ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

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1 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ALOIS GRUBER, LKW-BAUSTELLEN-REIFENWASCHANLAGEN A-5611 GROSSARL 17 1

2 1. Präambel: Herr Alois Gruber (Verkäufer) hat Reifenwaschanlagen entwickelt und dazu Bauanleitungen (Beschreibung samt Plänen usw) angefertigt. Diese Anlagen werden als Reifenwaschanlage der Type RO-S012 und RO-S013 bezeichnet. Anhand dieser Bauanleitungen, die von Herrn Alois Gruber zum Kauf angeboten werden, wird es dem Vertragspartner (Käufer) ermöglicht, diese Reifenwaschanlage in Eigenregie herzustellen und zu benützen bzw zu verwenden. 2. Geltungsbereich: Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten diese, dem Käufer bekannt gegebenen AGB. Davon abweichende Regelungen, insbesondere Geschäftsbedingungen vom Käufer, gelten nur dann, wenn deren Geltung vom Verkäufer ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurde. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, Vertragsformblättern oder Geschäftsbedingungen vom Käufer zu widersprechen, und zwar auch dann nicht, wenn in diesen Geschäftsbedingungen die Gültigkeit derselben als ausdrückliche Bedingung für den Geschäftsabschluss genannt ist. Der Verkäufer erklärt, ausschließlich aufgrund der vorliegenden AGB kontrahieren zu wollen. 3. Angebot und Vertragsabschluss: Die Angebote des Verkäufers sind frei bleibend. Ein Vertrag kommt erst durch die Auftragsbestätigung des Verkäufers zu Stande. Der Inhalt der Auftragsbestätigung bildet den ausschließlichen Inhalt des Vertrags. 4. Verschwiegenheit- und Geheimhaltungsverpflichtung Sonstige Verpflichtungen: Der Verkäufer behält sich an sämtlichen zum Angebot gehörenden Unterlagen, wie Aufrisse, Skizzen, Produktbeschreibungen, Planzeichnungen (Geistiges Eigentum), sämtliche Rechte, insbesondere das Verwertungs-, Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht, vor. Der Käufer erklärt ausdrücklich, die erhaltenen Unterlagen (wie oben angeführt) nicht an Dritte weiterzugeben, zu kopieren oder zu vervielfältigen. 2

3 Desweiteren verpflichtet sich der Käufer, die Reifenwaschanlagen nur in der erworbenen und in der Auftragsbestätigung festgehaltenen Anzahl (Stückzahl) und ausschließlich für den Eigengebrauch (eigene Baustelle oder Betrieb) und nicht für irgendeinen Dritten herzustellen. Bei mehrfacher Erzeugung für eigene Baustellen oder Betriebserweiterungen, ist eine gesonderte (Sonder-)Vereinbarung mit dem Verkäufer zu treffen. Weiters verpflichtet sich der Käufer zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber. 5. Vertragsstrafe: Für den Fall des Zuwiderhandelns oder Verstoßes der unter Punkt 4. angeführten Verpflichtungen, vereinbaren die Vertragsparteien, unabhängig vom Verschulden, eine Vertragsstrafe in der Höhe von EUR 2.000,00 (in Worten: Euro zweitausend), für jeden einzelnen Verstoß, die der Käufer auf erste Anforderung durch den Verkäufer binnen 8 Tagen auf das angeführte Konto zu bezahlen hat. Diese Vertragsstrafe ist nicht als Reuegeld anzusehen. Ein die Vertragsstrafe übersteigender Schaden ist auch zu ersetzen. 6. Preis/Entgelt, Zahlungsbedingungen: Die vom Verkäufer genannten Preise sind, sofern nichts Anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Im Verrechnungsfalle wird die gesetzliche Umsatzsteuer zu diesen Preisen hinzugerechnet. Unmittelbar nach oder gleichzeitig mit der Auftragsbestätigung durch den Verkäufer, erhält der Käufer das Paket der gesamten bestellten EDV-Zeichnungen mit Abmassen im PDF- Format. Enthalten sind natürlich auch die Bau- und Funktionsbeschreibungen. Der Käufer verpflichtet sich zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises binnen 8 Tagen ab Zustellung der gesamten Unterlagen samt Rechnung. 7. Verzugszinsen, Mahn- und Inkassospesen: Bei auch unverschuldetem Zahlungsverzug des Käufers ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 10 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz jährlich zu verrechnen; dadurch werden Ansprüche auf Ersatz nachgewiesener höherer Zinsen nicht beeinträchtigt. Der Käufer verpflichtet sich für den Fall des Zahlungsverzuges, selbst bei unverschuldetem 3

4 Zahlungsverzug, die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig und im Verhältnis zur Forderung angemessen sind, zu ersetzen. 8. Haftungsausschluss: Der Käufer nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass er lediglich die Unterlagen (siehe Punkt 4.) vom Verkäufer käuflich erwirbt. Für die Errichtung und den Betrieb der Reifenwaschanlage ist er selbst verantwortlich, sohin auch für deren Funktionstüchtigkeit. Der Verkäufer übernimmt daher keine wie immer geartete Haftung. 9. Rechtsnachfolge: Sämtliche Rechte und Verpflichtungen gehen auf die Rechtsnachfolger der Vertragsparteien über. 10. Solidarhaftung: Falls in diesem Vertrag mehrere Personen als Käufer auftreten, gelten sämtliche von ihnen übernommenen Verbindlichkeiten und Verpflichtungen als zur ungeteilten Hand eingegangen. 11. Gerichtsstand: Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag vereinbaren die Vertragsparteien die sachliche und örtliche Zuständigkeit des Gerichtes am Sitz des Verkäufers. Der Verkäufer hat jedoch das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu klagen. 12. Anzuwendendes Recht: Die Vertragsparteien vereinbaren die Anwendung des österreichischen materiellen Rechts. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch. 13. Salvatorische Klausel Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der vorliegenden AGB oder des sonstigen, mit dem Vertragspartner geschlossenen Vertrages berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der 4

5 AGB nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt jene, die sämtlichen Bestimmungen dieser AGB in ihrer Gesamtheit wirtschaftlich am nächsten kommt. 14. Allgemeine Bestimmungen: Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift oder der sicheren elektronischen Signatur. 5

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