Übungsskript 4 zur Vorlesung. Monetäre BWL

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1 Übungsskript 4 zur Vorlesung Monetäre BWL

2 Aufgabe 1: 15 EStG: Betriebsvermögensvergleich (Fall 1) nach 4 (1) EStG U betreibt ein Handelsgewerbe. Sein Gewinn lt. Stb. des Jahres 09 beträgt Das Eigenkapital (=Betriebsvermögen) zum beträgt Das Eigenkapital zum hingegen In der Buchführung wurden die Vorgänge a) bis f) wie folgt erfasst. a) Angemessene und betrieblich veranlasste Bewirtungsaufwendungen i.h.v. 450 wurden als Aufwand gebucht b) Dividendenerträge i.h.v als Erträge gebucht c) U hat in 08 Barentnahmen i.h.v getätigt, die erfolgsneutral seinem Eigenkapitalkonto belastet worden sind (Buchungssatz: EK an Bank) d) An das FA hat er in 09 Zinsen auf hinterzogene Gewerbesteuern i. H. v. 660 ( 4 V Nr. 8a EStG) gezahlt und als Aufwand gebucht e) U hat Bankauszahlungen für private Zwecke i.h.v getätigt und die als Aufwand gebucht f) U hat in 09 eine steuerfreie Investitionszulage i.h.v ertragswirksam vereinnahmt. Die im Zusammenhang mit der Investition stehenden Steuerberatungsaufwendungen von 580 sind als Aufwand gebucht worden. Ermitteln Sie den Gewinn aus Gewerbebetrieb des U in 09. Gehen Sie dabei einmal entsprechend dem Schema nach 4 I EStG vor und leiten sie einmal ausgehend vom Gewinn lt. Stb. zum steuerpflichtigen Gewinn über. Prof. Dr. Tanto und Mitarbeiter Seite 2

3 Aufgabe 2: 15 EStG: Betriebsvermögensvergleich (Fall 2) nach 4 (1) EStG Unternehmer U betreibt ein Handelsgewerbe. Sein Gewinn lt. Steuerbilanz des Jahres 2009 beträgt Dabei wurden folgende Sachverhalte erfasst: a) Dividendenerträge i.h.v wurden als Erträge gebucht. b) U hat in 2009 Zinsaufwendungen i.h.v geleistet. Das Darlehn steht mit dem unter a) genannten Dividenden in unmittelbarem wirtsch. Zusammenhang. c) U hat in 2009 eine steuerfreie Investitionszulage i.h.v ertragswirksam gebucht. Für die Beantragung der Investitionszulage sind ihm Steuerberatungskosten i.h.v entstanden Berechnen Sie das die Einkünfte aus 15 EStG! Prof. Dr. Tanto und Mitarbeiter Seite 3

4 Aufgabe 3: 15 EStG: Betriebsvermögensvergleich (Fall 3) nach 4 (1) EStG Sachverhalt: Der Gewerbetreibende Freimuth, dessen Firma im Handelsregister eingetragen ist, hat durch Inventur folgende Bestände festgestellt: in EUR Geschäftsausstattung Verbindlichkeiten L+L Waren Forderungen L+L Darlehnsverbindlichkeiten Kassenbestand Sonstige Verbindlichkeiten In 2009 haben die Privatentnahmen EUR und die Privateinlagen EUR betragen. Frage: Ermitteln Sie den Gewinn bzw. Verlust aus Gewerbebetrieb für Prof. Dr. Tanto und Mitarbeiter Seite 4

5 Aufgabe 4: 15 EStG: Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach 4 Abs. 3 EStG Frage: Welche Beträge sind bei der Gewinnermittlung nach 4 Abs. 3 EStG als Betriebseinnahmen für den Veranlagungszeitraum 2009 anzusetzen? Sachverhalte: 1) Ein Radiohändler hat in Ravensburg hat Ende 2009 aus seinem Geschäft ein TV im Wert von EUR für seine Familie entnommen. 2) Eine Tischlerei in Rostock hat dort im Januar 2010 in ein Geschäftshaus Regale für EUR eingebaut. Am hat sie eine Anzahlung von EUR erhalten. Die restlichen EUR sind im Januar 2010 gezahlt worden. 3) Die Tischlerei aus Fall 2 hat einen Kellerraum in ihrem Geschäftsgebäude an einen Nachbarbetrieb als Lagerraum vermietet. Die monatliche Miete von 100 EUR wird vereinbarungsgemäß jeweils Anfang des Monats für den vorangegangenen Monat gezahlt, sodass die Miete für Dezember 2009 Anfang Januar 2010 vereinnahmt worden ist. 4) Die Tischlerei aus Fall 2 hat am einen gebrauchten Lieferwagen für EUR gegen Barzahlung verkauft. Der Buchwert des Fahrzeugs hat EUR betragen. 5) Eine Bank in Singen schreibt einem Arzt auf seinem Geschäftsbankkonto am Zinsen in Höhe von 120 EUR gut. 6) Ein Klempnermeister (selbstständiger Handwerker) in Saarbrücken hat am aus seiner Geschäftskasse EUR in bar entnommen. Prof. Dr. Tanto und Mitarbeiter Seite 5

