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1 Einkommensteuer 2012 Telefon: Berechnung erstellt am Abrechnung Einkommensteuer Sol.-Zuschlag Kirchensteuer Summe Festsetzung ,00 855, , ,33 - Abzug vom Lohn ,00-626,76 0, ,76 - KapSt / SolZ / KiSt ,00-206, ,25 - Vorauszahlungen , , ,00 Erstattung , , , ,68 Vergleich der Veranlagungsarten Bei der getrennten Veranlagung würde sich ergeben: Erstattung ,39 Die Zusammen-Veranlagung ist um 713,29 günstiger. Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen Einkunftsart Ehemann Ehefrau Insgesamt GEWERBEBETRIEB Einkünfte NICHTSELBSTÄNDIGE ARBEIT Bruttoarbeitslohn Werbungskosten Stpfl Werbungskosten Ehefrau Einkünfte KAPITALVERMÖGEN Einkünfte, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben Einkünfte, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben ausgleichsfähige Verluste gem. 20 Abs. 6 EStG Sparer-Pauschbetrag nach 20 Abs. 9 EStG verbleiben nach 32d EStG zu versteuern zu berücksichtigende Einkünfte VERMIETUNG + VERPACHTUNG Objekt Objekt Objekt Einkünfte Summe der Einkünfte Gesamtbetrag der Einkünfte Unbeschränkt abzugsfähige Sonderausgaben Sonstige unbeschränkt abzugsfähige Sonderausgaben -500 Altersvorsorgebeiträge

2 Einkommensteuer 2012 Telefon: Berechnung erstellt am Geleistete Vorsorgeaufwendungen abzugsfähig lt. Höchstbetrags-Berechnung Außergewöhnliche Belastungen - Andere außergewöhnliche Belastungen abzgl. 6 % zumutbare Belastung abzugsfähig Einkommen Zu versteuerndes Einkommen

3 Einkommensteuer 2012 Telefon: Berechnung erstellt am Ermittlung der zu entrichtenden Steuern Einkommensteuer Zu versteuerndes Einkommen Ermittlung der Einkommensteuer lt. Splittingtabelle Tarifliche Einkommensteuer Steuerermäßigung für Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen Steuer auf Grund der Berechnung nach 32d EStG Anspruch auf Altersvorsorgezulage Festzusetzende Einkommensteuer Durchschnitts-Steuersatz 20,20 % Spitzensteuersatz 32,00 % Solidaritätszuschlag Fiktives zu versteuerndes Einkommen gem. 3 Abs. 2 SolZG Bemessungsgrundlage: fiktive ESt gem. 3 Abs. 2 SolZG davon 5,5 % 675,62 zzgl. SolZ auf ESt nach 32d EStG 180,12 festzusetzender Solidaritätszuschlag 855,74 Kirchensteuer BMG: anteilige ESt des KiSt-pflichtigen Ehegatten davon 9 % 1.102,59

4 ESt Werbungskosten zur Anlage N - Stpfl./Ehemann Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte 1. regelmäßige Arbeitsstätte: Frankenthal, Neumayerring 45 Entfernungspauschale für die mit eigenem oder zur Nutzung überlassenem PKW zurückgelegte Entfernung 220 Tage * 40 km á 0,30 = 2.640,00 Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu berücksichtigende Aufwendungen Weitere Werbungskosten Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten - Fahrt- und Übernachtungskosten, Reisenebenkosten 840 Summe der Werbungskosten 3.480

5 ESt Werbungskosten zur Anlage N - Ehefrau Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte 1. regelmäßige Arbeitsstätte: Schwetzingen Entfernungspauschale für die mit eigenem oder zur Nutzung überlassenem PKW zurückgelegte Entfernung 220 Tage * 25 km á 0,30 = 1.650,00 Entfernungspauschale für die mit ÖPNV, Motorrad, Fahrrad, Fußgänger oder Mitfahrer zurückgelegte Entfernung 220 Tage * 25 km á 0,30 = 1.650,00 Summe Entfernungspauschale 3.300,00 Tatsächliche Aufwendungen für Fahrten mit dem ÖPNV - für Fahrten zur 1. regelmäßigen Arbeitsstätte 900,00 Summe 900,00 Gem. 9 Abs. 2 Satz 2 EStG ist der Vergleich zwischen Entfernungspauschale und tatsächlichen Aufwendungen für Fahrten mit dem ÖPNV einheitlich für das gesamte Kalenderjahr durchzuführen. Zu berücksichtigen ist der höhere Betrag. Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu berücksichtigende Aufwendungen Summe der Werbungskosten 3.300

