: Anwendung der VO 883/2004 auch im Verhältnis zur Schweiz aufgrund der Änderung des Freizügigkeitsabkommens mit der Schweiz, 1.6.
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- Benedikt Falk
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1 Ein Wort voraus In diesem Handbuch wird erklärt, welche sozialversicherungsrecht lichen Folgen die Aufnahme einer Beschäftigung im Ausland hat. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Staaten in denen das Recht der Europäischen Union gilt mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht für die weder EU Recht noch ein Sozialversicherungsabkommen gilt (vertragsloses Ausland). Im Mittelpunkt steht die Versicherung in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung für Arbeitnehmer, die für ein privates Wirtschafts unternehmen (ohne Transportunternehmen) beschäftigt sind. Nicht behandelt werden z. B. die sozialversicherungsrechtlichen Gege benheiten für Personen, die ausschließlich eine selbständige Tätigkeit ausüben, ganz oder teilweise einer Beamtentätigkeit nachgehen oder zum besonderen Personenkreis der Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonventionen oder Staatenlosen gehören. Sollten Sie hierzu Fragen haben, berät Sie Ihr Rentenversicherungsträger jederzeit gern im Einzelfall. Das im Verhältnis mit den oben genannten Staaten jeweils geltende Recht weist Gemeinsamkeiten auf, bringt aber auch Besonderheiten mit sich. Wir zeigen im Rahmen dieses Handbuchs, wo Berührungspunkte bzw. Übereinstimmungen bei den unterschiedlichen Rechtsvorschriften vorliegen und wo Abweichungen von den gemeinsamen Grundsätzen zu beachten sind. Die vorliegende 3. Auflage der Broschüre gibt den Rechtsstand von 10/2013 wieder und berücksichtigt neben Änderungen des innerstaat lichen deutschen Rechts folgende Änderungen im internationalen Sozialrecht: im EU Recht zum : Anwendung der VO 883/2004 auf Drittstaatsangehörige mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem EU Mitgliedstaat, 3
2 : Anwendung der VO 883/2004 auch im Verhältnis zur Schweiz aufgrund der Änderung des Freizügigkeitsabkommens mit der Schweiz, : Anwendung der VO 883/2004 auch im Verhältnis zu den EWR Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen aufgrund der Änderung des EWR Abkommens, : Änderung der VO 883/2004 durch die VO (EU) Nr. 465/2012 vom (ABl. [EU] Nr. L 149/4 vom ), die im Rahmen dieser Broschüre Neuerungen für Beschäftigungen brachte, die gewöhnlich in mehreren Mitgliedstaaten ausgeübt wer den : Beitritt Kroatiens zur EU; im Abkommensrecht zum : Inkrafttreten des deutsch brasilianischen SV Abkommens. In Verbindung mit diesen Änderungen können sich Fragen zur Behand lung von Übergangsfällen ergeben, die auf der bisherigen alten Rechtlage beruhten. Hierzu wird auf Anhang 2 verwiesen. Berlin, im Oktober 2013 Jürgen Schötz
3 Inhaltsverzeichnis 1. Überblick EU Raum Allgemeines Beschäftigung in einem EU Mitgliedstaat Beschäftigung in nur einem einzigen Mitgliedstaat Beschäftigung in zwei oder mehreren Mitgliedstaaten Dänemark Großbritannien Island, Liechtenstein, Norwegen Schweiz Sozialversicherungsabkommen Abgrenzungsnormen Auswirkungen in den Versicherungszweigen am Beispiel SVA China Die einzelnen Abkommensstaaten Vertragsloses Ausland Beitragsrechtliche Folgen Entsendung Entsendung des Arbeitnehmers durch ein Inlandsunternehmen in das Ausland Unternehmen mit Sitz in Deutschland (Inlandsunternehmen) Entsendung aus Deutschland ins Ausland Keine Entsendung aus Deutschland ins Ausland Aufeinander folgende Entsendung in verschiedene Staaten Zeitliche Begrenzung der Entsendung Umfang der Befristung Zeitweise Unterbrechung der Entsendung Art, Form und Nachweis der Befristung Besonderheiten Ablöseverbot im EU Recht
