-Vertrieb nicht anwendbar 6

7 II. Der Handel mit Gebrauchtsotware 2. Der Fall usedsot Weiteres Verahren BGH: Vorlage an den EuGH Beschluss v I ZR 129/08 EuGH: Entscheidung der Vorlagerage Urteil v Rs. C 128/11 BGH: Rückverweisung an das OLG München Urteil v I ZR 129/08 7

8 II. Der Handel mit Gebrauchtsotware 2. Der Fall usedsot Die Entscheidung des EuGH: Zwei zentrale Aspekte Erschöpung Art. 4 Abs. 2 Computerprogramm-RL unterscheidet nicht zwischen körperlicher und unkörperlicher Weitergabe Erschöpung tritt unabhängig vom Vertriebsweg ein Art. 4 Abs. 2 Computerprogramm-RL (2009/24/EG) Mit dem Erstverkau einer Programmkopie in der Gemeinschat durch den Rechtsinhaber oder mit seiner Zustimmung erschöpt sich in der Gemeinschat das Recht au die Verbreitung dieser Kopie; ausgenommen hiervon ist jedoch das Recht au Kontrolle der Weitervermietung des Programms oder einer Kopie davon. 8

9 II. Der Handel mit Gebrauchtsotware 2. Der Fall usedsot Die Entscheidung des EuGH: Zwei zentrale Aspekte Ökonomischer Aspekt des Zweitverkaus Urheber hat erzielt bereits mit Erstverkau ein dem wirtschatlichen Wert des Programms angemessenes Entgelt EuGH gibt dem Ersterwerber das Recht über die Entscheidung zum Weiterverkau 9

10 II. Der Handel mit Gebrauchtsotware 2. Der Fall usedsot Die Entscheidung des BGH Anorderungen an Erschöpung Vergütung ür Wert der Nutzung durch Ersterwerber Zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht des Ersterwerbers Updates müssen vertraglich abgedeckt sein Unbrauchbarmachung der Kopie des Ersterwerbers Grundlage des Nutzungsrechts des Zweiterwerbers Gesetzliches Nutzungsrecht nach 69 UrhG Umang: Nutzungsrecht des Ersterwerbers 10

11 II. Der Handel mit Gebrauchtsotware 3. Aktuelle Aspekte Einräumung eines nicht-übertragbaren Nutzungsrechts OLG Hamm: unzulässig , MMR 2013, 438, 440. BGH: zulässig MMR 2014, 232 Rn. 43 usedsot II 11

12 II. Der Handel mit Gebrauchtsotware 3. Aktuelle Aspekte Verbot der Weitergabe Unzulässig OLG Hamburg, MMR 2014, 115 LG Hamburg, MMR 2014, 102 Bindung an einen Benutzeraccount Zulässig LG Berlin, CR 2014, 400,

13 II. Der Handel mit Gebrauchtsotware 3. Aktuelle Aspekte Auspaltung von Volumenlizenzen Unzulässig EuGH, MMR 2012, 586, Rn. 69. Aber: Verkau einzelner selbstständiger Nutzungsrechts zulässig OLG Frankurt a.m., GRUR 2013, 279, 282 Adobe/usedSot 13

14 Gliederung I. Einührung II. Der Handel mit Gebrauchtsotware III. Der Handel mit E-Books IV. Die Verkehrsähigkeit immaterieller Vervielältigungsstücke V. Das Recht zum Weiterverkau elektronischer Güter VI. Fazit 14

15 III. Der Handel mit ebooks 1. LG Bieleeld, O 191/11 Begründung Angemessenheit der Vertragsgestaltung Kein Verstoß gegen 17 Abs. UrhG 17 Abs. 2 UrhG gilt nur ür körperliche Werke Die Online-Übermittlung ist keine Verbreitung isd. 17 Abs. 1 UrhG, sondern öentliche Wiedergabe isd. 19a UrhG EuGH-Urteil zu usedsot nicht maßgeblich 15