6 ESt Kapitaleinkünfte im Detail Telefon: Zwischensummen, die einzelnen Zeilen der amtlichen Anlage KAP entsprechen, sind abgerundet. Kapitalerträge, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben Bezeichnung Ehemann Ehefrau lt. Steuer- korrigierter lt. Steuer- korrigierter bescheinigung Betrag bescheinigung Betrag Zeile 7 - Kapitalerträge Sparkasse ,00 Summe Zeile 8 - in Zeile 7 enthaltene Gewinne aus Kapitalerträgen i.s.d. 20 Abs. 2 EStG Sparkasse 8.000,00 Summe Zeile 12 - Nicht ausgeglichene Verluste ohne Verluste aus der Veräußerung von Aktien Sparkasse 4.000,00 Summe Steuerabzugsbeträge zu den o.g. Erträgen Zeile 50 - Kapitalertragsteuer Sparkasse 3.750,00 Summe 3.750,00 Zeile 51 - Solidaritätszuschlag Sparkasse 206,25 Summe 206,25 Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben Bezeichnung Ehemann Ehefrau Zeile 16 - Inländische Kapitalerträge Sparkasse 4.000,00 Summe Zeile 19 - in Zeile 18 enthaltene Gewinne aus Aktienveräußerungen i.s.d. 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG Sparkasse 1.500,00 Summe 1.500

7 ESt ESt für Einkünfte aus Kapitalvermögen nach 32d EStG Berechnung der ausgleichsfähigen Verluste aus Kapitalvermögen Ehemann Kapitalerträge i.s.d. 20 Abs. 1 EStG Gewinne aus der Veräußerung von Aktien Sonstige Kapitalerträge i.s.d. 20 Abs. 2 EStG Kapitalerträge, die nach 32d EStG zu besteuern sind Ehefrau Berücksichtigung von Verlusten aus Kapitalvermögen i.s.d. 20 EStG Gewinne aus der Veräußerung von Aktien Verbleibende Gewinne aus der Veräußerung von Aktien Kapitalerträge i.s.d. 20 Abs. 1 EStG Sonstige Kapitalerträge i.s.d. 20 Abs. 2 EStG Verbleibende Kapitalerträge Sonstige Verluste aus Kapitalvermögen ausgleichsfähige sonstige Verluste Nach Verlustverrechnung verbleibende Kapitalerträge Übersicht der berechneten ausgleichsfähigen Verluste Ausgleichsfähige sonstige Verluste Summe der ausgleichsfähigen Verluste nach 20 Abs. 6 EStG Einkünfte aus Kapitalvermögen, die nach 32d EStG zu besteuern sind Ehemann Einkünfte, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben Einkünfte, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben Zwischensumme ausgleichsfähige Verluste gem. 20 Abs. 6 EStG Sparer-Pauschbetrag nach 20 Abs. 9 EStG Ehefrau Nach 32d Abs. 1 EStG zu versteuern Günstigerprüfung nach 32d Abs. 6 EStG Einkünfte aus Kapitalvermögen, die im Grundsatz 32d EStG unterliegen ESt gem. 32d EStG auf diese Einkünfte aus Kapitalvermögen ESt, die sich ohne Berücksichtigung dieser Einkünfte im zu versteuernden Einkommen ergeben würde Einkommensteuer bei Anwendung des Tarifs gem. 32d Abs. 1 EStG ,00 - Solidaritätszuschlag 855,74 - Kirchensteuer 1.102,59 Summe der Steuern bei Anwendung des Tarifs gem. 32d Abs. 1 EStG ,33 Alternativ-Berechnung nach 32d Abs. 6 EStG Bei Hinzurechnung dieser Einkünfte aus Kapitalvermögen zu den Einkünften i.s.d. 2 EStG ergeben sich unter Berücksichtigung des individuellen Steuersatzes: - Einkommensteuer ,00

