Gestreckte Abschlussprüfung Kaufleute im Einzelhandel

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1 Gestreckte Abschlussprüfung Kaufleute im Einzelhandel

2 Inhalte Kaufleute im Einzelhandel Kompetenzen Auswahl: 3 aus 8 Modulen (à 3 Monate) A U S B I L D U N G Kernkompetenzen profilgebende Beratung, Ware, Verkauf Warenannahme, Wareneinlagerung beschaffungs-orientierte Warenwirtschaft Beratung und Verkauf warenwirtschaftliche Analyse Marketing IT-Anwendungen Personal Geschäftsprozesse (Pflicht für alle) Auswahl: 1 aus 4 Modulen (à 3 Monate) Kasse sich selbst Warengruppen- und Kenntnisse aneignen können Warensortiment des Betriebes überblicken; Warenbereich darstellen und über Waren informieren Waren präsentieren; an Marketingmaßnahmen mitwirken Beschwerden und Reklamationen bearbeiten kassieren, Kasse abrechnen, weitere Zahlungsvorgänge bearbeiten Bestandskontrollen durchführen, bei Inventur mitwirken Wareneingänge erfassen und kontrollieren; Waren lagern, Warenbestand pflegen kundenorientiert kommunizieren, beraten und verkaufen Informations- und Kommunikationssysteme aufgabenbezogen einsetzen und anwenden Kaufmännische Steuerung u. Kontrolle Grundlagen unternehmerischer Selbständigkeit Marketingmaßnahmen

3 Struktur der gestreckten Prüfung Abschlussprüfung Teil I Verkauf und Marketing 15% 35% Warenwirtschaft und Rechnungswesen 10% Wirtschafts- und Sozialkunde 10% Abschlussprüfung Teil II nach drei Jahren Geschäftsprozess im Einzelhandel 25% 65% Fallbezogenes Fachgespräch 40%

4 Prüfungen Verkäufer und Einzelhändler im Überblick Ausb. jahr Verkäufer Einzelhändler AP Teil II 3. Geschäftsprozesse im Einzelhandel Fallbezogenes Fachgespräch Abschlussprüfung AP Teil I Verkauf und Marketing* Verkauf und Marketing* 2. Warenwirtschaft und Rechnungswesen* WiSo* Warenwirtschaft und Rechnungswesen* WiSo* Zwischenprüfung schriftlich 120 Min. Fallbezogenes Fachgespräch 35% 65% 1. * Prüfungsbereiche sind identisch! Damit Anrechnung dieser Prüfungsbereiche bei Fortführung d. Ausbildung möglich!

5 Bestehensregelung mind. ausreichende Leistungen mind. ausreichende Leistungen Abschlussprüfung Teil I Verkauf und Marketing Warenwirtschaft und Rechnungswesen Wirtschafts- und Sozialkunde Abschlussprüfung Teil II Geschäftsprozess im Einzelhandel Fallbezogenes Fachgespräch

6 Bestehensregelung Beispiel 1 Prüfungsteil Prüfungsbereich Gewichtung Punkte Zwischenergebnis Endergebnis Verkauf und Marketing Teil 1 Warenwirtschaft und Rechnungswesen Wirtschafts- und Sozialkunde Teil 2 Geschäftsprozesse Fallbezogenes Fachgespräch Punkte Geschäftsprozesse: Fallbezogenes Fachgespräch: Gesamtergebnis: mind. ausreichend mind. ausreichend mind. ausreichend Prüfung bestanden

7 Bestehensregelung Beispiel 2 Prüfungsteil Prüfungsbereich Gewichtung Punkte Zwischenergebnis Endergebnis Verkauf und Marketing Teil 1 Warenwirtschaft und Rechnungswesen Wirtschafts- und Sozialkunde Geschäftsprozesse Teil 2 Fallbezogenes Fachgespräch Punkte Geschäftsprozesse: mind. ausreichend Fallbezogenes Fachgespräch: mangelhaft Gesamtergebnis: mind. ausreichend Prüfung nicht bestanden Wiederholung der gesamten Prüfung oder Befreiung von einzelnen Prüfungsbereichen, die mit mind. ausreichend bestanden wurden

8 Bestehensregelung Beispiel 3 Prüfungsteil Prüfungsbereich Gewichtung Punkte Zwischenergebnis Endergebnis Verkauf und Marketing Teil 1 Warenwirtschaft und Rechnungswesen Wirtschafts- und Sozialkunde Geschäftsprozesse Teil 2 Fallbezogenes Fachgespräch Punkte Geschäftsprozesse: Fallbezogenes Fachgespräch: Gesamtergebnis: mangelhaft mind. ausreichend mind. ausreichend Prüfung nicht bestanden mündliche Ergänzungsprüfung auf Antrag des Prüflings mit mind. 54 Punkten bei weniger als 54 Punkten: Wiederholung der gesamten Prüfung (Teil I und II) oder Befreiung von einzelnen Prüfungsbereichen, die mit mind. ausreichend bestanden wurden

9 Bestehensregelung Beispiel 4 Prüfungsteil Prüfungsbereich Gewichtung Punkte Zwischenergebnis Endergebnis Verkauf und Marketing Teil 1 Warenwirtschaft und Rechnungswesen Wirtschafts- und Sozialkunde Geschäftsprozesse Teil 2 Fallbezogenes Fachgespräch Punkte Verkauf und Marketing: Geschäftsprozesse: Fallbezogenes Fachgespräch: Gesamtergebnis: ungenügend mind. ausreichend mind. ausreichend mind. ausreichend Prüfung bestanden Begründung: Für Teil 1 der Abschlussprüfung gibt es keine Bestehensregelung u. damit auch keine Sperrfächer!