4 2.3.2 Verlängerung der Entsendung Erneute Entsendung in denselben Staat Inländisches Beschäftigungsverhältnis Grundsatz Indiz für inländisches Beschäftigungsverhältnis Arbeitnehmerüberlassung Inländische Gehaltsabrechnung, aber Beschäftigung in selbständigem ausländischen Unternehmen/Unternehmensteil Keine inländische Gehaltsabrechnung Folgen der Entsendung Folgen für die Rentenversicherung Folgen für die Kranken, Pflege, Arbeitslosen und Unfallversicherung Bescheinigung über die Anwendung des deutschen Rechts (Entsendebescheinigung) Beschäftigung im vertragslosen Ausland Bescheinigung bei Anwendung von EU Recht oder SV Abkommen Überprüfungen durch die Träger Keine Entsendung Ausnahmevereinbarung Merkmale der Beschäftigung Interesse des Arbeitnehmers Antrag Folgen der Ausnahmevereinbarung Folgen für die gesetzliche Rentenversicherung Folgen für die gesetzliche Kranken, Pflege Arbeitslosen und Unfallversicherung Bescheinigung über die Anwendung des deutschen Rechts Weder Entsendung noch Ausnahmevereinbarung Ausländisches Recht Deutsches Recht
5 4.2.1 Rentenversicherung Kranken, Pflege, Arbeitslosenund Unfallversicherung Antragspflichtversicherung Staatsangehörigkeit Zeitliche Begrenzung der Auslandsbeschäftigung Antrag auf Pflichtversicherung Folgen der Antragspflichtversicherung Beginn und Ende der Versicherungspflicht Beitragstragung und zahlung Höhe der Beiträge Freiwillige Versicherung Berechtigung nach innerstaatlichem deutschen Recht Berechtigung nach über oder zwischenstaatlichem Recht Sonderregelungen Anzahl, Höhe und Zahlung der Beiträge Auswirkungen auf den deutschen Rentenanspruch Freiwillige Beiträge statt Pflichtbeiträgen Freiwillige Beiträge neben ausländischen Pflichtbeiträgen Auswirkungen auf die deutsche Rentenhöhe Pflichtversicherung wegen Kindererziehung Hat der Vater wegen einer Beschäftigung im Ausland während der KEZ oder unmittelbar vor der Geburt des Kindes wirksam Pflichtbeiträge zur deutschen Rentenversicherung entrichtet? Pflichtbeiträge aufgrund Auslandsbeschäftigung Grundsatz Pflichtbeiträge aufgrund Auslandsbeschäftigung während der ausländischen KEZ oder unmittelbar vor Geburt des Kindes Ist der Vater im Ausland zeitlich befristet beschäftigt und besteht während der KEZ oder unmittelbar vor 9
6 Geburt des Kindes neben seiner Auslandstätigkeit ein Rumpfarbeitsverhältnis in Deutschland? Im Voraus zeitlich befristeter Auslandseinsatz Rumpfarbeitsverhältnis Rumpfarbeitsverhältnis während der ausländischen KEZ oder unmittelbar vor Geburt des Kindes Hat die Mutter wegen einer Beschäftigung im Ausland während der KEZ oder unmittelbar vor der Geburt des Kindes wirksam Pflichtbeiträge zur deutschen Rentenversicherung entrichtet? Pflichtbeiträge aufgrund Auslandsbeschäftigung Pflichtbeiträge aufgrund Auslandsbeschäftigung während der ausländischen KEZ oder unmittelbar vor Geburt des Kindes Ist die Mutter im Ausland zeitlich befristet beschäftigt und besteht während der KEZ oder unmittelbar vor Geburt des Kindes neben ihrer Auslandstätigkeit ein Rumpfarbeitsverhältnis in Deutschland? Besonderheiten im Rahmen des EU Rechts Übt die Mutter während der KEZ im ausländischen EU Raum eine Beschäftigung in Deutschland aus? Übt die Mutter während der KEZ im ausländischen EU Raum eine Beschäftigung in einem dieser ausländischen Staaten aus? Kennt das Recht des ausländischen Erziehungsstaates KEZ? Hat die Mutter zu irgendeinem Zeitpunkt vor Beginn der Erziehungszeit anrechenbare Versicherungszeiten im ausländischen Erziehungsstaat zurückgelegt? Hat die Mutter unmittelbar vor Beginn der Erziehungszeit eine Beschäftigung in Deutschland ausgeübt?
7 7.5.6 Weitere Anknüpfungspunkte an das deutsche Recht Versicherungspflicht der Mutter aufgrund ausländischer KEZ Auswirkungen der Auslandsbeschäftigung auf die deutsche Rente Auswirkungen auf den Rentenanspruch Beschäftigung im EU Raum Beschäftigung im Abkommensstaat Verbot der multilateralen Vertragsanwendung Beschäftigung im vertragslosen Ausland Auswirkungen auf den deutschen Rentenanspruch Auswirkungen auf die Rentenberechnung Beschäftigung im EU Raum Beschäftigung im sonstigen Ausland (Abkommensstaat oder vertragsloses Ausland) Rentenzahlung in das Ausland Anhang 1: Beschäftigung gewöhnlich in mehreren Mitgliedstaaten Anhang 2: Übergangsfälle
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