16 III. Der Handel mit ebooks 2. OLG Hamm, U 60/13 Beruungsinstanz zu LG Bieleeld Leitsätze 1. Die Veräußerung von Audiodateien (Hörbücher) über das Internet in der Weise, dass einem Kunden die Möglichkeit geboten wird, die entsprechende(n) Datei(en) herunterzuladen und lokal au einem eigenen Datenträger zu speichern, verwirklicht nicht den Tatbestand des "Verbreitens" i.s.v 17 UrhG. 16

17 III. Der Handel mit ebooks 2. OLG Hamm, U 60/13 Leitsätze 2. Eine Erschöpung des Verbreitungsrechts i.s.v. 17 II UrhG an Audiodateien (Hörbücher) bzw. an ihren Kopien tritt nicht dadurch ein, dass einem Kunden die Möglichkeit geboten wird, die entsprechende(n) Datei(en) herunterzuladen und lokal au einem eigenen Datenträger zu speichern und der Kunde von dieser Möglichkeit Gebrauch macht. 17

18 III. Der Handel mit ebooks 2. OLG Hamm, U 60/13 Leitsätze 3. Eine analoge Anwendung von 17 II UrhG au Fälle, bei denen die Veräußerung von Audiodateien (Hörbücher) über das Internet in der Weise erolgt, dass einem Kunden die Möglichkeit geboten wird, die entsprechende(n) Datei(en) herunterzuladen und lokal au einem eigenen Datenträger zu speichern, kommt nicht in Betracht. 18

19 III. Der Handel mit ebooks 2. OLG Hamm, U 60/13 Leitsätze 4. Die Rechtsprechung des EuGH (C-128/11, Urteil v ) und des BGH (I ZR 129/08, Urteil vom ) zu Computerprogrammen, die ohne Zurverügungstellung eines physikalischen Datenträgers au die Weise veräußert werden, dass einem Kunden die Möglichkeit geboten wird, die entsprechende(n) Datei(en) über das Internet herunterzuladen und lokal au einem eigenen Datenträger zu speichern, ist weder direkt noch in ihren Grundsätzen au ähnliche Angebote über Audiodateien (Hörbücher) anzuwenden. 19

20 III. Der Handel mit ebooks 2. OLG Hamm, U 60/13 Argumente des OLG Hamm Bereithalten einer Datei zum Download kein Verbreiten i.s.d. 17 UrhG Sondern: öentliche Wiedergabe i.s.d. 19a UrhG keine Gesetzeslücke bei 17 II UrhG Grundsätze des EuGH-Urteils gelten nicht: Diese bezog sich au Computersotware und damit nicht au Multimediadateien oder speziell Hörbücher. OLG Hamm, , Rn. 124 Sotware und Multimediawerke sind unterschiedlich geregelt 20

21 III. Der Handel mit ebooks 3. Weitere Entscheidungen LG Hamburg, O 4114/10 Unwirksamkeit des Weiterveräußerungsverbots bei Hörbuch wg. Intransparenz der Klauseln OLG Stuttgart, U 49/11 Wirksamkeit des Weiterveräußerungsverbots bei ebook Keine Erschöpung bei ebooks 21

22 Gliederung I. Einührung II. Der Handel mit Gebrauchtsotware III. Der Handel mit E-Books IV. Die Verkehrsähigkeit immaterieller Vervielältigungsstücke V. Das Recht zum Weiterverkau elektronischer Güter VI. Fazit 22

23 IV. Die Verkehrsähigkeit elektronischer Vervielältigungsstücke 1. Grundlagen 17 UrhG Verbreitungsrecht (1) Das Verbreitungsrecht ist das Recht, das Original oder Vervielältigungsstücke des Werkes der Öentlichkeit anzubieten oder in Verkehr zu bringen. (2) Sind das Original oder Vervielältigungsstücke des Werkes mit Zustimmung des zur Verbreitung Berechtigten im Gebiet der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschatsraum im Wege der Veräußerung in Verkehr gebracht worden, so ist ihre Weiterverbreitung mit Ausnahme der Vermietung zulässig. (3) 23

