Reglement bezüglich Status und Transfer von Spielern: Einteilung der Klubs und Registrierungsperioden

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1 For the Game. For the World. AN DIE MITGLIEDER DER FIFA Zirkular Nr Zürich, 2. Mai 2014 GS/mav/oon Reglement bezüglich Status und Transfer von Spielern: Einteilung der Klubs und Registrierungsperioden Sehr geehrte Damen und Herren, wie in den vorherigen Jahren nehmen wir Bezug auf Anhang 4, insbesondere auf Art. 4 des Anhangs 4 des Reglements bezüglich Status und Transfer von Spielern ("Reglement"). Zudem beziehen wir uns auf Art. 6 Abs. 1 und 2 des Reglements. Diese Bestimmungen betreffen die Entschädigung der Klubs für die Ausbildung junger Spieler, die Einteilung von Klubs in Kategorien sowie die Festlegung der Registrierungsperioden Ihres Verbands. In diesem Zusammenhang verweisen wir auch auf Anhang 3 des Reglements, insbesondere auf Art. 5.1 Abs. 1 und 2, und erinnern Sie daran, dass das Transferabgleichungssystem (TMS) für alle FIFA-Mitgliedsverbände Pflicht ist. Sowohl die Meldung der von Ihrem Verband festgelegten Registrierungsperioden als auch die Einteilung der am TMS teilnehmenden Klubs in Kategorien durch Ihren Verband haben ausschliesslich über das TMS zu erfolgen. Die Einteilung der Klubs, die nicht am TMS teilnehmen (wie reine Amateurklubs), ist der FIFA-Abteilung für den Status von Spielern und Governance schriftlich mitzuteilen. 1. Ausbildungsentschädigung Betreffend Ausbildungsentschädigung hält das Reglement fest, dass jeder Verband seine Klubs, basierend auf ihren finanziellen Aufwendungen für die Ausbildung junger Spieler, in verschiedene Kategorien einteilen muss. Die Einteilung muss jedes Jahr überprüft werden. Die beiliegende Tabelle zeigt die Kategorien, in die die Verbände jeder Konföderation ihre Klubs einteilen müssen, und die Trainingskosten, die für die Klubs der einzelnen Kategorien in jeder Konföderation gelten. Stellen Sie bitte sicher, dass Sie Ihre Klubs in die Kategorien einteilen, die in der Tabelle aufgeführt sind. Gehören all Ihre Klubs der Kategorie IV an, müssen Sie keine Einteilung Ihrer Klubs vornehmen. Die FIFA wird die Trainingskosten für die einzelnen Kategorien und die Einteilung der Klubs jedes Verbands auf der FIFA-Webs'ite veröffentlichen. Die Verbände werden gebeten, die betreffenden Daten hinsichtlich der Einteilung ihrer Klubs bis 1. Juli 2014 ins TMS einzugeben. Verwenden Sie bitte keine anderen Formen oder Mittel, um die Einteilung Ihrer Klubs mitzuteilen, es sei denn, der Klub ist im TMS nicht aufgeführt. In diesem Fall ist der FIFA-Abteilung für den Status von Spielern und Governance die Einteilung innerhalb derselben Frist schriftlich mitzuteilen. Hinsichtlich der am TMS teilnehmenden Klubs weisen wir darauf hin, dass nur die im TMS vorgenommene Einteilung der Klubs berücksichtigt wird und einer Federation Internationale de Football Association FIFA-Strasse 20 P.O. Box 8044 Zurich Switzerland T: +41 (0) F: +41 (0) FIFA.com./...