8 ESt ESt für Einkünfte aus Kapitalvermögen nach 32d EStG - Solidaritätszuschlag 939,29 - Kirchensteuer 1.203,57 Summe der Steuern unter Berücksichtigung des individuellen Steuersatzes ,86 Die Berücksichtigung der Einkünfte aus Kapitalvermögen nach 32d EStG führt zum günstigeren Ergebnis. Die entsprechenden Einkünfte bleiben daher bei der Ermittlung der Summe der Einkünfte (und damit des zu versteuernden Einkommens) außer Ansatz. Einkommensteuer für Einkünfte aus Kapitalvermögen Berechnung der ESt für den Ehemann e = maßgebende Einkünfte aus Kapitalvermögen ,00 k = maßgebender Kirchensteuersatz (9,00 %) 0,09 ESt = e / (4 + k) ESt = ,00 / (4 + 0,09) 3.275,00 ESt für Einkünfte aus Kapitalvermögen nach 32d EStG 3.275,00

9 ESt Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Einkünfte aus dem Grundstück Gewinn bzw. Zuordnung Verlust Ehemann Ehefrau Objekt Objekt Objekt Summe der Überschüsse aus den Objekten Summe der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Summe der Überschüsse aus den Objekten Summe Anteile an Einkünften Summe der anderen Einkünfte aus V+V Summe

10 ESt Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Einkünfte aus dem Grundstück Objekt 1 Einnahmen Mieteinnahmen für Wohnungen Summe der Einnahmen Werbungskosten Abschreibungen 497 Details: Gebäude-AfA AK/HK am / AfA 497 Erhaltungsaufwand in 2012 (direkt zugeordnet) Erhaltungsaufwand in Weitere Werbungskosten: Werbungskosten 302 Summe der Werbungskosten Die gesamten Kosten betragen Davon sind nicht abziehbar Zu berücksichtigende Werbungskosten = Überschuss 8.014

11 ESt Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Einkünfte aus dem Grundstück Objekt 2 Einnahmen Mieteinnahmen für Wohnungen Summe der Einnahmen Werbungskosten Abschreibungen Details: Gebäude-AfA AK/HK am / AfA Weitere Werbungskosten: Werbungskosten Summe der Werbungskosten Überschuss 7.000

12 ESt Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Einkünfte aus dem Grundstück Objekt 3 Einnahmen Mieteinnahmen für Wohnungen Summe der Einnahmen Werbungskosten Abschreibungen Details: Gebäude-AfA AK/HK am / AfA Darlehen Summe der Werbungskosten Überschuss 1.334

13 ESt Unbeschränkt abzugsfähige Sonderausgaben Sonderausgaben i.s.d. 10 Abs. 1 Nrn. 1, 4-9 und 10b EStG Spenden und Beiträge zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke - Zahlung 500 (maßgebender Gesamtbetrag der Einkünfte: ) - abzugsfähige Spenden und Beiträge 500 Summe 500

14 ESt Vorsorgeaufwendungen Geleistete Vorsorgeaufwendungen nach 10 Abs. 1 EStG Eigene Beiträge zur Altersvorsorge i.s.d. 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG Beiträge zu gesetzlichen Rentenversicherungen - Ehemann Beiträge zu gesetzlichen Rentenversicherungen - Ehefrau Beiträge zu landwirtschaftlichen Alterskassen oder zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen - Ehemann Beiträge zu freiwilligen Versicherungen oder Höherversicherungen in der gesetzlichen Rentenversicherung - Ehemann 456 Summe eigener Beiträge i.s.d. 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung i.s.d. 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG (Basis-Absicherung) Krankenversicherung mit Krankengeldanspruch: Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung - Ehemann Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung - Ehefrau Summe abzgl. 4% (auf Krankengeldanspruch entfallender Anteil) Verbleiben Krankenversicherung ohne Krankengeldanspruch: Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung - Ehemann Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung - Ehemann 448 Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung - Ehefrau 293 Summe Vorsorgeaufwendungen i.s.d. 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG Sonstige Vorsorgeaufwendungen i.s.d. 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG Auf Krankentagegeld entfallende Beiträge zur Krankenversicherung 251 Arbeitnehmer-Beitrag zur Arbeitslosenversicherung - Ehemann 690 Arbeitnehmer-Beitrag zur Arbeitslosenversicherung - Ehefrau 450 Beiträge zu freiwilligen Versicherungen gegen Arbeitslosigkeit - Ehemann 72 Beiträge zu freiwilligen Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen - Ehemann 148 Beiträge zu Unfall- und Haftpflichtversicherungen sowie Risiko-Lebensversicherungen, die nur im Todesfall leisten - Ehemann 378 Summe Versicherungsbeiträge i.s.d. 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG 1.989

