Prof. Dr. Jürgen Wasem

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1 Universität Duisburg-Essen Essen Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftungslehrstuhl für Medizinmanagement Prof. Dr. Jürgen Wasem Regelverfahren bei externen Promotionen Der Lehrstuhlinhaber ist in begrenztem Umfang bereit, externe Promotionen zu betreuen. Ein Rechtsanspruch auf Annahme als Doktorand besteht nicht. Für externe Promotionen am Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftungslehrstuhl für Medizinmanagement der Universität Duisburg-Essen gelten bis auf Weiteres in der Regel die folgenden Spielregeln: 1) Definitionen Eine externe Promotion ist eine Promotion eines Kandidaten bzw. einer Kandidatin, der bzw. die keinen Arbeitsvertrag als Wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. Wissenschaftliche Mitarbeiterin oder Wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl für Medizinmanagement hat oder hatte. 2) Fachrichtungen externer Promotionen Kandidaten bzw. Kandidatinnen mit einem wirtschafts- oder sozialwissenschaftlichen Abschluss können mit dem Ziel der Promotion zum Dr. rer. pol. an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät angenommen werden. Kandidaten bzw. Kandidatinnen mit einem Abschluss in Medizin können mit dem Ziel der Promotion zum bzw. zur Dr. med. an der Medizinischen Fakultät angenommen werden, in Einzelfällen kann auch eine Promotion zum Dr. rer pol. in Betracht kommen. Kandidaten bzw. Kandidatinnen mit einem Abschluss in anderen Fächern werden bevorzugt mit dem Ziel der Promotion zum bzw. zur Dr. rer. pol. an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät angenommen. Nur in seltenen Einzelfällen kann eine Annahme mit dem Ziel der Promotion zum bzw. zur Dr. rer. medic. an der Medizinischen Fakultät in Betracht kommen, sofern eine hinreichende Nähe des Kandidaten bzw. der Kandidatin zum Gesundheits- und Medizinsystem besteht und der Lehrstuhl ein vorrangiges Interesse an einer Promotion zum bzw. zur Dr. rer. medic. hat.

2 Lehrstuhl für Medizinmanagement, Prof. Dr. Wasem - Verfahren bei Externen Promotionen - S. 2 3) Examensnote Voraussetzung für die Annahme als Doktorand bzw. Doktorandin ist zwingend ein mindestens mit der Note gut abgeschlossenes Diplom- bzw. Master-Examen. Es wird erwartet, dass die Masterarbeit bzw. Diplomarbeit mit der Note 2,0 oder besser abgeschlossen wurde. Auch ohne die Berücksichtigung der Diplom- bzw. Master- Arbeit darf die sich auf die übrigen Prüfungsleistungen beziehende rechnerische Gesamtnote nicht schlechter als 2,4 sein. Von Bewerbern aus den Bereichen BWL/VWL werden darüber hinaus in der Regel gute bzw. sehr gute Studienleistungen in Allgemeiner BWL, Allgemeiner VWL bzw. Volkswirtschaftstheorie sowie in Mathematik/Statistik/Ökonometrie und soweit das Fach studiert wurde in Gesundheitsökonomie/Gesundheitsmanagement/Medizinmangement erwartet. Bei Kandidaten bzw. Kandidatinnen mit medizinischem Staatsexamen sowie bei Kandidaten bzw. Kandidatinnen mit juristischem Staatsexamen wird auch die Note voll befriedigend bzw. befriedigend akzeptiert, wenn der Kandidat bzw. die Kandidatin mit dieser Note an der Fakultät, an der das Examen abgelegt wurde, damit ohne die Inanspruchnahme einer Sonder- oder Ausnahmeklausel regelhaft zur Promotion in Medizin bzw. in Rechtswissenschaften zugelassen würde. Der diesbezügliche Nachweis ist durch Vorlage der entsprechenden Promotionsordnung zu führen. 4) Zusätzliche Leistungsnachweise Der Promotionsausschuss der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät setzt entsprechend der Regeln der Promotionsordnung im Rahmen der Promotionsverfahrens zum bzw. zur Dr. rer. pol. für fachfremde Bewerber bzw. Bewerberinnen sowie Bewerber bzw. Bewerberinnen von Fachhochschulen in der Regel zusätzliche Leistungsnachweise als Zulassungsvoraussetzung fest. Es wird empfohlen, sehr frühzeitig beim Promotionsausschuss die Zulassung zu beantragen und den genauen Umfang der zu erbringenden zusätzlichen Leistungsnachweise in Erfahrung zu bringen. Auch empfehlen wir, diese Leistungsnachweise frühzeitig zu erbringen. Nach dem aktuellen Stand sind dies bei Kandidaten aus Studiengängen, die den Wirtschaftswissenschaften nah sind, sowie bei wirtschaftswissenschaftlichen Bewerbern von Fachhochschulen drei Scheine, wovon mindestens einer in BWL und mindestens einer in VWL erbracht werden muss. Für Studiengänge, die von den Wirtschaftswissenschaften weiter entfernt sind, wird eine größere Zahl von Scheinen verlangt. Die Scheine müssen zwingend an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Duisburg-Essen erbracht werden. Die Leistungen müssen mindestens mit der Note gut erbracht werden. 5) Kumulative Dissertationen Externe Promotionen am Lehrstuhl für Medizinmanagement im Rahmen des Promotionsverfahrens zum bzw. zur Dr. rer. pol. sollen als kumulative Dissertationen durchgeführt werden. Es wird erwartet, dass drei wissenschaftliche Abhandlungen verfertigt werden, die einen gemeinsamen thematischen Bezug haben und in der Dissertationsschrift zusammen mit einer erläuternden Einführung und einer Abschlussbetrach-

