Satzung für das klinische Ethikkomitee der Missionsärztlichen Klinik gemeinnützige Gesellschaft mbh

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1 Satzung für das klinische Ethikkomitee der Missionsärztlichen Klinik gemeinnützige Gesellschaft mbh 1. Präambel Das klinische Ethikkomitee ist eine Einrichtung der Missionsärztlichen Klinik GmbH. Die Bildung eines Ethikkomitees ist Konsequenz des christlichen Leitbildes der Missionsärztlichen Klinik. Seine Mitglieder sind in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben den Grundsätzen des christlichen Menschenbildes und ihrem Gewissen verpflichtet. Geschäftsführung und Klinikrat wurden vom Aufsichtsrat beauftragt ein klinisches Ethikkomitee einzurichten. Das Ziel ist der kompetente und verantwortungsbewusste Umgang mit ethischen Fragen. Es ist in Grundsatzfragen und Entscheidungen der Geschäftsführung, den Gesellschaftern und dem Klinikrat rechenschaftspflichtig. 2. Zielsetzung des klinischen Ethikkomitees Das klinische Ethikkomitee (KEK) soll einen Beitrag zum verantwortlichen Umgang bei ethischen Fragestellungen leisten. Es soll ein Klima begünstigen, in dem christliches Handeln der Mitarbeiter, das Selbstbestimmungsrecht der Patienten, das Vertrauen in die Struktur und Mitarbeiter der Klinik begünstigt werden. Ein vertrauensvoller Umgang und eine Diskussionskultur innerhalb des klinischen Alltags sollen durch das KEK begünstigt werden. Dabei ist die Inanspruchnahme für alle Patienten, Mitarbeiter und Angehörige bei entsprechender Fragestellung unabhängig ihrer Konfession oder Religion möglich. Das KEK soll gegenüber der Öffentlichkeit den Anspruch der Klinik auf ethisch verantwortungsvolles Handeln vertreten. Weiterhin soll das KEK ein Forum für schwierige und kontroverse ethische Fragestellungen im klinischen Alltag darstellen. Es bietet einen interdisziplinären und von hierarchischen Ebenen unabhängigen Dialog an und fördert diesen an der Missionsärztlichen Klinik.

2 Blatt 2 zu Hierdurch soll sowohl die Zufriedenheit der Patienten als auch der Mitarbeiter aller Arbeitsbereiche gefördert werden. Das KEK soll helfen, die ethische Kompetenz der Mitarbeiter der Klinik zu verbessern und sie zu selbständigen ethischen Entscheidungen zu befähigen. Dies geschieht durch eine Sensibilisierung der Mitarbeiter für die ethische Dimension verschiedener medizinischer, pflegerischer, ökonomischer und institutioneller Aspekte, durch die Information und Weiterbildung in diesen Fragen, die Beratung in individuellen Konfliktsituationen, die Diskussion sowie die Erarbeitung von Leitlinien. 3. Zusammensetzung Das klinische Ethikkomitee setzt sich aus 20 Mitgliedern der verschiedenen Berufsgruppen zusammen: aus jeder Fachabteilung ein ärztlicher Mitarbeiter sowie ein Mitarbeiter aus dem pflegerischen Bereich jeweils ein Vertreter aus der katholischen sowie der evangelischen Krankenhausseelsorge ein Mitarbeiter aus dem Bereich Administration/Sozialdienst/technischer Dienst ein externes Mitglied (z. B. Vertreter/in Hospizverein) als Patientenvertreter Das Ethikkomitee kann eigenverantwortlich interne und externe Experten beratend hinzuziehen. Die Berufung der Mitglieder erfolgt durch den Klinikrat für eine Dauer von 3 Jahren, erneute Berufung ist zulässig, Nachnominierung ist insbesondere bei vorzeitigem Ausscheiden möglich. Jedes Mitglied kann seinen Austritt mit sofortiger Wirkung beantragen. Die fristlose Abberufung aus wichtigem Grunde bleibt vorbehalten. Hierüber entscheiden die Vorsitzenden und der Klinikrat. Die Mitglieder wählen aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden sowie einen Stellvertreter mit einfacher Mehrheit für 3 Jahre.