15 ESt Vorsorgeaufwendungen Höchstbetragsberechnung nach 10 Abs. 3, 4 und 4a EStG Versicherungsbeiträge i.s.d. 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG Eigene Beiträge i.s.d. 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG Rentenversicherungsbeiträge des Arbeitgebers Summe der Beiträge i.s.d. 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG Der Höchstbetrag von wird nicht überschritten Anzusetzen sind 74 % abzgl. Arbeitgeberbeiträge Steuerlich zu berücksichtigende Beiträge i.s.d. 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG Sonstige Vorsorgeaufwendungen i.s.d. 10 Abs. 1 Nrn. 3 und 3a EStG Vorsorgeaufwendungen i.s.d. 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG Vorsorgeaufwendungen i.s.d. 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG Vorsorgeaufwendungen i.s.d. 10 Abs. 1 Nrn. 3 und 3a EStG Nach 10 Abs. 4 EStG im Grundsatz abzugsfähig Gem. 10 Abs. 4 Satz 4 EStG sind jedoch mindestens die Vorsorgeaufwendungen i.s.d. 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG zu berücksichtigen Steuerlich zu berücksichtigende Beiträge i.s.d. 10 Abs. 1 Nrn. 3 und 3a EStG Steuerlich zu berücksichtigende Vorsorgeaufwendungen

16 ESt Vorsorgeaufwendungen gemäß EStG 2004 Nach 10 Abs. 4a EStG ist in den Jahren 2005 bis 2019 eine Günstigerprüfung durchzuführen, damit mindestens die Vorsorgeaufwendungen abgezogen werden können, die nach dem EStG 2004 abziehbar gewesen wären. Daher finden Sie hier die Höchstbetragsberechnung sowie die Ermittlung der Vorsorgepauschale nach dem EStG Die Software berücksichtigt automatisch die günstigere Variante. Geleistete Vorsorgeaufwendungen Geleistete Beiträge lt. Detailberechnung Vorsorgeaufwendungen - Beiträge i.s.d. 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG Beiträge i.s.d. 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG Beiträge i.s.d. 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG Summe davon: (Aufteilung i.s.d. EStG 2004) - andere Versicherungsbeiträge Höchstbetragsberechnung Andere Versicherungsbeträge Vorwegabzug abzgl.16 % des Arbeitslohns - Ehefrau (16 % von ) verbleibender Vorwegabzug verbleiben höchstens niedrigerer Betrag verbleiben höchstens Hälfte des niedrigeren Betrages Zu berücksichtigender Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen Zusätzliche Vorsorgeaufwendungen hätten keine weitere steuerliche Auswirkung.

17 ESt Zusätzliche Altersvorsorge Ehemann: Ermittlung des Mindesteigenbeitrages Beitragspflichtige Einnahmen des Vorjahres davon 4 %, maximal abzgl. Altersvorsorgezulage Mindesteigenbeitrag Mindestens Sockelbetrag 60 Maßgeblicher Mindesteigenbeitrag Ehemann: Ermittlung des Zulageanspruchs Grundzulage 154 Kinderzulage (pro ab 2008 geborenem Kind 300 ) 300 Grds. Zulagenanspruch nach 84, 85 EStG 454 Geleisteter Eigenbeitrag Mindestbeitrag ist erreicht bzw. überschritten Zulage-Anspruch insgesamt 454 Ehemann: Ermittlung des Sonderausgabenabzugs Geleisteter Eigenbeitrag zzgl. Zulage 454 Summe aus Eigenbeitrag und Zulage Begrenzung auf Höchstbetrag i.s.d. 10a Abs. 1 EStG Abziehbare Sonderausgaben Ehefrau: Ermittlung des Mindesteigenbeitrages Beitragspflichtige Einnahmen des Vorjahres davon 4 %, maximal abzgl. Altersvorsorgezulage Mindesteigenbeitrag Mindestens Sockelbetrag 60 Maßgeblicher Mindesteigenbeitrag Ehefrau: Ermittlung des Zulageanspruchs Grundzulage 154 Grds. Zulagenanspruch nach 84, 85 EStG 154 Geleisteter Eigenbeitrag Mindestbeitrag ist erreicht bzw. überschritten Zulage-Anspruch insgesamt 154 Ehefrau: Ermittlung des Sonderausgabenabzugs Geleisteter Eigenbeitrag zzgl. Zulage 154 Summe aus Eigenbeitrag und Zulage Abziehbare Sonderausgaben Vergleich der Altersvorsorgezulage mit der Steuerermäßigung durch den Sonderausgaben-Abzug Zu versteuerndes Einkommen OHNE o.g. Sonderausgaben Darauf entfallende ESt zzgl. Zulage abzgl. Altersvorsorgebeiträge inkl. Zulage Zu versteuerndes Einkommen unter Berücksichtigung der Altersvorsorgebeiträge inkl. Zulage Darauf entfallende ESt zzgl. Zulage

