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1 Schule Hausen Eltern und Schule arbeiten zusammen Januar 2012

2 Zusammenarbeit Eltern - Schule Inhaltsverzeichnis Vorbemerkung Einleitung Zweck Rechtliche Grundlagen Verfassung Schulgesetz Verordnung Volksschule Leitbild Ziele Grundsätze Formen der Zusammenarbeit Bereich Information Bereich Mithilfe/Mitarbeit Bereich Mitwirkung Zuständigkeiten Die Eltern sind zuständig Die Lehrpersonen sind zuständig Die Schulbehörde ist zuständig... 8 Zusammenarbeit Eltern Schule 2 Januar 2012

3 Zusammenarbeit Eltern - Schule Vorbemerkung Unter dem Begriff Eltern sind jeweils die Erziehungsberechtigten gemeint. Das gilt für Eltern, Schulleitung, Lehrerschaft Primarschule und Kindergarten, schulische Fachpersonen und die Schulpflege Hausen. 1. Einleitung 1.1. Zweck Das Schulleben in unserer Schule wird geprägt durch die Arbeit der Schulpflege, Schulleitung und Lehrpersonen, das Verhalten und den Lernwillen der Schülerinnen und Schüler sowie durch die Unterstützung und das Interesse der Eltern. Das vorliegende fördert den Aufbau regelmässiger Kontakte und den Austausch von Informationen zwischen den Eltern, der Schulleitung, der Lehrerschaft, der Schulpflege und den Schülern/innen die Pflege des partnerschaftlichen Umgangs aller an der Schule Beteiligten die Realisierung von gemeinsamen Projekten im Interesse der Schule 1.2. Rechtliche Grundlagen Das basiert auf gesetzlichen Grundlagen des Kantons Aargau: Verfassung 26 Der Kanton unterstützt die Eltern bei der Erziehung und Bildung der Kinder Schulgesetz ( ) 35 Grundsatz Die öffentlichen Schulen erfüllen ihren Erziehungs- und Bildungsauftrag in Zusammenarbeit und in gemeinsamer Verantwortung mit den Eltern. 36 Rechte Die Schüler, beziehungsweise ihre Eltern oder Pflegeeltern sind in regelmässigen Abständen über den Stand der Schülerleistungen zu unterrichten. Die Eltern haben das Recht, den Unterricht ihrer Kinder zu besuchen; Lehrer und Behörden stehen in Kontakt mit ihnen und informieren sie über das Schulgeschehen. Den Eltern steht das Recht zu, eine Elternversammlung zu bilden; ihre Vertreter sind von der Schulleitung und den Schulbehörden anzuhören. 36a Mitwirkungspflichten der Eltern Die Eltern beziehungsweise Pflegeeltern müssen die Lehrpersonen oder die Schulleitung über Verhaltensänderungen ihres Kinds oder über Ereignisse, die sich in dessen Umfeld abspielen, informieren, soweit dies für den Schulalltag von Bedeutung ist. Die Eltern beziehungsweise Pflegeeltern haben die Pflicht, an Elternveranstaltungen oder Gesprächen teilzunehmen, die von der Schulpflege, der Schulleitung oder einer Lehrperson angeordnet werden. Zusammenarbeit Eltern Schule 3 Januar 2012

4 Zusammenarbeit Eltern - Schule Verordnung Volksschule ( ) 24 Rechte Die Eltern haben das Recht, Schulprobleme ihrer Kinder mit dem Lehrer zu besprechen. Kommt keine Verständigung zu Stande, so können sie sich an die Schulleitung oder an die Schulpflege wenden. Die Eltern haben Anspruch auf eine Begründung der Entscheide, die ihr Kind betreffen, sowie das Recht auf Einsicht in die betreffenden Akten. 25 Pflichten Die Eltern beziehungsweise Pflegeeltern arbeiten mit den Lehrpersonen und der Schule zusammen und verhalten sich gegenüber Lehrpersonen, der Schulleitung und der Schulpflege kooperativ; fördern verbindliche und zuverlässige Leistungen ihrer Kinder in der Schule; haben ihre Kinder zur Erledigung der Hausaufgaben anzuhalten; schicken ihre Kinder ausgeruht, verköstigt, sauber und korrekt sowie den Witterungsverhältnissen angepasst gekleidet zur Schule; unterstützen und verstärken die Erziehungsbemühungen der Schule. Bei Nichtbefolgung dieser Pflichten können die Eltern beziehungsweise Pflegeeltern von einer Lehrperson, der Schulleitung oder der Schulpflege verbindlich zu einem Gespräch eingeladen werden Leitbild Im Leitbild der Schule Hausen wird die Zusammenarbeit von Schule und Eltern wie folgt festgelegt: Unsere Schule ist offen für Kontakte Unsere Schule informiert die Öffentlichkeit über das Schulgeschehen. Unsere Schule bezieht die Eltern in die Arbeit mit ein und ist offen für ihre Anliegen 2. Ziele Mit dem vorliegenden verfolgt die Schule Hausen die folgenden Ziele: Eltern und Schule gestalten gemeinsam eine lebendige, auf gegenseitigem Vertrauen basierende Schulkultur. Die gegenseitige Kommunikation von Schule und Eltern wird gefördert. Eltern und Schule realisieren gemeinsam Projekte für und mit den Schülerinnen und Schülern. 3. Grundsätze Im Bereich der Elternmitwirkung handelt die Schule Hausen nach den folgenden Grundsätzen: Schule und Eltern begegnen sich mit Wertschätzung und Offenheit. Die Schule ermöglicht den Eltern die Teilnahme am Schulleben. Die Schule informiert die Eltern regelmässig und frühzeitig. Die Schule lädt die Eltern ein, an der Entwicklung der Schule mitzuwirken. Die Eltern zeigen aktives Interesse am Schulgeschehen. Die Eltern pflegen den Kontakt zur Schule. Zusammenarbeit Eltern Schule 4 Januar 2012