3 Blatt 3 zu 4. Aufgaben des Ethikkomitees Die Förderung der Auseinandersetzung mit ethischen Fragen und der ethischen Bewusstseinsbildung in allen Bereichen des Krankenhauses. Die Beratung der Klinikleitung und aller Mitarbeiter in ethischen Fragen der Behandlung, Pflege und Versorgung der Patienten. Die Fort- und Weiterbildung des Personals in ethischen Fragen: durch das Angebot von Fortbildungen durch Vortragsveranstaltungen durch hausspezifische ethische Leitlinienentwicklung durch geeignete Öffentlichkeitsmaßnahmen Die strukturelle Verankerung ethischer Fallbesprechungen vor Ort und die Ausbildung ausreichend vorhandener Moderatoren, die diese Fallbesprechungen moderieren können. Die medizinische Letztverantwortung des behandelnden Arztes bleibt dabei unangetastet. Die Beratungen unterliegen der Verschwiegenheit. 5. Arbeitsweise des Ethik-Komitees Die Sitzungen des KEK finden in der Regel 6 8 wöchentlich statt, jedoch mindestens fünfmal jährlich. In der ersten Sitzung eines Geschäftsjahres werden die vorläufigen Sitzungstermine festgelegt. In der ersten Sitzung eines Geschäftsjahres erstellt das KEK eine Jahresplanung. Die KEK Sitzungen werden vom 1. Vorsitzenden einberufen. Die Einladung mit Tagesordnung wird den Mitgliedern spätestens 8 Werktage vor der Sitzung schriftlich zugestellt.

4 Blatt 4 zu Anträge an die Tagesordnung werden spätestens 10 Werktage vor der Sitzung beim Vorbereitungsteam eingereicht. Die Aufnahme nachträglicher, bei der Sitzung vorgelegter Anträge zur Tagesordnung aus aktuellem Anlass ist durch Beschlussfassung möglich. Die Beschlussfähigkeit des KEK ist gegeben, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder an der Sitzung teilnimmt. Beschlüsse werden mit einer einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Ein oder mehrere Mitglieder können zu einem mehrheitlich gefassten Beschluss ein begründetes Minderheitenvotum abgeben. Dieses berührt nicht die Gültigkeit und Wirksamkeit des Beschlusses. Der Wortlaut des Minderheitsvotums wird in das Sitzungsprotokoll aufgenommen. Änderungen der Satzung werden mit 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen. Bei Verhinderung der Teilnahme aus wichtigen Gründen ist der Vorsitzende rechtzeitig vor der Sitzung zu benachrichtigen. Die Teilnahme an den Sitzungen der KEK ist eine Dienstverpflichtung und deswegen reguläre Arbeitszeit. Die Beratungen des KEK unterliegen der Verschwiegenheit. Von der Sitzung wird ein Ergebnisprotokoll erstellt. Die Protokollführung wird in jeder Sitzung für die jeweils folgende Sitzung festgelegt. Im Falle der Verhinderung sorgt der Protokollführer rechtzeitig für seine Vertretung. Das Protokoll wird dem Vorsitzenden innerhalb von 14 Werktagen nach der Sitzung zur Prüfung und Bestätigung vorgelegt. Er leitet es umgehend an den ärztlichen Direktor und die Mitglieder des KEK weiter. Die Genehmigung des Protokolls findet in der folgenden KEK - Sitzung statt. Am Ende eines Geschäftsjahres legt das KEK dem Klinikrat einen Jahresbericht über seine Arbeit vor.

5 Blatt 5 zu Aufgrund sprachlicher Vereinfachung wurde auf die Verwendung beider Geschlechtsbezeichnungen verzichtet. Diese Vereinfachung ist jedoch nicht als Ausschluss zu verstehen. Würzburg den OA Dr. J. Kern CA Dr. C. Kirchhoff 1. Vorsitzender 2. Vorsitzende

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