10 Bestehensregelung Beispiel 5 Prüfungsteil Prüfungsbereich Gewichtung Punkte Zwischenergebnis Endergebnis Verkauf und Marketing Teil 1 Warenwirtschaft und Rechnungswesen Wirtschafts- und Sozialkunde Geschäftsprozesse Teil 2 Fallbezogenes Fachgespräch Punkte Geschäftsprozesse: mind. ausreichend Fallbezogenes Fachgespräch: mind. ausreichend Gesamtergebnis: mangelhaft Prüfung nicht bestanden keine mündl. Ergänzungsprüfung in Verkauf u. Marketing sowie Warenwirtschaft u. Rechnungswesen möglich! Wiederholung Teil I und Teil II komplett oder Befreiung von einzelnen Prüfungsbereichen, die mit mind. ausreichend bestanden wurden

11 Bestehensregelung Beispiel 6 Prüfungsteil Prüfungsbereich Gewichtung Punkte Zwischenergebnis Endergebnis Verkauf und Marketing Teil 1 Warenwirtschaft und Rechnungswesen Wirtschafts- und Sozialkunde Geschäftsprozesse Teil 2 Fallbezogenes Fachgespräch Punkte Geschäftsprozesse: mangelhaft Fallbezogenes Fachgespräch: mind. ausreichend Gesamtergebnis: mangelhaft Prüfung nicht bestanden mündl. Ergänzungsprüfung in Geschäftsprozesse Wiederholung Teil I und Teil II komplett oder Befreiung von einzelnen Prüfungsbereichen, die mit mind. ausreichend bestanden wurden

12 Prüfungstermine bei Verkürzung Prüfungsteil 3-jährige Ausbildungszeit 2,5-jährige Ausbildungszeit 2-jährige Ausbildungszeit 1,5-jährige Ausbildungszeit AP Teil I Ende 2. Ausbildungsjahr Ende 2. Ausbildungsjahr zur Hälfte 2. Ausbildungsjahr Ende 1,5. Ausbildungsjahr AP Teil II Ende 3. Ausbildungsjahr Ende 2,5. Ausbildungsjahr Ende 2. Ausbildungsjahr Ende 1,5. Ausbildungsjahr beide Teile am Ende des zweiten Ausbildungsjahres

13 Prüfungstermine bei Verkürzung - Beispiel Ausbildungsbeginn 01. September 2010 Prüfungsteil 3-jährige Ausbildungszeit 2,5-jährige Ausbildungszeit 2-jährige Ausbildungszeit 1,5-jährige Ausbildungszeit AP Teil I Mai 2012 Mai 2012 November 2011 November 2011 AP Teil II Mai/Juni-Juli 2013 November 2012/ Januar-Februar 2013 Mai/Juni-Juli 2012 November 2011/ Januar-Februar 2012

14 Zusammenfassung inhaltlich Verkäufer: keine Veränderungen KEH: keine Veränderungen Prüfung Verkäufer keine Veränderungen es gibt nach wie vor eine Zwischenprüfung Prüfung Einzelhändler Wegfall der Zwischenprüfung gestreckte Abschlussprüfung Anschlussvertrag zum Kaufmann im Einzelhandel Anrechnung AP Verkäuferprüfung ohne mündliche Prüfung als AP Teil I gültig für Anschlussverträge ab dem

15 Anrechnung von Prüfungsleistungen bei Umschreibern Umschreiben vom Kaufmann im Einzelhandel auf den Verkäufer Ausb. jahr 3. 2-jähriger Beruf punktuelle Abschlussprüfung Beim Umschreiben auf den Verkäufer muss das Fallbezogene Fachgespräch abgelegt werden. Die Zwischenprüfung wird als erbracht angesehen. Die Prüfungsbereiche aus Teil 1 können angerechnet werden 3-jähriger Beruf gestreckte Abschlussprüfung Teil 2 Geschäftsprozesse im Einzelhandel Fallbezogenes Fachgespräch () Zwischenprüfung schriftlich 120 Min. Abschlussprüfung Verkauf und Marketing * Warenwirtschaft und Rechnungswesen* WiSo* Fallbezogenes Fachgespräch Teil 1 Verkauf und Marketing * Warenwirtschaft und Rechnungswesen* WiSo* 35% 65% * Identität der Prüfungsbereiche; Befreiung von diesen Prüfungsteilen bei Fortführung der Ausbildung

16 Anrechnung von Prüfungsleistungen bei Umschreibern Umschreiben vom Kaufmann im Einzelhandel auf den Verkäufer Es muss ein neuer Ausbildungsvertrag als Verkäufer abgeschlossen werden. Die Zwischenprüfung muss nicht mehr absolviert werden, da die entsprechende Leistung (Ermittlung des Ausbildungsstandes des Auszubildenden) bereits mit Ablegung des Teil 1 der Abschlussprüfung zum Kaufmann im Einzelhandel als erbracht angesehen werden kann. Das fallbezogene Fachgespräch aus Teil 2 der Abschlussprüfung ist nicht anrechenbar, da im Fachgespräch bei der Abschlussprüfung des Verkäufers im Vergleich zum Fachgespräch aus Teil 2 der Abschlussprüfung der Kaufleute im Einzelhandel andere Kompetenzen nachgewiesen werden müssen. Der Prüfling muss das fallbezogene Fachgespräch bei der Ablegung der Abschlussprüfung zum Verkäufer deshalb absolvieren.

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