18 ESt Zusätzliche Altersvorsorge Steuerermäßigung durch 10a EStG Zulageanspruch gem 84, 85 EStG 608 Verbleibende Steuerermäßigung durch 10a EStG 466 Anzusetzende Sonderausgaben i.s.d. 10a EStG 3.300

19 ESt Vorsorgeaufwendungen in Zukunft Übersicht: Abziehbare Vorsorgeaufwendungen ab 2005 Diese Übersicht zeigt lediglich das Prinzip der Änderung der abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen. Änderungen bezgl. der Höhe des Einkommens, der geleisteten Beiträge sowie des Arbeitgeber-Anteils bleiben darin unberücksichtigt. Jahr anzusetzende Beiträge abzgl. abzugsfähige Sonstige Steuerlich zu i.s.d. 10 Abs. 1 Nr 2 EStG AG-Anteil Aufwendungen Vorsorgaufw. berücksichtigen 2012: 74 % von = = : 76 % von = = : 78 % von = = : 80 % von = = : 82 % von = = : 84 % von = = : 86 % von = = : 88 % von = = : 90 % von = = : 92 % von = = : 94 % von = = : 96 % von = = : 98 % von = = : 100 % = In der letzten Spalte wurden als Mindestbetrag die abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen gem. EStG 2004 berücksichtigt.

20 ESt Solidaritätszuschlag Ermittlung der Bemessungsgrundlage Zu versteuerndes Einkommen Freibeträge für Kinder gem. 3 Abs. 2 SolZG - Fiktives zu versteuerndes Einkommen gem. 3 Abs. 2 SolZG Fiktive tarifliche ESt lt. Splittingtabelle Korrektur um Steuerermäßigungen/Hinzurechnungen 208 Fiktive ESt gem. 3 Abs. 2 SolZG Ermittlung des Solidaritätszuschlags Fiktive ESt gem. 3 Abs. 2 SolZG Solidaritätszuschlag auf die fiktive ESt 675,62 zzgl. SolZ auf die Steuer nach 32d EStG: - EStG nach 32d EStG SolZ auf diesen Betrag 180,12 Festzusetzender Solidaritätszuschlag 855,74

21 ESt Kirchensteuer Ermittlung der Bemessungsgrundlage Zu versteuerndes Einkommen Fiktives zu versteuerndes Einkommen gem. 51a Abs. 2 EStG Fiktive tarifliche ESt lt. Splittingtabelle abzgl. Summe aller Steuerermäßigungen zzgl. Anspruch auf Altersvorsorgezulage 608 Fiktive positive ESt gem. 51a Abs. 2 EStG (ohne Berücksichtigung der ESt gem. 32d EStG) Ermittlung der Kirchensteuer Ermittlung des KiSt-Anteils bei glaubensverschiedener Ehe Ehemann Ehefrau Summe Summe der Einkünfte zzgl. hinzuzurechnende Teileinkünfte ESt lt. Grundtabelle Anteil des Ehemanns 73,0750 % Anteil an der ESt i.s.d. 51a Abs. 2 EStG KiSt auf die Bemessungsgrundlage 9 % 807,84 zzgl. KiSt auf die Steuer nach 32d EStG: - ESt des Ehemanns nach 32d EStG 3.275,00 - KiSt auf diesen Betrag 294,75 Festzusetzende Kirchensteuer 1.102,59

22 ESt Aufteilung der Steuer Aufteilung von Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag gem. 37 AO Ehemann Ehefrau Summe Lohnsteuer 7.267, ,00 Solidaritätzuschlag zur Lohnsteuer 227,04 399,72 626,76 Kapitalertragsteuer / Zinsabschlag 3.750, ,00 Solidaritätzuschlag zu KapSt / ZA 206,25 206,25 Einkommensteuer-Vorauszahlung , ,00 Solidaritätzuschlag-Vorauszahlung 2.136, ,00 Summe der anzurechnenden Beträge , , ,01 Anteil in % 85, % 14, % 100 % Gesamterstattung ESt / SolZ ,27 Anteil an der Erstattung , ,27