2 FIF4 For the Came. For the World. abwejchenden Einteilung vorgeht, die für einen am TMS teilnehmenden Klub?uf anderem Weg mitgeteilt wird. Sollten Sie die entsprechende Einteilung Ihrer Klubs im TMS nicht innerhalb der genannten Frist vornehmen, prüft die FIFA weitere Schritte, um gegebenenfalls angemessene Massnahmen gegen Ihren Verband zu ergreifen. Bitte beachten Sie diesbezüglich das administrative FIFA-TMS Sanktionsverfahren, das Ihnen im FIFA-Zirkular Nr vom 7. April 2011 dargelegt wurde. 2. Registrierungsperioden Jeder Verband wird zudem gebeten, die beiden jährlichen Registrierungsperioden, die gemäss Art. 6 Abs. 1 und 2 des Reglements für das nächste Kalenderjahr, d.h. vom 1. Januar 2015 an, festgelegt wurden, bis 1. Juli 2014 oder, sofern die laufende Spielzeit Ihres Verbands nach diesem Termin endet, umgehend nach dem letzten Tag der laufenden Spielzeit ins TMS einzugeben. Verwenden Sie bitte keine anderen Formen oder Mittel, um die Registrierungsperioden Ihres Verbands mitzuteilen. Antworten Sie insbesondere nicht schriftlich auf dieses Schreiben. Alle Verbände müssen allgemeine Registrierungsperioden angeben, ungeachtet des Status ihrer Mitgliedsklubs oder deren bisheriger Transfertätigkeit. Gemäss Art. 6 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 5.1 Abs. 1 von Anhang 3 des Reglements muss die FIFA über das TMS mindestens zwölf Monate im Voraus über den Zeitpunkt der bei den Registrierungsperioden einer Spielzeit informiert werden. Aus diesem Grund muss Ihr Verband alle massgeblichen Registrierungsperioden bis mindestens 31. Dezember 2015 ins TMS eingeben. Diesbezüglich möchten wir Sie daran erinnern, dass gemäss Art. 6 Abs. 2 des Reglements die erste Registrierungsperiode am Schluss der Spielzeit beginnt und im Normalfall vor Beginn der neuen Spielzeit endet. Diese Registrierungsperiode ist auf zwölf Wochen beschränkt. Die zweite Registrierungsperiode wird im Normalfall in der Mitte der Spielzeit festgelegt und ist auf vier Wochen beschränkt. Die zweite Registrierungsperiode darf sich gemäss geltender Praxis aber auf einen vollen Kalendermonat (also etwas mehr als vier Wochen) erstrecken. Aus organisatorischen oder anderen Gründen dürfen diese Zeitspannen jedoch nicht verlängert werden. Bei der Festlegung der Registrierungsperioden ist deshalb besonders auf das Enddatum zu achten. Fällt dieses auf einen Feier- oder Ruhetag in Ihrem Land, können Sie die Dauer der betreffenden Registrierungsperiode nicht bis zum nächsten Arbeitstag verlängern, wenn dadurch die Registrierungsperiode Ihres Verbandes insgesamt die zulässige Höchstdauer wie oben erwähnt (d.h. entweder zwölf oder vier Wochen) übersteigt. Werden die Registrierungsperioden Ihres Verbands nicht in der genannten Frist (bis 1. Juli 2014) ins TMS eingegeben, kann die FIFA die Daten für Ihren Verband selbst festlegen. Zudem werden Verfahren zum Erlass angemessener Massnahmen gegen Ihren Verband geprüft. Diesbezüglich verweisen wir wiederum auf das FIFA-Zirkular Nr Die Registrierungsperioden sind ein wichtiger Grundsatz des Reglements und Ausnahmen zu deren korrekten Festlegung daher nicht möglich. Die TMS-Manager der einzelnen Verbände müssen sicherstellen, dass die massgebenden Registrierungsperioden auf der Grundlage der Beschlüsse des betreffenden Verbands korrekt ins System eingegeben werden. Nur die im TMS eingegebenen Daten werden berücksichtigt, ungeachtet etwaiger abweichender Mitteilungen ausserhalb des TMS. Seite 2

3 FIF4 For the Came. For the World. Die TMS-Manager der einzelnen Verbände müssen zudem dafür sorgen, dass die ins System eingegebenen Daten richtig sind. Unter ausserordentlichen Umständen darf der zuständige TMS Manager die Daten der Registrierungsperioden nachträglich ändern, jedoch nur, wenn die betreffende Registrierungsperiode noch nicht begonnen hat. Nach Beginn einer Registrierungsperiode, die ins TMS eingegeben wurde, sind keine Änderungen mehr erlaubt. Eingegeben werden können selbstverständlich nur Registrierungsperioden, die Art. 6 Abs. 2 des Reglements entsprechen. Gemäss Art. 9.1 Abs. 3 von Anhang 3 des Reglements haften die Verbände für die Handlungen und Informationen, die von ihren TMS-Managern eingegeben werden. Sollte Ihr Verband auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 4 des Reglements für reine Amateurwettbewerbe, an denen ausschliesslich Amateurspieler teilnehmen, separate Registrierungsperioden festlegen wollen, sind die betreffenden Daten der FIFA wiederum bis 1. Juli 2014 schriftlich mitzuteilen. Diese Registrierungsperioden können nicht ins TMS eingegeben werden. Bei weiteren Fragen zu den genannten Punkten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir bedanken uns für die wertvolle Zusammenarbeit. Anlage erwähnt Kopie an: FIFA-Exekutivkomitee Kommission für den Status von Spielern Kammer zur Beilegung von Streitigkeiten Konföderationen ~I Seite 3