5 Klasse Eltern Lehrperson - Kinder Zusammenarbeit Eltern - Schule Die Eltern respektieren bei der Mitwirkung die folgenden Grenzen: Pädagogisch-didaktische Fragen Schülerbeurteilung Personalfragen, Anstellung und Beurteilung von Lehrpersonen Stundenpläne, Lehrmittel Jahreslernziele, Lehrplan Klassenzuteilung Schulaufsicht 4. Formen der Zusammenarbeit Eltern können auf ganz verschiedene Weise mit der Schule zusammenarbeiten: Im Bereich Information stehen sie im Kontakt mit der Schule. Im Bereich Mithilfe/Mitarbeit können die Eltern mit ihren Möglichkeiten und Fähigkeiten den Schulbetrieb unterstützen. Sie übernehmen auf Anfrage eine Funktion innerhalb eines Anlasses oder Projektes. Im Bereich Mitwirkung übernehmen Eltern eine aktive, gestaltende Rolle im Schulbetrieb. Eine Zusammenarbeit erfolgt auf vier Ebenen: Ebene 1: Eltern Lehrperson Kind Fragen und Themen zur individuellen Schullaufbahn Ebene 2: Klasse Fragen und Themen zu Projekten innerhalb einer Klasse Ebene 3: Schule Fragen und Themen der Schule Ebene 4: Gemeinde, Öffentlichkeit Fragen und Themen von öffentlichem Interesse 4.1. Bereich Information Die Informationskanäle von der Schule zu den Eltern wie auch die Möglichkeiten, wie Eltern zu Informationen kommen können, sind im Kommunikationskonzept dargestellt: Elterngespräche Schriftlicher Kontakt via Kontaktheft, Aufgabenbüchlein, Brief, Mail Individueller Unter richtsbesuch (jederzeit möglich), Besuchstage Elternbriefe Eltern und Lehrpersonen besprechen spezifische, das Kind betreffende Fragen (mit Einbezug des Kindes): Beurteilung, Fördermassnahmen. Eltern und Lehrpersonen tauschen sich über den Verlauf von vereinbarten Massnahmen aus und/oder sorgen für einen regelmässigen Informationsfluss. Eltern erhalten Einblick in den Schulalltag und in das Verhalten ein Bild ihres Kindes. Die Lehrperson resp. die Schulleitung informiert die Eltern über den Schulbetrieb. Die Eltern werden zu Klassen- oder Schulanlässen eingeladen. Zusammenarbeit Eltern Schule 5 Januar 2012