23 ESt Aufteilung der Steuer Nachrichtlich: Aufteilung nach 268 AO Ermittlung des Aufteilungsmaßstabs nach 268 ff. AO Ehemann Ehefrau Summe Einkommensteuer bei getrennter Veranlagung Anteil 80, % 19, % 100,00 % Aufteilung der festzusetzenden Beträge nach 268 ff. AO Einkommensteuer , , ,00 Solidaritätszuschlag 688,80 166,20 855,00 Kirchensteuer 1.102, ,59 Summen , ,60 Aufteilung der abzurechnenden Beträge nach 268 ff. AO 1. Aufteilung der Einkommensteuer Festsetzung , , ,00 - Abzug vom Lohn , ,00 - Kapitalertragsteuer / Zinsabschlag , ,00 - Vorauszahlungen , ,00 => Erstattung , , ,00 2. Aufteilung des Solidaritätszuschlags Festsetzung 688,80 166,20 855,00 - Abzug vom Lohn -227,04-399,72-626,76 - SolZ auf Kapitalertragsteuer / Zinsabschlag -206,25-206,25 - Vorauszahlungen , ,00 => Erstattung 1.880,49 233, ,27 3. Aufteilung der Kirchensteuer Festsetzung 1.102, ,59 => Nachzahlung 1.102, ,59 4. Summe => Erstattung , , ,68

24 ESt Verfügbares Einkommen Telefon: Berechnung erstellt am Die Berechnung des verfügbaren Einkommens bietet eine grobe Ermittlung des durchschnittlichen tatsächlich verfügbaren monatlichen Betrages. Sinn dieser Auswertung ist nicht die auf den exakte Ermittlung eines Betrages, sondern das Aufzeigen der ungefähren finanziellen Möglichkeiten. Monatlich frei verfügbarer Betrag Zur Ermittlung dieses Betrages werden alle Einnahmen und Ausgaben des Jahres 2012 berücksichtigt. Davon abweichend werden Steuern berücksichtigt, die das Jahr 2012 betreffen - unabhängig davon, ob eine Nachzahlung oder Erstattung erst im Folgejahr erfolgt. Steuern, die vorangegangene Jahre betreffen, bleiben unberücksichtigt. Einnahmen Ehemann Einnahmen aus Gewerbebetrieb Gewinn als Einzelunternehmer Ehefrau Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit Bruttoarbeitslohn lt. LSt-Bescheinigung Einnahmen aus Kapitalvermögen Kapitalerträge, die dem Steuerabzug unterlegen haben Kapitalerträge, die nicht dem Steuerabzug unterlegen haben Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung Mieteinnahmen Summe der personenbezogenen Einnahmen Zusammen Summe der personenbezogenen Einnahmen beider Ehegatten Anspruch auf Altersvorsorge-Zulage 608 Summe der Einnahmen Ausgaben Ausgaben im Zusammenhang mit Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit Ehemann Ehefrau Tatsächliche Fahrtkosten Tatsächliche Reisekosten 840 Ausgaben im Zusammenhang mit Einnahmen aus Kapitalvermögen Nichtausgeglichene Verluste Ausgaben im Zusammenhang mit Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung Tatsächliche Werbungskosten (ohne AfA, ohne verteilte Erhaltungsaufwendungen, Gesamtbetrag) Vorsorgeaufwendungen (soziale Absicherung) Beiträge zu Renten-, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen-Versicherung sowie weiteren Versicherungen Altersvorsorgebeiträge (Riester-Rente) Sonderausgaben Spenden und Mitgliedsbeiträge Weitere Ausgaben Andere außergewöhnliche Belastungen Summe der personenbezogenen Ausgaben

25 ESt Verfügbares Einkommen Telefon: Berechnung erstellt am Zusammen Summe der personenbezogenen Ausgaben beider Ehegatten Weitere Ausgaben Handwerkerleistungen Steuern (für das Jahr 2012) Festzusetzende Steuern - Einkommensteuer Solidaritätszuschlag Kirchensteuer Summe Steuern Summe der Ausgaben Ermittlung des verfügbaren Einkommens für das Jahr 2012 monatlich Summe der Einnahmen Summe der Ausgaben Verfügbares Einkommen Prozentuale Betrachtung Summe der Einnahmen ,00 % Vorsorgeaufwendungen (soziale Absicherung) ,54 % Steuern (für das Jahr 2012) ,79 % Sonstige Ausgaben ,02 % Verfügbares Einkommen ,64 % Verwendung der Einnahmen: Vorsorgeaufwendungen Steuern Sonstige Ausgaben Verfügbares Einkommen