24 IV. Die Verkehrsähigkeit elektronischer Vervielältigungsstücke 2. Zweck des 17 UrhG Schutz der Verkehrsähigkeit von Vervielältigungsstücken Verkehrsähigkeit elektronischer Daten Verkehrsähigkeit immaterieller/elektronischer Vervielältigungsstücke Verkehrsähigkeit und Vertriebsorm 24

25 IV. Die Verkehrsähigkeit elektronischer Vervielältigungsstücke 2. Zweck des 17 UrhG Schutzgegenstand Verkehrsähigkeit von Waren oder Verkehrsähigkeit von körperlichen Gegenstand Argumente LG Bieleeld Weiterberkau ohne Abnutzung möglich Geahr unzulässiger Kopien Argumente OLG Hamm Weitergabe nicht schützenswert (Rn. 152) 25

26 IV. Die Verkehrsähigkeit elektronischer Vervielältigungsstücke 3. Exkurs: Dateien im Zivilrecht Sachqualität / Anwendbarkeit der Regel über Sachen Wenn ja: Welcher? Eigentumsähigkeit / Inhaberschat Nach welchen Regeln? Dateien als Gegenstand des Rechtsverkehrs Schuldrechtliche Einordnung / Vertragstyp Kernproblem: Zwitterstellung von Inormationsgehalt und körperlichem Gehalt elektronisch gespeicherter Dateien 26

27 IV. Die Verkehrsähigkeit elektronischer Vervielältigungsstücke 4. Verkehrsähigkeit von Dateien Erkenntnisse der aktuellen Rechtsprechung Sotware ist Ware i.s.d. Kaurechts Datei ist Gegenstand des Handelsverkehrs Datensätze, Sotware Zwischenergebnis Dateien sind Gegenstand des Geschätsverkehrs Verkehrsähigkeit von Dateien ist tauglicher Schutzgegenstand des 17 UrhG 27

28 Gliederung I. Einührung II. Der Handel mit Gebrauchtsotware III. Der Handel mit E-Books IV. Die Verkehrsähigkeit immaterieller Vervielältigungsstücke V. Das Recht zum Weiterverkau elektronischer Güter VI. Fazit 28

29 V. Das Recht zum Weiterverkau elektronischer Güter 1. Modelle der Nutzung von Gütern im Zivilrecht Beschränkte Überlassung zur Nutzung (Miete) Zeitlich beschränkte Nutzung Entgelt ür Nutzung ( pay per use ) Fortdauernde Verantwortlichkeit des Anbieters ür den Gegenstand Folgeverwertung nach Gestaltung des Anbieters 29

30 V. Das Recht zum Weiterverkau elektronischer Güter 1. Modelle der Nutzung von Gütern im Zivilrecht Unbeschränkte Überlassung zur Nutzung (Kau) Zeitlich und inhaltlich unbeschränkte Nutzung Nutzung nach Gestaltung des Erwerbers Keine Verantwortlichkeit der Anbieter ür Gegenstand Folgeverwertung nach Gestaltung des Erwerbers 30

31 V. Das Recht zum Weiterverkau elektronischer Güter 1. Modelle der Nutzung von Gütern im Zivilrecht Trend: Gestaltung der Nutzung durch Hersteller (Cloud Computing) Sotware as a Service Everything as a Service Rechtlich als Miete /Dienstleistung zu beurteilen Nicht aber: Kau 31

32 V. Das Recht zum Weiterverkau elektronischer Güter 2. Die Zuordnung der Folgeverwertung beim Verkau elektronischer Vervielältigungsstücke Schwierigkeit Kombination von Urheberrecht und Schuldrecht Sachenrecht Bündelung der Beugnisse (Eigentumsübertragung) Urheberrecht Auspaltung der Beugnisse (Zweckerreichung) 17 UrhG schränkt Auspaltung bei Vervielältigungsstücken ein Nutzung des Vervielältigungsstücks bei Verkau nicht beschränkbar 32