6 Schule Klasse Gemeinde, Öffentlichkeit Schule Zusammenarbeit Eltern - Schule Elternabend Klassenanlass Elternagenda Elternbriefe Besuchstage Elterncafé Elterninformationsabend Elternhandbuch Elternveranstaltung Dorfzeitung Eltern erhalten Informationen über die Klassen- Organisation und den Unterricht, über Lehrplan, Lehrmittel, Lernformen, Laufbahnen. Es werden Vereinbarungen getroffen (Informationen, Regeln). Die Eltern nehmen an einem Anlass der Klasse teil (Aufführung, Lesung, Vortrag, Ausstellung o.ä.). Die Eltern werden regelmässig über die Aktivitäten der Schule informiert. Die Eltern erhalten Informationen zu einem Anlass der Schule. Die Eltern werden zum Besuch des Unterrichts in die Schule eingeladen. Eltern und Schulpflege kommen anlässlich der Besuchstage miteinander ins Gespräch. Die Schule informiert die Eltern über lokale oder allgemeine pädagogische Fragen und Entwicklungen sowie über Aufgaben der Schule. Die Eltern erhalten allgemeine Informationen über den Schulbetrieb an der Schule Hausen. Die Schule informiert die Bevölkerung über grundsätzliche Fragen zu Schule und Erziehung. Die Schule informiert die Bevölkerung regelmässig über Ereignisse und Anlässe in der Schule. (Die Aufzählung ist nicht abschliessend) 4.2. Bereich Mithilfe/Unterstützung Eltern können von der Schule um Mithilfe bei Anlässen angefragt werden. Eltern sind auf Anfrage bereit, die Lehrpersonen bei einem Anlass oder einem Projekt zu unterstützen: Elternabend Klassenanlass Klassenprojekt Experten in der Klasse Schulanlass Aufgabenbetreuung (Die Aufzählung ist nicht abschliessend) Eltern tragen aktiv zum Elternabend bei (z.b. Apéro bereitstellen, Kaffee und Kuchen mitbringen). Die Eltern helfen bei der Durchführung des Anlasses mit. Die Eltern beteiligen sich an Projekten (Begleitung der Klasse, Betreuung). Eltern stellen ihr Wissen und ihre (beruflichen) Erfahrungen zur Verfügung. Eltern übernehmen Betreuungsaufgaben oder arbeiten an einem Anlass mit (Sporttag, Lichterumzug, Projektwoche, Sportwoche). Eltern betreuen Kinder beim Lösen der Hausaufgaben in der Schule oder bei sich zu Hause. Zusammenarbeit Eltern Schule 6 Januar 2012

7 Schule Klasse Zusammenarbeit Eltern - Schule 4.3. Bereich Mitwirkung Klassenanlass Eltern arbeiten bei der Organisation von Anlässen mit. Schulprojekt Diskussionsveranstaltung Elternumfrage ElternForum (Die Aufzählung ist nicht abschliessend) 5. Zuständigkeiten 5.1. Die Eltern sind zuständig Eltern nehmen aktiv an Projekten der Schule teil (Migrationstreffen, Projektwoche). Die Schule diskutiert mit den Eltern Fragen zu aktuellen Themen. Eltern beantworten einen Fragebogen zu einem bestimmten Thema oder beteiligen sich an einem entsprechenden Interview. Eltern treten in Kontakt mit anderen Eltern. Sie tauschen Erfahrungen und Wissen aus und diskutieren über Themen zu Schule und Erziehung. Sie beteiligen sich aktiv am Schulleben. Ein Reglement regelt Organisation und Aufgaben des ElternForums. für die Erziehung ihres Kindes für den ordnungsgemässen Schulbesuch ihres Kindes für die Erledigung der Hausaufgaben für die Information der Lehrperson über Vorkommnisse, welche das Kind in seiner Entwicklung und Aufnahmefähigkeit beeinträchtigen Sie unterstützen die Erziehungsbemühungen der Schule (Einhaltung von Regeln, Förderung). Sie besuchen die Elternabende und nehmen an Elterngesprächen teil. Sie haben das Recht, auf Information durch die Schule auf Anhörung und Mitsprache Gesuche und Rechtsmittel einzulegen eine Elternversammlung zu bilden und deren Anliegen an die Schulbehörde heranzutragen Die Lehrpersonen sind zuständig für die Organisation und Durchführung des Unterrichts für die Leistungsbeurteilung der Schülerinnen und Schüler für das Einhalten des Lehrplans und den Einsatz der Lehrmittel Zusammenarbeit Eltern Schule 7 Januar 2012

8 Zusammenarbeit Eltern - Schule 5.3. Die Schulleitung ist zuständig Für den Schulbetrieb Für die Personalführung Für das Qualitätsmanagement der Schule Für die Umsetzung der strategischen Ziele 5.4 Die Schulpflege ist zuständig für die Qualität der Schule für die Anstellung des Personals für Laufbahnentscheide der Kinder für die Aufsicht über die Schule Die Bereiche Information und Mithilfe umfassen weitgehend von der Schule gesteuerte Abläufe. In der Regel geht der Impuls von einer Lehrperson, der Schulleitung oder der Schulpflege aus. Im Bereich der Elternmitwirkung ist eine aktive Beteiligung der Eltern erwünscht. Sie sollen die Möglichkeit haben, Prozesse mitzugestalten. Damit soll ein gegenseitiges Verständnis für Abläufe der Schule wie auch für die Anliegen der Eltern angestrebt werden. Das vorliegende wurde von einer Projektgruppe mit Mitgliedern der Schulpflege, der Schulleitung der Lehrerschaft und der Eltern ausgearbeitet und von der Schulpflege genehmigt. Hausen, SCHULE HAUSEN Schulpflege Der Präsident Ressort Schüler/Eltern Schulleitung Roger Haslimeier Franziska Peter Richard Wullschleger Zusammenarbeit Eltern Schule 8 Januar 2012

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