3 Lehrstuhl für Medizinmanagement, Prof. Dr. Wasem - Verfahren bei Externen Promotionen - S. 3 tung eingereicht werden. Zum Zeitpunkt der Abgabe der Dissertation beim Promotionsausschuss sollen zwei der drei wissenschaftlichen Abhandlungen bereits von wissenschaftlichen Zeitschriften mit Peer Review-Verfahren angenommen sein. Das dritte Papier muss zum Zeitpunkt der Abgabe der Dissertation bei einer Zeitschrift mit Peer Review-Verfahren eingereicht sein, muss jedoch noch nicht angenommen sein. Eines der bereits akzeptierten Papiere muss eine Alleinautorenschaft des Promotionskandidaten bzw. der Promotionskandidatin darstellen. Aufgrund des interaktiven Charakters der Erarbeitung einer Dissertation sollen die Wissenschaftlichen Abhandlungen im Übrigen im Regelfall in Koautorenschaft mit dem Lehrstuhlinhaber sowie ggfs. in Koautorenschaft mit den in die Betreuung des Kandidaten bzw. der Kandidatin eingebundenen weiteren Wissenschaftlichen Mitarbeitern bzw. Mitarbeiterinnen des Lehrstuhls erstellt werden. Das vom Promotionsausschuss der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät beschlossene Merkblatt zu kumulativen Promotionen (siehe Anhang) findet zudem Anwendung. 6) Themenfindung Der externe Kandidat bzw. die externe Kandidatin soll eigene Vorschläge für ein Thema der Dissertation unterbreiten. Er bzw. sie soll darlegen, mit welchen Methoden die Thematik bearbeitet werden soll. Der Fachbereich Wirtschaftswissenschaften hat einen Schwerpunkt in empirischer Ökonomik; Fragestellungen, die empirisch mit fortgeschrittenen Methoden der Statistik bearbeitet werden können, haben daher eindeutig Vorrang. Dies gilt auch für externe Promotionen, die am Promotionsverfahren der Medizinischen Fakultät teilnehmen sollen. Die Themen müssen einen Bezug zum Forschungsprogramm des Lehrstuhls haben; dieses ist auf der Homepage des Lehrstuhls ( ersichtlich.