33 V. Das Recht zum Weiterverkau elektronischer Güter 2. Die Zuordnung der Folgeverwertung beim Verkau elektronischer Vervielältigungsstücke Fragestellung Ist die Kombination von Verkau mit Kontrolle der Folgeverwertung angemessen? Gibt 17 UrhG diese Kombination ür elektronische Vervielältigungsstücke vor? Berührt die Grundlagen der digitalen Gesellschat 33

34 V. Das Recht zum Weiterverkau elektronischer Güter 3. Ökonomische Grundwertung Situation des Weiterverkaus Erwerber hat keinen hinreichenden Nutzen durch eine weitere Eigennutzung des Gutes Frage Wer soll Herr der Wertschöpung durch Zweitverwertung des Vervielältigungsstücks sein? 34

35 V. Das Recht zum Weiterverkau elektronischer Güter 3. Ökonomische Grundwertung Ökonomischer Grundsatz: Gut sollte bei dem Akteur sein, der den größten Nutzen generiert Maximierung des Gesamtnutzens ür die Volkswirtschat These: Nutzenmaximierung nur durch Weiterveräußerung möglich Ersterwerber veräußert Gut zu dem Zeitpunkt, in dem sein Wert der Nutzung durch Zweiterwerber Gut ist stets bei dem Akteur, der den größten Nutzen aus dem Gut zieht 35

36 V. Das Recht zum Weiterverkau elektronischer Güter 3. Ökonomische Grundwertung Einwand: Bei elektronischen Gütern besteht keine Knappheit Zweiterwerber kann Gut auch vom Urheber als Ersterwerber beziehen Problem: Volkswirtschatlich ineizient Ersterwerber und Zweiterwerber zahlen den zweiachen Preis ür Nutzung, obwohl dieser nur einmal erolgt 36

37 V. Das Recht zum Weiterverkau elektronischer Güter 4. Die Geahr der unzulässigen Kopie Argument gegen Erschöpung Risiko der Weitergabe und Zurückbehaltung einer unzulässigen Kopie Einwand Geahr einer unerlaubten Kopie ist grundsätzlich unabhängig von der Zulässigkeit des Zweitkaus Problem Bei Zulässigkeit kann das Anbieten nicht untersagt und verolgt werden Kontrolle unrechtmäßigen Weiterverkaus wird erschwert 37

38 V. Das Recht zum Weiterverkau elektronischer Güter 5. Verkau ohne Abnutzung Argument: Weiterverkau elektronischer Gütern kann nicht 17 UrhG erlaubt sein, da keine Abnutzung eintritt Einwände: Abnutzungseekt durch zeitliche Staelung der Nutzung Anbieter kann angemessenen wirtschatlichen Wert realisieren Höherer Wert ür elektronische Vervielältigungsstücke Rückkau 38

39 V. Das Recht zum Weiterverkau elektronischer Güter 5. Verkau ohne Abnutzung 39

40 Gliederung I. Einührung II. Der Handel mit Gebrauchtsotware III. Der Handel mit E-Books IV. Die Verkehrsähigkeit immaterieller Vervielältigungsstücke V. Das Recht zum Weiterverkau elektronischer Güter VI. Fazit 40

41 VI. Fazit Eintritt der Erschöpung auch bei Verkau von elektronischen Vervielältigungsstücken Eizienz der Zweitverwertung durch den Ersterwerber eines elektronischen Vervielältigungsstücks Wahrung des Interesses des Anbieters elektronischer Vervielältigungsstücke an Kontrolle der Werknutzung durch andere Formen der Nutzungsüberlassung 41

42 Vielen Dank ür Ihre Aumerksamkeit! Pro. Dr. Georg Borges 42

43 43

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