6 7) Der Klempnermeister aus Fall 6 hat am von seiner privaten Krankenversicherung 780 EUR Krankheitskosten erstattet bekommen. Der Betrag ist auf sein Geschäftsbankkonto überwiesen worden. 8) Der Bauunternehmer hat zu Anschaffung eines Lieferwagens bei einer Bank ein Darlehn von EUR aufgenommen. Der Betrag ist am auf seinem Geschäftsbankkonto überwiesen worden. 9) Die Kosten für die private Nutzung des Geschäftswagens (unstrittig durch Einzelnachweis belegt) eines Gemüsehändlers in Trier haben EUR betragen. 10) Ein Baustoffhändler hat Anfang Dezember 2008 für EUR Material gegen Banküberweisung eingekauft. Aufgrund einer Mängelrüge hat er vom Lieferer im Februar 2009 einen Scheck über 120 EUR erhalten. Prof. Dr. Tanto und Mitarbeiter Seite 6

7 Aufgabe 5: 15 EStG: Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach 4 Abs. 3 EStG Der Gemüsehändler Heinrich Lauer ermittelt seinen Gewinn nach 4 Abs. 3 EStG. Im VZ 2009 betrugen seine aufgezeichneten Betriebseinnahmen ,22 EUR sowie Betriebsausgaben EUR. Seine Umsätze versteuert er nach vereinnahmten Entgelten. Er will einen möglichst niedrigen Gewinn ermitteln. 1. Der Steuerpflichtige nahm im Monat Januar 2009 ein Darlehn ihv EUR zur Anschaffung eines betrieblichen PKW auf. Die Bank hielt 300 EUR Bearbeitungsgebühren ein. Lauer hat EUR als Betriebseinnahme angesetzt. 2. Bei einem Einbruch wurde ein Notebook (GWG), das seit 2007 zum BV gehörte, im Wert von 350 EUR gestohlen. Lauer hat 350 EUR als Betriebsausgabe angesetzt 3. Er erhielt von einem Geschäftsfreund einen Blumenstrauß im Wert von 20 EUR geschenkt. Lauer hat 20 EUR als Betriebseinnahme angesetzt. 4. Der Steuerpflichtige hat am einen PKW gegen Barzahlung angeschafft. Der PKW wird betrieblich genutzt. Der Rechnungsbetrag beträgt ihv EUR (brutto). Die darin enthaltene USt wurde als Betriebsausgabe gebucht. Die Anschaffungskosten wurden nicht berücksichtigt. Die Nutzungsdauer des PKW beträgt 6 Jahre. 5. Zudem hat der Steuerpflichtige am ein Kopiergerät für seinen Betrieb erworben. Die Rechnung lautet: Kopiergerät 410 EUR + 19 % USt = 487,90 EUR. Die Rechnung wurde am durch Banküberweisung beglichen. Der Steuerpflichtige hat diesen Vorgang nicht berücksichtigt, da die Zahlung erst im nächsten Jahr erfolgte. Das Kopiergerät hat eine Nutzungsdauer von 7 Jahren. 6. Der Steuerpflichtige zahlte am den fälligen Berufshaftpflichtversicherungsbetrag ihv EUR für die Zeit vom durch Banküberweisung. Frage: Ermitteln Sie den Gewinn nach 4 Abs. 3 EStG! Prof. Dr. Tanto und Mitarbeiter Seite 7

8 Aufgabe 6: 15 EStG: Gewinne der Gesellschafter aus Personengesellschaften nach 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG Die Gesellschafter A und B sind mit je 50 % an einer KG beteiligt. Der Handelsbilanzgewinn wird nach dem Gesellschaftervertrag im Verhältnis 1:1 verteilt. Der nach den handelsrechtlichen Vorschriften ermittelte Bilanzgewinn der KG beträgt für das KJ EUR. Folgenden Sachverhalte sind erfolgswirksam gebucht worden: Erträge aus einer Betriebsstätte im Ausland in Höhe von EUR, die im Inland steuerfrei sind Aufwendungen, die mit der Auslandsbetriebsstätte in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen in Höhe von EUR A ist als Geschäftsführer der KG tätig und erhielt für seine Tätigkeit ein zivilrechtlich vereinbartes Gehalt von EUR. B hat der KG ein Darlehn ihv EUR zur Verfügung gestellt, für das er in EUR Zinsen erhalten hat. Außerdem hat B der KG ein Geschäftshaus gegen Zahlung einer Jahresmiete von EUR überlassen. Als Aufwand gebuchte (angemessene) Bewirtungsaufwendung in Höhe von Frage: a) Ermitteln Sie den steuerlichen Gewinn nach 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG. b) Berechnen Sie anschließend die Höhe der Einkünfte aus Gewerbebetrieb für die beiden Gesellschafter. Prof. Dr. Tanto und Mitarbeiter Seite 8

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