4 Der Promotionsausschuss der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften Merkblatt Kumulative Dissertation (Dr. rer. pol.) 1. Eine kumulative Dissertation besteht aus: a) einer Einleitung, b) den wissenschaftlichen Einzelbeiträgen und c) einer Endauswertung gemäß 9(4) Promotionsordnung v Alle drei Teile a), b) und c) der Dissertation nach Punkt 1 sind in DIN-A4 beim Promotionsausschuss in drei gebundenen Exemplaren einzureichen. 3. Bei den Einzelbeiträgen gemäß Punkt 1(b) sind anzugeben: a) eventuelle Koautoren und den (die) auf sie entfallenden Teil(e), b) von welcher Fachzeitschrift der Einzelbeitrag bereits veröffentlicht wurde (Jahr, Band usw.), c) von welcher Fachzeitschrift der Einzelbeitrag zur Veröffentlichung angenommen wurde, ohne bereits veröffentlicht zu sein und d) bei welchen Fachzeitschriften die nicht unter b) und c) fallenden Beiträge eingereicht werden sollen. 4. Nach erfolgreicher Promotion sind der Universitätsbibliothek gemäß 15(1) Promotionsordnung v fünf Exemplare in gebundener Form der unter Punkt 1 formal festgelegten Dissertation einzureichen, sofern einer der Beiträge in einer Fachzeitschrift bereits veröffentlicht bzw. zur Veröffentlichung angenommen wurde. Die bibliographischen Angaben gemäß Punkt 3b) und c) sind bezüglich des Datums der mündlichen Prüfung zu aktualisieren.

5 Präzisierung des Promotionsausschusses vom 04. Mai 2010 Der Promotionsausschuss Dr. rer. pol gibt die am 15. Dezember 2009 vom Fakultätsrat beschlossene Änderung des 9 der Promotionsordnung für die Fakultät für Wirtschaftswissenschaften (Dr. rer. pol.) vom 5. Juli 2000, zugeletzt geändert durch Artikel I der zweiten Ordnung zur Änderung vom 6. März 2006 (Verkündigungsblatt Jg. 4, 2006, S. 179) bekannt: 9 ersetzt die Altfassung, wonach nur wissenschaftliche Abhandlungen, die in anerkannten Fachzeitschriften zur Veröffentlichung angenommen wurden, als kumulative Dissertation anerkannt werden können. Die Regelung tritt mit der Veröffentlichung auf der Homepage in Kraft. 9 Dissertation (1) Die Dissertation muss ein Thema behandeln, das ganz oder überwiegend den Wirtschaftswissenschaften zuzurechnen ist. (2) Die Dissertation ist die schriftliche Darstellung einer selbständigen, wissenschaftlich beachtlichen Arbeit. Sie muss einen Beitrag zur Erweiterung des derzeitigen Standes der Wissenschaft leisten. (3) Arbeiten, die bereits Prüfungszwecken gedient haben, dürfen nicht als Dissertation eingereicht werden. (4) Mehrere wissenschaftliche Abhandlungen können als kumulative Dissertation dann anerkannt werden, wenn 1. Mindestens eine dieser Arbeiten in alleiniger Autorenschaft erstellt wurde, 2. das Ergebnis dieser Arbeiten insgesamt den an eine Dissertation zu stellenden Anforderungen genügt, 3. die Ergebnisse zeitlich nicht zu weit auseinanderliegen und in einem inneren wissenschaftlichen Zusammenhang stehen, der in einer Endauswertung darzustellen ist. Dies wird von der Prüfungskommission festgestellt. (5) In der Dissertation müssen alle benutzten Quellen und Hilfsmittel im Einzelnen angegeben sein. (6) Teile der Arbeit, die von der Doktorandin oder dem Doktorand bereits veröffentlicht wurden, müssen als solche gekennzeichnet sein. (7) Bei Arbeiten, die aus der gemeinsamen Forschung mehrerer Personen hervorgegangen sind, muss die selbständige wissenschaftliche Leistung der Doktorandin oder des Doktoranden erkennbar und für sich bewertbar sein. Die übrigen Verfasser haben der Erklärung der Doktorandin oder des Doktoranden über ihre oder seine Einzelleistung schriftlich zuzustimmen.

6 (8) Die Dissertation ist in deutscher oder in englischer Sprache abzufassen und fristgemäß beim Promotionsausschuss in dreifacher Ausfertigung in gedruckter und gebundener Form im DIN-A4-Format einzureichen. Bei der Abgabe der Promotionsarbeit hat die oder der Promotionsstudierende schriftlich zu versichern, dass die Arbeit bzw. bei einer Teamarbeit der entsprechend gekennzeichnete Anteil an der Bearbeitung selbstständig verfasst wurde, keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt wurden sowie Zitate kenntlich gemacht sind. Der Abgabezeitpunkt ist aktenkundig zu machen. Über Ausnahmen entscheidet der Promotionsausschuss. Essen, den 4. Mai 2010

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