26 ESt Gegenstandswerte Während der Steuerberechnung wurden folgende Gegenstandswerte als Grundlage für Ihre Gebührenrechnung ermittelt: Tätigkeit Vorschrift Gegenstands- Gebühren- Tabelle der StBVV wert rahmen ESt-Erklärung: - Summe der positiven Einkünfte 24 (1) Nr /10-6/10 A Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten bei den Einkünften aus - nichtselbständiger Arbeit (Ehemann) 27 (1) /20-12/20 A - nichtselbständiger Arbeit (Ehefrau) 27 (1) /20-12/20 A - Kapitalvermögen (Ehemann) 27 (1) /20-12/20 A - V+V (Objekt 1) 27 (1) /20-12/20 A - V+V (Objekt 2) 27 (1) /20-12/20 A - V+V (Objekt 3) 27 (1) /20-12/20 A Die durch die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV 2012) vorgeschriebenen Mindest-Ansätze sind berücksichtigt.

27 ESt Hinweis- und Fehlerprotokoll Vorsorgeaufwendungen nach 10 Abs. 3 EStG (Antragsteller) Der Steuerpflichtige hat Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit. In Zeile 11 der Anlage Vorsorgeaufwand haben Sie jedoch nicht Nein ausgewählt. => Prüfen Sie Ihre Angabe zur Krankenversicherung bzw. den Zuschüssen zu Krankheitskosten in der Anlage Vorsorgeaufwand. Steuerermäßigung nach 35 EStG bei Einkünften aus Gewerbebetrieb Sie haben Beträge in Anlage G erfasst, aber keinen GewSt-Messbetrag für die Anrechnung der GewSt auf die ESt. => Stellen Sie sicher, dass die Anrechnung nicht vergessen wird. Tragen Sie ggf. 0 in der/den Zeile(n) 15 der Anlage G ein. Unschlüssige Angaben in Anlage N (Antragsteller) Sie haben einen Bruttoarbeitslohn von weniger als angegeben, auf Seite 2 aber Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitstätte für mehr als 200 Tage geltend gemacht. => Überprüfen Sie, ob diese Angaben korrekt sind. Günstigerprüfung für Kapitalerträge Sie haben in Anlage KAP den Antrag auf die Günstigerprüfung für sämtliche Kapitalerträge gestellt. => In diesem Fall muss für beide Ehegatten eine eigene Anlage KAP abgegeben werden. Tragen Sie beim anderen Ehegatten ggf. 0 ein, wenn dieser keine Kapitalerträge hatte. => Für die Übertragung per ELSTER muss zusätzlich zwingend der in Anspruch genommene Sparer-Pauschbetrag angegeben werden. Tragen Sie auch dort ggf. 0 ein. Anlage KAP: Kapitalerträge, die dem Steuerabzug unterlegen haben (Antragsteller) Sie haben Kapitalerträge erfasst, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben Zu Kapitalerträgen, die bereits dem Steuerabzug unterlagen, wurde dagegen zumindest in einer der Zeilen 7 oder 14 der Anlage KAP kein Wert eingetragen. Diese Konstellation kann dazu führen, dass das Finanzamt keinen Sparer-Pauschbetrag gewährt. => Erfassen Sie zur Sicherheit in Zeilen 7 und 14 der Anlage KAP ggf. 0 (anstatt das Feld zu lassen) damit auch das Finanzamt den Sparer-Pauschbetrag berücksichtigt. Anlage KAP: enthaltene Gewinne aus Aktienveräußerungen (Antragsteller) Sie haben enthaltene Gewinne aus Aktienveräußerungen erfasst, die die gesamten enthaltenen Gewinne nach 20 Abs. 2 EStG übersteigen. Diese fehlerhafte Erfassung führt zur unzutreffenden Steuerberechnung. => Prüfen Sie Ihre entsprechenden Angaben in Anlage KAP. Erfassen Sie Verluste aus Veräußerungen in den gesonderten Eingabefeldern.

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