4 FIF4 For the Came. For the World. Ausbildungsentschädigung und Einteilung der Klubs für das Jahr 2014 Für die einzelnen Klubkategorien der Konföderationen wurde je eine Ausbildungsentschädigung festgelegt. In Übereinstimmung mit Art. 6 des Reglements bezüglich Status und Transfer von Spielern werden die Ansätze am Ende des Kalenderjahres jeweils aktualisiert. Konföderation Kategorie I Kategorie 11 Kategorie 111 Kategorie IV AFC USD USD USD 2000 CAF USD USD USD 2000 CONCACAF USD USD10000 USD 2000 CONMEBOL USD USD USD USD 2000 OFC USD USD USD 2000 UEFA EURO EURO EURO EURO Weiter finden Sie für jede Konföderation eine Tabelle, die die Kategorien festlegt, in die die einzelnen Mitgliedsverbände ihre Klubs einzuteilen haben. Fallen alle Klubs in die Kategorie IV, ist keine Einteilung erforderlich. Inhaltsverzeichnis Tabelle 1 - AFC Tabelle 2 - CAF Tabelle 3 - CONCACAF Tabelle 4 - CONMEBOL Tabelle 5 - OFC Tabelle 6 - UEFA

5 Forthe Came. For the World. Tabelle 1 - AFC Verband Kategorie I Kategorie 11 Kategorie 111 Kategorie IV Afghanistan Australien Bahrain Bangladesch Bhutan Brunei Darussalam Kambodscha China VR Chinese Taipei Guam Hongkong Indien Indonesien Iran Irak Japan Jordanien Korea DVR Korea Republik Kuwa it Kirgisistan Laos Libanon Macao Malaysia Malediven Mongolei Myanmar Nepal 2

6 For the Game. For the World. Verband Kategorie I Kategorie 11 Kategorie 111 Kategorie IV Oman Pakistan Palästina Philippinen Katar Saudiarabien Singapur Sri Lanka Syrien Tadschikistan Thailand Turkmenistan Vereinigte Arabische Emirate Usbekistan Vietnam Jemen 3

7 FIF4 Far the Game. Far the Warld. Tabelle 2 - CAF Verband Kategorie I Kategorie " Kategorie 111 Kategorie IV Algerien Angola Benin Botsuana Burkina Faso Burundi Kamerun Kap Verde Zentralafrikanische Republik Tschad Kongo Kongo DR Elfenbeinküste Dschibuti Ägypten Äquatorial-Guinea Eritrea Äthiopien Gabun Gambia Ghana Guinea Guinea-Bissau Kenia Lesotho Liberia Libyen Madagaskar Malawi 4

8 For the Came. For the World. Verband Kategorie I Kategorie 11 Kategorie 111 Kategorie IV Mali Mauretanien Mauritius Marokko Mosambik Namibia Niger Nigeria Ruanda Sao Tome und Prfncipe Senegal Seychellen Sierra Leone Somalia Südafrika Sudan Swasiland Tansania Togo Tunesien Uganda Sambia Simbabwe 5

9 For the Came. For the World. Tabelle 3 - CONCACAF Verband Kategorie I Kategorie 11 Kategorie 111 Kategorie IV Anguilla Antigua und Barbuda Aruba Bahamas Barbados Belize Bermuda Britische Jungferninseln Kanada Cayman-Inseln Costa Rica Kuba Dominica Dominikanische Republik EI Salvador Grenada Guatemala Guyana Haiti Honduras Jamaika Mexiko Montserrat Niederländische Antillen Nicaragua Panama Puerto Rico St. Kitts und Nevis st. Lucia st. Vincent und die Grenadinen Suriname Trinidad und Tobago Turks- und Caicos-Inseln USA Amerikanische Jungferninseln 6

10 Far the Came. Far the Warld. Tabelle 4 - CONMEBOL Verband Kategorie I Kategorie" Kategorie 111 Kategorie IV Argentinien Bolivien Brasilien Chile Kolumbien Ecuador Paraguay Peru Uruguay Venezuela Tabelle 5 - OFC Verband Kategorie I Kategorie " Kategorie 111 Kategorie IV Amerikanisch-Samoa Cook-Inseln Fidschi Neukaledonien Neuseeland Papua-Neuguinea Samoa Salomon-Inseln Tahiti Tonga Vanuatu 7

11 Far the Game. Far the Warld. Tabelle 6 - UEFA Verband Kategorie I Kategorie 11 Kategorie 111 Kategorie IV Albanien Andorra Armenien Österreich Aserbaidschan Belarus Belgien Bosn ien-herzegowina Bulgarien Kroatien Zypern Tschechische Republik Dänemark England Estland Färöer Finnland Frankreich Georgien Deutschland Griechenland Ungarn Island Republik Irland Israel Italien Kasachstan Lettland Liechtenstei n 8

12 Far the Game. Far the Warld. Verband Kategorie I Kategorie 11 Kategorie 111 Kategorie IV Litauen Luxemburg Mazedonien Malta Moldawien Niederlande Nordirland Norwegen Polen Portugal Rumänien Russland San Marino Schottland Serbien und Montenegro Slowakei Slowenien Spanien Schweden Schweiz Türkei Ukraine Wales 9

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